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StStG Kohle: Eliminierung von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwässern mit Hilfe immobilisierter Enzyme (ELIMIK)

StStG Kohle: Eliminierung von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwässern mit Hilfe immobilisierter Enzyme (ELIMIK), Biokatalysatoren/Koordinierung

StStG Kohle: Eliminierung von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwässern mit Hilfe immobilisierter Enzyme (ELIMIK), Enzymreaktoren

StStG Kohle: Eliminierung von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwässern mit Hilfe immobilisierter Enzyme (ELIMIK), Trägermaterialien

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Effekt von Landnutzungsintensität und Biodiversität auf trophische Interaktionen von Kleinsäugern (SMaTI)

Multitrophische Interaktionen sind die zugrundeliegenden Mechanismen vieler Ökosystemfunktionen in artenreichen Gemeinschaften. Anstatt zwischenartliche Wechselwirkungen direkt zu erfassen, wird in Studien zum Einfluss von Landnutzungsintensität auf Biodiversität und Ökosystemfunktionen die Abundanz und Vielfalt von Arten bestimmt oder Prozessraten ermittelt. Heute ermöglichen Fortschritte in der DNA-Sequenzierung die empirische Untersuchung einer Vielzahl von Interaktionen. Ziel des SMaTI-Projektes ist es daher, trophische Interaktionen und Ökosystemprozessraten von Kleinsäugern (Eulipotyphla, Rodentia) und ihre Reaktion auf Landnutzungsintensität und Biodiversität im Wald und Grasland empirisch zu erfassen. Kleinsäuger spielen eine entscheidende Rolle für zahlreiche Ökosystemprozesse in natürlichen und bewirtschafteten Ökosystemen, wie beispielweise Samenprädation und Herbivorie. Trotz des großen Einflusses von Kleinsäugern auf Pflanzen- (durch herbivore Rodentia) und Invertebratengemeinschaften (durch carnivore Eulipotyphla), ist weitgehend unbekannt wie die Intensität der Landnutzung die Ernährung von Kleinsäugern beeinflusst. Im Rahmen des SMaTI Projekts sollen Änderungen trophischer Interaktionen entlang des Landnutzungsgradienten durch Metabarcodierung pflanzlicher und tierischer DNA im Mageninhalt von Mäusen, Wühlmäusen und Spitzmäusen analysiert werden. Diese detaillierte Momentaufnahme der Ernährung wird durch Informationen zur langfristigen Ressourcennutzung ergänzt. Dazu werden stabile Isotope im Muskelgewebe der Kleinsäuger untersucht. Der Einfluss von Kleinsäugern auf Samen- und Insektenprädation wird mittels einer Kombination aus Cafeteria-Experiment und Kamerabeobachtung erfasst. Diese Methode ermöglicht es Prädatoren zu identifizieren und den Pro-Kopf-Verbrauch von exponiertem Saatgut und tierischer Beute durch verschiedene Konsumentengruppen zu ermitteln. Die vorgeschlagene Studie ist die erste, die darauf abzielt, Veränderungen in der Ernährung von Kleinsäugern entlang eines systematisch gewählten Landnutzungsgradienten zu erfassen. Dabei werden detaillierte Daten zu trophischen Interaktionen wichtige Einblicke in Mechanismen gewähren, die der Dynamik der Artenzusammensetzung und den ökologischen Prozessen in komplexen Ökosystemen zugrunde liegen.

Verpackungsabfälle

In Deutschland fielen im Jahr 2022 19,0 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 3,4 % weniger als im Vorjahr an. 68,5 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2021. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2022 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2022 fiel die Verpackungsabfallmenge erstmalig wieder auf 19,0 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 34,3% der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2019 bis 2023“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner und im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen und in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung: Abgabe von Restbeständen (insb. kleine Inverkehrbringer haben in der Vergangenheit aus Kostengründen oder als Folge der Corona-Pandemie sehr hohe bzw. viel zu hohe Stückzahlen bestellt, die über Jahre abverkauft bzw. abgegeben werden) Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (d.h. die Inverkehrbringer gehen davon aus, dass die Ausgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen (< 15 µm) allgemein erlaubt ist, weil die Ausgabe unter bestimmten Bedingungen weiterhin gestattet sei) Einsatz von „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten sei Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Die am 12.2.2025 in Kraft getretene Europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2022 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2022 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie müssen bis 2030 die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 3,9 Prozentpunkte und die Recyclingquote bei Holz um 0,2 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2022 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte gefallen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2022 um 0,6 % Prozentpunkte auf 74,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2022 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“): Holz 29,8 % Kunststoffe 51,1 % Aluminium 63,6 % Glas 80,1 % Papier und Karton 85,8 % Eisenmetalle 86,8 % Insgesamt 68,5 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (45,8 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2023 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,8 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Recyclingquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2023 mit 51,2 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2023“).

