Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Abgeordnetenhaus Berlin 2016: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 – Umsetzungszeitraum 2016 – 2020, Vorlage – zur Beschlussfassung –, Drucksache 17/2987, 07.06.2016. Internet: www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2987.pdf (Zugriffsdatum: 08.09.2022) Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg 2016: Regionales Bezugssystem RBS. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/regionales/rbs/berlinklein.asp?Kat=4002 (Zugriffsdatum: 08.09.2022) Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg 2021: Energie- und CO2-Daten im Land Berlin 2020, Potsdam. Internet: download.statistik-berlin-brandenburg.de/cba6353763ccd5d2/f1c40867da86/SB_E04-05-00_2020j01_BE.xlsx (Zugriffsdatum 08.09.2022) Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) vom 22. März 2016: In der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes vom 26.10.2017, GVBl. S. 548 ff. 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Internet: www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/UStG.pdf (Zugriff am 16.08.2023) Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung – AnlRegV2017: Die Anlagenregisterverordnung vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1320), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) geändert worden ist, ist gemäß Artikel 2 der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRVEV) am 1. September 2017 außer Kraft getreten. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung: Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert worden ist. Delphi Imm Gmbh: Solarkataster Berlin 2025, Solarrechner für Berlin: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2024: Digitale farbige TrueOrthophotos 2020 (TrueDOP20RGB) – Sommerbefliegung Internet: gdi.berlin.de/view/truedop_2020_sommer (Zugriff am 20.10.2022) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2021: Digitale farbige Orthophotos 2021 (DOP20RGBI) Internet: gdi.berlin.de/view/dop_2021 (Zugriff am 20.10.2022)
26.03.2026 Am Samstag, 21. März 2026 , gab es passend zum Tag des Waldes und zum Frühlingsanfang zwei Veranstaltungen bei den Berliner Forsten zu entdecken. Zahlreiche Besuchende zog es an die frische Luft zum traditionellen Frühlingsfest in Pankow . Klein und Groß haben an zahlreichen Markt- und Informationsständen gebummelt, geschlemmt und sich die Zeit mit dem bunten Rahmenprogramm versüßt. Vom Bastelangebot über Grünholzdrechseln bis zur Jagdhunderassenvorstellung – für jede und jeden war etwas dabei. Freudig wurde das sonnige Frühlingswetter auch im Plänterwald begrüßt. Hier nahm der Revierförster Interessierte mit auf eine Führung und gab praktische Tipps für einen sicheren und naturgerechten Waldbesuch. Von der Waldschule Plänterwald gab es zudem Ideen und Anregungen, wie sich Ausflüge im Wald spannend und abwechslungsreich gestalten lassen. So kann der Frühling beginnen. Alle Informationen zu den Veranstaltungen: Frühlingsfest Sicher und informiert in den Wald Pressemitteilung vom 19.03.2026 Mit Wirkung zum 27. März 2026, dem 111. Jahrestag der Unterzeichnung des Dauerwaldkaufvertrags, hebt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) das vor zwei Jahren verfügte Moratorium für den Holzeinschlag in den Berliner Wäldern auf. An seine Stelle treten die neuen Waldentwicklungsgrundsätze der Berliner Forsten, die am vergangenen Freitag vorgestellt wurden. Das erklärte Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz des Abgeordnetenhauses. Mit ihnen liegt erstmals ein klarer, indikatorengestützter Rahmen für die Entwicklung des Berliner Waldes bis 2065 vor. Ziel ist der Umbau hin zu arten- und strukturreichen, klimaresilienten Dauerwäldern, die sich natürlich und auf ganzer Fläche verjüngen. Zugleich sichern und stärken sie ihre Funktionen für Erholung, Biodiversität und Artenschutz sowie für Klimaschutz und Trinkwasserversorgung. Um diese Ziele zu erreichen, ist ein aktives und umsichtiges waldbauliches Handeln erforderlich. Kleinräumige, strukturgebende Maßnahmen – wie die einzelstamm- oder gruppenweise Entnahme von Bäumen sowie die Nutzung natürlicher Dynamiken und Störungen – bilden dafür eine zentrale Grundlage. Vor diesem Hintergrund ist das Moratorium nicht mehr erforderlich. Künftig sind die Waldentwicklungsgrundsätze die verbindliche Basis für das Handeln der Berliner Forsten. Senatorin Ute Bonde: „Mit den neuen Waldentwicklungsgrundsätzen und der Waldvision 2065 gehen wir einen klaren Weg. Die Berliner Wälder werden Schritt für Schritt zu stabilen, vielfältigen und klimaresilienten Ökosystemen weiterentwickelt – zu Wäldern, die Kühle, Schutz und Erholung für die Menschen dieser Stadt bieten. Angesichts der Klimakrise braucht es dafür auch künftig ein aktives und verantwortungsvolles Handeln im Wald – mit Augenmaß, fachlicher Kompetenz und dem großen Engagement der Beschäftigten der Berliner Forsten.“ Der neue Ansatz basiert auf fünf zentralen Entwicklungslinien: der kleinräumigen Entwicklung strukturreicher Dauerwälder, angepassten Wildbeständen als Voraussetzung für natürliche Verjüngung, der gezielten Gestaltung stabiler Waldränder, integriertem Naturschutz sowie einem umfassenden Monitoring- und Lernsystem. Die Berliner Forsten übernehmen damit eine Schlüsselrolle in der gesamtstädtischen Klimaanpassungsstrategie. Der Wald wird als Teil einer grünen Infrastruktur weiterentwickelt, die zur Kühlung der Stadt, zur Bindung von CO₂, zum Schutz der Biodiversität und zur Erholung der Bevölkerung beiträgt. Das Moratorium wurde verfügt, um den Berliner Forsten Zeit für eine grundlegende Evaluation der bisherigen waldbaulichen Praxis zu geben und vor dem Hintergrund der Klimakrise eine zukunftsfähige Waldentwicklung zu erarbeiten. In einem zweijährigen, intensiven Lern-, Austausch- und Beteiligungsprozess wurden externe wissenschaftliche Expertinnen und Experten sowie Praktiker und Verbände eingebunden. Insbesondere die aktive Mitwirkung der Beschäftigten der Berliner Forsten aus allen Bereichen und Ebenen spielte eine zentrale Rolle. „Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Forsten und ihrer Leitung für ihren engagierten Einsatz für die Bewältigung dieser herausfordernden Aufgabe“, sagte Bonde. „Ihre praktische Erfahrung und ihr Engagement haben maßgeblich dazu beigetragen, tragfähige und zukunftsgerichtete Lösungen zu entwickeln.