Ziel des Teilprojektes ist die Untersuchung der Möglichkeit zur Nutzung der direkten Abluft aus den Brennprozessen der Comet Schleiftechnik GmbH. Die direkte Nutzung bringt Kostenvorteile, da Wärmeübertrager wegfallen und erhöht das Potential an rückgewonnener Energie, da Verluste durch Wärmeübertrager vermieden werden. Durch die direkte Nutzung der Abluft kann es jedoch über die Zeit zu Ablagerungen von Stäuben oder Kondensaten auf den Leitungen und Speicherkomponenten kommen, die die Performance des Speichers beeinträchtigen. Daher müssen zunächst die Verschmutzungsmechanismen analysiert werden. Im weiteren Verlauf muss die die Spezifikation für das Speichersystem inklusive gegebenenfalls erforderlichem Filtersystem erstellt werden. Darauf basierend koordiniert Comet den Aufbau und die Inbetriebnahme eines Demonstrators. Im laufenden Betrieb untersucht Comet das Potential unterschiedlicher verfahrenstechnischer Betriebsführungen des Demonstrators und der Möglichkeit eines Power-To-Heat Moduls. Abschließend wird die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems bewertet.
Die Firma Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101 in 14480 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Zeppelinstraße 135, 14471 Potsdam in der Gemarkung Potsdam, Flur 21, Flurstücke 188 und 189 das bestehende Blockheizkraftwerk (BHKW) – Anlage mit Spitzenkesselanlage - wesentlich zu ändern. Die Anlage soll um zwei BHKW (Module 3 und 4) sowie eine Power-to-Heat-Anlage (PtH) (bestehend aus zwei Elektrodenkessel) erweitert werden. Die Feuerungswärmeleistung bleibt durch technische Maßnahmen unverändert bei 49,9 MW. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.3.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.2.3.1 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung wurde zunächst festgestellt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, da sich in der Nähe des Anlagenstandortes das Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und Havelseengebiet sowie gesetzlich geschützte Biotope befinden. Des Weiteren befindet sich der Anlagenstandort an der Zeppelinstraße, an der vor Umsetzung des Luftreinhalteplans die Jahresmittelgrenzwerte für Stickoxide mehrfach überschritten wurden. Entsprechend wurde im Anschluss eine vertiefende Prüfung gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 UVPG durchgeführt Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Vorhaben aufgrund seiner Kleinräumigkeit, der geplanten Umsetzung in einem geschlossenen Gebäude und aufgrund der geplanten Errichtung gemäß dem Stand der Technik nach vorliegenden Kenntnissen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der oben genannten Gebiete betreffen, erwarten lässt.
Die Firma Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101 in 14480 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Zum Heizwerk 20 in der Gemarkung Drewitz, Flur 10, Flurstück 4 das bestehende Heizwerk wesentlich zu ändern. Die Energie und Wasser Potsdam GmbH plant das Heizwerk Potsdam-Süd durch die Errichtung und den Betrieb von vier erdgasbefeuerten BHKW-Modulen (auch für den Einsatz von Wasserstoff geeignet) mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von je 23,66 MW sowie der Errichtung und Betrieb von zwei weiteren Power-to-heat Elektrodenkesseln (PtH-Kessel) mit einer Leistung von je 10 MWth zu erweitern. Die Gesamt-FWL beträgt 392 MW und bleibt durch die Erweiterung unverändert. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgesehenen Maßnahmen zur Emissions-/ Immissionsminderung und aufgrund der geplanten Errichtung entsprechend dem Stand der Technik sowie dem vorgesehenen bestimmungsgemäßen Betrieb lässt das Vorhaben nach vorliegenden Kenntnissen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen i. S. des UVPG auf die Schutzgüter erwarten. Auch erheblich nachteilige Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet und die umliegenden gesetzlich geschützten Biotope sind nicht ersichtlich.
