<p>REACH-Beschränkungsdossier zu Bisphenolen zurückgezogen</p><p>Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zu dem Beschränkungsvorschlag der deutschen Behörden, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten fünf Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) eingegangen.</p><p>Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Kommentare schlussfolgern die deutschen beteiligten Behörden, dass eine signifikante Neukonzeptionierung der Logik, die dem Beschränkungsvorschlag zu Grunde liegt, notwendig ist. Um die Sorgfalt und Teilhabemöglichkeiten bei der anstehenden Überarbeitung zu gewährleisten, haben die deutschen beteiligten Behörden deshalb entschieden, das Dossier temporär zurückzuziehen, um die notwendigen Überarbeitungen vorzunehmen.</p><p>Am 7. Oktober 2022 reichte die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) als zuständige deutsche Behörde für die Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH-Verordnung#alphabar">REACH-Verordnung</a> ein Dossier mit einem Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Dieses Dossier erarbeiteten BfC und Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) gemeinsam. Der Umfang des Beschränkungsvorschlags adressiert die endokrin schädigenden Eigenschaften fünf verschiedener Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) für Umweltorganismen. Das Dossier beinhaltet als zentrales Element einen Vorschlag, zur Verringerung der Gesamtemissionen in die Umwelt aus den vielfältigen Verwendungen von Gemischen oder Erzeugnissen, die diese Bisphenole enthalten. Dieser Vorschlag adressiert dabei, basierend auf Annahmen zum Freisetzungspotenzial, prinzipiell Verwendungen von Bisphenolen, in denen diese Stoffe chemisch ungebunden vorliegen, und solche, in denen die Bisphenole chemisch fest an eine Matrix gebunden sind unterschiedlich. Dies und spezielle Regelungen für Verwendungen mit angenommenem geringen Freisetzungspotenzial zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Beschränkungsvorschlags bedingen eine mehrstufige, komplexe Logik der vorgeschlagenen Beschränkung.</p><p>Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zum Dossier, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten Bisphenole eingegangen. Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Kommentare schlussfolgern die deutschen beteiligten Behörden, dass eine signifikante Neukonzeptionierung der Logik, die dem Beschränkungsvorschlag zu Grunde liegt, notwendig ist.<br>Dieser Überarbeitungsbedarf geht mit einem neuen Zuschnitt des Umfangs ("Scope") des Beschränkungsvorschlags einher. Diese Neuausrichtung des Umfangs ist nicht durch das aktuelle Mandat für die Befassungstiefe der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die sich derzeit mit dem Vorschlag beschäftigen, gedeckt. Der überarbeitete Beschränkungsvorschlag enthält voraussichtlich auch Elemente, die bisher nicht bzw. nicht ausreichend von allen Interessenvertretern kommentiert werden konnten.Um die Sorgfalt und Teilhabemöglichkeiten bei der anstehenden Überarbeitung zu gewährleisten, haben die deutschen beteiligten Behörden deshalb entschieden, das Dossier temporär zurückzuziehen, um die notwendigen Überarbeitungen vorzunehmen.BfC und UBA planen eine Neueinreichung des überarbeiteten Dossiers bei der ECHA unter Berücksichtigung sämtlicher eingereichter Informationen und einer Neuausrichtung des Umfangs, so dass zu dem aktualisierten Stand eine erneute Befassung der wissenschaftlichen Ausschüsse und eine öffentliche Kommentierung stattfinden kann. Deshalb hat die BfC die ECHA am 21.08.2023 über diese Pläne unterrichtet und das Bisphenol-Beschränkungsdossier bis auf weiteres zurückgezogen. Eine Neueinreichung wird wieder über das Verzeichnis der Absichtserklärungen (Registry of Intentions) der ECHA angekündigt, sobald der Zeitplan für die Neueinreichung finalisiert ist.
