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Nutzung von Wasser der Wyhra zur Beschaffenheitssteuerung Hainer See

Errichtung eines Überleiters sowie eines gesteuerten Entnahmebauwerkes an der Wyhra zur teilweisen Überleitung von Wasser aus der Wyhra für die pH-Neutralisation im Hainer See. Veranlassung und Kurzbeschreibung der Vorzugsvariante Im Rahmen der Braunkohlegewinnung südlich von Leipzig wurde u. a. die Pleiße in den 1960er Jahren über die Kippe Witznitz II verlegt. Nach Einstellung der bergbaubedingten Wasserhaltungen zur Grundwasserabsenkung steigt das Grundwasser großräumig wieder an. Dadurch kommt es zu einer Exfiltration von saurem, eisen- und sulfatbelastetem Kippengrundwasser in die Pleiße und in den Hainer See. Eine Einleitung von Wyhra-Wasser würde zu einem Alkalinitätseintrag in den zur Rückversauerung neigenden Hainer See führen. In der Vergangenheit wurde wird die Nachsorge des Hainer Sees über die Einleitung von Sümpfungswässern des Gewinnungsbergbaus der MIBRAG mbH realisiert. Laut LMBV-Flutungskonzept Mitteldeutschland wird die noch gebotene Nachsorgeneutralisation entweder ggf. mit Oberflächenwasser der Wyhra selbsttragend oder durch den Einsatz eines Sanierungsschiffes realisiert werden. Weiter heißt es im LMBV-Flutungskonzept Mitteldeutschland: „Das Eigenwasseraufkommen der Witznitzer Seen ist relativ gering. Ohne die künftige Einleitung von Wasser der Wyhra ist bei fortschreitendem Klimawandel in Trockenjahren der Seewasserspiegel von +126,0 m NHN nicht haltbar.“ Auch laut Strategiepapier zur weiteren Nutzung von Profener Wasser ist die Einleitung eines Teilstromes der Wyhra zur Deckung des Neutralisationsbedarfs zu prüfen und zu verfolgen. Deshalb ist die Gewährleistung der Wasserbeschaffenheit des Hainer Sees durch eine Wyhra-Einleitung ebenfalls zu untersuchen. Die Vorzugsvariante 1d beschreibt die Überleitung der minimal erforderlichen Wassermenge aus der Wyhra in den Hainer See zur Nachsorgeneutralisation des Hainer Sees. Die geringe Reduzierung des Zuflusses der Wyhra in die Pleiße hat kaum Auswirkungen auf die mögliche Reduzierung des dortigen Eisengehaltes. Der Hauptstrom der Wyhra verbleibt im derzeitigen Flussbett. Zur Neutralisation des Hainer Sees ist die Entnahme von 0,21 m³/s im Jahresmittel aus der Wyhra erforderlich. Um auftretende Schwankungen der Wasserverfügbarkeit ausgleichen zu können, soll der maximale Ausbaugrad des Überleiters nach aktueller Bewertung auf den doppelten Wert der durchschnittlich notwendigen Überleitung, demnach 0,42 m³/s, festgelegt werden.

Hochwasserschutz an der Pleiße in Windischleuba

Es ist vorgesehen, die Hochwasserschutzdeiche der Pleiße in Windischleuba von der Anbindung an die Bundesstraße B 7 bis zum kreuzenden Weg im Schlosspark zu sanieren und im Anschluss daran bis zum Weg „Die Stiege“ durch den Schlosspark als Ersatzneubau zu errichten. Das Mühlgraben-Siel zur Durchführung des Mühlgrabens durch den Deich ist zu sanieren. Damit wird der Hochwasserschutz für die Gemeinde Windischleuba bis zu einem HQ 100 gewährleistet.

