Das Ziel des Projektes ist die Herstellung von wartungsarmen/-freien Elektrolysezellen aus keramischen Werkstoffen für den Einsatz in kleinen Elektrolyseuren mit einer Nenn-leistung zwischen 2 kW und 25 kW mit hoher Umweltverträglichkeit und niedrigem Preis. Dabei sollen die Elektroden jeweils eine Fläche bis circa 300 cm² aufweisen. Durch Verwendung keramischer Werkstoffe anstelle von bisher üblichen Nickel-Stahlblechen als Elektroden sollen die spezifischen Vorteile carbidischer und nitridischer Keramiken genutzt und dadurch Herstell- und Betriebskosten reduziert werden. Im Rahmen des Projektes soll die Entwicklung aus der Konzeptphase (TRL 3) in ein Bauteilmuster (TRL 5) überführt werden.
About 40% of final energy consumption in Germany will take place in and around buildings. Heating, cooling, hot water and the operation of electric devices are doing the most important areas - in the future probably also increasingly electric vehicles. The Open Gateway Energy Management Alliance (OGEMA) is an open software platform for energy management in this area. This connects energy consumers and producers to the customer with control centers of energy supply and binds a display for user interaction to. Thus, end-users should be able to automatically observe the future variable price of electricity and energy consumption to times. All participating developers to turn their ideas for automated energy can be used more efficiently to implement in appropriate software.
Die Dynamik auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten veränderte sich in Deutschland substanziell in den vergangenen zehn Jahren, in denen sowohl die Pacht- als auch die Kaufpreise für Ackerland massiv angestiegen sind. Dieser Preisanstieg wirkte sich auf die landwirtschaftliche Bodennutzung aus und führte unter anderem zu einer Zunahme des Anteils größerer Betriebe, zu größeren Flurstücken und zu einer geringeren Heterogenität der Agrarproduktion. Diese Strukturveränderungen in der Landwirtschaft hatten auch erhebliche Auswirkungen auf Umweltindikatoren sowohl auf landwirtschaftlichen Flächen als auch auf deren Umgebung, beispielsweise durch veränderte Landschaftsstrukturen und durch Beeinflussung der Habitatzusammensetzung. In diesem Teilprojekt soll ein besseres Verständnis generiert werden, wie die beobachteten Veränderungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt auf die landwirtschaftliche Anbaustruktur, Eigentumsverhältnisse, Betriebsgrößen und Schlaggrößen sowie auf Vogelbiodiversität auswirken. Vogelbiodiversität ist ideal, um die Umweltauswirkungen der Landwirtschaft zu approximieren, da Vögel als Stellvertreterarten für andere Taxa dienen. Zudem sind aus wissenschaftlicher Bürgerbeteiligung konsistente Raumzeitdaten für Vogelbiodiversität für ganz Deutschland erhältlich. Wir werden die Verbindungen zwischen diesen Variablen mit Hilfe räumlich und zeitlich expliziter Analysen sowohl retrospektiv als auch prospektiv untersuchen. Die datengetriebene Herangehensweise bedient sich räumlicher statistischer Analysen und Verfahren des maschinellen Lernens, um Muster und Prozesse in zwei landwirtschaftlich bedeutenden Regionen Deutschlands (Brandenburg und Niedersachen) und in der Tschechischen Republik herauszufiltern. Die retrospektiven Ergebnisse werden zusammen mit Akteurswissen dazu dienen Zukunftsszenarien zu entwickeln, um alternative Entwicklungen der Landmärkte vorherzusehen und deren Folgen auf Betriebsstrukturen, Landnutzung und Vogelbiodiversität abzuschätzen. Das Teilprojekt, angesiedelt in der Schnittstelle zwischen Geographie, Agrarökonomie und Geoinformationswissenschaften, wird detaillierte und flächendeckende Einsichten in Bezug auf die indirekten Auswirkungen der Veränderungen auf Bodenmärkten für die Forschergruppe liefern. Dieses Wissen kann wertvolle Argumente für staatliche Bodenmarktinterventionen liefern und auch deren räumliche Planung unterstützen. Solches Wissen ist bedeutend, weil die Umweltauswirkungen des anhaltenden landwirtschaftlichen Strukturwandels gesellschaftlich eine hohe Bedeutung haben und dadurch auch viel Aufmerksamkeit in Wissenschaft, Politik und Medien bekommen.
Zielsetzung: Die Ziele des Projektes hardwood-joint, welches die Forschung und Entwicklung von Verbindungslösungen für aus Hartlaubholz-Produkten zusammengesetzte Tragwerke bzw. Holzkonstruktionen zur Aufgabe hat, betreffen wissenschaftliche, wirtschaftliche, sozioökonomische und umweltspezifische Aspekte: Wissenschaftliche Ziele: Die wissenschaftlichen Ziele von hardwood-joint beinhalten im Wesentlichen einerseits die Entwicklung von innovativen Verbindungslösungen für Tragwerke aus Hartlaubholz-Produkten und andererseits die Herleitung und Verifizierung neuer sowie die Weiterentwicklung bestehender Modellansätze für die Bemessung dieser Verbindungslösungen. Weitere wissenschaftliche Ziele sind das Schaffen einer fundierten Grundlage für die Aufnahme dieser Modelle in die Bemessungsnormen sowie die Veröffentlichung der im Rahmen des Projektes gewonnenen Erkenntnisse in begutachteten Fachzeitschriften. Wirtschaftliche Ziele: Die wirtschaftlichen Ziele von hardwood-joint sind das Öffnen neuer, europäischer Märkte für KMUs im Holzbausektor sowie die Steigerung der Wertschöpfung von Hartlaubholzprodukten im Sinne der Vermeidung einer direkten, thermischen Verwertung. Sozioökonomische Ziele: Das übergeordnete, sozioökonomische Ziel von hardwood-joint ist die Steigerung des Absatzes von nachhaltig hergestellten Bauwerken aus Holz, u.a. in Form der Stadtverdichtung mittels Aufstockung bestehender Gebäude durch diese Lösungen des Leichtbaus. Umweltspezifische Ziele: Das umweltspezifische Ziel von hardwood-joint ist die Steigerung der nachhaltigen Nutzung der in Mitteleuropa stetig zunehmenden Hartlaubholzbestände für den Bausektor und damit einhergehend ein sukzessiver Austausch von Baustoffen aus nicht-nachwachsenden Rohstoffen durch solche, welche mit der nachwachsenden Ressource Holz hergestellt werden können. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Weltweit wird vom geernteten Holz 52% direkt verbrannt und von den verbleibenden 48% werden 80% für den Baubereich genutzt. Dies beinhaltet die Konstruktion sowie den Innenausbau, wobei insbesondere der Konstruktion selbst ein hoher Anteil zuzusprechen ist. In Folge des hohen Stellenwertes der Verbindungstechnik im Ingenieurholzbau und der Notwendigkeit, in naher Zukunft Hartlaubholz in verstärktem Maße konstruktiv einzusetzen, sind bei erfolgreichem Abschluss leistungsfähige, zuverlässige und wirtschaftliche Lösungen zu erwarten. Die gegenwärtige Situation, dass Hartlaubhölzer für den konstruktiven Baubereich nur bedingt wirtschaftlich abgesetzt werden können, soll durch die erwartbaren Erfolge im Zuge des Projektes und dem Aufzeigen von Möglichkeiten einer Wirtschaftlichkeit im Anschlussbereich verbessert werden. Für die Forstwirtschaft führt dies zu einer positiven Preisentwicklung des Rohmaterials und für die Umwelt zu einer Zunahme von Bauwerken, hergestellt in umweltfreundlicher und nachhaltiger Bauweise mit einem nachwachsenden Rohstoff.
