s/prognosemodel/Prognosemodell/gi
Der Deutsche Wetterdienst gab am 14. Juli 2016 bekannt, dass er ab sofort statt der 400 Landkreise die rund 10 000 Gemeinden in Deutschland vor Wettergefahren warnen wird. Die ortsgenauen Warnungen sind im Internet unter www.dwd.de verfügbar. Anfang August 2016 werden sie auch den Nutzern der Warn-Wetter-App des DWD angeboten. Laut DWD ist der feinere meteorologische Zoom auf einzelne Gemeinden oder Stadtteile in Großstädten ein Quantensprung im Warnsystem. Er möglicht wurde das vor allem durch mehr Beobachtungsdaten, verbesserte Vorhersagemodelle und ein leistungsstärkeres Großrechenzentrum. Am wichtigsten seien die ortsgenauen Warnungen des DWD bei kleinräumigen Wettergefahren. Dazu gehören Gewitter und Starkregen mit ihren oft so folgenreichen Sturzfluten. Die neuen Gemeindewarnungen fügen sich nahtlos in das bestehende dreistufige Warnsystem des DWD ein. Fünf Tage vor einem Ereignis beginnt der DWD mit alarmierenden Hinweisen auf Wettergefahren. Maximal 48 Stunden vor einer Wettergefahr wird für Bundesländer oder Teile davon als Vorwarnung die ‚Vorabinformationen Unwetter‘ herausgegeben. Die dritte und konkreteste Stufe sind dann die ortsgenauen Wetter- oder Unwetterwarnungen. Der DWD verbreitet diese Warnungen frühestens zwölf Stunden vor dem erwarteten Unwetter. Bei manchen Wetterlagen ist das aber nur wenige Minuten oder ein halbe Stunde vor dem Ereignis möglich.
Prognosemodelle im integrierten Pflanzenschutz dienen als Entscheidungshilfen für die Notwendigkeit bzw. optimale Terminierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Feldbau (Halmbruch, Getreideblattläuse, Krautfäule, Kartoffelkäfer) sowie im Gartenbau (Apfelschorf, Tierische Schaderreger, Feuerbrand, Gemüsefliegen, Weinkrankheiten). Künftig werden neue, derzeit noch in Entwicklung befindliche Entscheidungshilfen zur Verfügung stehen. Etablierte computergestützte Entscheidungshilfen in Sachsen sind bei der schlagspezifischen Bekämpfung der Halmbruchkrankheit in Winterweizen und Winterroggen, zur Bekämpfung der Krautfäule der Kartoffel sowie die Modelle zur Bekämpfungsentscheidung bei Septoria Blattflecken und Sclerotinia im Raps.
Umweltrisiken durch Pestizid-Cocktails werden unterschätzt Auf unseren Äckern werden oft mehrere Pestizide gleichzeitig oder nacheinander verwendet. Wie die einzelnen Mittel zusammenwirken, wird vorher in der Zulassung nicht überprüft. Dort werden Mittel nur einzeln bewertet. Die Folge: Unerwünschte Kombinationswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt bleiben oft unentdeckt. Laut einer neuen Studie für das UBA muss sich das rasch ändern. Zulassungssystem mit Lücken Als Pflanzenschutzmittel (PSM) werden landwirtschaftlich genutzte Pestizide bezeichnet. Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt geprüft. In der Realität zeigt sich allerdings, dass die Anwendung von PSM maßgeblich zum Schwund an Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft beiträgt. Mit ursächlich dafür sind „blinde Flecken“ im Zulassungsverfahren, also Faktoren, die bisher nicht erfasst werden. Eine dieser Lücken ist die gängige landwirtschaftliche Praxis, in der Anbausaison einer Kultur oft mehrere PSM gleichzeitig (als sogenannte Tankmischungen) und auch mehrmals nacheinander zu verwenden. In der Landwirtschaft wird das als Spritzfolge bezeichnet. Da in der Zulassung normalerweise nur Einzelprodukte (und nur sehr selten auch beantragte Tankmischungen) bewertet werden, kann das Gesamtrisiko durch typische Anwendungen zurzeit nicht erfasst werden. Eine neue Studie für das UBA hat nun untersucht, wie die Umweltrisiken in der Praxis von der Prognose im Zulassungsverfahren abweichen. Deutlich erhöhte Risiken durch Spritzfolgen und