Über 96 Prozent der deutschen Badegewässer wurden von der EU-Kommission in der Saison 2021 mit den Noten „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Insgesamt erfüllten 98 Prozent der Badegewässer an Seen, Flüssen und Küsten Deutschlands die Mindestanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. Dies zeigt der am 3. Juni 2022 vorgestellte Bericht der EU-Kommission zur Europäischen Badegewässerqualität der Saison 2021. Lediglich 14 von 2.291 Badegewässern erreichten nach den Kriterien der EU-Richtlinie in der Saison 2021 nur die Einstufung „mangelhaft“. Um die Badenden vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen, wurde an Badegewässern während der Saison in 144 Fällen (vorsorglich) ein Badeverbot verhängt oder vom Baden abgeraten. Dies geschah aufgrund von Cyanobakterien („Blaualgen“) oder hatte wasserhygienischer Gründe – oftmals als Folge von Starkregenereignissen mit Schmutzwassereinträgen in die Gewässer. Dank zunehmend eingesetzter Vorhersagesysteme können hygienische Verschmutzung – beispielsweise infolge von Starkregen – immer besser vorhergesagt werden. Diese Systeme arbeiten zum Beispiel mit Modellberechnungen oder Pegelmessungen. Die aktuellen Messdaten können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es auf der UBA -Internetseite unter Wasserqualität in Badegewässern. In der Badesaison 2021 wurden 2.291 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 12.948 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 363 an der Küste von Nord- und Ostsee und 1.928 an Binnengewässern. Auch 2021 war die Covid-19-Pandemie im Badebetrieb weiterhin spürbar: 26 Badegewässer waren für die Badenden zeitweise oder über die gesamte Saison nicht zugänglich; ein Badegewässer lag im Sperrgebiet der afrikanischen Schweinepest. Das Hochwasser in Westdeutschland hatte zur Folge, dass mindestens neun Badegewässer in den betroffenen Regionen zeitweise nicht zugänglich waren. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer (2020, PDF)
In Deutschland ist vor allem die Rötelmaus (Myodes glareolus) für die Übertragung humanpathogener Hantaviren verantwortlich (Puumalavirus, PUUV). Vor allem bei hohen Rötelmausdichten, die direkt und indirekt durch klimatische Bedingungen beeinflusst werden, kann es zu einer erhöhten Zahl von Humaninfektionen kommen. In diesem Projekt wurde ein wetterbasiertes Prognosemodel entwickelt, das Vorhersagen zu Populationsdichten und humanen PUUV-Inzidenzen auf Landkreisebene bis zu 1,5 Jahre im Voraus ermöglicht. Das Model bietet daher die Möglichkeit, entsprechende Gesundheitsdienste sowie die Bevölkerung frühzeitig zu sensibilisieren und damit mögliche PUUV-Epidemien einzudämmen. Veröffentlicht in Climate Change | 08/2018.
<b>Problemstellung</b> <br> Die Numerische Wettervorhersage (NWV) ist in erster Linie Abhängig vom Prinzip der Datenassimilation. Man kombiniert dabei zwei Quellen von Informationen: ein Modell, welches von einem Anfangszustand ausgehend eine Vorhersage macht und Beobachtungen/Messungen um diese Vorhersage zu verbessern. Das ist notwendig, weil die Vorhersagen des Modells fehlerbehaftet sind durch unzureichendes Wissen über den exakten Anfangszustand, Diskretisierungs- und Modellfehler. <br> <b>Das Projekt ICamCloudOps</b> <br> Die Idee des Projektes ICamCloudOps (Intelligent Camera Cloud Operators for NWP) ist es, aus Himmelskameras Beobachtungen von Wolken abzuleiten, um diese für die Datenassimilation zu nutzen. Ziel des Projektes ICamCloudOps ist der Einsatz von Methoden der künstlichen Intelligenz zur Verbesserung von Wind- und Wolken-Analysen und Wolken-Vorhersagen. Wind und Wolken haben einen wesentlichen und direkten Einfluss auf alle Ebenen des Verkehrs: Luft-, Bahn-, Schiffs- und Individualverkehr ist in weitreichendem Maße beeinflusst durch starke Winde, Böen, Gewitter und Niederschlag. Im Detail geht es um: <br> - die Entwicklung von neuen KI-basierten Techniken als Komponenten für die Simulation von Kamera-Beobachtungen (sogenannte Vorwärtsoperatoren) von Wolken im infraroten und sichtbaren Bereich aus den atmosphärischen Variablen der Numerischen Wettervorhersage <br> - den Einsatz intelligenter Vorwärtsoperatoren für Kamera Beobachtungen von Wolken und ihre Nutzung in den Vorhersagesystemen der numerischen Wettervorhersage <br> - die Verbesserung der Vorhersage von High-Impact Weather in Form von Gewittern, Wolken, Wind- und Starkregen und der Vorhersage von Ertragsschwankungen bei erneuerbaren Energien, insbesondere für Wind und Photovoltaik Anlagen. <br> <b>Über diesen Datensatz</b> <br> Bilder der von Reuniwatt entwickelten <a href="https://reuniwatt.com/de/sky-insight-24-7-wolkenbeobachtung-mit-infrarot-sky-imager/">all-sky Infrarot Kamera</a> Sky InSight. Die Kamera wurde im Rahmen des mFUND Projekts ICamCloudOps am Meteorologischen Observatorium Lindenberg - Richard-Aßmann-Observatorium (MOL-RAO) in Brandenburg installiert und liefert Infrarot Aufnahmen des Himmels. Die Fotos zeigen die vom Sky InSight beobachtete Helligkeitstemperatur der Wolken und des Himmels.
