Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth übergibt Förderbescheid an das Unternehmen Steinicke in Niedersachsen. Das Bundesumweltministerium fördert mit mehr als 400.000 Euro eine innovative Agro-Photovoltaikanlage des Unternehmens Steinicke im niedersächsischen Lüchow. Mit dem Pilotprojekt sollen Agrarflächen sowohl zur Lebensmittelerzeugung als auch darüberliegend zur Stromgewinnung durch Photovoltaik genutzt werden. Jährlich sollen durch die Anlage 756.000 Kilowattstunden Strom erzeugt werden, mehr als zehn Prozent oberhalb einer konventionellen Photovoltaikanlage gleicher Leistung. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, übergibt heute den Förderbescheid aus dem BMU-Umweltinnovationsprogramm bei seinem Besuch des Unternehmens Steinicke - Haus der Hochlandgewürze GmbH in Lüchow. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: 'Auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 benötigen wir deutlich mehr Erneuerbare Energien. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen wir viel mehr Kreativität, wie wir Nutzungskonflikte bei den verfügbaren Flächen auflösen können. Deshalb ist die Erprobung von Mehrfachnutzungen von landwirtschaftlicher Produktion und darüberliegender Photovoltaik eine innovative Lösung mit viel Zukunftspotenzial. Bei dem Vorhaben der Steinicke GmbH wird die Agro-Photovoltaik erstmals in großtechnischem Maßstab umgesetzt. Das ist eine Win-Win-Situation für das Klima, für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeugung.' Konventionelle Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden bodennah errichtet. Die bebaute Fläche ist dann für eine andere Verwendung, wie z.B. die landwirtschaftliche Nutzung, nicht mehr geeignet. Um diesen Flächenkonflikt aufzulösen, plant das Unternehmen die erstmalige Errichtung einer Agro-Photovoltaikanlage (APV) in großtechnischem Maßstab. Eine höhere Aufständerung und größere Reihenabstände zwischen den einzelnen Modulen ermöglichen es, die Fläche zusätzlich für die landwirtschaftliche Bestellung auch mit landwirtschaftlichen Maschinen zu nutzen. Hierzu sollen auch neue Anbauverfahren zum Einsatz kommen. Außerdem verfügt die Agro-Photovoltaikanlage über zweiseitige Zellen, die das einfallende Licht nicht nur über die Vorder-, sondern auch über die Rückseite nutzen, und erzeugt so im Vergleich zu konventionellen Photovoltaikanlagen einen höheren Stromertrag. Der Strom soll für den Eigenbedarf, wie z.B. den Trocknungsprozess, eingesetzt werden. Darüber hinaus wird der Boden unter den Modulen von diesen beschattet, was weitere positive Effekte mit sich bringt, zum Beispiel den Erhalt der Bodenfeuchtigkeit und die Verringerung der Erosion und des Wasserverbrauchs. Unterhalb der PV-Anlage entsteht so eine Bodenstruktur mit günstigem Mikroklima, was einen Beitrag für eine umwelt- und klimafreundliche und damit zukunftsfähige Landwirtschaft darstellt.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu den Klimaschutzgesetzen und Klimaschutzzielen der Bundesländer Um die vereinbarten Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, bedarf es nicht nur der Anstrengungen des Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen. „Trotz der bun- desrechtlichen Rahmensetzungen bei der Förderung Erneuerbarer Energien haben die Länder er- hebliche Einflussmöglichkeiten, die Energiewende im Strom-, Wärme- Verkehrsbereich voranzu- bringen oder zu bremsen. Nicht nur mittels spezieller Klimaschutz- oder Energiegesetze kann die Veränderung der Versorgungssysteme gestaltet werden. Auch die Landesplanung oder die Bau- und Kommunalordnungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Ausbau von Wind- und So- 1 larenergie, Wasserkraft, Bioenergie sowie Erd- und Umweltwärme.