Tankmischungen Im Rahmen der Studie wurden fast 900 Datensätze aus landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung von PSM in 12 verschiedenen Hauptkulturen ausgewertet. Ein Ergebnis: Sowohl die eingesetzten PSM-Klassen (Insektizide, Fungizide oder Herbizide ), als auch die Anzahl der Behandlungen unterscheiden sich zwischen den Kulturen stark. Mit durchschnittlich 20 Pflanzenschutzbehandlungen pro Saison werden Äpfel am intensivsten behandelt. Unter einer Behandlung versteht man die Anwendung eines, aber oft auch mehrerer PSM in einer Tankmischung an einem Tag. Tankmischungen sind dabei die Regel. Sie machten durchschnittlich 63 Prozent aller Behandlungen in den untersuchten Kulturen aus. Aus den zur Verfügung stehenden Anwendungsdaten wurden für eine genauere Analyse je zwei repräsentative Spritzfolgen aus dem Rapsanbau und aus dem Apfelanbau ausgewählt. Hierfür wurde jeweils das Gesamtrisiko für die Umwelt ermittelt, indem die Risiken der einzelnen eingesetzten PSM summiert wurden. Das Gesamtrisiko der PSM-Anwendungen ist in einer Saison im Durchschnitt doppelt bis maximal fünfmal höher als die Wirkstoffanwendung mit dem höchsten Einzelrisiko der Spritzfolge. Ergänzend wurde in der Studie ein Vorhersagemodell (MITAS) entwickelt, welches bei der Prognose des Gesamtrisikos den Abbau der PSM-Wirkstoffe zwischen den Behandlungen berücksichtigen kann. Am Beispiel der Auswirkungen von PSM-Anwendungen auf Regenwurmpopulationen wurde mit dem Modell das Gesamtrisiko einer Spritzfolge im Apfelanbau über den Zeitraum eines Jahres ermittelt. Die Ergebnisse der Anwendung dieses Modells sagen Schäden an Regenwurmpopulationen voraus, die sogar bis zum darauffolgenden Jahr bestehen bleiben. Es deutet sich daher an, dass sich Tier- und Pflanzenpopulationen in der Zeit, in der keine PSM gespritzt werden, nicht erholen können und folglich die Populationen über längere Zeit immer stärker geschädigt werden. Was tun? Diese erste umfassendere Betrachtung von Spritzfolgen und Tankmischungen zeigt, dass das Risiko typischer Anwendungsmuster deutlich höher ist, als in der Zulassungsprüfung für die einzelnen PSM vorhergesagt wird. Um das Risiko zu mindern, ist wichtig, die risikoverstärkende Wirkung von Tankmischungen und Spritzfolgen bereits in der Risikoanalyse im Zuge der Zulassungsprüfung zu beschreiben. Denn erst dann wird es möglich, die erkannten Risiken zu managen. Die EU-Bewertungsleitlinien müssten dazu überarbeitet werden. Sinnvoll ist dabei, vereinfachende Szenarien für die gemeinsame Verwendung von PSM in den verschiedenen Kulturen zu entwickeln, denn die Zahl möglicher Kombinationen von Mitteln in der landwirtschaftlichen Praxis ist sehr groß. Was die Landwirtinnen und Landwirte für die Risikominderung tun können, kann direkt bei der PSM-Zulassung durch Anwendungsbestimmungen festgelegt werden. Sinnvoll ist zudem eine bessere und intensivere Beratung schon bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel. Sinnvoll ist auch, durch ökologische Maßnahmen in der Agrarlandschaft die Widerstandsfähigkeit der Tier- und Pflanzenpopulationen gegen unerwünschte Pestizidauswirkungen zu stärken – so etwas war als „Refugialflächenansatz“ im Aktionsprogramm Insektenschutz von der Bundesregierung vorgesehen, wurde aber bislang nicht umgesetzt. Die in der Studie ermittelten Risiken zeigen außerdem, dass der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, sollte deshalb ambitioniert umgesetzt werden. Um die Risiken von Tankmischungen und Spritzfolgen überhaupt bewerten zu können, benötigen die zuständigen Behörden Zugang zu PSM-Anwendungsdaten. Die regulatorischen Voraussetzungen dafür müssen durch die zuständigen Ministerien in Deutschland erst geschaffen werden.
Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes veröffentlicht Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) in seiner letzten Fassung von 2007 reicht nicht aus, um die Bevölkerung ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Das ist das Ergebnis eines UBA-Berichts zu der 2017 anstehenden Evaluation dieses Gesetzes. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) sieht vor, dass dieses im Jahr 2017 evaluiert wird, vor allem unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik. Hierzu wird die Bundesregierung einen Fluglärmbericht vorlegen, der federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ( BMUB ) erarbeitet wird. Das Umweltbundesamt hat als einen Beitrag zum Fluglärmbericht der Bundesregierung einen eigenen Bericht verfasst, in dem einerseits das FluLärmG in seiner Wirkung und ein etwaiger Novellierungsbedarf untersucht wird, andererseits aber auch weitere Fluglärm-relevante Handlungsfelder betrachtet werden. Das FluLärmG in seiner letzten Fassung von 2007 bietet – so ein Ergebnis des Fluglärmberichts 2017 des Umweltbundesamtes ( UBA ) – nur unzureichende Entlastung für die durch Fluglärm belastete Bevölkerung. Nach dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung müssten bereits bei deutlich geringeren Schallpegeln Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem reicht es aus Sicht des UBA nicht aus, lediglich Lärmschutzfenster einzubauen, sondern die Lärmbelastung vor dem Fenster muss reduziert werden. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass Flugzeuge selbst leiser werden oder so betrieben werden, dass – beispielsweise durch veränderte Flugrouten – geringere Schallpegel bei den Personen ankommen. Entlastung der Bevölkerung vor Lärm kann auch dadurch erreicht werden, dass Flüge tagsüber statt nachts durchgeführt werden und gegebenenfalls auch weniger geflogen wird. Hierfür fehlen jedoch wirkungsvolle gesetzliche Anreize. Das UBA plädiert daher für die Einführung eines Nachtflugverbots zwischen 22 und 6 Uhr auf stadtnahen Flugplätzen und eine Begrenzung der Fluglärmbelastung an einzelnen Flugplätzen durch Einführung einer Lärmkontingentierung. Seinen Fluglärmbericht 2017 hat das UBA an das für das FluLärmG federführend zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) versandt. Der Berichtsoll aber auch gleichzeitig einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Im weiteren Prozess erstellt das BMUB einen Entwurf des offiziellen Fluglärmberichts 2017 der Bundesregierung, der nach der Ressortabstimmung dem Bundestag vorgelegt wird. Anschließend wird dann entschieden, ob es zu einer Novellierung des FluLärmG und eventuell weiterer Regelungen zur Minderung des Fluglärms kommt. Das FluLärmG hat die Aufgabe, durch bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen der Bevölkerung durch Fluglärm zu verhindern. Hierfür wird mit Hilfe eines Prognosemodells für den Flugbetrieb das Gebiet mit der höchsten Lärmbelastung berechnet, der Lärmschutzbereich (LSB), in dem dann diese Rechtsfolgen greifen. Inhaltlich geht es bei der Evaluation des FluLärmG vor allem darum, die Schallpegelwerte zur Abgrenzung der LSB unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik zu überprüfen. Hierfür hat das UBA die aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung tiefgehend analysiert und bewertet, die Werte des FluLärmG vor diesem Hintergrund eingeordnet und hieraus Empfehlungen an die Politik aus wissenschaftlicher Sicht formuliert. Das UBA kommt zu dem Schluss, dass die entsprechenden Schallpegelwerte des FluLärmG nicht ausreichen, um erhebliche gesundheitliche Nachteilen und erhebliche Lärmbelästigungen auszuschließen. Die Werte sollten für alle Flugplatztypen um 15 Dezibel abgesenkt werden: für die Tages-Lärmbelastung auf 50 bzw. 45 Dezibel (für einen inneren und einen äußeren Ring innerhalb des LSB) und für die Nacht auf 40 Dezibel. Die passiven Schallschutzmaßnahmen des FluLärmG sind jedoch nicht ausreichend. Für eine deutliche Verbesserung der Fluglärmsituation sind vielmehr aktive Maßnahmen am Luftfahrzeug und den Flugverfahren erforderlich, um eine Minderung des Außenschallpegels zu erreichen. Das FluLärmG bietet aber keine Möglichkeit, den Fluglärm – im Sinne der auf eine Wohnung bzw. ein Grundstück einwirkenden Außenpegel – zu begrenzen oder zu vermindern. Daher sind auch Verbesserung in den rechtlichen Rahmenbedingungen zum aktiven Fluglärmschutz erforderlich (v.a. im Luftverkehrsgesetz) beziehungsweise ein belastungsbasiertes Schutzkonzept, welches den Einsatz von wirkungsvolleren, aktiven Lärmschutzmaßnahmen fördert. Das UBA schlägt daher ein dreistufiges Handlungskonzept vor: Aktualisierung und Weiterentwicklung des Fluglärm-Berechnungsverfahrens und Klarstellungen der FluLärmG-Regelungen zur Verbesserung des Vollzuges. Grundlegende Novellierung des FluLärmG und der zugehörigen Rechtsverordnung unter Beibehaltung des bisherigen Reglungsrahmens, insbesondere durch eine Verschärfung der LSB-Pegelwerte und Verbesserung des passiven Schallschutzes. Einführung eines Nachtflugverbots an stadtnahen Flugplätzen von 22 bis 6 Uhr aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes; tagsüber und an den verbleibenden Flugplätzen mit Nachtflugbetrieb sollte die Lärmbelastung bezüglich der Außenschallpegel mit Hilfe des Instruments der Lärmkontingentierung begrenzt werden.