Kurzstellungnahme zum Gutachten von Herrn Prof. Dr. Weber vom 30.03.2023 Kurzstellungnahme zum Gutachten von Herrn Prof. Dr. Weber mit Fokus auf die Themen: Daten, Prognose des internen Aufbaus von Salzstruk turen, laufende Forschungsvorhaben der BGE sowie die Weiterentwick lung der Methode zu den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsunter suchungen (rvSU) Wir danken Herrn Prof. Dr. Michael Weber (Sachverständiger des Nationalen Begleitgremiums) für das Gutachten zu den Themen Daten, Prognose des internen Aufbaus von Salzstrukturen, laufende Forschungsvorhaben der BGE sowie die Weiterentwicklung der Methode zu den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Das Gutachten wurde von Michael Weber (Weber 2023) auf Grundlage von Gesprächen und der Einsichtnahme in Unterlagen der BGE am 08. und 09.02.2023 in Peine verfasst. Wir bedanken uns bei Michael Weber für den konstruktiven Austausch und die mit dem Gutachten übermittelten nachvollziehbaren Hinweise an die BGE. Mit der folgenden Kurzstellungnahme möch ten wir einige ausgewählte Themen aus dem Gutachten und der dazugehörigen 73. NBG‑Sitzung vom 18.04.2023 aufgreifen und aus Sicht der BGE einordnen. Die Beschaffung, Aufbereitung (inkl. Digitalisierung) und Bereitstellung von Geodaten für das Stand ortauswahlverfahren ist eine enorme Aufgabe. Besondere Herausforderungen liegen in einem viel fach analogen Datenbestand, in der bundesländerübergreifenden Heterogenität der Daten sowie in der Beschaffung von Daten, die den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) nicht vorliegen. Um Daten für das Standortauswahlverfahren verfügbar zu machen, kontaktiert die BGE neben den Staatlichen Geologischen Diensten vereinzelt auch Firmen und Forschungseinrichtungen. Zudem setzt die BGE umfangreiche Digitalisierungskampagnen um, z. B. aktuell das Scannen von mehr als 16.000 Bohrakten aus der Kohlenwasserstoffdatenbank in dem Archiv des Niedersächsischen Lan desamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Der Empfehlung von Michael Weber, diese Aufgabe mit einer hohen Priorität zu betreiben, kommt die BGE bereits nach. Dies drückt sich nicht nur in einer mittleren dreistelligen Anzahl von Datenabfragen und ‑nachfragen aus, sondern auch in den seitens der BGE betriebenen Digitalisierungskampagnen. Trotz all dieser Bemühungen wird die BGE vor dem Hintergrund der Datenhaltungssituation in der Bundesrepublik Deutschland keinen Vollständigkeitsanspruch an die Einbeziehung von Daten in das Standortauswahlverfahren gewähr leisten können. So kann z. B. eine gezielte Digitalisierung von Daten, die von Relevanz für das Standortauswahlverfahren sind, seitens der BGE nur dann durchgeführt werden, wenn auf Basis digital verfügbarer Nachweisdaten eine Auswahl getroffen werden kann. Zu der Empfehlung von Michael Weber bzgl. eines gezielten Datenscoutings hat sich die BGE bereits zuvor in einer fachli chen Stellungnahme zum Gutachten von Herrn Dr. Christian Bücker (Sachverständiger des Natio nalen Begleitgremiums) positioniert. Die BGE wird für die Ermittlung von Standortregionen einen besonderen Schwerpunkt auf die Beschaffung von Daten für diejenigen Gebiete legen, die für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle als am besten geeignet erscheinen. Für ungeeignete und we niger geeignete Gebiete erfolgt eine Bewertung anhand der digital verfügbaren Daten, sofern auf Basis dieser Information eine belastbare Bewertungsentscheidung getroffen werden kann. Geschäftszeichen: SG01102/8-17/2-2023#12 – Objekt-ID: 9739733 – Stand: 30.06.2023 www.bge.de Seite 1 von 4 Kurzstellungnahme zum Gutachten von Herrn Prof. Dr. Weber vom 30.03.2023 Eine kleine Richtigstellung der BGE zum Gutachten von Michael Weber betrifft die auf Seite 6 des Gutachtens (Weber 2023) benannten Firmen, bei denen die BGE Daten auf direktem Wege abge fragt haben soll. Richtig ist, dass die BGE neben Erdöl‑ und Erdgasfirmen bisher