Other language confidence: 0.8595590212540064
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte um Übersendung folgender Dokumente im Zusammenhang mit dem gestrandeten Buckelwal „Timmy" (Strandung Niendorf/Ostsee ab 23. März 2026, Strandung Insel Poel ab 31. März 2026): Das Beauftragungsschreiben oder die Beauftragungsdokumentation, mit der das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) und/oder das Deutsche Meeresmuseum Stralsund mit der Erstellung des Gutachtens vom 7. April 2026 beauftragt wurden, einschließlich Datum und Auftraggeber. Die gesamte Korrespondenz des Ministeriums mit dem IWC Strandings Expert Panel (IWC SEP) im Zeitraum 1. März bis 14. April 2026, einschließlich des Briefes des IWC SEP an Minister Backhaus vom 7. April 2026 sowie aller vorausgehenden oder nachfolgenden Schreiben. Die interne Dokumentation zur Entscheidung, einen Rettungsversuch mit einem Katamaran nicht durchzuführen (Zeitraum 5.–6. April 2026). Ich bitte Sie, vor Bearbeitung Kontakt aufzunehmen, falls die voraussichtlichen Kosten den Betrag von 15 Euro übersteigen sollten. In diesem Fall möchte ich die Anfrage gegebenenfalls einschränken.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Kirchdorf / Poel.
Messstelle betrieben von STANDORT LÜBECK.
Durch geologische Untersuchungen eines Geländesausschnittes, der durch die TK 25 vorgegeben ist, wird eine vollständige Sammlung aller im Gelände zu gewinnenden Informationen über Art und Aufbau der Gesteine und Schichten durchgeführt. Dazu gehören Aufnahme aller natürlichen und künstlichen Einschnitte, von Bohrsondierungen und Schürfen, Beurteilung des Reliefs. Die Informationen werden analog erfaßt und auf die topographische Karte übertragen (Feldblätter), nach Abschluß der Feldarbeiten werden die hergestellten Karten zur Vervielfältigung aufbereitet (z.B. Druck). Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog, liegt vor als: Karte, beziehbar: analog, digital Drucklegung in 2003
hiermit beantrage ich gemäß des Umweltinformationsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (L-UIG M-V) Zugang zu folgenden Informationen im Zusammenhang mit dem in der Ostsee (nahe der Insel Poel) befindlichen Buckelwal: Sämtliche Korrespondenz (E-Mails, Aktenvermerke, Protokolle), die zwischen dem Ministerium, dem ITAW (Büsum) und dem Deutschen Meeresmuseum Stralsund bezüglich des Verbleibs des Tieres im Falle seines Verendens geführt wurde. Bitte auch alle vorliegenden Informationen darüber, ob bereits vorab (vor einem potenziellen Tod des Tieres) Vereinbarungen oder Absichten zur Übernahme des Kadavers bzw. des Skeletts durch Museen oder wissenschaftliche Einrichtungen dokumentiert wurden und wenn ja, wie lauteten diese? Zu guter Letzt: Bitte auch Protokolle über sämtliche Entscheidungsfindung, insbesondere diese aus denen hervorgeht warum externe Hilfsangebote (z.B. durch Robert Marc Lehmann oder Dr. Jenna Wallace) abgelehnt oder in ihrem Umfang beschränkt wurden. Ich bitte um die Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Sollten für diesen Antrag Gebühren anfallen, bitte ich um eine vorherige Information über die voraussichtliche Höhe, sofern diese 20 Euro überschreiten. Ich weise auf das hohe öffentliche Interesse an diesem Fall hin.