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Projektmitarbeiter (m/w/d) für das Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (MuD IPB), Modellregion Sachsen-Anhalt „Vielfalt im Ackerbau im Trockengebiet“ (ACKTROCK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Projektbewilligung zunächst bis zum 31.08.2026. Im MuD IPB sollen in Anlehnung an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der Ackerbaustrategie innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxis- ebene umgesetzt und demonstriert werden. Das geplante Vorhaben der Modellregion Sachsen-Anhalt beinhaltet die Etablierung von De- monstrationsbetrieben Integrierter Pflanzenbau in Sachsen-Anhalt (insgesamt 10), in denen Verfahren und Konzepte in drei Handlungsfeldern umzusetzen sind, die bei einer hohen Wir- kung u. a. für einen verbesserten Ressourcen- und Umweltschutz sowie eine höhere Vielfalt im Ackerbau sorgen können: Handlungsfeld Pflanzenschutz/Digitalisierung Optimierung der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Reduzierung des Pflanzen- schutzmitteleinsatzes durch digitale Vernetzung von betrieblichen Daten mit Entschei- dungshilfesystemen und Warndienstinformationen im Trockengebiet Handlungsfeld Biodiversität Rand- und Blühstreifenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen im Trockengebiet Handlungsfeld Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge verstärkte Integration von Zwischenfrüchten im Trockengebiet (Verfahrensvergleich, Saatgutumstellung) Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufs- kollegen. Das MuD IPB soll sich nach Möglichkeit auf drei unterschiedliche Ackerbauregionen Sachsen-Anhalts (Querfurter Platte, Köthener Ackerland, Südöstliche Altmark) konzentrieren. Das Vorhaben ist Teil eines Verbundes. Für die Modellregion Sachsen-Anhalt ist die LLG der verantwortliche Regionalkoordinator. Das Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgen- abschätzung, übernimmt die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD IPB. Die Beobachtung und Beschreibung der Fortschritte und Erfolge der Maßnahmen wird in Form ge- eigneter Kennziffern/Indikatoren erfolgen, die vom Betrieb selbst, ggf. unterstützt durch die LLG, unter Praxisbedingungen erfasst und mit geeigneten Werkzeugen bewertet werden können. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, ökologischer Landbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten und perso- nenbezogenen Voraussetzungen und ist bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen, u.a. bei Vorliegen eines Fachschulabschlusses bis E 9b TV-L möglich. Aufgaben: Akquise von Demonstrationsbetrieben, Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes zur Umset- zung der drei Handlungsfelder Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Pro- jektdurchführung kontinuierliche Begleitung und Betreuung der Demonstrationsbetriebe bei der Maßnah- menumsetzung eigenverantwortliche Durchführung von Bonituren, Datenerfassungen und Beprobungen Datenaufbereitung und -auswertung Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Koordinator und anderen Ver- bundpartnern/Modellregionen, Teilnahme an Projekttreffen u. ä. intensive Öffentlichkeitsarbeit/Umsetzung des regionalen Wissenstransfers u. a. Organisation und Durchführung von regionalen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Demonstrati- onsbetrieben; Vorbereitung von Veröffentlichungen, Pflege einer projektbezogenen Internet- präsentation verantwortliche Dokumentation des MuD sowie Vorbereitung der Berichterstattung an die Projektkoordination und den Projektträger zwingende Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt (m/w/d), Landwirtschaftlich-technischer- Assistent (m/w/d), staatlich geprüfter Techniker Landwirtschaft (m/w/d) oder Landwirtschaftsmeister (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss erklärte Bereitschaft zum Arbeiten im Freien Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Nutzung von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: mehrjährige Erfahrungen im Pflanzenbau und/oder Pflanzenschutz Erfahrungen im Umgang mit Prognosemodellen im Pflanzenschutz, bei der Anlage von Blühflächen/-streifen und/oder beim Anbau von Zwischenfrüchten Beherrschung der üblichen Standardsoftware (Access, Word, Excel, PowerPoint) ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat 03471/334-277 03471/334-345 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112071, Kennung Projekt-ACKTROCK-3-2) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Projektmitarbeiter (m/w/d) für das Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (MuD IPB), Modellregion Sachsen-Anhalt „Vielfalt im Ackerbau im Trockengebiet“ (ACKTROCK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Projektbewilligung zunächst bis zum 31.08.2026. Im MuD IPB sollen in Anlehnung an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der Ackerbaustrategie innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxis- ebene umgesetzt und demonstriert werden. Das geplante Vorhaben der Modellregion Sachsen-Anhalt beinhaltet die Etablierung von De- monstrationsbetrieben Integrierter Pflanzenbau