nur Daten von der Wismut GmbH und der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und nicht von K+S AG oder DEEP.KBB GmbH abgefragt hat. Auch möchten wir auf eine missverständliche Zitierweise in der Abbildungsunterschrift der Abbil dung 1 des Gutachtens von Michael Weber hinweisen. Die Abbildungsunterschrift könnte so ver standen werden, als sei die rote Markierungslinie, die als 1,5 km‑Tiefenlinie beschrieben ist, eine Interpretation der BGE. Diese Linie wurde von der BGE nicht so definiert und ist auch nicht korrekt positioniert – die tiefste Sohle des eingezeichneten Bergwerkes Riedel liegt bei 1525 m Teufe und damit deutlich tiefer, als die im Gutachten eingezeichnete Markierungslinie. Des Weiteren werden im Gutachten von Michael Weber aktuell laufende und abgeschlossene For schungs‑ und Entwicklungsarbeiten der BGE adressiert. Dazu regt der Gutachter eine Vervollstän digung der Forschungssteckbriefe auf der Webseite der BGE an sowie die Implementierung einer Akronymsuche. Grundsätzlich sollen Forschungsprojekte der BGE mit Bezug zum Standortauswahl verfahren immer als Steckbrief auf der Internetseite der BGE veröffentlicht werden. Die von Mi chael Weber angesprochenen Arbeiten zur Entwicklung eines optimierten Workflows zum seismi schen Reprocessing sowie das Reprocessing selbst stellen kein Forschungsvorhaben dar, sondern vorbereitende und unterstützende Arbeiten im Rahmen der Bewertung von Gebieten. Das DO SIS‑Projekt ist ein laufendes Forschungsvorhaben zur Schachtanlage Asse II und erscheint daher auch nicht auf der Forschungsseite zum Standortauswahlverfahren. Das Forschungsprojekt wurde von den Kolleg:innen des Projekts Asse auf den Tagen der Standortauswahl vorgestellt (Wissen schaftliches Poster zu DOSIS – bge.de) und es besteht ein enger Austausch mit dem Bereich Stand ortauswahl. Weiterführende Informationen hierzu sind auch auf der Webseite des Projektpartners, dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT), zu finden. Den Hinweis einer Verbesserung der Such möglichkeiten nehmen wir gerne auf. Die Homepage der BGE einschließlich der Suchfunktion wird laufend überarbeitet mit dem Ziel einer stetigen Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit und Über sichtlichkeit. In der 73. NBG‑Sitzung wurde die Frage diskutiert, ob die im Gutachten gezeigten Beispiele für das Reprocessing‑Projekt der BGE, die Teilgebiete innerhalb der Salzstrukturen Wahn und Lathen, neue Gebiete zur Methodenentwicklung (GzME) darstellten. Diesen Diskussionspunkt ordnet die BGE wie folgt ein: Mit der Veröffentlichung der Methodenbeschreibung vom März 2022 (BGE 2022a, 2022b) hat die BGE in einem Arbeitsstand wesentliche methodische Konzepte zu den rvSU vorgestellt, die anhand der vier GzME entwickelt wurden. Für dieses Konzept sind seismische Daten aus dem GzME Bahlburg betrachtet und ausgewertet worden. Mittlerweile arbeitet die BGE an der sicher heitsgerichteten Bewertung einer Vielzahl verschiedener Teilgebiete zur Durchführung der rvSU und setzt dabei zuvor entwickelte Arbeitsabläufe um. Zusätzliche Arbeiten an der Methodik dienen dem Zweck, die vorgestellte Methode in ausgewählten Aspekten zu verfeinern und mögliche Ergebnisse zu verbessern. Dies erfolgt im Besonderen auch unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen der Staatlichen Geologischen Dienste und anderer fachlicher Hinweise zur rvSU Methodik. Geschäftszeichen: SG01102/8-17/2-2023#12 – Objekt-ID: 9739733 – Stand: 30.06.2023 www.bge.de Seite 2 von 4 Kurzstellungnahme zum Gutachten von Herrn Prof. Dr. Weber vom 30.03.2023 Die von Michael Weber in den Handlungsempfehlungen an die BGE benannten Hinweise zur Doku mentation der bei der BGE verfügbaren Daten (inkl. Qualitätskontrolle) je Teilgebiet sowie einer um fassenden Literaturstudie zum Internbau von Salzstöcken können wir nachvollziehen. Beide The men sind Gegenstand laufender Arbeiten bei der BGE: Schon jetzt ist ein