Nachdem zur Jahrtausendwende eine tägliche Flächenneuinanspruchnahme von etwa 120 Hektar zu verzeichnen war, lag der Wert für den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland im vierjährigen Mittel der Jahre 2021 bis 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts durchschnittlich bei etwa 50 Hektar. Obgleich eine deutliche Reduzierung erreicht wurde, liegt die Flächenneuinanspruchnahme aktuell noch weit über den Zielwerten für 2030 bzw. 2050. Die Debatte um Flächensparziele und die notwendigen Flächenspar-Aktivitäten zu deren Erreichung wurde in Deutschland maßgeblich durch das „30-ha-Ziel“ (Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar am Tag bis zum Jahr 2020) ausgelöst, das im Jahr 2002 in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben wurde. Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 wurde das Ziel angepasst und lautet „durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030“. Ergänzt wurde dieser etablierte Kernindikator durch die Indikatoren „Freiraumverlust“ (in m²/je Einwohner) und „Siedlungsdichte“ (Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche). Damit erhielt neben der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme die Effizienz der Flächennutzung ein größeres Gewicht, zugleich wurde die Bedeutung des Freiraumschutzes untermauert. Das „Erreichen von Netto-Null Flächenverbrauch“ bis 2050 wurde erstmals im Jahr 2011 im „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ formuliert. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) sieht die Bundesregierung vor, den Flächenverbrauch durch einen Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft bis spätestens 2050 weiter zu reduzieren. In Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der Europäischen Union ist vorgesehen, den Flächenverbrauch bis dahin auf Netto Null zu senken. Mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 wurde das Ziel aufgenommen, bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen, so dass „netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden“. Verschiedene Bundesländer haben die bundespolitischen Flächenziele zum Anlass genommen, eigene quantitative Flächensparziele in Strategien, Koalitionsvereinbarungen oder als Grundsatz der Landesplanung zu verankern. Bislang sind flächenpolitische Mengenziele von Seiten des Bundes und der Länder noch nicht als verbindliche Richtschnur für eine nachhaltige Siedlungspolitik operationalisiert worden. Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2021 Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016 Die Bundesregierung: Nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung , 2002 Die Bundesregierung: Klimaschutzplan 2050 (2016) Europäische Kommission: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa , 2011 Statistisches Bundesamt: Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 50 Hektar , Zahl der Woche Nr. 03 vom 13. Januar 2026
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit 2009 Städte, Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverwaltungsverbände, Zweckverbände und Träger der Regionalplanung mit Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen für die Umsetzung einer qualitätsvollen Innenentwicklung. Das Spektrum der geförderten Projekte reicht von städtebauliche Planungen, externen Planungs- und Beratungsleistungen bis hin zu Konzepten zur Kommunikation oder zur Beteiligung und Kooperation von Bürger:innen und Stakeholdern. In einer Datenbank hat das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg Beispiele aus Kommunen gebündelt dargestellt, die die vielfältigen Möglichkeiten aufzeigen, mit denen das Förderprogramm Prozesse der Innenentwicklung vor Ort voranbringt. Förderprogramm „ Flächen gewinnen durch Innenentwicklung " Gelungene Beispiele der Innenentwicklung (Datenbank des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg) Förderprogramm „ Flächen gewinnen durch Innenentwicklung "
Mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin soll ein strategischer und konzeptioneller Rahmen zur Stärkung von Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen im Land Berlin geschaffen werden. Vor dem Hintergrund urbaner Klimaanpassung, bei gleichzeitigem Wachstum der Stadt sowie zunehmendem Druck auf Fläche und Boden, soll das Programm einen Baustein zur Verfolgung der Netto-Null-Versiegelung in Berlin (vgl. Richtlinien der Regierungspolitik 2023 -2026 des Landes Berlin) darstellen. Die Programmentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Zielstellungen der Richtlinien der Berliner Regierungspolitik sowie des Handlungsziels 2: „Versiegelung reduzieren und Entsiegelung stärken“ der Berliner Bodenschutzkonzeption. Die Schwerpunkte des Entsiegelungsprogramms liegen in der Erfassung, Analyse und Priorisierung der Berliner Entsiegelungspotenzialflächen, der Definition von Entsiegelungsarten sowie der Ableitung von Entsiegelungszielen. Darüber hinaus sollen unter anderem Vorschläge für ein zukünftiges Erfassungs- und Monitoringsystem für Entsiegelung erarbeitet und überschlägige Kosten zur Hebung der identifizierten Potenziale abgebildet werden. Der zweijährige Entwicklungsprozess findet in Abstimmung mit der Bezirks- und Senatsebene sowie weiteren Stakeholdern statt. Im Frühjahr 2026 sollen im Rahmen eines Workshops erste Ergebnisse aus dem Entwicklungsprozess präsentiert werden. Im Rahmen dieses Projektes wird unter anderem auch das Projekt „ Entsiegelungspotenziale in Berlin “ evaluiert. Berliner Bodenschutzkonzeption vom 25.06.2024 (Abschlussbericht und 6 Anlagen) Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Projekt „Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) Berliner Bodenschutzkonzeption vom 25.06.2024 (Abschlussbericht und 6 Anlagen) Projekt „ Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin “ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 (Land Berlin) Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK): www.bundesumweltministerium.de/natuerlicher-klimaschutz www.bfn.de/thema/aktionsprogramm-natuerlicher-klimaschutz
Flächenpolitische Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind schon seit über 20 Jahren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Seither wurden in verschiedenen Forschungs- bzw. Modellvorhaben Vorgehensweisen und Instrumente untersucht, wie eine deutliche Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 bzw. auf weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden kann. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis verharrt die Flächenneuinanspruchnahme noch immer auf einem Niveau weit oberhalb von 30 Hektar täglich. Daher bedarf es weitergehender Anstrengungen, um das Flächensparziel zu erreichen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden im Rahmen des durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ institutionelle und instrumentelle Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen für das Flächensparen aufbereitet. Dargestellt wurde, welche Maßnahmen in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure wirksam dazu beitragen könnten, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden in einem im Jahr 2028 veröffentlichten Aktionsplan Flächensparen gebündelt. Um die komplexen Anforderungen in der Kombination von Reduzierung der Flächenneuausweisung, verstärkter Innenentwicklung und mehr Effizienz in der Flächennutzung zu erfüllen, bedarf es vor Ort einer Kombination von Instrumenten der Planung und der Kooperation, im Bereich der Steuern, der Förderung und finanzieller Anreize sowie der Information und Kommunikation. Erforderlich hierfür ist ein Handlungsrahmen für konsistentes und abgestimmtes Vorgehen der wichtigsten Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, so eine zentrale Erkenntnis des Aktionsplans. Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in den drei Aktionsfeldern „Kontingentierung einführen!“, „Innenentwicklung stärken!“ und „Fehlanreize abbauen!“. Aktionsfeld „Kontingentierung einführen!“ Im Mittelpunkt steht die Operationalisierung der flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse, in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (weniger als 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an. Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ Hier geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequent entlang von Minderungszielen einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Zudem sollten Nachsteuerungen bei rechtlichen Rahmen geprüft werden, um zum Beispiel den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Auch die inzwischen in Ansätzen vollzogene Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer zählte zu den Empfehlungen. Weiterhin müssten grundlegende Mobilisierungshemmnisse durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür sollten das notwendige Personal und Finanzen bereitgestellt werden, um Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder zum Beispiel auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen genannt. Bund und Länder sollten diese Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus. Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ In diesem Aktionsfeld wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden. Neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Einsatz von Fördermitteln – wird die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlicher Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sind nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft und zudem bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. An die zentralen Inhalte des Aktionsplans Flächensparen knüpfte schließlich der vom Umweltbundesamt initiierte Bund-Länder-Dialog zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024 an. Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Jahr 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Dokumentation des Bund-Länder-Dialogs zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024
Klimaschutz bedeutet unter anderem, CO 2 -Senken zu bewahren sowie deren Funktion wiederherzustellen oder zu verbessern. Darauf zielt das im Jahr 2023 beschlossene „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) ab, in dessen Rahmen Maßnahmen in Wäldern und Auen, Böden und Mooren, Meeren und Gewässern oder auf naturnahe Grünflächen in der Stadt gefördert werden. Das ANK sieht 69 Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern vor. Für die Umsetzung stehen bis 2028 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein Bestandteil dieses großen Programms ist die Förderung der Entsiegelung und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen. Mit den Förderprogrammen „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (ANK-NKK)“ (Umsetzung der Fördermaßnahme durch KfW) und „Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen (ANK-LK)“ (Umsetzung der Fördermaßnahme durch Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH) werden Kommunen adressiert, die Flächen entsiegeln und begrünen möchten. Die Fördergegenstände wie unter anderem die Entfernung versiegelnder Schichten, die Verbesserung des Bodens sowie die naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung sind in Förderrichtlinien der oben genannten Programme geregelt. Im Auftrag Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wurde außerdem das Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (KNK) eingerichtet, das über Fördermöglichkeiten informiert, Fachinformationen bereitstellt sowie Akteur*innen und Interessierte in Veranstaltungen miteinander vernetzt. Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023 Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (ANK-NKK) Förderprogramm „Klimaschutz ländlichen Kommunen“ (ANK-LK) Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (KNK) Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zur Bodenversiegelung Informationen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV)
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits Schnellstraßen entlang der Seine durch Fußgängerbereiche ersetzt wurden und wichtige Verkehrsachsen sowie der historische Stadtkern inzwischen autofrei sind, werden in Paris Straßen in den Wohnquartieren großflächig verkehrsberuhigt und klimaangepasst zu Gartenstraßen (rue jardins) umgebaut. Dabei soll der öffentliche Raum in allen 20 Pariser Bezirken (arrondissements) umgebaut werden, wobei besonders belastete Kieze Priorität haben. Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden Verkehrsberuhigung, Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserversickerung miteinander kombiniert. Die Bodenentsiegelung spielt eine zentrale Rolle. Asphaltierte Fahrbahnen und Parkplätze werden zu Baumscheiben, Pflanzbeeten, Grünflächen und kleine Gärten oder erhalten wasserdurchlässige Beläge. Die Bürger:innen partizipieren frühzeitig an den Planungen mit Vor-Ort-Veranstaltungen und in Onlinebeteiligungen u.a. zu Themen wie Begrünung, Radwege, Barrierefreiheit und Trinkwasserbrunnen für die Nachbarschaft. Hierfür wurde das Programm „Verschönern Sie Ihre Nachbarschaft“ („Embellir votre quartier“) ins Leben gerufen. Die Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen folgen dem Schwammstadtprinzip, wonach Regenwasser lokal versickern soll. Neben der Gartenstraßen zielt auch das Konzept der sogenannten Schulstraßen (rue aux écoles) auf Klimaanpassung, Regenwassermanagement, mehr Stadtgrün und Biodiversität, bessere Luftqualität sowie sichere und attraktivere öffentliche Räume für Kinder und Anwohnende. Hier werden Straßen vor oder in unmittelbarer Nähe einer Schule verkehrsberuhigt, indem der Autoverkehr stark eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen wird, insbesondere zu Schulbeginn und Schulende. Dadurch frei gewordene Flächen werden oft mit Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten oder eine und Begrünung umgestaltet. Hierbei werden die Schulen frühzeitig in die Planung eingebunden, um ihre Bedarfe einzubringen. Ab 2020 wurden die Schulstraßen großflächig eingeführt. Es bestehen etwa 300 Schulstraßen (Stand: 2025), so dass mehr als die Hälfte der Pariser Grund- und Vorschulen inzwischen an einer solchen Straße liegen. Die Pariser Schulstraßen wurden ursprünglich eingeführt, um Kinder vor Verkehr und Luftverschmutzung zu schützen. Etwa 100 dieser Straßen sind durch Entsiegelungen und Begrünungen umgestaltet, so dass sie auch der Kühlung in den baulich stark verdichteten Quartieren dienen. Verschiedene stadtweite Konzepte der Transformation bilden den programmatischen Hintergrund für den Ausbau der Gartenstraßen bzw. Schulstraßen. So sieht der Plan Climat de Paris (2024-2030) vor, Paris zu einer „Gartenstadt“ zu transformieren. Ziel des damit verknüpften Plan Local d'Urbanisme (PLU) bioclimatique ist es, bis zu 40 % der Pariser Stadtfläche zu entsiegeln und zu begrünen. Die Baumüberschirmungsfläche soll deutlich ausgedehnt werden. Dafür werden 500 Straßen zu grünen Gartenstraßen (rues jardin) umgestaltet. 66 Prozent der Pariser Bürger:innen stimmten im Jahr 2025 in einer Befragung für den massiven Umbau von Stadtstraßen in Gartenstraßen. In allen Quartieren sollen sechs solcher Straßen entstehen, so dass die Einwohner:innen künftig nicht weiter als 300 Meter von einer solchen Gartenstraße entfernt leben. Zu nennen ist auch der Pariser Fahrradplan "Mission Vélo" für die Schaffung von zusätzlichen 180 Kilometer Radwegen und 130.000 neuen Fahrradparkplätzen im Zeitraum 2021 bis 2026. Er ist Bestandteil der Pariser Mobilitätswende, die eine Reihe von Maßnahmen für einen sicheren Radverkehr und einen Rückzug des Autoverkehrs beinhaltet. Bericht „ Paris, ville-jardin “ Plan Local d'Urbanisme (PLU) bioclimatique Plus de 300 « rues aux écoles » dans Paris
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Mai 2026 die Agenda Stadt grün-blau veröffentlicht. Im Mittelpunkt diese Handlungsprogramms stehen konkrete Maßnahmen, mit denen Städte Grünflächen stärken und Wasser besser in die Planung integrieren können. Hierbei geht es darum, Hitze in den Städten zu reduzieren, die Gesundheit zu fördern und öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Hierfür soll eine grüne und wassersensible Stadtentwicklung stärker ressort- und fachübergreifend umgesetzt werden Das Handlungsprogramm ist in fünf Fokusthemen gegliedert: Grün-blau vital: Der Fokus richtet sich auf die wassersensible Stadtentwicklung und das Prinzip der Schwammstadt. Grün-blau gesund: Adressiert die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge. Grün-blau sozial: Beleuchtet den Beitrag grün-blauer Infrastruktur für soziale Teilhabe, gutes Zusammenleben und Umweltgerechtigkeit. Grün-blau statt grau: Betrachtet die Nutzung von Flächenpotentialen – von Schulhöfen bis zu Straßenräumen - die für grün-blaue Infrastruktur mobilisiert werden können. Grün-blau kompetent: befasst sich mit Querschnittsthemen wie Daten, Digitalisierung und Planungsinstrumenten und soll bis zum Herbst bearbeitet werden. Grünflächen werden hier in verschiedenen Kontexten wie Hitzevorsorge und Kühlung, Starkregenvorsorge, Bodenwasserhaushalt sowie Gesundheit und Wohlergehen und soziale Interaktion und Umweltgerechtigkeit als multifunktionale Räume betrachtet. In den einzelnen Fokusthemen werden konkrete Maßnahmen benannt. Mit Blick auf den Boden bzw. die Nutzung der Flächen in den Städten zeigt das Fokusthema 4 „Grün-blau statt grau – Raumpotenziale neu gewinnen und vernetzen“ konkrete Aktivitäten der Entsiegelung von Böden auf. So sollen im Zuge der Mobilitäts- und