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Biodiversity Integration in Climate Adaptation and Mitigation Actions for Planet, People, and Human Health

Climate change accelerates biodiversity decline and biodiversity loss intensifies climate breakdown. Current national commitments under the Paris Agreement and the Kunming-Montreal Biodiversity Framework do not live up to these challenges. Nature-based Climate Action (NBCA) understood as multi-actor, cross-sectoral collaborative commitments that integrate nature and biodiversity considerations within climate mitigation and adaptation strategies have the potential to complement national commitments, while responding to climate change-induced risks to (i) terrestrial and ocean ecosystems, (ii) living standards, and (iii) human health. The overall objective of the BioCAM4 consortium project is to develop methodologies for mapping NBCA trends worldwide and assessing local opportunities and challenges through deep-dive studies in two biodiversity hot-spot world regions: East Africa and Central America, where vulnerable groups and communities are among the most affected by climate impacts, least responsible for it, and have reduced adaptive capacity due to social and economic fragility. Overall, the interdisciplinary and trans-sectoral BioCAM4 consortium project pursues three specific objectives: 1. A comprehensive global mapping and analysis of NBCAs and an open-access database to offer insights on global NBCA distribution, patterns, and performance. Understanding of global trends will inform global climate change and biodiversity processes. 2. Context-specific and locally relevant exploration of local dynamics of NBCAs in four localities across two regions that are highly biodiverse: Virunga and Lake Victoria regions in East Africa, and Trifinio and Brunca regions in Central America. We uncover how biophysical, cultural and institutional factors affect community action for implementing NBCAs, understand action situations and actor interactions therein, and their outputs, outcomes, and impacts to inform performance assessments at global level and provide evidence-based, justice-driven insights for multi-level policy guidance. 3. Co-creation of knowledge mobilization and policy outreach to translate research insights into policy guidance for equitable funding flows and resources that strengthen the capacity of local actors to design, implement and maintain effective and inclusive NBCAs in the project's focus areas and worldwide. Research co-creation and policy outreach at global and local levels will strengthen capacity for NBCAs.

Support to developing countries, 2020-present

This dataset provides data on how much financial, capacity building and technology support the EU Member States and other countries have either planned, committed, or provided to developing countries in relation to climate change mitigation or adaptation. The dataset holds further details on the provided support, e.g., the recipient of support, the financial instrument, the funding source, the concrete projects which benefited or the targeted sector. The Member States submit their data to the European Environment Agency (EEA) via the online platform Reportnet 3. Reporting is mandatory for EU Member States. Some information is only mandatory to report if the data is available. The data is then quality checked by DG CLIMA at the European Commission. DG CLIMA also performs aggregation of the data and combines them with other data sources (European Investment Bank, European Commission). This data is being collected under Article 19 of the Governance Regulation 2018/1999. The Regulation aims to help the EU meet its 2030 climate and energy targets by setting common rules for planning, reporting and monitoring. The Regulation also ensures that EU planning and reporting are synchronised with the ambition cycles under the Paris Agreement. Within the data download, there is an additional document providing detailed statistical metadata information on this dataset.

OpenBuildingMap

This data publication provides the OpenBuildingMap dataset, organized per zoom-level 6 Quadkey. The dataset provides information about the occupancy and height of individual buildings. The main purpose of this data collection is risk assessment for natural hazards, however it can be used by anyone in need of a building exposure dataset. Buildings play a critical role in understanding human settlement patterns and are essential for applications such as crisis management, urban planning, energy efficiency, and multi-hazard risk assessment. To address the need for comprehensive and accessible global building data, we introduce a dataset containing 2.7 billion building footprints, enriched with structured attributes such as occupancy type and height information classified using the GEM Building Taxonomy. This dataset is derived from the integration of the AI-derived Open Buildings and the Global ML Building Footprints datasets, and the crowdsourced OpenStreetMap, hence creating the most detailed and extensive building dataset to date. The quality of the dataset has been researched using intrinsic quality checks and external reference datasets, including cadaster data and the Global Human Settlement Layer. It is provided as a GeoPackage, to ensure it is easily accessible. This work has received funding from the European Union thought the Geo-INQUIRE project (GA 101058518), within the Research Infrastructures Programme of Horizon Europe.