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu den behördlichen Informationen bezüglich des im April 2026 im Kirchsee (Insel Poel) befindlichen Buckelwals. Ich ersuche insbesondere um Einsicht in: - Entscheidungsfindung: Sämtliche Protokolle und E-Mails der Krisenstäbe oder Fachabteilungen, die zur Entscheidung führten, keine aktive Rettung (z. B. Beiboot-Guiding oder Fang) einzuleiten. - Rolle externer Berater: Die Korrespondenz mit Frau Dr. Stephanie Groß und Dr. Burkhardt Baschek sowie die Begründung ihrer Auswahl als leitende Expertin vor Ort. - Ablehnung von Hilfsangeboten & Internationaler Expertise: Dokumentation über die Kommunikation mit dem Team um Robert Marc Lehmann sowie die fachliche Begründung, warum deren personelle und materielle Unterstützung abgelehnt wurde. Dies schließt ausdrücklich die Bewertung und den Umgang mit der bereitgestellten Expertise von Fachleuten aus dem tasmanischen Umweltministerium (Department of Natural Resources and Environment Tasmania) ein. Ich begehre Auskunft darüber, warum diese international anerkannte Expertise gegenüber lokalen Einschätzungen nachrangig behandelt wurde. - Interessenkonflikte: Informationen über Vereinbarungen mit Dr. Stephanie Groß bezüglich der wissenschaftlichen Verwertung der Vorfälle (z. B. Publikationsrechte oder Datennutzung für eine Habilitation). - Störungen durch Dritte: Berichte über die Behinderung des Einsatzes durch den YouTuber "Danny FirstClass" (oder andere Privatpersonen) und inwieweit diese Störungen behördlich dokumentiert oder geahndet wurden. - Umgang mit zivilgesellschaftlicher Kritik: Sämtliche behördliche Stellungnahmen, interne Bewertungen oder Aktenvermerke bezüglich der Veröffentlichungen und der Kritik der Gruppe „Stranded No More“. Falls das Ministerium (oder beauftragte Personen wie Dr. Groß) rechtliche oder fachliche Schritte gegen diese Gruppe geprüft oder eingeleitet hat, bitte ich auch hierzu um die entsprechenden Unterlagen. Ich bitte um eine elektronische Übermittlung der Unterlagen. Falls Gebühren über 30 Euro zu erwarten sind, bitte ich vorab um Mitteilung.
Anhang I - Liste der in die geografischen Zonen 1, 2, 3 und 4 eingeteilten Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland Zone 1 Ems Von der Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Leuchtturm Greetsiel und der Westmole der Hafeneinfahrt des Eemshavens seewärts bis zum Breitenparallel 53° 30' N und dem Meridian 6° 45' O, d. h. geringfügig seewärts des Leichterplatzes für Trockenfrachter in der Alten Ems *) *) Für Schiffe, die in einem anderen Staat beheimatet sind, nach Maßgabe des Artikels 32 des Ems-Dollart-Vertrages vom 08. April 1960 ( BGBl. 1963 II Seite 602) anzuwenden. Zone 2 Zone 2-See Ems Von der Westmole der Emder Hafeneinfahrt bis zur Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Leuchtturm Greetsiel und der Westmole der Hafeneinfahrt des Eemshavens *) Jade Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Oberfeuer Schillig und dem Kirchturm Langwarden Weser Von der Untergrenze des Hafens Brake bis zur Verbindungslinie zwischen den Kirchtürmen Langwarden und Cappel mit den Nebenarmen Rechter Nebenarm und Schweiburg Elbe (außer Mühlenberger Loch, Ruthenstrom sowie bestimmte Nebenelben, die der Zone 2-Binnen zugeordnet sind) Von der unteren Grenze des Hamburger Hafens bis zur Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs (Dieksand) Meldorfer Bucht Binnenwärts der Verbindungslinie von der westlichen Kante des Deiches des Friedrichskoogs (Dieksand) zum Westmolenkopf Büsum Flensburger Förde Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem Kegnäs-Leuchtturm und Birknack und nördlich bis zur deutsch-dänischen Grenze in der Flensburger Förde Eckernförder Bucht Binnenwärts der Verbindungslinie von Boknis-Eck zur Nordostspitze des Festlandes bei Dänisch Nienhof Kieler Förde Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem Leuchtturm Bülk und dem Marine-Ehrenmal Laboe bis zum südlich anschließenden Teil der Kieler Förde ab der Einfahrt in den Nord-Ostsee-Kanal Wismarbucht, Kirchsee, Breitling, Salzhaff (außer Wismarer Hafengebiet) Seewärts begrenzt durch die Verbindungslinien zwischen Hohen Wieschendorf Huk und dem Leuchtfeuer Timmendorf sowie zwischen dem Leuchtfeuer Gollwitz auf der Insel Poel und der Südspitze