Veröffentlichung Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 - Teil 2 Sensitivitätsanalyse

Gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Wasserversorgungsplans ist § 53 Landeswassergesetz. Demnach soll der Plan die Versorgungsgebiete mit ihrer wesentlichen Versorgungsstruktur und ihrem nutzbaren Grundwasserdargebot darstellen und Maßnahmen und Möglichkeiten zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung aufzeigen. Trinkwasser wird in Rheinland-Pfalz zu etwa 97 Prozent aus dem Grundwasser gewonnen. Aus diesem Grund muss das nutzbare Grundwasserdargebot vor quantitativen und qualitativen Beeinträchtigungen geschützt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Im Wasserversorgungsplan Teil 1 – Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2022 wird als Grundlage hierfür der Status Quo der knapp 190 Wasserversorgungsunternehmen in Rheinland-Pfalz beschrieben. Der vorliegende Teil 2 des Wasserversorgungsplans ergänzt die Bestandsaufnahme um eine „Sensitivitätsanalyse“, die anhand von vier fiktiven Szenarien potentielle Herausforderungen für die Wasserversorgung im Zusammenhang mit einem voranschreitenden Klimawandel und strukturellen Änderungen in der Bevölkerung untersucht. Dabei handelt es sich um drei einzeln betrachtete Faktoren: eine Zunahme des Pro-Kopf-Verbrauchs, eine zunehmende Bevölkerungsentwicklung sowie einen weiteren Rückgang der Grundwasserneubildung in Folge des Klimawandels. Als viertes Szenario wird ein gleichzeitiges Eintreten der drei zuvor genannten Faktoren angenommen. Beide Teile des Wasserversorgungsplans – Bestandsaufnahme und Sensitivitätsanalyse – sind Bestandteil des im Koalitionsvertrag verankerten und im Oktober 2024 veröffentlichten „Zukunftsplan Wasser“.

Energie als Ressource

Im letzten Jahrhundert hat sich der Energieverbrauch in Deutschland vervielfacht. Auch wenn dieser Trend gebrochen scheint, und Energieeffizienz eine immer größere Rolle spielt, bleiben der Pro-Kopf-Verbrauch und damit die Umwelteinflüsse von Energiegewinnung und -Nutzung hoch. In Deutschland hat der Energieverbrauch vor dem wirtschaftlichen Krisenjahr 2009 seinen Höhepunkt erreicht. Der damalige Wert wurde in den Folgejahren nicht mehr erreicht, obwohl sich die Konjunktur wieder erholte. Der Primärenergieverbrauch ist seitdem deutlich gesunken, in geringerem Maße auch der ⁠ Endenergieverbrauch ⁠. Mit der Nutzung von Energie sind eine Reihe schädlicher Auswirkungen für die Umwelt verbunden. Werden fossile Energieträger gefördert, kommt es häufig zu massiven Eingriffen in Ökosysteme. Doch auch wenn erneuerbare Energien genutzt werden, wird die Umwelt belastet werden. Die Umwandlung von ⁠ Primärenergie ⁠ in End- und ⁠ Nutzenergie ⁠ ist für einen wesentlichen Teil des Treibhauseffektes verantwortlich, beispielsweise durch die Verbrennung von Kohle in Kraftwerken oder die von fossilen Kraftstoffen in Autos. Um die negativen Auswirkungen der Energienutzung zu verringern, sind zwei Strategien möglich: Einerseits kann der gesamte Energieverbrauch gesenkt werden, hierfür kommen vor allem Energieeffizienzmaßnahmen oder absolute Verbrauchssenkungen in Frage. Andererseits ist es möglich, das Energiesystem auf alternative Energieformen wie erneuerbare Energien umzustellen. In Deutschland und der EU werden beide Strategien verfolgt. Im Energieeffizienzgesetz von 2023 wurde festgelegt, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um 26,5 % unter dem Wert von 2008 liegen soll. Bis 2045 soll er 45 % unter dem 2008er-Wert liegen. Auch der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigen. Bis 2030 soll er laut dem aktuellen „Nationalen Energie- und Klimaplan“ (NECP) bei 41 % liegen (Stand August 2024) und damit den EU-weiten Zielkorridor von 42,5 bis 45,0% untermauern. Ausführliche Informationen zur Herkunft und Verwendung konventioneller und erneuerbarer Energieträger finden sich im Daten-Bereich „Energie“ sowie auf der Themen-Seite „ Erneuerbare Energien in Zahlen “.

Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022

Teil 2: Sensitivitätsanalyse [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 Teil 2 Sensitivitätsanalyse Diese Veröffentlichung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeit- raum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Par- teinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Twitter: http://twitter.com/Umwelt.RLP Facebook: http://Facebook.com/UmweltRLP Bearbeitung: Christof Baumeister (LfU) Jochen Kampf (LfU) Martin Schykowski (LfU) Marie Kirsch (MKUEM) Karten: Copyright LfU auf Basis GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2022 Layout:Tatjana Schollmayer (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz) Titelfoto: Neubornquelle Wörrstadt (Rheinhessen) © Tatjana Schollmayer Stand: Januar 2025 © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Inhalt 1Einleitung und Zielsetzung4 2Zusammenfassung der untersuchten Szenarien6 3 Sonderformen der öffentlichen Wasserversorgung8 4Ergebnisse der untersuchten Szenarien10 4.1Ist-Zustand 2018 (Szenario 0 – Karte 1)10 4.2Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauchs (Szenario 1 – Karte 2)12 4.3Anstieg des Wasserbedarfs durch Bevölkerungsentwicklung (Szenario 2 – Karte 3)14 4.4Reduzierung des Grundwasser­dargebots (Szenario 3 – Karte 4)16 4.5Worst Case-Szenario (Szenario 4 – Karte 5)19 5 Tabellarische Darstellung der Dargebotsreserven 6 Fazit und Handlungsbedarf Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse 21 29 3 1 Einleitung und Zielsetzung In den letzten Jahren wurde die öffentliche Was- serversorgung in Rheinland-Pfalz zunehmend vor Herausforderungen gestellt. Insbesondere heiße, trockene Sommer wie in den Jahren 2018, 2020 und 2022 mit überdurchschnittlichen Entnahmespitzen aber auch die Auswirkungen struktureller Änderungen in der Bevölkerung auf den Gesamtverbrauch sind auf Dauer regional bzw. lokal nicht ohne Weiteres zu handhaben. Die Struktur der Wasserversorgung wird in Rheinland-Pfalz über den Wasserversorgungs- plan beschrieben und dargestellt. Der Plan ist in § 53 Landeswassergesetz verankert und verfolgt die beiden folgenden wesentlichen Ziele: ■■ Die Darstellung der Versorgungsgebiete mit ihrer wesentlichen Versorgungsstruktur und ihrem nutzbaren Grundwasserdargebot. ■■ Das Aufweisen von Möglichkeiten und Maß- nahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung. Insbesondere auch sol- chen, die dem Zweck dienen, einen Ausgleich zwischen Wasserüberschuss- und Wasser- mangelgebieten herbeizuführen. Der Wasserversorgungsplan ist daher eine orientierende Einschätzung der Versorgungs­ situation auf regionaler Ebene. Auf lokaler Ebene kann er im Bedarfsfall keine detaillier­ ten Untersuchungen der Dargebotsreserven und des damit verbundenen individuellen Handlungsbedarfs ersetzen. 4 Zur Beschreibung der Versorgungsinfrastruktur wurde für den im Jahr 2022 veröffentlichten Wasserversorgungsplan Teil 1 eine systematische Bestandsaufnahme der rheinland-pfälzischen Wasserversorgung durchgeführt. Der Plan beschreibt hierfür einige für die Was- serversorgung relevante Hintergründe, wie die Hydrologie im Land, Grundsätze bezüglich der Grundwasserqualität sowie klimatische Faktoren. Im Fokus stehen jedoch die von den Wasser- versorgungsbetreibern bereitgestellten Daten zu Bedarf, Deckung und Dargebotsreserven für das Jahr 2018. Das Basisjahr 2018 wurde gewählt, weil es mit seiner reduzierten Grundwasserneu- bildung und seiner sommerlichen Trockenheit, die zukünftig zu erwartenden Verhältnisse bei fortschreitendem Klimawandel gut repräsentiert. Basierend auf den Daten der Bestandaufnahme wurde für den hier vorliegenden Teil 2 des Was- serversorgungsplans eine Sensitivitätsanalyse in Form mehrerer fiktiver Szenarien durchgeführt. Da in Rheinland-Pfalz der allergrößte Teil (97 %) des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen wird, ist für die zukünftige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Land insbesondere das Dargebot an Grundwasser entscheidend. Dieses wird durch die mittlere jährliche Grund- wasserneubildungsrate beschrieben. Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse Die lokale Bestimmung der Grundwasserneubil- dung in den Gewinnungsgebieten der 189 Was- serversorgungsbetreiber im Land wäre mit einem sehr großen Aufwand verbunden gewesen, da sie eine genaue standortspezifische Erhebung und Auswertung hydrogeologischer Parameter und Prozesse erfordert. Daher wurden in der Regel näherungsweise die erteilten Entnahmegeneh- migungen der Wasserversorger als Grundlage für die Bestimmung verwendet. Dem verfügbaren Dargebot steht als zweiter entscheidender Faktor der Wasserbedarf für die öffentliche Wasserversorgung gegenüber. Dieser hängt in hohem Maß vom Pro-Kopf-Verbrauch und von der Bevölkerungszahl ab. Um die Sensitivität der rheinland-pfälzischen Trinkwasserversorgung zu untersuchen, wurden vier verschiedene, fiktive Szenarien gewählt, die zukünftig mögliche Entwicklungen bei Wasser- bedarf und Wasserdargebot simulieren. Die Ergebnisse sind in einer Tabelle mit den Dar- gebotsreserven der Wasserversorgungsbetreiber sowie in fünf Karten, die die Versorgungssicher­ heit der Versorgungsgebiete unter den v. g. Be- dingungen zeigen, dargestellt. Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz 2022 – Sensitivitätsanalyse 5

