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Geowissenschaftliche Karte der Bundesrepublik Deutschland 1:2.000.000 - Geologie

Die digitale GK2000 Geologie zeigt die oberflächennahe Geologie Deutschlands und angrenzender Regionen im Maßstab 1:2.000.000. Die Karte umfasst 30 nach ihrem Entstehungsalter differenzierte Einheiten. Zudem enthält sie Informationen über die Verbreitung von vulkanischen, plutonischen und metamorphen Gesteinen. Weiterhin sind in der Karte tektonische Linienelemente, die Eisrandlagen der letzten Kaltzeiten sowie die Impaktkrater Nördlinger Ries und Steinheimer Becken dargestellt.

Geologische Karte der Bundesrepublik Deutschland 1:2.750.000 (GK2750) (WMS)

Die digitale GK2750 Geologie zeigt die oberflächennahe Geologie Deutschlands im Maßstab 1:2.750.000. Die Karte umfasst 28 nach ihrem Entstehungsalter differenzierte Einheiten. Zudem enthält sie Informationen über die Verbreitung von vulkanischen und plutonischen Gesteinen. Weiterhin sind in der Karte tektonische Linienelemente, die Eisrandlagen der letzten Kaltzeiten sowie die Impaktbildung Nördlinger Ries dargestellt.

Geowissenschaftliche Karte der Bundesrepublik Deutschland 1:2.000.000 - Geologie (WMS)

Die digitale GK2000 Geologie zeigt die oberflächennahe Geologie Deutschlands und angrenzender Regionen im Maßstab 1:2.000.000. Die Karte umfasst 30 nach ihrem Entstehungsalter differenzierte Einheiten. Zudem enthält sie Informationen über die Verbreitung von vulkanischen, plutonischen und metamorphen Gesteinen. Weiterhin sind in der Karte tektonische Linienelemente, die Eisrandlagen der letzten Kaltzeiten sowie die Impaktkrater Nördlinger Ries und Steinheimer Becken dargestellt.

Geologische Karte der Bundesrepublik Deutschland 1:2.750.000 (GK2750)

Die digitale GK2750 Geologie zeigt die oberflächennahe Geologie Deutschlands im Maßstab 1:2.750.000. Die Karte umfasst 28 nach ihrem Entstehungsalter differenzierte Einheiten. Zudem enthält sie Informationen über die Verbreitung von vulkanischen und plutonischen Gesteinen. Weiterhin sind in der Karte tektonische Linienelemente, die Eisrandlagen der letzten Kaltzeiten sowie die Impaktbildung Nördlinger Ries dargestellt.

Schwerpunktprogramm (SPP) 2238: Dynamik der Erzmetallanreicherung, Teilprojekt: Magmatische und hydrothermale Voraussetzungen für porphyrisch-epithermale Mineralisation in kontinentalen Vulkanbögen, Thrakien, NE Griechenland