großer Teil der in unter schiedlichen Formaten an die BGE übermittelten Daten in Form von digitalen Kartenübersichten darstellbar und wird kontinuierlich erweitert. Die Zusammenfassung des aktuellen Wissensstandes zum internen Aufbau von Salzstöcken wird auch im Rahmen des gemeinsam mit der BGR durchge führten Projektes zur Entwicklung einer Prognosemethode zum Internbau von Salzstrukturen geleis tet. Die Veröffentlichung und öffentliche Diskussion von Arbeitsständen, insbesondere mit Methodenbe zug, ist ein zentrales Anliegen der BGE und einer der wesentlichen Hinweise des Gutachtens (z. B. Seite 15). Deshalb plant die BGE Ende dieses Jahres ein weiteres Methodenpapier zu veröffentli chen und öffentlich zur Diskussion zu stellen, welches einen übergeordneten Blick auf den Gesamt prozess zur Ermittlung von Standortregionen wirft. Geschäftszeichen: SG01102/8-17/2-2023#12 – Objekt-ID: 9739733 – Stand: 30.06.2023 www.bge.de Seite 3 von 4
BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Landrat des Landkreises Harburg Postfach 14 40 21414 Winsen (Luhe) Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail dialog@bge.de Mein Zeichen STA_20220531_1624 Datum und Zeichen Ihres Schreibens 23.05.2022 Datum 26. Juni 2023 Antwort: Stellungnahme zum Konsultationsverfahren bzgl. der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) Sehr geehrter Herr Landrat, vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Konsultationsverfahren des Arbeitsstandes der Methodik der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen. Wir freuen uns, dass Sie das Verfahren kritisch und konstruktiv begleiten. Für die sehr späte Rückmeldung auf Ihre Stellungnahme entschuldigen wir uns hiermit ausdrücklich. Es ist uns bewusst, dass die Zeit für die Konsultation des Arbeitsstandes knapp bemessen war. Gleichzeitig ist auch die zur Verfügung stehende Zeit für das Verfahren knapp bemessen: Es ist weiterhin unser Anspruch, die Aufgabe der Endlagersuche nicht auf zukünftige Generationen zu verschieben. Vor diesem Hintergrund mussten wir die Dauer der Konsultation begrenzen. Der Gesetzgeber gibt uns vor, dass in der ersten Phase des Verfahrens bis zu den Standortregionen für die übertägige Erkundung auf die bestehende Datenlage zurückzugreifen ist. Unter Berücksichtigung der zu betrachtenden Fläche ist das auch zweckmäßig. Gleichzeitig ist die Datenlage zum Teil eine Herausforderung, wie Sie richtig anmerken. Derzeit laufen unterschiedliche Arbeiten zum Thema, darunter ein Forschungsprojekt: • Entwicklung einer Prognosemethode zum Internbau von Salzstrukturen Dieses Forschungsvorhaben startete im März 2022 und endet im Dezember 2023. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer anwendungsreifen Methode zur Prognose der Komplexität des Internbaus von Salzstrukturen, in denen im ersten Schritt des Standortauswahlverfahrens Teilgebiete ausgewiesen worden sind. Die Methode soll Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 als Bewertungsgrundlage im Rahmen der Arbeiten zu § 14 des Standortauswahlgesetzes, der Ausweisung von Standortregionen, dienen. Das Vorhaben wird gemeinsam mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bearbeitet. Darüber hinaus arbeitet die BGE gemeinsam mit einem Dienstleister an Möglichkeiten, bereits vorliegende Daten von seismischen Messungen mit neuen bildgebenden Verfahren aufzubereiten. Dieses sogenannte Reprocessing hat zum Ziel, mehr Informationen aus diesen Daten zu ziehen. Diese Arbeiten werden von der BGE nicht als Forschungsvorhaben, sondern als vorbereitende und unterstützende Arbeiten im Rahmen der Bewertung von Gebieten gehandhabt. Das Projekt Asse arbeitet gemeinsam mit dem KIT an einem thematisch verwandten Projekt zur Entwicklung eines optimierten, kombinierten und hochauflösenden Abbildungsverfahrens für die Standorterkundung radioaktiver Endlager (DOSIS). Vertiefende Informationen dazu finden Sie auf der Website des Projektpartners