Topfkräuter nehmen unter den Lebensmitteln eine besondere Rolle ein, da sie bei den Konsument*innen durch vegetatives Wachstum weiter produktiv sein können. Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland kauft mindestens einmal im Jahr frische Kräuter. Die Ware wird in Töpfe, Tüten und Trays verpackt, die größtenteils aus Kunststoff bestehen. Zahlreiche Zielkonflikte mit der Ökonomie, Produktqualität oder Logistik verhindern bislang eine Umstellung auf plastikfreie Verpackungen. Darüber hinaus gibt es kaum Erkenntnisse darüber, wie mit Topfkräutern in Haushalten umgegangen wird. Klar ist, dass sich die Produktions- und Verwendungsbedingungen hinsichtlich der Umweltfaktoren wie z.B. Licht und Temperatur oder der Pflanzenpflege stark unterscheiden, was die Haltbarkeit und somit den Produktnutzen beeinträchtigt. Im Projekt werden die Zielkonflikte herausgearbeitet und ganzheitlich bewertet, optimierte Konzepte für Topfkräuterverpackungen entwickelt und durch interdisziplinäre Forschungspartner (ökonomisch und pflanzenbaulich) sowie Praxispartner (Gärtnerei, Verpackungshersteller, Einzelhandel) erprobt.
Topfkräuter nehmen unter den Lebensmitteln eine besondere Rolle ein, da sie bei den Konsument*innen durch vegetatives Wachstum weiter produktiv sein können. Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland kauft mindestens einmal im Jahr frische Kräuter. Die Ware wird in Töpfe, Tüten und Trays verpackt, die größtenteils aus Kunststoff bestehen. Zahlreiche Zielkonflikte mit der Ökonomie, Produktqualität oder Logistik verhindern bislang eine Umstellung auf plastikfreie Verpackungen. Darüber hinaus gibt es kaum Erkenntnisse darüber, wie mit Topfkräutern in Haushalten umgegangen wird. Klar ist, dass sich die Produktions- und Verwendungsbedingungen hinsichtlich der Umweltfaktoren wie z.B. Licht und Temperatur oder der Pflanzenpflege stark unterscheiden, was die Haltbarkeit und somit den Produktnutzen beeinträchtigt. Im Projekt werden die Zielkonflikte herausgearbeitet und ganzheitlich bewertet, optimierte Konzepte für Topfkräuterverpackungen entwickelt und durch interdisziplinäre Forschungspartner (ökonomisch und pflanzenbaulich) sowie Praxispartner (Gärtnerei, Verpackungshersteller, Einzelhandel) erprobt.
Topfkräuter nehmen unter den Lebensmitteln eine besondere Rolle ein, da sie bei den Konsument*innen durch vegetatives Wachstum weiter produktiv sein können. Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland kauft mindestens einmal im Jahr frische Kräuter. Die Ware wird in Töpfe, Tüten und Trays verpackt, die größtenteils aus Kunststoff bestehen. Zahlreiche Zielkonflikte mit der Ökonomie, Produktqualität oder Logistik verhindern bislang eine Umstellung auf plastikfreie Verpackungen. Darüber hinaus gibt es kaum Erkenntnisse darüber, wie mit Topfkräutern in Haushalten umgegangen wird. Klar ist, dass sich die Produktions- und Verwendungsbedingungen hinsichtlich der Umweltfaktoren wie z.B. Licht und Temperatur oder der Pflanzenpflege stark unterscheiden, was die Haltbarkeit und somit den Produktnutzen beeinträchtigt. Im Projekt werden die Zielkonflikte herausgearbeitet und ganzheitlich bewertet, optimierte Konzepte für Topfkräuterverpackungen entwickelt und durch interdisziplinäre Forschungspartner (ökonomisch und pflanzenbaulich) sowie Praxispartner (Gärtnerei, Verpackungshersteller, Einzelhandel) erprobt.
Topfkräuter nehmen unter den Lebensmitteln eine besondere Rolle ein, da sie bei den Konsument*innen durch vegetatives Wachstum weiter produktiv sein können. Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland kauft mindestens einmal im Jahr frische Kräuter. Die Ware wird in Töpfe, Tüten und Trays verpackt, die größtenteils aus Kunststoff bestehen. Zahlreiche Zielkonflikte mit der Ökonomie, Produktqualität oder Logistik verhindern bislang eine Umstellung auf plastikfreie Verpackungen. Darüber hinaus gibt es kaum Erkenntnisse darüber, wie mit Topfkräutern in Haushalten umgegangen wird. Klar ist, dass sich die Produktions- und Verwendungsbedingungen hinsichtlich der Umweltfaktoren wie z.B. Licht und Temperatur oder der Pflanzenpflege stark unterscheiden, was die Haltbarkeit und somit den Produktnutzen beeinträchtigt. Im Projekt werden die Zielkonflikte herausgearbeitet und ganzheitlich bewertet, optimierte Konzepte für Topfkräuterverpackungen entwickelt und durch interdisziplinäre Forschungspartner (ökonomisch und pflanzenbaulich) sowie Praxispartner (Gärtnerei, Verpackungshersteller, Einzelhandel) erprobt.