<p>Der Europäische Emissionshandel ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Ziel ist die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil und seit 2024 auch der Seeverkehr.</p><p>Teilnehmer, Prinzip und Umsetzung des Europäischen Emissionshandels</p><p>Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 30). Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz: Großbritannien/GB) nahm bis zum 31.12.2020 am EU-ETS 1 teil. Seit dem 01.01.2021 ist dort ein nationales Emissionshandelssystem in Kraft. Im EU-ETS 1 werden die Emissionen von europaweit rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen verursachen diese Anlagen fast 40 % der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen in Europa.</p><p>Seit 2012 ist der innereuropäische Luftverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen und seit 2024 der Seeverkehr. Seit 2020 ist das System außerdem mit dem Schweizer Emissionshandelssystem <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/luftverkehr/schweiz.pdf">verlinkt</a>. Ab 2027 wird ergänzend zum EU-ETS 1 ein europäischer Emissionshandel für Brennstoffe eingeführt (EU-ETS 2), der insbesondere im Verkehrs- und Gebäudebereich zur Anwendung kommt. </p><p>Der EU-ETS 1 funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-Äq). Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.</p><p>Infolge wenig ambitionierter Caps, krisenbedingter Produktions- und Emissionsrückgänge und der umfangreichen Nutzung von internationalen Projektgutschriften hatte sich seit 2008 eine große Menge überschüssiger Emissionsberechtigungen im EU-ETS 1 angesammelt. Diese rechnerischen Überschüsse haben wesentlich zu dem bis 2017 anhaltenden Preisrückgang für europäische Emissionsberechtigungen (EUA) beigetragen, sodass der Emissionshandel in diesem Zeitraum nur eine eingeschränkte Lenkungswirkung entfaltet konnte. Zwischenzeitlich wurde mit unter 3 Euro das niedrigste Niveau seit dem Beginn der zweiten Handelsperiode (2008-2012) erreicht. Seit Mitte 2017 sind die EUA-Preise in Folge der letzten beiden Reformpakete zum EU-ETS 1 deutlich gestiegen. Der bemerkenswerte Preisanstieg zeigt, dass die Reform des EU-ETS 1 Vertrauen in den Markt zurückgebracht hat. Zwischen Mitte 2017 und Februar 2023 hatte sich der EUA-Preis von rund 5 Euro auf zwischenzeitlich knapp über 100 Euro verzwanzigfacht, den höchsten Stand seit Beginn des EU-ETS 1 im Jahr 2005. Seit dem Rekordhoch im Februar 2023 befindet sich der EUA-Preis jedoch in einer Konsolidierungsphase und bewegt sich eher seitwärts. Aktuell notiert der EUA-Preis bei rund 70 Euro (Stand 30.06.2025) (siehe Abb. „Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen (EUA) seit 2008).</p><p>Vergleich von Emissionen und Emissionsobergrenzen (Cap) im EU-ETS 1</p><p>In den ersten beiden Handelsperioden (2005-2007 und 2008-2012) hatte jeder Mitgliedstaat der EU sein Cap in Abstimmung mit der Europäischen Kommission selbst festgelegt. Das gesamteuropäische Cap ergab sich dann aus der Summe der nationalstaatlichen Emissionsobergrenzen. Innerhalb dieser Zeiträume standen in jedem Jahr jeweils die gleichen Mengen an Emissionsberechtigungen für den Emissionshandel zur Verfügung. Ab der dritten Handelsperiode (2013-2020) wurde erstmals eine europaweite Emissionsobergrenze (Cap) von insgesamt 15,6 Milliarden Emissionsberechtigungen festgelegt, wobei Berechtigungen auf die acht Jahre der Handelsperiode derart verteilt wurden, dass sich ein sinkender Verlauf des Caps ergab (siehe blaue durchgezogene Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“). Dies dient der graduellen Verknappung des Angebots und wurde in der aktuell laufenden, 4. Handelsperiode (2021 – 2030) fortgesetzt, ab 2024 mit stärkeren jährlichen Absenkungen (siehe unten zum „Fit for 55“-Paket).</p><p>Zusätzlich zu den Emissionsberechtigungen konnten die Betreiber im EU-ETS 1 bis zum Ende der dritten Handelsperiode in einem festgelegten Umfang auch internationale Gutschriften aus CDM- und JI-Projekten (CER/ERU) nutzen. Durch diese internationalen Mechanismen wurde das Cap erhöht (siehe blaue gestrichelte Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“). Die Abbildung zeigt deutlich, dass mit Ausnahme des Jahres 2008 die Emissionen im EU-ETS 1 (siehe hellblaue Säulen) bislang immer unterhalb des Caps lagen: So unterschritten die Emissionen im EU-ETS 1 bereits im Jahr 2014 den Zielwert für das Jahr 2020. Damit haben sich das Cap und die Emissionen im EU-ETS 1 strukturell auseinanderentwickelt. Durch das sog. Backloading (Zurückhalten von für die Versteigerung vorgesehenen Emissionsberechtigungen) in den Jahren 2014 bis 2016 und ab 2019 durch die sogenannte Marktstabilitätsreserve (MSR) wurde dieser Überschuss an Emissionsberechtigungen schrittweise abgebaut.</p><p>Das „Fit for 55“ Paket ist maßgeblich durch eine Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1) geprägt. Nach einer politischen Einigung im Dezember 2022 zwischen Mitgliedsstaaten, Kommission und dem EU-Parlament sind die Änderungen an der Emissionshandelsrichtlinie am 16. Mai 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Neben der Einbeziehung des Seeverkehrs ab 2024 (siehe im nächsten Absatz) wird vor allem die Klimaschutzambition für die laufende vierte Handelsperiode (2021-2030) deutlich erhöht. Das Minderungsziel in den ETS 1-Sektoren für 2030 wurde von aktuell 43 auf 62 % gegenüber 2005 verschärft. Dieses Ziel soll durch eine Erhöhung des linearen Reduktionsfaktors (LRF) von 2,2 auf 4,3 % ab 2024 und auf 4,4 % ab 2028 erreicht werden. Außerdem wird zu zwei Zeitpunkten (2024 und 2026) eine zusätzliche Reduktion des Caps (verfügbare Menge an Emissionszertifikaten im EU-ETS 1) durchgeführt. Für das Jahr 2024 wurde das Cap zusätzlich um 90 Mio. Emissionsberechtigungen abgesenkt und im Jahr 2026 um weitere 27 Mio. Berechtigungen (siehe schwarze Linie in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“).</p><p>Diese schwarze Linie stellt dabei den Cap-Anteil dar, der auf die stationären Anlagen entfällt. Ab 2024 wurde zudem der Seeverkehr vollständig in den EU-ETS 1 integriert, weshalb das Cap im Jahr 2024 um 74,5 Mio. Emissionsberechtigungen erhöht wurde. Für den Seeverkehr ist keine kostenloseZuteilung vorgesehen, womit eine Vollversteigerung gilt.</p><p>Für den Luftverkehr wird die kostenlose Zuteilung bis 2026 auslaufen und durch die Versteigerung aller für den Luftverkehr vorgesehenen Emissionsberechtigungen ersetzt werden. Zwar wird hier weiterhin ein eigenes Cap berechnet (27,6 Millionen EUA für das Jahr 2024), da die Emissionsberechtigungen ab 2025 jedoch frei zwischen allen EU-ETS 1-Sektoren gehandelt und zur Erfüllung der Abgabepflichten genutzt werden können, ergibt sich daraus ein gemeinsames Cap für alle Sektoren des EU-ETS 1.</p><p>In Summe betrug dieses Cap (siehe Linie im Farbverlauf in Abb. „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“) für alle Sektoren des EU-ETS 1 im Jahr 2024 rund 1,41 Milliarden EUA.</p><p>Die Abbildung „Cap und Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1“ weist somit die Emissionen und das Cap auf Basis der tatsächlichen Anwendungsbereiche in den jeweiligen Handelsperioden aus. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. So wurde der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 im Jahr 2013 ausgeweitet, seitdem müssen auch Anlagen zur Metallverarbeitung, Herstellung von Aluminium, Adipin- und Salpetersäure, Ammoniak und andere Anlagen der chemischen Industrie ihre Emissionen berichten und eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen abgeben. Weiterhin gilt seit der dritten Handelsperiode die Berichts- und Abgabepflicht nicht mehr nur für Kohlendioxid, sondern zusätzlich sowohl für die perfluorierten Kohlenwasserstoff-Emissionen der Primäraluminiumherstellung als auch für die Distickstoffmonoxid-Emissionen der Adipin- und Salpetersäureherstellung. Bei Berücksichtigung der (geschätzten) Emissionen dieser Anlagen (sogenannte „scope-Korrektur“) würden die Emissionen zwischen 2012 und 2013 nicht steigen, sondern sinken. Die scope-Korrektur ist ein Schätzverfahren der Europäischen Umweltagentur. Außerdem ist Großbritannien ab der vierten Handelsperiode nicht mehr in den angegebenen Werten für das Cap und die Emissionen enthalten.</p><p>Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen im stationären EU-ETS 1 EU-weit</p><p>Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen aller am EU-ETS 1 teilnehmenden stationären Anlagen (in den 27 EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) 2024 deutlich gegenüber dem Vorjahr: von etwa 1,09 auf 1,03 Milliarden Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Äq, also um etwa 6,5 %. Gegenüber dem Beginn des europäischen Emissionshandels im Jahr 2005 liegt der Emissionsrückgang deutscher Anlagen im EU-ETS 1 bei etwa 47 %. Europaweit gingen die Emissionen im EU-ETS 1 sogar etwas stärker um 51 % zurück. Sie haben sich damit seit dem Beginn des EU-ETS 1 mehr als halbiert (siehe Abb. „Minderungen im EU-ETS seit 2005“).</p><p>Um die Emissionen der ersten (2005-2007), zweiten (2008-2012), dritten (2013-2020) und vierten Handelsperiode (2021-2030) vergleichbar zu machen, wurden die Ergebnisse eines Schätzverfahrens der Europäischen Umweltagentur zur Bereinigung der verschiedenen Anwendungsbereiche im EU-ETS 1 genutzt (sogenannte „scope-Korrektur“). Außerdem wurden die Emissionen Großbritanniens von den Werten aller Jahre seit 2005 abgezogen. Die Abbildung „Minderungen im EU-ETS seit 2005“ zeigt so die relative Emissionsentwicklung auf Basis des Anwendungsbereichs der stationären Anlagen der laufenden vierten Handelsperiode.</p><p>Treibhausgas-Emissionen deutscher Energie- und Industrieanlagen im Jahr 2024</p><p>Die Emissionen der 1.716 in Deutschland vom EU-ETS 1 erfassten stationären Anlagen sanken gegenüber 2023 um 5,5 % auf 273 Mio. t. CO2-Äq. Die Entwicklung verlief dabei in den Sektoren Energie und Industrie gegenläufig.</p><p>Die Emissionen der Energieanlagen sanken im Vergleich zum Vorjahr von 188 um rund 18 Mio. t. CO2-Äq (9,5 %) auf 171 Mio. t. CO2-Äq. Von 2023 auf 2024 sank die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromerzeugung#alphabar">Bruttostromerzeugung</a> der Braunkohlekraftwerke um rund 8 %, der Steinkohlekraftwerke um rund 27 %. Dagegen erhöhte sich die Bruttostromerzeugung der Erdgaskraftwerke um rund 5 % (AGEB 2025). Dabei wird die im Emissionshandel geltende Abgrenzung zwischen Industrie und Energie zugrunde gelegt (siehe Abb. „Verhältnis zwischen den Emissionshandels-Sektoren Energie und Industrie“).</p><p>Die Emissionen der 838 deutschen Anlagen der energieintensiven Industrie (siehe Tab. „Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen“) betrugen im Jahresdurchschnitt der dritten Handelsperiode 2013 bis 2020 knapp 124 Mio. t. CO2-Äq. 2019 sanken sie erstmals unter dieses Niveau auf 120 Mio. t. CO2-Äq und lagen seitdem darunter. Im Jahr 202 sanken die Emissionen erneut deutlich um 10 % auf 101 Mio. t. CO2-Äq, auf den niedrigsten Stand seit 2013, als mit Beginn der dritten Handelsperiode der derzeitige Anwendungsbereich eingeführt wurde. 2024 lagen sie mit 102 Millionen Tonnen CO2-Äq – mit einem leichten Plus von 1,1 % – auf dem Niveau des Vorjahres.</p><p>Die Entwicklungen im Jahr 2024 auf Ebene der Branchen gegenüber dem Vorjahr 2023 sind sehr heterogen. Während 2023 alle Branchen rückläufige Emissionen verzeichneten, nahmen die Emissionen 2024 vor allem in der Nichteisenmetallindustrie (15 %) und der chemischen Industrie (9 %) stark zu. Leichte Anstiege der Emissionen zwischen 1,5 bis knapp 3 % konnten bei den Raffinerien, der Eisen- und Stahlindustrie, Industrie- und Baukalk und der Papier- und Zellstoffindustrie verzeichnet werden. Einzig bei der Zementklinkerherstellung ist ein Rückgang um 10 % zu verzeichnen.</p><p>In der Tabelle „Emissionen der Anlagen in Deutschland nach Branchen“ sind die Kohlendioxid-Emissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen der Jahre 2019 bis 2024, sowie der Jahresdurchschnitt der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) und dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) für die Sektoren Energie und Industrie sowie für die einzelnen Industriebranchen angegeben. Für die ausgewiesenen Emissionen im Gesamtzeitraum 2008 bis 2023 wird der tatsächliche Anlagenbestand des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt. Das heißt die Emissionen stillgelegter Anlagen werden berücksichtigt. Von der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Emissionshandels sind bis auf die Papier- und Zellstoffindustrie sowie die Raffinerien sämtliche Industriebranchen voll oder teilweise betroffen. Dies ist beim Vergleich der Emissionen aus der zweiten und dritten Handelsperiode zu beachten (zum Beispiel nehmen seit 2013 Anlagen zur Nichteisenmetallverarbeitung und zur Herstellung von Aluminium am EU-ETS 1 teil).</p><p>Luftverkehr im Emissionshandel </p><p>Seit Anfang 2012 ist auch der Luftverkehr in den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) einbezogen. 2021 ist die Einführung des Systems zur Kompensation und Minderung von Kohlenstoffemissionen der Internationalen Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, kurz <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CORSIA#alphabar">CORSIA</a>) erfolgt. CORSIA ist eine von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erarbeitete globale marktbasierte Maßnahme.</p><p>Durch die Reform der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) im Rahmen von „Fit for 55“ werden auch für den Sektor Luftverkehr die Regeln deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen linearen Reduktionsfaktor deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenlosen Zuteilung bis Ende 2025. Ab 2026 werden alle Emissionsberechtigungen, mit Ausnahme der antragsbasierten, kostenlosen Zuteilung von bis zu 20 Mio. Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF), versteigert. Diese Zertifikate dienen Luftfahrzeugbetreibern zur Kompensation ihrer Mehrkosten durch die verpflichtende Beimischquote nachhaltiger Kraftstoffe ab 2024 (ReFuelEU Aviation). Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein Monitoring, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht von Emissionsberechtigungen in den EU-ETS 1 einbezogen. Zudem wird CORSIA für die Flüge von und zu sowie zwischen Drittstaaten im Rahmen der EHRL im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) implementiert. </p><p>Die Abbildung „Luftverkehr (von Deutschland verwaltete Luftfahrzeugbetreiber), Entwicklung der emissionshandelspflichtigen Emissionen 2013 bis 2024“ zeigt die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber zwischen 2013 und 2024. Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber summierten sich 2024 auf rund 9,0 Mio. t. CO2-Äq. Sie sind damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich um etwa 1,2 Mio. t. CO2-Äq oder rund 15,9 % gestiegen. Damit erreicht das Emissionsniveau 2024 nahezu das Vor-Pandemie-Niveau aus dem Jahr 2019 von rund 9 Millionen Tonnen CO2. Der Wachstumstrend ab 2021 setzt sich somit fort, nachdem die Emissionen 2020 rapide auf unter 4 Millionen Tonnen gesunken sind. Der Anstieg der Emissionen ist einerseits mit der fortschreitenden Erholung des Luftverkehrs von den Folgen der COVID-19-Pandemie verbunden. Andererseits ist der Anstieg ab dem Jahr 2024 auch teilweise auf die zusätzlichen Berichts- und Abgabepflichten im veränderten Anwendungsbereich zurückzuführen.</p><p>Seeverkehr im Emissionshandel</p><p>Der Seeverkehrssektor ist ab 2024 in den EU-ETS 1 integriert, wobei für den Seeverkehr keine kostenlose Zuteilung vorgesehen ist und damit eine Vollversteigerung gilt. Allerdings gibt es eine bis 2026 reichende Einführungsphase. Im Gegensatz zum Luftverkehr wurde für den Seeverkehr kein gesondertes Cap eingeführt (siehe Abschnitt „Vergleich von Emissionen und Emissionsobergrenzen (Cap) im EU-ETS 1„).</p><p>Die CO2-Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von mindestens 5.000 einer Berichts- und Abgabepflicht im EU-ETS 1. Dabei sind 100 % der Emissionen in den Häfen eines Mitgliedsstaates, sowie 100 % der Emissionen von Fahrten zwischen Häfen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) emissionshandelspflichtig. Für Emissionen auf Strecken zwischen EWR-Häfen und Häfen außerhalb des EWR besteht eine Abgabepflicht von 50 %. Die Integration des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 erfolgt schrittweise: So sind 2024 nur 40 % und 2025 dann 70 % der geprüften CO2-Emissionen abgabepflichtig. Ab 2026 werden zudem die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Äquivalente von Methan (CH4) und Lachgas (N2O) berücksichtigt und es müssen für 100 % der geprüften Treibhausgasemissionen Berechtigungen abgegeben werden. Die CO2-Emissionen im Seeverkehr entsprachen 2022 mit 135,5 Millionen Tonnen CO2 einem Anteil von etwa 4 % der gesamten CO2-Emissionen der EU.</p><p>Aufgrund der komplexen Strukturen im Seeverkehr (Registrierung, Verifizierung, Berichtsabgabe sowohl auf Schiffs- als auch auf Unternehmensebene) sowie Verzögerungen und Problemen bei der Bereitstellung zentraler Software konnten noch nicht alle Schifffahrtsunternehmen bis zum entsprechenden Stichtag ihre Vorjahresemissionen im Register eintragen oder die jeweiligen Emissionsberichte einreichen. Mit Stand 14.04.2025 sind circa 1.200 Schifffahrtsunternehmen Deutschland zugeordnet, von denen zum Stichtag am 31.03.2025 ungefähr 470 Emissionsberichte auf Unternehmensebene fristgerecht vorlagen. Bei den Emissionsberichten auf Schiffsebene wurden knapp 1.200 von circa 2.300 zu erwartenden Berichten fristgerecht eingereicht. Eine belastbare Auswertung der Emissionen im Seeverkehr für das Jahr 2024 ist zum aktuellen Zeitpunkt daher nicht möglich ist.</p>
Mit Vision und Innovation zu mehr Nachhaltigkeit – dieses Erfolgsrezept der CRONIMET Envirotec GmbH aus Bitterfeld-Wolfen hat auch die Jury des „AURA-Award 2025“ überzeugt. Für ein nach eigenen Angaben weltweit einzigartiges Recyclingverfahren hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann das Unternehmen heute mit dem Nachhaltigkeitspreis des Ministeriums gewürdigt. Geschäftsführer Dr. Filipe Costa konnte sich neben dem AURA-Award aus nachhaltig produziertem Holz und der Urkunde auch über einen hochwertigen Imagefilm freuen. Zugleich gab der Minister den Startschuss für die 2026er Wettbewerbsrunde. Die 2015 gegründete CRONIMET Envirotec GmbH beschäftigt derzeit rund 40 Menschen. Das Unternehmen recycelt in Bitterfeld-Wolfen schwer verwertbare metallhaltige Produktionsabfälle wie ölhaltige Schleifschlämme oder Filterstäube. Durch die am Standort entwickelte und umgesetzte Kombination aus Vakuumdestillation und Hochfestbrikettierung lassen sich Öl, Wasser und organische Bestandteile trennen sowie Metalle vollständig zurückgewinnen. Letztere werden als stabile Briketts in Stahlwerken und Gießereien eingesetzt – als günstige und umweltfreundliche Alternative zu Primärrohstoffen. Denn pro Tonne recycelter Metallbriketts lassen sich ca. 4,3 Tonnen CO2 einsparen. Willingmann sagte: „Für Klimaschutz und Nachhaltigkeit hat Recycling enorme Bedeutung. Es schont natürliche Ressourcen, reduziert den Abbau neuer Rohstoffe und senkt das Abfallaufkommen. Wer mit innovativen Lösungen Rohstoffkreisläufe schließt, kann davon aber auch wirtschaftlich profitieren. CRONIMET Envirotec zeigt das eindrucksvoll. Ressourceneffizienz gehört seit der Gründung zur Firmen-DNA. Mit dem tollen Engagement für mehr Nachhaltigkeit in unserer Wirtschaft hat sich das Unternehmen den AURA-Award redlich verdient. Herzlichen Glückwunsch!“ CRONIMET-Geschäftsführer Dr. Costa betonte: „Mit unserer Arbeit verfolgen wir eine klare Vision: Wir wollen Kreislaufwirtschaft dort möglich machen, wo sie bisher kaum umgesetzt werden konnte. Indem wir selbst schwierige Abfälle in hochwertige Rohstoffe verwandeln, schaffen wir einen echten Mehrwert für unsere Kunden und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz. Dass die in Sachsen-Anhalt entstandene Technologie und unser Engagement jetzt mit dem AURA-Award gewürdigt werden, erfüllt uns mit großer Freude. Der Preis ist eine wertvolle Anerkennung unserer Innovationskraft und zugleich Ansporn, mit innovativen Lösungen weiterhin Maßstäbe für die Kreislaufwirtschaft zu setzen.“ Startschuss für 2026er Wettbewerbsrunde Kleine und mittelständische Firmen aus Sachsen-Anhalt, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen entwickeln, ihre Produktion energieeffizient aufstellen oder kostbare Rohstoffe recyceln, können sich ab sofort bis zum 1. März 2026 wieder um den „AURA-Award“ bewerben. Die Auszeichnungen durch Minister Willingmann sind im zweiten Quartal 2026 geplant. Alle wichtigen Informationen zum „AURA-Award“ gibt es unter aura.sachsen-anhalt.de. Hintergrund: 2025 hat Willingmann drei Unternehmen mit dem AURA-Award geehrt: Neben der CRONIMET Envirotec GmbH ging der Preis in diesem Jahr an die Inflotec GmbH aus Wolmirstedt (Landkreis Börde) für die Entwicklung hocheffizienter Wasseraufbereitungsanlagen und die Solar Materials GmbH aus Magdeburg für ein selbst entwickeltes, vollautomatisiertes Recyclingverfahren für Solarmodule. 2024 wurden ausgezeichnet: • die Ecoment GmbH aus Schkopau (Saalekreis) für ein selbst entwickeltes Verfahren zur CO2-freien Zementherstellung aus Industrie-Nebenprodukten wie Filterstäuben und Aschen • die NOVO-TECH Circular GmbH & Co. KG aus Aschersleben (Salzlandkreis) für eine innovative Anlage zur Aufbereitung von Rotorblättern alter Windenergieanlagen • die 24volt.de GmbH & Co. KG aus Hohenwarsleben (Landkreis Börde) für ihr nachhaltiges Geschäftsmodell zur Reparatur defekter elektrischer Steuergeräte in Nutzfahrzeugen und die hohe Integration erneuerbarer Energien. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur Reduktion von Treibhausgasen in Europa und wird derzeit bei Energie- und Industrieanlagen sowie beim Luft- und Seeverkehr zur Anwendung gebracht. Innerhalb der Europäischen Union (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen, EU 30) gelten feste Höchstmengen an Gesamtemissionen, die von den betreffenden Anlagen innerhalb eines Jahres ausgestoßen werden dürfen. Mit jedem Jahr verringert sich diese Höchstmenge. Dadurch kommt es zu einer Einsparung von Emissionen. Die Unternehmen, die zum Emissionshandel verpflichtet sind, müssen dafür Berechtigungen erwerben und in entsprechender Menge abgeben. Angebot und Nachfrage im Hinblick auf die Emissionsberichtigungen regulieren deren Preis. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen entscheiden dabei selbst, ob es für sie wirtschaftlicher ist, den Preis für die Emissionsberechtigungen zu zahlen oder in Emissionsminderungsmaßnahmen zu investieren. Somit können auf die für die Unternehmen wirtschaftlichste Art Treibhausgasemissionen eingespart werden. Sachsen-Anhalt ist ein Land, das durch große Braunkohlevorkommen im Süden bereits früh gute Bedingungen für energieintensive Unternehmen bot. Aus diesem Blickwinkel ist es nicht verwunderlich, dass für Sachsen-Anhalt sowohl der Energie- als auch der Industriesektor von großer Bedeutung sind – Sektoren, die großes Potential zur Senkung von Treibhausgasen besitzen, weshalb sie seit 2005 am Europäischen Emissionshandel teilnehmen. Aus diesem Grund werden der Emissionshandel und etwaige Klimaschutzmaßnahmen der Unternehmen im Land inhaltlich begleitet, um die Ergebnisse der Politik oder der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das Landesamt für Umweltschutz bereitet die Informationen der Europäischen Union (Unionsregister) sowie der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Sachsen-Anhalt auf. Des Weiteren fließen die Daten in den Treibhausgasbericht für Sachsen-Anhalt ein. In Sachsen-Anhalt stammen aktuell rund 60 % der Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die am EU-ETS 1 teilnehmen. Während zur Einführung des Europäischen Emissionshandels ca. zwei Drittel der sachsen-anhaltischen EU-ETS 1-Emissionen aus Energieerzeugungsanlagen stammten, verringerte sich dieser Wert über die Jahre auf ca. die Hälfte der EU-ETS 1-Emissionen (siehe Diagramm 1). Damit stellen sie 2024 ca. 8 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent (CO 2 -Äq.). Ein CO 2 -Äquivalent beschreibt dabei die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase in Relation zu Kohlenstoffdioxid (CO 2 ). So wird beispielsweise 1 Kilogramm Lachgas (N 2 O) in seiner Klimawirkung mit einem Äquivalent von 265 Kilogramm CO 2 berücksichtigt bzw. 265 Kilogramm CO 2 -Äquivalent (1 kg CO 2 = 1 kg CO 2 -Äq.). Neuere Erkenntnisse gehen davon aus, dass man sogar für 1 Kilogramm N 2 O 273 ± 130 Kilogramm CO 2 -Äq. ansetzen sollte. Die andere Hälfte stammt aus den Industrieanlagen, deren Emissionsmenge 2013 auf ein den Energieanlagen vergleichbares Niveau gehoben wurde. Die Emissionen aus der Industrie waren lange Zeit konstant und begannen erst in den letzten Jahren etwas zu sinken. Ursachen für diese Entwicklungen liegen einerseits in der Reduktion der Emissionen aus Energieanlagen infolge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, dem Kohleausstieg und der Preisentwicklung am Strommarkt und für Emissionsberechtigungen. Eine Rolle spielen außerdem die Witterung in den Wintermonaten sowie das Auftreten von Wind und Sonnenschein generell. Andererseits wird das Emissionshandelssystem im Bereich der Industrieanlagen weiterhin fortwährend überarbeitet. Weitere Tätigkeiten werden einbezogen, wodurch die Zahl der Anlagen bzw. der Emissionen aus diesen teilweise schlagartig steigt (siehe 2013). Die Emissionen der letzten Jahre stehen deutlich im Zeichen der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Zuletzt entspannten sich die äußeren Umstände ein wenig. Damit verbundene Rebound-Effekte führten u. a. dazu, dass die Emissionen im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt nicht weiter sanken. Im Hinblick auf die verwendeten Einsatzstoffe in den emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt zeigt sich, dass drei Stoffe bzw. Stoffgruppen das Gros der sachsen-anhaltischen Emissionen verursachen: Braunkohle, Erdgas und sonstige Brennstoffe wie beispielsweise Rest- und Abfallstoffe der Wirtschaft (siehe Diagramm 2). Der zuletzt absteigende Trend der Emissionen aus diesen Einsatzstoffen liegt in den bereits oben genannten Aspekten begründet: die Stromerzeugung mit Braunkohle ist verglichen mit anderen Energieträgern kostenintensiv, nicht zuletzt durch die hohen spezifischen Emissionen je Kilowattstunde und entsprechend hohen Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten. Infolge des Ukrainekonfliktes stieg der Preis von Erdgas, was die Energieerzeugung aus diesem ebenso verteuerte. Der Einsatz sonstiger Brennstoffe, die oftmals Verwendung in Industrieprozessen finden, sank aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen und, damit teilweise verbunden, sinkender Produktionsmengen der letzten Jahre ebenfalls. Berechtigungen (bzw. Zertifikate) zum Ausstoß von Treibhausgasen erhalten die zum Emissionshandel verpflichteten Unternehmen auf zwei Wegen: zum einen werden Berechtigungen unter bestimmten Bedingungen kostenlos verteilt, zum anderen können die Zertifikate an der EEX in Leipzig ersteigert werden. Zur Einführung des Emissionshandels waren die meisten Anlagen sehr gut mit kostenlosen Zertifikaten ausgestattet, bei den Industrieanlagen lag die Zahl kostenloser Zertifikate sogar über der Emissionsmenge (siehe Diagramm 3). Mit einer derartigen Konstellation zeigt ein Instrument wie der Emissionshandel wenig Wirkung. Die Preise für die Zertifikate waren sehr gering und es wurde wenig in den Klimaschutz investiert. Im Laufe der Zeit wurde der Mechanismus zur Vergabe kostenloser Emissionsberechtigungen immer weiter optimiert. Zum Beispiel erhalten Energieanlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, seit 2013 keine kostenlosen Zertifikate mehr. Industrieanlagen werden hinsichtlich eines Benchmarks betrachtet, der die umweltschonendsten Produktionsmethoden als Standard für die Verteilung von kostenlosen Berechtigungen setzt. Seit 2013 dürfen außerdem keine Zertifikate aus Kyoto-Mechanismen in den Emissionshandel einfließen. Anhand dieser und anderer Aspekte verringerte sich die Ausstattung von Energieanlagen mit kostenlosen Zertifikaten deutlich. Sie müssen inzwischen den Großteil ihrer Zertifikate ersteigern, was wiederum Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schafft. Industrieanlagen erhalten immer noch sehr viele Zertifikate kostenlos zugeteilt. Dies soll vor allem verhindern, dass Anlagenbetreiber ihre Produktion in Regionen auslagern, wo dem Klimaschutz eine geringere Bedeutung beigemessen wird als in der Europäischen Union (sog. Carbon Leakage). Doch auch hier wurden in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Mit dem Grenzausgleichsmechanismus CBAM werden nach und nach für Produkte, die in der Europäischen Union dem Emissionshandel unterliegen und eingeführt werden, ebenso Zertifikate fällig. Durch den zusätzlichen Kostenfaktor verlieren diese gegenüber emissionsärmer produzierten inländischen Produkten an Attraktivität. Je weiter CBAM voranschreitet, umso mehr werden die kostenlosen Berechtigungen für Industrieanlagen zurückgefahren. Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2030 keinerlei Zertifikate mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden und alle Anlagenbetreiber ihren Bedarf durch Ersteigerung decken müssen. Dies gilt sowohl für Energie- als auch für Industrieanlagen. Sachsen-Anhalt hat aufgrund seiner (Industrie-)Geschichte verglichen mit anderen Bundesländern einen hohen CO 2 -Ausstoß. Viele Produkte, die in anderen Bundesländern verbraucht werden, werden in Sachsen-Anhalt hergestellt. Nichtsdestotrotz entsteht dadurch eine Verantwortung für das Land, seinen Treibhausgasausstoß zu verringern. Für die Braunkohlekraftwerke im Land, die für sehr hohe CO 2 -Emissionen verantwortlich sind, liegen teilweise bereits Pläne für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor, manche befinden sich auch schon in der Umsetzung. Sachsen-Anhalts größtes Braunkohlekraftwerk beispielsweise muss infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) spätestens Ende 2034 den Betrieb einstellen. Da der Standort jedoch für die Energieerzeugung erhalten bleiben soll, werden hier zukünftig klimaschonendere Wege beschritten. Aber auch Kraftwerke, die nicht vom KVBG betroffen sind, müssen ihren Treibhausgasausstoß weiter verringern, um zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 beizutragen. Auch die Industrieanlagen müssen ihre Emissionen deutlich reduzieren. Da bei den Industrieanlagen aktuell verringerte Emissionen noch vielfach auf verringerte Produktionen infolge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, sind hier noch die Herausforderungen noch größer. Letzte Aktualisierung: 20.10.2025
<p>Der Primärenergieverbrauch ist seit Beginn der 1990er Jahre rückläufig. Bis auf Erdgas ist der Einsatz aller konventionellen Primärenergieträger seither zurückgegangen. Dagegen hat die Nutzung erneuerbarer Energien zugenommen. Ihr Anteil ist kontinuierlich angestiegen, besonders seit dem Jahr 2000.</p><p>Definition und Einflussfaktoren</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a> (PEV) bezeichnet den Energiegehalt aller im Inland eingesetzten Energieträger. Der Begriff umfasst sogenannte Primärenergieträger, wie zum Beispiel Braun- und Steinkohle, Mineralöl oder Erdgas, die entweder direkt genutzt oder in sogenannte Sekundärenergieträger wie zum Beispiel Kohlebriketts, Benzin und Diesel, Strom oder Fernwärme umgewandelt werden. Berechnet wird er als Summe aller im Inland gewonnenen Energieträger zuzüglich des Saldos der importierten und exportierten Mengen sowie der Lagerbestandsveränderungen abzüglich der auf Hochsee gebunkerten Vorräte.</p><p>Statistisch wird der Primärenergieverbrauch über das Wirkungsgradprinzip ermittelt. Dabei werden die Einsatzmengen der in Feuerungsanlagen verbrannten Energieträger mit ihrem Heizwert multipliziert. Für Strom aus Wind, Wasserkraft oder Photovoltaik wird dabei ein Wirkungsgrad von 100 %, für die Geothermie von 10 % und für die Kernenergie von 33 % angenommen. Im Ergebnis wird durch diese internationale Festlegung für die erneuerbaren Energien ein erheblich niedrigerer PEV errechnet als für fossil-nukleare Brennstoffe. Dies hat in Zeiten der Energiewende methodenbedingte Verzerrungen bei der Trendbetrachtung zur Folge: Der Primärenergieverbrauch sinkt bei fortschreitender Substitution von fossil-nuklearen Brennstoffen durch erneuerbare Energien, selbst wenn die gleiche Menge an Strom zur Nutzung bereitgestellt wird. Dieser rein statistische Effekt überzeichnet den tatsächlichen Verbrauchsrückgang, wie die Entwicklung des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-erneuerbare-energien">Bruttoendenergieverbrauchs</a> zeigt.</p><p>Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Primärenergieverbrauch steigt dagegen unterproportional (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch“). Es wird – rechnerisch bedingt – ein langsamerer Anstieg des Erneuerbaren-Anteils am PEV wahrgenommen. Dies kann einen geringeren Ausbaueffekt suggerieren. Diese Effekte werden umso größer, je mehr Stromproduktion aus beispielsweise Kohlekraftwerken durch erneuerbare Energien und/oder Stromimporte (ebenfalls mit Wirkungsgrad von 100 % bewertet) ersetzt werden, weil immer weniger Umwandlungsverluste in die Primärenergiebilanzierung einfließen.</p><p>Der Primärenergieverbrauch wird in erheblichem Maße durch die wirtschaftliche Konjunktur und Struktur, Preise für Rohstoffe und technische Entwicklungen beeinflusst. Auch die Witterungsverhältnisse und damit verbunden der Bedarf an Raumwärme spielen eine wichtige Rolle.</p><p>Entwicklung und Ziele</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a> in Deutschland ist seit Beginn der 1990er Jahre rückläufig (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch“). Das ergibt sich zum einen aus methodischen Gründen beim Umstieg auf erneuerbare Energien (siehe Abschnitt „Primärenergieverbrauch erklärt“). Zum anderen konnten aber auch Effizienzsteigerungen beobachtet werden, zum Beispiel durch bessere Ausnutzung der in Energieträgern gespeicherten Energie (Brennstoffnutzungsgrad) in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/kraftwerke-konventionelle-erneuerbare">Kraftwerken</a>, Motoren oder Heizkesseln.</p><p>Im Energieeffizienzgesetz 2023 (EnEfG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 39,3 % unter dem Wert des Jahres 2008 liegen soll. In den „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-fuer-die-klimaschutz-energiepolitik/integrierte-energie-treibhausgasprojektionen">Treibhausgas-Projektionen 2025</a>“ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann. Wichtig ist dabei auch die Frage nach der zu erwartenden Entwicklung des Primärenergieverbrauchs. Das Ergebnis der Untersuchung: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem PEV von etwa 9.800 Petajoule (PJ) zu rechnen (Mit-Maßnahmen-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Szenario#alphabar">Szenario</a>). Das wäre gegenüber dem Jahr 2008 ein Rückgang von lediglich etwa 32 %. Weitere Maßnahmen zur Senkung des PEV sind also erforderlich, um die Ziele des EnEfG zu erreichen.</p><p>Primärenergieverbrauch nach Energieträgern</p><p>Seit 1990 hat sich der Energieträgermix stark verändert. Der Verbrauch von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a> auf Basis von Braunkohle lag im Jahr 2023 um 72 %, der von Steinkohle um etwa 63 % unter dem des Jahres 1990. Der Energieverbrauch auf Basis von Erdgas stieg an: Noch im Jahr 2021 lag das Plus gegenüber dem Jahr 1990 bei 44 %. In der Folge des Krieges in der Ukraine und den daraus erwachsenden Versorgungsengpässen und der wirtschaftlichen Rezession sank der Gasverbrauch in den Jahren 2022 und 2023 gegenüber dem Jahr 2021 jedoch deutlich. Im Jahr 2023 lag der Energieverbrauch für Erdgas 14 % über dem des Jahres 1990. Der Einsatz erneuerbarer Energieträger hat sich seit 1990 mehr als verzehnfacht (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch nach Energieträgern“).</p>
Der 7. Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2018 greift mit seinem Motto „Ressourcen schonen – effizient wirtschaften“ die wachsende Relevanz dieser Themen für eine erfolgreiche unternehmerische Entwicklung auf. Ausgezeichnet wurden sachsen-anhaltische Unternehmen, die durchdacht mit Rohstoffen, Materialien und Energie umgehen, auf ressourceneffiziente Produkte und Technologien setzen, Produktionsstrukturen verbessern oder Stoffkreisläufe schließen und so Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit fließend miteinander kombinieren. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Umweltstaatssekretär Klaus Rehda haben am 26. November 2018 die Preise der Umweltallianz Sachsen-Anhalt verliehen. Insgesamt wurden 24.000 Euro Preisgeld ausgereicht. Vorsitz: Prof. Dr.-Ing. Bernd Meyer, Direktor des Instituts für Energieverfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen und von 2008 - 2015 Rektor der Ressourcenuniversität TU Bergakademie Freiberg Mitglieder: Carola Schaar , Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Marko Mühlstein , Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Sven Uebrig, Bereichsleiter Sicherheit und Umweltmanagementbeauftragter bei Hermes Fulfilment (Otto Group) in Haldensleben Petra Hannen, freie Journalistin und Redakteurin Preisträger: APK AG, Merseburg Preisgeld: 5.000 Euro Würdigung für: APK Newcycling®-Technologie Mit ihrer Newcycling®-Technologie möchte die Firma APK AG aus Merseburg die Welt von Kunststoffabfällen befreien. Durch ein neuartiges Löseverfahren werden einzelne Polymertypen in Kunststoffverbunden, beispielsweise Mehrschichtfolien, und in gemischten Kunststoffabfällen getrennt. Es entstehen sortenreine Regranulate, deren Eigenschaften denen von neu hergestellten Kunststoffen ähneln und diese ersetzen können. Preisträger: Cronimet Envirotec GmbH, Bitterfeld-Wolfen Preisgeld: 5.000 Euro Würdigung für: Vakuumdestillation metallhaltiger Abfallschlämme Die Cronimet Envirotec GmbH betreibt in Bitterfeld die weltweit erste Vakuumdestillationsanlage zur Aufbereitung von Abfallschlämmen aus der Metall- und Erdölindustrie. In einem vakuum-thermischen Destillationsprozess erfolgt eine Flüssig- und Feststofftrennung der metallhaltigen Schlämme. Durch die Abwesenheit von Sauerstoff entstehen keine Metalloxide. Die eingesetzten Rohstoffe können zu einhundert Prozent wiedergewonnen werden. Finalist: TRG Cyclamin GmbH Würdigung für: TRG-Verfahren zur Aminrückgewinnung Die TRG Cyclamin GmbH aus Schönebeck schafft mit ihrem patentierten Verfahren geschlossene Kreisläufe. Das TRG-Verfahren zur Aminrückgewinnung ist ein Service für Gießereien, die mit der Cold-Box-Technologie arbeiten. Aus der als Abfallprodukt anfallenden schwefelsauren Waschlösung kann das Amin durch eine besondere Kombination von Trocknung und Gegenstromdestillation vollständig zurückgewonnen und wiederholt im Cold-Box-Prozess eingesetzt werden. Preisträger: SONOTEC Ultraschallsensorik Halle GmbHPreisgeld: 10.000 EuroWürdigung für: Ultraschallprüfgerät SONAPHONE Die SONOTEC Ultraschallsensorik Halle GmbH hat mit ihrem SONAPHONE 4.0 ein neues digitales Ultraschallprüfgerät entwickelt, das innovative Messtechnik, breitbandige Sensorik und smarte Software zur Auswertung der spektralen Informationen vereint. Mit dem mobilen Gerät können Leckagen in Druckluftanlagen verortet, Energieverluste bewertet und im Ergebnis beseitigt werden. Finalist: Ingenieurbüro Köhler/Hartwig Energiemanagement Würdigung für: Energieeffiziente Betriebsführung kommunaler Heizungsanlagen Weniger Wärmeenergieverbrauch bei gleichem Komfort, das ist das Konzept des Ingenieurbüro Köhler/Hartwig Energiemanagement aus Magdeburg. Allein durch nichtinvestive Maßnahmen wird die Energieeffizienz kommunaler Heizungsanlagen signifikant gesteigert. Auf eine Ist-Stand-Analyse folgt die Anpassung der Raumtemperaturen an die jeweilige Nutzung. Außerdem werden die Gebäudemanager in der bedarfsgerechten Einstellung ihrer Heizungsregelungen beraten und geschult. Finalist: MOL Katalysatortechnik GmbH Würdigung für: Effizienzpumpen mit MOLLIK-Technologie Mit ihrer MOLLIK-Technologie senkt die MOL Katalysatortechnik GmbH aus Schkopau den Energieeinsatz beim Pumpen von Wasser. Speziell entwickelte Mineral-Metall-Folien werden vor Wasserpumpen oder auch im Bypass installiert und vermindern die Bildung und Auflösung dampfgefüllter Hohlräume, sogenannte Kavitationswirkungen. Diese vergeuden Energie und begünstigen auch Fällungsprozesse. Preisträger: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Lutherstadt Wittenberg Preisgeld: 4.000 Euro Würdigung für: Düngerspezialisten ALZON® neo-N und PIAGRAN® pro Die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH hat intensiv an der Verbesserung der Stickstoffstabilisierung ihrer Düngeprodukte und der Entwicklung entsprechender Inhibitoren geforscht. Mit den neu eingeführten Düngerspezialisten ALZON® neo-N und PIAGRAN® pro können die Auswaschung von Nitrat in den Boden und die Emissionen von Lachgas und Ammoniak in die Luft signifikant verringert werden. Finalist: Bäckerei Möhring Würdigung für: Mit "Too good to go" gegen Lebensmittelverschwendung Durch konsequente Nutzung der App „Too good to go“ und großes persönliches Engagement sind Lebensmittelabfälle in der Bäckerei Möhring Geschichte. Die Bäckerei aus Barleben gibt in ihrer „Too good to go“-Tüte kurz vor Ladenschluss überschüssige Lebensmittel quer durch das Sortiment ab. Für 3,50 Euro kann der Kunde Backwaren im Wert von bis zu 12 Euro erhalten. Finalist: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Würdigung für: Energetische Optimierung der Ammoniakanlage Die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH hat in einem mehrjährigen Prozess die Maschinen- und Verfahrenstechnik ihrer Ammoniakanlage optimiert. Durch den Einbau neuer Apparate und Aggregate werden heute jährlich 44 Millionen Kubikmeter Erdgas eingespart und 80.000 Tonnen weniger Kohlendioxid abgegeben. Die Anlage arbeitet effektiver, sicherer und mit einem geringeren Geräuschpegel.
Das Ziel des Projektes ist die Herstellung von wartungsarmen/-freien Elektrolysezellen aus keramischen Werkstoffen für den Einsatz in kleinen Elektrolyseuren mit einer Nennleistung zwischen 2 kW und 25 kW mit hoher Umweltverträglichkeit und niedrigem Preis. Dabei sollen die Elektroden jeweils eine Fläche bis circa 300 cm² aufweisen. Durch Verwendung keramischer Werkstoffe anstelle von bisher üblichen Nickel-Stahlblechen als Elektroden sollen die spezifischen Vorteile carbidischer und nitridischer Keramiken genutzt und dadurch Herstell- und Betriebskosten reduziert werden. Im Rahmen des Projektes soll die Entwicklung aus der Konzeptphase (TRL 3) in ein Bauteilmuster (TRL 5) überführt werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 425 |
| Land | 20 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 396 |
| Text | 32 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
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|---|---|
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| Resource type | Count |
|---|---|
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 317 |
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| Weitere | 435 |