“ Waldentwicklungsgrundsätze Pressemitteilung vom 13.03.2026 Mit einem Festakt im Deutschen Historischen Museum ist am Freitagabend das Jubiläum des Berliner Dauerwaldvertrages gefeiert worden. Vor 111 Jahren – am 27. März 1915 – erwarb der damalige Zweckverband Groß-Berlin vom preußischen Staat rund 10.000 Hektar Wald – mit der vertraglichen Verpflichtung, diese dauerhaft zu erhalten und für die Erholung der Bevölkerung bereitzustellen. Damit wurde der Grundstein dafür gelegt, dass die Hauptstadt bis heute über große zusammenhängende Waldflächen verfügt. Den Festakt im Rahmen des Deutschen Naturschutztages nutzten die Berliner Forsten gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zugleich für einen Blick nach vorn: Erstmals wurden die neuen Waldentwicklungsgrundsätze sowie die langfristige Waldvision 2065, also zum 150. Jubiläum des Dauerwaldvertrags, der Öffentlichkeit präsentiert. Beide sind Ergebnis eines umfassenden Evaluationsprozesses, den die Forstverwaltung im Jahr 2024 angestoßen hat. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Der Wald der Stadt Berlin umfasst inzwischen mehr als 28.000 Hektar. Fast ein Fünftel der Stadtfläche ist bewaldet. Er prägt das Landschaftsbild der Metropole, bietet Raum für Erholung und Naturerfahrung und ist zugleich ein bedeutender Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade angesichts der Klimakrise gewinnt der Wald weiter an Bedeutung. Ich danke den Berliner Forsten für ihr großartiges Engagement – gemeinsam wappnen wir unsere Wälder für die Herausforderungen der Zukunft.“ Vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit, Hitze und Extremwetterereignisse haben die Berliner Forsten ihre Ansätze für eine klimaresiliente und multifunktionale Waldentwicklung überarbeitet, entstanden sind neue Waldentwicklungsgrundsätze sowie die Waldvision 2065. Die Berliner Wälder werden vorausschauend, entschlossen und zugleich behutsam und kleinräumig umgebaut und entwickelt, Ziel ist ein klimaresilienter Dauerwald. Das bedeutet: mehr Mischwald statt Reinbestände, mehr Strukturvielfalt, natürliche Verjüngung auf großer Fläche, alte und junge Bäume nebeneinander, mehr Biotopbäume und Totholz als Lebensraum. Mit der Waldvision 2065 beschreiben die Berliner Forsten darüber hinaus ein langfristiges Zukunftsbild für den Berliner Wald: einen vielfältigen, klimaangepassten Dauerwald, der auch für kommende Generationen Erholungsraum, Lebensraum für Arten und ein zentraler Bestandteil der grünen Infrastruktur der Metropole bleibt. Detaillierte Informationen finden Sie hier: Waldvision 2065 Waldentwicklungsgrundsätze Waldnaturschutz 04.03.2026 Weiterhin bietet die Firma „Brennholzdge“ über die Internetseite brennholzdge.com Brennholz unter der Postadresse der Berliner Forsten an. Zuvor geschah dies bereits unter dem Namen „Doegeholz“ über die Internetseite doegeholz.com. Weitere Abwandlungen des Namens und der URL sind möglich. Diese Firma steht in keinerlei Zusammenhang mit den Berliner Forsten und nutzt die Adresse Dahlwitzer Landstraße 4, 12587 Berlin, ohne unsere Erlaubnis oder sonstige Berechtigung. Ein Brennholzverkauf über diese Firma findet in keiner Weise an unserem Standort statt und es besteht auch keine Kooperation oder ähnliche Verbindung. Wir bemühen uns bereits um eine Lösung. 09.02.2026 Der Berliner Wald braucht mehr Frauen. Denn sie sind noch immer unterrepräsentiert. Mit Beteiligungen am Girls‘Day und anderen Ausbildungsinitiativen versuchen die Berliner Forsten seit vielen Jahren, das Verhältnis auszugleichen. Am 23. April 2026 bieten Reviere in allen vier Forstämtern sowie die Waldschulen der Berliner Forsten wieder einen Tag lang Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten von Försterinnen, Forstwirtinnen und Waldpädagoginnen bei ihrer Arbeit für den Berliner Erholungswald. Neben Informativem gibt es die Möglichkeit, sich selbst auszuprobieren, zum Beispiel Bäume zu pflanzen oder Werkzeuge in Augenschein zu nehmen. So können die Teilnehmerinnen herausfinden, welcher Beruf der richtige für sie ist. Zum Angebot der Berliner Forsten. 26.01.2026 Im Januar waren die Berliner Forsten gleich auf zwei Messen vertreten: Anpacken und Informieren war das Motto auf der grünen Ausbildungsmesse „young generation hub“. Bei uns konnten junge Menschen die Motorsäge inspizieren und sich beim Entasten üben, um rauszubekommen, ob der Beruf der Forstwirtin beziehungsweise des Forstwirts das Richtige für sie ist. Antworten und Berufseinblicke von echten Waldprofis gab es durch unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort, welche alle Fragen zum Beruf Forstwirt/in und Förster/in beantwortet haben. Viele tolle Momente gab es zudem bei der Grünen Woche, welche dieses Jahr 100-jähriges Jubiläum gefeiert hat. Zusammen mit den Berliner Waldschulen und zahlreichen engagierten Kolleginnen und Kollegen haben wir dort zehn spannende und abwechslungsreiche Messetage verbracht. Klein und Groß und Jung und Alt haben mit uns das Waldquiz gelöst und Fragen beantwortet, die Kurbel an der XXL-Murmelbahn geschwungen, Puzzlezteile angepackt und dabei unsere neue Waldbeschilderung entdeckt. Es war uns ein Herzensanliegen, mit Rat und Informationen zur Stelle zu sein und unser Waldwissen mit den Besuchenden zu teilen. Wir bedanken uns auch für das Interesse aller politischen Akteure, welche uns an unserem Stand besucht und sich für unsere Sache – den Wald – interessiert haben. Wir freuen uns schon jetzt auf nächstes Jahr! Pressemitteilung vom 25.11.2025 Der Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich im Jahr 2025 weiter verschlechtert. 