Wärmewende zugleich Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum gezielt und effizient umgesetzt werden. Dreifache Innenentwicklung und Flächengerechtigkeit sollen Realität werden. Auch die Entsiegelung von Böden auf halböffentlichen und privaten Flächen soll vorangebracht werden. Als wichtige Referenzprojekte der Entsiegelung werden der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, der Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden oder die Schweizer Entsiegelungsinitiative „Asphaltknackerinnen“ genannt. Die Agenda knüpft an das "Weißbuch Stadtgrün" des Bundes aus dem Jahr 2017 an, die darauf abzielte, urbanes Grün als gleichwertige, unverzichtbare Infrastruktur in die Stadtentwicklung zu integrieren sowie die Lebensqualität, Gesundheit und den Klimaschutz durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen zu sichern. Agenda Stadt grün-blau Deutschlandweiter Wettbewerb „Abpflastern“ Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden Projekt „Asphaltknackerinnen“ in der Schweiz Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“
Am 28. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in einem Moratorium entschieden, die Umwandlung militärischer Liegenschaften in zivile Nutzungen auszusetzen. Damit wird der bisherige Prozess gestoppt, ehemalige Bundeswehrflächen wie zum Beispiel Kasernen, Flugplätze oder Übungsgelände nach einer militärischen Nutzung für zivile Zwecke wie Wohnen, Gewerbe oder Infrastrukturprojekte freizugeben. 187 Liegenschaften, die bislang als nicht mehr für militärische Zwecke benötigt galten und im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind, sollen nicht wie geplant an Kommunen oder andere zivile Nutzer übergeben werden, weil sie nach neuer Bewertung grundsätzlich für die Bundeswehr nutzbar bleiben. Weitere 13 Liegenschaften, die noch aktiv militärisch genutzt wurden, sollen ebenfalls weiter im Bestand der Bundeswehr bleiben und nicht wie geplant abgegeben werden. Das Ministerium begründet den Umwandlungsstopp mit dem erhöhten Bedarf an militärischer Infrastruktur im Zuge des Aufwuchses der Bundeswehr – also der geplanten Verstärkung der Streitkräfte und der Notwendigkeit, ausreichend Standorte für Personal, Ausbildung und Material vorzuhalten. Viele Kommunen hatten bereits Planungen für die zivile Nutzung der betroffenen Areale vorangetrieben (zum Beispiel Wohnbau- oder Gewerbeprojekte). Durch den Stopp stehen diese Pläne nun teilweise vor einer ungewissen Zukunft. Moratorium für die Konversion von Liegenschaften (Pressemitteilung vom 28.10.2025) Der Aufwuchs der Bundeswehr gelingt nur mit Infrastruktur (Meldung der Bundeswehr vom 31.10.2025)
Im August 2025 hat die Bundesregierung ihren sechsten Bodenschutzbericht vorgelegt. Er dokumentiert die Aktivitäten und Entwicklungen im Bodenschutz in Deutschland sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Darüber hinaus stellt er Maßnahmen von Bund und Ländern wie zum Beispiel die Aktivitäten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) und beratender Fachgremien dar. Im Bericht werden die Böden als eine begrenzte und schützenswerte Ressource bezeichnet, die Grundlage für Nahrungsmittelproduktion, Trinkwasserversorgung, Kohlenstoffspeicherung, Biodiversität und wesentlicher Bestandteil funktionierender Ökosysteme ist. Wie bereits in vorigen Bodenschutzberichten wurde der hohe Druck auf die Böden beschrieben: „Klimawandel, nicht nachhaltige Nutzung, Versiegelung, Degradation, knappes Land, die Diskussionen um die begrenzte Ressource Boden führen immer wieder zu zahlreichen Konflikten.“ Der Schutz der unter anderem für die Kohlenstoffbindung wichtigen Moorböden durch Wiedervernässung und nachhaltige Nutzung wird als eine zentrale notwendige Maßnahme benannt. Im Weiteren wird auf das Erfordernis der Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen verwiesen. In diesem Zusammenhang wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz genannt, mit dem die Bundesregierung die Entsiegelung von Böden und den Schutz von Moorböden voranbringt. Auch auf rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Böden wird eingegangen. Diesbezüglich enthält der Bericht Hinweise und Vorschläge zur Novellierung des Bodenschutzrechts. Im Bericht wird das Ende 2024 gegründete Nationale Bodenmonitoringzentrum genannt, das bundesweit Bodenzustandsdaten sammeln, harmonisieren und transparent