Flächenhafte Darstellung der grenzübergreifenden Vorranggebiete für Grundwasserschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt.
Das Landschaftsprogramm gibt Hinweise auf die Pflegebedürftigkeit von Flächen (Pflegeflächen), die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. In diesen Bereichen ist eine gezielte Pflege oder die Initiierung einer neuen Nutzung zur Offenhaltung wertvoller Biotoptypen und zum Erhalt der Strukturvielfalt erforderlich. Bereits völlig verbuschtes und bewaldete Brachflächen werden als Sukzession Flächen dargestellt. Sukzession- und Pflegeflächen werden zusammen in einem shapefile dargestellt. In den Bereichen, in denen das Erfordernis einer Pflege (auch mosaikartig) gegeben ist, wird diese Information durch die zusätzliche Darstellung eines entsprechenden Symbols wiedergegeben. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 6.8 (Stand: Juni 2009)
Leader-Region Bliesgau, LEADER, Regionalentwicklungsprogramm der EU- die Abkürzung für "Liaison entre actions de développement de l´économie rurale (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Es gibt künftig fünf LEADER Regionen im Saarland: St. Wendeler Land, Landkreis Merzig-Wadern, Warndt-Saargau, Biosphäre Bliesgau und SaarMitte Hoch 8.
ATKIS Ortslagen, Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Grenze der Ortslage zur Feldlage oder zu Waldflächen wird in der Regel durch die Grenzen der bebauten Grundstücke unter Einbeziehung der Hofraumflächen und Hausgärten gebildet. Der Umring bildet einen geschlossenen Linienzug. Die Ortslage kann Objekte des Objektbereichs Vegetation als Inseln umschließen. Bei Vergabe des Namens (NAM) ist streng nach einer Hierarchie zu verfahren. Es wird jeweils der Name der höchsten zutreffenden Hierarchiestufe (Gemeinde, Gemeindeteil, Wohnplatz) vergeben. Die Quelle für die Ortsteilnummer sind die Hauskoordinaten und die Namen stammen aus den saarländischen Gemeindeschlüssel.
Darstellung der Staats-, Gemeinde- und Privatwäldern im Saarland.
Die Ackernutzung in den Talauen ist sowohl aus Erosionsschutzgründen als auch auf Grund des Nährstoffeintrages ein Konfliktbereich an Fließgewässern. Das Landschaftsprogramm Saarland liefert Hinweise auf Ackerflächen in den Auen. Eine Umwandlung dieser Flächen in Dauergrünland ist aus Sicht des Naturschutzes anzustreben. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.7. (Stand: Juni 2009)
Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung (VF) dienen der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, die in Zusammenhang mit universitären Einrichtungen stehen. Es handelt sich um die Bereiche Universität des Saarlandes in Saarbrücken und die Universitätskliniken in Homburg.
Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche ( 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2) (Stand Juni 2009)
Ein Grundwasserkörper im Sinne der WRRL ist nach Art. 2, Ziff. 13 ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter. Er ist die kleinste nicht teilbare Einheit der WRRL, auf die sich wesentliche Ziele der Richtlinie beziehen, d.h. es ist die Bewertungseinheit und die Einheit für die (spätere) Festlegung von Maßnahmen.
Die bisherige Kulisse nach AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 3. November 2020 wird ihre Gültigkeit verlieren. Mit der Änderung wird die AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 10. August 2022 umgesetzt. Nach der Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung gilt die hier abgebildete, neuste, Kulisse.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3 |
| Europa | 1 |
| Land | 302 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 104 |
| unbekannt | 198 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 3 |
| Offen | 125 |
| Unbekannt | 174 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 302 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 8 |
| Keine | 72 |
| Webdienst | 121 |
| Webseite | 229 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 62 |
| Lebewesen und Lebensräume | 302 |
| Luft | 10 |
| Mensch und Umwelt | 227 |
| Wasser | 45 |
| Weitere | 302 |