Die Versorgung von kritischen und energie-kritischen Elementen für die Energiewende wird zu einer immer größeren Herausforderung. Viele dieser Metalle und Halbmetalle werden hauptsächlich als Nebenprodukt gewonnen und sind somit stark von den Hauptabbauprodukten abhängig. Der beträchtliche Einfluss dieser Elemente auf den Energie- und Wirtschaftssektor der Europäischen Union macht sie strategisch bedeutend. Daher muss die Abhängigkeit von Ländern wie China reduziert werden um die Rohstoffversorgung zu sichern, da politische Spannungen den Import beeinträchtigen können, was zu Versorgungsengpässen führen kann. Folglich muss der europäische Kontinent auf Anreicherungen wirtschaftlich wichtiger Elemente neu untersucht werden.Thrakien in NE Griechenland stellt ein Beispiel für solch eine Zone mit hohen Gehalten an Metallen und Halbmetallen (z. B. Cu, Ga, Ge, Se, Mo, Sb, Te, Re, Au and Bi) dar. Die Lagerstätten treten in unterschiedlicher Krustentiefe auf, von porphyrischen Systemen in der direkten Umgebung einer Magmenkammer zu epithermaler Mineralisation bis zur Oberfläche. Regionale Unterschiede in der Mineralogie der Lagerstätten wurden beschrieben, die erzbildenden Prozesse der porphyrisch-epithermalen Systeme sind aber insbesondere im Hinblick auf die Spurenelementchemie schlecht verstanden. Die magmatischen und hydrothermalen Voraussetzungen, die zur Bildung eines solchen mineralisierten Vulkanbogens führen sind umstritten, aber essentiell um neue Anreicherungen von Spurenmetallen in der kontinentalen Kruste zu identifizieren. Die Metall- und Halbmetallzusammensetzung von plutonischen und vulkanisch/sub-vulkanischen Gesteinen wird neue Ergebnisse zu den magmatischen Prozessen in der tieferen Kruste und während des Magmenaufstiegs liefern; Bereiche wo es zur Bildung porphyrisch-epithermaler Systeme kommen kann. Dies ermöglicht es Prozesse der Magmenentgasung und Sulfidsättigung sowie Segregation, als Vorkonzentrat in der mittleren bis unteren Kruste, als einen grundlegenden Prozess für die Mineralisation in kontinentalen Vulkanbögen zu identifizieren. Pyrit oder Magnetit treten in allen wichtigen metallführenden Adern im flacheren Hydrothermalsystem auf. Hochauflösende Spurenelementanalytik an diesen Mineralen wird einen 3D-Einblick in die erzbildenden Prozesse geben, d.h. vertikal und lateral in der Kruste. Die (in situ) S Isotopie von hydrothermalem Pyrit wird zu einem besseren Verständnis der Interaktion des magmatischen und hydrothermalen Systems führen. Die kombinierte Untersuchung von magmatischen und hydrothermalen Prozessen macht diesen Antrag einzigartig und wird neue grundlegende Informationen über die Quelle, Fraktionierung und Ausfällung von S, Metallen und Halbmetallen liefern, wodurch die magmatischen und hydrothermalen Voraussetzungen für die Anreicherung von kritischen und energie-kritischen Elementen in einem mineralisierten kontinentalen Vulkansegment in Europa definiert werden können.

Nr. 111.26: Stellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGE

Beitrag im Rahmen der FKTG: „Für den Fall, dass für das kristalline Wirtsgestein prinzipiell die in § 23 Abs. 5 Nr. 2 StandAG formulierte Mindestmächtigkeit von 100 m berücksichtigt wird, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das StandAG an dieser Stelle für das kristalline Wirtsgestein „bei Vorliegen geringer Gebirgsdurchlässigkeit“ eine geringere Mächtigkeit zulässt, falls ein ewG prinzipiell ausgewiesen werden kann. Für diesen Fall muss der Nachweis des sicheren Einschlusses „über das Zusammenwirken des Wirtsgesteins mit geotechnischen und technischen Barrieren geführt werden“. Dadurch ergibt sich neben dem Endlager Typ 1, das auf dem Wirtsgestein mit ewG als wesentlicher Barriere basiert, und dem Endlager Typ 2, das auf technischen und geotechnischen Barrieren basiert, ein Endlager vom Typ 3, das sowohl auf dem Wirtsgestein mit ewG und den technischen und geotechnischen Barrieren als wesentlicher Barriere basiert. Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, dass mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein prinzipiell auch eine Mächtigkeit des den ewG aufnehmenden Gebirgsbereichs von weniger als 100 m betrachtet werden könnte. Nach derzeitiger Lesart ist anzunehmen, dass alle Gebiete mit kristallinem Wirtsgestein, deren potenzieller ewG eine Mächtigkeit von weniger als 100 m aufweist, unmittelbar in Kategorie D (Mindestanforderung nicht erfüllt) eingeordnet werden und damit aus dem Verfahren ausscheiden würden (vgl. Ziffer 1.1 zu Prüfschritt 1 dieser Stellungnahme). Es wird angeregt, diese Betrachtung im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen abzuklären. Sollte eine Abklärung ergeben, dass mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein tatsächlich drei Endlagerkonzepte (Typ-1, -2 und -3) zu betrachten sind, wäre es in Übereinstimmung mit dem bisher im Verfahren gewähltem Vorgehen vorstellbar, von der Mächtigkeit abhängige Wertungsgruppen einzuführen. Demnach könnte bspw. eine Mächtigkeit von 100 m und größer als „günstig“, eine Mächtigkeit von 50 bis 100 m als „bedingt günstig“ und eine Mächtigkeit von weniger als 50 m als „ungünstig“ betrachtet werden.“ (BGR 2022, S. 14) Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Die BGE teilt diese Perspektive nicht. Begründung: Für die BGE entspricht der von der BGR angesprochene „Typ 3“ dem „Typ 1“. Eine Notwendigkeit kristallines Wirtsgestein mit Mächtigkeiten unterhalb von 100 m zu berücksichtigen, stellt sich faktisch aufgrund der Genese plutonischer und metamorpher Gesteine nicht. Für ein Endlager geeignete kristalline Wirtsgesteine müssen eine ausreichende Mächtigkeit aufweisen. Die aktuell angelegten 200 m stellen dafür eine gute Basis dar. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nein