in Sachsen-Anhalt (insgesamt 10), in denen Verfahren und Konzepte in drei Handlungsfeldern umzusetzen sind, die bei einer hohen Wir- kung u. a. für einen verbesserten Ressourcen- und Umweltschutz sowie eine höhere Vielfalt im Ackerbau sorgen können: Handlungsfeld Pflanzenschutz/Digitalisierung Optimierung der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Reduzierung des Pflanzen- schutzmitteleinsatzes durch digitale Vernetzung von betrieblichen Daten mit Entschei- dungshilfesystemen und Warndienstinformationen im Trockengebiet Handlungsfeld Biodiversität Rand- und Blühstreifenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen im Trockengebiet Handlungsfeld Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge verstärkte Integration von Zwischenfrüchten im Trockengebiet (Verfahrensvergleich, Saatgutumstellung) Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufs- kollegen. Das MuD IPB soll sich nach Möglichkeit auf drei unterschiedliche Ackerbauregionen Sachsen-Anhalts (Querfurter Platte, Köthener Ackerland, Südöstliche Altmark) konzentrieren. Das Vorhaben ist Teil eines Verbundes. Für die Modellregion Sachsen-Anhalt ist die LLG der verantwortliche Regionalkoordinator. Das Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgen- abschätzung, übernimmt die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD IPB. Die Beobachtung und Beschreibung der Fortschritte und Erfolge der Maßnahmen wird in Form ge- eigneter Kennziffern/Indikatoren erfolgen, die vom Betrieb selbst, ggf. unterstützt durch die LLG, unter Praxisbedingungen erfasst und mit geeigneten Werkzeugen bewertet werden können. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, ökologischer Landbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeitsplätze sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Die Einstel- lung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraus- setzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben: Akquise von Demonstrationsbetrieben, Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes und Erstel- lung betriebsindividueller Konzepte zur Umsetzung der drei Handlungsfelder Organisation und Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Schaffung der Voraus- setzungen zur Projektdurchführung selbständige Organisation, Koordination und Umsetzung der geplanten Verfahren/Vorhaben auf Grundlage der erstellten betriebsindividuellen Konzepte kontinuierliche Begleitung und Betreuung der Demonstrationsbetriebe bei der Maßnah- menumsetzung eigenverantwortliche Organisation und Durchführung von Bonituren, Datenerfassung, Be- probungen und Auswertung Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Koordinator und anderen Ver- bundpartnern/Modellregionen, Teilnahme an Projekttreffen u. ä. intensive Öffentlichkeitsarbeit/Umsetzung des regionalen Wissenstransfers u. a. Organisation und Durchführung von regionalen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Demonstrati- onsbetrieben; Vorbereitung von Veröffentlichungen, Pflege einer projektbezogenen Internet- präsentation, verantwortliche Dokumentation des MuD sowie Vorbereitung der Berichterstattung an die Projektkoordination und den Projektträger zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften, Nutzpflanzenwissenschaften, Landwirtschaft oder eines anderen Studiengangs mit Fachbezug zur Stelle erklärte Bereitschaft zum Arbeiten im Freien Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Nutzung von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: mehrjährige Erfahrungen im Pflanzenbau und/oder Pflanzenschutz Erfahrungen im Umgang mit Prognosemodellen im Pflanzenschutz, bei der Anlage von Blühflächen/-streifen und/oder beim Anbau von Zwischenfrüchten Beherrschung der üblichen Standardsoftware (Access, Word, Excel, PowerPoint) ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat 03471/334-277 03471/334-345 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112028, Kennung Projekt-ACKTROCK-3-1) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/
Grundsätzliches zum Geräuschverhalten von Windenergieanlagen Derzeit (Anfang 2018) werden in NRW ca. 3600 Windenergieanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von etwa 5500 MW betrieben. Die anwohner- und umweltverträgliche Nutzung der Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und wichtig für das Erreichen der Klimaschutzziele. Im Rahmen der Errichtung neuer Anlagen ist der Windenergie-Erlass vom 08.05.2018 zu beachten. Eine wesentliche Bedeutung für den Ausbau der Windenergie hat das Repowering, d.h. der Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstarke Anlagen. In einer Fachveröffentlichung des LANUV wird aufgezeigt, unter welchen Randbedingungen neben der Ertragssteigerung eine akustische Sanierung in solchen Gebieten erreicht werden kann, die durch die Geräusche alter Windenergieanlagen stark vorbelastet sind. Hinweise, wie bei der Neuausweisung von Windvorrangzonen der Schutz vor Lärm berücksichtigt werden kann, sind in einer Empfehlung dargestellt. Repowering: Ertragssteigerung und Lärmminderung, LANUV Fachveröffentlichung, Oktober 2011 Ausweisung von Windvorrangzonen (LANUV Empfehlung) Schallausbreitungsuntersuchungen an Windenergieanlagen Der Ausbau der Windenergie stellt einen wichtigen Baustein der Klimaschutzstrategie des Landes dar. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung 15 Prozent betragen. Dabei werden bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm hohe Anforderungen gestellt. Untersuchungen, die im Auftrag des LANUV NRW durchgeführt wurden, hatten Unzulänglichkeiten des Prognosemodells aufgezeigt. Messtechnische Ermittlung der Ausbreitungsbedingungen für die Geräusche von hohen Windenergieanlagen Weitere Untersuchungen anderer Institutionen und theoretische Berechnungen haben zu einer Anpassung des Prognosemodells an die Besonderheiten hoher Windenergieanlagen geführt. Eine entsprechende Empfehlung wurde vom Normenausschuss „Schallausbreitung im Freien“ veröffentlicht und von der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) mit ihrem Beschluss vom 5./6.9.2017 übernommen. Diese neuen Erkenntnisse werden in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen berücksichtigt. Informationen zur Umstellung des Prognoseverfahrens sind in dem Faktenpapier Schallprognosen für Windenergieanlagen nach dem "Interimsverfahren" dargestellt. In Zusammenhang mit der Umstellung des Prognoseverfahrens auf das „Interimsverfahren“ war die Frage zu beantworten, wie stark sich die Spektren der Geräusche baugleicher Windenergieanlagen unterscheiden und welche Immissionsrelevanz derartige Schwankungen haben. Diese Frage wurde für drei Windenergieanlagentypen unterschiedlicher Hersteller untersucht. Die Untersuchung zur „Spektrenvarianz“ zeigt, dass die derzeit angewandte Unsicherheitsbetrachtung bezüglich der möglichen Auswirkungen der Schwankungen der Spektren konservativ ist, also aus Sicht des Immissionsschutzes „auf der sicheren Seite“ liegt. Zum Untersuchungsvorhaben "Spektrenvarianz" Bericht Spektrenvarianz - Auswirkung spektraler Unterschiede Schallemissionen und Schallimmissionen Materialienband Nr. 63 - Windenergieanlagen und Immissionsschutz Ausführliche Informationen zum Thema "Windenergieanlagen und Immissionsschutz" finden Sie im Materialienband Nr. 63 des Landesumweltamtes (2002). Folgende Teilaspekte zum Geräuschverhalten werden dort näher erläutert: Grundsätzliches zum Geräuschverhalten von Windenergieanlagen Die Geräusche von Windenergieanlagen weisen eine starke Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit auf. Nachweis des konkreten Geräuschemissionsverhaltens einer Windenergieanlage Zur Erfassung der Geräuschemissionen einer Windenergieanlage in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit gibt es ein international genormtes Messverfahren. Es ist üblich, dass die Hersteller zur Kennzeichnung der Geräuschemission eines Anlagentyps eine oder mehrere Anlagen des jeweiligen Typs durch unabhängige Messinstitute vermessen lassen. Übersicht über die Emissionsdaten von Windenergieanlagen Der durch den Betrieb einer Windenergieanlage im Nennleistungsbereich verursachte Schallleistungspegel betrug 2002 etwa 103 dB(A). Geräuschentstehungsmechanismen Die Geräuschentstehung von Windenergieanlagen kann unterteilt werden in: aerodynamisch erzeugte Geräusche und mechanisch verursachte Geräusche. Nachträgliche Minderungsmöglichkeiten Durch Drosselung der Drehzahl und der erzeugbaren elektrischen Leistung kann bei einigen Windenergieanlagen eine Geräuschminderung von bis zu 4 dB erzielt werden. Derartige Geräuschminderungen sind mit Ertragseinbußen verbunden. Immissionsprognosen nach der TA Lärm Die Ermittlung und die Beurteilung der Geräusche von Windenergieanlagen erfolgen sowohl in der Planung als auch im Beschwerdefall nach den Festlegungen der TA Lärm. Schallimmissionen im Umfeld von Windenergieanlagen Welche Schalldruckpegel im Umfeld von Windenergieanlagen auftreten, ist vom Anlagentyp, von der Anzahl der Anlagen und deren Lage zum Immissionsort sowie von der Windgeschwindigkeit abhängig. Immissionsrichtwerte Die Immissionsrichtwerte sind in Abschnitt 6.1 der TA-Lärm in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung des Immissionsortes festgelegt. Infraschall Messtechnisch kann nachgewiesen werden, dass Windenergieanlagen Infraschall verursachen. Die festgestellten Infraschallpegel liegen aber weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen und sind damit völlig harmlos. Windbedingte Fremdgeräusche Bei hohen Windgeschwindigkeiten verursacht der Wind allein schon nennenswerte Schalldruckpegel. Sofern genaue Kenntnisse zu diesen windbedingten Fremdgeräuschen vorliegen, können sie in der Planung berücksichtigt werden. Die windbedingten Fremdgeräusche können auch dazu führen, dass messtechnische Prüfungen auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte nur mit erheblichem Aufwand oder nur durch Emissionsmessungen in Verbindung mit Ausbreitungsrechnungen möglich sind. Betrachtungen zu Belästigungs-Wirkungen von Geräuschen In ruhigen ländlichen Gebieten gibt es eine Diskrepanz zwischen dem erwartungsorientierten Wunsch von Beschwerdeführern auf Erhaltung der naturnahen Ruhe und der üblicherweise verwaltungsrechtlich festgesetzten Schutzwürdigkeit des Gebietes.