unter KIT - Forschung - Angewandte Geophysik - DOSIS (https://www.gpi.kit.edu/233_880.php). Für das Wirtsgestein Salz in steiler Lagerung gibt es darüber hinaus weitere relevante Forschungsprojekte: • Dynamische Modellierung subglazialer Schmelzwassererosion in vergangenen und zukünftigen Vergletscherungen (QUASI) Dieses Vorhaben startete im Mai 2022 und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Ziel des Projektes ist die Abschätzung der Tiefe subglazialer Schmelzwassererosion während zukünftiger Vergletscherungen auf Basis numerischer Simulationen. • Auswirkungen von zyklischen Vergletscherungen auf Salzstrukturen als ein potentieller Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle Diese Vorhaben läuft von November 2021 bis Oktober 2023. Ziel des Projektes ist die Abschätzung der Auswirkungen von zyklischen Vergletscherungen auf ein potentielles Endlager im Steinsalz. Zu jedem der Forschungsprojekte gibt es einen Steckbrief mit vertiefenden Informationen. Diese finden Sie mit einer Gesamtübersicht aller Forschungsprojekte online unter www.bge.de/de/endlagersuche/forschung/. Ihren Transparenzanspruch an das Verfahren teilen wir. Wer werden Ihren Landkreis und seine Mitgliedsgemeinden auch weiterhin über den Fortgang der Endlagersuche informieren Seite 2 von 3 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 und diese mit der Region diskutieren – die nächste Möglichkeit dazu am 3. Juli steht ja bereits zeitnah bevor. Abschließen möchten wir Sie auf unseren Newsletter hinweisen: Bis zu sechs Mal im Jahr informiert dieser über den aktuellen Stand der Endlagersuche. Weitere Informationen inklusive der Anmeldemaske zum Newsletter finden sie online unter www.bge.de/newsletter. Mit freundlichen Grüßen Seite ... 3 von 3 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
Die Hauptaufgaben der Forschung auf dem Gebiet des Waldbaus bestehen in der wissenschaftlichen Begleitung - des Umbaus von Nadelholzreinbeständen in naturnahe Mischwälder - der Pflege von Waldbeständen und - des Prozessschutzes bzw. der Prozessanalyse in Naturwaldzellen. Für diese Aufgaben wurde in Sachsen ein standorts- und waldstrukturrepräsentative Versuchsflächennetz angelegt. Dieses dient u.a. zur - ressourcenorientierten komplexen Analyse von Waldentwicklung (Bodenvegetation, Waldstruktur, Baumarten, Mischungen etc.) und Umweltdynamik (Mikroklima , Wasser) sowie der Ableitung von entsprechenden Wirkmechanismen bspw. über die - Erarbeitung, Weiterentwicklung und Nutzung von Prognosesystemen zur pflanzenprozess- und waldstrukturabhängigen Abschätzung von Wasserhaushalts- u. Wachstumsdynamiken. - Durchführung verschiedener ökophysiologischer Detailuntersuchungen (bspw. Assimilation, Transpiration, Biomassen, Reservestoffe wichtiger Baumarten/ Pflanzenarten) - waldstrukturorientierten Monitoring der Umweltdynamiken (Meteorologie, Strahlung, Wasserhaushalt etc.) und Umweltauswirkungen (Waldschadenserhebung). Die erforderliche Strukturierung, effektive Verfügbarkeit und Auswertung des erhobenen komplexen Datenpools wird über die Pflege und Weiterentwicklung des FIS Waldökologie, Waldverjüngung, Waldpflege erreicht. Im Rahmen des Waldbaus werden diese Forschungsergebnisse in die forstwirtschaftliche Praxis der Forstämter überführt. Dazu gehören u.a. folgende Teilaufgaben: - Erarbeitung von standorts- und waldstrukturabhängigen praxisorientierten waldbaulichen Bewirtschaftungsempfehlungen zum Waldumbau und zur Waldpflege - Untersuchung von waldbaulichen Rationalisierungsmöglichkeiten (Naturverjüngungen, Pflegeextensivierungen, Einbeziehung von Sukzessionsprozessen) - Zusammenfassung und Überführung der wissenschaftlichen Ergebnisse in Form von Merkblättern, Entwürfen zu Verfügungen und Erlassen für die forstliche Praxis - Durchführung und Weiterentwicklung des waldbaulichen Qualitätsmanagements der Forstbetriebe - Erarbeitung des jährlichen Waldzustandsberichts für Sachsen.