<p>Beschränkungsvorschlag BPA und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis</p><p>Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wird häufig in der Umwelt gemessen, aber auch die Anwendung und Verbreitung weiterer Bisphenole nimmt zu. Die von dieser Stoffgruppe ausgehenden Risiken für die Umwelt sollen daher durch eine Beschränkung angemessen minimiert werden.</p><p>Das Umweltbundesamt hat in Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Chemikalien einen Vorschlag zur Beschränkung von BPA und vier weiteren Bisphenolen mit hormonschädigenden Eigenschaften (Bisphenols of similiar concern, BosC) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> eingereicht (<a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">Annex XV restriction report</a>). Basis dieser Besorgnis (engl. concern) sind die endokrin (hormonell) wirksamen Eigenschaften dieser Stoffe in der Umwelt. Zukünftig sollen weitere Bisphenole automatisch mitreguliert werden, sobald Informationen deren endokrine Wirkung auf die Umwelt belegen. Unter die Beschränkung fallen Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung der Stoffe in der EU. Im Gegensatz zum Zulassungsverfahren unter REACH werden so auch Importe reguliert. Der Beschränkungsvorschlag basiert auf der Annahme, dass es für endokrine Disruptoren in der Umwelt keine sichere Konzentration gibt, die alle Organismen ausreichend schützt. Das Ziel dieser Beschränkung ist daher im gesamten Lebenszyklus die Freisetzung von Bisphenol A so weit wie möglich, mindestens aber um 95 Prozent, zu reduzieren.</p><p>Der deutsche Beschränkungsvorschlag</p><p>Der im Oktober 2022 bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichte Vorschlag umfasst derzeit die Bisphenole BPA, BPB, BPS, BPF sowie BPAF und dessen Salze. In der EU darf BPA in einigen Produktgruppen wie Spielzeug, Baby-Trinkflaschen oder Thermopapier nicht oder kaum mehr eingesetzt werden. Dies hat dazu geführt, dass Bisphenole mit ähnlicher Funktionsweise, aber gleicher schädigender Wirkung für einige Verwendungszwecke als Ersatzstoff eingesetzt werden. So wird BPA in vielen Thermopapieren inzwischen durch BPS ersetzt. Um weitere sogenannte „bedauerliche Substitutionen“ zu verhindern, adressiert der Beschränkungsvorschlag daher im Ansatz die gesamte Stoffgruppe der Bisphenole, sofern diese endokrine Disruptoren sind. Sobald für ein Bisphenol hormonell wirksame und fortpflanzungsschädigende Eigenschaften auf Umweltorganismen durch wissenschaftliche Untersuchungen identifiziert werden, sollen diese über einen Erweiterungsmechanismus automatisch in die Beschränkung aufgenommen werden. Für die im Rahmen des Beschränkungsvorschlages nötige Beschreibung einer Besorgnis werden die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt herangezogen:</p><p>Der derzeitige Beschränkungsvorschlag sieht vor, die Summe hormonell schädigender Bisphenole in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a> oder in einer Mischung auf den Grenzwert von 10 ppm (0,001 Gewichtsprozent) zu limitieren. Übersteigen Produkte diesen Grenzwert gelten Ausnahmen, wenn der Kontakt zu Wasser ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird. Die genannten Ausnahmen gelten nicht für Anwendungen, bei denen die Bisphenole als Additive eingesetzt werden.</p><p>Ablauf des Beschränkungsverfahren</p><p>Im Oktober 2020 und 2021 fanden jeweils Aufrufe zum Einreichen von Informationen (Call for Evidence) statt. Alle betroffenen Branchen- und Interessensvertreter konnten dabei relevante Informationen zur Anwendung von BPA und BosC zur Berücksichtigung in der Beschränkung einreichen.</p><p>Der Beschränkungsvorschlag wurde in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der REACH-Verordnung eingereicht. Nachdem die ECHA alle formalen Anforderungen an das Dossier bestätigt hat (conformity check), können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Unternehmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Diese werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> Verordnung veröffentlicht.</p><p>Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der Seite der<a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">ECHA</a>.</p><p>Schädliche Wirkungen in der Umwelt</p><p>Einige Bisphenole sind nachweislich hormonell wirksam im Menschen und in der Umwelt. Sie werden als endokrine Disruptoren bezeichnet. BPA und BPB wurden bereits aufgrund ihrer Wirkung auf Umweltorganismen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert. Belgien hat für BPS ein Dossier zur Identifizierung als SVHC aufgrund seiner endokrinen Wirkung im Menschen und in der Umwelt bei der ECHA eingereicht. Im Dezember 2022 hat der Ausschuss der Mitgliedsstaaten der ECHA BPS als SVHC identifiziert. Für BPF und BPAF bestätigte der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten (Member State Commitee) ebenfalls die endokrine Eigenschaften in einem Verfahren nach Art. 77 der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH-Verordnung#alphabar">REACH-Verordnung</a>.