Nr. 111.24: Stellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGE

Beitrag im Rahmen der FKTG: „Es wird angeregt abzuklären, ob das StandAG neben den beiden in der vorgelegten Methodik betrachteten Endlagertypen für kristallines Wirtsgestein, auch einen dritten Typ vorsieht: § 23 Abs. 5 Nr. 2 StandAG legt eine Mindestmächtigkeit des „Gebirgsbereichs, der den ewG aufnehmen soll“ von 100 m fest. Demnach bezieht sich dieser Abschnitt des Gesetzes nicht auf ein Endlager vom Typ 2, für das Voraussetzung ist, dass die Ausweisung eines ewG im kristallinen Wirtsgestein nicht möglich ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der von der BGE mit Blick auf die Subsidiarität der verschiedenen Endlagertypen angeführte § 4 Abs. 3 Nr. 2 EndlSiAnfV hierbei nicht zum Tragen käme, da ein ewG, wenn auch mit einer Mächtigkeit von weniger als 100 m, ausgewiesen werden kann.“ (BGR 2022, S. 13) Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Die BGE teilt diese Perspektive nicht. Begründung: Begründung: Für die BGE entspricht der von der BGR angesprochene „Typ 3“ dem „Typ 1“. Eine Notwendigkeit kristallines Wirtsgestein mit Mächtigkeiten unterhalb von 100 m zu berücksichtigen, stellt sich faktisch aufgrund der Genese plutonischer und metamorpher Gesteine nicht. Für ein Endlager geeignete kristalline Wirtsgesteine müssen eine ausreichende Mächtigkeit aufweisen. Die aktuell angelegten 200 m stellen dafür eine gute Basis dar. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nein