Steckbrief für Forschungsvorhaben Entwicklung einer Prognosemethode zum Internbau von Salzstrukturen Kurztitel/ ggf. Akronym:Variabilität Internbau Salzstrukturen Projektziel:Entwicklung einer anwendungsreifen Methode zur Prognose der Komplexität des Internbaus von Salzstrukturen in denen im ersten Schritt des Standortauswahlverfahrens Teilgebiete ausgewiesen worden sind. Die Methode soll als Bewertungsgrundlage im Rahmen der Arbeiten zu § 14 des Standortauswahlverfahren, der Ausweisung von Standortregionen, dienen. Forschungsfeld:Geowissenschaftliche Fragestellungen Projektpartner:Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Fördervolumen (Netto):Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen BGE und BGR Projektlaufzeit:März 2022 bis Dezember 2023 Forschungsauftrags- nummer:/ Weiterführende Informationen:/ Projektbeschreibung Im Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens wurden 60 Teilgebiete im Wirtsge- stein Steinsalz „in steiler Lagerung“ ermittelt. Die Teilgebiete verteilen sich auf ca. 95 Salz- strukturen, die überwiegend von Salinargesteinen des Zechsteins oder aus einer Kombination (Doppelsalinar) von Salinarfolgen des Zechsteins und des Rotliegenden aufgebaut sind. Stein- salz bildet die Hauptlithologie. Als weitere Gesteine können Sulfate (Anhydrit/Gips), Tonstein, Karbonat sowie Kalium- und Magnesiumsalze auftreten. Diese ursprünglich flach abgelager- ten Sedimentgesteine wurden im Zuge des Salzaufstiegs bei der Salzstrukturentwicklung ver- faltet, teils aus ihrem Schichtverband gelöst, zerblockt sowie angestaut. Daher können die Salinarschichten innerhalb von Salzstrukturen räumlich komplex positioniert und orientiert sein. Dieser Internbau ist nur bei wenigen gut erkundeten Salzstrukturen bekannt. Dieses Forschungsvorhaben hat zum Ziel, eine Methode zur Prognose des Internbaus bzw. der Komplexität des Internbaus von Salzstrukturen zu entwickeln. Im ersten Schritt des Pro- jektes erfolgt die Zusammenstellung einer Datenbasis mit sämtlichen verfügbaren Informatio- nen und Daten zu den Salzstrukturen, in denen ein Teilgebiet ermittelt wurde. Grundlage für Geschäftszeichen: SG01201/18-2/13-2022#4 Objekt-ID: 929458 Stand: 22.06.2022 www.bge.de Seite 1 von 2 Steckbrief für Forschungsvorhaben die Datenzusammenstellung sind die Datenbanken der Forschungsprojekte „InSpEE“ und „InSpEE-DS“ aus den Jahren 2012 bis 2019 der BGR. Diese werden durch neue oder aktua- lisierte Daten aus den Teilgebieten ergänzt. Im zweiten Schritt des Forschungsvorhabens wird basierend auf der aktualisierten Datenbasis eine Methode zur Internbauprognose von Salzstrukturen entwickelt. Hierzu wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und welche geologischen Faktoren mit dem Internbau von Salz in steiler Lagerung korrelieren und zur Prognose des Internbaus von Salinarstrukturen heran- gezogen werden können. Die Untersuchungen beinhalten mindestens die geologischen Fak- toren „Beckenlage“, „halotektonische Entwicklung (inkl. tektonische Überprägung“), „Morpho- logie der Salzstruktur“ und „strukturaufbauendes Salinar“ und können im Laufe der Bearbei- tung des Projekts ggf. um weitere Faktoren ergänzt werden. Die Methode soll für jedes Teilgebiet eine Prognose des Internbaus bzw. der Komplexität des Internbaus ermöglichen. Dadurch wird eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Salz- strukturen im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (§ 27 StandAG) sowie der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 24 StandAG) ge- schaffen. Geschäftszeichen: SG01201/18-2/13-2022#4 Objekt-ID: 929458 Stand: 22.06.2022 www.bge.de Seite 2 von 2
In Deutschland ist vor allem die Rötelmaus (Myodes glareolus) für die Übertragung humanpathogener Hantaviren verantwortlich (Puumalavirus, PUUV). Vor allem bei hohen Rötelmausdichten, die direkt und indirekt durch klimatische Bedingungen beeinflusst werden, kann es zu einer erhöhten Zahl von Humaninfektionen kommen. In diesem Projekt wurde ein wetterbasiertes Prognosemodel entwickelt, das Vorhersagen zu Populationsdichten und humanen PUUV-Inzidenzen auf Landkreisebene bis zu 1,5 Jahre im Voraus ermöglicht. Das Model bietet daher die Möglichkeit, entsprechende Gesundheitsdienste sowie die Bevölkerung frühzeitig zu sensibilisieren und damit mögliche PUUV-Epidemien einzudämmen.
Das Agrarmeteorologisches Messnetz wurde im Rahmen des Programms "Umweltgerechte Landwirtschaft" aufgebaut und umfasste landesweit bis 2006 insgesamt 42 Messtationen (ab 2007 Reduzierung auf 34 Stationen). Das Messnetz dient in erster Linie als Grundlage für computergestützte Entscheidungshilfen und Prognoseverfahren bzw. -modelle im Feldbau (Halmbruch, Getreideblattläuse, Krautfäule, Kartoffelkäfer) sowie im Gartenbau (Apfelschorf, Tierische Schaderreger, Feuerbrand, Gemüsefliegen, Weinkrankheiten). Die Ergebnisse der Prognoserechnungen werden für regionale Warndienstempfehlungen in den Informationsmedien (Internet etc.) bereitgestellt. Weitere Anwendungsgebiete sind: - Auswertung und Interpretation von Feldversuchen, - Beurteilung phänologischer Situationen, - Bewertung des Schaderregerauftretens, - Beurteilung witterungsbedingter Schäden, - Angaben zur klimatischen Wasserbilanz, - Bestimmung von acker- und pflanzenbaulichen Terminen.