46 Prozent der Waldfläche weisen deutliche Schäden auf – neun Prozentpunkte mehr als 2024. Das ist der höchste im Beobachtungszeitraum erfasste Wert. Der Anteil gesunder Bäume ohne sichtbare Schäden liegt bei drei Prozent. Damit wird der bisherige niedrigste Wert aus dem Jahr 2022 leicht unterschritten. Hauptursachen sind das trockene Frühjahr 2025 und die anhaltende Bodentrockenheit seit 2018. Viele Bäume zeigen seit Jahren eine reduzierte Stoffwechselaktivität, die ihre Regenerationsfähigkeit einschränkt. Die Hauptbaumarten sind unterschiedlich betroffen: Während sich die Kiefer verschlechtert, hat sich der Zustand der Eichen auf niedrigem Niveau verbessert. 40 Prozent der Kiefern weisen deutliche Schäden auf (2024: 13 Prozent). Der Anteil völlig gesunder Kiefern liegt nur noch bei drei Prozent (2024: sieben Prozent). Ursache ist vor allem die extreme Frühjahrstrockenheit; die Niederschläge im Juli kamen zu spät für das Nadelwachstum. Die Mistel, die den Bäumen Nährstoffe und Wasser entzieht, ist weiterhin an rund einem Viertel der Bäume nachweisbar. Der Zustand der Eiche hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert, liegt aber weiterhin auf schlechtem Niveau. 66 Prozent der Eichen zeigen deutliche Schäden nach 87 Prozent im Jahr 2024. Spätfröste Anfang April haben auch in diesem Jahr den Blattaustrieb negativ beeinflusst. Nur zwei Prozent der Eichen wiesen 2025 keine Schäden auf. Die Absterberate ist weiter gesunken und nähert sich dem langjährigen Mittel an. Bezogen auf 10.000 Bäume ist im Mittel mit einem jährlichen Absterben von 27 Kiefern bzw. 48 Eichen zu rechnen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Der diesjährige Waldzustandsbericht macht deutlich, dass die Berliner Wälder weiterhin unter dem Druck der veränderten klimatischen Bedingungen stehen. Wir sehen, wie ernst die Lage ist – und gleichzeitig, wo wir schon Wirkung erzielen. Die Berliner Forsten arbeiten seit Jahren mit großer Sorgfalt daran, die Wälder zu stabilisieren und Schritt für Schritt widerstandsfähiger zu machen. Mit angepassten Konzepten und Strategien werden wir diesen Weg fortsetzen: mit klarem Blick auf die fachlichen Erkenntnisse, mit Verantwortung und mit der notwendigen Ausdauer, die ein gesunder Stadtwald braucht. Denn intakte Wälder sind unverzichtbar für unser Trinkwasser und eine lebenswerte Stadt.“ Die Ergebnisse des Waldzustandsberichts deuten darauf hin, dass sich die klimatischen Veränderungen schneller vollziehen, als natürliche Anpassungsprozesse in Waldökosystemen folgen können. Die Anstrengungen der Berliner Forsten zum Umbau der Berliner Wälder über Naturverjüngung und Pflanzungen zeigen erste Erfolge. Der Anteil der Laubbäume und die Artenvielfalt in den Wäldern nehmen weiter zu. Die Bemühungen müssen für eine weitere Stabilisierung fortgesetzt und intensiviert werden. Derzeit erarbeiten die Berliner Forsten angepasste und weiterentwickelte Waldentwicklungsgrundsätze. Ergebnisse des laufenden Prozesses werden im Frühjahr 2026 vorgestellt. Waldzustandsbericht 2025 des Landes Berlin 05.11.2025 Die Zitterpappel, auch Espe oder Aspe genannt, ist der Baum des Jahres 2026. Das heimische Weidengewächs ist fast in ganz Europa verbreitet und stellt ein wichtiges Pioniergehölz dar. Nach Stürmen oder Bränden ist sie oft die erste Baumart, die zurückkehrt, so zum Beispiel auch auf der Waldbrandfläche aus dem Jahr 2022 im Grunewald. Der Allrounder besiedelt offene Flächen, trägt zur Regeneration von Wäldern bei und bietet zahlreichen Tieren Lebensraum. Über 60 Schmetterlingsarten nutzen sie als Futterpflanze, und viele Vogelarten profitieren von ihrem reichen Insektenangebot. Als sehr anpassungsfähiger Baum wurde die Zitterpappel auch als Symbol für Lebenskraft und Wandel, besonders in Zeiten der Klimakrise, gewählt. Seit 1989 kürt die „Baum des Jahres – Dr. Silvius Wodarz Stiftung“ jährlich den Baum des Jahres, um auf die ökologische, kulturelle und forstwirtschaftliche Bedeutung heimischer Baumarten aufmerksam zu machen. Ziel ist es, das Bewusstsein für den Wert und Schutz unserer Bäume in Wäldern, in Städten und in der Landschaft zu stärken. 29.10.2025 Zwei der Bäume, die im vergangenen Sommer im Bereich des Forstamtes Tegel dem Sturmtief „Ziros“ zum Opfer gefallen sind, bekommen eine neue Heimat. Zusammen mit dem Zoo Berlin haben Mitarbeitende des Reviers Tegelsee die Eichenstämme für das neu entstehende Großkatzenareal ausgewählt und transportfähig gemacht. Sie werden künftig das 3.100 m² große Raubtier-Areal verschönern und Mensch und Tier noch viele Jahre erfreuen. Die mächtigen Eichen sollen den Großkatzen in der neuen Netzanlage ein abwechslungsreiches, naturnahes Umfeld bieten. Verschiedene Ebenen, Klettermöglichkeiten, Verstecke und Spielbereiche sollen den natürlichen Bewegungsdrang und die Neugier der Tiere fördern. Dabei spielen robuste Naturmaterialien eine große Rolle. Eichen eignen sich besonders gut für Kletter- und Spielmöglichkeiten für Raubkatzen. Sie sind robust und langlebig, bieten feste Ankerpunkte zum Kratzen und bleiben auch bei intensiver Nutzung stabil. Der erste Baum ist bereits geliefert worden: 13 Meter lang und etwa fünf bis sechs Tonnen schwer. In den folgenden Tagen wird sich ein weiterer Riese zu den Netzanlagen hinzugesellen. 