Nr. 64.18.2: Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten

Beitrag im Rahmen der FKTG: 2. Orthogneise kommen in denjenigen Eigenschaften, welche für die Lagerung radioaktiver Abfälle vorteilhaft sind, plutonischen Gesteinen (z. B. Graniten) recht nahe. Paragneise hingegen sind oft vergleichsweise inhomogen und häufig auch weniger witterungsbeständig. In der 1. Phase wurden die Kristallingesteine des süddeutschen Raumes als ein Teilgebiet (0013_00TG_195_00IG_K_g_MO) zusammengefasst. Diese umfassen neben Granitkomplexen vor allem Gneisregionen mit Ortho- und Paragneisen. Aufgrund der bekannten, in der Regel nachteiligen Eigenschaften von Paragneisen sollten diese bei der weiteren Verfeinerung der Suchräume in der 1. Phase ausscheiden. Denn es bestehen erhebliche Zweifel, dass diese in der Regel für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in Frage kommen. Stellungnahme der BGE: Die BGE dankt Ihnen für diesen konstruktiven Hinweis. Die BGE stimmt zu. Orthogneise werden als kristalline Wirtsgesteine tendenziell besser bewertet als Paragneise und Migmatite. Dies ist auch in den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (v. a. in dem Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit) mitgedacht und wird im weiteren Standortauswahlverfahren berücksichtigt. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 65.12.6: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: 009_00TG_194_00IG_K_g_SO kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge der saxothuringischen Zone // Das Teilgebiet umfasst in Sachsen mehrere regionalgeologische Einheiten mit unterschiedlichem geologischem Aufbau: das Erzgebirge, das Chemnitzbecken, das Granulitgebirge, das Frankenberger Zwischengebirge, die westerzgebirgischen und vogtländischen Granite, den Lausitzer Granodiorit komplex und Meißener Pluton, die Lausitzer Grauwacken-Einheit, das Görlitzer Schiefergebirge, die Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit, den Nordsächsischen Block, die Wurzen-Caldera, den Delitzscher Pluton, die Torgau-Doberlug-Einheit. In diesen regionalgeologischen Einheiten treten sedimentäre, vulkanische, plutonische und metamorphe Gesteine auf. Der Metamorphosegrad schwankt von sehr schwach metamorph bis ultrahochmetamorph. Stellungnahme der BGE: Seite 5: [...] Bezogen auf die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde für den ZBTG ein stratigraphischer Ansatz gewählt, d. h. das Wirtsgestein nimmt nur einen Teil der betrachteten Einheit ein. Bohrungen belegen die Erfüllung der Mindestanforderungen der endlagerrelevanten Gesteinsabfolge punktuell. Die resultierenden Ergebnisse sind damit generell überschätzend, weisen also zu große identifizierte Gebiete aus. Bohrungsinformationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (Negativbelege) wurden für den ZBTG aufgrund der fehlenden räumlichen Information nur sehr eingeschränkt für eine weitere Eingrenzung verwendet. Auf diese Weise wurde vermieden, dass potenziell geeignete Gebiete aufgrund z. B. geringer Datenlage vorzeitig aus dem Verfahren ausscheiden. // In Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Seite 6-7: [...] sind von der BGE ausschließlich Plutonite und hochgradig regionalmetamorphe Gesteine als kristalline Wirtsgesteine deklariert worden, d. h. z. B. Granulite, Eklogite, Gneise, Amphibolite oder auch Migmatite. Metamorphe Gesteine wie Phyllite, Schiefer, Hornfelse, Marmore und Skarne werden nicht als Wirtsgesteine im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, da niedrig- bis mittelgradig regionalmetamorphe und geschieferte Gesteine sowie Hochdruck- und Kontaktmetamorphite nach Auffassung der BGE keine kristallinen Wirtsgesteine mit günstigen Eigenschaften für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen darstellen (BGE 2020j). // Die BGE begrüßt das Vorgehen, kontaktmetamorphe Gesteine wie Hornfelse und Skarne als Explorationsindikatoren für das Auftreten von intrusiven magmatischen Einheiten (Plutoniten) zu nutzen; gerade in Bereichen von Teilgebieten, in denen Tiefbohrungen mit Teufen > 300 m u. GOK nicht vorhanden sind. Die geologischen Karten „Lausitz - Jizera - Karkonosze“ im Maßstab 1 : 100 000 (GK100 LJK) und im Maßstab 1 : 400 000 ohne känozoische Sedimente (GK400) geben Aufschluss über die Verbreitung von kartierten kontaktmetamorphen Gesteinen (Skarne, Hornfelse oder Frucht- und Knotenschiefer) in Gebieten wie der Lausitzer Grauwacken-Einheit