Die ersten Wärmenetze gab es bereits Ende des 18. Jahrhunderts. Das erste Wärmenetz Deutschlands mit 330 m Trassenlänge wurde im Jahre 1886 in Hamburg zur Beheizung des Rathauses aufgebaut. Verschiedene technische Weiterentwicklungen seit dieser Zeit werden nach Lund et al. 2014 als Wärmenetzgenerationen bezeichnet. Die Unterschiede liegen vor allem in der Leitungsausführung, den Vorlauftemperaturen und den möglichen Wärmeerzeugern, die in der Lage sind, diese Temperaturen zu erzeugen. Heutige Bestandswärmenetze urbaner Räume entsprechen überwiegend Netzen der 3. Generation, die bereits in den 1970er Jahren eingeführt wurde und seit den 80ern den Hauptteil der FW-Erweiterungen ausmachen. Mit dem Begriff „konventionelle Wärmenetze“ sind heute in der Regel diese Netze der 3. Generation gemeint. Die Grenzen zwischen den Generationen sind fließend. Die Fernwärme der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH ist beispielsweise trotz Vorlauftemperaturen bei Spitzenlast von über 100 °C eher als Wärmenetz der 3. Generation einzustufen. Zur Verteilung kommen erdverlegte Kunststoffmantelrohre zum Einsatz und in den Kraftwerkspark sind bereits Biomasse-, Abwärme- und Power-To-Heat-Anlagen sowie Groß-Wärmespeicher eingebunden. Grundsätzlich lassen sich emissionsarme nicht-verbrennungsbasierte Erneuerbare Energien umso leichter integrieren, je niedriger die Vor- und Rücklauftemperaturen im Netz ausgeprägt sind. Für die Konzeptionierung von Nahwärmelösungen und eine Umstellung der Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien spielen daher hauptsächlich Netze der 4. Generation – sogenannte Niedertemperatur- oder Low-Ex-Netze – und Netze der 5. Generation oder kalte Wärmenetze eine Rolle.
Der vierte Unternehmensbesuch bei den Erstmitgliedern der Umweltallianz Sachsen-Anhalt fand am 17.07.2024 bei der EVH GmbH statt. Das Unternehmen ist seit dem Jahr 2000 Mitglied der Umweltallianz und trägt durch sein Engagement aktiv dazu bei, die Arbeit des Bündnisses erfolgreich zu gestalten. Die EVH GmbH wurde 1993 gegründet und bietet seitdem - in Kooperation mit den Tochterunternehmen Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH und Energieversorgung Halle-Netz GmbH - alle Dienstleistungen in Bezug auf die Versorgung der Stadt Halle (Saale) mit Strom, Erdgas und Fernwärme an. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 300 Angestellte. Die EVH GmbH hat bereits im Jahr ihrer Gründung den Grundstein dafür gelegt, dass im Rahmen ihres wirtschaftlichen Handelns stets der schonende Umgang mit der Umwelt einen hohen Stellenwert besitzt. So hat sich das Unternehmen seit jeher an den Grundsätzen von EMAS (EU-Öko-Audit) orientiert. Wichtige Meilensteine in der Unternehmensentwicklung sind beispielsweise die Errichtung einer hocheffizienten Gas-und-Dampf-Anlage in der Dieselstraße (2004/2005), die Gründung der Energie-Initiative Halle (2016) sowie die Errichtung des Energie- und Zukunftsspeichers (2018) und einer Power-to-Heat Anlage (2023) im Energiepark Dieselstraße. Zusätzlich wurde eine Vielzahl weiterer Maßnahmen realisiert, die dem Schutz der Umwelt dienen. So konnten seit den 1990er Jahren die CO 2 -Emissionen bei der Erzeugung von Strom/Wärme in den Energieparks bereits um mehr als 70 % reduziert werden. Die EVH GmbH hat zudem im Jahr 2023 die Schwerpunkte Nachhaltigkeit und Klimaneutralität/Dekarbonisierung fest in die Unternehmensstrategie als „Vision 2040“ integriert. Damit hat sich das Unternehmen das Ziel gesetzt, ab 2040 vollständig klimaneutral zu arbeiten. Gemeinsam mit Staatssekretär Thomas Wünsch haben Vertreter und Partner der Umweltallianz das Unternehmen besucht. Nach Begrüßung durch den Geschäftsführer der EVH GmbH, Olaf Schneider, folgte eine Besichtigung des Energieparks Dieselstraße mit dem Energie- und Zukunftsspeicher und Power-to-Heat Anlage sowie der Lernwerkstatt, in der die Nachwuchskräfte der Stadtwerke Halle aus- und weitergebildet werden. Im Anschluss an die Betriebsbesichtigung stellte sich das Unternehmen im Rahmen einer Präsentation vor, ließ die Jahre seit der Gründung Revue passieren und gab einen Ausblick auf zukünftige Vorhaben. Danach tauschten sich die Anwesenden über aktuelle Themen aus, wie etwa zu den Herausforderungen der notwendigen Dekarbonisierung. In dem Video spricht Staatssekretär Wünsch über die Umweltallianz Sachsen-Anhalt und das Engagement der EVH.
Die Rolle von Wärmespeichern, ihre Potenziale und ihr Nutzen im zukünftigen Berliner Wärmeversorgungssystem wurden in 2024 durch das Reiner Lemoine Institut (RLI), das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (ikem) und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Wärmespeicher ein wichtiges Element in der klimaneutralen Wärmeversorgung in Berlin sind. Sie können die Effizienz des Energiesystems steigern, den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung erhöhen, die Stromnetze entlasten und die Abhängigkeit von importierten Energieträgern verringern. Die Potenzialerhebung unterscheidet dabei mehrere Anwendungsfälle für Wärmespeicher in Berlin, für die der Nutzen und das Potenzial von Wärmespeichern ermittelt wurde: Langzeit- und Kurzzeitwärmespeicher in den großen Berliner Fernwärmenetzen, Wärmespeicher als Element von neuen Wärmenetzen auf Quartiersebene und dezentrale Wärmespeicher in Gebäuden. Für das Berliner Fernwärmeverbundnetz der BEW Berliner Energie und Wärme zeigt eine Beispielrechnung: Bei einer Leistung von 700 MW an erneuerbarer Wärme und Abwärme könnten saisonale Wärmespeicher, z.B. Aquiferspeicher, mit einer theoretischen Speicherkapazität von 1.200 GWh dazu beitragen, diese Potenziale an erneuerbarer Wärme und Abwärme vollständig zu nutzen. Dies würde den Anteil an erneuerbaren Energien und Abwärme in der Wärmeerzeugung des Verbundnetzes über ein Jahr betrachtet um ca. 12 Prozent steigern. Restriktionen lassen eher eine Speicherkapazität von etwa einem Drittel bis zu der Hälfte dieses Wertes realistisch erscheinen, da geeignete Standorte für Aquiferspeicher gefunden, erschlossen und enorme Investitionen getätigt müssen. Kurzzeitwärmespeicher, z.B. Behälterspeicher, sind bereits heute an einigen Standorten in Berlin im Einsatz. Sie erlauben eine flexible Fahrweise von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Power-to-Heat-Anlagen bzw. Elektroheizern und Wärmepumpen. Sie können das Stromnetz stabilisieren und Lastspitzen abfedern. In neuen Wärmenetzen auf Quartiersebene können Aquiferwärmespeicher zukünftig ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Typische urbane Wärmequellen für neue Wärmenetze sind Rechenzentren, Abwasserwärme, Flusswasserwärme und industrielle Abwärme, die ganzjährig anfallen und im Sommer häufig einen Überschuss an Wärme aufweisen. Wärmespeicher können hier zu einer vollständigen Nutzbarmachung der Wärmequellen beitragen. Zudem können sie das Stromnetz entlasten und bei zukünftig steigenden Energiepreisen die verbrauchsgebundenen Kosten senken. Somit gewinnen sie zukünftig an Bedeutung und können perspektivisch auch wirtschaftlich vorteilhaft sein. Oberirdische Wärmespeicher wie Behälterspeicher oder auch Erdbeckenspeicher stoßen im urbanen Raum mit seiner geringen Flächenverfügbarkeit schnell an Grenzen. Unterirdische Speicher, vor allem Aquiferwärmespeicher, sind wegen ihres geringen oberirdischen Flächenbedarfs besonders für Berlin geeignet. Allerdings fehlen noch flächendeckende Kenntnisse über die geologischen Bedingungen des Berliner Untergrunds und somit auch über dessen Eignung für die saisonale Wärmespeicherung. Vielversprechende Aquifersysteme werden in den Horizonten oberer Hettang, unterer Sinemur, Obersinemur und Oberer Pliensbach erwartet, wobei genaue Kenntnisse zur Lage und Mächtigkeit geeigneter Schichten derzeit nur punktuell vorliegen. Die vom Senat beschlossene Roadmap Geothermie soll diese Wissenslücken schließen. Neben dem Schließen von Wissenslücken werden weitere Maßnahmen empfohlen, um das Potenzial von Wärmespeichern besser ausschöpfen zu können. Hierzu zählen u.a. die Optimierung und Verstetigung der betroffenen Verwaltungsprozesse sowie eine Schärfung des ihnen zugrundeliegenden Verwaltungsrechts. In weiteren Maßnahmenvorschlägen wurden mehrere Informationsmaterialien für unterschiedliche Interessensgruppen, ein Umsetzungsprojekt und ein wissenschaftliches Gutachten vorgeschlagen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 81 |
| Land | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 74 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 92 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 10 |
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| Topic | Count |
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| Boden | 42 |
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