“ Konkrete landespolitische Gesetze und Regelungen zu Klimaschutz und Erneuerbaren Energien (EE) sind auf der Website der von der Bundesregierung geförderten Agentur für Erneuerbare Energien, „foederal-erneuerbar“, unter dem in der Fußnote angegebenen link abrufbar. Hier fin- den sich nicht nur, nach Bundesländern geordnet, Regelungen, Gesetze und Programme zu EE, Energieerzeugung und Klimaschutz, sondern auch eine übersichtliche Zusammenfassung der Re- gelungen im jeweiligen Bundesland. Auf die gleiche Weise aufgebaut finden sich hier auch die einschlägigen Regelungen zu Raumordnung und Landesplanung, Bauordnung, Kommunalordnungen/-gesetze, Wassergesetzen, Fischereigesetzen und Wärmegesetzen. 1 https://www.foederal-erneuerbar.de/uebersicht/bundeslaen- der/BW%7CBY%7CB%7CBB%7CHB%7CHH%7CHE%7CMV%7CNI%7CNRW%7CRLP%7CSL%7CSN%7CST %7CSH%7CTH%7CD/kategorie/gesetze/#goto_302 WD 8 - 3000 - 021/19 (7. Februar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zu den Klimaschutzgesetzen und Klimaschutzzielen der Bundesländer Auf der Website lassen sich die Bundesländer darüber hinaus auch vergleichen unter den Aspek- ten TOP 10 – eine Auswahl wichtiger Daten und Statistiken zu Erneuerbaren Energien und der Energiewende in den Bundesländern; Wind, Solar, Bioenergie, Wasser, Erdwärme; Wirtschaft, Arbeitsplätze, Unternehmen, Forschung; Energiemix; Strom, Wärme, Mobilität; Klimaschutz (Datensätze zu Treibhausgasemissionen, nach Bundesländern geordnet und in einer Länderkarte, wahlweise in einem Diagramm, mit Angaben zu erreichten Minde- rungen); Politik (Zielvorgaben, Förderprogramme, Informationsangebote), Gesetze, Akzeptanz; Effizienz (hier zeigen die Datensätze, wie weit die Bundesländer in ihren Effizienzbemü- hungen sind). Unter dem Stichwort „Politik“ findet sich in der Rubrik „Klimaschutzziele (THG- bzw. CO2-Re- duktion)“ eine Auflistung der Klimaschutzziele, nach Bundesländern geordnet und mit Erläute- rungen versehen. Auch unter der Rubrik „Energie- und Klimaschutzkonzepte“ lassen sich die einschlägigen Konzepte, z. T. mit link zu den entsprechenden Gesetzen, ablesen. Einen Ausschnitt der Klimapolitik bildet die Energiepolitik. Hier gibt es eine neuere Studie (Stand November 2017), die die bisherigen Leistungen der Bundesländer vergleicht. Eine 32-sei- tige Zusammenfassung der Studie: „Vergleich der Bundesländer: Analyse der Erfolgsfaktoren für den Ausbau der Erneuerbaren Energien 2017 - Indikatoren und Ranking. Endbericht“ des Deut- schen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) findet sich unter folgendem link: https://www.foederal-erneuerbar.de/tl_files/aee/Bun- deslaendervergleich_2017/83_Renews_Bundeslaendervergleich_2017-web.pdf , die 236-seitige Langfassung ist abrufbar unter https://www.foederal-erneuerbar.de/tl_files/aee/Bundeslaender- vergleich_2017/AEE_DIW_ZSW_Bundeslaendervergleich_EE_Endbericht_nov17.pdf *** Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine wichtige Grundlage, die zum Abbau der bestehenden Hemmnisse der Solarenergie beitragen soll, ist der „Masterplan Solarcity“ . Am 06. Mai 2025 wurde der Masterplan in seiner zweiten Umsetzungsphase 2025-2030 durch die federführende Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nach einem breiten Beteiligungsprozess veröffentlicht. Der Maßnahmenkatalog ist damit weiterhin die Basis für den weiteren Ausbau der Solarenergie in Berlin. Berlin nähert sich dem Ziel, bis 2035 einen Solarstromanteil von 25% an der Berliner Stromerzeugung zu erreichen ( Masterplan Solarcity ). Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Mai 2025 24.153 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also steckerfertigen Solaranlagen für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022)
Die ganzjährige Versorgung mit erneuerbarer thermischer Energie stellt eine zentrale Herausforderung der Energiewende dar. Die Gründe sind die saisonalen Zyklen des Energiebedarfs und die eingeschränkte Möglichkeit des Transports thermischer Energie. Das Projekt 'EEW' verfolgt das Ziel einer dezentralen, ganzheitlichen Sektorenkopplung auf Quartiersebene, die ganzjährig die Versorgung mit erneuerbarer Wärme sicherstellen kann. Die Grundlage für das Projekt bilden zwei vom Projektpartner GP Joule mitentwickelte Modellregionen - eine dominiert durch PV-Strom die andere durch Wind-Strom. Für diese Modellregionen wird der vom Projektpartner DLR