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Entsiegelungsprogramm für das Land Berlin

Mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin soll ein strategischer und konzeptioneller Rahmen zur Stärkung von Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen im Land Berlin geschaffen werden. Vor dem Hintergrund urbaner Klimaanpassung, bei gleichzeitigem Wachstum der Stadt sowie zunehmendem Druck auf Fläche und Boden, soll das Programm einen Baustein zur Verfolgung der Netto-Null-Versiegelung in Berlin (vgl. Richtlinien der Regierungspolitik 2023 -2026 des Landes Berlin) darstellen. Die Programmentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Zielstellungen der Richtlinien der Berliner Regierungspolitik sowie des Handlungsziels 2: „Versiegelung reduzieren und Entsiegelung stärken“ der Berliner Bodenschutzkonzeption. Die Schwerpunkte des Entsiegelungsprogramms liegen in der Erfassung, Analyse und Priorisierung der Berliner Entsiegelungspotenzialflächen, der Definition von Entsiegelungsarten sowie der Ableitung von Entsiegelungszielen. Darüber hinaus sollen unter anderem Vorschläge für ein zukünftiges Erfassungs- und Monitoringsystem für Entsiegelung erarbeitet und überschlägige Kosten zur Hebung der identifizierten Potenziale abgebildet werden. Der zweijährige Entwicklungsprozess findet in Abstimmung mit der Bezirks- und Senatsebene sowie weiteren Stakeholdern statt. Im Frühjahr 2026 sollen im Rahmen eines Workshops erste Ergebnisse aus dem Entwicklungsprozess präsentiert werden. Im Rahmen dieses Projektes wird unter anderem auch das Projekt „ Entsiegelungspotenziale in Berlin “ evaluiert. Berliner Bodenschutzkonzeption vom 25.06.2024 (Abschlussbericht und 6 Anlagen) Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Projekt „Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) Berliner Bodenschutzkonzeption vom 25.06.2024 (Abschlussbericht und 6 Anlagen) Projekt „ Erarbeitung eines gesamtstädtischen Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin “ der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 (Land Berlin) Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK): www.bundesumweltministerium.de/natuerlicher-klimaschutz www.bfn.de/thema/aktionsprogramm-natuerlicher-klimaschutz

Beispiele der Innenentwicklung aus Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit 2009 Städte, Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverwaltungsverbände, Zweckverbände und Träger der Regionalplanung mit Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen für die Umsetzung einer qualitätsvollen Innenentwicklung. Das Spektrum der geförderten Projekte reicht von städtebauliche Planungen, externen Planungs- und Beratungsleistungen bis hin zu Konzepten zur Kommunikation oder zur Beteiligung und Kooperation von Bürger:innen und Stakeholdern. In einer Datenbank hat das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg Beispiele aus Kommunen gebündelt dargestellt, die die vielfältigen Möglichkeiten aufzeigen, mit denen das Förderprogramm Prozesse der Innenentwicklung vor Ort voranbringt. Förderprogramm „ Flächen gewinnen durch Innenentwicklung " Gelungene Beispiele der Innenentwicklung (Datenbank des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg) Förderprogramm „ Flächen gewinnen durch Innenentwicklung "

RED III und Anwendungspraxis des Bauturbo – Neue Anforderungen an die Flächennutzungsplanung und erste Erfahrungen in der Genehmigungspraxis

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) und dem Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12.08.2025 (RL2023/2413-UG k.a.Abk.) (BGBl. 2025 I Nr. 189) sind umfangreiche Änderungen und Neuregelungen mit Bedeutung für die Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren und auch die Raumordnung hinzugekommen. Die Umsetzung und Anwendung stellt in der Praxis bundesweit eine große Herausforderung dar und wirft viele Fragen auf. Für ein Gelingen ist der Austausch über das eigene räumliche und fachliche Umfeld hinaus notwendig. Einige Monate nach Inkrafttreten der Neuregelungen bestehen erste Erfahrungen, welche im Rahmen dieser Veranstaltung anhand zahlreicher qualifizierter Praxisberichte erörtert und diskutiert werden. Ausgewählte Fragestellungen werden zudem durch weitere fachwissenschaftliche Beiträge und unter Einbeziehung der ersten Erfahrungen vertiefend betrachtet. Zu diesem Zweck beinhaltet das Programm insgesamt 13 Fachbeiträge. Geleitet wird diese Fachtagung als Halbjahrestagung des Instituts für Städtebau Berlin durch den Institutsdirektor Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang. Die Tagung wird mit dem Anbieter ZOOM durchgeführt. www.isw-isb.de/programm/27-26-red-iii-und-anwendungspraxis-des-bauturbo-neue-anforderungen-an-die-flaechennutzungsplanung-und-erste-erfahrungen-in-der-genehmigungspraxis-11464

Gesetzespaket zum Bauturbo

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/19-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11243

Gesetzespaket zum Bauturbo

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/18-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11244

