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Wasserbuch anlagenbezogen

Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Regionale Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung erzielt beachtliche volkswirtschaftliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Diese beruhen auf der Bündelung von öffentlichen Mitteln und dem Anstoß privaten Kapitals, das die Programme der Städtebauförderung mobilisieren. Welche direkten und indirekten Effekte haben die Programme auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? Welche regionale Reichweite haben diese Effekte? So lauten zwei wesentliche Fragen, welche die Forschungsarbeit beantworten soll. Anlass und Ziel: Die Programme der Städtebauförderung wurden bereits anhand von 50 Fallbeispielen analysiert und zwar hinsichtlich ihrer Anstoß- und Bündelungseffekte, der Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie ihrer Wirkungen auf das Steueraufkommen und die Sozialversicherungen (BUW/DIW 2011). Die Bündelungseffekte umfassen jene Mittel der öffentlichen Hand, die neben der Städtebauförderung verausgabt wurden. Die Anstoßeffekte betreffen private Investitionen, die mit der Städtebauförderung zusammenhängen. Die Ergebnisse der Fallstudien machen deutlich, wie groß die Bündelungs- und Anstoßeffekte in den untersuchten Gebieten sind. Die Maßnahmen und Projekte haben eine enorme Bedeutung für die lokale und regionale Ökonomie. Die Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung in einer räumlichen Staffelung ist allerdings bislang nicht dezidiert untersucht worden. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, vertiefende Kenntnisse über die räumliche Verteilung der ökonomischen Wirkungen zu erlangen. Diese sind insofern von Belang für die Städtebauförderung, als dass hierdurch Rückschlüsse auf die 'Wirkungswege' der Fördermittel erlangt werden können. Neben den eingangs formulierten Fragen geht es im Forschungsprojekt um die folgenden: - Welche direkten und indirekten Effekte hat die Städtebauförderung auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? - Welche Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige profitieren vornehmlich von der Städtebauförderung? - In welchem Umfang profitieren lokale Unternehmen der geförderten Städte und Gemeinden von der Förderung oder sind die Effekte eher überregionaler zu verzeichnen? - Wo und in welchem Umfang finden das Wachstum und die Beschäftigung, die im Zusammenhang mit der Städtebauförderung entstehen, letztlich statt? - Welche Bruttowertschöpfung entsteht aus den Effekten? Welche kommunalen Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Investitionen verzeichnen? - Wie hoch ist der Anteil der Städtebaufördermittel, die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen, an Private weitergereicht werden?

Betriebswirtschaftlicher Vergleich von Forstbetrieben in den neuen Bundesländern

Nach dem Fall der innerdeutschen Grenzen begann die Privatisierung des ehemaligen DDR-Vermögens bzw. die Veräußerung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). In diesem Zuge entstanden größere private Forstbetriebe in den neuen Bundesländern. Ziel des Projektes ist es zum einen den Forstbetrieben ein Hilfsmittel für das innerbetriebliche Controlling zu bieten. Auf der Basis des auf langfristige Nutzung angelegten Systems mit einer einheitlichen und praxisbezogenen Methodik zur Durchführung eines Betriebsvergleiches werden bestimmte, zeitnahe Kennzahlen entwickelt, welche durch das Controlling mit den betriebseigenen Kennzahlen verglichen werden können. Außerdem hat der Betriebsvergleich einen wichtigen Informationscharakter für externe Analysen. So gibt er einen verlässlichen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation verschiedener Betriebstypen, die auf gesetzlich fixierter Basis privatisiert wurden.

WFS Öffentlicher Parkraum Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021

Die Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Dies stellt die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor die Herausforderung, Maßnahmen von außergewöhnlichem Ausmaß in kurzer Zeit umzusetzen und förderrechtlich abzuwickeln. Die VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23. September 2021 trat nach Veröffentlichung im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (MinBl. 2021, S. 126 ff.) in Kraft. Dort wird das Förderverfahren zur Gewährung staatlicher Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Schäden aufgrund der Naturkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 für die Bereiche Unternehmen, Private, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur geregelt. Mit dem Entwurf der Änderungsverwaltungsvorschrift werden verschiedene Änderungen und Anpassungen der VV Wiederaufbau RLP 2021 umgesetzt. Anlass sind insbesondere die bundesrechtliche Verlängerung der Antragsfrist sowie die durch Rundschreiben vom 16. Dezember 2022 und 18. Juli 2023 in Kraft getretenen Verfahrenserleichterungen (Vorgriffsregelungen), die nun in der VV Wiederaufbau RLP 2021 nachvollzogen werden. Daneben werden einige Vorschriften redaktionell überarbeitet, zur Klarstellung ausführlicher gestaltet, ergänzt oder konkretisiert.