der Halbinsel Wustrow bis zur Grenze des Wismarer Hafengebietes Gewässer, die vom Festland und den Inseln Hiddensee und Rügen eingeschlossen sind (außer Stralsunder Hafengebiet) Seewärts begrenzt zwischen Insel Bock und Insel Hiddensee: durch die Verbindungslinie von der Nordspitze der Insel Bock zur Südspitze der Insel Hiddensee, Insel Hiddensee und Insel Rügen (Bug): durch die Verbindungslinie von der Südostspitze Neubessin zum Buger Haken, sowie westlich begrenzt durch den Meridian 13° O Greifswalder Bodden (außer Greifswalder Hafengebiet mit Ryck) Seewärts begrenzt durch die Verbindungslinie von der Ostspitze Thiessower Haken (Südperd) über die Ostspitze Insel Ruden zur Nordspitze Insel Usedom (54° 10' 37'' N, 13° 47' 51'' O) bis zur Grenze des Greifswalder Hafengebietes Gewässer, die vom Festland und der Insel Usedom eingeschlossen sind (Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) (außer Wolgaster Hafengebiet) Östlich bis zur deutsch-polnischen Grenze im Stettiner Haff sowie bis zur Grenze des Wolgaster Hafengebietes *) Für Schiffe, die in einem anderen Staat beheimatet sind, nach Maßgabe des Artikels 32 des Ems-Dollart-Vertrages vom 08. April 1960 (BGBl. 1963 II Seite 602) anzuwenden. Zone 2-Binnen Ems Von der bei der Hafeneinfahrt nach Papenburg über die Ems gehenden Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Diemer Schöpfwerk und dem Deichdurchlass bei Halte bis zur Westmole der Emder Hafeneinfahrt Leda Von der Einfahrt in den Vorhafen der Seeschleuse von Leer bis zur Mündung in die Ems Hunte Von 140 m unterhalb der Amalienbrücke in Oldenburg bis zur Mündung in die Weser Lesum Vom Zusammenfluss von Hamme und Wümme ( km 0,00) bis zur Mündung in die Weser Weser Von der Nordwestkante der Eisenbahnbrücke in Bremen bis zur unteren Grenze des Hafens Brake mit dem Nebenarm Rekumer Loch Este Vom Unterwasser der Schleuse Buxtehude (km 0,25) bis zur Mündung in die Elbe Lühe Von der Nordkante der Marschdammbrücke in Horneburg (km 0,26) bis zur Mündung in die Elbe Schwinge Von der Nordkante der Salztorschleuse in Stade bis zur Mündung in die Elbe Ruthenstrom Von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe Freiburger Hafenpriel Von der Ostkante der Deichschleuse in Freiburg an der Elbe bis zur Mündung in die Elbe Oste Ab 210 m oberhalb der Achse der Straßenbrücke über das Ostesperrwerk (km 69,360) bis zur Mündung in die Elbe Pinnau Von der Westkante der im Verlauf der Elmshorner Straße liegenden Straßenbrücke in Pinneberg (km 0,36) bis zur Mündung in die Elbe Krückau Von der Südwestkante der im Verlauf der Straße Wedenkamp liegenden Straßenbrücke in Elmshorn bis zur Mündung in die Elbe Stör Vom Pegel Rensing bis zur Mündung in die Elbe Elbabschnitt Mühlenberger Loch Begrenzt durch die untere Grenze des Hamburger Hafens und die Insel Neßsand sowie km 635 auf der Hahnöfer Nebenelbe Nebenelben: Hahnöfer Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 635,00 und km 644,00 Lühesander Süderelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 646,50 und km 650,50 Bützflether Süderelbe Von km 0,69 bis zur Mündung in die Elbe Haseldorfer Binnenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 653,00 und km 658,00 Pagesander Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 659,00 und km 664,00 Schwarztonnensander Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 661,00 und km 670,00 Wischhafener Süderelbe Von km 8,03 bis zur Mündung in die Elbe Glückstädter Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 672,00 und km 676,00 Eider Von oberhalb der Einmündung des Gieselaukanals (km 22,64) bis zur Verbindungslinie zwischen der Mitte der Burg (Tränke) und dem Kirchturm von Vollerwiek Gieselaukanal Von der Mündung in die Eider bis zur Mündung in den Nord-Ostsee-Kanal