27.10.2025 Insgesamt 21 Personen gingen am 24. und 25. Oktober bei der 10. Berlin-Brandenburger Juniorenwaldarbeitsmeisterschaft an den Start. Auszubildende aller Berliner Forstämter waren mit dabei. Mit wie viel Geschick die Arbeit mit der Motorsäge möglich ist, haben sie bei den fünf Disziplinen der Meisterschaft unter Beweis stellen können. Es galt, die Echtbaumfällung, die Entastung, den Präzisionsschnitt, den Kombinationsschnitt sowie den Kettenwechsel mit Präzision und Geschwindigkeit zu meistern. Alle Teilnehmenden haben ihr Bestes gegeben und ihrem Handwerk alle Ehre gemacht. Auf das Siegertreppchen für den Gesamtsieg haben es gleich drei unserer Auszubildenden geschafft. Herzlichen Glückwunsch! U24 Landesklasse: Max Rudisch (Revier Blankenfelde) Owe de Vries (Revier Eichkamp) Ole Reinicke (Revier Blankenfelde) In der U24 Gästeklasse gratulieren wir: Rick Hastädt (Mecklenburg-Vorpommern) Timo Sodmann (Mecklenburg-Vorpommern) Egon Graf (Mecklenburg-Vorpommern) Großen Applaus gibt es auch für alle Siegerinnen und Sieger der einzelnen Disziplinen. 23.09.2025 „ Gemeinsam! Für den Wald “ hieß es am traditionell dritten Septemberwochenende im Rahmen der Deutschen Waldtage 2025. Rund 800 Teilnehmenden haben bei über 20 Veranstaltungen ein vielseitiges und spannendes Programm erlebt und sich dabei mit Waldexpertinnen und Waldexperten direkt vor Ort ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand dabei die Bedeutung eines intakten Ökosystems Wald für die Stadt Berlin, ihre Einwohnenden und die Umwelt. Ob Pilz- und Kräuterwanderung, Waldführungen zu verschiedenen Themen, Motorkettensägenkurs, Kinoerlebnis, Fitnessangebote oder vielseitige Angebote der Berliner Waldschulen – bei den Berliner Forsten war am Wochenende der Deutschen Waldtage richtig was los! Hier geht es zur Veranstaltungsseite 13.08.2025 Am 1. August 2025 haben der Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne und der Referatsleiter des Forstbetriebs, Lutz Wittich, den neuen Jahrgang der Auszubildenden zur Forstwirtin bzw. zum Forstwirt am Landesforstamt begrüßt. Zu Beginn gab es ein buntes Programm, mit welchem die neuen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam in die Ausbildung starten konnten. Vom Kennenlernen beim gemeinsamen Frühstück über Informatives zur Ausbildung, dem Einkleiden in die PSA bis zu den ersten Unterweisungen und einem Erste-Hilfe-Kurs – die erste Woche bei den Berliner Forsten hatte viel zu bieten. Die dreijährige Lehre absolvieren sie in einem der vier Ausbildungsreviere. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen auf der Waldpflege, Naturschutz, Forsttechnik und begleitenden theoretischen Grundlagen. Die Berliner Forsten benötigen dringend gut ausgebildete Forstwirtinnen und Forstwirte für die Erhaltung, naturnahe und ökologische Pflege sowie die Entwicklung und Stabilisierung der Berliner Schutz- und Erholungswälder. Unsere Wälder sind bedroht durch die Klimakrise. Als kühlende und ausgleichende Landschaftselemente für die lufthygienische Situation und Trinkwasserversorgung der Großstadt und als Erholungsort sind sie unverzichtbar für die Stadt Berlin. Die Berliner Forsten bieten jedes Jahr bis zu acht jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zum Forstwirt/in. Das Ausbildungsjahr startet am 1. August. Die Bewerbungsfrist endet bereits am 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Weitere Informationen zur Ausbildung zum Forstwirt/in bei den Berliner Forsten
Willkommen im Hobrechtswald auf den ehemaligen Rieselfeldern, einer sich wandelnden, wassergeprägten Erholungslandschaft im Berliner Nordosten. Die Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde erhielt als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt eine Auszeichnung. Diese Auszeichnung wird an vorbildliche Projekte verliehen, die sich in besonderer Weise für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland einsetzen. Pressemitteilung vom 22.08.2019 Bild: Lutz Griesbach Informationen Der Frühling hält Einzug im Hobrechtswald. Es grünt, sprießt und blüht an jeder Ecke. Die Brut- und Setzzeit hat begonnen: Neuntöter, Kranich und Co. legen Eier und wärmen sie, bis ihre Küken schließlich schlüpfen. Und auch die Weidetiere des Hobrechtswaldes bringen ihre Jungen zur Welt. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, Karte: OpenStreetMap Karte Der Hobrechtswald kann dank vielfältigem Wegenetz auf verschiedenste Arten erkundet werden; zu Fuß, mit dem Fahrrad, hoch zu Ross. Wege wie der Rieselrundweg und die Kunstpfade sind als Rundwanderwege erschlossen. Infopunkte geben Auskunft über den Hobrechtswald und helfen bei der Orientierung. Weitere Informationen Bild: SenUVK / D. Schwarz Erholungswald Der Hobrechtswald ist der jüngste und gleichzeitig der wohl ungewöhnlichste Wald Berlins. Nach gut hundertjähriger Nutzung als Rieselfeld, zeigt er sich heute als Ort der Erholung und zur Naturbeobachtung für Jung und Alt. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldweide Der Hobrechtswald ist Standort des größten Waldweideprojektes in Deutschland. Auf großen, eingezäunten und größtenteils sogar begehbaren Flächen wird seit 2011 eine extensive Waldweide mit robusten Rinder- und Pferderassen betrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Lietzengraben In der Lietzengrabenniederung gibt es große Flachwasserbereiche. Während der Rieselfeldnutzung wurde der Graben für einen schnelleren Wasserabfluss begradigt und vertieft. Verschiedene Maßnahmen sorgen dafür, das Wasser wieder länger zu halten, um so u.a. die Austrocknung des Bodens zu verhindern. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Rieselfeldgeschichte Ende des 19. Jahrhunderts mussten die lichten Kiefernwälder einer Anlage von Rieselfeldern zur Versickerung der Berliner Abwässer weichen. Nach Stilllegung der Rieselfelder blieben, durch die zuletzt sehr intensive Nutzung, eine stark veränderte Landschaft und ein schadstoffbelasteter Boden zurück. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mediathek Der Hobrechtswald zeichnet sich durch viele Attraktionen aus. Alte Rieselfeldrohre mit leuchtend blauer Spitze weisen den Weg entlang des Rieselrundwegs und kleine Stahlrohre markieren Audioguide-Stationen. (Videos, Bildergalerie, Audioguides) Weitere Informationen
Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität werden, wie große Teile des Umweltrechts nicht auf nationaler Ebene, sondern europaweit festgelegt. Ende 2024 hat die EU die Richtline (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa verabschiedet. Sie löst die bisherigen Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG ab und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 12. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen werden. Die in der Richtlinie festgelegten verschärften Grenz- und Zielwerte bzw. Immissionswerte müssen zwar erst im Jahr 2030 eingehalten werden, dennoch haben sie bereits jetzt Relevanz. Denn schon ab dem Kalenderjahr 2026 wird überprüft, ob die gemessenen Konzentrationen über den ab 2030 einzuhaltenden Immissionswerten liegen. Nachfolgend sind die aktuell geltenden Immissionswerte ( Tabelle 1 ) und die ab 2030 einzuhaltenden Grenz- und Zielwerte ( Tabelle 2 ) zusammengestellt. Tabelle 2 enthält zusätzlich Hinweise auf Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Neben Grenz- und Zielwerten, die eingehalten werden müssen bzw. sollen, gibt es auch Informations- und Alarmschwellenwerte, die in Tabelle 3 zusammengefasst werden. Während eine Überschreitung der Informationsschwelle dazu führt, dass der Bevölkerung umgehend entsprechende Hinweise zur Verfügung gestellt werden müssen, sind bei Konzentrationen oberhalb der Alarmschwellenwerte unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den jeweiligen Schwellenwert einzuhalten. Weiterführende Informationen finden Sie unter den Tabellen. Bei Partikeln unterscheidet man zwischen PM 10 (PM = particulate matter), das sind Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis zu 10 µm, und PM 2,5 , also Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis 2,5 µm. PM 10 und PM 2,5 sind gesundheitlich besonders problematisch, da diese feinen Teilchen in die oberen Atemwege und Bronchien (PM 10 ) oder sogar bis in die Lunge (PM 2,5 ) gelangen können. Ein Grenzwert wird aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern. Dieser Grenzwert muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden und darf danach nicht mehr überschritten werden. Werden die EU-weit geltenden Grenzwerte eines Schadstoffes überschritten, müssen in den betroffenen Regionen Luftreinhaltepläne erstellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten müssen, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Bereits vor deren Inkrafttreten ab dem Jahr 2030 wird zwischen 2026 und 2029 geprüft, ob die gemessenen Konzentrationen oberhalb der künftigen Grenz- oder Zielwerte liegen. Ist dies der Fall, sind Luftqualitätsfahrpläne aufzustellen, die Maßnahmen enthalten, um eine Grenzwerteinhaltung bis 2030 zu erreichen. Sie sind auch erforderlich, um eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte zu beantragen. Von der Aufstellung eines Luftqualitätsfahrplans kann abgesehen werden, wenn Szenarienrechnungen aufzeigen, dass eine Einhaltung ohne zusätzliche Maßnahmen ab dem Jahr 2030 möglich ist, oder die Überschreitung durch temporäre Ursachen bedingt ist. Der Zielwert ist mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt in größerem Maße langfristig zu vermeiden. Er soll soweit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden. Das Langfristziel beschreibt die langfristig zu erreichende Konzentration in der Luft, unterhalb der eine direkte schädliche Auswirkung auf menschliche Gesundheit und/oder Umwelt insgesamt nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen unwahrscheinlich ist. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sollen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Es besteht zudem für NO 2 und PM 2,5 die Verpflichtung zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition, deren Erfüllung anhand des AEI überprüft wird. Der Indikator für die durchschnittliche Exposition (AEI – Average Exposure Indicator) wird an allen Probenahmestellen an Standorten für den städtischen Hintergrund für die durchschnittliche Exposition ermittelt. Er wird als gleitender Jahresmittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet, indem der Durchschnittswert aller Hintergrundstationen jeweils für NO 2 und PM 2,5 ermittelt wird. Der AEI eines bestimmten Jahres ist der Mittelwert des entsprechenden Jahres und der beiden Vorjahre. Die Luftschadstoffkonzentrationen sind in Berlin inzwischen so stark zurück gegangen, dass eine Gefahr der Überschreitung der bis 11. Dezember 2026 gültigen Alarmschwellen gemäß Richtlinie 2008/50/EG nicht mehr besteht. Im Sommer kommt es gelegentlich zu Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 µg/m 3 . In diesen Fällen werden in einem standardisierten Verfahren mittels Pressemitteilungen und Warntexten über die Internetseite luftdaten.berlin.de umgehend geeignete Informationen zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die neuen Alarmschwellen der Richtlinie (EU) 2024/2881 können jedoch künftig vereinzelt überschritten werden, wie eine Analyse der jüngsten Messdaten zeigt.
