Flächenkulisse, die einen Überblick zu privilegierten Flächen im Sinne des BauGB gibt für Vorhaben zur Nutzung solarer Strahlungsenergie längs von Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen in einer Entfernung von bis zu 200 Metern gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.
Das Projekt "Pilotprojekt zur Einführung von Umweltspuren im Außerorts- und Innerortsnetz am Beispiel der Region München, PUMuc - Pilotprojekt zur Einführung von Umweltspuren im Außerorts- und Innerortsnetz am Beispiel der Region München (PUMuc)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landeshauptstadt München, Abteilung Forschung und Innovation.
Das Projekt "Pilotprojekt zur Einführung von Umweltspuren im Außerorts- und Innerortsnetz am Beispiel der Region München, PUMuc - Pilotprojekt zur Einführung von Umweltspuren im Außerorts- und Innerortsnetz am Beispiel der Region München (PUMuc)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität der Bundeswehr München, Institut für Verkehrswesen und Raumplanung (IVR), Professur für Verkehrstechnik.
Das Projekt "Pendeln und Laden in Berlin - E-Berlin; AUDI AG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: AUDI AG.Berlin stellt ein Ballungszentrum mit einer sehr hohen Verkehrsdichte dar. Daher besteht großes Interesse den Audi A1 e-tron in dieser Region unter realistischen Kundenbedingungen im Pendlerbetrieb vom und zum Potsdamer Platz einzusetzen. Hierbei liegt neben dem Gewinn von technischen Erkenntnissen aus der Erfahrungsflotte hinsichtlich einer Weiterentwicklung zukünftiger e-Fahrzeugkonzepte der Focus auf dem Aufdecken und Lösen von Hindernissen bei der Installation der Ladeinfrastruktur (z.B. in Tiefgaragen, Mietgaragen). Für eine zukünftige Elektromobilität ist es ebenfalls notwendig, bereits verwendete Servicekonzepte den neuen Bedingungen anzupassen. Das für die Weiterentwicklung notwendige Gesamtbild wird abgerundet durch die Berücksichtigung des Einflusses nicht-monetärer Anreize auf die Kunden und der generellen Rückschlüsse aus dem Nutzerverhalten. Zuerst werden in der Konzeptphase die Rahmenbedingungen durch die Fachabteilungen geklärt und die Fahrzeuge aufgebaut. Nach der Installation der Ladeinfrastruktur startet die Erfahrungsflotte hauptsächlich im Pendlerbetrieb Mitte 2013 für 12 Monate mit 2 Generationen des A1 e-tron. Ab Anfang 2014 sollen zusätzlich die nicht-monetären Anreize dabei berücksichtigt werden. Final werden die Daten und Erkenntnisse ausgewertet.
Das Projekt "Entwicklung, Charakterisierung und züchterische Nutzung von Petersilienlinien (Petroselinum crispum) mit Resistenz gegen den Erreger der Septoria-Blattfleckenkrankheit (Septoria petroselini)^Entwicklung und Charakterisierung von Petersilienlinien (Petroselinum crispum) mit Resistenz gegen den Erreger der Septoria-Blattfleckenkrankheit (Septoria petroselini), Entwicklung, Charakterisierung und züchterische Nutzung von Petersilienlinien (Petroselinum crispum) mit Resistenz gegen den Erreger der Septoria-Blattfleckenkrankheit (Septoria petroselini)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: N.L. Chrestensen Samenzucht und Produktion GmbH.
Das Projekt "Entwicklung, Charakterisierung und züchterische Nutzung von Petersilienlinien (Petroselinum crispum) mit Resistenz gegen den Erreger der Septoria-Blattfleckenkrankheit (Septoria petroselini), Entwicklung und Charakterisierung von Petersilienlinien (Petroselinum crispum) mit Resistenz gegen den Erreger der Septoria-Blattfleckenkrankheit (Septoria petroselini)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen.Septoria petroselini gefährdet den Feldanbau von Petersilie. Pflanzenschutzmittel sind nicht anwendbar, resistente Sorten nicht verfügbar. Auf der Basis zurückliegender Resistenzscreenings soll der Transfer von Sept.-Resistenz in Intensivsorten durch Kreuzung begonnen werden. Gleichzeitig werden resistente, geografisch weit entfernte Herkünfte durch Resistenzprüfungen und isolierte Verg. im Homozygotiegrad verbessert. Durch Kreuzungen resistenter Wildherkünfte untereinander wird eine Verbesserung der Resistenz angestrebt. Arbeitsschritte: 1.Bewertg. der Resistenzquellen über Einzelpflanzentestung, durch anschließende Selbstbestäubung Verbesserung der Homozygotie; 2. Kreuzg. von Leistungssorten mit Resistenzträgern; 3. Verbesserung der Resistenz durch Kreuzung unterschiedlicher Resistenzquellen; Das aus dem Proj. hervorgehende Pflanzenmaterial steht dem Projektpartner N.L.C. für die Entwicklung und Zulassg. von neuen Petersiliensorte zur Verfügung. Die wiss. Erkenntnisse aus dem Projekt werden nach Absprache mit dem Projektpartner vom IGK in geeigneter Weise publiziert und stehen damit der Allgemeinheit zur Verfügung. Es wird eine Privilegierung mit einer Förderquote von 100 Prozent beantragt.