oder in Nordwestsachsen im Nordsächsischen Block. Seite 12-13: Die genutzten Datengrundlagen zur Ermittlung des identifizierten Gebietes innerhalb des kristallinen Grundgebirges des Saxothuringikum in Sachsen ergab sich aus den methodischen Anwendungsprinzipien der BGE zur Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG für das gesamte Bundesgebiet (vgl. Tabelle 2). Zur Anwendung der Mindestanforderungen wurden die vom LfULG gelieferten 3D-Modelle verwendet und Bereiche zwischen diesen 3D-Modellen wurden durch ein Tiefenmodell, das aus der Karte zur Tiefenlage des Grundgebirges von Reinhold (2005) abgeleitet wurde, sowie der GÜK 250 (BGR 2019), ergänzt. Zusätzlich wurden die vom LfULG gelieferten Schichtenverzeichnisse auf Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein entsprechend der Begriffsbestimmung der BGE gefiltert (BGE 2020j). // Im nun anstehenden Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Kartenwerke, Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Zudem werden im Augenblick die Bohrakten von einigen Tausend Tiefbohrungen (> 300 m u. GOK), die noch nicht im Datenbestand der BGE sind, durch die Wismut GmbH gescannt und durch Dienstleister die ausführlichen Schichtenverzeichnisse in digitale Bohrdatenbanken überführt. Ausgewählte bohrlochgeophysikalische Messungen an interessanten und repräsentativen Tiefbohrungen in kristallinen Wirtsgesteinen sollen in diesem Zuge in LAS-Dateien konvertiert werden. Diese Daten sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Teilgebieten in kristallinem Wirtsgestein in den mitteldeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. // Für die weitere fachliche Auseinandersetzung des seitens der BGE ermittelten Teilgebiets 009_00TG_194_00IG_K_g_SO wurde dieses durch das LfULG in regionalgeologische Einheiten mit einheitlichen lithologischen und strukturellen Eigenschaften untergliedert. Dabei hat das LfULG folgende Einheiten differenziert: Westerzgebirgische und vogtländische Granite, Chemnitzbecken, Granulitgebirge, Erzgebirge, Ostthüringische-Nordsächsische Einheit, Nordsächsischer Block, Wurzen-Caldera, Frankenberger Zwischengebirge, Meißener Pluton, Lausitzer Granodiorit-Komplex, Lausitzer Grauwacken-Einheit und Görlitzer Schiefergebirge.// Davon wurden der Lausitzer Granodiorit-Komplex, der Meißener Pluton, der Delitzscher Pluton, das Erzgebirge, das Granulitgebirge und das Frankenberger Zwischengebirge als Einheiten interpretiert, die seitens der BGE plausibel einem Teilgebiet zugeordnet wurden. Außerdem wurde die kleinräumigen Vorkommen von kristallinen Wirtsgesteinen im Nordsächsischen Block und im Vogtland als plausibel bestätigt. Die regionalgeologischen Einheiten Görlitzer Schiefergebirge, Lausitzer Grauwacken-Einheit, Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit und Chemnitzbecken wurde als nicht plausibel identifiziert, weil die Gesteine dort nach Aussage des LfULG die Wirtsgesteinsdefinition für kristallines Wirtsgestein nicht erfüllen (Sächsisches Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2021, S. 32). Seite 10 Nr. 65.14 (TLUBN): Die Anwendung der Mindestanforderungen nach § 23 StandAG erfolgte für das kristalline Wirtsgestein in Thüringen mithilfe des geologischen 3D-Modells INFLUINS (Integrierte Fluiddynamik in Sedimentbecken; Forschungsvorhaben der Uni Jena) und der Tiefenkarte des kristallinen Grundgebirges von Reinhold (2005). Die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde von der BGE methodisch so bearbeitet, dass identifizierte Gebiete in stratigraphischen oder großstrukturellen Einheiten ausgewiesen wurden. Punktuelle Informationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (v. a. Bohrungen) wurden im Rahmen von § 13 StandAG aufgrund der fehlenden räumlichen Information (vorerst) nicht für eine weitere Eingrenzung verwendet. Der BGE ist bewusst, dass dies, wie auch in diesem Fall, bei der Anwendung der Mindestanforderungen zu einer Überschätzung von identifizierten Gebieten führen kann. Ziel war es, ein einheitliches methodisches Vorgehen zur Anwendung der Mindestanforderungen im Schritt 1 der Phase I für das gesamte Bundesgebiet zu gewährleisten und ein vorzeitiges Ausscheiden potentiell geeigneter Gebiete zu vermeiden. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Stellungnahme des sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) sowie des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) (PDF)

