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Weiter keine NPD-Aufmärsche mit Hess-Bezug

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 229/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 229/07 Magdeburg, den 27. August 2007 Weiter keine NPD-Aufmärsche mit Hess-Bezug Innenstaatssekretär lobt konsequentes Handeln der Polizei gegen Rechtsextremismus Seit dem 11. August 2007 wurden in Sachsen-Anhalt, so in Burg, Magdeburg, Halle, Halberstadt, Wernigerode sowie gestern und heute in Aken bzw. Gerbstedt zahlreiche Veranstaltungen der rechten Szene, bei denen ein Bezug zum Todestag von Rudolf Hess hergestellt wurde, polizeilich verboten. Soweit diese vor den Verwaltungsgerichten angegriffen wurden, hatten diese vollumfänglich Bestand. In allen Fällen gelang es der Polizei diese Verbote durchzusetzen und Versuche, Ersatzaufmärsche zu organisieren, bereits im Entstehen zu verhindern. Durch die konsequente Anwendung des Versammlungs- wie des Polizeirechts kam zu keinen nennenswerten Störungen. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): "Wenn Rechtsextremisten die Absicht hatten in Sachsen-Anhalt mit Demonstrationen Rudolf Hess zu ehren und den Nationalsozialismus zu verherrlichen, dann waren sie hier an der falschen Adresse. Die Gerichte haben unser Handeln bestätigt. Die Polizei hat durch konsequentes Handeln dem braunen Spuk in Sachsen-Anhalt keinen Raum gelassen. Sachsen-Anhalt ist kein Aufmarschgebiet für diese Leute." Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot eines Skinhead-Konzerts

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juni 2014 die Beschwerde der Verbandsgemeinde Vorharz gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg ? 1. Kammer ? vom 25. Juni 2014, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Veranstalters gegen das Verbot eines Skinheadkonzerts wiederhergestellt wurde, zurückgewiesen. Es spreche einiges dafür, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Skinheadkonzert um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG handele, da solche Konzerte der rechtsextremen Szene als Propagandamittel und Kontaktbörse dienten. Veranstaltung und Besuch solcher Konzerte dienten der Bestärkung und Zur-Schau-Stellung rechtsextremistischer Gesinnung. Von solchen Veranstaltungen ausgehenden Gefahren sei daher in erster Linie mit Mitteln des Versammlungsrechts zu begegnen. Die Anwendung allgemeinen Polizeirechts sei jedoch bei entsprechender Gefahrenlage nicht ausgeschlossen sei. Eine konkrete Gefahr, die das vollständige Verbot der Veranstaltung rechtfertige, habe die Verbandsgemeinde jedoch nicht dargelegt. Den von ihr beschriebenen Gefahren könne auch durch Auflagen entgegen gewirkt werden. Der Beschluss ist rechtskräftig.   OVG LSA, Beschluss vom 27. Juni 2014 ? 3 M 419/14 -; VG Magdeburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 ? 1 B 770/14 -; Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de