Topfkräuter nehmen unter den Lebensmitteln eine besondere Rolle ein, da sie bei den Konsument*innen durch vegetatives Wachstum weiter produktiv sein können. Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland kauft mindestens einmal im Jahr frische Kräuter. Die Ware wird in Töpfe, Tüten und Trays verpackt, die größtenteils aus Kunststoff bestehen. Zahlreiche Zielkonflikte mit der Ökonomie, Produktqualität oder Logistik verhindern bislang eine Umstellung auf plastikfreie Verpackungen. Darüber hinaus gibt es kaum Erkenntnisse darüber, wie mit Topfkräutern in Haushalten umgegangen wird. Klar ist, dass sich die Produktions- und Verwendungsbedingungen hinsichtlich der Umweltfaktoren wie z.B. Licht und Temperatur oder der Pflanzenpflege stark unterscheiden, was die Haltbarkeit und somit den Produktnutzen beeinträchtigt. Im Projekt werden die Zielkonflikte herausgearbeitet und ganzheitlich bewertet, optimierte Konzepte für Topfkräuterverpackungen entwickelt und durch interdisziplinäre Forschungspartner (ökonomisch und pflanzenbaulich) sowie Praxispartner (Gärtnerei, Verpackungshersteller, Einzelhandel) erprobt.
Topfkräuter nehmen unter den Lebensmitteln eine besondere Rolle ein, da sie bei den Konsument*innen durch vegetatives Wachstum weiter produktiv sein können. Mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland kauft mindestens einmal im Jahr frische Kräuter. Die Ware wird in Töpfe, Tüten und Trays verpackt, die größtenteils aus Kunststoff bestehen. Zahlreiche Zielkonflikte mit der Ökonomie, Produktqualität oder Logistik verhindern bislang eine Umstellung auf plastikfreie Verpackungen. Darüber hinaus gibt es kaum Erkenntnisse darüber, wie mit Topfkräutern in Haushalten umgegangen wird. Klar ist, dass sich die Produktions- und Verwendungsbedingungen hinsichtlich der Umweltfaktoren wie z.B. Licht und Temperatur oder der Pflanzenpflege stark unterscheiden, was die Haltbarkeit und somit den Produktnutzen beeinträchtigt. Im Projekt werden die Zielkonflikte herausgearbeitet und ganzheitlich bewertet, optimierte Konzepte für Topfkräuterverpackungen entwickelt und durch interdisziplinäre Forschungspartner (ökonomisch und pflanzenbaulich) sowie Praxispartner (Gärtnerei, Verpackungshersteller, Einzelhandel) erprobt.
In Deutschland fielen im Jahr 2022 19,0 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 3,4 % weniger als im Vorjahr an. 68,5 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2021. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2022 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2022 fiel die Verpackungsabfallmenge erstmalig wieder auf 19,0 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 34,3% der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2019 bis 2023“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner und im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen und in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung: Abgabe von Restbeständen (insb. kleine Inverkehrbringer haben in der Vergangenheit aus Kostengründen oder als Folge der Corona-Pandemie sehr hohe bzw. viel zu hohe Stückzahlen bestellt, die über Jahre abverkauft bzw. abgegeben werden) Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (d.h. die Inverkehrbringer gehen davon aus, dass die Ausgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen (< 15 µm) allgemein erlaubt ist, weil die Ausgabe unter bestimmten Bedingungen weiterhin gestattet sei) Einsatz von „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten sei Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Die am 12.2.2025 in Kraft getretene Europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2022 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2022 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie müssen bis 2030 die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 3,9 Prozentpunkte und die Recyclingquote bei Holz um 0,2 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2022 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gefallen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2022 um 0,6 % Prozentpunkte auf 74,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2022 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“): Holz 29,8 % Kunststoffe 51,1 % Aluminium 63,6 % Glas 80,1 % Papier und Karton 85,8 % Eisenmetalle 86,8 % Insgesamt 68,5 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (45,8 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2023 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,8 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Recyclingquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2023 mit 51,2 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2023“).
