API src

Found 210 results.

Related terms

Raumplanung und Genehmigung bei der Gewinnung von Bodenschaetzen

Planungsrechtliche und genehmigungsverfahrensrechtliche Bewaeltigung der umweltrechtlichen Anforderungen an Vorhaben der Bodenschaetzegewinnung: Rechtsstaatliche und rechtstheoretische Grundfragen, Bodenschaetzeplanung durch Bauleitplanung, Ziele der Raumordnung bei der Bodenschaetzegewinnung, die Bodenschaetzegewinnung in der Regionalplanung der Bundesrepublik, parallele Genehmigungsverfahren, Behoerdenzustaendigkeit bei der Bodenschaetzegewinnung.

Bebauungspläne im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die über 2000 Bebauungspläne einschließlich Planänderungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) beschreiben die mögliche Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Das sogenannte "BPlan-Kataster" richtet sich an Bauwillige, Architekten und alle anderen Interessenten, die sich einen Überblick über das jeweils geltende Planungsrecht verschaffen und ermitteln wollen, auf welchen Flächen welche Festsetzungen vorliegen. Die Umringe aller Geltungsbereiche der von den Gremien beschlossenen, gültigen und rechtskräftigen Bebauungspläne sind als Vektordaten mit den zugehörigen Sachinformationen als Attributwerte erfasst.

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

WFS - Daten zur Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)

Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik

Indikator: Siedlungs- und Verkehrsfläche

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>In den Jahren 2020 bis 2023 wurden täglich 51 Hektar für Siedlungs- und Verkehrszwecke neu in Anspruch genommen.</li><li>Der Anstieg sollte laut Bundesregierung ursprünglich bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag sinken. Nach den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der tägliche Anstieg bis zum Jahr 2030 nun weniger als 30 Hektar betragen.</li><li>Das Integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums benennt eine Senkung des täglichen Anstiegs auf 20 Hektar pro Tag bis 2030.</li><li>Es müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, damit diese Ziele erreicht werden können.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Umwandlung von Ackerböden, Wald oder Grünland in Siedlungs- und Verkehrsfläche verursacht beträchtliche Umweltauswirkungen: Ein Großteil der Flächen wird mit Gebäuden oder Anlagen bebaut oder für Verkehrswege in Anspruch genommen. Dies zerstört die natürliche Bodenfruchtbarkeit und behindert eine zukünftige (Wieder-)Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft. Versiegelte Flächen verlieren ihre Fähigkeit zur Regulierung des Mikroklimas und können im Sommer keinen Beitrag zur Milderung der Überhitzung in Städten leisten. Auch die Artenvielfalt wird beeinträchtigt, da durch die neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen Landschaften zerschnitten und die Lebensräume kleiner werden.</p><p>Überdies erzeugen neu erschlossene Siedlungs- und Verkehrsflächen zusätzlichen Verkehr, der wiederum Lärm und Schadstoffbelastungen verursacht. Außerdem erhöht dies den Materialverbrauch für den Bau von Gebäuden und Erschließungsinfrastruktur. Neue Gebäude und Infrastrukturen müssen betrieben werden, dadurch steigt auch der Energieverbrauch.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1573551946736&amp;uri=CELEX%3A52011DC0571">Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa</a>“ der EU wird angestrebt, die Landnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 netto kein Land mehr verbraucht wird (KOM/2011/0571).&nbsp;Die Ziele der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf">Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie</a>&nbsp;und des <a href="https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/Klimaschutzprogramm2030.html">Klimaschutzprogramm 2030</a> sehen spezifizierend vor, dass bis 2030 <strong>weniger</strong> als 30 Hektar pro Tag neu als Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ausgewiesen werden sollen. Das <a href="https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/integriertes-umweltprogramm-2030">Integrierte Umweltprogramm 2030</a> des Bundesumweltministeriums nennt für das Jahr 2030 ein ambitionierteres Ziel von 20 Hektar pro Tag, da bei linearer Fortschreibung zum Erreichen des Netto-Null Ziels 2050 – wie es auch der <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> vorsieht – dieser Wert erreicht werden sollte.</p><p>Im Zeitraum von 2020 bis 2023 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Durchschnitt um 51 Hektar pro Tag zu. Seit dem Jahr 2000 hat sich die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche etwa halbiert. Grund dafür waren geschärfte Regelungen im Bau- und Planungsrecht, größere Anstrengungen in den Ländern und Gemeinden, eine verhaltene konjunkturelle Entwicklung und der demografische Wandel. In den letzten Jahren stagniert die Entwicklung jedoch. Zwar kann immer noch das Ziel des Integrierten Umweltprogramms (20 Hektar pro Tag bis 2030) erreicht werden. Dies zu erreichen ist jedoch anspruchsvoll, und bedarf weiterer Maßnahmen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ bildet die durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag ab. Als Siedlungs- und Verkehrsfläche gelten Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe (ohne Abbauland), für öffentliche Einrichtungen, Flächen für Sport, Freizeit und Erholung (inkl. Friedhofsflächen) sowie Verkehrsflächen. Der Indikator wird jährlich vom Statistischen Bundesamt auf der Basis der von den Ländern berichteten Bodennutzungs-Daten berechnet. Diese unterliegen in vielen Fällen Sondereffekten und müssen vom Statistischen Bundesamt teilweise korrigiert werden. Weiterführende Erläuterungen dazu finden sich in der Publikation <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf">Erläuterungen zum Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“</a> und für die spezifischen Revidierungen im Zuge der Veröffentlichungen in 2025 in <a href="https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html">Pressemitteilung Nr. 286 vom 5. August 2025</a> des Statistischen Bundesamtes.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche"><strong>„Siedlungs- und Verkehrsfläche“.</strong></a></p>

Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Friesland 2003 (RROP 2003)

Regionale Raumordnungsprogramm 2003 des Landkreises Friesland (RROP 2003)

Hybridprojekte aus Windenergie und Photovoltaik

Hybride Projekte aus Windenergie und Photovoltaik bieten viele Vorteile. Insbesondere die gemeinsame Nutzung des Netzanschlusses wird aufgrund begrenzter Kapazitäten in den nächsten Jahren zu einer Vielzahl an Umsetzungen führen.Der Bericht gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte hybrider Projekte. Dargestellt sind mögliche Projektarten und -konstellationen, Vorteile und Voraussetzungen. Zudem werden planungsrechtliche Besonderheiten die sich aufgrund der Doppelnutzung ergeben dargestellt.

Landschafts- und Naturschutzgebiete Wuppertal

Die Datenserie umfasst die beiden Datensätze "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" und "Naturschutzgebiete Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für die Kartenebene "Landschafts- und Naturschutz" im Urbanen Digitalen Zwilling "DigiTal Zwilling" der Stadt Wuppertal bereitstellen. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der beiden Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Metadatensatz zur Datenserie erlaubt eine eindeutige Verknüpfung zwischen der o. g. Kartenebene des DigiTal Zwillings und dem Metadatenkatalog. Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der in den o. g. rechtsverbindlichen Landschaftsplänen festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Beide Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie

Mit diesem Projekt wird die in der Aufstellung sog. Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) und Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) liegende dritte Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie aus juristischer und planerischer Sicht beleuchtet und in das System des deutschen Planungsrechts eingeordnet. Mit der Verpflichtung zur Aufstellung entsprechender Pläne schreibt die WRRL den Mitgliedstaaten den Weg zur Verwirklichung der Umweltqualitätsziele des Art. 4 WRRL vor, die einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in den Gewässern der EU fordern. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Steuerungspotenziale des neuen Planungsinstrumentariums der WRRL auszuloten und im Gesamtsystem des Raum- und Fachplanungsrechts zu verorten. Dabei soll es im Besonderen darum gehen, die Handlungsmöglichkeiten in der Fläche, d. h. im gesamten Flusseinzugsgebiet aufzuzeigen und zu den bestehenden Planungsinstrumenten in Beziehung zu setzen, um ein räumlich abgestimmtes Vorgehen im gesamten Flusseinzugsgebiet zu erreichen. Hierzu gehört die Betrachtung der Planungsinstrumente der einzelnen Fachsektoren, der räumlichen Planung und der Umweltfolgeprüfungen. Da es sich im Verhältnis der Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne zu den Fach- und Gesamtplanungen sowie Umweltfolgeprüfungen um Instrumente mit überlappenden Steuerungsaufgaben und -potenzialen handelt, ist die Herausarbeitung von Überschneidungsbereichen sowie von Zielkonflikten von entscheidender Bedeutung. Hierbei gilt es einerseits, Synergieeffekte bei der Formulierung und Umsetzung der Pläne zu erkennen. Andererseits sind aber auch Reibungsflächen innerhalb des Umweltplanungssystems zu identifizieren, um Konflikten frühzeitig gegensteuern zu können. Auf diese Weise sollen die Pläne nach Wasserrahmenrichtlinie mit den bereits etablierten Planungs- und Prüfinstrumenten vernetzt und im Wege einer ganzheitlichen Betrachtungsweise in das deutsche Planungssystem eingebunden werden. Zugleich sind aber auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden Planungsinstrumentariums - etwa im Rahmen der Erarbeitung des UGB - aufzugreifen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sowohl für die rechts-, planungs- und umweltwissenschaftliche Forschung als auch für den Rechtsanwender, der mit der praktischen Umsetzung der WRRL befasst ist (z. B. in Bundes- und Landesbehörden oder Kommunen), von Bedeutung.

Windpark Remblinghausen-Süd II

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, v.d. Ahn & Bockholt Management GmbH, v.d. GF Alexander Reinicke mit Sitz in 65195 Wiesbaden hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 17.12.2025 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA 1, 2 und 3) vom Typ Nordex 149 in der Gemarkung Remblinghausen, Flur 6, Flurstücke 52, 31 und 43 beantragt. Gegenstand des Antrags ist: Planungsrecht (§ 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 1 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB), Schallemissionen und Schattenwurf

1 2 3 4 519 20 21