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Die Wirtschaft der Zukunft muss eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft sein, die den Wert von Rohstoffen und Produkten so lange wie möglich erhält. Daher hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) entwickelt und im Kabinett beschlossen. Die Strategie umfasst den gesamten Kreislauf: von der Produktgestaltung und Materialauswahl über Produktion und Nutzung bis hin zu Wiederverwendung und Recycling. Ziel ist es, Abfall zu vermeiden, indem Produkte langlebig, einfacher zu reparieren und ressourcenschonend gestaltet werden. So können wichtige Rohstoffe wie Baustoffe, Textilien oder Metalle im Kreislauf gehalten werden. Die vorgelegte Strategie soll hierzu die Rahmenbedingungen schaffen. Die NKWS folgt einem übergeordneten Leitbild: Deutschland soll unabhängiger von Rohstoffimporten werden. Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch an Rohstoffen liegt derzeit hierzulande bei 13,2 Tonnen; im Jahre 1970 lag der Wert noch bei über acht Tonnen. Als Orientierung für eine Zielmarke dient der Vorschlag des International Resource Panels des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Dannach ist bis Mitte des Jahrhunderts die durchschnittliche Intensität des Rohstoffverbrauchs weltweit auf sechs bis acht Tonnen jährlich zu senken. Für das angestrebte zirkuläre Wirtschaften schlägt die Bundesregierung für die verschiedenen Ebenen konkrete Maßnahmen vor, beispielsweise digitale Produktpässe und finanzielle Anreize für neue Technologien. Dabei lehnt sie sich an Ziele der Europäischen Union an. Auf dem Gebiet von strategischen Industrierohstoffen etwa will die EU 25 Prozent des Bedarfs bis 2030 durch Recycling decken. So ist das Recycling vor allem von Kunststoff aber immer noch stark ausbaufähig. Grund dafür ist die mangelnde Information über die genaue Zusammensetzung einzelner Kunststoffteile. Hier muss also unter anderem angesetzt werden. Die Bundesregierung sieht mit der Umsetzung der Strategie erhebliche Chancen: für die Umwelt, die Biodiversität und das Klima, vor allem aber auch für die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz deutscher Unternehmen. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie finden Sie hier . Quelle: Die Bundesregierung

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