Im Rhein und erstmals auch direkt in den Abwassereinleitungen von Industriestandorten hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) gezielt nach industriell hergestellten Mikroplastikpartikeln – sogenannten Pellets und Beads – gesucht. Die Untersuchung ist Teil einer neuen LANUK-Studie, deren Ergebnisse Umweltminister Oliver Krischer und die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert, am Mittwoch, 13. August 2025, an Bord des Laborschiffs Max Prüss der Öffentlichkeit vorgestellt haben. „Die Studie zeigt deutlich: Mikroplastik gelangt nicht nur über diffuse Einträge, sondern auch direkt und punktuell über industrielle Abwassereinleitungen in den Rhein“, sagte Umweltminister Krischer. „Mikroplastik darf nicht zusammen mit dem anfallenden Abwasser in die Gewässer eingeleitet werden – unser oberstes Ziel muss die Vermeidung von Verlusten aus Herstellungs- und Transportprozessen sein. Das ist ein entscheidender Hebel, um unsere Gewässer wirksam zu schützen.“ Auch deshalb sei, so Krischer, neben technischen Maßnahmen vor allem das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen gefragt: „Produzentinnen, Betreiber und Logistikunternehmen – alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette müssen dafür Sorge tragen, dass mit Kunststoffpartikeln verantwortungsvoll umgegangen wird.“ Die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert, betonte den Pilotcharakter der Untersuchung: „Wir haben erstmals erfolgreich direkt in den Abwasserströmen von Industriestandorten Proben auf Beads und Pellets genommen – das war technisch eine große Herausforderung. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Schritt für unsere Grundlagen- und Ursachenforschung rund um Mikroplastik.“ Im Rhein wurden an neun Messstellen Konzentrationen von 0,6 bis 3,6 primären Mikroplastikpartikeln pro Kubikmeter Wasser festgestellt. Da sich die Einträge im fließenden Gewässer nicht eindeutig einem Emittenten zuordnen lassen, arbeitete das LANUK daran, die Proben direkt an den Einleitungen von Industriestandorten zu entnehmen. Dabei wichen die Messwerte weit voneinander ab: Die Konzentrationen in den überprüften Direkteinleitungen lagen zwischen 0,95 und 2.571 Beads pro Kubikmeter Abwasser. Die Höchstwerte wurden bei nur einer Einleitung festgestellt, die übrigen lagen deutlich niedriger – im Bereich zwischen 0,95 und 19 Beads/m³. Bereits während der aktuellen Untersuchung gab es erste Gespräche zwischen Behörden und den Industriestandorten, wie Quellen ermittelt und Einträge in den Rhein vermindert werden können. „Obwohl es inzwischen die technische Möglichkeit zur Analyse gibt, wissen wir längst nicht alles: Mikroplastik verhält sich nicht wie gelöste Schadstoffe, die unterschiedlichen Partikel haben ein komplexes Verhalten im Fließgewässer“, erläuterte LANUK-Präsidentin Reichert. „Umso wichtiger ist es, dass wir den Eintrag schon an der Quelle verhindern – mit Aufklärung, Prävention und gelebter Verantwortung im betrieblichen Alltag.“ Ein wesentliches Problem bleibe die fehlende Standardisierung der Mess- und Probenahmeverfahren. „Ohne einheitliche Methoden lassen sich keine belastbaren und vergleichbaren Daten erheben“, betonte Elke Reichert. „Alle bisherigen Untersuchungen, ob in Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern, waren Einzelprojekte und liefern daher Momentaufnahmen, aus denen leider noch keine langfristigen Trends abgeleitet werden können. Das erschwert die Bewertung der Problematik aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes.“ Minister Krischer fasst es so zusammen: „Aus den Untersuchungen lässt sich ableiten, dass es noch weiteren Forschungsbedarf gibt, aber es auch an der Zeit ist, zu handeln! Das Ziel muss sein, dass Mikroplastik gar nicht erst in die Umwelt gelangt – durch saubere Produktionsbedingungen, sichere Transporte und vor allem durch ein klares Bekenntnis zur Vermeidung eines Umwelteintrages.“ Die aktuelle Studie ist ein Teil einer ganzen Dekade der Mikroplastikforschung in Nordrhein-Westfalen. Bereits 2015 beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen an einer länderübergreifenden Untersuchung von Mikroplastik in Binnengewässern – gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie bei wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Bayreuth. Damals wurden Mikroplastikpartikel an allen Probenahmestellen nachgewiesen, über 19.000 Objekte untersucht und mehr als 4.300 Kunststoffteilchen bestimmt. Mit Hilfe des Laborschiffs Max Prüss entstand in der Folge zusammen mit den anderen Bundesländern einer der damals weltweit größten, wissenschaftlich einheitlich erfassten Datensätze zur Belastung mit Mikroplastikpartikeln von Flüssen. Mikroplastik, also Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser unter 5 Millimetern, ist längst ein allgegenwärtiges Umweltproblem. Es