Der effiziente und schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen ist eine der größten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit und findet auf nationalen und internationalen politischen Agenden zunehmend Resonanz. Unter dem Primat der Ressourcenschonung gilt es, auch die Möglichkeiten der Kreislaufführung von Stoffen zu verbessern. Deutschland besitzt ein enormes Rohstoffvermögen in Form des anthropogenen Materiallagers, das sich in Bauwerken, Infrastrukturen und sonstigen langlebigen Gütern verbirgt. In der überwiegend inputdominierten Ressourceneffizienzdiskussion findet dieser Kapitalstock bislang nur wenig Beachtung. Eine Ursache hierfür ist das unzureichende Wissen hinsichtlich des bestehenden anthropogenen Materiallagers und dessen Veränderungsdynamik. Zwar liegen zahlreiche Einzelstudien vor, die stoffgruppenbezogene, produktbezogene oder sektoral eingegrenzte Aussagen zu Lagerbeständen und deren Entwicklung treffen, eine systematische Zusammenführung dieses Wissens wurde bislang jedoch nicht vorgenommen. Dies stellt eine wichtige Voraussetzung einer systematischen Bewirtschaftung des anthropogenen Rohstofflagers dar. Ziel des Projektes war es, ein dynamisches, fortschreibbares Bestandsmodell der Bundesrepublik mit Datenbank zu entwickeln und zu programmieren, das als Prognose-Modell für Sekundärrohstoffe aus langlebigen Gütern und damit als Urban-Mining-Planungsgrundlage dienen kann. Es soll helfen, die Wissens- und Entscheidungsbasis für die Sekundärrohstoffwirtschaft zu verbessern, um neue, hochwertige Verwertungswege zu erschließen. Hierfür wurde eine Datenbank entwickelt und mit einem rechnenden Stoffstrommodell kombiniert. Dieses Modell sollte sowohl auf Güterebene als auch auf Materialebene den Bestand - oder Teilbereiche davon - sowie dessen Dynamik erfassbar machen. Es wurden Schnittstellen zum Einpflegen vorhande-ner Datensätze implementiert, um eine Fortschreibbarkeit zu gewährleisten. Die Datenbank sollte dem Wissensmanagement einer großen Breite und Tiefe von Bestandsdaten dienen. In Verbindung mit dem Stoffstrommodell sollte eine hohe Flexibilität bei der Analyse des anthropogenen Lagers der Bundesrepublik geboten werden, um auch kleinere Stoffhaushalte untersuchen zu können. Quelle: Forschungsbericht
null Sommer 2022 in Baden-Württemberg Baden-Württemberg/Karlsruhe . Das erste Halbjahr fiel dieses Jahr deutlich zu heiß und zu trocken aus. Von Januar bis Juni fielen in Baden-Württemberg nur rund 80 Prozent des Niederschlages, der im langjährigen Mittel für diesen Zeitraum üblich ist. Die Lufttemperaturen waren im ersten Halbjahr überdurchschnittlich. Darauf weist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg heute hin. Auch der Juli 2022 ist bisher deutlich zu trocken und zu warm. An der Wetterstation Mannheim wurde beispielsweise in diesem Jahr (Stand 16. Juli 2022) bereits zehn „Heiße Tage“ mit Temperaturen über 30 Grad Celsius verzeichnet. Das ist nur ein Tag weniger als im extrem trocken-heißen Jahr 2018 zur gleichen Zeit. Dies hat in Baden-Württemberg bereits spürbare Folgen. Wasserstände in Oberflächengewässern Zwei Drittel der Pegel der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) weisen heute Vormittag einen Wasserstand auf, der unter dem niedrigsten Wasserstand eines durchschnittlichen Jahres liegt. Insbesondere in der westlichen Landeshälfte führen nahezu alle Gewässer Niedrigwasser, aber auch in der östlichen Landeshälfte sind viele Gewässer betroffen. Somit entwickelt sich bereits relativ früh im Jahr eine ausgeprägte Niedrigwasserlage. Auch im Oberrhein und der baden-württembergischen Donau befindet sich der Wasserstand inzwischen im Bereich des „Mittleren Niedrigwassers“. Am Hochrhein sind die Wasserstände ebenfalls deutlich niedriger als für die Jahreszeit üblich, allerdings sind hier bisher noch keine „Mittleren-Niedrigwasser“-Werte unterschritten. Die Dreisam bei Freiburg ist bereits seit Mitte letzter Woche trockengefallen. Während flussaufwärts der Stadt Freiburg die HVZ am Pegel Ebnet immerhin noch rund 200 Liter Wasser pro Sekunde in der Dreisam verzeichnet (Stand 18.7.2022), versickert und verdunstet dieses Wasser im weiteren Flussverlauf vollständig. Üblicherweise bilden sich solche Niedrigwasser eher zum Spätsommer hin aus. Verglichen mit dem Hitzejahr 2003 und dem Dürrejahr 2018 befinden sich die Wasserstände derzeit noch oberhalb der damaligen Niedrigwasserwerte. Sollte die trockene Wetterphase in den kommenden Wochen weiter anhalten, könnten die Niedrigwasser-Rekordwerte des Hitzejahres 2003 sowie des Dürrejahres 2018 erreicht oder sogar unterschritten werden. Zahlreiche Wasserbehörden der Landratsämter und Städte haben bereits für ihre Kreise ein Verbot zur Wasserentnahme aus Gewässern ausgesprochen, beispielsweise im Ortenau- und Bodenseekreis. Grundwasser