Der Raum ist nicht nur Gegenstand raeumlicher Gesamtplanungen, sondern auch sonstiger raumbedeutsamer Planungen und Massnahmen anderer Planungstraeger. Prinzipiell wird die Notwendigkeit der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Massnahmen aufeinander und untereinander in Paragraph 14 Raumordnungsgesetz (ROG) als von den jeweiligen Landesplanungsgesetzen auszufuellende Rahmenregelung (z.B. Paragraph 2 LPIG NW) klar normiert. Auf diese Weise sollen die Planungstraeger zusammengefuehrt werden, ihre Planungsvorstellungen deutlich und eine Einflussnahme auf jeweils andere Planungen ermoeglicht werden. Zu unterscheiden sind dabei grundsaetzlich die formelle bzw. verfahrensrechtliche Koordination und die materielle, d.h. inhaltliche Koordination. Dennoch kommt es in der planerischen Praxis immer wieder zu Abstimmungs- und Kompetenzproblemen. Dies soll im folgenden fuer das Verhaeltnis zwischen raeumlicher Gesamtplanung und der wasserwirtschaftlichen Fachplanung anhand des Planungsproblems Hochwasserschutz aufgezeigt werden. Ziel der Untersuchung ist es, das Verhaeltnis zwischen raeumlicher Gesamtplanung und, im Speziellen, der wasserwirtschaftlichen Fachplanung anhand des Planungsproblems Hochwasserschutz zu analysieren. Dabei soll insbesondere die Rolle der gesamtplanerischen Raumplanung als Koordinations- und Integrationsinstrument fuer den Hochwasserschutz an Fliessgewaessern definiert werden, da diese gegenwaertig m.E. kein agierender, sondern rein reagierender Akteur ist und insofern ihrem Koordinationsauftrag nicht gerecht wird. Dies trifft in besonderem Masse auf die kommunale Ebene zu, deren Belange in der fachplanerischen Abwaegung haeufig nicht ausreichend gewuerdigt werden. Neben den relevanten Fachplanungstraegern bzw. Traegern der Regionalplanung gilt es daher auch die kommunale Sicht der Dinge zu untersuchen. Raeumliche Bezugsgroesse der Untersuchung ist das Einzugsgebiet des Rheins, weil hier offensichtlich eine Problemrelevanz erkennbar ist, eine transnationale, laenderuebergreifende und interkommunale Abstimmung erforderlich ist. Ferner liegen bereits zahlreiche Aktivitaeten im Bereich Hochwasserschutz vor, an denen man die eingangs erlaeuterte Fragestellung des Verhaeltnisses zwischen raeumlicher Gesamtplanung und wasserwirtschaftlicher Fachplanung analysieren kann. Innerhalb der Einzugsgebiete kommt eine fallstudienorientierte Untersuchung zur Anwendung.