wird unterschieden zwischen primärem Mikroplastik – industriell hergestellten Partikeln wie Rohpellets und Beads – und sekundärem Mikroplastik, das durch den Zerfall größerer Kunststoffteile entsteht, etwa durch UV-Strahlung, Abrieb oder Witterungseinflüsse. Auch synthetische Fasern aus Kleidungsstücken und technischen Textilien zählen dazu. Mit der nun vorliegenden Studie liefert das Landesumweltamt eine neue, belastbare Grundlage für die Diskussion um Mikroplastik in Industrieabwässern. Sie macht nicht nur mögliche Eintragspfade sichtbar, sondern zeigt auch konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Industriestandorte auf. In der Fortsetzung des Projektes soll dann auch die Verteilung von Mikroplastik im Gewässer näher untersucht werden. Ein zentrales Werkzeug für diese wissenschaftlichen Fortschritte bleibt das Laborschiff Max Prüss, das bis zu 220 Tage im Jahr auf den schiffbaren Gewässern in Nordrhein-Westfalen unterwegs ist. Es erlaubt qualitätsgesicherte Probenahmen auch an schwer zugänglichen Stellen – wie zum Beispiel im Umfeld von Industriestandorten, Schleusen, Häfen oder an Flussmündungen. Die Wasserproben werden an Bord mit moderner Sensorik (z.B. für pH-Wert, Trübung, Sauerstoffgehalt) grob vorerfasst. Eine detaillierte Analyse auf einzelne Mikroplastik-Partikel erfolgt anschließend in den Laboren des LANUK an Land. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Presse Kühlung in Städten, Feinstaubfilterung, Landschaften für Tourismus: Ökosystemrechnungen zeigen Leistungen der Natur Seite teilen Pressemitteilung Nr. 357 vom 1. Oktober 2025 Grünflächen kühlten Städte im Sommer 2023 um durchschnittlich 0,9 Grad Celsius Deutschlands Wälder filterten im Jahr 2023 insgesamt 25 300 Tonnen Feinstaub Attraktive Ökosysteme waren Grundlage für 265 Millionen touristische Übernachtungen Ökosystemleistungen bundesweit statistisch erfasst und im Ökosystematlas als Karten dargestellt WIESBADEN – Grünflächen kühlen Städte im Sommer, Wälder filtern Feinstaub und speichern Kohlenstoff, attraktive Landschaften ziehen Tourismus an – Ökosysteme leisten einen bedeutenden Beitrag für die Wohlfahrt der Menschen in Deutschland. Erstmals veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) umfangreiche Daten zu ausgewählten Ökosystemleistungen , die Gesellschaft und Wirtschaft von der Natur in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse sind im Ökosystematlas des Statistischen Bundesamtes als Kartenangebot verfügbar und stehen zudem als Geodaten download sowie Tabellen für Bund-, Länder- und Gemeindeebene bereit. Direkten Nutzen für die Gesundheit und das Wohlbefinden bringt die Ökosystemleistung "Kühlung in Städten". Diese misst die Kühlleistung von urbanem Grün an durchschnittlichen Sommertagen. Demnach senkten die Grünflächen die Temperatur in den deutschen Städten im Sommer 2023 im Durchschnitt um 0,9 Grad Celsius. Die Daten zur Ökosystemleistung "Feinstaubfilterung" zeigen, dass Deutschlands Wälder im Jahr 2023 insgesamt 25 300 Tonnen Feinstaub filterten, der sich vorwiegend an Blattflächen ablagert. Wirtschaftlich bedeutend ist die Leistung der Natur auch für den Tourismus. Deutschlandweit hingen im Jahr 2023 rund 265 Millionen touristische Übernachtungen von attraktiven Ökosystemen wie beispielsweise Wäldern, Gewässern oder Stränden ab. Diese Ökosystemleistung wird auf Basis der amtlichen Tourismusstatistik und Karten zur ästhetischen Landschaftsqualität berechnet. Weitere Ökosystemleistungen im Datenangebot sind "Kohlenstoffspeicherung" sowie "Bereitstellung von Kulturpflanzen" und "Holzzuwachs". Eine Darstellung als Aufkommens- und Verwendungstabelle führt übersichtlich auf, welche Ökosysteme den jeweiligen Beitrag leisten (Aufkommen) und wer davon profitiert (Verwendung). Ergebnisse ab 2015 zeigen Trends zur Entwicklung der Ökosystemleistungen Die Ökosystemleistungen sind derzeit als Zeitreihe von 2015 bis 2023 für Bund, Länder und teilweise auch Gemeinden verfügbar. Dadurch lassen sich sowohl zeitliche als auch räumliche Trends erkennen. Ein kohärentes Gesamtbild ergibt sich durch die Verflechtung mit den ebenfalls im Ökosystematlas enthaltenen Flächen- und Zustandsbilanzen der Ökosysteme. So stieg beispielsweise während der Corona-Pandemie der Anteil des naturnahen Tourismus an den touristischen Gesamtübernachtungen: Im Jahr 2020 erreichte er seinen Höchstwert von 61 %, wobei der Tourismus in dieser Zeit insgesamt sehr eingeschränkt war. Auch die Dürre beziehungsweise der Schädlingsbefall in den Wäldern ab 2018 zeichnet sich mit niedrigerem Holzzuwachs sowie geringerer Kohlenstoffbindung und Feinstaubfilterung ab. Deutschlands Wälder, die im Jahr 2017 mit einer Netto-Kohlenstoffbindung von 12,7 Millionen Tonnen mehr Kohlenstoff aufnahmen als in die Atmosphäre abgaben, sind seit 2018 Kohlenstoff-Nettoemittenten. Die