1. Landespräventionstag Sachsen-Anhalts: Justizministerin Karin Schubert fordert besseren Schutz vor häuslicher Gewalt

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 64/00 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 64/00 Magdeburg, den 19. Oktober 2000 1. Landespräventionstag Sachsen-Anhalts: Justizministerin Karin Schubert fordert besseren Schutz vor häuslicher Gewalt Magdeburg. (MJ) Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD) fordert eine Verbesserung der Gesetze zum Schutz vor häuslicher Gewalt. "Wir brauchen klare und effektive Regelungen im zivilrechtlichen und polizeirechtlichen Bereich, die es ermöglichen, Opfer vor Tätern zu schützen. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines Wegweisungrechtes nach österreichischem Vorbild", so die Ministerin anlässlich des 1. Landespräventionstages des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Eine derartige Maßnahme, den Täter in schwer wiegenden Fällen häuslicher Gewalt für einen längeren Zeitraum aus der Wohnung zu verweisen, sei jedoch nur durch eine änderung des Polizeirechts zu erreichen. "Aus diesem Grund hat das Justizministerium Sachsen-Anhalts die Verankerung einer Wohnungsverweisung im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes überprüft und einen Formulierungsvorschlag erarbeitet. ", erklärt die Ministerin. Zurzeit prüfe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die auf Grund der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Mai dieses Jahres einberufen worden sei, eine änderung des Polizeirechts aller Bundesländer. "Das Ergebnis dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe wollen wir abwarten", so Karin Schubert. Neben änderungen des Polizeirechts hält die Ministerin auch die Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten für erforderlich. Sie begrüßt daher einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der für die Zivilgerichte neue und klare Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen der Opfer von Gewalttaten - insbesondere im häuslichen Bereich - vorsieht. Auf Grundlage des Gesetzentwurfs sollen künftig detaillierte Maßnahmen vom Gericht angeordnet werden können, die dem Täter zum Beispiel untersagen, Kontakt zu dem Opfer aufzunehmen ¿ egal ob per Telefon, E-mail oder über das Internet. "Ferner sieht eine überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfes Schutzmaßnahmen für Opfer von Psychoterror, der sich in Form von Nachstellungen und Verfolgung von Personen äußert - dem so genannten stalking ¿ vor", erklärt Justizministerin Schubert. In der Verbesserung von zivilrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vor häuslicher Gewalt sieht die Ministerin auch eine Chance der Prävention: "Mit derartigen Gesetzen macht der Staat deutlich, dass Gewalt nicht geduldet wird ¿ auch nicht in den eigenen vier Wänden." Ein erster, längst überfälliger Schritt in diese Richtung sei dem Bundesgesetzgeber kürzlich gelungen mit der Verabschiedung des Gesetzes zur ächtung der Gewalt in der Erziehung. "Nun gilt es, den Kreislauf der Gewalt mit weiteren gesetzlichen Regelungen zu durchbrechen. Denn es ist erwiesen, dass Kinder, die Gewalt gegen sich und andere Familienangehörige erleben mussten, später deutlich häufiger selbst zu Gewalt neigen", erklärt Justizministerin Schubert. Zu Ihrer Information: Der 1. Landespräventionstag des Landes Sachsen-Anhalt findet heute im Palais am Fürstenwall (Hegelstr. 42) in Magdeburg statt. Unter dem Motto "Gemeinsam gegen Gewalt und Kriminalität" werden Gesetzesänderungen zum Schutz von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie 30 Projekte aus ganz Sachsen-Anhalt und Beratungsmöglichkeiten für Opfer vorgestellt. Veranstalter ist der 1999 gegründete Landespräventionsrat. Ihm gehören 30 Institutionen an, darunter fast alle Landesministerien, der Kinderschutzbund und das katholische Büro Sachsen-Anhalt. Vorsitzender des Landespräventionsrates ist der Staatssekretär des Ministeriums des Inneren, Dr. Rainer Holtschneider. Seine Stellvertreterin ist die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz, Mathilde Diederich. Im Rahmen des Landespräventionstages findet das Informationsforum " Justizpolitische Aspekte der Gewalt" statt, das durch Justizministerin Karin Schubert eröffnet wird. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 ¿ 567 413 Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Wilhelm-Höpfner-Ring 6 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-4134 Fax: (0391) 567-4225 Mail: presse@mj.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Versammlungsverbot landesweit durchgesetzt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 201/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 201/07 Magdeburg, den 13. August 2007 Versammlungsverbot landesweit durchgesetzt Polizei verhindert am Wochenende mehrere rechte Aufmärsche mit Hess-Bezug bereits im Ansatz Innenstaatssekretär lobt konsequentes Handeln der Polizei gegen Rechtsextremismus Nachdem das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) das polizeiliche Versammlungsverbot für alle rechten Aufmärsche am Samstag, 11. August 2007, in Sachsen-Anhalt bestätigt hat, versuchte die rechte Szene in Magdeburg, Halle und Halberstadt Ersatzveranstaltungen durchzuführen. Diese und eine Ersatzveranstaltung am Sonntag, 12.08.2007 in Wernigerode wurden ebenfalls polizeilich verboten. Eine weitere Veranstaltung der rechten Szene in Merseburg, die keinen Hess-Bezug hatte, wurde vom Landratsamt des Saalekreises nur unter strengsten Auflagen zugelassen und unter sehr geringer Beteiligung der rechten Szene durchgeführt. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) bedankte sich bei den landesweit eingesetzten Polizeikräften: "Mit einer guten Einsatzvorbereitung sowie konsequentem Handeln wurde dem braunen Spuk in Sachsen-Anhalt kein Raum gelassen. Entgegen den Meinungsäußerungen einzelner Politiker zur Polizeiarbeit hat jede Beamtin und jeder Beamte durch sein aktives Handeln und seine Einsatzbereitschaft ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt. Wir haben eine gut funktionierende Polizei, auf die sich die Menschen verlassen können." Mit einem Großaufgebot hat die Polizei in Sachsen-Anhalt schnell und entschlossen sowie mit flexibler Einsatzplanung ein versuchtes Katz-und-Maus-Demonstrationsspiel der Rechtsextremisten an unterschiedlichen Orten unterbunden. Durch die konsequente Anwendung des Versammlungs- wie des Polizeirechts kam zu keinen nennenswerten Störungen. Impressum: Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Modernisierung des Polizeigesetzes/Kabinett beschließt Gesetzesentwurf