Das Projekt "Rechtsvorhaben zur europäischen Weiterentwicklung des Emissionshandels unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen betreffend energieintensive Industrie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket der KOM werden verschiedene Sonderregeln insbesondere für die energieintensiven Industrien, die im Wettbewerb mit außereuropäischen Anbietern stehen, diskutiert. Dies und auch andere Sonderregeln werden z.T. im Kommitologieverfahren nach Verabschiedung der Richtlinie konkretisiert. Vor diesem Hintergrund ist Zielstellung des Vorhabens, die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der diskutierten Maßnahmen zu bewerten. Aktuelle Entwicklungen und Vorschläge aus anderen laufenden Vorhaben sind in die rechtliche Bewertung einzubeziehen. Es geht unter anderem um die internationalen / völkerrechtlichen Vorgaben (z.B. der WTO) und um die europarechtliche Zulässigkeit der Privilegierung einiger Industrien gegenüber anderen Teilnehmern des Emissionshandels. Bei Letzterem sind insbesondere beihilferechtliche Tatbestände zu erörtern. Geprüft werden soll auch, ob Kompensationslösungen statt auf Branchenebene besser als Einzelfallentscheidung unter bestimmten definierten Kriterien ähnlich einer Härtefallklausel machbar sind. Das Vorhaben soll die diskutierten Möglichkeiten bewerten und dadurch Hilfestellung zur Positionierung des BMU bieten.
Das Projekt "Die Privilegierung von Fachplanungen nach Paragraph 38 BauGB" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung.In Paragraph 38 BauGB wird ein Kreis von Fachplanungen bestimmt, für den die städtebaurechtlichen Zulässigkeitsregelungen der Paragraph Paragraph 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden sind. Damit entfällt unter anderem die direkte Bindung an gemeindliche Bauleitpläne und das Einvernehmenserfordernis gem. Paragraph 36 BauGB. Zudem können nach Paragraph 38 BauGB privilegierte Vorhaben wegen der Unanwendbarkeit der speziell für Außenbereichsvorhaben geltenden Raumordnungsklauseln des Paragraph 35 Abs.3 BauGB auch von der Raumordnung nur eingeschränkt gesteuert werden. Das BauROG 1998 hat zu einer Reihe bedeutsamer Änderungen bei dieser Privilegierung von Fachplanungen geführt. Anstelle der enumerativen Aufzählung bestimmter Fachplanungen gem. Paragraph 38 BauGB a.F. werden von Paragraph 38 BauGB n.F. generell 'Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung' privilegiert. Erörterungsbedürftig ist insbesondere der gesetzlich nicht definierte, umstrittene Begriff der überörtlichen Bedeutung. Weiterhin werden nach Immissionsschutzrecht zu genehmigende öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen gem. Paragraph 38 BauGB in die Privilegierung einbezogen. Durch die nicht vollständige Kongruenz der dafür im Bauplanungs-, Immissionsschutz- und Abfallrecht aufgeführten Begriffe ergeben sich insbesondere bei Anlagen, die sowohl zur Beseitigung als auch zur Verwertung von Abfällen dienen, praktisch bedeutsame Abgrenzungsprobleme. Darüber hinaus wäre die umstrittene Reichweite der für alle privilegierten Fachplanungen geltenden Pflicht zur Berücksichtigung städtebaulicher Belange gem. Paragraph 38 S.1 Hs.2 BauGB zu untersuchen, insbesondere in Bezug auf privatnützige Planfeststellungen.
Das Projekt "Die Nachfolgeunternehmen von Bahn und Post in der Bauleitplanung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung.Weitere Anwendbarkeit insbesondere privilegierender Vorschriften des Baugesetzbuches auf die privatisierten Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8 |
Land | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 8 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
offen | 9 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 9 |
Resource type | Count |
---|---|
Keine | 4 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 4 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 5 |
Lebewesen & Lebensräume | 9 |
Luft | 5 |
Mensch & Umwelt | 9 |
Wasser | 5 |
Weitere | 9 |