Die Städtebauförderung erzielt beachtliche volkswirtschaftliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Diese beruhen auf der Bündelung von öffentlichen Mitteln und dem Anstoß privaten Kapitals, das die Programme der Städtebauförderung mobilisieren. Welche direkten und indirekten Effekte haben die Programme auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? Welche regionale Reichweite haben diese Effekte? So lauten zwei wesentliche Fragen, welche die Forschungsarbeit beantworten soll. Anlass und Ziel: Die Programme der Städtebauförderung wurden bereits anhand von 50 Fallbeispielen analysiert und zwar hinsichtlich ihrer Anstoß- und Bündelungseffekte, der Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie ihrer Wirkungen auf das Steueraufkommen und die Sozialversicherungen (BUW/DIW 2011). Die Bündelungseffekte umfassen jene Mittel der öffentlichen Hand, die neben der Städtebauförderung verausgabt wurden. Die Anstoßeffekte betreffen private Investitionen, die mit der Städtebauförderung zusammenhängen. Die Ergebnisse der Fallstudien machen deutlich, wie groß die Bündelungs- und Anstoßeffekte in den untersuchten Gebieten sind. Die Maßnahmen und Projekte haben eine enorme Bedeutung für die lokale und regionale Ökonomie. Die Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung in einer räumlichen Staffelung ist allerdings bislang nicht dezidiert untersucht worden. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, vertiefende Kenntnisse über die räumliche Verteilung der ökonomischen Wirkungen zu erlangen. Diese sind insofern von Belang für die Städtebauförderung, als dass hierdurch Rückschlüsse auf die 'Wirkungswege' der Fördermittel erlangt werden können. Neben den eingangs formulierten Fragen geht es im Forschungsprojekt um die folgenden: - Welche direkten und indirekten Effekte hat die Städtebauförderung auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? - Welche Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige profitieren vornehmlich von der Städtebauförderung? - In welchem Umfang profitieren lokale Unternehmen der geförderten Städte und Gemeinden von der Förderung oder sind die Effekte eher überregionaler zu verzeichnen? - Wo und in welchem Umfang finden das Wachstum und die Beschäftigung, die im Zusammenhang mit der Städtebauförderung entstehen, letztlich statt? - Welche Bruttowertschöpfung entsteht aus den Effekten? Welche kommunalen Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Investitionen verzeichnen? - Wie hoch ist der Anteil der Städtebaufördermittel, die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen, an Private weitergereicht werden?
<p> <p>Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.</p> </p><p>Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.</p><p> <strong>Was steckt hinter #WareWunder?</strong> <p>Im Rahmen der Multi-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a>-Kampagne #WareWunder werden sieben Produkte präsentiert, die im Alltag und in Sachen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> wahre Wunder vollbringen. Sie verbinden Nachhaltigkeit mit Qualität und Alltagstauglichkeit und sind ein Gewinn für jeden Einzelnen und die Welt. Zudem können sie als Türöffner dienen und Verbraucher*innen dazu motivieren, sich auch in anderen Bereichen nachhaltiger zu verhalten.</p> <p>Das Umweltbundesamt stellt für interessierte Akteure – sowohl aus öffentlichen Institutionen wie Kommunen, der Privatwirtschaft oder NGOs – kostenfrei professionell gestaltete Kommunikationsmaterialien zur freien Verwendung bereit. Die Kampagne ist dezentral konzipiert. Auf der Website <a href="https://www.umweltbundesamt.de/warewunder">www.umweltbundesamt.de/warewunder</a> können interessierte Akteure die Materialien downloaden, ggf. an das eigene Design anpassen und für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Umso mehr Multiplikatoren sich an der Kampagne beteiligen, desto größer wird die Ausstrahlungskraft sein.</p> <strong>Die sieben Produkte der Kampagne</strong> <p>Von Juni 2025 bis März 2026 wird <strong>monatlich eins von sieben nachhaltigen Produkten</strong> fokussiert, mit einer Sommer- und Weihnachtspause.</p> <ul> <li>Juni 2025: <strong>Balkonkraftwerke</strong> – Kleine Solaranlagen für zuhause helfen, den eigenen Stromverbrauch zu senken.</li> <li>September 2025: <strong>Carsharing</strong> – Gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge reduzieren den individuellen Autobesitz und schonen Ressourcen.