Wasser für den Westfläming - ein regionales Management zur Erhöhung des Wasserdargebots im Westfläming (REMAWAF)

Seit 1993 bewirtschaftet Dr. U. v. W. den väterlichen und schwiegerväterlichen landwirtschaftlichen Betrieb im Westfläming (Quelle: Dr. U. v. W. am 27.03.2019 vor der Fraktion der Grünen). Im Jahr 2010 wurde Dr. U. v. W. zum Leiter der Abteilung Landwirtschaft (kurz: AL) der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG) ernannt. Am 6. November 2012 berichtete die Magdeburger Volksstimme von einem „Hochwasserprojekt der Europäischen Union” im Bereich der Ehle: Nach einem Starkregenereignis im Jahr 2002 waren die Flächen des landwirtschaftlichen Betriebs des Dr. U. v. W. von Vernässung betroffen. Die Ehle wurde auf einer Länge von 1 km verlegt, verbreitert und vertieft. Von der Verlegung, Verbreiterung und Vertiefung der Ehle profitierten „überwiegend” die Flächen des Betriebs von „Landwirt Dr. Ulrich von Wulffen“, so die Magdeburger Volksstimme vom 6. November 2012. Die Umverlegung, Verbreiterung und Vertiefung des an die Betriebsflächen von Dr. U. v. W. angrenzenden Teilstücks der Elbe wurden mit insgesamt 488.249,94 Euro gefördert, davon 308.638,74 Euro von der EU, 107.131,91 Euro vom Bund und 72.479,29 Euro vom Land (Auskunft des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 3. September 2025, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 342604). Dr. U. v. W. hatte keinen Eigenanteil zu leisten. "Wahnsinn, die spinnen" zitierte die Magdeburger Volksstimme am 6. November 2012 Beobachter des Projektes. Durch die Umverlegung, Verbreiterung und Vertiefung wurde in einen meliorierten Abschnitt der Ehle eingegriffen (Magdeburger Volksstimme vom 06.11.2012). Die Umverlegung, Verbreiterung und Vertiefung der Ehle hatte unmittelbare Folgen für die Funktionsfähigkeit des vorhandenen Drainagesystems: Es drohte (zeitweise) auszutrocknen, wodurch es seine Funktion nicht mehr hätte erfüllen können. Wenn das Drainagesystem seine Funktionsfähigkeit verliert, kann sich das auch negativ auf den Wasserrückhalt (Einstau) in Trockenzeiten auswirken. Mit der im Jahr 2018 einsetzenden Trockenheit musste Dr. U. v. W. feststellen, dass er sich durch die mit 488.249,94 Euro geförderte Umverlegung, Verbreiterung und Vertiefung der Ehle im Jahr 2012 das Wasser für seine privaten Betriebsflächen selbst abgegraben hat. Durch die Umverlegung, Verbreiterung und Vertiefung des Ehle-Abschnitts wurde der Abfluss des Wassers beschleunigt. Dadurch wurden die Folgen der im Jahr 2018 einsetzenden Trockenheit verstärkt. Zudem wurde die Fähigkeit des Drainagesystems, Wasser über die Leitungssysteme unter die Ackerflächen zurückzuleiten (Einstau), durch die Vertiefung gestört. Dementsprechend beantragte Dr. U. v. W. mit Kopfbogen der LLG am 19.08.2029 den Einbau einer Sohlschwelle. Diese wurde am 27.08.2020 unmittelbar am Abzweig des im Jahr 2012 neu errichteten Ehleabschnitts in das Bett der Neuen Ehle eingebaut. Dadurch wurde der Wasserspiegel der Ehle wieder angehoben, das Wasser konnte im Drainagesystem zurückgehalten werden. Da der Einbau der Sohlschwelle im selben Abschnitt der Ehle erfolgte wie die 2012 mit 488.249,94 Euro geförderte Umverlegung, Verbreiterung und Vertiefung, ist laut der Magdeburger Volksstimme vom 6. November 2012 davon auszugehen, dass von dieser Rückstau-Maßnahme „überwiegend” die Flächen des Betriebs von „Landwirt Dr. Ulrich von Wulffen“ profitierten. Den Antrag für die wasserrechtliche Genehmigung zum Einbau der Sohlschwelle stellte Dr. U. v. W. mit Kopfbogen der LLG am 19. August 2029 bei der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landkreises Jerichower Land. Dr. U. v. W. begründete den Antrag im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderten Projekts „Wasser für den Westfläming – Ein regionales Management zur Erhöhung des Wasserdargebots im Westfläming” mit Untersuchungen. Gemäß Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 05.08.2025 (Antwort auf „Frag den Staat” Nr. 341895) war der Einbau einer Sohlschwelle jedoch nicht Gegenstand des Projektantrags. Das Projekt „Wasser für den Westfläming – Ein regionales Management zur Erhöhung des Wasserdargebots im Westfläming” wurde vom Landwirtschaftsverein Westfläming e. V. beantragt. Nach ersten kritischen Berichten der Magdeburger Volksstimme zu Wasserprojekten im Westfläming im Jahr 2012 (Magdeburger Volksstimme vom 06.11.2012) gründete Dr. U. v. W. nämlich im Jahr 2013 den Landwirtschaftsverein Westfläming e. V., der am 20.06.2014 unter der Nummer VR 3862 in das Handelsregister eingetragen wurde. Da der Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung des Einbaus einer Sohlschwelle dem 2012er Projekt zur Umverlegung, Verbreiterung und Vertiefung entgegenstand (AZ.: 3232122000001), musste Dr. U. v. W. die Rückforderung der im Jahr 2012 gezahlten Fördermittel fürchten. Aus diesem Grund suchte er am 10. Juli 2019 das Gespräch mit Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Von Seiten des Landesverwaltungsamtes haben gemäß Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung vom 19.08.2019 die Mitarbeiter Herr F. und Herr K. teilgenommen. Ich bitte um Übergabe des Protokolls des Ortstermins. Das Protokoll muss Gegenstand des Vorgangs AZ.: 3232122000001 sein. Sofern aus dem Protokoll nicht hervorgeht, in welcher Funktion Dr. U. v. W. an dem Termin teilgenommen hat, bitte ich um entsprechende Ergänzung.

