Der Bebauungsplan "Struth III" ergänzte die beiden bestehenden Bebauungspläne "Struth I und II" zu einer größeren zusammenhängenden und zum Außenbereich hin deutlich abgegrenzten Siedlungseinheit. Es wurde zudem Planungsrecht zum Bau eines Kindergar
<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>
<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>
Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschließen und so aktiven Klimaschutz betreiben. Intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann auch den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen. Die Fachleute diskutieren vor allem die Stärkung der Innenstädte mit Hilfe der Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung immer neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Grünen. Vermehrte interkommunale Zusammenarbeit steht ebenfalls weit oben auf der Wunschliste vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lasse sich das ambitionierte Ziel der Bundesregierung aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die derzeitige zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr im Umfang von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Kurz vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz der UN -Konvention über die biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn setzte das Symposium Akzente, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Auch hier kann Planungsrecht wesentlich helfen: beispielsweise über einen stärkeren Schutz wandernder großer und mittelgroßer Tiere bei der Planung der Bundesfernstraßen im Rahmen eines „Bundeswildwegeplans”. Zudem kann eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung helfen: Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt wesentlich zu einer Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt vor Ort bei. Die über hundert versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich sowohl über die verbesserte Anwendung der geltenden Planungsregeln als auch über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus. Vorschläge und Forderungen richteten sich dabei vor allem an Planer vor Ort - sie sollten etwa Brachflächenkataster erstellen, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber: Er sollte die Vorschriften in Bund und Ländern noch mehr als heute auf Umweltaspekte ausrichten. Eine Pflicht zur Erhebung der Brachflächenpotentiale könnte ebenso zielführend sein wie auch eine an der Bodenschutzklausel orientierte „Klimaschutzklausel”. Die Vorträge des Symposiums „Was kann das Planungsrecht für die Umwelt tun?” erscheinen demnächst als Buch. 14.04.2008
Klimaschutz ist aktuell eines der wichtigsten Themen im Umweltschutz. Die Bundesregierung hat im April 2007 weitreichende Ziele für die Reduktion von klimaschädigenden Gasen aufgestellt. Um diese Ziele zu erreichen, wurden schon in den vergangen Jahren zahlreiche Regelungen erlassen und Instrumente geschaffen. Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese Neuerungen zum Planungsrecht stehen. Veröffentlicht in Texte | 10/2008.
Die Nutzung des Bodeneigentums in der Agrarpolitik und im Planungsrecht orientiert sich gegenwärtig unzureichend am Gemeinwohl. Der großflächige Ankauf landwirtschaftlicher Flächen oder ganzer Betriebe durch überregionale Kapitalanleger hat in vielen Fällen negative Folgen für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Das Positionspapier zeigt nicht nur damit im Zusammenhang stehende aktuelle Probleme auf, sondern es enthält auch konkrete Forderungen der KBU zu deren Lösung. Veröffentlicht in Position.
Der Klimawandel wird auch in Europa und in Deutschland spürbare Veränderungen mit sich bringen. Hochwasser- und Überflutungsgefahren, Stürme, Trockenheitsperioden und Hitzewellen sind nur einige der wesentlichen Klimafolgen , denen Mensch und Umwelt zunehmend ausgesetzt sein werden und gegen die zukünftig verstärkte Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen. Das Umweltbundesamt hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Department Umwelt- und Planungsrecht, damit beauftragt, den „rechtlichen Handlungsbedarf für die Anpassung an den Klimawandel“ zu analysieren. Zu diesem Zweck werden die besonderen strukturellen Herausforderungen aufgezeigt, denen sich Politik und Recht bei der Anpassung an den Klimawandel zu stellen haben, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Anpassung analysiert, die wesentlichen Felder der Klimaanpassung darauf untersucht, inwieweit das geltende Recht bereits wirksame und effiziente Instrumente für die Anpassung bereithält oder aber noch ertüchtigt werden könnte. Veröffentlicht in Climate Change | 07/2016.
Die Studie arbeitet heraus, welche Umweltziele sich unsere Gesellschaft gestellt hat und inwieweit sie durch die Landwirtschaft und ihre Intensivierungstrends gefährdet sind. Darauf aufbauend analysiert sie existierende rechtliche Instrumente und zeigt Verbesserungsoptionen auf. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausgestaltung und dem Vollzug des nationalen Ordnungs- und Planungsrechts und hier v.a. auf dem agrarrelevanten Umweltrecht und dem umweltrelevanten Agrarrecht. Europarechtliche Vorgaben und Prämissen sind mit einbezogen. Da sich nur mit einer guten Kombination der verschiedenen Politikinstrumente eine nachhaltige Landwirtschaft erreichen lässt, stellt die Studie mit der Beratung und der Honorierung ökologischer Leistungen zwei weitere Instrumente vor, die ordnungs- und planungsrechtliche Mindestanforderungen unterstützen und ergänzen, ohne sie aber in der gleichen Tiefe zu untersuchen. Um den Untersuchungsaufwand zu begrenzen, klammerte der Auftrag steuer- und abgabenrechtliche Instrumente ganz aus. Auch die mit Hilfe einer Expertenbefragung durchgeführte instrumentelle Bewertung beschränkt sich daher auf die ausgearbeiteten ordnungs- und planungsrechtlichen Verbesserungsoptionen. Veröffentlicht in Texte | 42/2014.
Bis zum Jahr 2030 soll der Flächenverbrauch bundesweit auf weniger als 30 Hektar pro Tag gesenkt werden. In dem Forschungsbericht werden Forschungsergebnisse, Praxiserfahrungen und politische Initiativen zum Flächensparen zusammengestellt und analysiert. Vorhandene aber auch neue Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme aus den Bereichen Umweltrecht, Planungsrecht, Kooperation, Steuerrecht, Förderung und Subventionen sowie Öffentlichkeitsarbeit werden klassifiziert und bewertet. Aus den Erkenntnissen haben die Autoren einen an Bund und Länder adressierten Aktionsplan Flächensparen entwickelt. Mit ihm soll es möglich sein, die flächenpolitischen Ziele zu erreichen. Veröffentlicht in Texte | 38/2018.
Die fast 1.900 Bebauungspläne einschließlich Planänderungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) beschreiben die mögliche Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Das sogenannte "BPlan-Kataster" richtet sich an Bauwillige, Architekten und alle anderen Interessenten, die sich einen Überblick über das jeweils geltende Planungsrecht verschaffen wollen. Auf der Grundlage der Geodaten, werden die Umringe aller Geltungsbereiche der von den Gremien beschlossenen, gültigen und rechtskräftigen Bebauungspläne dargestellt. Somit kann schnell ermittelt werden, auf welchen Flächen verbindliches Planungsrecht vorliegt. Mit einer einfachen Abfrage per Klick kann der Geltungsbereich hervorgehoben und der zugehörige Bebauungsplan als PDF-Datei abgerufen und für eigene Informationszwecke eingesehen werden.
Origin | Count |
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Bund | 205 |
Land | 58 |
Zivilgesellschaft | 9 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 141 |
Text | 34 |
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unbekannt | 34 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 249 |
Englisch | 8 |
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Resource type | Count |
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Datei | 6 |
Dokument | 29 |
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Webdienst | 7 |
Webseite | 82 |
Topic | Count |
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Boden | 131 |
Lebewesen & Lebensräume | 171 |
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Mensch & Umwelt | 252 |
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