Der Frühsommer 2022 zählt im langjährigen Vergleich zu den Frühsommern mit den niedrigsten Grundwasserverhältnissen. Entsprechend sind die Grundwasserstände und Quellschüttungen nun im Juli auf unterdurchschnittlichem Niveau. Die aktuelle Niedrigwassersituation im Grundwasser ist an den Schwarzwaldquellen und in den Talfüllungen der Schwarzwaldgewässer besonders ausgeprägt. Es ist zu erwarten, dass bis zum Herbst keine nennenswerte Grundwasserneubildung stattfinden wird. Wassertemperaturen in Rhein und Neckar Die Wassertemperatur liegt derzeit in Rhein und Neckar je nach Tageszeit zwischen 23 und 24 Grad Celsius. Aufgrund der vorhergesagten Hitzewelle erwartet die LUBW allerdings einen deutlichen Anstieg der Temperaturen. Nach den Prognosemodellen können bis Anfang nächster Woche bis zu 27 Grad Celsius erreicht werden. Wenn die Wassertemperatur mehrere Tage über 25 Grad Celsius liegt, kann die Gewässerfauna beeinträchtigt werden, denn der Hitzestress macht die Tiere anfällig für Krankheiten, die auch zum Tod führen können. Im Vergleich zu Mitte Juli des Jahres 2003 liegen die Wassertemperaturen im Rhein aktuell auf vergleichbarem Niveau, im Neckar meist noch etwas darunter. In dem Hitzesommer 2003 hat sich ab Mitte Juli eine sehr heiße Phase bis fast Mitte August angeschlossen, die zu extremen Wassertemperaturen geführt hat. Insbesondere im Neckar mit seinen vielen Staustufen muss der Sauerstoffgehalt genau verfolgt werden. Sauerstoffgehalte deutlich unter 4 Mikrogramm je Liter Wasser können besonders bei Fischen zum Ersticken führen, wenn sie nicht in sauerstoffreichere Abschnitte oder Zuflüsse ausweichen können. Zur Stützung des Sauerstoffgehalts wird dann an den Wasserkraftwerken das Wasser belüftet, in dem über die Turbinen oder durch Absenken der Wehre zusätzlicher Sauerstoff eingetragen wird. Stand heute liegt der Sauerstoffgehalt im Neckar selbst in den Nachtstunden noch in einem sehr guten Bereich von um die 8 Mikrogramm. Der Sauerstoffgehalt profitiert im Neckar davon, dass die Phosphatfracht in den letzten 10 Jahren halbiert wurde. Bodensee Am Bodensee ist der Wasserstand mehr als 80 Zentimeter (Stand 18.07.2022) niedriger als dies für die Jahreszeit üblich ist (Vergleichszeitraum 1961 bis 1990). Der Pegelstand lag heute Vormittag bei 347 Zentimetern. Ein noch niedrigerer Bodenseewasserstand an einem 18. Juli wurde zuletzt im Jahr 2006 mit 328 Zentimetern am Pegel Konstanz gemessen. Aufgrund seines enormen und tiefen Wasserkörpers kommt der Bodensee nicht so schnell „ins Schwitzen“. In der Seemitte des Obersees wurden oberflächennah zuletzt 22,7 Grad Celsius gemessen (Stand 18.7.2022,). Das sind für den Bodensee warme, aber für die Jahreszeit unauffällige Temperaturen. Abweichend von den Temperaturen in der Seemitte sind die Temperaturen in ufernahen Flachwasserbereichen oder in den Seebecken des Untersees je nach Lage deutlich höher, beispielsweise an der Messstelle im Gnadensee und Zellersee mit 24,4 Grad Celsius (Stand 5.7.2022). Aussichten Für die kommenden zwei Wochen zeichnet sich derzeit keine Änderung der Wetterlage ab. Dies ist nicht ungewöhnlich, da die meisten trockenen und heißen Tage im Hochsommer zwischen Mitte Juli und Ende August auftreten. Die am Mittwoch erwarteten Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage allenfalls kurzfristig, vorübergehend und lokal abmildern. Ob das Jahr 2022 erneut ein Extremjahr wie die Jahre 2003 oder 2018 wird, bleibt abzuwarten. Hintergrundinformation Klimatische Einordnung – weitere Details zur Station Mannheim Im langjährigen klimatischen Vergleich hat Mannheim elf Heiße Tage, jedoch gilt dies für das ganze Jahr. Mit zehn „Heißen Tagen“ Mitte Juli 2022 ist dieser Wert nun schon fast erreicht. In den Spitzenjahren 2003 und 2018 gab es in Mannheim bis zu diesem Zeitpunkt 19 beziehungsweise 11 „Heiße Tage“. Insgesamt schlugen beide Jahre mit 42 Tagen über 30 Grad Celsius zu Buche. Weiterführende Informationsquellen - Bericht der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg - Zustandsbericht: Grundwasser und Quellschüttung - Temperaturübersicht für den Neckar - Bodensee Online Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Im Rahmen des FAIR-Projektes wurden offene meteorologische Daten des Deutschen Wetterdienstes zur anwenderfreundlichen Nutzung aufbereitet. In naher Zukunft werden diese über das FAIR-Portal bereitgestellt. Bezüglich historischer Daten finden Sie über das FAIR-Portal die Datenprodukte - COSMO-REA6 (Die Reanalyse des Deutschen Wetterdienstes) - COSMO-REA6 optimierter Wind (Im Rahmen des Projekts veredelter Datensatz für die Wind-Branche) - Historische Wettermessungen auf Schiffen - Prognostische Daten aus dem Vorhersagemodell MOSMIX Für alle Daten wird nach Projektende eine Veredelungs-Gebühr erhoben.
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