In der Kulisse werden AUKM zur Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten gefördert. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion.
In der Kulisse sensibler Gebiete (wie Abflussrinnen) werden AUKM zur Umsetzung Klima- und Umweltangepasster sowie nachhaltiger Produktionsverfahren auf Ackerland gefördert. Die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland trägt zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen bei und soll der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel sowie dem Wasser- und Bodenschutz dienen. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion.
<p> Das können Sie tun: <ol> <li><strong>Hinterfragen </strong>und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.</li> <li><strong>Orientieren </strong>Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.</li> <li><strong>Melden </strong>Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.</li> </ol> Gewusst wie <p>Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma: </p> <ul> <li><strong>Gutes Gefühl – ohne Grund:</strong> Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.</li> <li><strong>Große Skepsis – ohne Wirkung:</strong> Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.</li> </ul> <p>Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.</p> <p><strong>Greenwashing erkennen</strong></p> <p>Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z. B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).</p> <p><strong>Label-Imitat?</strong></p> <p>Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein. </p> <p><strong>Unabhängige Siegel?</strong></p> <p>Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.</p> <p><strong>Allgemeine Umweltaussagen?</strong></p> <p>„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das <a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>, der <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blaue Engel</a> oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> sein.</p> <p><strong>Klimaneutralitätsversprechen?</strong></p> <p>Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.</p> <p><strong>Fokus auf Teilaspekte?</strong></p> <p>Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z. B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist. </p> <p><strong>Betonung von Selbstverständlichkeiten?</strong></p> <p>Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Grafik_Greenwashing_260526.jpg"> </a> <strong> Werbung auf dem Prüfstand </strong> <br> <p>Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.</p> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren <p>Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Bio-Siegel</a> (Lebensmittel)</li> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Grüner Knopf</a> (Bekleidung).</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</a>“. </p> Greenwashing melden <p>Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z. B. direkt bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde">Verbraucherzentralen</a> oder bei der <a href="https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/">DUH</a> melden. </p> Hintergrund <p>Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.</p> <p>Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox). </p> <strong>Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm2.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm3.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm1.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer – und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches">„Schutz vor Greenwashing“</a>.</p> <p>Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:</p> <ul> <li><strong>Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: </strong>Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.</li> <li><strong>Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: </strong>Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen. </li> </ul> <p>Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen. </p> <p><em>Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.</em></p> </p><p> Das können Sie tun: <ol> <li><strong>Hinterfragen </strong>und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.</li> <li><strong>Orientieren </strong>Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.</li> <li><strong>Melden </strong>Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.</li> </ol> </p><p> Gewusst wie <p>Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma: </p> <ul> <li><strong>Gutes Gefühl – ohne Grund:</strong> Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.</li> <li><strong>Große Skepsis – ohne Wirkung:</strong> Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.</li> </ul> <p>Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.</p> <p><strong>Greenwashing erkennen</strong></p> <p>Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z. B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).</p> <p><strong>Label-Imitat?</strong></p> <p>Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein. </p> <p><strong>Unabhängige Siegel?</strong></p> <p>Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.</p> <p><strong>Allgemeine Umweltaussagen?</strong></p> <p>„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das <a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>, der <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blaue Engel</a> oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> sein.</p> <p><strong>Klimaneutralitätsversprechen?</strong></p> <p>Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.</p> <p><strong>Fokus auf Teilaspekte?</strong></p> <p>Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z. B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist. </p> <p><strong>Betonung von Selbstverständlichkeiten?</strong></p> <p>Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Grafik_Greenwashing_260526.jpg"> </a> <strong> Werbung auf dem Prüfstand </strong> <br> <p>Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.</p> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren <p>Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Bio-Siegel</a> (Lebensmittel)</li> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Grüner Knopf</a> (Bekleidung).</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</a>“. </p> </p><p> Greenwashing melden <p>Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z. B. direkt bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde">Verbraucherzentralen</a> oder bei der <a href="https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/">DUH</a> melden. </p> </p><p> Hintergrund <p>Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.</p> <p>Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox). </p> <strong>Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm2.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm3.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm1.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer – und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches">„Schutz vor Greenwashing“</a>.</p> <p>Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:</p> <ul> <li><strong>Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: </strong>Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.</li> <li><strong>Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: </strong>Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen. </li> </ul> <p>Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen. </p> <p><em>Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.</em></p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Bestrebungen zu Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft führen zu einer erhöhten Nachfrage nach Recyclingbauprodukten für Neubauten und Renovierungen. Aufgrund der Ausgangsmaterialien und Herstellungsprozesse können Recyclingbauprodukte mit Schadstoffen wie VOC, Schwermetallen, PCB, PAK, Chlorparaffinen, Asbest etc. belastet sein. Die meisten dieser Schadstoffe werden nicht durch die existierende Produktregulierung (CE-Kennzeichen) abgedeckt. Forschungsziele: 1) Ermittlung von auf dem Markt befindlichen und in größeren Mengen verkauften Recycling-Bauprodukten mit innenraumrelevanter Anwendung. 2) Ermittlung gasförmiger Emissionen repräsentativer Produktklassen durch Prüfkammerexperimente und Extrapolation auf Raumluftkonzentrationen: a) organische Verbindungen mit toxikologischer Relevanz b) Gerüche. 3) Ermittlung möglicher, von Recyclingprodukten ausgehenden Gesundheitsgefährdungen und Forderungen nach Kennzeichnungs- oder Regulierungsbedarf. Geplante Outputs: 1) Forschungsberichte zu den Untersuchungen. 2) Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit. 3) Internationaler Workshop zur Vermarktung der Ergebnisse auf internationaler Ebene.