Das sachsen-anhaltische Kabinett hat heute einen Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen‑Anhalt (SOG LSA) beschlossen. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Novelle nehmen wir eine Reihe wichtiger Anpassungen vor, um der Landespolizei einen modernen und zeitgemäßen Handlungsrahmen an die Hand zu geben. Dabei haben wir den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.“ Es soll neue Regelegungen im Zusammenhang mit dem Präventivgewahrsam, der Durchführung automatisierter Kennzeichenerfassungen, automatisierten Datenanalysen und dem Opferschutz geben: Zur Abwehr einer terroristischen Straftat soll zukünftig für den Verhinderungs- bzw. Unterbindungsgewahrsam eine Höchstdauer von 14 Tagen mit Verlängerungsmöglichkeit um einmalig 14 Tage und nochmals einmalig um höchstens sieben Tage vorgesehen werden. „Bei der geplanten zeitlichen Ausweitung des Präventivgewahrsams geht es allein um die Verhinderung von terroristischen Straftaten, nicht um das Festsetzen von Klimaklebern.“, erläutert Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Derzeit darf die höchstzulässige Dauer des Verhinderungsgewahrsams auch zur Verhinderung von terroristischen Straftaten nicht mehr als vier Tage betragen. Zu präventiven Zwecken soll zukünftig auch in Sachsen-Anhalt die automatische Kennzeichenerfassung möglich sein. Die Landespolizei hat in der Vergangenheit bereits Fahndungsdaten in die Systeme anderer Bundesländer einpflegen lassen. Nunmehr soll es eine eigene gesetzliche Grundlage geben. Dazu Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Eine automatische Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr gibt es in zwölf Bundesländern, in Sachsen-Anhalt aber bislang nicht. Es geht zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern.“ Wegen des stetigen Anstiegs von vorhandenen und auszuwertenden Daten bedarf es auch in Sachsen-Anhalt der Möglichkeit, automatisierte Datenanalysen durchzuführen. Im Vergleich zum Datenabgleich zeichnen sich automatisierte Datenanalysen dadurch aus, dass sie darauf gerichtet sind, neues Wissen zu erzeugen. Zwischen dem Bund und den Ländern ist bereits die Beschaffung einer Software zur operativen und strategischen Datenanalyse abgestimmt. Mit der Novelle des SOG LSA sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich Sachsen-Anhalt an dem bundesweiten Vorhaben beteiligen kann. „Mit der Novelle soll der Schutz von Opfern und potenziellen Opfern häuslicher Gewalt verbessert werden. So soll es zukünftig beispielsweise möglich sein, dass zum Schutz von Opfern umfassende Daten- und Übermittlungssperren eingerichtet werden. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, vorübergehend eine Tarnidentität zu genehmigen“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Darüber hinaus sollen Behörden und Organisationen zum Schutz von Opfern noch enger – auch im Rahmen von Fallkonferenzen – zusammenarbeiten können. Es werden Übermittlungspflichten für die Gerichte in Gewaltschutzsachen eingeführt. Außerdem wird es die Möglichkeit zur Verlängerung der Dauer polizeilicher Maßnahmen im Fall eines Antrags auf zivilrechtlichen Schutz geben. Mit der Aktualisierung werden ebenso Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre zum Polizeirecht im SOG LSA Berücksichtigung finden. Hierzu gehören: Mit dem Beschluss des Kabinetts ist der Weg für die Beratung der Novelle des SOG LSA im Landtag von Sachsen-Anhalt frei. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube sowie LinkedIn . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Common-Law-Denken und sein Einfluss auf das öffentliche Recht der USA

Das Projekt "Common-Law-Denken und sein Einfluss auf das öffentliche Recht der USA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht Allgemeine und Vergleichende Staatslehre durchgeführt. Das öffentliche Recht knüpft subjektivrechtliche Pflichten entweder an Handlungen oder an Sachherrschaftsbeziehungen. Die Arbeit untersucht sachherrschaftsbezogene Pflichtenstellungen und konzentriert sich dabei besonders auf Sachherrschaftsstellungen, die nicht aus dem Eigentum folgen (z. B. Pflichten, die an Besitzbegriffe wie Inhaber, Halter, Betreiber, Produktverantwortlicher anknüpfen). Ihr Rechtsgrund und ihre verfassungsrechtliche Grenze waren bislang weitgehend ungeklärt. Verwaltungsrechtliche Probleme und ungenutzte rechtliche Gestaltungsspielräume waren die Folge. Die Untersuchung geht in drei Schritten vor: Zuerst behandelt sie die verfassungsrechtliche Verankerung und Rechtfertigung sachherrschaftsgebundener Pflichtenstellungen und ermittelt das ihnen korrespondierende verfassungsrechtliche Schutzgut. Am Beispiel der polizeirechtlichen Zustandsverantwortlichkeit entfaltet sie dann Grund und Grenze eines Modells sachherrschaftsbezogener Pflichtigkeit für das öffentliche Recht im allgemeinen. Schließlich entwickelt sie ein alternatives Zurechnungsmodell für das Umweltrecht im besonderen, das sich durch die Kanonisierung des Verursacherprinzips zu einseitig auf Handlungspflichten konzentriert hat. Die Erträge der Habilitationsdschrift liegen im Bereich der grundrechtlichen Eigentumstheorie, der Haftungssystematik des allgemeinen Polizeirechts und der Behandlung aktueller Zurechnungsprobleme im Umweltrecht.

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