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ( ANBest-P )

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) gültig ab 24.04.2025 Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfah- rensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes b e- stimmt ist. Inhalt Nr. 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Nr. 3 Vergabe von Aufträgen Nr. 4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände Nr. 5 Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Nr. 6 Nachweis der Verwendung Nr. 7 Prüfung der Verwendung Nr. 8 Erstattung der Zuwendung, Verzinsung 1.Anforderung und Verwendung der Zuwendung 1.1Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 1.2Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnis- ses verbindlich. Die Einzelansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Einzel- ansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzie- rungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 4 finden bei Festbetragsfinanzierung keine Anwendung. 1.3Dürfen aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsaus- gaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfän- gers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, darf der Zu- wendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Bun- desbedienstete. Höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. 1.4Im Regelfall werden die Zuwendungen im Wege des Abrufverfahrens bereitgestellt. In diesen Fällen gelten die Regelungen der BNBest-Abruf. Findet eine Teilnahme am Ab- rufverfahren nicht statt, werden die Zuwendungen wie folgt bereitgestellt: Die Zuwen- dung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie alsbald nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Die Anforderung jedes Teilbetrages Seite 1 von 6 muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Im Üb- rigen darf die Zuwendung wie folgt in Anspruch genommen werden: 1.4.1 bei Anteil- oder Festbetragsfinanzierung jeweils anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers, 1.4.2 bei Fehlbedarfsfinanzierung, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind. Wird ein zu deckender Fehlbedarf (Nr. 1.4.2) anteilig durch mehrere Zuwendungsgeber finanziert, so darf die Zuwen- dung jeweils nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber ange- fordert werden. 1.5Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung dürfen nur vereinbart oder bewirkt wer- den, soweit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. 1.6Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, den Zuwendungsbescheid mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist. 2.Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung 2.1Ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel (z. B. Investitionszulagen) hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung, vorbehaltlich ergänzender oder abweichender Regelungen in dem zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts- plans (Haushaltsgesetz), 2.1.1 bei Anteilfinanzierung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers , 2.1.2 bei Fehlbedarfs- und Vollfinanzierung um den vollen in Betracht kommenden Betrag. 2.2Nr. 2.1 gilt (ausgenommen bei Vollfinanzierung und bei wiederkehrender Förderung desselben Zuwendungszwecks) nur, wenn sich die Gesamtausgaben oder die De- ckungsmittel insgesamt um mehr als 500 Euro ändern. 3.Vergabe von Aufträgen 3.1Wenn die Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag der Zuwendung mehr als 100.000 Euro beträgt, sind bei der Vergabe von Aufträgen folgende Regelungen anzuwenden: - für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO). Die Verpflichtung zur Anwendung gilt nicht für folgende Vorschriften: - § 22 zur Aufteilung nach Losen, - § 28 Absatz 1 Satz 3 zur Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen, - § 30 zur Vergabebekanntmachung, - § 38 Absatz 2 bis 4 zu Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote, - § 44 zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten, - § 46 zur Unterrichtung der Bewerber und Bieter; Seite 2 von 6 - für die Vergabe von Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsord- nung für Bauleistungen (VOB/A). 3.2Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers als Auftraggeber gemäß Teil 4 des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben unberührt. 4.Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände 4.1Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Der Zuwendungsempfänger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht anderweitig verfügen. 4.2Der Zuwendungsempfänger hat die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschafften Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 Euro (ohne Umsatz- steuer) übersteigt, zu inventarisieren. Soweit aus besonderen Gründen der Bund Ei- gentümer ist oder wird, sind die Gegenstände in dem Inventar besonders zu bezeich- nen. 5.Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde an- zuzeigen, wenn 5.1er nach Vorlage des Finanzierungsplans – auch nach Vorlage des Verwendungs- nachweises – weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält oder wenn er – ggf. weitere – Mittel von Drit- ten erhält, 5.2der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebli- che Umstände sich ändern oder wegfallen, 5.3sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwen- dung nicht zu erreichen ist, 5.4die angeforderten oder ausgezahlten Beträge nicht alsbald nach der Auszahlung für fällige Zahlungen verbraucht werden können, 5.5zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr ent- sprechend dem Zuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden, 5.6ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird. 6.Nachweis der Verwendung 6.1Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilli- gungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwen- dungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Sachberichte als Teil eines Zwischennachweises gemäß Nr. 6.3 dürfen mit dem nächst fälligen Sachbe- richt verbunden werden, wenn der Berichtszeitraum für ein Haushaltsjahr drei Monate nicht überschreitet. Seite 3 von 6