<p> <p>Der Klimawandel wirkt auf unterschiedliche Weise in vielen Sektoren. Klimawirkungsketten machen komplexe Zusammenhänge sichtbar, ermöglichen eine systematische Analyse und zeigen kritische Punkte für Anpassung auf. Für die nächste Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 hat das UBA die Klimawirkungsketten überarbeitet. Sie bieten allen Akteuren einen Ausgangspunkt für eigene Klimarisikoanalysen.</p> </p><p>Der Klimawandel wirkt auf unterschiedliche Weise in vielen Sektoren. Klimawirkungsketten machen komplexe Zusammenhänge sichtbar, ermöglichen eine systematische Analyse und zeigen kritische Punkte für Anpassung auf. Für die nächste Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 hat das UBA die Klimawirkungsketten überarbeitet. Sie bieten allen Akteuren einen Ausgangspunkt für eigene Klimarisikoanalysen.</p><p> <p>Die Folgen des Klimawandels sind weitreichender, als Schlagzeilen über steigende Temperaturen es vermuten lassen. Die klimatischen Veränderungen wirken auf zahlreiche Sektoren direkt, indem sie natürliche Ressourcen beeinträchtigen, aber auch die menschliche Gesundheit sowie Gebäude, Infrastrukturen und Materialien. Das Beispiel Hitze und Trockenheit zeigt, wie breit die Betroffenheit der Sektoren sein kann: Böden trocknen aus und Flusspegel sinken. Auf Äckern verdorren die Pflanzen. Wälder leiden, denn Bäume werden durch Trockenheit anfälliger für Schädlinge. Die Hitze beeinträchtigt die Konzentration und die körperliche Leistungsfähigkeit in Schulen und am Arbeitsplatz. In Krankenhäusern werden Menschen wegen Kreislaufproblemen behandelt. </p> <p>Gleichzeitig interagieren diese Effekte in den eng verknüpften natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Systemen. So kann eine klimatische Veränderung weitreichende, <strong>kaskadierende Folgen</strong> nach sich ziehen. Insbesondere die Folgen für natürliche Systeme wie Boden, Wasserhaushalt und Ökosysteme bleiben nicht auf die Natur beschränkt (siehe Abbildung oben). Anhaltendes Niedrigwasser auf den Binnenwasserstraßen etwa beeinträchtigt die Schifffahrt, da Frachtschiffe nur noch mit reduzierter Ladung fahren können. Die Folge sind Verzögerungen in den Lieferketten und steigende Kosten für Transport und anschließende Produktionsprozesse mit entsprechenden wirtschaftlichen Einbußen. So beeinflusst die direkte physische Betroffenheit der natürlichen Systeme indirekt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systeme. </p> <p>Einzelne Sektoren sind potenziell unterschiedlich betroffen, je nach Standort und Systemeigenschaften. Wie stark Hitze und Trockenheit sich auf landwirtschaftliche Kulturen auswirkt, hängt etwa von Standort, Bodeneigenschaften, Sorte und Anbaumethoden ab.</p> <p>Klimarisiken betreffen also gleichzeitig <strong>vielfältige Sektoren</strong> und eine <strong>Vielzahl von Einflussgrößen</strong> bestimmt ihr Ausmaß. Hinzu kommt, dass Kaskadeneffekte entstehen können. Diese Komplexität stellt alle Akteure der Klimaanpassung – von Landes- und Kommunalverwaltungen sowie Trägern weiterer öffentlicher Aufgaben bis hin zu Unternehmen – vor große Herausforderungen: Mit welchen Klimarisiken müssen sie sich angesichts der vielfältigen Einflüsse und Wirkzusammenhänge auseinandersetzen? Und wie können diese Zusammenhänge bei der Planung von Maßnahmen berücksichtigt werden?</p> Klimatischer Einfluss, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/exposition">Exposition</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/sensitivitaet">Sensitivität</a>: Wie Wirkung entsteht <p>Um diese komplexen Zusammenhänge zu betrachten, eignen sich sogenannte <strong>Klimawirkungsketten (engl. „impact chains“)</strong>. Klimawirkungsketten stellen die Folgen des Klimawandels als Ursache-Wirkungs-Beziehungen dar, indem sie weitere Einflussfaktoren und mögliche Interaktionen berücksichtigen. Das Konzept hilft, mögliche <strong>Auswirkungen von Klimaveränderungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft</strong> zu erfassen und darzustellen.</p> <p>Eine Klimawirkungskette beschreibt in drei Schritten, wie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> zu Risiken für Gesellschaft, Wirtschaft oder Umwelt führen kann (siehe folgende Abbildung). Der erste Baustein ist der <strong>klimatische Einfluss (engl. climate hazard)</strong> selbst – wie Hitze, Trockenheit oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>. Der zweite Baustein ist die räumliche <strong>Exposition (engl. exposure)</strong>. Dieser beschreibt, welche Systeme dem klimatischen Einfluss ausgesetzt sein können, etwa Gebäude, landwirtschaftliche Flächen oder Ökosysteme. Doch selbst wenn ein System betroffen ist, entsteht daraus nicht automatisch ein Risiko. Dafür ist die <strong>Sensitivität des Systems (engl. sensitivity oder vulnerability) </strong>entscheidend. Dieser dritte Baustein beschreibt Faktoren, die beeinflussen, ob ein System mehr oder weniger empfindlich auf einen klimatischen Einfluss reagiert.