Anpassung der vorhandenen Hochwasserschutzanlage der Pleiße in Gößnitz

Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie plant in Gößnitz im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes der Pleiße die Errichtung einer Hochwasserschutz (HWS)-Mauer mit einer Gesamtlänge von 101 m. Die HWS-Mauer (Spundwände) soll sich einerseits an den geplanten Ersatzneubau der Brücke (hier ist die Stadt Gößnitz der Auftraggeber) und andererseits an die vorhandenen HWS-Anlagen (Damm+HWS-Mauer) anschließen. Die Vorhaben, Brücken-Ersatzneubau und Anpassung der HWS-Anlage, sollen gemeinsam realisiert werden.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Witznitz

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Witznitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 09.09.2000 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung zur Herstellung dauerstandsicherer Restlochböschungen ist abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich beim Hainer See auf die Nordböschung (Freizeitbereich mit Badestrand), die Südwestböschung (Wassersportbereich, Badestrand) sowie die Südostecke (Gestaltung der Badestelle Haubitz), den Verbindungsdamm Rötha-Kahnsdorf (Seenverbund zwischen Hainer und Kahnsdorfer See), die Flächen der ehemaligen Tagesanlagen nördlich von Kahnsdorf (Voraussetzungen zur Einordnung von erholungsbezogenen Einrichtungen und Anlagen) und den ehemaligen Holzplatz südöstlich von Kahnsdorf (Bootshaus, Bootsliegeplätze, Campingplatz). * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (vorrangig Vereinigtes Schleenhain) entstehen bis ca. Ende 2007 der 5,6 km² große Hainer See mit dem Teilbereich Haubitz (Teilabtrennung durch die kleine Landzunge) und der 1,2 km² große Kahnsdorfer See. Die Vorflutgestaltung schließt künftig einen Verbund beider Seen und die Anbindung des Hainer Sees an die Pleiße sowie die Reaktivierung des "Langen Borns" ein. * Die im Westbereich des Sanierungsgebietes etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkten im West- und Südbereich des Kahnsdorfer Sees, im Südbereich des Hainer Sees sowie im ehemaligen Tagebauvorfeld zwischen Espenhain und dem "Langen Born") und dem waldökologischen Umbau bestehender forstlicher Reinbestände (Bereich Margarethenhain). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft konzentriert sich vorrangig auf den gesamten Kahnsdorfer See mit seinen Ufer- und Randbereichen. Durch gezielte Vernetzung der Bergbaufolgelandschaft mit den umgebenden Landschaftsstrukturen soll von Borna über den Speicher Witznitz und die Eula- und Wyhraaue sowie den Kahnsdorfer See (Aufforstungen im West- und Süduferbereich) eine regionale Landschaftsachse zur Restauenlandschaft der Pleiße im Bereich Rötha-Böhlen wiederhergestellt werden. * Für Freizeit und Erholung bestehen am Hainer See geeignete Voraussetzungen am Nordufer (Badestrand, Ferienhäuser), am Südwest- und Südufer (Badestrand, Segelhafen, Bootsliegeplätze, Bootshaus, Campingplatz) und im Nordbereich von Kahnsdorf (erholungsbezogene Einrichtungen und Anlagen). Im Rahmen des Projekts "Gewässerverbund Region Leipzig" besteht die Option, den Hainer See an die Fließgewässer Pleiße und Wyhra anzubinden. * Der Anschluss an das Verkehrsnetz wird gegenwärtig durch die B 95 (Leipzig-Chemnitz) und die K 7931 (Rötha-Kahnsdorf) gewährleistet. Durch den schrittweisen Ausbau der vorgesehenen Ost-West-Verbindung (ab B 176 bei Neukieritzsch zur B 95 unter nördlicher Umgehung von Großzössen und Ausbau der Haubitzer Straße) besteht künftig eine günstige Erschließung des Gesamtbereiches, die durch die vorgesehene Trassierung der A 72 noch eine weitere Aufwertung erhält. Die künftigen Erholungsbereiche werden durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen. Bei der Wegenetzgestaltung findet auch die Nutzung für Kutschfahrten entsprechende Berücksichtigung. * Ein besonderer Schwerpunkt bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft ist das Projekt zur Entwicklung eines Unterwasserfreizeitbereichs im Hainer See (Tauchsport, Pflanzen- und Tierwelt beobachten, Gastronomie).

Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage Treben / Pleiße

Das geplante Gesamtvorhaben umfasst neben der Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage auch den Neubau einer Fischaufstiegsanlage am Wehr (Raugerinne-Beckenpass), den Umbau des Vertikalrechens (10 mm Stababstand) einschließlich den Einbau eines Fischabstiegs an der Wasserkraftanlage, den Wiedereinbau des Schützes an der Wasserkraftanlage sowie den Einbau einer Einschwimmsperre im Bereich der Mündung des Mühlgrabens in den Gerstenbach. Der Standort der geplanten Fischaufstiegsanlage befindet sich in der Gemeinde Fockendorf in der Gemarkung Fockendorf. Dabei sind als Randbedingungen die Beibehaltung der Stauhöhe am Wehr in der Pleiße, die max. Ableitung von 1,38 m³/s aus der Pleiße in den Mühlgraben, wobei die max. Nutzwassermenge 1,15 m³/s betragen soll, und die Einhaltung des Mindestabflusses in der Ausleitungsstrecke der Pleiße von 0,7 m³/s vorgesehen. Die meisten erforderlichen Flächen sind bereits Teil wasserwirtschaftlicher Anlagen. Die sonstigen erforderlichen Areale sind landwirtschaftliche Flächen bzw. anthropogen stark verändert. Rechtseitig der Wehranlage soll für den Fischaufstieg eine Fläche von etwa 120 m² dauerhaft beansprucht werden. Der Fischabstieg bedarf keiner natürlichen Fläche. Für die Baustellenzufahrt kann der vorhandene Fahrradweg genutzt werden, wobei dieser ggf. befestigt werden muss. Der Baumaßnahmen am Gewässer (insbesondere Fischaufstieg) führen zu einer geringfügigen kurzzeitigen Verengung des Abflussquerschnitts im Baubereich. Die während der Baumaßnahmen hauptsächlich temporär beeinträchtigten Flächen befinden sich zum allergrößten Teil auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Anschluss ist die Herstellung der ursprünglichen Verhältnisse vorgesehen.

Betriebsplanbereich Tagebau Espenhain - Öffnung Grabenabschnitt Weinteichgraben

Mit dem geplanten Vorhaben soll der vorhandene verrohrte Grabenabschnitt des Weinteichgrabens geöffnet, naturnah gestaltet und eine strömungsgünstige Einbindung in die Kleine Pleiße geschaffen werden. Ziel dieser Umgestaltung ist es, eine prognostizierte flächenhafte Vernässung durch den Grundwasserwiederanstieg im Unterlauf des Weinteichgrabens zu vermeiden bzw. zu verringern. Das geplante Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Markkleeberg im Landkreis Leipzig und in unmittelbarer Nähe zur Stadt Leipzig.

Pleiße – Herstellung Durchgängigkeit Gefällestufe Großdeuben

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/ Mulde/ Untere Weiße Elster, Gartenstraße 34, 04571 Rötha hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 18. April 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Herstellen der ökologischen Durchgängigkeit an der Gefällestufe Großdeuben an der Pleiße in Böhlen auf einer Länge von ungefähr 1.000 Meter durch Initiierung eines geschwungenen Gewässerlaufs und Anlegen von 21 Sohlschwellen sowie Aufweitung des Gewässerprofils. Bei den vorgesehenen Maßnahmen zur naturnahen und ökologischen Durchgängigkeit im oben genannten Gewässerabschnitt handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG, der in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, welche im Ergebnis negativ ausfiel.

Internetpräsentation Gewässergütemessstationen

Es werden aktuelle Messergebnisse der fünf Gewässergütemessstationen sowie der Multiparametersonde der Pleiße am Standort Böhlen arbeitstäglich im Internet zur Verfügung gestellt.

Ausbaustrecke Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/Dresden, Projektabschnitt ESTW Gößnitz, Strecke Leipzig-Connewitz - Hof Hbf