IPCC-Bericht: Sofortige globale Trendwende nötig Der Sechste Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC liegt nun vollständig vor. Demnach ist es nach wie vor möglich, die globale Erwärmung auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig. Bei Beibehaltung der aktuellen Politik und der aktuellen Maßnahmen weltweit steigen die Treibhausgasemissionen demnach auch in Zukunft weiter an (siehe Abbildung 1 am Ende des Texts). Allerdings zeigt der Bericht auch, dass es technologisch und ökonomisch nach wie vor möglich wäre, die langfristige globale Erwärmung entsprechend des Pariser Klimaabkommens von 2019 auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen. Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas -Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig (d.h. in Energiesystemen, Städten, Land- und Forstwirtschaft, Landnutzung , Gebäuden, Verkehr und Industrie). Besonders kostengünstige und nachhaltige Technologien sind im Energiesektor verfügbar, allen voran Solar- und Windenergie (siehe Abbildung 2 am Textende). Einige Klimaschutzszenarien des 6. IPCC Sachstandberichtes verlassen sich auf eine äußerst kostenintensive und unsichere groß-skalige Anwendung von Geoengineering-Technologien wie CCS (Carbon Capture and Storage, Abscheidung und Speicherung von CO₂) und CDR (Carbon Dioxide Removal, dauerhaftes Entfernen von CO₂ aus der Atmosphäre ). Dies ist aus Sicht des Umweltbundesamts äußerst riskant, denn so erhöht sich bereits heute die Gefahr, dass umfassende Treibhausgas-Minderungen mit verfügbaren Minderungsoptionen im Vertrauen auf unsichere zukünftige Technologien unterlassen werden (sogenannte Mitigation Deterrence). Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO₂-Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Aufbau von Know-How sowie klimafreundliche Lebensstile bieten Möglichkeiten, um die notwendigen System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung und globaler Gerechtigkeit zu gestalten. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung könnten ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die allerwichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor, aber auch besonders im Schutz der Ökosysteme (vor allem Schutz der globalen Wälder und Moore). WMO -Klimabericht vom 9. Mai 2022 Das neueste Klima -Update der UN -Weltwetterorganisation (WMO) zeigt, dass die globale Jahresdurchschnittstemperatur mit 50%iger Wahrscheinlichkeit bereits in den nächsten fünf Jahren die Marke von 1,5 °C mindestens einmal überschreiten wird. Daraus folgt zwar nicht, dass die 1,5 °C-Grenze ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich überschritten wird, in den Folgejahren kann der Durchschnittswert auch wieder niedriger ausfallen. Allerdings geht der Bericht davon aus, dass Überschreitungen der 1,5 °C-Marke mit der Zeit immer wahrscheinlicher werden und die globalen Temperaturen weiter ansteigen. Das jährliche Update der Weltwetterorganisation WMO nutzt das Fachwissen international anerkannter Klimawissenschaftler und die besten Vorhersagesysteme führender Klimazentren auf der ganzen Welt. Mehr Informationen (englisch): https://public.wmo.int/en/media/press-release/wmo-update-5050-chance-of-global-temperature-temporarily-reaching-15%C2%B0c-threshold Die Kernaussagen des IPCC-Berichts Die THG-Emissionen sind seit 2010 mit etwa 1,3% pro Jahr zwar langsamer angestiegen als im vorherigen Jahrzehnt (2,1% pro Jahr); damit sind sie aber noch immer höher als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten in allen Sektoren führen weiterhin zu mehr Emissionen, trotz zunehmender Klimaschutzmaßnahmen. Das Risiko, 1,5°C globale Erwärmung langfristig zu überschreiten, ist damit größer als noch im 1,5°-Sonderbericht von 2018. Die historischen kumulativen Netto-CO₂-Emissionen zwischen 1850 und 2019 belaufen sich auf etwa vier Fünftel (also 80%) des gesamten Kohlenstoffbudgets (zentraler Schätzwert etwa 2900 Gt CO₂), um die globale Erwärmung mit einer 50%igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen. Das nach 2019 noch verbleibende globale CO₂-Budget beträgt ca. 510 Gt CO₂ für 1,5°-Pfade bzw. 890 Gt CO₂ für 2°-Pfaden. Allerdings übersteigen schon allein die Emissionen aus der bestehenden und derzeit geplanten Infrastruktur für fossile Energien bereits das globale CO₂-Budget für 1,5°C. Mit den bei der UN-Klimarahmenkonvention ( UNFCCC ) bis 11.10.2021 eingereichten nationalen Minderungsplänen (NDCs) für 2030 wird eine globale Erwärmung von 2,1°C bis 3,4°C bis 2100 erwartet. Unterschiedliche THG-Emissionen pro Kopf spiegeln die Einkommensungleichheiten in den Weltregionen und zwischen Privathaushalten wider. Die 10 % reichsten Privathaushalte, von denen sich etwa zwei Drittel in entwickelten