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Ansatzpunkte%20Anpassungskapazit%C3%A4t.jpg"> </a> <strong> Klimarisiken ohne Anpassung entstehen durch klimatischen Einfluss, Sensitivität und Exposition. </strong> Quelle: KWRA 2021 </p><p> <p>Eine Klimawirkungskette zeigt darüber hinaus auf, welche <strong>Beziehungen zwischen den einzelnen Klimawirkungen </strong>bestehen. Die Pfeilverbindungen stellen dar, wie ökologische, technische oder wirtschaftliche Prozesse dazu führen, dass sich ein klimatischer Einfluss Schritt für Schritt ausbreitet. Damit lässt sich strukturieren und nachvollziehen, wo Klimarisiken entstehen und wie sie sich in andere Systeme übertragen und verstärken können. Indem Klimawirkungen in Wirkungsketten betrachtet werden, können damit auch zunächst verdeckte oder unterschätze <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> sichtbar werden.</p> Wann wird ein Ereignis zu einem Risiko? Klimawirkungsketten in Risikoanalyse und Anpassung <p>Klimawirkungsketten sind eine <strong>zentrale Methode für Klimarisikoanalysen.</strong> Sie helfen zunächst dabei, komplexe Zusammenhänge zu sammeln und zu strukturieren. Bei der Analyse dienen sie als eine Art Landkarte für mögliche Klimawirkungen, deren Einflussfaktoren und Zusammenhänge. Auf diese Weise helfen die Wirkungsketten dabei, die Analyse zu strukturieren – von der Prioritätensetzung bis hin zur Operationalisierung jeder einzelnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> mittels Daten, Literatur und Facheinschätzungen. Sie ermöglichen es, Klimarisikoanalysen systematisch durchzuführen, zu interpretieren und nachzuvollziehen. Dabei können quantitative und qualitative Informationen gleichermaßen berücksichtigt werden.</p> <p>Klimawirkungsketten geben zudem <strong>Hinweise, wo Anpassungsmaßnahmen besonders wirksam sein könnten</strong>. Denn indem sie übersichtlich darstellen, wie komplexe Faktoren bei der Entstehung einer Klimawirkung zusammenspielen, machen sie mögliche Eingriffspunkte entlang der Kette sichtbar. Der Ansatz verschiebt damit den Blick von der Frage „Welche Klimafolgen könnten auftreten?“ zur Frage <strong>„Welche Prozesse und Bedingungen führen dazu, dass ein Ereignis zu einem Risiko wird?“</strong>. Wenn etwa durch Dürren Ernten geringer ausfallen, könnten Maßnahmen an verschiedenen Stellen ansetzen. Durch Bewässerungssysteme kann die Wasserversorgung der Pflanzen verbessert werden. Die Wahl dürreresistenter Sorten und Kulturen kann dafür sorgen, dass die Pflanzen Trockenheit besser überstehen. Gezielter Humusaufbau kann den Wasserrückhalt im Boden verbessern. Nicht zuletzt kann ein Betrieb den Anbau und das Betriebsmodell diversifizieren, um den Verlust einzelner Kulturen abzupuffern.</p> Jetzt veröffentlicht: Überarbeitete Klimawirkungsketten der Klimarisikoanalyse für Deutschland 2028/29 <p>Klimawirkungsketten wurden vom Umweltbundesamt <strong>erstmals in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vulnerabilitaetsanalyse">Vulnerabilitätsanalyse</a> 2015</strong> als methodisches Grundgerüst eingesetzt und im Zuge der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 weiterentwickelt. Strukturiert nach den Handlungsfeldern des Klimaanpassungsgesetzes bilden die Klimawirkungsketten die Folgen des Klimawandels für Deutschland ab. </p> <p>In Vorbereitung der nächsten Klimarisikoanalyse für Deutschland 2028/29 wurden die Klimawirkungsketten der Vorgängeranalyse vereinfacht. Ähnliche Klimawirkungen, die bislang separat betrachtet wurden, sind nun in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/klimawirkungsketten-umweltbundesamt-2026"><strong>aggregierten Klimawirkungen</strong></a> zusammengefasst und neu benannt. Dabei wurden die ehemals alleinstehenden Klimawirkungen überarbeitet. Als Teilaspekte der aggregierten Klimawirkung bleiben sie für die Analyse erhalten. Weiterhin wurden einzelne neue Klimawirkungen ergänzt. Diese Überarbeitung soll die anstehende Klimarisikoanalyse 2028/29 schlanker und übersichtlicher gestalten. Gleichzeitig bleibt der Überblick über alle relevanten Klimawirkungen und deren Einflussgrößen erhalten.</p> <p>Die Klimawirkungsketten der Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 bieten für Klimarisikoanalysen anderer Akteure einen hilfreichen Ausgangspunkt. Klimawirkungsketten können grundsätzlich als <strong>flexibles Werkzeug</strong> für solche Analysen erstellt und angepasst werden. Ihr Fokus und der Detailgrad der Ausgestaltung hängen vom Betrachtungsgegenstand und Kontext ab. Das bedeutet, dass sich die Inhalte und Faktoren der Klimawirkungsketten in Abhängigkeit von der betrachteten Branche oder Region stark unterscheiden können. Um Klimawirkungsketten zu erarbeiten, bietet sich eine <strong>partizipative Herangehensweise</strong> oder eine Umsetzung im Team an. Dies ermöglicht es, viele Perspektiven auf Auswirkungen und Interaktionen zu berücksichtigen. Weitere Hinweise zur Erstellung und Anwendung von Klimawirkungsketten als Teil einer Klimarisikoanalyse sind im Leitfaden<em> </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimarisikoanalysen-auf-kommunaler-ebene">Klimarisikoanalysen auf kommunaler Ebene</a> enthalten.