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Gesunde Böden als Ressource

Im Oktober 2025 hat das Europäische Parlament die Europäische „Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz“ (Soil Monitoring and Resilience Law), die sogenannte Bodenrichtlinie, verabschiedet. Diese zielt auf: die Überwachung der Bodengesundheit und Datenerfassung nach einem EU-einheitlichen System, die Erreichung der Bodengesundheit bis 2050, die Bekämpfung der Bodendegradation durch Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen, Sanierung von Altlasten und Schutz des Bodens, die Identifizierung und Sanierung von kontaminierten Standorten hoher Priorität entlang verbindliche Vorschriften, die Überwachung von Bodenschadstoffen wie PFAS und Pestiziden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Es werden zahlreiche Erwägungsgründe für den Erlass der Bodenrichtlinie aufgeführt, unter anderem der Flächenverbrauch, die Ziele der EU-Bodenstrategie für 2030 und das Ziel „Netto-Null-Flächenverbrauch“ bis 2050. Dabei wird der Flächenverbrauch als Wechsel von natürlichen und naturnahen Landnutzungen hin zu Siedlungsgebieten und als Bodendenaturierung durch Bodenversiegelung, Bodenabtrag und andere Arten der Bodendenaturierung wie zum Beispiel Bodenverdichtung beschrieben. In den Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der EU-Bodenrichtlinie wird der Begriff des Flächenverbrauchs allerdings nicht definiert, obwohl das in der EU-Bodenstrategie aus dem Jahr 2021 vorgesehen war. In Artikel 12 der EU-Bodenrichtlinie wurden Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs festgeschrieben. Hierzu zählen die Vermeidung des Verlusts von Bodenfunktionen durch eine Verringerung von Bodenversiegelung und Bodenabtrag, die Wiederverwendung beziehungsweise Umnutzung bereits versiegelter Böden, die vorrangige bauliche Nutzung von stark degradierten Böden wie zum Beispiel Brachflächen, eine möglichst geringe Versiegelung von Böden, die Entsiegelung versiegelter Böden sowie die die Wiederherstellung von Gebieten, in denen Boden abgetragen wurde. In Deutschland bilden das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) den wesentlichen Rechtsrahmen für Böden. Darin sind bisher die Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen und der Umgang mit Altlasten sowie das Vorgehen und die Zuständigkeiten bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten geregelt. Neue Herausforderungen seitens der EU sind ein nutzungsübergreifendes, systematisches Bodenmonitoring, die Festlegung von weiteren Wertebereichen für einen guten/schlechten Zustand von Böden und die Bewertung der Bodengesundheit. Hierfür wird der fachliche Austausch auf nationaler und europäischer Ebene weitergeführt und intensiviert. In Deutschland verstärken wichtige Akteurinnen und Akteuren des Bodenschutzes und des Bodenmonitorings ihre Zusammenarbeit auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel, bundesweite Aussagen zum Bodenzustand und der Wirksamkeit von Bodenschutzmaßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen. Eine Plattform für den fachlichen und behördlichen Austausch ist das Nationale Bodenmonitoringzentrum am Umweltbundesamt, das auch die Berichterstattung auf EU Ebene unterstützen kann. Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zum Nationalen Bodenmonitoringzentrum EU-Bodenstrategie für 2030 „ Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen “

Agenda Stadt grün-blau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Mai 2026 die Agenda Stadt grün-blau veröffentlicht. Im Mittelpunkt diese Handlungsprogramms stehen konkrete Maßnahmen, mit denen Städte Grünflächen stärken und Wasser besser in die Planung integrieren können. Hierbei geht es darum, Hitze in den Städten zu reduzieren, die Gesundheit zu fördern und öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Hierfür soll eine grüne und wassersensible Stadtentwicklung stärker ressort- und fachübergreifend umgesetzt werden Das Handlungsprogramm ist in fünf Fokusthemen gegliedert: Grün-blau vital: Der Fokus richtet sich auf die wassersensible Stadtentwicklung und das Prinzip der Schwammstadt. Grün-blau gesund: Adressiert die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge. Grün-blau sozial: Beleuchtet den Beitrag grün-blauer Infrastruktur für soziale Teilhabe, gutes Zusammenleben und Umweltgerechtigkeit. Grün-blau statt grau: Betrachtet die Nutzung von Flächenpotentialen – von Schulhöfen bis zu Straßenräumen - die für grün-blaue Infrastruktur mobilisiert werden können. Grün-blau kompetent: befasst sich mit Querschnittsthemen wie Daten, Digitalisierung und Planungsinstrumenten und soll bis zum Herbst bearbeitet werden. Grünflächen werden hier in verschiedenen Kontexten wie Hitzevorsorge und Kühlung, Starkregenvorsorge, Bodenwasserhaushalt sowie Gesundheit und Wohlergehen und soziale Interaktion und Umweltgerechtigkeit als multifunktionale Räume betrachtet. In den einzelnen Fokusthemen werden konkrete Maßnahmen benannt. Mit Blick auf den Boden bzw. die Nutzung der Flächen in den Städten zeigt das Fokusthema 4 „Grün-blau statt grau – Raumpotenziale neu gewinnen und vernetzen“ konkrete Aktivitäten der Entsiegelung von Böden auf. So sollen im Zuge der Mobilitäts- und Wärmewende zugleich Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum gezielt und effizient umgesetzt werden. Dreifache Innenentwicklung und Flächengerechtigkeit sollen Realität werden. Auch die Entsiegelung von Böden auf halböffentlichen und privaten Flächen soll vorangebracht werden. Als wichtige Referenzprojekte der Entsiegelung werden der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, der Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden oder die Schweizer Entsiegelungsinitiative „Asphaltknackerinnen“ genannt. Die Agenda knüpft an das "Weißbuch Stadtgrün" des Bundes aus dem Jahr 2017 an, die darauf abzielte, urbanes Grün als gleichwertige, unverzichtbare Infrastruktur in die Stadtentwicklung zu integrieren sowie die Lebensqualität, Gesundheit und den Klimaschutz durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen zu sichern. Agenda Stadt grün-blau Deutschlandweiter Wettbewerb „Abpflastern“ Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden Projekt „Asphaltknackerinnen“ in der Schweiz Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“

Netto-Null Flächenverbrauch und gesunde Bodenökosysteme

Im November 2021 hat die Europäische Kommission die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Demnach sollen sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden. Als gesund gelten Böden, die sich in einem guten chemischen, biologischen und physikalischen Zustand befinden und dauerhaft möglichst viele Ökosystemdienstleistungen beziehungsweise Bodenfunktionen erfüllen. Die Strategie bezieht sich auf den "Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa" aus dem Jahr 2011. Dort wurde das langfristige Ziel formuliert, die Flächenneuinanspruchnahme so zu reduzieren, dass bis 2050 netto keine Fläche mehr verbraucht wird (no net land take). In Bezug auf das EU-weite Problem der Flächenneuinanspruchnahme ist in der Strategie das Ziel, bis 2050 einen Netto-Null-Flächenverbrauch zu erreichen, von zentraler Bedeutung. Zugleich soll damit das Ziel unterstützt werden, zum Nettoabbau von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 beizutragen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bis zum Jahr 2023 eigene ambitionierte nationale, regionale und lokale Ziele zur Verringerung des Netto-Flächenverbrauchs bis 2030 festzulegen, mit denen ein messbarer Beitrag zum EU-Ziel für 2050 geleistet wird. Zugleich sollen die Mitgliederstaaten über ihre Fortschritte bei der Minderung der Flächenneuinanspruchnahme Bericht erstatten. Weiterhin wird in der EU-Bodenstrategie auf die Umsetzung einer „Flächenverbrauchs-Hierarchie“ verwiesen, wonach in Plänen für die Begrünung der Städte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene der Wiederverwendung und dem Recycling hochwertiger städtischer Böden Vorrang einräumen ist. Hierfür sollen geeignete Regulierungen erfolgen sowie kontraproduktive Anreize wie zum Beispiel „… steuerliche Vorteile für die Umwandlung von landwirtschaftlichen oder natürlichen Flächen in bebaute Gebiete …“ schrittweise abgebaut werden. Degradierte Böden und Flächen, die von Wüstenbildung, Erosion, Überschwemmung, Dürre, Versiegelung oder Kontamination betroffen sind, sollen wiederhergestellt werden. Weiterhin soll ein EU-weiter Bodenüberwachungs- und Resilienzrahmen geschaffen werden, in dessen Rahmen der Zustand der Böden systematisch erfasst, bewertet und beobachtet werden soll. Darüber hinaus sollen nachhaltige und bodenschonende Landnutzungsweisen (zum Beispiel nachhaltige Landwirtschaft, Rückbau von Versiegelungen, Flächenrecycling, Altlastensanierung) gefördert werden. EU-Bodenstrategie für 2030 „ Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen “ Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (2011). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. SEK(2011) 1067 endgültig, SEK(2011) 1068 endgültig. 20.09.2011, KOM(2011) 571 endgültig