Ländern befinden, tragen 34% bis 45% zu den THG-Emissionen bei. Für 1,5°C-Pfade müssen die globalen CO₂-Emissionen gegenüber 2019 um 48% bis 2030 und um 80% bis 2040 sinken und bis Anfang der 2050er Jahre in allen Sektoren und Regionen auf Netto-Null Emissionen abfallen (Netto-Null CO2 bedeutet, dass alle durch Menschen verursachten CO₂-Emissionen im gleichen Zeitraum durch technologische, biologische und/oder geochemische Reduktionsmaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden müssen und somit die CO₂-Bilanz der Menschheit netto, d.h. nach den Abzügen durch natürliche und künstliche Senken, Null beträgt). Entscheidende Maßnahmen sind die Transformation des Energiesystems hin zu einem Anteil von 100% an Erneuerbaren Energien, das Beenden von Subventionen für fossile Brennstoffe, Emissionsreduktionen im Industrie- und Gebäudesektor, u.a. durch kompaktere Bebauung, und Schaffung von CO₂-Senken durch Grün- und Wasserflächen, der Ausbau der Niedrigemissionstechnologien im Verkehrssektor und nachfrageseitige Minderungsoptionen im Land- und Forstsektor (insbesondere durch Verminderung des Fleischkonsums). Nachfrageseitige Lösungsansätze, z.B. im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Ernährungssystem, könnten 40-70% zur Emissionsreduzierung bis 2050 beitragen. Sie sind außerdem mit der Verbesserung der Lebensqualität für alle vereinbar (z.B. durch gesündere Ernährung). In den meisten 1,5-2°C Szenarien wird die Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) und ein teilweise beträchtlicher Umfang an Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) angenommen. Die Einführung von CDR und CCS in großem Maßstab stößt jedoch auf erhebliche Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsprobleme und ist in absehbarer Zukunft äußerst kostenintensiv (siehe Abb. 2). Aufgrund der Hauptsätze der Thermodynamik sind die energetischen Kosten auch praktisch nicht reduzierbar. Die einzigen weit verbreiteten CDR-Optionen bestehen derzeit in der Stärkung natürlicher Senken (z. B. durch Wiederaufforstung, Agroforstwirtschaft und verbesserte Waldbewirtschaftung). Die modellierte Höhe von negativen Emissionen – und damit unsere Abhängigkeit von unsicheren oder wenig nachhaltigen CDR-Optionen - variiert stark in den Modellen. Insgesamt gilt: Je größer und früher die Emissionsminderungen, desto kleiner der Bedarf an CDR-Optionen. Für den Klimaschutz sind erhebliche Investitionen notwendig: Für 2 °C Erwärmung liegt der Investitionsbedarf gemittelt über die Dekade von 2020-2030 um den Faktor drei bis sechs höher als das derzeit vorhandene Niveau. Eine beschleunigte finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch Industrieländer und andere, auch private Quellen ist ein entscheidender Faktor für die Verstärkung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, v.a. für einkommensschwache gefährdete Regionen. Die Investitionen aus öffentlicher und privater Hand in fossile Energien sind immer noch höher als die Investitionen in Klimaschutz und Anpassung. Die kostengünstigsten Minderungsoptionen mit dem größten Klimaschutzpotential sind Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Investitionen in fossile Ressourcen oder Infrastrukturen sind zudem mit großen Verlustrisiken (stranded assets) verbunden. Allein schon die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile sind bei 2°C-Pfaden größer als die Minderungskosten. Minderungsmaßnahmen für 2⁰C-Pfade verlangsamen das globale Wirtschaftswachstum nur sehr geringfügig: Im Jahre 2050 wäre das globale Bruttosozialprodukt um 1,3-2,7% kleiner als durch das theoretisch erwartete Wachstum auf mehr als 200%. Anders formuliert: Die reale Weltwirtschaft im Jahre 2050 wäre etwa so groß wie die theoretische im Jahr 2049 in einer hypothetischen Welt ohne Klimawandel . Bei diesen Berechnungen sind die vermiedenen Kosten und Verluste ausvermiedenen Klimawandel-Schäden und vermiedenen Anpassungsmaßnahmen sowie der Zusatznutzen von Klimaschutz noch gar nicht berücksichtigt. Der dritte und letzte Teil des Sechsten Sachstandsberichtes des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC ) mit dem Titel „Mitigation of Climate Change“ („Minderung des Klimawandels“) wurde im April 2022 veröffentlicht. Damit liegt nun eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgasemissionen und des Spektrums an verfügbaren Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren vor. Wegen der formellen Zustimmung aller IPCC-Mitgliedsländer haben die Berichte in der internationalen und nationalen Klimapolitik politisch ein großes Gewicht. Der Bericht zum Nachlesen (englisch): https://www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-working-group-3/ .
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