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01075 DresdenIhr/-e Ansprechpartner/-in Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55 31224 PeineDurchwahl Telefon +49 351 564 Telefax +49 351 564 vorab per E-Mail @ smekul.sachsen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Stellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-8465/31/6 Dresden, 24. Juni 2022 wir bedanken uns für die Gelegenheit, zu dem Konzept Stellung nehmen zu können. Dieses Schreiben enthält auch die fachlichen Beiträge des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). 1. Umsetzung von Hinweisen aus der Fachstellungnahme des LfULG zum Zwischenbericht Teilgebiete In der Fachstellungnahme vom 21.Januar 2021 des LfULG wurden die folgenden Hinweise gegeben und von der BGE berücksichtigt: 2022/35608 *D2022/35608* a) b) Die Teilgebiete in regionalgeologische Einheiten mit einem einheitlichen lithologischen und strukturellen Bau zu untergliedern und für diese jeweils differenziert die Erfüllung der Mindestanforderungen zu prüfen. In ihrem Konzept für die rvSU folgt die BGE dieser Anregung und untergliedert darüber hinaus die Teilgebiete entlang von Störungen und Regionen, in welchen Ausschlusskriterien erfüllt sind. Die bei der Methodenentwicklung angestrebte gebietsspezifisch differenzierte Bewertung von Wirtsgesteinseinheiten betrachtet das LfULG als sehr wichtig. Das Ausschlusskriterium „aktiver Vulkanismus“ nach aktuellem Stand der Forschung zu überarbeiten. Auch dieser Forderung folgt die BGE. Basierend auf den Ergebnissen des Berichts von Schreiber & Jentzsch (2021) werden Gebiete mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit von zukünftiger vulkanischer Aktivität unter Berücksichtigung eines erweiterten Sicherheitssaums von 25 km ausgeschlossen. Erdbebenschwärme werden als Grundlage zur Festlegung des Gebiets mitberücksichtigt, da Aufstiegswege von Gasen als potenzielle Wegsamkeiten für Magmen dienen können. Seite 1 von 6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Straße 4 01097 Dresden www.smekul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucheradresse: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smekul.sachsen.de Anpassungsbedarf beim Konzept zur Durchführung der rvSU sehen wir in den nachfolgenden Punkten und bitten um Berücksichtigung der Hinweise: 2. Verfahren und Kriterien zur Bewertung von kristallinem Wirtsgestein Am Beispiel der Kenngröße Datenqualität (DQL) wird die Bewertung von Bohrungsdaten anhand der Detailgrade von Stratigraphie- und Petrologieangaben in den digitalen Schichtenverzeichnissen vorgestellt. (Methodenbeschreibung als Anlage zum Konzeptentwurf, hier: Blatt 232). Auf Blatt 234 wird das Vorgehen am Beispiel der sedimentären Einheiten des Thüringer Beckens beschrieben. Eine detaillierte Bewertung erfolgt zuerst aufgrund der stratigraphischen Angaben (zum Beispiel ob Chrono-Folge oder Chrono-Stufe dokumentiert ist). Erst danach wird (nur) generell geprüft, ob petrographische Angaben vorhanden sind oder nicht. Ein solches Vorgehen ist aus unserer Sicht für kristallines Wirtsgestein ungeeignet. Stratigraphische Angaben sind nur für sedimentäre Gesteine verwendbar. Kristallines Wirtsgestein umfasst laut dem Zwischenbericht Teilgebiete nur plutonische und hoch- metamorphe Gesteine, die keine biostratigraphische Einordnung erlauben. Falls noch biostratigraphische Indizien aus dem Ausgangsgestein bei einer Metamorphose erhalten geblieben sind, sind diese völlig unerheblich für die Charakteristik eines metamorphen Wirtsgesteins. So konnte von Mingram (1996) gezeigt werden, dass Gesteine ordovizischen Alters in allen metamorphen Decken des Erzgebirges von Niedrigdruck-Niedrigtemperatur bis zu Ultrahochdruck-Hochtemperatur-Bedingungen auftreten. Die physikalischen Eigenschaften der Gesteine wurden entsprechend der Metamorphosebedingungen verändert, die stratigraphische Stellung des Ausgangs- gesteins spielt keine Rolle mehr. Auch für alle anderen Charakterisierungen von kristallinem Wirtsgestein sind stratigraphische Kategorien nicht brauchbar. Kristalline Wirtsgesteine sollten stattdessen nach a) b) c) d) Petrographie, Metamorphosegrad, retrograder Überprägung, Metamorphose- beziehungsweise Intrusionsalter bewertet werden. 