</p> <p><strong>Autorin: </strong>Johanna Siebenlist (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>)</p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 101 veröffentlicht. </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter"><em>Hier</em></a><em> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> <p> </p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Was Sie bei Pflanzenkohle beachten sollten <ul> <li>Achten Sie bei Pflanzenkohle auf eine anerkannte Zertifizierung, beispielsweise durch das European Biochar Certificate (EBC). Dies garantiert, dass Schadstoffgehalte geprüft und Grenzwerte eingehalten werden.</li> <li>Wenn Sie selbst Pflanzenkohle herstellen wollen, nutzen Sie dafür geeignete Behälter und halten Sie sich streng an die Herstellervorgaben, um gesundheitsschädliche Emissionen gering zu halten.</li> <li>Geben Sie Gehölzschnitt in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie nach Möglichkeit Totholzhecken in ihrem Garten an.</li> </ul> Gewusst wie <p>Pflanzenkohle entsteht durch die unvollständige Verbrennung ("Verkohlung" bzw. "Pyrolyse") von Pflanzenmaterial wie z. B. Gehölzschnitt. Durch ihre poröse Struktur und ihre große innere Oberfläche kann sie Wasser und Nährstoffe speichern und Schadstoffe binden, d.h. die Wasser- und Nährstoffspeicherkapazität des Bodens wird durch Einbringung von Pflanzenkohle erhöht. Allerdings enthält Pflanzenkohle selbst kaum pflanzenverfügbare Nährstoffe. Sie muss in einem weiteren Schritt mit Nährstoffen beladen werden, z.B. durch die Beigabe im frischen Komposthaufen. Im Gegensatz zu Kompost wird der Kohlenstoff von Pflanzenkohle beim Einbringen in den Boden kaum zu CO2 umgewandelt. Dadurch kann der Einsatz von Pflanzenkohle unter bestimmten Bedingungen zur CO2-Bindung beitragen und die Humusbildung unterstützen. </p> <p>Bei der <strong>Herstellung von Pflanzenkohle</strong> können Luftschadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, aber auch klimaschädliches Methan entstehen. Ein sachgemäßer Umgang reduziert diese Emissionen weitestgehend; deshalb sollten Herstellervorgaben unbedingt eingehalten werden. Beim Kauf von Pflanzenkohle ist es wichtig auf zertifizierte Produkte zu achten. Denn bei unsachgemäßer Herstellung können neben erhöhten Emissionen auch Grenzwerte für Schadstoffe in der Pflanzenkohle überschritten werden, die sich dann permanent im Boden befinden.</p> <p><strong>Siegel beachten:</strong> Kaufen Sie für die Anwendung im Garten nur Pflanzenkohle, die mit dem EBC-Siegel zertifiziert ist. Das European Biochar Certificate (EBC) legt sowohl Anforderungen an das Ausgangsmaterial als auch Grenzwerte für einzelne Schadstoffe in der Pflanzenkohle sowie Anforderungen an die herstellenden Anlagen fest. Dadurch ist sichergestellt, dass die Pflanzenkohle bei der Herstellung und Anwendung als Bodenzusatz den allgemeinen Umweltanforderungen entspricht. Für die Anwendung im Boden sind die Klassen EBC-FutterPlus, EBC-AgroBio und EBC-Agro zugelassen. Die Herstellung der Pflanzenkohle erfolgt in modernen Pyrolyseanlagen. Gegenüber handwerklichen Herstellungsmethoden bietet dies den Vorteil, dass der Pyrolyseprozess technisch kontrolliert und gesteuert werden kann. Zudem können auch die "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nebenprodukte">Nebenprodukte</a>" (Pyrolyseöle, Pyrolysegase und Abwärme) genutzt werden. Dadurch haben moderne Pyrolyseanlagen einen höheren Wirkungsgrad und die Schadstoffgehalte in der Abluft und in der Pflanzenkohle liegen unter den Grenzwerten.</p> <p><strong>Dauerhafte CO2-Bindung durch Zusatzzertifikate:</strong> Pflanzenkohle kann langfristig CO₂ speichern. Im Rahmen der freiwilligen CO2-Kompensation können entsprechende Projekte unterstützt werden. Hierfür gibt es Plattformen, die nicht nur die Qualität der Pflanzenkohle (EBC-Siegel), sondern auch die nicht-rückholbare Ausbringung zertifizieren. Das ist für den Klimaschutznutzen wichtig, da Pflanzenkohle prinzipiell auch verbrannt werden kann, so dass der Kohlenstoff wieder vollständig als CO2 entweichen würde.</p> <p>Bei eigener Herstellung <strong>an Herstellerempfehlungen halten</strong>: Wenn Sie Pflanzenkohle selbst herstellen möchten, sollten Sie sich vorab intensiv mit dem Herstellungsprozess und der richtigen Praxis vertraut machen. Das Ithaka Institut in der Schweiz bietet z. B. entsprechende Hintergrundinformationen und eine <a href="https://www.ithaka-institut.org/de/ct/109-Bedienungsanleitung%20">Bedienungsanleitung</a> an. Am besten lassen Sie sich den Herstellungsprozess von erfahrenen Personen zeigen. So schaffen Sie die Voraussetzungen, dass Sie nicht nur eine möglichst große Ausbeute, sondern auch eine Pflanzenkohle mit guter Qualität und geringer Schadstoffbelastung erhalten. Denn auch wenn das Grundprinzip einfach ist und seit Jahrtausenden praktiziert wird, kann man aus Umweltsicht einiges falsch machen. Statt eines korrekt ablaufenden Verkohlungsprozesses kann ein qualmendes Lagerfeuer mit unnötiger Schadstoffbelastung das Resultat sein.