Oekonomische Aspekte der Abfallwirtschaft

Die Entwicklung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft ist u.a. durch die Verlagerung der Abfallmengen von der Beseitigung hin zu einer Verwertung sowie durch intensiven Wettbewerb der Entsorger im kommunalen und privatwirtschaftlichen Bereich gekennzeichnet. Somit stehen Wirtschaftlichkeitsaspekte der Entsorgungssysteme im Vordergrund. Jedoch nur gesamtwirtschaftliche Betrachtungen koennen Interdependenzen zwischen wirtschaftlichen Aktivitaeten mit daraus resultierenden Abfaellen, der Knappheit der Ressourcen und der sozialen Wohlfahrt aufzeigen. Zur Durchsetzung einer nachhaltigen Abfallpolitik ist der Einsatz von Instrumenten der Umweltoekonomie erforderlich. Ergaenzend zu bisherigen ordnungspolitischen Regelungen, z.B. Verpackungsverordnung und Altautoverordnung, muss die Anwendbarkeit von Instrumenten mit staerkerer Marktorientierung, wie Abgaben oder Zertifikate, untersucht werden.

Mapping Carbon Pricing Initiatives - developments and prospects

The uncertainty surrounding the future of existing carbon markets in recent years has prevented valuable resources from being channeled to low-carbon investments, particularly from the private sector. Additionally, the prospect of a coordinated international approach to carbon pricing will remain uncertain for several years. However, the report reveals, that regional, national and sub-national carbon pricing initiatives are proliferating. Despite weak international carbon markets, both developed and developing countries are mainstreaming carbon pricing initiatives in national climate change and development strategies. This report prepared by the World Bank together with Ecofys, replaces the State and Trends of the Carbon Market series. Unlike in previous years, the report does not provide a quantitative, transaction-based analysis of the international carbon market as current market conditions invalidate any attempt and interest to undertake such analysis. The development of national and sub-national carbon pricing initiatives in an increasing number of countries calls for a different focus. This report maps existing and emerging carbon pricing initiatives around the world, hence its new title. It analyses common considerations across the initiatives, such as setting the appropriate ambition level, implementing price stabilization mechanisms, using offsets, and taking concrete moves towards linking schemes together. Feel free to watch below webcast by Alyssa Gilbert to familiarise yourself with the main outcomes of the study.

Ressortforschungsplan 2024, Anwendung von Umweltkosten und Weiterentwicklung der dafür notwendigen Bewertungsmethoden

Das Projekt verfolgt das Ziel, die Verwendung von Umweltkosten in Privatwirtschaft, Politik und Verwaltung zu erleichtern. Das Vorhaben baut dabei auf den Arbeiten zur Methodenkonvention 4.0 auf und erhöht deren Anwendbarkeit und tatsächliche Anwendung in Organisationen. Dazu sollen für Anwendungsbeispiele aus unterschiedlichen Bereichen (öffentliche Beschaffung, Investitionen in Unternehmen etc.) typische Fragen bei der Monetarisierung von Umwelteffekten beantwortet werden. Zudem sollen in im Sinne einer Standardisierung in dem Vorhaben (Mindest-)Kriterien für die Auswahl von wissenschaftlich robusten und in der Praxis anwendbaren Kostensätzen entwickelt werden.

Vernetzungs- und Transfervorhaben WASANet: Hauptphase Südliches Afrika, Teilprojekt 1

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