3. Zur Grenztemperatur an der Außenfläche der Behälter In Abschnitt 8.6 (hier: Blatt 39, vgl. Abschnitt 4.2.8 in der Anlage) wird unter Bezugnahme auf § 27 Abs. 4 der EndlSiUntV von einer Grenztemperatur von 100 °C an der Außenfläche der Behälter ausgegangen, unabhängig vom anstehenden Wirtsgestein und dem Endlagerkonzept. Dies wird mit der Regelung in § 27 Abs. 4 Standortauswahlgesetz (StandAG) begründet. Eine Aussage, ob seit dem Inkrafttreten dieser Regelung im Jahr 2017 alle ausstehenden Forschungsarbeiten vorliegen oder welche gegebenenfalls noch benötigt würden, wird nicht getroffen. Positiv werten wir allerdings, dass mittlerweile seitens der BGE an einem Vorschlag zur Aktualisierung der Grenztemperatur gearbeitet wird. Seite 2 von 6 Die Entsorgungskommission (ESK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) legt in ihrer Stellungnahme vom 12. Mai 2022 zum Grenztemperaturkriterium nicht nur dar, dass dazu keine Forschungsarbeiten mehr ausstehen, es wird sogar klargestellt, dass „die Festlegung einer wirtsgesteinunabhängigen ‚Grenztemperatur‘ durch das Vorsorgeprinzip nicht gerechtfertigt [ist].“ Stattdessen müssten Grenztemperaturen wirtsgesteins-, standort- und konzeptspezifisch abgeleitet werden. Wir teilen die eindeutige Position der ESK und bitten die BGE, das Konzept zur Durchführung der rvSU entsprechend zu überarbeiten und ab sofort nicht mehr von einer pauschalisierten Grenztemperatur von 100 °C auszugehen. Vor dem Hintergrund der Aufgaben und der Zusammensetzung der ESK sollten hinsichtlich des wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu dieser Fragestellung nunmehr alle Zweifel ausgeräumt sein. Dies bekommt angesichts des Bedarfs einer zügigen Umsetzung des Standortauswahlverfahrens eine umso größere Bedeutung. Ein fachlich nicht mehr zu rechtfertigendes Festhalten an einer pauschalen Grenztemperatur kann den Fortschritt des Verfahrens nicht nur beeinträchtigen, sondern auch dessen Akzeptanz gefährden. 4. Verfahrensweise bei Gebieten ohne hinreichende Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien Informationen zur Im Abschnitt 9 (hier: Blatt 60) wird ausgeführt, dass Gebiete, bei denen die verfügbaren geowissenschaftlichen Informationen für eine Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien nicht ausreichen, zunächst nicht weiterbearbeitet werden. Allerdings soll im Zuge der Veröffentlichung der vorgeschlagenen Standortregionen der Umgang mit diesen Gebieten „individuell empfohlen und fachlich begründet“ werden. Die Empfehlung soll auf einer Prüfung basieren, bei der abgeschätzt wird, ob solche Gebiete in Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien „eine gleichwertige oder bessere Bewertung“ im Vergleich zu den vorgeschlagenen Standortregionen erwarten lassen. Nur dann soll ein betroffenes Gebiet im Auswahlverfahren verbleiben und einer oberirdischen Erkundung unterzogen werden. Aus unserer Sicht bestehen hier gleich mehrere Fragestellungen, die im Rahmen einer Konkretisierung des Konzepts beantwortet werden sollten: a) Wie kann abgeschätzt werden, dass Gebiete eine gleichwertige oder bessere Bewertung in Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien erhalten könnten, wenn die Anwendung schon zu Beginn aufgrund der unzureichenden Informationslage nicht möglich war? b) Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien erfolgt diese Abschätzung? Aus unserer Sicht ist es für die Fairness und in der Konsequenz auch für die Akzeptanz des Standortauswahlverfahrens von elementarer Bedeutung, dass kein Gebiet faktisch auf Grund einer unzureichenden Datenbasis ausgeschlossen wird. Der Ausgangspunkt der „weißen Landkarte“ bedeutet, dass das gesamte Bundesgebiet gleichermaßen in das Standortauswahlverfahren einbezogen wird. Dieser Grundsatz muss gewahrt bleiben, wenn notwendig, auch durch zusätzlichen Aufwand. Seite 3 von 6

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