Agenda Stadt grün-blau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Mai 2026 die Agenda Stadt grün-blau veröffentlicht. Im Mittelpunkt diese Handlungsprogramms stehen konkrete Maßnahmen, mit denen Städte Grünflächen stärken und Wasser besser in die Planung integrieren können. Hierbei geht es darum, Hitze in den Städten zu reduzieren, die Gesundheit zu fördern und öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Hierfür soll eine grüne und wassersensible Stadtentwicklung stärker ressort- und fachübergreifend umgesetzt werden Das Handlungsprogramm ist in fünf Fokusthemen gegliedert: Grün-blau vital: Der Fokus richtet sich auf die wassersensible Stadtentwicklung und das Prinzip der Schwammstadt. Grün-blau gesund: Adressiert die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge. Grün-blau sozial: Beleuchtet den Beitrag grün-blauer Infrastruktur für soziale Teilhabe, gutes Zusammenleben und Umweltgerechtigkeit. Grün-blau statt grau: Betrachtet die Nutzung von Flächenpotentialen – von Schulhöfen bis zu Straßenräumen - die für grün-blaue Infrastruktur mobilisiert werden können. Grün-blau kompetent: befasst sich mit Querschnittsthemen wie Daten, Digitalisierung und Planungsinstrumenten und soll bis zum Herbst bearbeitet werden. Grünflächen werden hier in verschiedenen Kontexten wie Hitzevorsorge und Kühlung, Starkregenvorsorge, Bodenwasserhaushalt sowie Gesundheit und Wohlergehen und soziale Interaktion und Umweltgerechtigkeit als multifunktionale Räume betrachtet. In den einzelnen Fokusthemen werden konkrete Maßnahmen benannt. Mit Blick auf den Boden bzw. die Nutzung der Flächen in den Städten zeigt das Fokusthema 4 „Grün-blau statt grau – Raumpotenziale neu gewinnen und vernetzen“ konkrete Aktivitäten der Entsiegelung von Böden auf. So sollen im Zuge der Mobilitäts- und Wärmewende zugleich Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum gezielt und effizient umgesetzt werden. Dreifache Innenentwicklung und Flächengerechtigkeit sollen Realität werden. Auch die Entsiegelung von Böden auf halböffentlichen und privaten Flächen soll vorangebracht werden. Als wichtige Referenzprojekte der Entsiegelung werden der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, der Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden oder die Schweizer Entsiegelungsinitiative „Asphaltknackerinnen“ genannt. Die Agenda knüpft an das "Weißbuch Stadtgrün" des Bundes aus dem Jahr 2017 an, die darauf abzielte, urbanes Grün als gleichwertige, unverzichtbare Infrastruktur in die Stadtentwicklung zu integrieren sowie die Lebensqualität, Gesundheit und den Klimaschutz durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen zu sichern. Agenda Stadt grün-blau Deutschlandweiter Wettbewerb „Abpflastern“ Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden Projekt „Asphaltknackerinnen“ in der Schweiz Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“

Gesetzespaket zum Bauturbo

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/04-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11203

Auf dem Weg zu Netto Null

Nachdem zur Jahrtausendwende eine tägliche Flächenneuinanspruchnahme von etwa 120 Hektar zu verzeichnen war, lag der Wert für den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland im vierjährigen Mittel der Jahre 2021 bis 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts durchschnittlich bei etwa 50 Hektar. Obgleich eine deutliche Reduzierung erreicht wurde, liegt die Flächenneuinanspruchnahme aktuell noch weit über den Zielwerten für 2030 bzw. 2050. Die Debatte um Flächensparziele und die notwendigen Flächenspar-Aktivitäten zu deren Erreichung wurde in Deutschland maßgeblich durch das „30-ha-Ziel“ (Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar am Tag bis zum Jahr 2020) ausgelöst, das im Jahr 2002 in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgeschrieben wurde. Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 wurde das Ziel angepasst und lautet „durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030“. Ergänzt wurde dieser etablierte Kernindikator durch die Indikatoren „Freiraumverlust“ (in m²/je Einwohner) und „Siedlungsdichte“ (Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche). Damit erhielt neben der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme die Effizienz der Flächennutzung ein größeres Gewicht, zugleich wurde die Bedeutung des Freiraumschutzes untermauert. Das „Erreichen von Netto-Null Flächenverbrauch“ bis 2050 wurde erstmals im Jahr 2011 im „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ formuliert. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) sieht die Bundesregierung vor, den Flächenverbrauch durch einen Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft bis spätestens 2050 weiter zu reduzieren. In Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der Europäischen Union ist vorgesehen, den Flächenverbrauch bis dahin auf Netto Null zu senken. Mit der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 wurde das Ziel aufgenommen, bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen, so dass „netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden“. Verschiedene Bundesländer haben die bundespolitischen Flächenziele zum Anlass genommen, eigene quantitative Flächensparziele in Strategien, Koalitionsvereinbarungen oder als Grundsatz der Landesplanung zu verankern. Bislang sind flächenpolitische Mengenziele von Seiten des Bundes und der Länder noch nicht als verbindliche Richtschnur für eine nachhaltige Siedlungspolitik operationalisiert worden. Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2021 Die Bundesregierung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016 Die Bundesregierung: Nationale Strategie für eine nachhaltige Entwicklung , 2002 Die Bundesregierung: Klimaschutzplan 2050 (2016) Europäische Kommission: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa , 2011 Statistisches Bundesamt: Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 50 Hektar , Zahl der Woche Nr. 03 vom 13. Januar 2026