</p> <p><strong>Folgende Punkte sind für eine gute Verkohlung besonders entscheidend:</strong></p> <ul> <li><strong>Geeignetes Gefäß:</strong> Sie benötigen ein geeignetes Gefäß, das u.a. eine gute Verbrennung der austretenden Brenngase ermöglicht und den Anforderungen z. B. bei der Ablöschung des Feuers standhält (Korrosionsschutz).</li> <li><strong>Geeignetes Ausgangsmaterial:</strong> Verwenden Sie unbehandeltes Holz, das gut getrocknet und relativ homogen im Durchmesser ist und vor Regen geschützt gelagert wurde. Dadurch ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Anreicherung von Schadstoffen in der Pflanzenkohle kommt. In der Regel wird Schnittgut von Ziergehölzen oder Obstbäumen verwendet, was schlecht kompostierbar ist. Verwenden Sie keinen frischen Grünschnitt, Blätter oder nährstoffreiche Ausgangsmaterialien. Diese sollten kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden.</li> <li><strong>Stetige Prozessführung:</strong> Es sollten immer nur dünne Holzschichten aufgelegt werden, wenn die oberste Schicht zu veraschen beginnt. Das erfordert eine kontinuierliche Betreuung und Beobachtung des Vorgangs.</li> <li><strong>Zügiger Anzündvorgang von oben:</strong> Das Anzünden sollte von oben mit geeigneten und möglichst pflanzlichen oder naturnahen Anzündhilfen (z.B. wachsgetränkter Holzwolle) erfolgen, um die Rauchentwicklung gering zu halten.</li> <li><strong>Ablöschen von unten:</strong> Nach dem Herstellen der letzten Schicht Pflanzenkohle muss diese (wenn möglich von unten) abgelöscht werden, um den Kohleausbrand zu stoppen.</li> <li>Es bietet sich an, die abgekühlte Pflanzenkohle auf den Komposthaufen zu geben. </li> </ul> <p>Aufgrund der hohen Anschaffungskosten eignet sich die handwerkliche Herstellung von Pflanzenkohle am ehesten für Gartengemeinschaften wie z. B. Kleingartenvereine. Verschiedene Vereine oder Verbände bieten Seminare oder Informationen hierzu an.</p> <p><strong>Abstand halten:</strong> Bedenken Sie bezüglich der Rauchentwicklung, dass Sie genügend Abstand zu Fenstern und Türen, zu benachbarten Gärten sowie zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen) einhalten. Wie bei jedem offenen Feuer sollte mindestens eine Person das Feuer immer im Blick haben, um eingreifen zu können, falls etwas passiert.</p> <p><strong>Entsorgen Sie Grünschnitt fachgerecht:</strong> Kleinere Mengen an Grünschnitt können Sie fachgerecht z.B. über die Biotonne entsorgen oder selber kompostieren. Durch die Untermischung von holzigem Material wird die Durchlüftung und damit der Rotteprozess des Komposts verbessert. Für größere Mengen Grünschnitt bieten Kommunen gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten an. Wenn Sie genügend Platz in Ihrem Garten haben, können Sie eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/totholz">Totholz</a>(h)ecke anlegen. Sie schaffen damit einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum u.a. für Kleingetier wie Kröten und Eidechsen sowie für viele Insekten. </p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong></p> <ul> <li>Bevorzugen Sie beim Kauf von Pflanzenkohle Anbieter aus Ihrer Nähe.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen">Feuerschalen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen">Kaminöfen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/gartenhaecksler">Gartenhäckslern</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Kompost</a>. </li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Pflanzenkohle stellt eine Option zur Entnahme von CO2 aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> ("Removal") und zur langfristigen Speicherung von Kohlenstoff dar, wenn sichergestellt werden kann, dass sie nicht verbrannt wird. Die Pflanzenkohle wird durch Pyrolyse, also Verkohlung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> (z. B. Holz) hergestellt.</p> <p>Dabei entstehen – neben der Pflanzenkohle – auch unerwünschte Abgase und Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Feinstaub und Kohlenwasserstoffe. Dem Nutzen für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> stehen demnach Risiken wie die Belastung der Böden, der Luft und des Grundwassers mit Schadstoffen gegenüber. Vor allem durch Fehlbedienung kann es zu einer ungewollten Qualm-Entwicklung und zu unnötiger Schadstoffbelastung der Pflanzenkohle mit Polyzyklisch Aromatischen Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>) kommen. Daher ist es aus Umweltsicht besonders wichtig, hohe Anforderungen bezüglich des Ausgangsmaterials, der Herstellung als auch in Bezug auf die Ausbringung in Böden zu legen. </p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Pflanzenkohle ist in der EU als Bodenhilfsstoff zugelassen. Die detaillierten Voraussetzungen und Anforderungen sind in der EU-Düngemittelverordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02019R1009-20230316#tocId413%20">EU-Verordnung 2019/1009</a>) geregelt.