Feinstaubfilterung der Wälder hatte ihren Höchstwert 2017 mit 35 400 Tonnen und sank, auch aufgrund fallender Feinstaubkonzentration, bis 2022 auf den bisherigen Tiefststand von 24 700 Tonnen. Der jährliche Holzzuwachs in den Wäldern hatte 2017 bei 102,5 Millionen Kubikmetern gelegen und sank 2018 um 3 % auf 99,6 Millionen Kubikmeter. In den Folgejahren blieb der Holzzuwachs nahezu konstant. Datenangebot zu Ökosystemen als Karten, Geodaten und Tabellen verfügbar Der Ökosystematlas bietet alle Informationen zu Ausmaß, Zustand und Leistungen der Ökosysteme in interaktiven Karten sowie als Geodatendownload an. Der Statistische Bericht " Leistungsbilanz der Ökosysteme " zeigt die Daten differenziert nach Ökosystemtypen in Tabellenform und enthält zudem CSV-Tabellen zur Weiterverarbeitung. Die Berechnung der Ökosystemleistungen basiert auf der EU-Verordnung Nr. 691/2011 und wird ab 2026 mit Ergebnissen für das Berichtsjahr 2024 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtend und mit standardisierter Methodik eingeführt. Damit wird eine Vergleichbarkeit über Landesgrenzen hinweg möglich. Methodische Hinweise: Die Ökosystemleistungen werden gemäß den Vorgaben des europäischen Statistikamtes Eurostat auf nationaler Ebene umgesetzt. Revisionen der Ergebnisse sind infolge von Änderungen der Europäischen Vorgaben zur angewandten Methodik möglich. Eine Erweiterung der Ökosystemrechnungen um weitere Leistungen ist geplant. Zusätzliche Informationen zur Methodik bieten die im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite " Ökosystemrechnungen " verfügbaren Qualitätsberichte . Die Ökosystemleistungen "Bereitstellung von Kulturpflanzen" und "Holzzuwachs" nehmen direkten Bezug auf die Materialflusskonten und die Waldgesamtrechnungen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen . Weitere Informationen: Alle Datenangebote und methodische Hintergründe bietet die Themenseite " Ökosystemrechnungen " als Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ergebnisse zum Thema Klima und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ). +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem neuen WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) Telefon: +49 611 75 8855 Zum Kontaktformular Zum Thema Ökosystemrechnungen Klima
Senat beschließt Bericht zum Fußverkehrsplan Der Senat von Berlin hat am 9. September 2025 auf Vorlage von Senatorin Ute Bonde den Bericht zum Fußverkehrsplan beschlossen. Zwölf Modellprojekte – eines je Bezirk – wurden für den Bericht ausgewählt. Für jedes der zwölf Modellprojekte erfolgte eine kurze Darstellung zum Umsetzungs- beziehungsweise Planungsstand, zu Gründen eventueller Verzögerungen sowie zur Kostenentwicklung und den angestrebten Co-Finanzierungen durch Fördermittel. Pressemitteilung vom 09.09.2025 Das Land Berlin erarbeitet gemäß Berliner Mobilitätsgesetz § 52 erstmals einen Fußverkehrsplan. Auf Grundlage des Mobilitätsgesetzes fördert er den Fußverkehr und legt Standards für ihn fest, ähnlich wie dies für andere Verkehrsarten im Rad- und Nahverkehrsplan bereits üblich ist. Die wesentlichen Inhalte des Fußverkehrsplan werden in § 52 MobG BE festgelegt. Dazu gehören: die Entwicklung eines Vorrangnetzes für den Fußverkehr die Festlegung von Qualitäts- und Erschließungsstandards andere planerische Zielvorgaben Ableitung von Maßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren Damit wird der Fußverkehrsplan die Mobilität für alle Menschen gewährleisten und die Verkehrssicherheit des Fußverkehrs erhöhen. In einem ersten Schritt hatte die Mobilitätsverwaltung die voraussichtliche Struktur und die vorgesehenen Inhalte des Fußverkehrsplans erarbeiten lassen und intensiv mit dem landesweiten Gremium Fußverkehr und den zwölf Bezirken abgestimmt. Daraus entstand in einem zweiten Schritt der Entwurf des Fußverkehrsplans. Wesentliche Inhalte sind die Entwicklung von Qualitätsstandards für die Infrastruktur und die Bestimmung von Kriterien für die Festlegung bezirklicher Wegenetze mit besonderer Bedeutung für den Fußverkehr. Zum vorliegenden Entwurf des Fußverkehrsplanes werden die Bezirke, das Gremium Fußverkehr, weitere Träger öffentlicher Belange sowie andere Senatsverwaltungen beteiligt. Der Entwurf des Fußverkehrsplans wird nach dem Beschluss des Rats der Bürgermeister dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es wird von einer Beschlussfassung in der ersten Jahreshälfte 2026 ausgegangen. Weitere Informationen Gremium Fußverkehr