Nord-Ostsee-Kanal einschließlich Audorfer See und Schirnauer See Von der Verbindungslinie zwischen den Molenköpfen in Brunsbüttel bis zu der Verbindungslinie zwischen den Einfahrtsfeuern in Kiel-Holtenau mit Borgstedter See mit Enge, Flemhuder See und Achterwehrer Schifffahrtskanal Schlei Binnenwärts der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde Kieler Förde Der südlich anschließende Teil der Kieler Förde ab der Einfahrt in den Nord-Ostsee-Kanal Trave Von der Nordwestkante der Eisenbahnhubbrücke in Lübeck mit der Pötenitzer Wiek, und dem Dassower See bis zu der Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole in Travemünde Wismarer Hafengebiet Warnow und Unterwarnow mit Breitling und Nebenarmen (ohne Nebenarm westlich der Badewieseninsel) Von der Südkante der Eisenbahnbrücke Rostock-Stralsund bis zur Verbindungslinie zwischen der Nordkante der Westmole und der Nordkante der Ostmole in Rostock-Warnemünde Gewässer, die vom Festland und den Halbinseln Darß und Zingst eingeschlossen sind Saaler Bodden und Grabow seewärts begrenzt zwischen Halbinsel Zingst und Insel Bock durch das Breitenparallel 54° 26' 42'' N, sowie östlich begrenzt durch den Meridian 13° O Stralsunder Hafengebiet Begrenzt durch die Verbindungslinie von der Ostspitze der Nordmole über die Mittelmole zu Westspitze der Ostmole sowie durch die südliche Hafengrenze und den Meridian 13° 7' 42'' O Selliner See Selliner See und Baaber Bek bis zur Mündung in die Having Greifswalder Hafengebiet mit Ryck Von der Ostkante der Steinbecker Brücke in Greifswald bis zur Verbindungslinie der Seekanten der Molenköpfe Wolgaster Hafengebiet Uecker Von der Südwestkante der Straßenbrücke in Ueckermünde bis zur Verbindungslinie der Seekanten der Molenköpfe Zone 3 Donau Von Kelheim (km 2 414,72) bis zur deutsch-österreichischen Grenze bei Jochenstein Rhein mit Lampertheimer Altrhein (von km 4,75 bis zum Rhein), Altrhein Stockstadt-Erfelden (von km 9,80 bis zum Rhein) Von der deutsch-schweizerischen Grenze bei Basel bis zur deutsch-niederländischen Grenze bei Millingen Elbe (Norderelbe) mit Süderelbe und Köhlbrand Von der Einmündung des Elbe-Seitenkanals bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens Müritz Zone 4 Alle Binnenwasserstraßen außer denen der Zonen 1, 2 und 3 Stand: 21. Oktober 2025
Stammdaten und Analysedaten zu den Grundwassermessstellen im EUA-Messnetz: Messtelle DEGM_DEMV_19340002 (Insel Poel)
Die Poels Schweinezucht GmbH Am Wald 1 in 98639 Rippershausen, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf eine Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten von Sauen (Sauenzuchtanlage) am Standort im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, 98639 Rippershausen, Am Wald 1, Gemarkung Walldorf. Es handelt sich um ein Vorhaben, für welches nach Anlage 1 Nr. 7.8.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Das geplante Vorhaben besteht aus: • Abriss Stall A2 und A3 und Ersetzung durch Ersatzneubau A2 mit 482 TPL für Wartesauen, 236 TPL für Sauen im Deckbereich sowie 4 Eber-plätze (∑ 722 TPL) • Ausrüstung des Ersatzneubau A2 mit einer zentralen Abluftführung und einer Abluftreinigungsanlage der Fa. Uniqfill Air BV – biologischer Rieselbettreaktor BioCombie (DLG Prüfbericht Nr. 6178) • Umnutzung der Bergehalle F10 als Außenklimastall mit 78 TPL für den kurzzeitigen Aufenthalt (3 – 5 Tage) von Altsauen vor der Eingliederung in das Deckzentrum während der Rausche • Reduzierung der Tierplatzkapazität im Stall A4 von 386 Sauenplätzen und 4 Eberplätzen auf 322 Sauenplätze mit Freilaufflächen • Abbruch einer Lagerhalle (Gebäude 10.3) und der Pumpwerke Pw3 und Pw4 • Umnutzung des Lagerraums 5.3 zum Pumpenhaus