</p> </p><p> Was Sie bei Pflanzenkohle beachten sollten <ul> <li>Achten Sie bei Pflanzenkohle auf eine anerkannte Zertifizierung, beispielsweise durch das European Biochar Certificate (EBC). Dies garantiert, dass Schadstoffgehalte geprüft und Grenzwerte eingehalten werden.</li> <li>Wenn Sie selbst Pflanzenkohle herstellen wollen, nutzen Sie dafür geeignete Behälter und halten Sie sich streng an die Herstellervorgaben, um gesundheitsschädliche Emissionen gering zu halten.</li> <li>Geben Sie Gehölzschnitt in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie nach Möglichkeit Totholzhecken in ihrem Garten an.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Pflanzenkohle entsteht durch die unvollständige Verbrennung ("Verkohlung" bzw. "Pyrolyse") von Pflanzenmaterial wie z. B. Gehölzschnitt. Durch ihre poröse Struktur und ihre große innere Oberfläche kann sie Wasser und Nährstoffe speichern und Schadstoffe binden, d.h. die Wasser- und Nährstoffspeicherkapazität des Bodens wird durch Einbringung von Pflanzenkohle erhöht. Allerdings enthält Pflanzenkohle selbst kaum pflanzenverfügbare Nährstoffe. Sie muss in einem weiteren Schritt mit Nährstoffen beladen werden, z.B. durch die Beigabe im frischen Komposthaufen. Im Gegensatz zu Kompost wird der Kohlenstoff von Pflanzenkohle beim Einbringen in den Boden kaum zu CO2 umgewandelt. Dadurch kann der Einsatz von Pflanzenkohle unter bestimmten Bedingungen zur CO2-Bindung beitragen und die Humusbildung unterstützen. </p> <p>Bei der <strong>Herstellung von Pflanzenkohle</strong> können Luftschadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, aber auch klimaschädliches Methan entstehen. Ein sachgemäßer Umgang reduziert diese Emissionen weitestgehend; deshalb sollten Herstellervorgaben unbedingt eingehalten werden. Beim Kauf von Pflanzenkohle ist es wichtig auf zertifizierte Produkte zu achten. Denn bei unsachgemäßer Herstellung können neben erhöhten Emissionen auch Grenzwerte für Schadstoffe in der Pflanzenkohle überschritten werden, die sich dann permanent im Boden befinden.</p> <p><strong>Siegel beachten:</strong> Kaufen Sie für die Anwendung im Garten nur Pflanzenkohle, die mit dem EBC-Siegel zertifiziert ist. Das European Biochar Certificate (EBC) legt sowohl Anforderungen an das Ausgangsmaterial als auch Grenzwerte für einzelne Schadstoffe in der Pflanzenkohle sowie Anforderungen an die herstellenden Anlagen fest. Dadurch ist sichergestellt, dass die Pflanzenkohle bei der Herstellung und Anwendung als Bodenzusatz den allgemeinen Umweltanforderungen entspricht. Für die Anwendung im Boden sind die Klassen EBC-FutterPlus, EBC-AgroBio und EBC-Agro zugelassen. Die Herstellung der Pflanzenkohle erfolgt in modernen Pyrolyseanlagen. Gegenüber handwerklichen Herstellungsmethoden bietet dies den Vorteil, dass der Pyrolyseprozess technisch kontrolliert und gesteuert werden kann. Zudem können auch die "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nebenprodukte">Nebenprodukte</a>" (Pyrolyseöle, Pyrolysegase und Abwärme) genutzt werden. Dadurch haben moderne Pyrolyseanlagen einen höheren Wirkungsgrad und die Schadstoffgehalte in der Abluft und in der Pflanzenkohle liegen unter den Grenzwerten.</p> <p><strong>Dauerhafte CO2-Bindung durch Zusatzzertifikate:</strong> Pflanzenkohle kann langfristig CO₂ speichern. Im Rahmen der freiwilligen CO2-Kompensation können entsprechende Projekte unterstützt werden. Hierfür gibt es Plattformen, die nicht nur die Qualität der Pflanzenkohle (EBC-Siegel), sondern auch die nicht-rückholbare Ausbringung zertifizieren. Das ist für den Klimaschutznutzen wichtig, da Pflanzenkohle prinzipiell auch verbrannt werden kann, so dass der Kohlenstoff wieder vollständig als CO2 entweichen würde.</p> <p>Bei eigener Herstellung <strong>an Herstellerempfehlungen halten</strong>: Wenn Sie Pflanzenkohle selbst herstellen möchten, sollten Sie sich vorab intensiv mit dem Herstellungsprozess und der richtigen Praxis vertraut machen. Das Ithaka Institut in der Schweiz bietet z. B. entsprechende Hintergrundinformationen und eine <a href="https://www.ithaka-institut.org/de/ct/109-Bedienungsanleitung%20">Bedienungsanleitung</a> an. Am besten lassen Sie sich den Herstellungsprozess von erfahrenen Personen zeigen. So schaffen Sie die Voraussetzungen, dass Sie nicht nur eine möglichst große Ausbeute, sondern auch eine Pflanzenkohle mit guter Qualität und geringer Schadstoffbelastung erhalten. Denn auch wenn das Grundprinzip einfach ist und seit Jahrtausenden praktiziert wird, kann man aus Umweltsicht einiges falsch machen. Statt eines korrekt ablaufenden Verkohlungsprozesses kann ein qualmendes Lagerfeuer mit unnötiger Schadstoffbelastung das Resultat sein.</p> <p><strong>Folgende Punkte sind für eine gute Verkohlung besonders entscheidend:</strong></p> <ul> <li><strong>Geeignetes Gefäß:</strong> Sie benötigen ein geeignetes Gefäß, das u.a. eine gute Verbrennung der austretenden Brenngase ermöglicht und den Anforderungen z. B. bei der Ablöschung des Feuers standhält (Korrosionsschutz).