Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch.
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planinhalte des künftigen Bebauungsplans.
Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen:
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
<b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
<a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>
Rechtskräftige Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in der Stadtgemeinde Bremen
<b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden:
https://www.bauleitplan.bremen.de
Im Rahmen der von der oberen Wasserbehörde durchzuführenden Genehmigungsverfahren sind regelmäßig Bekanntmachungen vorzunehmen (zum Beispiel: zum Ergebnis einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung, zu einer Auslegung, zu einem Erörterungstermin oder einer Online-Konsultation, einem Planfeststellungsbeschluss oder einer Bewilligung). Im zentralen Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (UVP-Verbund-Portal) finden Sie alle Bekanntmachungen Im UVP-Verbund-Portal sind bei den UVP-pflichtigen Vorhaben zudem der Umweltbericht und weitere Planunterlagen sowie die Entscheidung eingestellt. Alle sonstigen aktuellen Bekanntmachungen vom Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde zu wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Links zu Planunterlagen bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben finden Sie auf diesen Seiten: Im Rahmen der von der oberen Wasserbehörde durchzuführenden Genehmigungsverfahren sind regelmäßig Bekanntmachungen vorzunehmen (zum Beispiel: zum Ergebnis einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung, zu einer Auslegung, zu einem Erörterungstermin oder einer Online-Konsultation, einem Planfeststellungsbeschluss oder einer Bewilligung). Im zentralen Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (UVP-Verbund-Portal) finden Sie alle Bekanntmachungen Im UVP-Verbund-Portal sind bei den UVP-pflichtigen Vorhaben zudem der Umweltbericht und weitere Planunterlagen sowie die Entscheidung eingestellt. Alle sonstigen aktuellen Bekanntmachungen vom Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde zu wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Links zu Planunterlagen bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben finden Sie auf diesen Seiten: