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Aktuelles zum Pflanzenschutz

10.04.2025 Sofern sich die Wetterprognosen bestätigen, beginnt ab der kommenden Woche der optimale Anwendungszeitraum für eine biologische Pflanzenschutzmittelmaßnahme mittels BT-Präparaten (Bacillus thuringiensis). Biologische Präparate erfassen nur jüngere Raupen in den Stadien L1 bis L2. Danach nehmen die Wirkungsgrade rapide ab. Diese Präparate haben auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§ 17 PflSchG) und im Haus- und Kleingarten keine Höhenbegrenzung und sind dementsprechend vielseitig an Hecken und Formgehölzen einsetzbar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der vorherigen Meldung. 10.03.2025 In den letzten Tagen wurden die ersten Aktivitäten der Buchsbaumzünslerraupen festgestellt. Der Fraß im Inneren der Buxus sollte durch Kontrollgänge erfasst und vermieden werden. Hierbei sind die Buchsbäume auf die Jungraupen und die Überwinterungsgespinste zu kontrollieren (siehe Bild). Bei einem starken Befall sollten erste Pflanzenschutzmittelanwendungen mit BT-Präparaten in Abhängigkeit der Witterung anvisiert werden. Eine Mindesttemperatur von 15 °C ist für eine gute Wirkung erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem Merkblatt. 31.01.2025 Das Gebührenverzeichnis wurde neu gefasst und einzelne Gebührentatbestände wurden dabei auf den aktuellen Stand europarechtlicher und nationaler Verordnungen und Gesetze auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit gebracht. Die neue PflSchGebO tritt ab dem 01.02.2025 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 07.01.2025 22.10.2024 Wenn im Herbst die Nächte kühler werden, suchen viele Insekten, die als Larven oder ausgewachsene Tiere überwintern, warme, geschützte Stellen auf, um geeignete Überwinterungsquartiere zu finden. Sie halten sich dann oft an Hauswänden, in Ritzen und Spalten auf und dringen auch in die Wohnungen ein. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Insekten entnehmen Sie gerne dem Merkblatt.

Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale)

Halle (Saale), 16.12.2010 Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) Gutachten bestätigen Wirksamkeit der Umweltzone Das Landesamt für Umweltschutz führte am 16.12.2010 ein Fachkolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) durch. In der Einführung stellte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die Strategie der Luftreinhalteplanung für Halle vor. Der Pflicht aus der EU- Luftqualitätsrichtlinie, den Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid bereits 2010 einhalten zu müssen, soll mit einem aktuellen und ambitionierten Luftreinhalteplan begegnet werden. Die Höhe der Luftbelastung mit diesem Luftschadstoff und mit Feinstaub, der die Lunge schädigt, wurde durch Mess- werte vom Landesamt für Umweltschutz gezeigt. Danach liegt die Belastung mit dem Reizgas Stickstoffdioxid in dem am höchsten belasteten Bereich, nämlich der Paracelsusstraße, fast 50 Prozent über dem Grenzwert für die menschliche Gesundheit. Hauptverursacher der Belastung ist der Straßenver- kehr. In dem Gutachten der IVU Umwelt GmbH, das das Ministerium für Landwirt- schaft und Umwelt auf Bitte der Oberbürgermeisterin und in enger Abstim- mung mit der Stadtverwaltung in Auftrag gab, wurde festgestellt, dass auch weitere Straßen im nördlichen Teil der Stadt hohe Werte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid zeigen. Die Prognosen zeigen, dass die übliche Erneuerung der Fahrzeugflotte, durch die moderne schadstoffarme Fahrzeuge in den Ver- kehr kommen, bei weitem nicht ausreichen wird, die Grenzwerte bis 2015 zu erreichen. Selbst mit der Inbetriebnahme der Haupterschließungsstraße Ge- werbegebiet Halle-Ost (HES-Ost) wird der Grenzwert noch überschritten. Die von der Stadt in Auftrag gegebene gutachterliche Bewertung von LK Ar- gus der Messung der Luftqualität ergab, dass das Landesamt in völliger Über- einstimmung mit den Vorgaben der EU vorgeht. Die gutachterliche Bewertung bestätigte klar, dass die Einrichtung einer Umweltzone eine wirksame Maß- nahme zur Verbesserung der Luftqualität darstellt. Sie ist Teil eines Maßnah- mebündels zu dem auch die von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Maßnahmen gehören, die allein jedoch nicht ausreichen, das von der EU fest- gelegte Ziel zu erreichen. Bei der Luftreinhalteplanung sind auch belastete Bereiche in der Burgstraße sowie in der Trothaer und Merseburger Straße in die Bewertungen einzube- ziehen. Im Blickfeld stehen daher Maßnahmen mit einer flächenhaften Entlas- tungswirkung. Von besonderer Bedeutung für den Luftreinhalteplan der Stadt Halle (Saale) sind die Fertigstellung der HES-Ost und Lückenschluss des Au- tobahnringes an der A 143. Beide Maßnahmen führen zur deutlichen Entlas- tung der Stadt vom Durchgangsverkehr und ermöglichen die großräumige Umfahrung des Stadtgebietes. Der terminliche Abschluss für die A 143 ist aber nach wie vor offen. Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Luft- grenzwerte nachzukommen, wird als kurzfristig wirksame Maßnahme die Ein- führung einer Umweltzone, deren Wirkung bereits in vorangegangenen Gut- achten bestätigt wurde, gesehen. 1/1 Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 11/2010 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de

"Zukunftsplan Wasser": Jetzt beginnt die Umsetzung

Nach einem Jahr unter Mitwirkung des Landesamtes für Umwelt und mit umfangreicher Beteiligung der maßgeblichen Stakeholder liegt der “Zukunftsplan Wasser” jetzt vor. Im Bürgerhaus Mainz-Finthen läutete Klimaschutzministerin Katrin Eder am 31. Oktober in einer Veranstaltung mit zahlreichen Fachvorträgen offiziell die Phase der Umsetzung ein. „Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1, Wirtschaftsgut, Transportmedium, Energiequelle, Betriebsmittel für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft sowie Erholungs- und Freizeitort und Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Der Klimawandel stellt die Wasserwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Sie muss nicht nur die Trinkwasserversorgung sichern, sondern auch für Mensch und Umwelt die Vorsorge vor Extremereignissen wie Dürre oder Starkregen treffen. Daher hat das Klimaschutzministerium zusammen mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) ein Jahr lang gemeinsam mit allen maßgeblichen Stakeholdern der Wasserwirtschaft, Wassernutzern und anderen Interessensgruppen für Rheinland-Pfalz den „Zukunftsplan Wasser“ entwickelt, der nun in die Umsetzung geht“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder Mittwoch in Mainz. Im Beteiligungsverfahren wurden über 2.500 Kommentare aus 61 Stellungnahmen, zahlreiche Fachgespräche mit Expertinnen und Experten sowie Diskussionen in Rahmen von Workshops und Arbeitssitzungen ausgewertet und sind in die Fortschreibung des Zukunftsplans mit eingeflossen. Mit dem „Zukunftsplan Wasser“ werden unter anderem Managementstrategien für drohende Wasserknappheit, Maßnahmen für klimaresiliente Gewässer sowie der Schutz einer energieeffizient und leistungsfähig aufgestellten Wasserwirtschaft als Teil der kritischen Infrastruktur verfolgt. Zwölf Handlungsschwerpunkte Zum Erreichen der Ziele definiert der Plan zwölf Handlungsschwerpunkte. So sollen unter anderem der Wasserrückhalt in der Fläche gestärkt, Gewässer und Auen renaturiert werden sowie Wassernutzungen und Wasserverteilung nachhaltig gesteuert und bewirtschaftet werden. Aber auch das Bewusstsein für die Ressource Wasser soll größer sein. Dafür sind insgesamt 144 Maßnahmen den zwölf Handlungsschwerpunkten zugeordnet und ihre Wirkung auf die zentralen Ziele bewertet und schließlich priorisiert worden. Von den 144 Maßnahmen befinden sich bereits 81 in der Umsetzung beziehungsweise sind Daueraufgaben. 63 weitere Maßnahmen sind geplant, von denen 36 kurzfristig (bis 2027), 23 mittelfristig (zwischen 2027 und 2030) und vier langfristig (nach 2030) angegangen werden sollen. Der Zeithorizont des Zukunftsplans reicht dabei über die nächsten zehn Jahre hinaus. Ein Beispiel für eine konkrete Maßnahme, die zeitnah angegangen wird, ist die Bereitstellung eines digitalen Hochwasser- und Starkregenrisikochecks. So sollen zukünftig alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz einen digitalen Hochwasserpass erstellen lassen können. Dieser enthält dann basierend auf unseren neuen landesweiten Sturzflut- und Hochwassergefahrenkarten auch konkrete Maßnahmenvorschläge, die den Hochwasser- und Starkregenschutz des Gebäudes verbessern können. Damit soll auch das Risikobewusstsein der rheinland-pfälzischen Bevölkerung weiter gestärkt werden. Eine weitere Maßnahme wird eine vom Land finanzierte Beratungsstelle Abwasser an der RPTU Kaiserslautern Landau sein, die ausgewählte Kommunen und deren Planer bei der Einrichtung von 4. Reinigungsstufen auf Kläranlagen ab Dezember 2024 unterstützt, um den Eintrag von Spurenstoffen in die Gewässer zu reduzieren. Weitere beispielhafte Maßnahmen sind: die Ausstattung von Grundwassermessstellen mit Datenfernübertragung zur Überwachung der Grundwassermenge; der Pakt „Resiliente Wasserversorgung“ sowie die Erarbeitung eines Wasserversorgungsplans Landwirtschaft. Klimawandel sorgt für Extremereignisse „Wir stehen mit fortschreitendem Klimawandel in einem Spannungsfeld zwischen extremen Ereignissen durch zu viel und durch zu wenig Wasser. Und die Schere geht immer weiter auseinander. Das scheinbar Normalste der Welt gerät aus dem Gleichgewicht“, erklärte Eder mit Blick auf die Zukunftsszenarien. Neueste Modellrechnungen für Rheinland-Pfalz zeigen, dass in der Zukunft mit höheren Hochwasserabflüssen gerechnet werden muss. Bis zum Jahr 2100 liegt die Zunahme teilweise über 40 Prozent. Gleichzeitig zeigen die Modelle, dass die Niedrigwasserabflüsse deutlich abnehmen und Niedrigwasserphasen sich verschärfen. Bis zum Ende des Jahrhunderts sind Abnahmen von bis zu -60 Prozent in Teilen von Rheinland-Pfalz nicht ausgeschlossen. „Die Extreme werden zur neuen Normalität“, führte Eder aus. „Die Zeit zu handeln, um den Klimawandel einzudämmen und uns an die Folgen anzupassen, ist jetzt. Tun wir das nicht, werden die Folgen des Klimawandels mit jedem Jahrzehnt gravierender und wir sehen uns mit enormen Folgekosten konfrontiert. Mit dem Zukunftsplan Waser stellen wir uns als Landesregierung dieser dringenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“, schloss die rheinland-pfälzische Umweltministerin. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 30.10.2024

Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet

null Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg/Stuttgart/Karlsruhe. Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausgebaut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensationsmaßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zentral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transparent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Informationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfügung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dashboards zentral und übersichtlich dargestellt: Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kompensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeichnis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb genommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Naturschutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorganisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokontomaßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Baden-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beeinträchtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlechterung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG).  Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Eingriffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnahmenflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompensation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Verordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei späteren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsverzeichnis erfasst. Pressemitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg rund um das Thema Ökokonto: Weiterführende Information finden Sie auf der LUBW-Webseite: Eingriffsregelung & Ökokonto Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

40 Jahre nach dem größten Smog-Alarm: Luftqualität in Nordrhein-Westfalen wird immer besser

Vor 40 Jahren war die Luftqualität über dem Ruhrgebiet alarmierend schlecht: An den Messstellen in den Städten des Ruhrgebiets wurden in der Zeit vom 17. bis 19. Januar 1985 Werte von über 770 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³ Luft) bei Schwefeldioxid und rund 460 µg/m³ Luft an Schwebstaub gemessen. Diese Werte und die damalige Wetterlage führten dazu, dass zum ersten Mal in Deutschland die höchste Stufe Smog-Alarm ausgerufen wurde. Kurzfristig wurden Schulen geschlossen, Autos durften nicht fahren und Fabriken mussten ihre Produktion drosseln. Die damalige Schadstoffkonzentration lag zum Teil im Jahresmittel um mehr als das Zehnfache über den heutigen Werten und je nach Wetterlage an einzelnen Tagen extrem viel höher. Das bedeutete eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Menschen. „Durch eine ambitionierte Umweltpolitik hat sich die Luftqualität seitdem kontinuierlich verbessert, das zeigen unsere Messdaten der vergangenen 40 Jahre. Jedes Mikrogramm Luftschadstoffe weniger in der Atemluft ist ein Gewinn für die Gesundheit der Menschen“, betont Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer. Langfristige Messdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zeigen den positiven Verlauf und auch die vorläufigen Messdaten für das Jahr 2024, die nun vorliegen, zeigen für die heute relevanten Luftschadstoffe ein gutes Ergebnis: Stickstoffdioxid (NO 2 ) wurde 2024 an 134 Standorten in Nordrhein-Westfalen gemessen. An den 57 Stationen mit automatischer Messung lag die NO 2 -Belastung auf einem mit dem Vorjahr vergleichbaren Niveau. Im Vergleich zu 2023 blieben die Messwerte an 33 Stationen unverändert. An 15 Stationen sanken die Werte leicht. An neun Standorten lag der Messwert ein Mikrogramm pro Kubikmeter über dem Vorjahreswert. An den Standorten mit kontinuierlicher Messung wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt zum Schutz der menschlichen Gesundheit sicher eingehalten. Für die 77 Standorte mit Passivsammlermessungen liegt die Auswertung der Daten wegen der aufwändigen Laboruntersuchungen immer erst Ende März vor. Die bereits vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass auch an nahezu allen Passivsammler-Messorten der Grenzwert voraussichtlich eingehalten wird. Einzig an der Kruppstraße in Essen ist noch keine Trendaussage möglich. Dort war im Jahr 2023 der einzige Überschreitungsfall in Nordrhein-Westfalen aufgetreten. Feinstaub wurde 2024 in Nordrhein-Westfalen an 70 Messorten in den Partikelklassen PM 10 (Partikel bis zu einem maximalen aerodynamischen Durchmesser von zehn Mikrometern) und PM 2,5 (bis maximal 2,5 Mikrometer) kontinuierlich gemessen. An diesen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM 10 , wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. Auch für die kleinere Größenklasse der Feinstaubfraktion PM 2,5 wurde der Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2024 an allen kontinuierlichen Messstationen sicher eingehalten auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Schwefeldioxid (SO 2 ) ist ein giftiges Gas, das 1985 wesentlich für den Smog-Alarm verantwortlich war und von dem heute keine gesundheitliche Gefahr mehr ausgeht. Anfang der 1980er Jahre wurde Schwefeldioxid noch in großen Mengen aus Schornsteinen der Kraftwerke, aus Industrieanlagen und Autos, die mit schwefelhaltigen Kraftstoffen fuhren, ausgestoßen. 1985 setzte allein die Industrie im Ruhrgebiet 513.450 Tonnen Schwefeldioxid frei. Das ist etwa 10.000 Mal mehr als 2024 in ganz Nordrhein-Westfalen aus allen Quellen ausgestoßen wurde. Bereits seit dem Ende der 1980er Jahre wurden die Schwefeldioxid-Grenzwerte flächendeckend eingehalten. Zahlreiche Maßnahmen wie die Rauchgasentschwefelung, aber auch der Strukturwandel im Ruhrgebiet haben dazu beigetragen. „An unseren Luftmessstellen im Land lässt sich erfolgreiche deutsche Umweltpolitik ablesen“, betont Elke Reichert, Präsidentin des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Smog, wie im Jahr 1985, werden wir hier in Nordrhein-Westfalen nicht mehr erleben. Heute ist es unsere Aufgabe, mit neuen Messtechniken immer kleinere Partikel nachzuweisen, so klein, dass wir sie weder sehen noch riechen können. Aber gerade diese Partikel können schädliche Folgen für unsere Gesundheit haben.“ Mit kontinuierlichen Messungen wird die Luftqualität heute vom LANUV überwacht und für alle sichtbar dargestellt. „Mit unseren automatischen Messungen erhalten wir alle fünf Sekunden einen Messwert“, erläutert Elke Reichert. „Wir können so die Belastung mit Schadstoffen in ganz Nordrhein-Westfalen kontinuierlich nachvollziehen und die Überwachung der aktuellen und der zukünftigen Grenzwerte zur Luftreinhaltung sicher gewährleisten.“ Maßnahmen, die seit 1985 nachweislich zu besserer Luft in Nordrhein-Westfalen geführt haben, waren unter anderem der Einbau von Industriefiltern und die Einführung von Katalysatoren für Autos. Außerdem wurden durch Luftreinhaltepläne in den 2000er Jahren ganze Bündel von Maßnahmen festgelegt, darunter die Umweltzonen in größeren Städten, deren Auswirkung auf die Luftqualität durch Messungen belegt sind. Minister Oliver Krischer: „Die Luftreinhaltepolitik ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem bleibt Luftverschmutzung ein großes Gesundheitsrisiko aus der Umwelt.“ Ab 2030 schreibt die neu gefasste Luftqualitätsrichtlinie der EU neue Grenzwerte vor. Sie bedeuten für alle dicht besiedelten Regionen wie die Rhein-Ruhr-Metropolregion eine besondere Herausforderung. Die Landesregierung ist daher in einen Austausch mit den Kommunen, Bezirksregierungen, dem LANUV und relevanten Stakeholdern getreten, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln. „Von besserer Luft profitieren am Ende alle. 1985 mussten Unternehmen deutliche Einschränkungen hinnehmen, heute exportieren sie aus Nordrhein-Westfalen innovative Lösungen zum Umwelt- und Klimaschutz in die ganze Welt. Das gemeinsame Ziel von reinerer Luft ist erreichbar, wenn wir emissionsfreie Entwicklungen wie die Elektromobilität vorantreiben“, sagt Minister Oliver Krischer. Die Tabelle mit den vorläufigen Messwerten für 2024 finden Sie auf der folgenden Internetseite des LANUV unter „Aktuelles“: www.lanuv.nrw.de/themen/luft Weitere Jahresberichte und Daten sind auf dieser Internetseite des LANUV veröffentlicht: luftqualitaet.nrw.de/archiv-jahreskenngroessen.php Download der Verlaufsgrafiken von 1985-2025 finden sie unter: www.umwelt.nrw.de/bildergalerie/verlaufsgrafiken-messdaten-luftschadstoffe Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 4566-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Telefon 0211 4566-172. Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Finale Daten für 2023: klimaschädliche Emissionen sanken um zehn Prozent

Die deutschen Treibhausgasemissionen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 77 Millionen Tonnen – stärkster Rückgang seit 1990 Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,3 Prozent weniger Treibhausgase als 2022. Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) am 15. Januar 2025 an die Europäische Kommission übermittelt hat. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 672 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – insgesamt 77 Millionen Tonnen weniger als 2022. Das ist der stärkste Rückgang der Treibhausgasemissionen seit 1990. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Neue Erkenntnisse aus der aktuellen Bundeswaldinventur zeigen zudem für die vergangenen Jahre erheblich höhere Emissionen im Landnutzungssektor. Die offizielle Schätzung der Emissionen für das Jahr 2024 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2025 vorstellen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner sagt: „Die Emissionsdaten für 2023 belegen, dass sich unsere Klimaschutzanstrengungen, insbesondere im Energiesektor, auszahlen. Leider geht ein Teil der eingesparten Emissionen auf die jüngste Krise unserer Wirtschaft zurück. Was wir jetzt brauchen, ist eine Modernisierung der deutschen Wirtschaft zu mehr Effizienz und mehr ⁠ Klimaschutz ⁠. Dass der Wald von einer Kohlenstoffsenke zu einer Emissionsquelle geworden ist, ist besorgniserregend. Hier müssen wir dringend umsteuern.“ Den stärksten Rückgang verzeichnet der Sektor Energiewirtschaft . Hier sind die Treibhausgasemissionen 2023 aufgrund eines verminderten Einsatzes fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme um rund 54,1 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente bzw. 21,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohlen sowie Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wechsel von einem Stromexport- zu einem Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge höherer Verbraucherpreise sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge, auf nunmehr rund 153 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Dies entspricht einem Rückgang von mehr als elf Millionen Tonnen oder sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch hier wird der Rückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends waren die negative konjunkturelle Entwicklung sowie gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten. Im Gebäudesektor gingen die Emissionen um 7,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente auf rund 103 Millionen Tonnen (minus 6,9 Prozent) zurück. Wesentliche Treiber waren hier wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 sowie noch vergleichsweise hohe Verbraucherpreise. Auch der 2023 noch hohe Zubau an Wärmepumpen wirkte sich hier positiv aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden. Mit einem Rückgang um 2,5 Millionen Tonnen wurden 2023 im Verkehr rund 145 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente – und damit rund 1,7 Prozent weniger als im Vorjahr – ausgestoßen. Der Rückgang ist maßgeblich durch einen geringeren Dieselverbrauch durch schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr begründet. In der Landwirtschaft wiederum sanken die Treibhausgasemissionen um etwa 0,9 Millionen Tonnen auf 63 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Die Abnahme resultiert in erster Linie aus Reduktionen der Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und der Düngeranwendung. In die Berechnung der Emissionen aus ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠) gingen erstmalig die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur ein. Die im Inventurzeitraum 2018 bis 2022 gelegenen Dürrejahre ab 2018 haben zu einem großflächigen Absterben von produktiven, aber gegen den ⁠ Klimawandel ⁠ nicht widerstandsfähigen Fichtenmonokulturen geführt. Deshalb konnte der Wald in diesem Zeitraum die Emissionen aus anderen Quellen, wie trockengelegten Moorböden, anders als vor der ⁠ Dürre ⁠, nicht mehr überwiegend kompensieren und war sogar selbst eine CO 2 -Quelle. Mit 88,4 Prozent dominiert auch 2023 Kohlendioxid (CO 2 ) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH 4 ) mit 6,7 Prozent und Lachgas (N 2 O) mit knapp 3,6 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 43,7 Prozent, Methan um 66,3 Prozent und Lachgas um 53,9 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,4 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 41,4 Prozent gesunken. Die in diesem Text aufgeführten Kategorien entsprechen der Systematik des Klimaschutzgesetzes und nicht der Systematik für die internationale Klimaberichterstattung. Die Gesamtemissionen sind identisch. Gemäß den internationalen Berichterstattungsregeln für Treibhausgasemissionen wird immer die gesamte Zeitreihe seit 1990 neu berechnet. Dadurch kommt es zu Abweichungen bei den Angaben gegenüber der Berichterstattung vorhergehender Jahre. Eine detailliertere Analyse zu ausgewählten kurz- und langfristigen Treibern der verbrennungsbedingten Emissionen findet sich hier . Die Änderungen von minus 1,9 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten gegenüber den gemäß Klimaschutzgesetz für 2023 prognostizierten Emissionsdaten (siehe Pressemitteilung 11/2024 vom 15. März 2024) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die Änderungen von plus 64,7 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten gegenüber der letzten Berichterstattung nach Klimaschutzgesetz im LULUCF-Sektor sind Folge neuer Daten der Bundeswaldinventur, aber auch der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft und des Moorbodenmonitorings. Näheres erläuterte das Thünen-Institut .

Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht - für ein progressives Umweltgesetzbuch

Das Projekt "Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht - für ein progressives Umweltgesetzbuch" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Kritische Begleitung des UGB-Prozesses, Erstellung von Stellungsnahmen zu einzelnen Aspekten des UGB, Durchführung von Fachworkshops, Pressegesprächen und einer Konferenz.

Parkraumbeteiligung an der marktbasierten Flexibilitätsbereitstellung zur Netzstabilisierung bei steigender Integration von erneuerbaren Energien, Teilvorhaben SmartGridsBW: Gesamtprojektkommunikation sowie Durchführung von Sozialforschungsmaßnahmen für Business Use Cases

Das Projekt "Parkraumbeteiligung an der marktbasierten Flexibilitätsbereitstellung zur Netzstabilisierung bei steigender Integration von erneuerbaren Energien, Teilvorhaben SmartGridsBW: Gesamtprojektkommunikation sowie Durchführung von Sozialforschungsmaßnahmen für Business Use Cases" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Smart Grids-Plattform Baden-Württemberg e.V..SmartGridsBW wird sich im Projekt Park4Flex vorrangig für 2 Aufgabenbereiche verantwortlich zeigen: 1) Öffentlichkeits- und Pressearbeit inkl. entsprechender Kommunikationsmaßnahmen Park4Flex zeigt Lösungsmöglichkeiten für die größten Herausforderungen der Elektromobilität auf. Um deren Akzeptanz weiter zu fördern, ist eine zielgruppengerechte Kommunikation der Ergebnisse unerlässlich. SmartGridsBW wird das Projekt von Beginn an kommunikativ begleiten. Relevante Projektinformationen werden begleitend sowie zum Projektende mittels der etablierten Medienkanäle von SmartGridsBW (Social Media, Website, Newsletter, Pressemitteilungen) kommuniziert. Auch wird SmartGridsBW die Abschlussveranstaltung des Projektes organisieren und durchführen. 2) Durchführung einer umfassenden Akzeptanzanalyse zur Datenerhebung als Input für die Validierung von Geschäftsmodellen Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors erfordert eine massive Ausweitung der Elektromobilität. Der polarisierende öffentliche Diskurs illustriert jedoch eine oft festzustellende Diskrepanz zwischen Umwelteinstellung und Umweltverhalten. Die Analyse der Einstellungen der Nutzerinnen und Nutzer (inkl. Komfortwahrnehmung, Angebotsbewertung etc.) kann hier Aufschluss über die Optimierung der Angebote für den zukünftigen Praxiseinsatz geben. Hierzu wird SmartGridsBW qualitative Tiefeninterviews führen, welche für die Frage nach der Mechanik der Anreizsysteme der Business Use Cases besondere Relevanz haben. So kann eine tiefgehende Analyse der Werte- und Einstellungsmuster sowie der nachgelagerten Handlungsdispositionen vorgenommen und mittels einer quantitativen Befragung in Bezug auf die Gesamtbevölkerung überprüft werden. Weiterhin unterstützt SmartGridsBW die Projektpartner bei der Datenbeschaffung aus dem Kreis der Energiewirtschaft und Parkhausbetreiber, um die Projektion der aggregierten Flexibilitätspotentiale in Park4Flex auf eine möglichst breite Datenbasis zu stellen.

Solarthermische Demonstrationsanlage Katholische Kirchengemeinde Aldenhoven

Das Projekt "Solarthermische Demonstrationsanlage Katholische Kirchengemeinde Aldenhoven" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Katholische Kirchengemeinde St. Martin.Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Gebäudeart: Kindergarten, eingeschossig, verklinkert; Dachform: Ziegeldach, Neigung ca. 45 Grad; Baujahr: 1954; Bruttogeschossfläche: 680 m2; Nutzung: Kindergarten; Kollektorfläche: 5,06 m2; Kollektor: Aufdachmontage; Warmwasseranlage: Speichergröße 400 l; Dachneigung: ca. 45 Grad; Ausrichtung: Ost/Süd; Verschaltungsort: Solarstation-STR-inkl. Solar Regelung MES; Verrohrungsart: 2 Wellschläuche je 8 m wärmegedämmt, Solarverrohrung speed 15/25 Schnellverrohrungssystem. Beschreibung der Anlage: Paradigma Solarpaket CPL 2x 14 Star ADN Sun 400. STR 1 inkl. Solarregelung MES Paradigma; Sonnenkollektorvakuum CPC 14 zur Warmwasserzubereitung. Heizungsunterstützung und Prozesswärmeerzeugung. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - Vorinformation - Pressemitteilungen - Referenzen; - Besichtigung mit Mitgliedern des Bauausschusses; - Dokumentation für Pfarrbrief, Kindergartenkinder, Eltern, Gottesdienstbesucher, Sponsoren, Bistumsleitung, Politiker usw.; - Installation einer Anlagenschautafel mit Ertragsanzeige; - Vorstellung des Projektes beim Pfarrfest; - Martinusaktion und Maria-Goretti Aktion; - Thematisierung in Gottesdiensten; - Aufführung von Schöpfungsliedern als Konzert des Kinder- und Jugendchores im Zeitraum der Inbetriebnahme der Anlage; - Mitteilungen über den Martinusboten über das Projekt und dessen Verlauf; - Preisausschreiben zur Frage: Welchen Ertrag bringt die Sonne? Fazit: In der Beschreibung des Antrages zur finanziellen Unterstützung unseres Vorhabens ist von einer Maßnahmendauer von 6 Monaten ausgegangen worden. Ein Fazit unserer Bemühungen ist, dass diese Maßnahme nach 6 Monaten nicht abgeschlossen werden kann (und darf), da dieses Thema ein 'Dauerbrenner' in unserer Kirchengemeinde zu werden scheint. Die Gruppen, die sich mit dieser Maßnahme technisch und inhaltlich (theologisch) beschäftigen, sind in der ganzen Breite der Kindergärten angesiedelt: - Gremien (Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat, Sachausschuss, Öffentlichkeitsarbeit; - Kinder- und Jugendgruppen (Messdiener, Pfadfinder); - Kommunionkinder/Firmlinge; - Kindergartengruppen und hauptamtliche MitarbeiterInnen; - Gottesdienste; - Team der Hauptamtlichen der Kirchengemeinde. Wir hoffen, dass sich in unserer Gemeinde die im schöpfungstheologischen Themenbereich liegenden Fragen festsetzen. Bei den Maßnahmen, die über den engeren Rahmen der Kirchengemeinde hinaus in die Öffentlichkeit gegangen sind (z.B. Pressearbeit) wurden wir immer wieder mit der Frage konfrontiert: Warum macht ihr als Kirche so etwas?' In vielen Kreisen wurde nach der Präsentation auf dem Pfarrfest dieses Thema aufgenommen und aktiv weiter verfolgt. Insgesamt kann als Fazit festgehalten werden, dass durch unsere Maßnahme eine breite Öffentlichkeit im Aldenhovener Land gut informiert wurde. Nach innen gesehen hat eine interessante Auseinandersetzung mit unserer Schöpfungsverantwortung begonnen. ...

Ersatzneubau der Elsenbrücke

Vom Samstag, den 26.04.2025, 08:00 Uhr, bis Sonntag, den 27.04.2025, 16:00 Uhr, wird der Autoverkehr auf den Behelfsbrücken in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt. Autofahrende werden gebeten, die ausgeschilderte Umleitung über die Oberbaumbrücke zu nutzen. Für Radfahrende, den Fußverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr bleibt die Behelfsbrücke über diesen Zeitraum weiterhin nutzbar. Pressemitteilung vom 24.04.2025 Ausführungsphase Die Elsenbrücke in Berlin wurde im Jahr 1968 als Straßenbrücke eröffnet. Sie verbindet die beiden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick miteinander. Die Namensgebung erfolgte nach der Elsenstraße, die in der früheren Straßenführung bis an die Brücke heranführte. Auf der Friedrichshainer Seite läuft die Elsenbrücke auf die Kreuzung der Stralauer Allee, dem Markgrafendamm und der Straße Alt-Stralau zu. Die Brücke liegt auf dieser Seite im Bereich des ehemaligen “Osthafen Berlin”. Hierbei lag das ehemalige Kraftwerk des Hafens auf der Ostseite und der Rest des Hafens auf der Westseite. Im Bezirk Treptow-Köpenick mündet die Elsenbrücke in die Straßenverbindung “An den Treptowers” und verläuft weiter auf der Elsenstraße. Der Straßenzug kreuzt dabei beidseitig die Puschkinallee. Die Baumaßnahme untergliedert sich in vier wesentliche Hauptbauphasen: 1. Bauabschnitt Abriss südöstliche Bestandsbrücke 2. Bauabschnitt Herstellung einer Behelfsbrücke 3. Bauabschnitt Abriss südwestliche Bestandsbrücke und Herstellung westlicher Ersatzneubau 4. Bauabschnitt Rückbau Behelfsbrücke und Herstellung südöstlicher Ersatzneubau Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die Dreifeld-Konstruktion aus Spannbeton besteht aus zwei parallel errichteten, getrennten Brückenüberbauten. Die Länge beträgt ca. 187,20 Meter. Das größte Feld überspannt dabei 65 Meter und liegt in der lichten Höhe ca. 4,25 Meter über dem Wasserspiegel. Die beiden Anschlussfelder überbrücken jeweils ca. 45 Meter. Die Querschnittsbreite beider Brückenüberbauten liegt bei 34,40 Meter. Aus konstruktionstechnischer Sicht handelt es sich um eine gevoutete Balkenbrücke. Im Zuge der turnusmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen am Bestandsbauwerk wurden im Sommer 2018 umfangreiche Schäden festgestellt, welche zum einen die Standsicherheit der Brücke und zum anderen die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Die Ursache ist auf eine Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahls und einen hohen Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des Bestandsbauwerkes, der Wertung von Laboruntersuchungen und Schadensbildern von anderen Brückenmaßnahmen sowie rechnerischer FEM-Modelle empirisch belegt werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik. Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert. Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar. Die Ergebnisse der Auswertungen belegen, dass der südöstlich gelegene Überbau nicht instandgesetzt werden kann. Der baugleiche Südwestteil muss infolgedessen ebenfalls rückgebaut werden. Voraussichtliche Bauzeit: 2020 bis 2028 Der 1. Bauabschnitt und der 2. Bauabschnitt sind erfolgreich abgeschlossen. Aktuell erfolgen die Bauleistungen im 3. Bauabschnitt . Zum 3. Bauabschnitt gehören die Leistungen zum Abriss der südwest- und nordwestlichen Widerlager, der Bestandspfeiler in der Wasserstraße und der Ersatzneubau der Elsenbrücke Teilbauwerk Nordwest TP2. Zum Bautenstand bis Ende 3. Quartal 2024 Als vorgezogene Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau erfolgt parallel zu den Arbeiten am Brückenneubau die Erneuerung einer Trinkwasserleitung der Berliner Wasserbetriebe auf der Straße An den Treptowers im Bereich zwischen Martin-Hoffmann-Straße und dem südlichen Bestandswiderlager des Brückenbauwerks Nordost. Diese Arbeiten werden parallel zu den Brückenbauarbeiten im 3. Bauabschnitt ausgeführt um einen erneuten Aufbruch im Straßenbereich nach Inbetriebnahme der Brücke zu vermeiden. Voraussetzung für diese Arbeiten war eine Umstellung der Verkehrsführung, welche im Februar 2024 im Rahmen einer Brückenvollsperrung umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang wurde der Mittelstreifen der Straße An den Treptowers teilweise zurückgebaut, um eine mehrspurige Verkehrsführung zu gewährleisten. Als Überführung für den Fahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dient weiterhin die bestehende Behelfsbrückenkonstruktion, die im 2. Bauabschnitt errichtet wurde und bereits in 01/2022 in Betrieb genommen wurde. Die durchgehende Verbindung zwischen den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick wird so gewährleistet. Die beiden Behelfsbrücken werden turnusmäßig kontrolliert und einer Wartung unterzogen. Im Zuge der Bauwerksprüfung kommt es auch weiterhin zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen. Stand Ersatzneubau: Nach dem Rückbau des nordwestlichen Überbaus erfolgte dieses Jahr der Beginn zum Rückbau der beiden bestehenden Widerlager. Im weiteren Verlauf wurden auf beiden Uferseiten rückverankerte Längsverbauten eingebracht, welche zur Absicherung des Baufeldes für die Herstellung der Baugruben gegenüber der bestehenden Behelfsbrücke erforderlich sind. Nach dem Abbruch der beiden Bestandswiderlager wurden Tiefgründungen sowohl am nordwestlichen als auch am südwestlichen Bestandsufer in Form von bis zu 15,70 m langen in den Baugrund einbindenden Bohrpfählen mit Durchmessern von bis zu 88 cm für die neue Widerlagergründung des Brückenneubaus hergestellt. Auf den Bohrpfählen erfolgt derzeit die Herstellung der Pfahlkopfplatten, welche in Verbindung mit den darunter befindlichen Bohrpfählen die Fundamente der neuen Widerlager bilden. Darauf aufbauend erfolgt die Herstellung der aufgehenden Bauteile u.a. der neuen Widerlager. Darüber hinaus finden gegenwärtig der Rückbau der beiden in der Wasserstraße befindlichen Bestandspfeiler statt. Mit dem Rückbau der Bestandspfeiler werden die Arbeiten zum Abbruch des Bestandsbauwerks abgeschlossen. Im Anschluss an den Abbruch der Bestandspfeiler innerhalb der Bundeswasserstraße Spree werden die Fundamente der neuen Brückenpfeiler innerhalb einer geschlossenen Baugrube errichtet. Hierzu wurden bereits Spundwandprofile um die Bestandspfeiler herum in die Flusssohle eingebracht. Weiterhin ist die Herstellung einer nach unten abdichtenden Bodenverfestigung im Düsenstrahlverfahren geplant. Als bauzeitliche Auftriebssicherung werden zusätzliche Verankerungen im Baugrund berücksichtigt. Zur Andienung des südwestlichen Baufeldes wurde zwischenzeitlich eine bauzeitliche Rampe mittels vorgefertigten Winkelstützelementen, Aufschüttung und asphaltiertem Fahrbahnaufbau errichtet. Über diese Rampenkonstruktion können Großgeräte in das nördliche Baufeld antransportiert werden. Vorausschau Ersatzneubau: Der geplante Pfeilerneubau erfolgt in beiden Pfeilerachsen jeweils innerhalb der vorbereiteten geschlossener Baugruben. Hierzu wird das in den Spundwandkästen befindliche Spreewasser abgepumpt. Zur Sicherung der Pfeilerbaustellen gegen Schiffsanprall sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen und uneingeschränkten Betriebs auf der Bundeswasserstraße werden bauzeitliche Schutzbauwerke in Form von Steinschüttungen, Schutzdalben und Wasserverkehrszeichen errichtet. Im Weiteren erfolgt die Herstellung der neuen Widerlager. Die Spreequerung im Bereich der Elsenbrücke soll planmäßig über die gesamte Bauzeit aufrechterhalten werden. In Vorbereitung der bevorstehenden Rückbauarbeiten kann die alte Brücke durch Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer nicht mehr genutzt werden. Mit den danebenliegenden Behelfsbrücken stehen in beide Fahrtrichtungen jeweils ein Fahrstreifen und ein Radfahrstreifen zur Verfügung. Fußgängerinnen und Fußgänger können die an der östlichen Behelfsbrücke angehängte Gehwegkonstruktion nutzen, die vom bestehenden Gehweg auf der Seite der Halbinsel Stralau bzw. Treptower Park erreicht werden kann. Zudem können Fußgängerinnen und Fußgänger auch über die naheliegende Parkwegbrücke die Spree queren. Bauwerksdaten zum Bestandsbauwerk Eröffnung: 1968 Längste Spannweite: 65,00 m Längste Stützweite: 65,00 m Gesamtlänge: 187,20 m Gesamtstützweite: 155,00 m Breite je Überbau: 17,20 m Konstruktion: Dreifeld-Spannbetonbrücke in zwei getrennten Brückenüberbauten Weitere Informationen zur Bauweise: 2 Hohlkästen je Teilbauwerk mit 4 Stegen á 45 cm Stegbreite 1 Spannkasten je Steg mit 532 Drähten á 35 mm im Durchmesser, Hennigsdorfer Spannstahl St140/160 mit einer Nennspannkraft von 1.600 t Gesamtkosten Gesamtkosten für das Land Berlin: ca. 97,7 Mio. Euro Die Baumaßnahme wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.

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