Noch immer landen zu viele genießbare Lebensmittel im Abfall. Die neue Aktion „Lebensmittel-Verschwenden beenden“ der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gibt jetzt praktische Tipps, wie wir schlechte Gewohnheiten beim alltäglichen Umgang mit Lebensmitteln überwinden können. Kernstück der Aktion sind bedruckte Papiertüten, die ab dem 26. Mai berlinweit in Geschäften und bei Veranstaltungen verteilt werden und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen bewussteren Umgang mit Lebensmitteln vermitteln sollen. Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt : „Im Alltag erhalten unsere Lebensmittel häufig nicht die Aufmerksamkeit, die sie verdienen, und werden zu häufig weggeschmissen. Dabei lassen sich viele Lebensmittel-Retter-Tipps ohne großen Mehraufwand umsetzen. Es geht vor allem darum, Wissen über die richtige Lagerung etwa von Gurken, Äpfeln oder Brot sowie Ideen zur kreativen Resteverwertung dauerhaft in den Alltag zu integrieren.“ Unterstützt wird die Aktion von Berliner EDEKA-Märkten, der Berliner Tafel, der Berliner Verbraucherzentrale und zahlreichen weiteren Akteuren. Kooperationspartner der Aktion sind zudem die Berliner Stadtreinigung (BSR) und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit der Berliner Ernährungsstrategie und dem Bündnis für Lebensmittelrettung. Esther Uleer, Staatssekretärin für Zentrales und Verbraucherschutz : „Lebensmittel brauchen unsere Aufmerksamkeit! Die größten Mengen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen in privaten Haushalten entfallen auf Obst und Gemüse, zubereitete und nicht verzehrte Speisen sowie Brot- und Backwaren. Gute Reime auf den Aktionstüten lenken den Blick der Berlinerinnen und Berliner deshalb genau darauf. Auf humorvolle Art erfahren wir so mehr über richtige Lagerung und nachhaltigen Verbrauch.“ Nach der Lektüre sollen die Aktionstüten zu Hause in der Küche für die Sammlung des Bioguts genutzt werden. Frauke Bank, Leiterin Kommunikation & Marketing der Berliner Stadtreinigung (BSR) : „Das Prinzip ‚Null Verschwendung‘ (‚Zero Waste‘) ist bei Lebensmitteln besonders wichtig. Generell sollten deshalb Lebensmittelabfälle weitestgehend vermieden werden. Solche Lebensmittelabfälle, die sich nicht vermeiden lassen, gehören dann in die Biotonne – und nicht in den Restabfall. Denn in der Biotonne gesammeltes Biogut verarbeitet die BSR zu klimafreundlichem Biogas und wertvollem Kompost. Mit dem Biogas betanken wir rund 190 gasbetriebene Abfallsammelfahrzeuge – das ist mehr als die Hälfte unserer gesamten Müllfahrzeugflotte.“ Die Aktion „Lebensmittel-Verschwenden beenden“ ist Teil der Zero-Waste-Strategie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die unter anderem darauf abzielt, Lebensmittelabfälle zu reduzieren und unvermeidbare Bioabfälle richtig in der Biotonne zu sammeln. Um die Nutzung der Biotonne zu fördern, wurden auch hierfür zwei spezielle Tütenmotive entwickelt. Diese informieren die Berlinerinnen und Berliner darüber, welche Abfälle in die BSR-Biotonne gehören, warum (Bio-)Plastik dort nichts zu suchen hat und wie die Biotonne eine sinnvolle Ergänzung zum Komposthaufen im Garten sein kann. Papier-Bioabfalltüten haben sich als hygienische Lösung bewährt, um die getrennte Sammlung von Biogut in der Küche zu fördern und zugleich Fremdstoffe wie Plastiktüten aus der Biotonne fernzuhalten. Im Rahmen der Kampagne werden die bedruckten Papiertüten an Infoständen ausgegeben und in ausgewählten Stadtteilen direkt in Briefkästen verteilt. Zudem motivieren zwei Mikrokampagnen in Großwohnanlagen in Reinickendorf und Charlottenburg gezielt die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner, ihr Biogut in Papiertüten oder lose zu sammeln.