Support to developing countries

This series of data provides information on how much financial, capacity building and technology support the EU Member States and other countries have either planned, committed, or provided to developing countries in relation to climate change mitigation or adaptation. The datasets holds further details on the provided support, e.g., the recipient of support, the financial instrument, the funding source, the concrete projects which benefited or the targeted sector. These datasets are being collected under Article 19 of the Governance Regulation 2018/1999. The Regulation aims to help the EU meet its 2030 climate and energy targets by setting common rules for planning, reporting and monitoring. The Regulation also ensures that EU planning and reporting are synchronised with the ambition cycles under the Paris Agreement.

Southeast Asian pholcid spiders: diversity and phylogenetic relationships and multiple convergent shifts among microhabitats

Pholcid spiders are among the most diverse spider families but their mainly tropical distribution and lack of specialists have long hampered knowledge about the group. A concentrated effort over the last 15 years has dramatically improved the situation but Southeast Asian taxa remain a major gap of knowledge. The present project aims at closing this gap and focuses, apart from the taxonomy, on three major questions: (1) how do Southeast Asian taxa fit into the phylogeny of Pholcidae? (2) Are patterns of diversity and distribution comparable to those in New World and African regions? (3) Is there evidence for a causal relationship between evolutionary shifts among microhabitats and species diversity (adaptive speciation)? Funding is sought mainly for four items that are considered prerequisites for a successful completion of this project: (1) for expeditions to collect DNA-ready specimens and data about microhabitat and diversity; (2) for consumables for molecular work; (3) for a PhD student to do fundamental molecular work and taxonomic treatment of specific taxa; (4) for a Mercator Fellow (Dr. Dimitar Dimitrov) to work in close cooperation on the molecular phylogeny and on the analyses on adaptive speciation. These data are used in several articles (e.g. http://dx.doi.org/10.5852/ejt.2015.160, http://dx.doi.org/10.5852/ejt.2015.162, http://dx.doi.org/10.5852/ejt.2015.169, http://dx.doi.org/10.5852/ejt.2016.184, http://dx.doi.org/10.5852/ejt.2016.186, http://dx.doi.org/10.5852/ejt.2016.190, https://doi.org/10.5852/ejt.2016.200, http://dx.doi.org/10.5852/ejt.2016.225)

Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung

Im Projekt 'Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung sind erste Ansätze zur energetischen Stadtplanung auf Basis des Energiemodells URBS entwickelt worden. Die Analyse erlaubt eine Einteilung der Stadt in Vorranggebiete bezüglich der Wärmeversorgung. Die Arbeit basiert auf verschiedenen Analysemodulen. Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Gebäudedatenbank. Alle Gebäude der Stadt sollen hinsichtlich ihrer Geometrie, des Gebäudealters, der Bauweise, des aktuellen Energieverbrauches usw. enthalten sein. Diese Informationen werden dann genutzt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Wärmeverbrauch zu bestimmen. Der zukünftige Gebrauch wird unter der Annahme verschiedener Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer Analyse der Verdichtung und Ausweitung des bestehenden Fernwärmenetzes. Mit Hilfe der Gebäudedatenbank wird analysiert wo und zu welchen Kosten die Fernwärme ausgebaut werden könnte. Die Erhebungen aus dieser Analyse werden dann im nächsten Schritt an das Optimierungsmodell IJRBS übergeben. Im nächsten Schritt werden verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit untersucht. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Wärmepumpen. Hierfür wurde ein eigenes Bodenmodell entworfen. Mit dem Modell kann bestimmt werden, wo welche Menge an Energie aus dem Boden entzogen werden kann, ohne bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu verletzten. All diese Informationen werden in das Energiemodell URBS-Augsburg eingepflegt. Neben der Warme- wird auch die Stromversorgung im Modell abgebildet. Anhand des Modells kann dann untersucht werden welche Technologien und Maßnahmen eingesetzt werden sollten um gesetzte Klimaschutzziele zu erreichen. Ein entscheidendes Ergebnis des Modells zeigt die starke Abhängigkeit der lokalen Entwicklung in Augsburg von der allgemeinen Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland. Wenn eine überregionale Lösung beispielsweise mit viel off-shore Wind und Ansätzen wie Desertec realisiert wird, dann wird in Augsburg durch die Optimierung wenig eigner Strom erzeugt, Kraft- Wärme-Kopplung und Fernwärme werden nicht ausgebaut. Städtische Klimaschutzziele sollten in diesem Fall durch Einsparungsmaßnahmen im Gebäude-Wärmebereich vorangetrieben werden. Ist die Entwicklung hin zu klimaneutralem Strom in Deutschland schleppend, dann muss in Augsburg viel mehr 'grüner ' Strom erzeugt werden. Hier kann dann der Kraft-Wärme-Kopplung eine zentrale Rolle zukommen. Die Ausweitung dieses Ergebnisses ist dringend notwendig, da sie für die aktuelle politische Diskussion von zentraler Bedeutung sind.

CO2 Mofetten - Überwachung natürlicher CO2 Emissionen unter Verwendung eines Netzwerks aus low-cost Sensoren

Im beantragten Forschungsvorhaben wird der natürliche Austritt von Kohlenstoffdioxid (CO2) aus Mofetten im Eyachtal zwischen Horb und Rottenburg untersucht. CO2 kann sich in der bodennahen Atmosphäre ansammeln und in entsprechender Konzentration für Mensch und Tier gefährlich werden. Die im Eyachtal austretenden Mengen wurden bislang nicht zuverlässig quantifiziert. Darüber hinaus ist CO2 ein Treibhausgas und steht im Zusammenhang mit dem weltweiten Klimawandel. Ähnliche und auch größere Quellgebiete existieren an verschiedenen Orten der Welt. Der quantitative Einfluss dieser natürlichen geologischen Gasquellen auf den Gashaushalt der Erde ist unbekannt, da auch die Menge des ausströmenden CO2 nicht bekannt ist.Ziel des Vorhabens ist die Überwachung der natürlichen CO2 Austrittsquellen sowie der umgebenden Atmosphäre im Eyachtal. Die Messdaten dienen der Bilanzierung der Austrittsmengen sowie die Ermittlung der horizontalen und vertikalen Flüsse im Versuchsgebiet. Hierbei wird auch die zeitliche Veränderung dieser Austritte erfasst.Zu diesem Zweck soll ein mikro-meteorologisches Messsystem (Eddy-Covariance Station) in Kombination mit einem verteilten Netzwerk aus vielen kostengünstigen CO2 Sensoren installiert werden. Ein solches Netzwerk kann die inhomogene Verteilung der Austritte sowohl zeitlich als auch räumlich erfassen. Die Verwendung von kostengünstigen Sensoren erlaubt den Betrieb einer größeren Anzahl von Sensoren und damit verbunden eine größere räumliche Abdeckung.In den letzten Jahren hat die Arbeitsgruppe Umweltphysik der Universität Tübingen eine neue Methode entwickelt, CO2 mit günstigen Sensoren in Bodennähe zu messen. Ein Nachteil der kostengünstigen Sensoren liegt in der (im Vergleich zu hochwertigen Sensoren) geringeren absoluten Messgenauigkeit. Die EC Station dient daher als Referenz, um die erreichbare Genauigkeit und Langzeitstabilität des Sensornetzes zu bewerten, die günstigen Sensoren zu kalibrieren und den turbulenten Transport des CO2 zumindest an einer Stelle direkt zu messen. Für ein vollständiges Netzwerk müssen die CO2 Sensoren noch mit geeigneten Feuchte- und Temperatursensoren ergänzt werden. Die entsprechende Hardware muss beschafft und schrittweise aufgebaut werden.Im Projekt soll ein Netzwerk aus z.B. 64 Sensoren aufgebaut werden, das die räumliche und zeitliche Verteilung des CO2 im Untersuchungsgebiet experimentell bestimmt. Die Beschaffung der Geräte ist bereits von der Alfred-Teufel Stiftung finanziert. Die Messungen werden über eine Datenbank mit Internet Schnittstelle auch der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.Das Vorhaben gliedert sich in zwei Projektphasen von je drei Jahren Dauer, beantragt wird die erste Phase. In der 2. Phase ist die numerische Simulation der CO2 Ausbreitung und die Übertragung der Methode auf andere Regionen vorgesehen.