Die einzige kerntechnische Anlage in Berlin gemäß § 7 Atomgesetz ist der Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB). Die staatliche Aufsicht überwacht kerntechnische Anlagen kontinuierlich während ihrer gesamten Lebensdauer, einschließlich der Errichtung, Stilllegung und Sicherung. Forschungsreaktor BER II Aufgaben der Atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Der Betrieb des Forschungsreaktor BER II am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) wurde im Dezember 2019 eingestellt. Der BER II diente zur Bereitstellung von Neutronen für die Forschung. Neutronenstrahlung wird von der Wissenschaft, neben Röntgen- und elektromagnetische Strahlung (Gammastrahlung), zur Erforschung der Eigenschaften von Materialien genutzt. Der Zweck des BER II war nicht die Herstellung von Energie, sondern die Bereitstellung von Neutronen. Er war nicht mit einem Kernkraftwerk vergleichbar, da er in einer Umgebung ohne hohe Drücke bei geringen Temperaturen und bei einer Wärmeleistung von gerade einmal 10 MW arbeitete. Andere kerntechnische Anlagen, wie z.B. Kernkraftwerke oder Brennelement-Fabriken, gibt es in Berlin nicht. Es gibt allerdings eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, die radioaktive Stoffe in der Medizin, in der Forschung oder zu wirtschaftlichen Zwecken einsetzen bzw. handhaben. Soweit es sich bei diesen radioaktiven Stoffen nicht um Kernbrennstoffe handelt, sind diese Einrichtungen nicht Gegenstand der Atomaufsicht, sondern der für Strahlenschutz zuständigen Behörden. Am Abend des 26. Juni 2017 erfolgte der letzte Abtransport von bestrahlten Brennelementen aus dem BER II in die USA. Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 28.06.2017 Informationen zur Stilllegung des BER II (Atomrechtliche Genehmigungsbehörde) Häufig gestellte Fragen zur Sicherheit des Forschungsreaktors BER II (HZB) Forschungsreaktor BER II (HZB) Höchstmögliche Sicherheitsanforderungen Die Atomaufsicht sorgt mit den hinzugezogenen Sachverständigen nach § 20 AtG, im Zusammenwirken mit der Betreiberin des BER II dafür, dass die kerntechnische Anlage BER II den höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Hierzu gehört eine fortlaufende Anpassung bzw. Verbesserung der sicherheitstechnischen Maßnahmen. Dabei werden neue Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung ebenso berücksichtigt wie Erfahrungen aus dem Betrieb des BER II und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen im In- und Ausland. Kerntechnisches Regelwerk Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Nebenbestimmungen, die in atomrechtlichen Genehmigungen festgelegt sind. Weiterhin überwacht sie die Erfüllung von Anordnungen oder Verfügungen nach dem kerntechnischen Regelwerk durch die Genehmigungsinhaber. Sie bearbeitet zustimmungspflichtige Vorhaben und überprüft die Einhaltung der Betriebsvorschriften, die Anforderungen an wiederkehrend zu prüfende sicherheitsrelevante Anlagenteile sowie die betriebsinternen Strahlenschutzmaßnahmen. Umgebungsüberwachung Für die Umgebungsüberwachung des BER II hat die Atomaufsicht jederzeit Zugriff auf ein Fernüberwachungssystem, welches wichtige Anlagenparameter, Emissionsdaten, Wetterparameter und Radioaktivitätsmesswerte erfasst. Erlass von Anordnungen bei Gefahr Darüber hinaus haben die Aufsichtsbehörde und ihre Sachverständigen jederzeit Zutritt zum BER II, falls dies erforderlich sein sollte. Im Bedarfsfall können Anordnungen erlassen, Genehmigungen widerrufen oder die Einstellung des Betriebs angeordnet werden. Dies würde in der Regel der Fall sein, wenn Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen bzw. Genehmigungsauflagen festgestellt würden, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter darstellen können. Rechtsgrundlagen Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz – AtG) Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrSchG) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Sollte es beim BER II zu einem für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignis kommen, wird dieses von der Betreiberin an die Atomaufsicht gemeldet. Grundlage für dieses Meldeverfahren ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der kerntechnischen Anlagen zu überwachen und ihn mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des Aufsichtsverfahrens immer noch weiter zu verbessern. Gemeldet werden müssen auch Ereignisse, die nicht auf eine Sicherheitsgefährdung hindeuten, deren Auswertung aber einen Erkenntnisgewinn verspricht. Für den BER II werden die Meldekriterien für Ereignisse in Forschungsreaktoren in der Anlage 3 der AtSMV angewandt. Ergänzend zu dem gesetzlichen vorgeschriebenen deutschen Meldeverfahren werden meldepflichtige Ereignisse auch nach der internationalen Bewertungsskala INES der International Atomic Energy Agency – IAEA , um die Bedeutung des Ereignisses für die Sicherheit der Anlage und dessen radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung transparent darzustellen. Alle bisherigen Ereignisse beim BER II wurden mit der INES-Stufe 0, d.h.