</li> <li>Oktober 2025: <strong>Programmierbare Heizkörperthermostate</strong> – Effiziente Temperaturregelung senkt den Energieverbrauch in Haushalten.</li> <li>November 2025: <strong>Sparduschköpfe</strong> – Sparen Wasser und Energie, ohne auf Komfort zu verzichten.</li> <li>Januar 2026: <strong>Pflanzendrinks</strong> –Alternativen zu Kuhmilch mit geringerer Umweltbelastung in vielfältigen Geschmacksrichtungen</li> <li>Februar 2026: <strong>Jeans mit Nachhaltigkeitssiegeln</strong> – Umweltfreundlich hergestellte Kleidung mit fairen Produktionsbedingungen.</li> <li>März 2026: <strong>Torffreie Blumenerde</strong> – Reduziert den Abbau von Moorböden und trägt zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> bei.</li> </ul> <strong>Wie läuft die Kampagne ab?</strong> <p>Durch diesen gemeinsamen Zeitrahmen wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Verbraucher*innen auf verschiedenen Kanälen mit den nachhaltigen Produkten in Berührung kommen – sei es durch Online-Beiträge, Plakate in Geschäften oder Gespräche im Bekanntenkreis. Zu den bereitgestellten Materialien gehören:</p> <ul> <li><strong>Sharepics:</strong> fünf bis acht Infografiken pro Produkt mit Postingvorschlägen für jegliche Social-Media-Aktivitäten</li> <li><strong>Textbausteine:</strong> konzipiert als Baukasten für Print- und Online-Medien (Zeitschriften, Amtsblätter, Webseiten, etc.)</li> <li><strong>Plakate: </strong>ein Plakat pro Produkt zum Aushängen oder Abdruck in Printmedien</li> <li><strong>Kampagnen-Leitfaden:</strong> Vorstellung sämtlicher Materialien sowie Tipps für die Erstellung weiterer Materialien und Aktionsideen vor Ort</li> </ul> <p>Der Hashtag #WareWunder sorgt zudem für eine Vernetzung in den sozialen Medien, sodass Verbraucher*innen ihre eigenen Erfahrungen teilen und sich gegenseitig inspirieren können.</p> <strong>Teilnahme flexibel gestaltbar</strong> <p>Die Kampagne #WareWunder bietet maximale Flexibilität für alle teilnehmende Akteure. Die Multiplikatoren können selbst entscheiden, bei welchen der sieben nachhaltigen Produkte sie mitwirken möchten – sei es nur in einem einzelnen Aktionsmonat oder über alle sieben Produkte hinweg. Auch der Umfang der Beteiligung ist individuell anpassbar:</p> <ul> <li>Kleine Maßnahmen wie das Teilen eines Social-Media-Posts oder eines Artikels in einem Newsletter</li> <li>Mittelgroße Aktionen wie ein Bericht in einer Kundenzeitschrift oder ein Hinweis in einem Amtsblatt</li> <li>Groß angelegte Kampagnen wie Vor-Ort-Veranstaltungen oder Kooperationen mit lokalen Handelspartnern</li> </ul> <p>Alle Kampagnenmaterialien stehen kostenfrei zur Verfügung, um die Teilnahme so einfach wie möglich zu gestalten.</p> <strong>Warum jetzt?</strong> <p>Mit #WareWunder setzt das Umweltbundesamt einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der <a href="https://unric.org/de/17ziele/">UN-Nachhaltigkeitsziele</a> (SDG 12). Laut der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846?enodia=eyJleHAiOjE3MzkxODYxNDgsImNvbnRlbnQiOnRydWUsImF1ZCI6ImF1dGgiLCJIb3N0Ijoid3d3LmJ1bmRlc3JlZ2llcnVuZy5kZSIsIlNvdXJjZUlQIjoiMTkzLjE3NC4xNjkuNjYiLCJDb25maWdJRCI6IjhkYWRjZTEyNWZkMmMzOTMyYjk0M2I1MmU5ZDJjZDY1MDU3NTRlMTYyMjEyYTJjZTFiYjVhZjE1YzBkNGJiZmUifQ==.XfnT-layyoSmGZL5jdrEbtZ8BKaNkwb909EOaaqLZo0=">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> und dem <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/nationales-programm/ueber-das-knk">Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum </a>soll der Konsum in Deutschland umweltschonender und sozial gerechter gestaltet werden. Allerdings empfinden viele Verbraucher*innen nachhaltigen Konsum oft als kompliziert oder teuer. Hier setzt die Kampagne an: Statt langer Erklärungen bietet sie konkrete, alltagstaugliche Lösungen, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch andere Vorteile bieten, wie Kosten sparen, Komfort und Gesundheit.</p> <strong>Jetzt mitmachen!</strong> <p>Machen Sie mit und tragen Sie dazu bei, nachhaltige Produkte in den Mainstream zu bringen! Materialien und Informationen sind kostenfrei auf der Webseite des Umweltbundesamtes verfügbar.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/warewunder">www.umweltbundesamt.de/warewunder</a></p> <p>Kontakt: <a href="mailto:warewunder@uba.de">warewunder@uba.de</a></p> <p>Telefon: 0340 2103-22 00</p> <p> </p> </p><p>Informationen für...</p>