Weniger als 30 Hektar Flächenverbrauch pro Tag

Flächenpolitische Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind schon seit über 20 Jahren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Seither wurden in verschiedenen Forschungs- bzw. Modellvorhaben Vorgehensweisen und Instrumente untersucht, wie eine deutliche Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 bzw. auf weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden kann. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis verharrt die Flächenneuinanspruchnahme noch immer auf einem Niveau weit oberhalb von 30 Hektar täglich. Daher bedarf es weitergehender Anstrengungen, um das Flächensparziel zu erreichen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden im Rahmen des durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ institutionelle und instrumentelle Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen für das Flächensparen aufbereitet. Dargestellt wurde, welche Maßnahmen in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure wirksam dazu beitragen könnten, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden in einem im Jahr 2028 veröffentlichten Aktionsplan Flächensparen gebündelt. Um die komplexen Anforderungen in der Kombination von Reduzierung der Flächenneuausweisung, verstärkter Innenentwicklung und mehr Effizienz in der Flächennutzung zu erfüllen, bedarf es vor Ort einer Kombination von Instrumenten der Planung und der Kooperation, im Bereich der Steuern, der Förderung und finanzieller Anreize sowie der Information und Kommunikation. Erforderlich hierfür ist ein Handlungsrahmen für konsistentes und abgestimmtes Vorgehen der wichtigsten Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, so eine zentrale Erkenntnis des Aktionsplans. Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in den drei Aktionsfeldern „Kontingentierung einführen!“, „Innenentwicklung stärken!“ und „Fehlanreize abbauen!“. Aktionsfeld „Kontingentierung einführen!“ Im Mittelpunkt steht die Operationalisierung der flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse, in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (weniger als 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an. Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ Hier geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequent entlang von Minderungszielen einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Zudem sollten Nachsteuerungen bei rechtlichen Rahmen geprüft werden, um zum Beispiel den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Auch die inzwischen in Ansätzen vollzogene Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer zählte zu den Empfehlungen. Weiterhin müssten grundlegende Mobilisierungshemmnisse durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür sollten das notwendige Personal und Finanzen bereitgestellt werden, um Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder zum Beispiel auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen genannt. Bund und Länder sollten diese Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus. Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ In diesem Aktionsfeld wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden. Neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Einsatz von Fördermitteln – wird die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlicher Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sind nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft und zudem bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. An die zentralen Inhalte des Aktionsplans Flächensparen knüpfte schließlich der vom Umweltbundesamt initiierte Bund-Länder-Dialog zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024 an. Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Jahr 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Dokumentation des Bund-Länder-Dialogs zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024