Zum 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Sie soll den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen, in Böden minimieren. Um solche Störstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen (Vergärung bzw. Kompostierung) herauszuhalten, gelten mit der neuen BioAbfV Kontrollwerte bei der Bioabfallsammlung: Der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff (Plastik) am frischem Bioabfall aus Haushalten darf höchstens ein Prozent betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) am Biogut darf drei Prozent nicht überschreiten. Mit dieser Neuerung ändert sich für die Verbraucher in Berlin grundsätzlich nichts. Denn schon jetzt kann die BSR gemäß den Abfalltrennvorschriften der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrW-/AbfG Berlin und KrWG Bund) bei erheblicher Fehlbefüllung die Entleerung von Biotonnen ablehnen. Ebenso sind schon jetzt gebührenpflichtige Zusatzentleerungen möglich, sollte bis zur nächsten Leerung keine Nachsortierung erfolgt sein. Bußgelder für falsch befüllte Biotonnen drohen Verbrauchern in Berlin nach dem 1. Mai nicht . Die Behandler von Bioabfällen führen ab diesem Zeitpunkt bei Anlieferung an der Anlage Sichtkontrollen durch und schätzen die Fremdstoffbelastung ab. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Werte überschritten werden, kann der Abfall zurückgewiesen werden. Ansonsten kann auch der Aufbereiter Fremdstoffe aus der Masse entnehmen. Da es sich nicht um eine Analyse, sondern nur um eine Sichtkontrolle handelt, ist eine Überschreitung keine Ordnungswidrigkeit, für welche Bußgelder drohen würden. Trotzdem sollten die Verbraucher in Berlin die BioAbfV-Novelle zum Anlass nehmen, ihr Biogut künftig noch konsequenter zu trennen. Wichtig bleibt: Plastik gehört nicht in die BSR-Biotonne . Auch die angeblich kompostierbaren Plastiktüten sind tabu, da sie nicht vollständig verrotten.
Was ist eine "schmutzige Bombe"? Eine "schmutzige Bombe" ist ein Sprengsatz, mit dem radioaktive Stoffe in der Umwelt verteilt werden sollen. Eine schmutzige Bombe ist keine Atombombe. Um Anschlägen vorzubeugen, ist der Umgang mit Sprengstoff und radioaktiven Stoffen in Deutschland streng geregelt. Die größte Gefahr geht in der Regel von der Sprengwirkung der Bombe aus: Sie kann Menschen töten oder schwer verletzen . Eine Besorgnis erregend hohe Strahlenbelastung ist nur für Personen zu erwarten, die sich in einem sehr kleinen Umkreis um den Explosionsort aufhalten. Hauptziel einer "schmutzigen Bombe" ist es, die Bevölkerung zu verunsichern. Polizei, Feuerwehr, Katastrophen- und Strahlenschutzbehörden kümmern sich darum, dass Verletzte versorgt werden und – wenn nötig – Schutzmaßnahmen gegen die radioaktiven Stoffe getroffen werden. Sollte sich ein Anschlag mit einer "schmutzigen Bombe" in Ihrer Nähe ereignen, meiden Sie das Gebiet weiträumig. Sollten Sie sich in der Nähe eines Anschlags befunden haben: Wenn Sie unverletzt sind, aber vermuten, dass Sie Strahlung ausgesetzt waren: Gehen Sie nach Hause. Legen Sie Ihre Kleidung möglichst noch außerhalb der Wohnung ab. Danach unbedeckte Körperteile zuerst waschen (Hände, Gesicht, Hals, Haare), dabei beachten, dass durch herabfließendes, kontaminiertes Wasser Mund, Nase, Ohren und Augen nicht kontaminiert werden. Die Haare mit nach hinten geneigtem Kopf von einem Helfer oder einer Helferin (mit Handschuhen) waschen und gut nachspülen lassen. Danach duschen. Sie schützen sich damit vor radioaktiven Stoffen auf der Kleidung und entfernen radioaktive Stoffe von ihrer Haut. Lagern Sie die Kleidung am besten außerhalb der Wohnung in einem Plastikbeutel. Die Kleidung kann später daraufhin untersucht werden, ob Sie tatsächlich radioaktiven Stoffen ausgesetzt waren. Publikationen Vorbereitet für den radiologischen Notfall PDF 286 KB
Origin | Count |
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Bund | 113 |
Land | 37 |
Wissenschaft | 6 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 17 |
Förderprogramm | 21 |
Gesetzestext | 1 |
Messwerte | 5 |
Strukturierter Datensatz | 6 |
Text | 97 |
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License | Count |
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geschlossen | 109 |
offen | 44 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 146 |
Englisch | 30 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Bild | 4 |
Datei | 23 |
Dokument | 51 |
Keine | 40 |
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