zur Verfügung stellen soll. Als besondere Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verbesserung des Bodenschutzes werden genannt: Reform des Bodenschutzrechts mit Blick auf Vorsorge, Klimaschutz und Biodiversität, Eindämmung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, Schließung von Wissenslücken in Bezug auf Bodenbiodiversität. Insgesamt, so der Bericht, besteht noch großer Handlungsbedarf, um den Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und als Bestandteil des Naturhaushalts zu erhalten. Sechster Bodenschutzbericht der Bundesregierung Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz Informationen des BMUKN zum natürlichen Klimaschutz Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zum Nationalen Bodenmonitoringzentrum
Im Oktober 2025 hat das Europäische Parlament die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ (Soil Monitoring and Resilience Law), die sogenannte Bodenrichtlinie, verabschiedet. Diese zielt auf: die Überwachung der Bodengesundheit und Datenerfassung nach einem EU-einheitlichen System, die Erreichung der Bodengesundheit bis 2050, die Bekämpfung der Bodendegradation durch Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen, Sanierung von Altlasten und Schutz des Bodens, die Identifizierung und Sanierung von kontaminierten Standorten hoher Priorität entlang verbindliche Vorschriften, die Überwachung von Bodenschadstoffen wie PFAS und Pestiziden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Es werden zahlreiche Erwägungsgründe für den Erlass der Bodenrichtlinie aufgeführt, unter anderem der Flächenverbrauch, die Ziele der EU-Bodenstrategie für 2030 und das Ziel „Netto-Null-Flächenverbrauch“ bis 2050. Dabei wird der Flächenverbrauch als Wechsel von natürlichen und naturnahen Landnutzungen hin zu Siedlungsgebieten und als Bodendenaturierung durch Bodenversiegelung, Bodenabtrag und andere Arten der Bodendenaturierung wie zum Beispiel Bodenverdichtung beschrieben. In den Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der EU-Bodenrichtlinie wird der Begriff des Flächenverbrauchs allerdings nicht definiert, obwohl das in der EU-Bodenstrategie aus dem Jahr 2021 vorgesehen war. In Artikel 12 der EU-Bodenrichtlinie wurden Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs festgeschrieben. Hierzu zählen die Vermeidung des Verlusts von Bodenfunktionen durch eine Verringerung von Bodenversiegelung und Bodenabtrag, die Wiederverwendung beziehungsweise Umnutzung bereits versiegelter Böden, die vorrangige bauliche Nutzung von stark degradierten Böden wie zum Beispiel Brachflächen, eine möglichst geringe Versiegelung von Böden, die Entsiegelung versiegelter Böden sowie die die Wiederherstellung von Gebieten, in denen Boden abgetragen wurde. In Deutschland bilden das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) den wesentlichen Rechtsrahmen für Böden. Darin sind bisher die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen und der Umgang mit Altlasten sowie das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten geregelt. Neue Herausforderungen seitens der EU sind ein nutzungsübergreifendes, systematisches Bodenmonitoring, die Festlegung von weiteren Wertebereichen für einen guten/schlechten Zustand von Böden und die Bewertung der Bodengesundheit. Hierfür wird der fachliche Austausch auf nationaler und europäischer Ebene weitergeführt und intensiviert. In Deutschland verstärken wichtige Akteurinnen und Akteuren des Bodenschutzes und des Bodenmonitorings ihre Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel, bundesweite Aussagen zum Bodenzustand und der Wirksamkeit von Bodenschutzmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Plattform für den fachlichen und behördlichen Austausch ist das Nationale Bodenmonitoringzentrum am Umweltbundesamt, das auch die Berichterstattung auf EU Ebene unterstützen kann. Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zum Nationalen Bodenmonitoringzentrum EU-Bodenstrategie für 2030 „ Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen “
| Organisation | Count |
|---|---|
| Land | 1 |
| Weitere | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Text | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 17 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 15 |
| Lebewesen und Lebensräume | 16 |
| Luft | 10 |
| Mensch und Umwelt | 17 |
| Wasser | 9 |
| Weitere | 17 |