Biologische Vielfalt ist Grundlage für unser Wohlbefinden und unsere Lebensqualität. In der Stadt bietet sie Bewohnerinnen und Bewohnern wichtige Ökosystemleistungen wie Luftreinigung, Klimaregulierung, Regenwassermanagement und Erholung. Diese Vielfalt kann jedoch nur dort existieren, wo natürliche Lebensräume ausreichend Platz und Struktur für das Vorkommen unterschiedlichster Arten bieten. Biologisch vielfältige Lebensräume können den harschen Umweltbedingungen einer Stadt trotzen und sich an den schnell voranschreitenden Klimawandel anpassen. Die Stadt Berlin hat erkannt, dass natürliche Lebensräume und ihre wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zunehmend verloren gehen und dass Maßnahmen für den zielgerichteten Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt notwendig sind. Daher wurde 2012 erstmalig eine Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt erarbeitet und verabschiedet. Unter Berücksichtigung neuster Erkenntnisse hat die Senatsumweltverwaltung diese Strategie überarbeitet und im Juni 2025 als neue Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ veröffentlicht. Pressemitteilung vom 17.06.2025: Senat beschließt Berliner Biodiversitätsstrategie 2030+ An der Ausarbeitung und Zielsetzung aller Bereiche waren sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure mit ihrer Expertise beteiligt, wobei verschiedene Beteiligungsformate genutzt wurden. Dazu gehörten eine kartenbasierte Onlineumfrage auf „Maptionnaire“, Fachgespräche, Fokusgruppen sowie bilaterale und multilaterale Abstimmungen mit Naturschutzverbänden und Berliner Bezirken. Dieser partizipative Prozess wird auch nach der Verabschiedung der Strategie fortgesetzt, um diese kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die neue Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt ist ein dynamisches Dokument, das auch nach seiner Veröffentlichung kontinuierlich weiterentwickelt wird, um flexibel und gezielt auf neue Herausforderungen zu reagieren. Sie ist eine Fortschreibung der 2012er-Strategie, die unter Berücksichtigung aktueller und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse vom Berliner Senat überarbeitet wurde. Die Ziele wurden aktualisiert und präzisiert, um besser mit nationalen und internationalen Vorgaben verknüpft und auf die Berliner Gegebenheiten zugeschnitten zu sein. Die Fortschreibung macht deutlich, dass Berlin den Rückgang der Artenvielfalt ernst nimmt und rasche Gegenmaßnahmen bietet. Um die Ziele der Strategie zu erreichen, müssen die Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität , zur Anpassung an den Klimawandel und zur Steigerung der Lebensqualität integrativ und gemeinsam umgesetzt werden. Jedes der 19 Handlungsfeldern ist mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Indikatoren verknüpft. Die Strategie hat das Potenzial, Berlins Auftritt als vielfältige, grüne und lebenswerte Stadt zu festigen, indem sie die natürlichen Lebensräume und die Stadtnatur nachhaltig schützt und sich sowohl national als auch international als Vorbild etabliert. Die Umsetzung erfordert breites Engagement, ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen sowie die Prüfung neuer Finanzierungsinstrumente. Erfolgreich ist sie durch die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Akteure, einschließlich Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und der Berliner Bevölkerung. Unternehmen haben ein Bündnis zur Förderung der Biodiversität geschlossen und landeseigene Betriebe wollen ein Biodiversitätsmanagement integrieren. Wohnungsbaugesellschaften und private Gärten können zur Schaffung von Lebensräumen beitragen. Auch die graue Infrastruktur bietet Potenzial für Begrünung und Lebensraumgestaltung, erfordert jedoch gezielte Beratung und Anreize. Zudem sind die Akzeptanz und Beteiligung der Bevölkerung entscheidend. Durch aktive Kommunikation und Einbindung in Planungsprozesse können innovative Lösungen entwickelt und Unterstützung für Biodiversitätsmaßnahmen gewonnen werden. Eine ressortübergreifende Zusammenarbeit ist notwendig, da Biodiversität ein Querschnittsthema ist, das in Stadtplanung, Umweltbildung, Wassermanagement und anderen Bereichen integriert werden muss. Dieser Ansatz überwindet sektorale Barrieren und fördert effiziente, stimmige und weitgreifende Lösungen für komplexe Herausforderungen. Der Newsletter zur neuen Berliner Biodiversitätsstrategie informiert über die Inhalte und Ziele der Strategie, über die Akteure in der Umsetzung, sowie über Initiativen, die sich für eine vielfältige Stadtnatur einsetzen. Außerdem gibt es regelmäßig Hinweise zu Veranstaltungen und Mitmachaktionen in der Stadt. Registrierung für den Newsletter Bild: Dieter Köhler Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2012 Mit der 2012er Strategie zur Biologischen Vielfalt hat Berlin seine Verantwortung für den Schutz von Arten und Natur erstmalig erkannt und wahrgenommen. Die Strategie verfolgte das Ziel, Stadtnatur zu schützen und zu fördern und nachhaltig in die Stadtgestaltung zu integrieren. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Felix Riedel Monitoring und Berichterstattung Um die Auswirkungen von umgesetzten Natur- und Artenschutzmaßnahmen verfolgen und bewerten zu können, ist ein umfassendes Monitoring unabdingbar. Daher sieht die Berliner Biodiversitätsstrategie 2030+ vor, ein systematisches Monitoringkonzept zu entwickeln, das über die Zielerreichung informiert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Spotlight Stadtnatur – Fachaustausch zur Berliner Biodiversität 2026 startet der Fachaustausch „Spotlight Stadtnatur“. In regelmäßig stattfindenden Online-Terminen fördert die Senatsverwaltung den fachlichen Dialog zu Stadtnatur, Artenschutz und naturbasierten Lösungen. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Einblicke, aktuelle Themen und ein offener, interaktiver Austausch. Weitere Informationen Bild: Juliana Schlaberg / NABU Berlin Akteurinnen und Akteure In Berlin setzen sich vielzählige Akteurinnen und Akteure für die Gemeinschaftsaufgabe ein, die Stadtnatur zu schützen und zu fördern. Das Engagement der vielen haupt- und ehrenamtlichen Umweltinitiativen reicht von Stadtgärten, über Citizen Science hin zu Exkursionen und Fortbildungen. Weitere Informationen
Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby bei Zerbst gehört zu den ältesten Naturschutzeinrichtungen Deutschlands. Sie wurde 1920 gegründet und im Februar 1932 zur „Staatlich anerkannten Muster- und Versuchsstation für Vogelschutz" ernannt. Vorrangiges Ziel war damals, forstschädigende Insekten mit ihren natürlichen Feinden, vor allem durch die Anbringung von Nistkästen, zu bekämpfen, und dies wissenschaftlich zu begleiten. Heute ist die Einrichtung Teil des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und ihre Aufgaben sind erheblich umfangreicher. Neben der Bestandserfassung der Vogelarten in Sachsen-Anhalt und der Einschätzung ihrer Bestandstrends, gehören dazu die Entwicklung von Schutzstrategien für gefährdete Vogelarten, die Beurteilung des Einflusses von Eingriffen und Infrastrukturmaßnahmen auf die Vogelwelt, die Erfüllung internationaler Berichtspflichten, die Koordination der wissenschaftlichen Vogelberingung sowie die Information von Behörden und Bürgern zu allen Belangen des Vogelschutzes. Außerdem unterstützt die Vogelschutzwarte mit naturschutzfachlichem Sachverstand Schutz- und Wiederansiedlungsprojekte für gefährdete Vogelarten. Bei der regelmäßigen landesweiten Erfassung der Vogelbestände und der wissenschaftlichen Vogelberingung werden die vier Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte von etwa 400 ehrenamtlichen Vogelbeobachtern unterstützt. (Quelle: Pressemitteilung LAU Nr.: 04/2022) Reihe: "Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt" Heft bzw. Sondeheft (SH) Berichte (PDF) Heft 1/2025 Vogelmonitoring 2022 Heft 1/2023 Vogelmonitoring 2021 Heft 1/2022 Vogelmonitoring 2020 Heft 1/2021 Vogelmonitoring 2019 Heft 3/2020 Vogelmonitoring 2018 Heft 1/2019 Vogelmonitoring 2015 bis 2017 Heft 5/2015 Vogelmonitoring 2014 Heft 6/2014 Vogelmonitoring 2013 Heft 1/2014 Vogelmonitoring 2012 Heft 1/2012 Vogelmonitoring 2011 SH 1/2011 Vogelmonitoring 2010 SH 1/2010 Vogelmonitoring 2009 SH 2/2009 Vogelmonitoring 2008 SH 4/2008 Vogelmonitoring 2007 SH 2/2007 Vogelmonitoring 2006 SH 1/2006 Vogelmonitoring 2005 SH 1/2005 Vogelmonitoring 2004 SH 4/2004 Vogelmonitoring 2003 SH 1/2003 Vogelmonitoring in Deutschland - Tagungsband Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt Handbuch (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 10/2013 "80 Jahre Vogelschutzwarte Steckby" Quelle: Der Falke 59, 2012 Hinweis Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Letze Aktualisierung: 06.08.2025
Weichen auf stabile Zukunft gestellt: Land und BVG schließen Revision des Verkehrsvertrags ab Pressemitteilung vom 16.12.2025 Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.
Im Rhein und erstmals auch direkt in den Abwassereinleitungen von Industriestandorten hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) gezielt nach industriell hergestellten Mikroplastikpartikeln – sogenannten Pellets und Beads – gesucht. Die Untersuchung ist Teil einer neuen LANUK-Studie, deren Ergebnisse Umweltminister Oliver Krischer und die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert, am Mittwoch, 13. August 2025, an Bord des Laborschiffs Max Prüss der Öffentlichkeit vorgestellt haben. „Die Studie zeigt deutlich: Mikroplastik gelangt nicht nur über diffuse Einträge, sondern auch direkt und punktuell über industrielle Abwassereinleitungen in den Rhein“, sagte Umweltminister Krischer. „Mikroplastik darf nicht zusammen mit dem anfallenden Abwasser in die Gewässer eingeleitet werden – unser oberstes Ziel muss die Vermeidung von Verlusten aus Herstellungs- und Transportprozessen sein. Das ist ein entscheidender Hebel, um unsere Gewässer wirksam zu schützen.“ Auch deshalb sei, so Krischer, neben technischen Maßnahmen vor allem das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen gefragt: „Produzentinnen, Betreiber und Logistikunternehmen – alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette müssen dafür Sorge tragen, dass mit Kunststoffpartikeln verantwortungsvoll umgegangen wird.“ Die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert, betonte den Pilotcharakter der Untersuchung: „Wir haben erstmals erfolgreich direkt in den Abwasserströmen von Industriestandorten Proben auf Beads und Pellets genommen – das war technisch eine große Herausforderung. Gleichzeitig ist es ein wichtiger Schritt für unsere Grundlagen- und Ursachenforschung rund um Mikroplastik.“ Im Rhein wurden an neun Messstellen Konzentrationen von 0,6 bis 3,6 primären Mikroplastikpartikeln pro Kubikmeter Wasser festgestellt. Da sich die Einträge im fließenden Gewässer nicht eindeutig einem Emittenten zuordnen lassen, arbeitete das LANUK daran, die Proben direkt an den Einleitungen von Industriestandorten zu entnehmen. Dabei wichen die Messwerte weit voneinander ab: Die Konzentrationen in den überprüften Direkteinleitungen lagen zwischen 0,95 und 2.571 Beads pro Kubikmeter Abwasser. Die Höchstwerte wurden bei nur einer Einleitung festgestellt, die übrigen lagen deutlich niedriger – im Bereich zwischen 0,95 und 19 Beads/m³. Bereits während der aktuellen Untersuchung gab es erste Gespräche zwischen Behörden und den Industriestandorten, wie Quellen ermittelt und Einträge in den Rhein vermindert werden können. „Obwohl es inzwischen die technische Möglichkeit zur Analyse gibt, wissen wir längst nicht alles: Mikroplastik verhält sich nicht wie gelöste Schadstoffe, die unterschiedlichen Partikel haben ein komplexes Verhalten im Fließgewässer“, erläuterte LANUK-Präsidentin Reichert. „Umso wichtiger ist es, dass wir den Eintrag schon an der Quelle verhindern – mit Aufklärung, Prävention und gelebter Verantwortung im betrieblichen Alltag.“ Ein wesentliches Problem bleibe die fehlende Standardisierung der Mess- und Probenahmeverfahren. „Ohne einheitliche Methoden lassen sich keine belastbaren und vergleichbaren Daten erheben“, betonte Elke Reichert. „Alle bisherigen Untersuchungen, ob in Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern, waren Einzelprojekte und liefern daher Momentaufnahmen, aus denen leider noch keine langfristigen Trends abgeleitet werden können. Das erschwert die Bewertung der Problematik aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes.“ Minister Krischer fasst es so zusammen: „Aus den Untersuchungen lässt sich ableiten, dass es noch weiteren Forschungsbedarf gibt, aber es auch an der Zeit ist, zu handeln! Das Ziel muss sein, dass Mikroplastik gar nicht erst in die Umwelt gelangt – durch saubere Produktionsbedingungen, sichere Transporte und vor allem durch ein klares Bekenntnis zur Vermeidung eines Umwelteintrages.“ Die aktuelle Studie ist ein Teil einer ganzen Dekade der Mikroplastikforschung in Nordrhein-Westfalen. Bereits 2015 beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen an einer länderübergreifenden Untersuchung von Mikroplastik in Binnengewässern – gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie bei wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Bayreuth. Damals wurden Mikroplastikpartikel an allen Probenahmestellen nachgewiesen, über 19.000 Objekte untersucht und mehr als 4.300 Kunststoffteilchen bestimmt. Mit Hilfe des Laborschiffs Max Prüss entstand in der Folge zusammen mit den anderen Bundesländern einer der damals weltweit größten, wissenschaftlich einheitlich erfassten Datensätze zur Belastung mit Mikroplastikpartikeln von Flüssen. Mikroplastik, also Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser unter 5 Millimetern, ist längst ein allgegenwärtiges Umweltproblem. Es wird unterschieden zwischen primärem Mikroplastik – industriell hergestellten Partikeln wie Rohpellets und Beads – und sekundärem Mikroplastik, das durch den Zerfall größerer Kunststoffteile entsteht, etwa durch UV-Strahlung, Abrieb oder Witterungseinflüsse. Auch synthetische Fasern aus Kleidungsstücken und technischen Textilien zählen dazu. Mit der nun vorliegenden Studie liefert das Landesumweltamt eine neue, belastbare Grundlage für die Diskussion um Mikroplastik in Industrieabwässern. Sie macht nicht nur mögliche Eintragspfade sichtbar, sondern zeigt auch konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Industriestandorte auf. In der Fortsetzung des Projektes soll dann auch die Verteilung von Mikroplastik im Gewässer näher untersucht werden. Ein zentrales Werkzeug für diese wissenschaftlichen Fortschritte bleibt das Laborschiff Max Prüss, das bis zu 220 Tage im Jahr auf den schiffbaren Gewässern in Nordrhein-Westfalen unterwegs ist. Es erlaubt qualitätsgesicherte Probenahmen auch an schwer zugänglichen Stellen – wie zum Beispiel im Umfeld von Industriestandorten, Schleusen, Häfen oder an Flussmündungen. Die Wasserproben werden an Bord mit moderner Sensorik (z.B. für pH-Wert, Trübung, Sauerstoffgehalt) grob vorerfasst. Eine detaillierte Analyse auf einzelne Mikroplastik-Partikel erfolgt anschließend in den Laboren des LANUK an Land. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Pressemitteilung Nr.: 08/2006 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), den 20. Juni 2006 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland – 15 Jahre in Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Am 20. Juni 2006 jährt sich der Tag des Inkrafttretens des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Mal. Während der Hälf- te seiner Geltungsdauer, d.h. seit 15 Jahren, wird diese Konvention bereits in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Hier nehmen das CITES-Büro im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise arbeitsteilig die internationalen und nationalen Kontrollaufgaben im Artenschutz wahr. Ziel dieses internationalen Übereinkommens ist es, die durch den weltweiten Handel gefährdeten Tiere und Pflanzen vor unkontrollierter Naturentnahme zu schützen. Gegenwärtig sind bereits 169 Staaten der Erde diesem Washingto- ner Artenschutzübereinkommen (WA) mit der englischen Bezeichnung „Con- vention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flo- ra“ (CITES) beigetreten. Je nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit werden etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten durch die Aufnahme in drei Artenanhänge A, B und C geschützt. Dazu gehören beispielsweise Papageien, Griechische Landschild- kröten und Chamäleons. Der gesetzliche Schutzstatus von Arten kann im In- ternet unter www.wisia.de ermittelt werden. Da die Naturentnahme von geschützten Tieren und Pflanzen verboten und die Einfuhr aus den Ursprungsländern in die EU ohne Genehmigung nicht zuläs- sig ist, haben die Halter von gefährdeten Exoten u.a. das Folgende zu be- rücksichtigen: 1. Es dürfen grundsätzlich nur legal eingeführte und gezüchtete Tiere ge- handelt und gehalten werden. 2. Der Halter hat den schriftlichen Nachweis über die legale Einfuhr bzw. Zucht zu führen. 3. Die Haltung ist beim CITES-Büro in Steckby schriftlich anzuzeigen (Art, Kennzeichen, Herkunftsadresse und Nachweis). PRESSEMITTEILUNG Nachweis- und Meldepflicht für geschützte Exoten Weitergehendes Informationsmaterial kann bei den Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise sowie beim CITES-Büro in Steckby angefordert wer- den. CITES-Büro Tel. 039244/940 90 Zerbster Str. 7 Fax 039244/940 919 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39264 Steckby E-Mail stvsw@lau.mlu.lsa-net.de Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 560 |
| Europa | 3 |
| Land | 564 |
| Weitere | 432 |
| Wissenschaft | 16 |
| Zivilgesellschaft | 22 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 80 |
| Gesetzestext | 2 |
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| Umweltprüfung | 73 |
| unbekannt | 445 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1413 |
| Offen | 138 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1548 |
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| Resource type | Count |
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| Archiv | 2 |
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| Webseite | 562 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 808 |
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| Weitere | 1553 |