ID: 750 Ergänzungstitel des Vorhabens: Ausbaustrecke Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/Dresden, 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Projektabschnitt ESTW Gößnitz km 57,880 - km 62,380, Strecke Leipzig-Connewitz - Hof Hbf (Geschäftszeichen: C32-0522/1110) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG beabsichtigt im Rahmen des Projektes „Ausbaustrecke Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/Dresden 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Projektabschnitt ESTW Gößnitz km 57,880 - km 62,380, Strecke Leipzig-Connewitz - Hof Hbf (6362)“ den Ersatz der vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik durch ESTW Technik. Das beantragte Planfeststellungsverfahren betrifft den Bauabschnitt zwischen den Bahnhöfen Gößnitz und Crimmitschau. In diesem Abschnitt wurden der Oberbau, die Tragschichten und die Entwässerungsanlagen bereits im Jahr 2013 erneuert. Außer im Bereich der Brücken sind daher keine Veränderungen am Bahnkörper erforderlich. Erneuert werden die konstruktiven Bauwerke, die bahntechnische Ausrüstung und es erfolgen ergänzende Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Gleisanhebungen im Bereich der Brückenerneuerungen, Anpassung des Schutzschichtensystems im Bereich der Brückenerneuerungen, Dammstabilisierungsmaßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser, Neubau von Zufahrten/Zugängen für die Rettungswege, Erneuerung der Signalanlagen, der Kabeltiefbau und die Oberleitungsarbeiten, Änderung der Eisenbahnüberführung Gistige km 58,926, Änderung der Eisenbahnüberführung Pleiße Flur Gosel km 59,382, Änderung der Straßenüberführung Leipziger Straße (S 54) km 59,836, Änderung der Eisenbahnüberführung Paradiesbach (Weg) km 60,945, Änderung der Eisenbahnüberführung Breitscheidstraße km 61,780, Neubau von Lärmschutzwänden und Stützwänden. Die Änderung der Straßenüberführung Leipziger Straße im Zuge der Staatsstraße 54 bei km 59,836 erfolgt durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen und ist Bestandteil des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens. Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Betriebsqualität und die Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur im vorliegenden Bauabschnitt von km 57,880 bis km 62,380 nachhaltig erhöht werden. Durch die Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik in Verbindung mit der Erhöhung der Streckengeschwindigkeit wird künftig die Fahrzeit verkürzt, die Betriebsführung verbessert und eine Optimierung der Zugangssituation erreicht. Für die Baumaßnahmen einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten Crimmitschau (Gemarkungen: Frankenhausen, Leitelshain, Crimmitschau, Wahlen) und Meerane (Gemarkung: Waldsachsen) sowie in der Gemeinde Zschaitz-Ottewig (Gemarkungen: Zschaitz, Lüttewitz b. Zschaitz) beansprucht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.11.2019 Datum der Entscheidung: 01.03.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung gemäß § 18 AEG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Dresden) August-Bebel-Straße 10 01219 Dresden Deutschland E-Mailadresse der Kontaktperson: PiprekH@eba.bund.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Landesdirektion Sachsen Dienststelle Chemnitz - Referat 32C Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Anhörungsbehörde: Landesdirektion Sachsen Maik Schaarschmidt Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Deutschland Maik.Schaarschmidt@lds.sachsen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Abteilung 3: Infrastruktur DB Netz AG DB Netz AG Ammonstraße 8 01069 Dresden Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Anhörung zum Planfeststellungsverfahren Ausbaustrecke Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, Projektabschnitt ESTW Gößnitz, Strecke Leipzig-Connewitz-Hof Hbf Auslegung: Auslegung zum Planfeststellungsverfahren Ausbaustrecke Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/Dresden 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Projektabschnitt ESTW Gößnitz km 57,880 - km 62,380, Strecke Leipzig-Connewitz - Hof Hbf (6362) Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 09.03.2020 Enddatum der Auslegung 08.04.2020 erneute Auslegung zum Planfeststellungsverfahren Ausbaustrecke Karlsruhe - Stuttgart - Nürnberg - Leipzig/Dresden 2. Ausbaustufe Gaschwitz – Crimmitschau, Projektabschnitt ESTW Gößnitz km 57,880 - km 62,380, Strecke Leipzig-Connewitz - Hof Hbf Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 07.09.2020 Enddatum der Auslegung 06.10.2020 Erörterung: Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren Ort der Erörterung Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Deutschland Weitere Hinweise: Der Erörterungstermin findet am 5. Juli 2021 ab 9:30 Uhr in der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz im Raum 116 statt. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 06.11.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.09.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Öffentliche Auslegung Bekanntmachungstext und Planunterlagen Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 VwVfG

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