Weniger Konversion militärisch genutzter Liegenschaften

Am 28. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in einem Moratorium entschieden, die Umwandlung militärischer Liegenschaften in zivile Nutzungen auszusetzen. Damit wird der bisherige Prozess gestoppt, ehemalige Bundeswehrflächen wie zum Beispiel Kasernen, Flugplätze oder Übungsgelände nach einer militärischen Nutzung für zivile Zwecke wie Wohnen, Gewerbe oder Infrastrukturprojekte freizugeben. 187 Liegenschaften, die bislang als nicht mehr für militärische Zwecke benötigt galten und im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind, sollen nicht wie geplant an Kommunen oder andere zivile Nutzer übergeben werden, weil sie nach neuer Bewertung grundsätzlich für die Bundeswehr nutzbar bleiben. Weitere 13 Liegenschaften, die noch aktiv militärisch genutzt wurden, sollen ebenfalls weiter im Bestand der Bundeswehr bleiben und nicht wie geplant abgegeben werden. Das Ministerium begründet den Umwandlungsstopp mit dem erhöhten Bedarf an militärischer Infrastruktur im Zuge des Aufwuchses der Bundeswehr – also der geplanten Verstärkung der Streitkräfte und der Notwendigkeit, ausreichend Standorte für Personal, Ausbildung und Material vorzuhalten. Viele Kommunen hatten bereits Planungen für die zivile Nutzung der betroffenen Areale vorangetrieben (zum Beispiel Wohnbau- oder Gewerbeprojekte). Durch den Stopp stehen diese Pläne nun teilweise vor einer ungewissen Zukunft. Moratorium für die Konversion von Liegenschaften (Pressemitteilung vom 28.10.2025) Der Aufwuchs der Bundeswehr gelingt nur mit Infrastruktur (Meldung der Bundeswehr vom 31.10.2025)

Sechster Bodenschutzbericht der Bundesregierung

Im August 2025 hat die Bundesregierung ihren sechsten Bodenschutzbericht vorgelegt. Er dokumentiert die Aktivitäten und Entwicklungen im Bodenschutz in Deutschland sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Darüber hinaus stellt er Maßnahmen von Bund und Ländern wie zum Beispiel die Aktivitäten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) und beratender Fachgremien dar. Im Bericht werden die Böden als eine begrenzte und schützenswerte Ressource bezeichnet, die Grundlage für Nahrungsmittelproduktion, Trinkwasserversorgung, Kohlenstoffspeicherung, Biodiversität und wesentlicher Bestandteil funktionierender Ökosysteme ist. Wie bereits in vorigen Bodenschutzberichten wurde der hohe Druck auf die Böden beschrieben: „Klimawandel, nicht nachhaltige Nutzung, Versiegelung, Degradation, knappes Land, die Diskussionen um die begrenzte Ressource Boden führen immer wieder zu zahlreichen Konflikten.“ Der Schutz der unter anderem für die Kohlenstoffbindung wichtigen Moorböden durch Wiedervernässung und nachhaltige Nutzung wird als eine zentrale notwendige Maßnahme benannt. Im Weiteren wird auf das Erfordernis der Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen verwiesen. In diesem Zusammenhang wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz genannt, mit dem die Bundesregierung die Entsiegelung von Böden und den Schutz von Moorböden voranbringt. Auch auf rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Böden wird eingegangen. Diesbezüglich enthält der Bericht Hinweise und Vorschläge zur Novellierung des Bodenschutzrechts. Im Bericht wird das Ende 2024 gegründete Nationale Bodenmonitoringzentrum genannt, das bundesweit Bodenzustandsdaten sammeln, harmonisieren und transparent zur Verfügung stellen soll. Als besondere Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verbesserung des Bodenschutzes werden genannt: Reform des Bodenschutzrechts mit Blick auf Vorsorge, Klimaschutz und Biodiversität, Eindämmung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, Schließung von Wissenslücken in Bezug auf Bodenbiodiversität. Insgesamt, so der Bericht, besteht noch großer Handlungsbedarf, um den Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und als Bestandteil des Naturhaushalts zu erhalten. Sechster Bodenschutzbericht der Bundesregierung Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz Informationen des BMUKN zum natürlichen Klimaschutz Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zum Nationalen Bodenmonitoringzentrum

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