“keine oder sehr geringe unmittelbare sicherheitstechnische bzw. keine radiologische Bedeutung”, gemeldet. Insbesondere traten aufgrund keiner Ereignisse Ableitungen radioaktiver Stoffe oberhalb genehmigter Werte für Fortluft und Abwasser auf. Jedes meldepflichtige Ereignis beim BER II ist in den Monats- und Jahresberichten der Störfallmeldestelle des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit aufgeführt. Zu den routinemäßigen und anlassbezogenen Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören die technische Kontrolle und Überwachung des BER II, das Führen von regelmäßigen Aufsichts- und Fachgesprächen mit der Betreiberin und den hinzugezogenen Sachverständigen, die Abnahme von fachlichen Prüfungen am Reaktor zur Bestätigung der erforderlichen Fachkunde die Prüfung und Begleitung von eingereichten Änderungs- und Instandhaltungsanträgen; die Auswertung und Prüfung der Betreiberberichte wie etwa der technischen Monats- und Jahresberichte, die Auswertung und Prüfung der dazugehörenden Stellungnahmen der Sachverständigen. Gemäß Auflage 3.4.3 der Betriebsgenehmigung (dritte Teilgenehmigung zur Änderung des Forschungsreaktors BER II in Berlin Wannsee) ist die Betreiberin verpflichtet, der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde schriftlich über den bestimmungsgemäßen Betrieb zu berichten. Dabei wird dargestellt, wie der Betrieb seit der letzten Berichterstattung verlaufen ist, z.B. wann der Reaktor in Betrieb war und welche Störungen auftraten. Ferner enthält der Bericht auch eine Übersicht, welche Arbeiten durchgeführt worden sind. Weiterhin muss jede Bewegung von Kernbrennstoff angezeigt werden. Im Rahmen des Berichtes wird auch darüber informiert, welche Themen innerhalb des Fachkundeerhalts behandelt worden sind. Gemäß Auflage 3.4.4 ist die Betreiberin auch verpflichtet, die nach den Artikel 78 und 79 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) zu führenden Aufstellungen über Kernmaterial betreffende Betriebsvorgänge der Atomaufsicht zuzuleiten. Mit der Auflage 3.4.5 ist die Betreiberin weiterhin verpflichtet, vierteljährlich über die Messergebnisse der Umgebungsüberwachung schriftlich zu berichten. Die Atomaufsicht hat über ein entsprechendes Computerprogramm jederzeit Zugriff auf die Daten des Reaktorfernüberwachungssystems (RFÜ) . Das RFÜ ist ein komplexes Mess- und Informationssystem, welches rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission) vollautomatisch erfasst und überwacht. Meteorologische Daten zum Standort des BER II in Wannsee und Messwerte aus dem integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS) des BfS werden ebenfalls in das RFÜ übernommen. Das RFÜ bietet zahlreiche Möglichkeiten, die gemessenen Werte auszuwerten, darzustellen und auf die Einhaltung von Grenzwerten und Schutzzielen hin zu überprüfen, und dient somit als Instrument der atomrechtlichen Aufsicht. Die wichtigsten Betriebsparameter des BER II, wie z.B. Reaktorleistung, Temperatur und Füllstand im Reaktorbecken und Dosisleistung in verschiedenen Bereichen sowie Radioaktivität in Fortluft und Abwasser werden im RFÜ online überwacht. Die wichtigsten Daten werden regelmäßig durch die Atomaufsicht kontrolliert und bei Auffälligkeiten erfolgt sofort eine Ursachenermittlung. Damit relevante Vorfälle nicht unbemerkt bleiben, erfolgt bei Erreichen von im System eingestellten Schwellwerten eine automatische Alarmierung der Aufsichtsbehörde. Bezüglich der nuklearen Sicherheit steht die Aufsichtsbehörde im ständigen Austausch zu allen relevanten Aufsichtsthemen mit anderen Bundesländern und dem Bund. Hierfür sorgen die seit Jahrzehnten etablierten Bund-Länder-Gremien des Länderausschusses für Atomkernenergie. In diesen Bund-Länder-Gremien arbeitet sie mit an der Weiterentwicklung und Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks . Darüber hinaus arbeitet die Aufsicht auch mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union z.B. beim Erfahrungsaustausch im Rahmen themenbezogenen technischen Selbstbewertungen (gemäß AtG § 24b [1] Selbstbewertung und internationale Prüfung) zusammen. Weiterführende Informationen zum Länderausschuss für Atomkernenergie
Die deutschen Treibhausgasemissionen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 77 Millionen Tonnen – stärkster Rückgang seit 1990 Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,3 Prozent weniger Treibhausgase als 2022. Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) am 15. Januar 2025 an die Europäische Kommission übermittelt hat. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 672 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – insgesamt 77 Millionen Tonnen weniger als 2022. Das ist der stärkste Rückgang der Treibhausgasemissionen seit 1990. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Neue Erkenntnisse aus der aktuellen Bundeswaldinventur zeigen zudem für die vergangenen Jahre erheblich höhere Emissionen im Landnutzungssektor. Die offizielle Schätzung der Emissionen für das Jahr 2024 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2025 vorstellen. UBA -Präsident Dirk Messner sagt: „Die Emissionsdaten für 2023 belegen, dass sich unsere Klimaschutzanstrengungen, insbesondere im Energiesektor, auszahlen. Leider geht ein Teil der eingesparten Emissionen auf die jüngste Krise unserer Wirtschaft zurück. Was wir jetzt brauchen, ist eine Modernisierung der deutschen Wirtschaft zu mehr Effizienz und mehr Klimaschutz . Dass der Wald von einer Kohlenstoffsenke zu einer Emissionsquelle geworden ist, ist besorgniserregend. Hier müssen wir dringend umsteuern.“ Den stärksten Rückgang verzeichnet der Sektor Energiewirtschaft . Hier sind die Treibhausgasemissionen 2023 aufgrund eines verminderten Einsatzes fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme um rund 54,1 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente bzw. 21,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohlen sowie Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wechsel von einem Stromexport- zu einem Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge höherer Verbraucherpreise sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge, auf nunmehr rund 153 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Dies entspricht einem Rückgang von mehr als elf Millionen Tonnen oder sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch hier wird der Rückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends waren die negative konjunkturelle Entwicklung sowie gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten. Im Gebäudesektor gingen die Emissionen um 7,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente auf rund 103 Millionen Tonnen (minus 6,9 Prozent) zurück. Wesentliche Treiber waren hier wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 sowie noch vergleichsweise hohe Verbraucherpreise. Auch der 2023 noch hohe Zubau an Wärmepumpen wirkte sich hier positiv aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden. Mit einem Rückgang um 2,5 Millionen Tonnen wurden 2023 im Verkehr rund 145 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente – und damit rund 1,7 Prozent weniger als im Vorjahr – ausgestoßen. Der Rückgang ist maßgeblich durch einen geringeren Dieselverbrauch durch schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr begründet. In der Landwirtschaft wiederum sanken die Treibhausgasemissionen um etwa 0,9 Millionen Tonnen auf 63 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Die Abnahme resultiert in erster Linie aus Reduktionen der Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und der Düngeranwendung. In die Berechnung der Emissionen aus Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( LULUCF ) gingen erstmalig die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur ein. Die im Inventurzeitraum 2018 bis 2022 gelegenen Dürrejahre ab 2018 haben zu einem großflächigen Absterben von produktiven, aber gegen den Klimawandel nicht widerstandsfähigen Fichtenmonokulturen geführt. Deshalb konnte der Wald in diesem Zeitraum die Emissionen aus anderen Quellen, wie trockengelegten Moorböden, anders als vor der Dürre , nicht mehr überwiegend kompensieren und war sogar selbst eine CO 2 -Quelle. Mit 88,4 Prozent dominiert auch 2023 Kohlendioxid (CO 2 ) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH 4 ) mit 6,7 Prozent und Lachgas (N 2 O) mit knapp 3,6 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 43,7 Prozent, Methan um 66,3 Prozent und Lachgas um 53,9 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,4 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 41,4 Prozent gesunken. Die in diesem Text aufgeführten Kategorien entsprechen der Systematik des Klimaschutzgesetzes und nicht der Systematik für die internationale Klimaberichterstattung. Die Gesamtemissionen sind identisch. Gemäß den internationalen Berichterstattungsregeln für Treibhausgasemissionen wird immer die gesamte Zeitreihe seit 1990 neu berechnet. Dadurch kommt es zu Abweichungen bei den Angaben gegenüber der Berichterstattung vorhergehender Jahre. Eine detailliertere Analyse zu ausgewählten kurz- und langfristigen Treibern der verbrennungsbedingten Emissionen findet sich hier . Die Änderungen von minus 1,9 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten gegenüber den gemäß Klimaschutzgesetz für 2023 prognostizierten Emissionsdaten (siehe Pressemitteilung 11/2024 vom 15. März 2024) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die Änderungen von plus 64,7 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten gegenüber der letzten Berichterstattung nach Klimaschutzgesetz im LULUCF-Sektor sind Folge neuer Daten der Bundeswaldinventur, aber auch der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft und des Moorbodenmonitorings. Näheres erläuterte das Thünen-Institut .