</p><p>BPA war eine der ersten synthetischen Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann. In der Umwelt hat dies bei Fisch- und Amphibienarten nachweislich endokrin vermittelte Schäden zur Folge. Nachteilige Effekte auf Wachstum, Verhalten und Befruchtungserfolg sowie eine Verschiebung des Geschlechterverhältnisses zugunsten weiblicher Tiere können auftreten. BPA wirkt sich auf eine Vielzahl ökologisch wichtiger Arten in aquatischen und terrestrischen Ökosystemen aus. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> ist nicht auf bestimmte Umgebungen beschränkt, sondern ist allgegenwärtig. Bestimmte Fisch- und auch Weichtierarten haben sich als besonders empfindlich erwiesen. Da nur für einen kleinen Teil der vorhandenen Arten Informationen aus ökotoxikologischen Studien vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Arten ebenso empfindlich oder sogar noch empfindlicher sind. Aus diesem Grund kann kein Grenzwert für BPA in der Umwelt bestimmt werden, unter welchem keine Gefährdung für Umweltorganismen vorliegt.</p><p>BPA hat durch seine endokrinen Eigenschaften auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und ist daher fortpflanzungsschädigend und hormonell wirksam (Amtsblatt der EU, 2016; ECHA, 2017). Basierend auf verfügbaren Daten wurde im Rahmen der europäischen Human Biomonitoring Initiative (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/hbm4eu-europaeische-human-biomonitoring-initiative">HBM4EU</a>) der Schluss gezogen, dass die allgemeine Bevölkerung kontinuierlich BPA ausgesetzt ist. In 100 Prozent der untersuchten Urin- und Blutproben wurde BPA gefunden, während Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Proben festgestellt wurden (HBM4EU substance report: bisphenols, 2022).</p><p>Eintragspfade von Bisphenolen in die Umwelt</p><p>Obwohl BPA in einigen Produkten oder vereinzelt auf nationaler Ebene bereits reguliert ist, werden weiterhin umweltrelevante Konzentrationen von BPA in Umweltorganismen, Flüssen und Sedimenten gefunden. BPA ist der am meisten produzierte SVHC der Welt und es wird ein steigender Verbrauch in der EU erwartet. Zugleich werden auch andere Bisphenole in zahlreichen Sektoren eingesetzt und können BPA durch ihre verwandte Struktur und ähnlichen Eigenschaften ersetzen. Studien aus China und den USA, aber auch aus mehreren europäischen Ländern, berichten häufig über eine Ko-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> von BPA und anderen Bisphenolen (insbesondere BoSC). Obwohl beispielsweise BPB bisher in Europa nicht häufig in der Umwelt nachgewiesen wurde, deuten Untersuchungen auf ein vermehrtes Auftreten in Kläranlagen und Süßwasserökosystemen hin, wobei es auch Nachweise in abgelegenen Gebieten gibt (Annex XV restriction report, Annex B). Auf Grundlage des Vorsorgeprinzips sollte das Auftreten von hormonell schädlichen Bisphenolen in Gewässer und Biota vermieden werden.</p><p>Bisphenole werden für ein sehr breites Spektrum an Anwendungen eingesetzt. BPA und andere Bisphenole werden als Zwischenprodukte bei der Herstellung von Polymeren oder Polymerharzen wie Polycarbonat und Epoxidharzen und -härtern verwendet. Polycarbonat-Kunststoff ist ein starkes und zähes Material, das bei hohen Temperaturen geformt werden kann. Zu den Produkten aus Polycarbonat gehören gängige Konsumgüter wie Autoteile, Sportgeräte, Gewächshäuser, Getränkeflaschen und Plastikgeschirr. Epoxidharze haben ebenfalls ein sehr breites Verwendungsmuster. Sie werden beispielsweise in Baumaterial, in Elektro- und Elektronikgeräten, in Windrädern, in Fußböden sowie im Transport- und Medizinsektor verwendet. Wasserleitungen und Lebensmitteldosen können mit Epoxidharz beschichtet sein, um die Haltbarkeit der Materialien zu verlängern.</p><p>Hinzu kommt die Verwendung von Bisphenolen als Additiv, also als Zusatzstoff. Sie werden Farben, Klebstoffen, Textilien, Papier oder Pappe zugesetzt, um verschiedene Funktionen zu erfüllen. In Kunststoffen fungieren sie als Stabilisatoren, Polymerisationsinhibitoren oder Flammschutzmitteln.</p><p>Der größte Anteil von BPA wird für Herstellung von Polycarbonat (PC) mit etwa 70-80 Prozent und die Herstellung von Epoxidharz mit etwa 15-30 Prozent eingesetzt. Ein verbleibender Anteil von weniger als 5 Prozent betrifft die Verwendung von BPA als Additiv und die Herstellung von Chemikalien (0,3 Prozent) (Annex XV restriction report, Annex H).