entwickelte thermochemische Energiespeicher auf Basis von gebranntem Kalk und Wasser weiterentwickelt. Die Vorteile des Speichers liegen im denkbar günstigen und weltweit verfügbaren Speichermaterial 'Kalk' sowie in einer verlustfreien Speicherung. Die zentrale Herausforderung der Speichertechnologie liegt in der effizienten Reaktionsführung der Be- bzw. Entladungsreaktion die im Rahmen des Projekts auf Basis der Pflugscharmischer-Technologie des Projektpartners Lödige optimiert werden soll. Das Projektziel ist daher eine kostengünstige, ressourcenschonende und effizienten Speichertechnologie zur Kopplung des Strom- und Wärmesektors für die regenerative Wärmebereitstellung in der Nahwärmeversorgung von Wohnquartieren zu entwickeln. Das Projekt verfolgt dabei einen ganzheitlichen Lösungsansatz: Die Systemintegration, die experimentelle Hardwareentwicklung als auch die industrielle Skalierung und wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten aus Hersteller- und Nutzersicht. Mit Abschluss des Projekts liegt ein Integrations- und Betriebskonzept für das Speichersystems in einem realen Nahwärmenetz vor und ist anhand belastbarer Betriebsdaten techno-ökonomisch bewertet. Damit kann im Anschluss an das Projekt die Technologie direkt im Feld demonstriert und von den Partnern wirtschaftlich verwertet werden.
Diese Schulen gehen beim Klimaschutz voran! Projekttage, Mülltrennung, ökologische Vielfalt im Schulhof, Umweltfahrten, Klima-Workshops und mehr: Die Berliner Schulen beweisen, wie vielfältig und kreativ das Engagement in Sachen Nachhaltigkeit und Klimaschutz aussehen kann. Übersicht der Berliner Lernorte, die sich im besonderen Maße aktiv im Umwelt- und Klimaschutz engagieren. Bild: davit85/Depositphotos.com Lina-Morgenstern-Gemeinschaftsschule Mit der Teilnahme an diversen Klimaschutz-Projekten, der Etablierung eines Umwelttages für die ganze Schule und der Pflege eines ökologischen Schulgartens engagiert sich die Lina-Morgenstern-Gemeinschaftsschule für den Umwelt- und Klimaschutz. Lina-Morgenstern-Gemeinschaftsschule Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Hein-Moeller-Schule Seit über 15 Jahren engagiert sich die Lichtenberger Hein-Moeller-Schule aktiv im Klima- und Umweltschutz. Hein-Moeller-Schule Weitere Informationen Bild: Syda_Productions / Depositphotos.com Gustav Falke Schule Abfallmanagement, Begrünung des Schulhofes, umweltfreundliches Schulessen, Aktionstage und mehr: Die Kinder der Grundschule in Mitte befassen sich mit einer großen Bandbreite an Klimaschutz-Maßnahmen. Gustav Falke Schule Weitere Informationen Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Wald-Grundschule Die Charlottenburger Grundschule engagiert sich in allen Handlungsfeldern für mehr Klimaschutz. Auf dem großen, begrünten Schulgelände entwickeln die Kinder zudem ganz nebenbei ein Gespür für Natur und Umwelt. Wald-Grundschule Weitere Informationen Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Clara-Grunwald-Grundschule In der Montessori-Grundschule liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der nachhaltigen Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Schulalltag auf vielfältige Weise Zugang zu der Thematik des Umwelt- und Klimaschutzes. Clara-Grunwald-Grundschule Weitere Informationen Bild: Peter-Lenné-Schule Peter-Lenné-Schule Die Peter-Lenné-Schule in Zehlendorf trägt seit 2014 den Zusatz „Oberstufenzentrum Natur und Umwelt“ und zeigt so ihr umfassendes Engagement für den Klimaschutz. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der gesamten Bandbreite der Klimaschutz-Maßnahmen auseinander. Peter-Lenné-Schule Weitere Informationen Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Jane-Goodall-Grundschule Die Jane-Goodall-Grundschule verknüpft ihr naturwissenschaftliches Profil mit Projekten und Exkursionen zum Thema Umwelt- und Klimaschutz. Jane-Goodall-Grundschule Weitere Informationen Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Grundschule am Buschgraben Die Grundschule am Buschgraben fördert einen umweltfreundlichen Schulweg, pflegt einen eigenen Schulgarten und bietet Nisthilfen für Vögel und Insekten an. Grundschule am Buschgraben Weitere Informationen Bild: Artur Verkhovetskiy / Depositphotos.com OSZ Lotis Das OSZ Lotis ist Umweltschule in Europa. Die Auszeichnung hat das Oberstufententrum für seine vielen Projekte zu den Themen Umwelt- und Klimaschutz bekommen. OSZ Lotis Weitere Informationen Bild: Ingo Bartussek - fotolia.com Kolibri-Grundschule Strom vom Dach, Gemüse aus dem Hochbeet, Honig von den Schulbienen: Die Kolibri-Grundschule setzt auf nachhaltige Eigenproduktion. Kolibri-Grundschule Weitere Informationen Bild: romrodinka/Depositphotos.com Reinhardswald-Grundschule An der Kreuzberger Grundschule erhalten die Kinder einen spielerischen und inklusiven Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten des Klimaschutzes. Reinhardswald-Grundschule Weitere Informationen Bild: belchonock/Depositphotos.com Schadow-Gymnasium Am Schadow-Gymnasium sind Klimathemen selbstverständlicher Teil des Unterrichts und bei Projektwochen. Im Schulgarten lernen die Schülerinnen und Schüler, wie wichtig eine intakte Natur ist. Schadow-Gymnasium Weitere Informationen Bild: Georg-Schlesinger-Schule Georg-Schlesinger-Schule Die Reinickendorfer Georg-Schlesinger-Schule setzt auf Solarstrom aus Eigenproduktion und die Vermittlung von Fachwissen um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Georg-Schlesinger-Schule Weitere Informationen Bild: Lydia Goos Max-Delbrück-Gymnasium Tiny Forest, Schulbienen und Projekte: Die Schülerinnen und Schüler des Max-Delbrück-Gymnasiums engagieren sich in vielen Bereichen für den Umwelt- und Klimaschutz. Max-Delbrück-Gymnasium Weitere Informationen Bild: davit85/Depositphotos.com Wetzlar-Schule Die Schülerinnen und Schüler der Wetzlar-Schule werden im Schulgarten, am Teich und im Unterricht für Umwelt- und Klimathemen sensibilisiert. Der Strom kommt fast vollständig aus der eigenen Solaranlage. Wetzlar-Schule Weitere Informationen Bild: oksun70 / depositphotos.com Schule am Regenweiher Die Neuköllner Grundschule leistet mit ihrer Bienen-AG, viel Grün auf dem Schulgelände und der schuleigenen Solaranlage einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Schule am Regenweiher Weitere Informationen Bild: pressmaster/Depositphotos.com Nürtingen-Grundschule Auf dem Schulacker, im grünen Klassenzimmer, im Untericht und Hort erkunden die Schülerinnen und Schüler der Nürtingen-Grundschule die Zusammenhänge zwischen eigenem Tun und dem Wandel der Umwelt. Nürtingen-Grundschule Weitere Informationen Bild: silverjohn/depositphotos.com Modersohn-Grundschule Durch die Teilnahme an einem Pilotprojekt lernen die Schülerinnen und Schüler der Modersohn-Grundschule den bewussten Umgang mit Trinkwasser. Aktiv für den Umweltschutz setzen sie sich außerdem in einem ganz besonderen Kurs ein. Modersohn-Grundschule Weitere Informationen Bild: dpa Anna-Seghers-Schule Die Anna-Seghers-Schule beteiligt sich an einem Pilotprojekt zu Energiesparpotenzialen. Dafür arbeitet die Adlershofer Gemeinschaftsschule eng mit dem Bezirk Treptow-Köpenick zusammen. Anna-Seghers-Schule Weitere Informationen Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Bouché-Schule Schulgarten, Abfalltrennung, zu Fuß zur Schule: Die Bouché-Schule in Alt-Treptow engagiert sich schon lange und in vielen Bereichen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Bouché-Schule Weitere Informationen Bild: Syda_Productions/Depositphotos.com Maßnahmen: Aktiver Klimaschutz an Schulen Wie sieht der Klimaschutz an Schulen konkret aus? Diese Maßnahmen haben die Schulen bereits durchgeführt und weitere stehen vor der Umsetzung. Weitere Informationen Bild: EUMB Pöschk GmbH & Co. KG Wettbewerb: Berliner Klima Schulen Der Wettbewerb richtet sich an Berliner Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen und Schulformen und würdigt herausragende Klimaschutzaktivitäten. Weitere Informationen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