Nr.: 09/2023 Halle (Saale), 22.03.2023 Zum Welttag der Meteorologie am 23. März Die Präsidentin Wetteraufzeichnung Seit 1881 werden in Deutschland Wetterdaten systematisch erfasst und verglichen. Damit können belastbare Durchschnittswerte berechnet und langfristige Klimaveränderungen dargestellt werden. Kältester Monat in Sachsen-Anhalt Der kälteste Monat in der Region Sachsen-Anhalt seit Beginn der Wetteraufzeichnungen war der Februar 1929. Die Monatsmitteltemperatur für ganz Sachsen-Anhalt betrug -11,3 Grad Celsius. Verglichen mit dem langjährigen Mittelwert von 1961-1990, der häufig als Vergleichswert dient, war es um 11,7 Kelvin kälter als üblich. So gab es in Zerbst nur drei Februartage, an denen das Thermometer über die Null kletterte – die also keine Eistage waren. Damit hatte der Februar so viele Eistage wie laut dem langjährigen Mittel (1961-1990) im gesamten Jahr erwartbar gewesen wären. Es gab damals auch 24 Strengfrosttage im Februar mit Tiefsttemperaturen unter -10 Grad. Am 21. Februar wurde eine Tiefsttemperatur von -27,1 Grad registriert. Die tiefste je in Sachsen-Anhalt gemessene Temperatur betrug allerdings -30,2 Grad Celsius und wurde am 20. Januar 1963 in Quedlinburg gemessen. Wärmster Monat in Sachsen-Anhalt Der bisher wärmste Monat in Sachsen-Anhalt war der Juli 2006. Er erreichte eine Monatsmitteltemperatur von 22,9 Grad, was einer Abweichung von Pressemitteilung Kältester und heißester Monat seit Beginn der praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) 5,4 Kelvin im Vergleich zum 30-jährigen Mittel (1961-1990) entspricht. Am heißesten war es dabei in Bernburg, wo eine Tageshöchsttemperatur von 38,9 Grad registriert wurde. Das war gleichzeitig auch deutschlandweit dieTel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 höchste Temperatur des Jahres 2006. Es gab in diesem Monat in Bernburglau.sachsen-anhalt.de 1 nur Sommertage, also Tage, an denen mindestens 25 Grad erreicht wurden – so viele wie der langjährige Mittelwert (1961-1990) für ein ganzes Jahr vorsieht. Gleich 14 aufeinander folgende Julitage waren sogenannte heiße Tage, an denen 30 Grad oder mehr gemessen wurden. Im Vergleichszeitraum 1961 bis 1990 gab es durchschnittlich nur sechs heiße Tage pro Jahr in Sachsen-Anhalt. Solche Hitzemonate wie der Juli 2006 könnten in 80 Jahren regelmäßig auftreten, wenn weiterhin kein konsequenter, globaler Klimaschutz umgesetzt wird. Dies zeigen die Ergebnisse der Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalts von 1961 bis 2100. Welttag der Meteorologie Der Welttag der Meteorologie erinnert jedes Jahr am 23. März an die Gründung der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) im Jahr 1950. Damals begann eine beispielhaft friedliche Zusammenarbeit verschiedenster Nationen, die zuverlässig und ohne Rücksicht auf politische „Großwetterlagen“ Daten austauschen. Deutschland ist dort seit 1954 mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) vertreten. 2
Halle (Saale), 22.02.2018 Die aktuelle Abfallbilanz 2016 des Landes Sachsen-Anhalt liegt vor Abfall - vermeiden - verwerten - beseitigen Wertstoffe bergen - Schadstoffe zerstören - nachhaltig die Umwelt schützen Die Trennung von Abfällen ist die Voraussetzung für eine intakte Kreislaufwirtschaft. Das Landesamt für Umweltschutz erstellt jährlich die Abfallbilanz des Landes Sachsen Anhalt. Verantwortlich für die reibungslose Entsorgung der Siedlungsabfälle sind die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger. Seit nunmehr 25 Jahren erheben sie Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle und stellen diese dem LAU für die Abfallbilanz zur Verfügung. Der Siedlungsabfall besteht vorwiegend aus dem in der grauen Tonne gesammelten Hausmüll und den getrennt gesammelten Wertstoffen, wie Papier, Pappe, Kartonagen, Glas und Leichtverpackungen sowie Bioabfall. Während das Hausmüllaufkommen seit Jahren rückläufig bzw. stagnierend ist - im Jahr 2016 wurden rund 150 kg pro Einwohner erfasst - steigen die Mengen an gesammelten Wertstoffen an. Insbesondere das Aufkommen an getrennt gesammelten Bioabfällen ist nunmehr auf 122 kg pro Einwohner angewachsen. Der Anteil des über die Biotonne gesammelten Biogutes beträgt davon 70 kg pro Einwohner. Diese positive Entwicklung gilt es aufzugreifen. Das Abfallaufkommen hängt wesentlich vom Konsumverhalten und der konsequenten Abfalltrennung der Bürgerinnen und Bürger ab. Um Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung der Abfälle zu informieren und aufzuklären, sind bei zehn öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Sachsen-Anhalts 65 Abfallberaterinnen und Abfallberater tätig. Im Jahr 2016 wurden von den insgesamt im Land Sachsen-Anhalt entsorgten gefährlichen Abfällen 89 % einer Verwertung zugeführt. Des Weiteren können diese Abfälle auch in chemisch-physikalischen Anlagen oder sonstigen Anlagen behandelt oder beseitigt werden. Am 22. Februar 2018 sind die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu einer Informationsveranstaltung in das Landesamt für Umweltschutz (LAU) eingeladen, um gemeinsam über die Abfallbilanzen zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Frau Dr. Hagel als Präsidentin des LAU informierte dort: „Das LAU ist als zuständige Fachbehörde des Umweltministeriums sowohl Wissensvermittler als auch Impulsgeber, um die Akteure zu einem Blick über die örtliche Zuständigkeit bzw. die Kreisgrenze hinaus zu ermutigen. Der Erfahrungsaustausch ist hier eine gute Investition.“ Die aktuelle Abfallbilanz ist unter folgendem Link zum Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie finden: https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/abfall/bilanzen-plaene/ Die Präsidentin PRESSEMITTEILUNG Nr.: 03/2018 E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Halle (Saale), 08.11.2022 Oktober 2022 in Sachsen-Anhalt: zu warm, zu trocken, zu sonnig Mit einer Monatsmitteltemperatur von 12,9 °C war der Oktober 2022 in Sachsen-Anhalt um 3,5 Kelvin wärmer, als es nach der Klimaperiode 1961 bis 1990 zu erwarten gewesen wäre. Der vergangene Monat war damit der wärmste Oktober in Sachsen-Anhalt seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1881. Der bisherige Rekordhalter aus dem Jahr 2001 landet nun auf Platz zwei. Den drittwärmsten Oktober gab es 2006. Vor allem die zweite Monatshälfte war durch sehr warme Luftmassen geprägt. Am 17. Oktober wurde verbreitet nochmals ein Sommertag mit 25 °C oder mehr registriert. Ein weiterer beachtlicher Wärmeschub zum Monatsende sorgte am 28. Oktober an einigen Orten erneut für sommerliche Temperaturen. Magdeburg, Quedlinburg und Aschersleben verzeichneten dadurch zwei Sommertage im Oktober. Im vergangenen Monat fielen insgesamt 30,1 mm Niederschlag. Das entspricht 84,5 % der zu erwartenden Menge entsprechend der Klimaperiode von 1961 bis 1990. Damit ist der Oktober der achte zu trockene Monat des Jahres 2022. Regional gab es allerdings große Unterschiede. Besonders trocken war es in Seehausen in der Altmark, wo nur 11,7 mm Niederschlag gemessen wurden. Feuchter war es im Harzumfeld mit beispielsweise 67,3 mm in Sorge. Außerdem wurden im Oktober 157,0 Sonnenstunden registriert. Das entspricht 150,5 % gegenüber der Klimaperiode von 1961 bis 1990. Die Präsidentin Pressemitteilung Nr.: 23/2022 praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de Ausgewählte Daten: Wärmste Oktobermonate in Sachsen-Anhalt seit Beginn der Wetteraufzeichnung 1881 PlatzJahrMitteltemperaturAbweichung zu 1961-1990 1202212,9 °C3,5 K 2200112,7 °C3,3 K 3200612,5 °C3,1 K Beispielhafter Temperaturverlauf und Vergleichswerte 1961-1990 Temperaturverlauf des Oktobers 2022 in Wernigerode 23,0 21,0 Temperatur in °C 19,0 17,0 15,0 13,0 11,0 9,0 7,0 3,0 01.10.2021 02.10.2021 03.10.2021 04.10.2021 05.10.2021 06.10.2021 07.10.2021 08.10.2021 09.10.2021 10.10.2021 11.10.2021 12.10.2021 13.10.2021 14.10.2021 15.10.2021 16.10.2021 17.10.2021 18.10.2021 19.10.2021 20.10.2021 21.10.2021 22.10.2021 23.10.2021 24.10.2021 25.10.2021 26.10.2021 27.10.2021 28.10.2021 29.10.2021 30.10.2021 31.10.2021 5,0 Mittlere Tagesmitteltemperatur (1961-1990) Tagesmitteltemperatur 2022 Grün: Tagesmitteltemperatur im Oktober 2022 Schwarz: Mittlere Tagesmitteltemperatur im Oktober in der Vergleichsperiode 1961 bis 1990 Orte mit einer Tageshöchsttemperatur von mindestens 25 °C 17.10.2022 28.10. Tages- Ort Tages- höchst- Ort temperatur höchst- temperatur 1.Bernburg26,81.Quedlinburg26,2 2.Bad Lauchstädt26,62.Huy-Pabstorf25,3 3.Aschersleben26,43.Wernigerode25,2 4.Querfurt26,44.Magdeburg25,0 5.Jeßnitz26,45.Aschersleben25,0 6.Magdeburg25,87.Quedlinburg25,78.Osterfeld25,59.Zeitz25,510.Drewitz bei Burg 25,411.Wittenberg25,412.Genthin25,213.Demker25,0
Kritische Begleitung des UGB-Prozesses, Erstellung von Stellungsnahmen zu einzelnen Aspekten des UGB, Durchführung von Fachworkshops, Pressegesprächen und einer Konferenz.
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