</p><p>Bisphenole können als Restgehalte in Materialien vorliegen, sich als unerwünschtes Nebenprodukt in Herstellungsverfahren bilden, durch Abbauprozesse entstehen oder in den Recyclingströmen von Papier und PVC enthalten sein. Sie werden bei Kontakt mit Wasser und durch normale Alterungs- und Abnutzungsprozesse der Materialien freigesetzt. Neben punktuellen Emissionsspitzen aus beispielweise Papierrecyclinganlagen findet daher ein kontinuierlicher Eintrag in Gewässer über Kläranlagen statt. Weitere Quellen in Europa sind Deponien und der Mensch, welcher BPA über Lebensmittelverpackungen und Hausstaub aufnimmt und ausscheidet. Seit Anfang 2020 darf BPA als Farbentwickler auf Thermopapier nicht mehr verwendet werden, so dass zukünftig wahrscheinlich BPA-Einträge aus dem Recycling von Papier in die Umwelt vermindert werden.</p><p>Quellen</p><p><strong>Amtsblatt der Europäischen Union</strong><br>L 195, 20. Juli 2016https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:195:TOCHBM4EU substance report: bisphenolsDr. Ian Keyte, Neil Patton, Dr. Robert Whiting, Robert Barouki, Elena TarrojaHBM4EU science and policy for a healthy future 2022https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2022/07/Bisphenols_Substance-report.pdfMSC unanimously agrees that Bisphenol A is an endocrine disruptorECHA/PR/17/12June 2017https://echa.europa.eu/de/-/msc-unanimously-agrees-that-bisphenol-a-is-an-endocrine-disruptorProposal for a restriction: Pre-publication of Annex XV reportSUBSTANCE NAME(S): 4,4’-isopropylidenediphenol (Bisphenol A) and bisphenols of similar concern for the environmentVersion number: 0.1Date: 7 October 2022https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term
<p>Öffentliche Konsultation zum Beschränkungsdossier für Bisphenole</p><p>Betroffene Akteure wie Industrieverbände und Unternehmen sind eingeladen, den Beschränkungsvorschlag für hormonell schädliche Bisphenole in der Umwelt zu kommentieren. Die sechsmonatige öffentliche Konsultation startet am 21. Dezember 2022. Die Beschränkung gilt für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe in der EU.</p><p>Der Beschränkungsvorschlag umfasst aktuell die fünf Bisphenole BPA, BPB, BPS, BPF sowie BPAF und dessen Salze mit dem Ziel, die Emissionen dieser Stoffe in die Umwelt aus ihren verschiedenen Verwendungen so weit wie möglich zu minimieren. Über einen Erweiterungsmechanismus können weiterer Bisphenole in die Beschränkung aufgenommen werden, sobald deren hormonelle Wirksamkeit in der Umwelt EU-weit bestätigt ist. Mit diesem Ansatz sollen die Risiken der gesamten Stoffgruppe in der Umwelt minimiert werden. Basis der Beschränkung ist die Annahme, dass für endokrin wirksame Stoffe in der Umwelt kein sicherer Grenzwert abgeleitet werden kann, der protektiv genug ist für alle potenziell betroffenen Spezies.</p><p>Laut derzeitigem Vorschlag dürfen hormonell schädigende Bisphenole in Erzeugnissen und Mischungen nicht über einem Grenzwert von 10 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=ppm#alphabar">ppm</a> (0,001 Gewichtsprozent) enthalten sein. Davon ausgenommen sind Fälle, in welchen diese Bisphenole kovalent in eine Matrix eingebunden vorliegen oder als Zwischenprodukt während der Herstellung von Polymeren auftreten, und gleichzeitig der Kontakt zu Wasser solcher polymeren Verwendungen ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird. Für spezifische Verwendungen, zum Beispiel in Polycarbonat oder Epoxidharzen, werden andere Restgehaltsgrenzwerte als die 10 ppm vorgeschlagen.</p><p>Der Beschränkungsvorschlag wurde von dem Umweltbundesamt und der Bundesstelle für Chemikalien am 7. Oktober in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH-Verordnung#alphabar">REACH-Verordnung</a> bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Nachdem die Erfüllung der formalen Anforderungen an das Dossier durch die ECHA bestätigt wurde, können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Mit dem Start der öffentlichen Konsultation wird ebenfalls eine Liste mit spezifischen Fragen veröffentlicht, deren Beantwortung von besonderem Interesse für die weiteren Diskussionen zu dem Beschränkungsvorschlag sind. Alle Kommentare und zusätzlichen Informationen, die im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingehen, werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse zu der vorgeschlagenen Beschränkung werden dann voraussichtlich im Dezember 2023 veröffentlicht und bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der REACH Verordnung veröffentlicht.</p>