Das Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Die Überwachung der Stoffströme erfolgt über das abfallrechtlich geregelte Nachweisverfahren. Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe des behördlichen EDV-Systems ASYS bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und Makler jeweils behördliche Nummern zu vergeben und mit den betrieblichen Stammdaten in ASYS zu verknüpfen. Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit der Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ulf Berger unter der Tel.: (030) 9025-2192 E-Mail: ulf.berger@senmvku.berlin.de . Ferner steht Ihnen folgend die Mitteilung 27 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Verfügung: Zu der am 01.04.2010 in Kraft getretenen elektronischen Nachweisführung (eANV) stehen Ihnen hier gesonderte Informationen zur Verfügung. Behördliche Nummernvergabe für Erzeuger, Entsorger, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Nummern werden durch die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH vergeben. Altfahrzeugentsorgung Batterieentsorgung Entsorgungsfachbetriebe Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bearbeitung erfolgt durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH . Abfalleinstufung und Bauabfallüberwachung Diese Thematik wird von unserem Abfallüberwachungsteam bearbeitet. Sie erreichen es unter der folgenden E-Mail Adresse: E-Mail: bauabfall@senmvku.berlin.de . Ferner liegen zum Thema Abfalleinstufung für Sie Merkblätter zum Download bereit. Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Zentrale Telefaxnummer für alle oben aufgeführten Arbeitsgebiete: (030) 9025-2979 Seit 01. April 2010 macht die Abfallnachweis-Verordnung die elektronische Nachweisführung zur Pflicht. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Das Verfahren ist seitdem elektronisch zu führen und Daten sind in vorgegebener Form zu übermitteln. Um den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren zu gewährleisten, haben die 16 Bundesländer die Zentrale Koordinierungsstelle ( ZKS-Abfall ) eingerichtet. Die ZKS-Abfall richtet bei sich Postfächer für die Beteiligten ein. Diese rufen von dort für sie bestimmte Datensätze ab. Die erforderlichen Formulare im Nachweisverfahren können mit einer eigenen (gekauften) Software am Firmen-PC erstellt, signiert und an die ZKS-Abfall versandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das vom Bundesumweltministerium vorgegebene Datenformat BMU-xml durch die genutzte Software verwandt wird. Private Dienstleistungsunternehmen, sog. Provider, bieten für den professionellen Entsorgungssektor Systemlösungen an, die über den Basisstandard im Länder-eANV hinausgehen und zudem individuell auf die Erfordernisse des Betriebes zugeschnitten werden können. Da die Papierform künftig nicht mehr zulässig ist, entfällt die handschriftliche Unterschrift. Abfallrechtliche Belege, Formulare und Dokumente sind nunmehr mit einer qualifizierten elektrischen Signatur zu versehen. Dafür ist eine Signaturkarte erforderlich, mit der eine rechtssichere elektronische Unterschrift geleistet reden kann. Weiterhin ist für den Einsatz der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, in der Regel mit Signatursoftware versehen, erforderlich. Sie sollten sich … über die Rechtslage informieren . entscheiden , wie die Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren gestaltet werden soll. In welchem Umfang wurde bisher am Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren teilgenommen? Es ist nicht zwingend erforderlich am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, wenn man als Erzeuger nur am Sammelnachweisverfahren beteiligt ist und bei der Entsorgung der Abfälle einen Übernahmeschein erhält. mit Entsorgern in Verbindung setzen , wenn Sie nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen haben, um ggf. von dort Unterstützung zu erhalten. Hardware beschaffen , um Signaturkarten und Kartenlesegeräte mit entsprechender Software einsetzen zu können. Signaturkarten sind ausschließlich personengebunden. Die Beantragung bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (z .B. D-Trust, Telekom u.a.) erfolgt im Post-Identverfahren.Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie auf den Seiten der Anbieter im Internet ausfüllen. bei der ZKS-Abfall mit Ihrem Betrieb registrieren bzw. anmelden . Sofern Sie nicht die Dienste eines Providers nutzen und Sie im Rahmen der Eigenerstellung oder des Länder-eANV am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen wollen, stellen Sie Ihren Registrierungsantrag über das Internet-Portal www.zks-abfall.de . Ihr Antrag geht hier elektronisch zur Prüfung ein und wird nach erfolgter Bearbeitung direkt der ZKS mit einem Registrierungsauftrag übermittelt. Nachdem Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie online die erforderlichen Eintragungen zum Entsorgungsnachweis oder Begleitschein erfassen und versenden. die Zentrale Koordinierungsstelle die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Bundesumweltministerium GADSYS – Gemeinsame Abfall DV-Systeme mit Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Die Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier (VV Wiederaufbau RLP 2021)“ vom 23. September 2021 (MinBl. S. 126), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2024 (MinBl. S. 132), regelt das Förderverfahren zur Gewährung staatlicher Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Schäden aufgrund der Naturkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 für die Bereiche Unternehmen, Private, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und andere Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur. Die VV Wiederaufbau RLP 2021 soll an verschiedenen Stellen geändert und angepasst werden. Insbesondere ist eine Anpassung der Antragsfristen für Unternehmen sowie für die Land- und Forstwirtschaft erforderlich. Die Europäische Kommission hat im November 2024 eine Verlängerung der Bewilligungsfristen für den Bereich Unternehmen und eine Verlängerung der Auszahlungsfristen für den Bereich Land- und Fortwirtschaft bis jeweils zum 31. Dezember 2026 sowie eine Verlängerung der Antragsfristen für beide Bereiche bis jeweils zum 30. Juni 2026 genehmigt. Die VV Wiederaufbau RLP 2021 ist entsprechend an die verlängerten Fristen anzupassen. Da die Änderungen, die sich aufgrund der Genehmigung der Europäischen Kommission ergeben, bis zum vierten Jahrestag der Naturkatastrophe in der VV Wiederaufbau RLP 2021 umzusetzen sind, sollen diese Änderungen bereits durch eine Vorgriffsregelung zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sollen einige Vorschriften redaktionell überarbeitet, zur Klarstellung ausführlicher gestaltet, ergänzt oder konkretisiert werden.
Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.
Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Einen allgemeinen Überblick zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Handbuch „Finanzierungsmodelle der sozialverträglichen Wärmewende“. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm
Bild: Yapanda / depositphotos.com Geschäftsmodelle Erläuterung zu Geschäftsmodellen für Nahwärmenetze. Beleuchtet werden Modelle mit der öffentlichen Hand, privaten Unternehmen sowie Bürgerenergiegenossenschaften als Betreiber. Weitere Informationen Bild: Eisenhans - Fotolia.com Kosten Informationen zu den Investitions- und Betriebskosten von Nahwärmenetzen, sowie zu den Kosten aus der Perspektive von Wärmeabnehmer:innen, die sich an das Netz anschließen lassen. Weitere Informationen Bild: Minerva Studio / Fotolia.com Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Vorstellung von Bundes- und Landesförderprogrammen, die bei der Finanzierung von Nahwärmenetzen helfen. Weitere Informationen
Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Die Regionalkarte 1: 100 000 eignet sich durch ihre Gestaltung sehr zu Übersichtszwecken für verschiedene Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, aber auch für den privaten Gebrauch. Der Vertrieb der Rasterdaten der Digitale Topographische Regionalkarten erfolgt über den Geobroker in der farbigen Kombination. Die digitalen Rasterdaten liegen blattschnittfrei vor. Die Angabe der Blattecken erfolgt in Pixel- und UTM-Koordinaten in einer ASCII-Datei. Standardauflösung: 200L/cm = 508dpi, Standardformat: TIFF LZW komprimiert. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 507 |
| Europa | 21 |
| Kommune | 15 |
| Land | 126 |
| Weitere | 54 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 102 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 423 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 140 |
| Umweltprüfung | 29 |
| unbekannt | 57 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 194 |
| Offen | 469 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 631 |
| Englisch | 107 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 16 |
| Datei | 22 |
| Dokument | 82 |
| Keine | 369 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 240 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 350 |
| Lebewesen und Lebensräume | 574 |
| Luft | 307 |
| Mensch und Umwelt | 666 |
| Wasser | 242 |
| Weitere | 648 |