<p>Steckersolargeräte, umgangssprachlich Balkonkraftwerke, werden immer beliebter. Durch sie kann man vergleichsweise preiswert und leicht Solarstrom erzeugen und selber nutzen. In einer aktuellen Studie wurde untersucht, wie hoch das Marktvolumen dieser Anlagen tatsächlich ist, wie viel Strom bereitgestellt wird und in welchem Umfang dieser PV-Strom selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist wird.</p><p>Im Abschlussbericht des aktuellen Sachverständigengutachtens <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/steckersolargeraete">„Steckersolargeräte – Statistische Untersuchungen zu Anzahl, installierter Leistung und Selbstverbrauch“</a> analysiert das Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW) den statistischen Status Quo der Steckersolargeräte in Deutschland.</p><p>Eine Literaturrecherche, eine Marktumfrage sowie ein Fachgespräch mit Branchenakteuren dienten als Grundlage für eine Hochrechnung des Gesamtbestands und die Festlegung von Annahmen zur korrespondierenden Segmentierung des Zubaus in den vergangenen Jahren. Auf dieser Basis wurde die PV-Stromerzeugung dieser Anlagen, unterschieden in Selbstverbrauch und Netzeinspeisung, ermittelt.</p><p>Die Ergebnisse zeigen: Steckersolargeräte gewinnen zunehmend an Bedeutung in Deutschland. Im Jahr 2024 wurde eine Nettostromerzeugung von rund 1,7 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a> ermittelt. Davon entfielen 1,1 TWh auf Vorort selbst verbrauchten und 0,6 TWh in das Netz eingespeisten Strom.</p><p>Der Ertrag der Steckersolargeräte war bisher nicht in den Statistiken zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien enthalten. Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien – Statistik (AGEE-Stat), deren Geschäftsstelle im Fachgebiet V 1.8 des Umweltbundesamt angesiedelt ist und die im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die offiziellen Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien der Bundesrepublik bereitstellt, wird die Erkenntnisse dieses Gutachtens in Kürze bei der nächsten Aktualisierung ihrer Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, welche voraussichtlich im Oktober veröffentlicht werden, berücksichtigen.</p>
Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, produzieren Windenergie- und Photovoltaikanlagen keinen Strom. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wächst mit Blick auf eine verlässliche Energieversorgung deshalb auch die Bedeutung von Stromspeichern. Eine Auswertung des Energieministeriums zeigt, dass der Zubau von Speicheranlagen in Sachsen-Anhalt in den vergangenen zweieinhalb Jahren stark vorangeschritten ist. So stieg die Zahl in Betrieb befindlicher Heimspeicher von 26.294 im Jahr 2023 auf aktuell 45.870 Anlagen; ein Zuwachs von rund 75 Prozent. Stark zugenommen hat auch der Zubau größerer Speicheranlagen. Die Zahl der Gewerbespeicher stieg von 57 auf 298, die Zahl der Großspeicher von vier auf 21. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann geht davon aus, dass der Zubau von Gewerbe- und Großspeichern in den kommenden Jahren noch stärker Fahrt aufnehmen wird. „Vielerorts ist die Energiewende im Eigenheim bereits angekommen. Nicht nur Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerke haben großen Absatz gefunden, auch die Nachfrage nach Speichern hat bei uns im Lande stark zugenommen. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir in Sachsen-Anhalt inzwischen recht viel grünen Strom produzieren, ist das eine erfreuliche Nachricht“, erklärte Willingmann. „Während der Speicherausbau in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich der Heim- und Gewerbespeicher auf den Eigenverbrauch ausgerichtet war, werden wir in den kommenden Jahren voraussichtlich einen verstärkten Zubau von Großspeichern verzeichnen, die mit Blick auf Netzstabilität und Versorgungssicherheit eine zunehmend wichtige Rolle spielen werden.“ Heimspeicher mit hohem Anteil an Gesamtkapazität Aktuell fallen 45.870 betriebene Speicher in die Kategorie Heimspeicher, was einem Anteil von knapp 99 Prozent der Anzahl nach entspricht. Ihre nutzbare Speicherkapazität beträgt zusammengenommen 377 Megawattstunden (MWh), was etwa 62 Prozent der Gesamtspeicherkapazität aller in Betrieb befindlichen Speicher entspricht. Auch wenn die durchschnittliche Kapazität je Anlage gering ist – sie liegt bei etwa 8,2 Kilowattstunden (kWh) pro Speicher – machen Heimspeicher aufgrund ihrer hohen Zahl einen bedeutenden Teil der installierten Gesamtkapazität aus. Saalekreis mit den meisten Heimspeichern Vorreiter hinsichtlich der Anzahl ist der Saalekreis mit 5.033 Heimspeichern und einer Gesamtkapazität von 40,7 MWh, gefolgt vom Landkreis Börde mit 4.914 Heimspeichern (40,5 MWh) und dem Landkreis Harz mit 4.801 Heimspeichern (39 MWh). Förderprogramm für Gewerbespeicher Gewerbespeicher mit einer Größe zwischen 30 und 1.000 kWh spielen zahlenmäßig mit aktuell 298 Anlagen noch eine untergeordnete Rolle. Auch die kumulierte Speicherkapazität ist mit rund 18 MWh noch ausbaufähig. Hier ist mit weiterem Zuwachs zu rechnen, auch vor dem Hintergrund, dass der Zubau vom Energieministerium über das Programm Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER mit insgesamt 11 Millionen Euro unterstützt wird. Harz liegt bei Gewerbespeichern vorn In einzelnen Landkreisen ist eine verstärkte Nutzung von Gewerbespeichern bereits erkennbar, etwa im Harz mit 50 Anlagen und 3,1 MWh Gesamtkapazität oder im Salzlandkreis mit 37 Gewerbespeichern und einer Speicherkapazität von 2,5 MWh. Großspeicher bieten schon jetzt bedeutende Energiespeicherkapazitäten Besonders ausgeprägt ist die Rolle der Großspeicher mit einer Kapazität über 1.000 kWh. Obwohl sie mit nur 21 Anlagen zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen, tragen sie mit insgesamt 210 MWh rund 35 Prozent zur gesamten Speicherkapazität Sachsen-Anhalts bei. Einzelne Speicher dieser Kategorie haben eine große Wirkung auf die Gesamtbilanz. Saalekreis auch bei Großspeichern an der Spitze Hervorzuheben sind der Saalekreis mit fünf Großspeichern und 52,1 MWh Kapazität, der Burgenlandkreis mit zwei Anlagen und 45,4 MWh, der Landkreis Stendal mit zwei Anlagen und 47,8 MWh sowie der Salzlandkreis mit drei Großspeichern und 26,6 MWh. Auch im Jerichower Land wurden drei Großspeicher mit zusammen 15 MWh registriert. Speicherkapazität könnte sich in den nächsten Jahren verdoppeln Aktuell befinden sich nach Angaben des Marktstammdatenregisters derzeit 586 neue Speicherprojekte in der Planung. Die damit verbundene Speicherkapazität summiert sich auf rund 1.077 MWh – also fast das Doppelte der derzeit installierten Gesamtkapazität. Die Registerangaben beziehen sich üblicherweise eher auf Großprojekte, da kleine Anlagen mit geringeren Kapazitäten erst mit oder nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Es zeichnet sich dennoch ein verstärkter Zubau von Großspeichern ab. Mit 33 Großspeicheranlagen in Planung machen sie mit 1.070 MWh fast die gesamte geplante Speicherkapazität aus. Der verstärkte Zubau leistungsstarker Speicherlösungen mit mehr als 1.000 kWh hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass Großspeicher zunehmend eine strategische Rolle für Netzstabilität, Industrieanwendungen und die Integration erneuerbarer Energien spielen. Die Daten wurden aus dem Marktstammdatenregister am 14. Juli 2025 abgerufen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Die Karte zeigt die Summe der installierten elektrischen Leistung der Photovoltaikanlagen für die Gemeinden in Bayern - unterteilt nach Gebäude- und Freiflächenanlagen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 601 |
| Kommune | 2 |
| Land | 79 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 17 |
| Förderprogramm | 482 |
| Gesetzestext | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 119 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 41 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 138 |
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|---|---|
| Archiv | 8 |
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| Webdienst | 14 |
| Webseite | 274 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 286 |
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