Beispiele der Innenentwicklung aus Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit 2009 Städte, Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverwaltungsverbände, Zweckverbände und Träger der Regionalplanung mit Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen für die Umsetzung einer qualitätsvollen Innenentwicklung. Das Spektrum der geförderten Projekte reicht von städtebauliche Planungen, externen Planungs- und Beratungsleistungen bis hin zu Konzepten zur Kommunikation oder zur Beteiligung und Kooperation von Bürger:innen und Stakeholdern. In einer Datenbank hat das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg Beispiele aus Kommunen gebündelt dargestellt, die die vielfältigen Möglichkeiten aufzeigen, mit denen das Förderprogramm Prozesse der Innenentwicklung vor Ort voranbringt. Förderprogramm „ Flächen gewinnen durch Innenentwicklung " Gelungene Beispiele der Innenentwicklung (Datenbank des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg) Förderprogramm „ Flächen gewinnen durch Innenentwicklung "

Impulse für einen nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) haben im Jahr 2023 Empfehlungen zur umwelt-, klima- und ressourcenschonenden und gleichzeitig klimaangepassten, gesundheits- und sozialverträglichen Schaffung bezahlbaren Wohnraums vorgelegt. Im Zentrum steht dabei der Umbau und die Umnutzung des Gebäudebestands, um die Ziele für Klima- und Ressourcenschutz im Gebäudesektor zu erreichen. Die Veröffentlichung richtet sich an politische Entscheidungsträger:innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene (insbesondere aus den Bereichen Bau-/Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Gesundheit), aber auch an Verbände, Planungspraktiker und die Fachöffentlichkeit. Ausgehend von der Herausforderung, den Ressourcenverbrauch und die CO₂-Emissionen des Bauens beziehungsweise des Gebäudesektors erheblich zu vermindern, plädieren die Autor:innen für einen Paradigmenwechsel in der Bau- und Wohnungsbaupolitik, bei dem ökologische, soziale und ökonomische Ziele gleichzeitig berücksichtigt werden. Als zentrale Stellschrauben hierfür werden benannt: Ressourceneinsparung durch Bestandsentwicklung vor Neubau, Flächensparen durch vorrangige Innenentwicklung und Verdichtung im Bestand, Klimaschutz und Ressourcenschonung durch stärkere Nutzung erneuerbarer Energien, Reduktion von Schadstoffen, Förderung nachhaltiger Baustoffe und zirkulärer Bauprozesse (Recycling und Wiederverwendung von Materialien), Anpassung von Rechtsrahmen und Normen (zum Beispiel Musterbauordnung, Landesbauordnungen Baugesetzbuch) mit Blick auf ambitionierte Nachhaltigkeitskriterien, Ressourcenschonung und Orientierung auf Bestand. Es wird empfohlen, anstelle einer Betrachtung einzelner Gebäude auch Quartiere als zentrale Planungs- und Umsetzungsebenen zu fokussieren und dabei auch soziale und infrastrukturelle Aspekte zu integrieren. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung sollen auch gesundheitliche Aspekte, die die Lebensqualität verbessern, fokussiert werden, unter anderem Grünflächen, gute Anbindung an öffentlichen Nachverkehr und eine hohe Aufenthaltsqualität. Die Publikation beschreibt damit ein ganzheitliches Konzept, das ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und transformative Stadtentwicklung verbindet. Sie liefert konkrete Empfehlungen für politische Maßnahmen, rechtliche Anpassungen und Planungsansätze, um den Wohnungsbau in Deutschland zukunftsfähig, klimagerecht, bezahlbar und ressourcenschonend zu gestalten. Umwelt und Klima schützen – Wohnraum schaffen – Lebensqualität verbessern . Empfehlungen von UBA und KNBau für einen nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau Pressemitteilung zur Veröffentlichung UBA-Themenseite „Urbaner Umweltschutz für eine umweltorientierte Stadtentwicklung“ Grafik Wohnraummangel: Überblick über die zentralen Forderungen (UBA)