§ 4 Lotsenversetzpositionen, Lotsenversetzung bei schwerem Wetter oder Eisgang (1) Die seewärtigen Lotsenversetzpositionen befinden sich im Lotsbezirk Wismar nordwestlich „ Offentief" für ein- und auslaufende Fahrzeuge in der Nähe der Tonne „Offentief" auf 54° 02,5' Nord und 11° 17,9' Ost, in der Nähe der Tonne „Wismar" für ein- und auslaufende Fahrzeuge mit einer Länge ab 90 Meter oder einem Tiefgang von mehr als 5,20 Meter auf 54° 05,0' Nord und 11° 26,7' Ost, nördlich der Insel Poel in der Nähe der Tonne 7 für ein- und auslaufende Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 90 Meter auf 54° 02,6' Nord und 11° 25,2' Ost; im Lotsbezirk Rostock nördliche Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von mehr als 11,58 Meter auf 54° 17,0' Nord und 12° 00,0' Ost nordwestlich der Tonne 1, mittlere Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von mehr als 6,50 Meter auf 54° 14,5' Nord und 12° 02,3' Ost westlich der Tonne 5, südliche Lotsenannahmeposition für Fahrzeuge mit einem Tiefgang von nicht mehr als 6,50 Meter auf 54° 12,5' Nord und 12° 04,0' Ost in der Nähe der Tonne 11, Lotsenabgabeposition für Schiffe mit einem Tiefgang von nicht mehr als 9,45 Meter, die Orte auf einer Verbindungslinie zwischen 54° 12,4' Nord und 12° 5,3' Ost und 54° 13,6' Nord und 12° 04,8' Ost östlich der Tonne 12, für Schiffe mit einem Tiefgang von nicht mehr als 10,66 Meter auf 54° 14,35' Nord und 12° 04,00' Ost nördlich der Tonne 8, für Schiffe mit einem Tiefgang von mehr als 10,66 Meter auf 54° 17,2' Nord und 12° 02,5' Ost nördlich der Tonne 2; im Lotsbezirk Stralsund für ein- und auslaufende Fahrzeuge zum oder vom Hafen Stralsund oder zu oder von einem Hafen an den Boddengewässern in der Nähe der Tonne Gellen (G 1) auf 54° 34,4' Nord und 13° 03,5' Ost, für ein- und auslaufende Fahrzeuge zu oder von dem Hafen Stralsund und den Häfen an den Boddengewässern und dem Peenestrom in der Nähe der Tonne „Landtief B" auf 54° 17,8' Nord und 13° 46,6' Ost und der Tonne „Osttief 2" auf 54° 12' Nord und 13° 52,2' Ost, für ein- und auslaufende Fahrzeuge zu oder von dem Hafen Sassnitz (Stadthafen Sassnitz und Fährhafen Sassnitz) in der Nähe der Position „Sassnitz" auf 54° 27' Nord und 13° 42,5' Ost. (2) Ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen auf den seewärtigen Versetzpositionen nicht möglich oder nicht zweckmäßig, so fährt das Lotsenversetzschiff, sofern es die Wetterlage gestattet, einkommenden Schiffen so lange voraus, bis der Seelotse versetzt werden kann. Wird das Entgegenfahren des Lotsenversetzschiffes infolge der Wetterlage unmöglich, dürfen lotsenannahmepflichtige Schiffe nur mit Zustimmung der Verkehrszentrale ohne Seelotsen soweit einlaufen, bis der Lotse sicher versetzt werden kann. Bei auslaufenden Schiffen kann der Seelotse nach rechtzeitiger Abstimmung mit der Verkehrszentrale das Schiff vor Erreichen der seewärtigen Versetzposition verlassen und die Beratung vom mitlaufenden Lotsenversetzschiff fortsetzen. (3) Wenn infolge von Eis ein Versetzen von Seelotsen auf den festgelegten seewärtigen Versetzpositionen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, legt die Verkehrszentrale andere seewärtige Versetzpositionen auf Vorschlag der Seelotsen fest und gibt diese im Rahmen der Verkehrsinformation bekannt. Stand: 01. Juni 2024
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Land | 4 |
| Weitere | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Förderprogramm | 3 |
| Text | 5 |
| Umweltprüfung | 1 |
| WRRL-Maßnahme | 5 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 9 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 26 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 3 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 13 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 26 |
| Luft | 9 |
| Mensch und Umwelt | 22 |
| Wasser | 26 |
| Weitere | 22 |