</li> <li><strong>Geeignetes Ausgangsmaterial:</strong> Verwenden Sie unbehandeltes Holz, das gut getrocknet und relativ homogen im Durchmesser ist und vor Regen geschützt gelagert wurde. Dadurch ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Anreicherung von Schadstoffen in der Pflanzenkohle kommt. In der Regel wird Schnittgut von Ziergehölzen oder Obstbäumen verwendet, was schlecht kompostierbar ist. Verwenden Sie keinen frischen Grünschnitt, Blätter oder nährstoffreiche Ausgangsmaterialien. Diese sollten kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden.</li> <li><strong>Stetige Prozessführung:</strong> Es sollten immer nur dünne Holzschichten aufgelegt werden, wenn die oberste Schicht zu veraschen beginnt. Das erfordert eine kontinuierliche Betreuung und Beobachtung des Vorgangs.</li> <li><strong>Zügiger Anzündvorgang von oben:</strong> Das Anzünden sollte von oben mit geeigneten und möglichst pflanzlichen oder naturnahen Anzündhilfen (z.B. wachsgetränkter Holzwolle) erfolgen, um die Rauchentwicklung gering zu halten.</li> <li><strong>Ablöschen von unten:</strong> Nach dem Herstellen der letzten Schicht Pflanzenkohle muss diese (wenn möglich von unten) abgelöscht werden, um den Kohleausbrand zu stoppen.</li> <li>Es bietet sich an, die abgekühlte Pflanzenkohle auf den Komposthaufen zu geben. </li> </ul> <p>Aufgrund der hohen Anschaffungskosten eignet sich die handwerkliche Herstellung von Pflanzenkohle am ehesten für Gartengemeinschaften wie z. B. Kleingartenvereine. Verschiedene Vereine oder Verbände bieten Seminare oder Informationen hierzu an.</p> <p><strong>Abstand halten:</strong> Bedenken Sie bezüglich der Rauchentwicklung, dass Sie genügend Abstand zu Fenstern und Türen, zu benachbarten Gärten sowie zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen) einhalten. Wie bei jedem offenen Feuer sollte mindestens eine Person das Feuer immer im Blick haben, um eingreifen zu können, falls etwas passiert.</p> <p><strong>Entsorgen Sie Grünschnitt fachgerecht:</strong> Kleinere Mengen an Grünschnitt können Sie fachgerecht z.B. über die Biotonne entsorgen oder selber kompostieren. Durch die Untermischung von holzigem Material wird die Durchlüftung und damit der Rotteprozess des Komposts verbessert. Für größere Mengen Grünschnitt bieten Kommunen gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten an. Wenn Sie genügend Platz in Ihrem Garten haben, können Sie eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/totholz">Totholz</a>(h)ecke anlegen. Sie schaffen damit einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum u.a. für Kleingetier wie Kröten und Eidechsen sowie für viele Insekten. </p> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong></p> <ul> <li>Bevorzugen Sie beim Kauf von Pflanzenkohle Anbieter aus Ihrer Nähe.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen">Feuerschalen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen">Kaminöfen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/gartenhaecksler">Gartenhäckslern</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Kompost</a>. </li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Pflanzenkohle stellt eine Option zur Entnahme von CO2 aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> ("Removal") und zur langfristigen Speicherung von Kohlenstoff dar, wenn sichergestellt werden kann, dass sie nicht verbrannt wird. Die Pflanzenkohle wird durch Pyrolyse, also Verkohlung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> (z. B. Holz) hergestellt.</p> <p>Dabei entstehen – neben der Pflanzenkohle – auch unerwünschte Abgase und Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Feinstaub und Kohlenwasserstoffe. Dem Nutzen für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> stehen demnach Risiken wie die Belastung der Böden, der Luft und des Grundwassers mit Schadstoffen gegenüber. Vor allem durch Fehlbedienung kann es zu einer ungewollten Qualm-Entwicklung und zu unnötiger Schadstoffbelastung der Pflanzenkohle mit Polyzyklisch Aromatischen Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>) kommen. Daher ist es aus Umweltsicht besonders wichtig, hohe Anforderungen bezüglich des Ausgangsmaterials, der Herstellung als auch in Bezug auf die Ausbringung in Böden zu legen. </p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Pflanzenkohle ist in der EU als Bodenhilfsstoff zugelassen. Die detaillierten Voraussetzungen und Anforderungen sind in der EU-Düngemittelverordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02019R1009-20230316#tocId413%20">EU-Verordnung 2019/1009</a>) geregelt.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Gestern fand der Erörterungstermin zum Genehmigungsverfahren für die geplanten Kalkteiche 16 und 17 der Solvay GmbH bei Bernburg statt. Gegenstand des Termins war der Austausch zwischen dem Vorhabenträger, den beteiligten Fachbehörden sowie den Einwendern und Stellungnehmenden im laufenden Genehmigungsverfahren. Von den vier Umweltvereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben hatten (IG Bode-Lachs, Naturfreunde und Landesanglerverband, Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V), war nur der Landesanglerverband vor Ort vertreten. Zu den anwesenden Fachbehörden gehörten unter anderem der Landkreis in seiner Funktion als Untere Naturschutz- und Wasserbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege sowie der Gewässerkundliche Landesdienst (LHW). Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie konnte im Rahmen der bereits laufenden archäologischen Prospektion des Geländes erste wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Die Stadt Nienburg hat ihr gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung der Kalkteiche erteilt. Auch seitens der Stadt Bernburg wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Solvay GmbH hat beim Landesverwaltungsamt eine wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei weiteren Kalkteichen beantragt. Gleichzeitig wurde die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern aus dem gesamten Werksstandort in die Saale beantragt. Beide Verfahren werden gemeinsam betrachtet, da sie inhaltlich miteinander verknüpft sind. Die geplanten Kalkteiche dienen der Behandlung von Industrieabwasser aus der Sodaproduktion. Dabei werden Feststoffe durch Sedimentation abgeschieden, wodurch auch ein Teil der gebundenen Schadstoffe zurückgehalten wird. Im Endausbau würden die beiden Becken eine Fläche von rund 110 Hektar einnehmen. Für diesen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft ist ein Ausgleich durch das Unternehmen vorzunehmen. Die Solvay GmbH hat dazu neben weiteren Maßnahmen den Anschluss des Saalealtarms bei Nienburg an die Saale vorgesehen. So soll dieses Stillgewässer bei entsprechendem Wasserstand der Saale wieder durchströmt und ökologisch aufgewertet werden. Geplant ist außerdem die Errichtung einer Spundwand, mit welcher der Abstrom salzhaltigen Grundwassers von den Kalkteichen und damit auch zum Altwasser unterbunden wird. Für den wertvollen, abzutragenden Mutterboden hat Solvay ein Verwertungskonzept vorgelegt. Einwendungen aus der Bevölkerung oder von Anrainerkommunen lagen nicht vor. Die Stellungnahmen der Umweltverbände konzentrierten sich vor allem auf naturschutzfachliche Auswirkungen sowie auf Fragen der Kompensation. Die ursprünglich schon im Sommer 2023 ausgelegten Unterlagen für diese Verfahren wurden aufgrund einzelner Stellungnahmen ergänzt und Anfang 2026 nochmals öffentlich ausgelegt bzw. im Internet veröffentlicht. Mit einer abschließenden Entscheidung im Genehmigungsverfahren wird aufgrund der Komplexität des Vorhabens im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2026 gerechnet. Hintergrund Der Werksstandort der Solvay GmbH in Bernburg mit ungefähr 400 Beschäftigten dient der Herstellung von Soda, Natron (Bikarbonat) und Wasserstoffperoxid. Soda ist für viele industrielle Prozesse eine unverzichtbare Grundchemikalie. Dazu gehört die Herstellung von Glas, Waschmitteln, Papier und Zellstoff. Aus Sicht der Europäischen Kommission hat daher die Sodaproduktion strategische Bedeutung für Europa. In der Europäischen Union gibt es aktuell noch neun produzierende Sodawerke, davon drei in Deutschland. Soda wird in Bernburg bereits seit 1883 auf der Grundlage des heutigen Herstellungsverfahrens produziert. Dafür benötigt werden insbesondere Kalkstein und Steinsalz, was vor Ort seit jeher verfügbar ist. Aufgrund der großen Mengen an Rückständen aus dem verwendeten Kalkstein ist eine Behandlung des Abwassers unabdingbar. Die Bespülung der Kalkteiche kann über mehrere Jahrzehnte andauern. Nach dem Ende der Nutzung und entsprechender Sukzession können die ehemaligen Kalkteiche sich zu wertvollen Landschaftsbestandteilen wandeln. Diese Entwicklung kann bei Latdorf mit den ehemaligen Kalkteichen am Saaleufer nachvollzogen werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde § 36a Zustimmung der Gemeinde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 37a Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren § 216a Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 249c Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Anlage 3 (zu § 249c Absatz 3 Satz 3)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 11711 |
| Global | 1 |
| Kommune | 29 |
| Land | 334 |
| Weitere | 297 |
| Wirtschaft | 232 |
| Wissenschaft | 4138 |
| Zivilgesellschaft | 684 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 11410 |
| Gesetzestext | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 603 |
| Umweltprüfung | 63 |
| unbekannt | 68 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 562 |
| Offen | 11369 |
| Unbekannt | 233 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 11817 |
| Englisch | 1016 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 98 |
| Bild | 59 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 500 |
| Keine | 6574 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 5253 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7159 |
| Lebewesen und Lebensräume | 6901 |
| Luft | 5620 |
| Mensch und Umwelt | 12063 |
| Wasser | 3859 |
| Weitere | 12164 |