RED III und Anwendungspraxis des Bauturbo – Neue Anforderungen an die Flächennutzungsplanung und erste Erfahrungen in der Genehmigungspraxis

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) und dem Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12.08.2025 (RL2023/2413-UG k.a.Abk.) (BGBl. 2025 I Nr. 189) sind umfangreiche Änderungen und Neuregelungen mit Bedeutung für die Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren und auch die Raumordnung hinzugekommen. Die Umsetzung und Anwendung stellt in der Praxis bundesweit eine große Herausforderung dar und wirft viele Fragen auf. Für ein Gelingen ist der Austausch über das eigene räumliche und fachliche Umfeld hinaus notwendig. Einige Monate nach Inkrafttreten der Neuregelungen bestehen erste Erfahrungen, welche im Rahmen dieser Veranstaltung anhand zahlreicher qualifizierter Praxisberichte erörtert und diskutiert werden. Ausgewählte Fragestellungen werden zudem durch weitere fachwissenschaftliche Beiträge und unter Einbeziehung der ersten Erfahrungen vertiefend betrachtet. Zu diesem Zweck beinhaltet das Programm insgesamt 13 Fachbeiträge. Geleitet wird diese Fachtagung als Halbjahrestagung des Instituts für Städtebau Berlin durch den Institutsdirektor Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang. Die Tagung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. www.isw-isb.de/programm/27-26-red-iii-und-anwendungspraxis-des-bauturbo-neue-anforderungen-an-die-flaechennutzungsplanung-und-erste-erfahrungen-in-der-genehmigungspraxis-11464

Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin

Mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin soll ein strategischer und konzeptioneller Rahmen zur Stärkung von Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen im Land Berlin geschaffen werden. Vor dem Hintergrund urbaner Klimaanpassung, bei gleichzeitigem Wachstum der Stadt sowie zunehmendem Druck auf Fläche und Boden, soll das Programm einen Baustein zur Verfolgung der Netto-Null-Versiegelung in Berlin (vgl. Richtlinien der Regierungspolitik 2023 -2026 des Landes Berlin) darstellen. Die Programmentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Zielstellungen der Richtlinien der Berliner Regierungspolitik sowie des Handlungsziels 2: „Versiegelung reduzieren und Entsiegelung stärken“ der Berliner Bodenschutzkonzeption. Die Schwerpunkte des Entsiegelungsprogramms liegen in der Erfassung, Analyse und Priorisierung der Berliner Entsiegelungspotenzialflächen, der Definition von Entsiegelungsarten sowie der Ableitung von Entsiegelungszielen. Darüber hinaus sollen unter anderem Vorschläge für ein zukünftiges Erfassungs- und Monitoringsystem für Entsiegelung erarbeitet und überschlägige Kosten zur Hebung der identifizierten Potenziale abgebildet werden. Der zweijährige Entwicklungsprozess findet in Abstimmung mit der Bezirks- und Senatsebene sowie weiteren Stakeholdern statt. Im Frühjahr 2026 sollen im Rahmen eines Workshops erste Ergebnisse aus dem Entwicklungsprozess präsentiert werden. Im Rahmen dieses Projektes wird unter anderem auch das Projekt „ Entsiegelungspotenziale in Berlin “ evaluiert. Berliner Bodenschutzkonzeption vom 25.06.2024 (Abschlussbericht und 6 Anlagen) Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Projekt „Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) Berliner Bodenschutzkonzeption vom 25.06.2024 (Abschlussbericht und 6 Anlagen) Projekt „ Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin “ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 (Land Berlin) Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK): www.bundesumweltministerium.de/natuerlicher-klimaschutz www.bfn.de/thema/aktionsprogramm-natuerlicher-klimaschutz

Gesetzespaket zum Bauturbo

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/19-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11243

Gesetzespaket zum Bauturbo

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/18-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11244

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