Holz ohne Rinde ernten - Nährstoffentzug minimieren

Forscher testen entrindende Harvesterfällköpfe unter hiesigen Waldbedingungen. Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) und das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) e.V. wollen kombinierte Fäll- und Entrindungsköpfe, die für die Plantagenwirtschaft mit Eucalyptus entwickelt wurden, unter mitteleuropäischen Waldverhältnissen testen und gegebenenfalls modifizieren. Würde die nährstoffreiche Rinde direkt am Ernteort im Wald verbleiben, hätte dies große Vorteile für den Wald. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über seinen Projektträger, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), gefördert. Auf geringer nährstoffversorgten Standorten kann die Stammholznutzung mit Rinde langfristig die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen, dies limitiert die nachhaltig erntebaren Mengen. Eine Lösung wäre es, die Stämme gleich nach dem Fällen auf oder neben der Rückegasse zu entrinden. Auf diese Art würde man die Nährstoffe in natürlicher Form im Wald belassen. Daneben birgt diese Vorgehensweise weitere mögliche Vorteile: - Das Transportvolumen ließe sich verringern - Der Entrindungsprozess im Werk könnte entfallen - Aus Energieholzsortimenten könnten rindenfreie Premium-Holzbrennstoffe erzeugt werden, die bei der Verbrennung einen deutlich geringeren Aschenanteil haben und weniger Feinstaub freisetzen. - Forstschutzaspekte. Auf südafrikanischen und brasilianischen Plantagen haben sich Harvesterköpfe, die sowohl entasten als auch entrinden können, bereits bewährt. Im Vorhaben wollen die Forscher diese Technik unter mitteleuropäischen Verhältnissen erproben und gegebenenfalls anpassen. Die Versuche finden in Bayern und Niedersachsen mit verschiedenen Baumarten und Sortimenten statt. Dabei analysieren die Forscher neben den technischen auch die ökologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte. Unter anderem wird die HSWT Nährstoffbilanzen auf den Untersuchungsflächen erstellen. Über die Beteiligung von Partnern aus der Wirtschaft, darunter Sägewerke, Industrieholzabnehmer und Scheitholzproduzenten, soll der Ansatz mit einer größtmöglichen Praxisnähe entwickelt werden. Momentan verwerten Sägewerke die anfallende Rinde - allerdings mit relativ geringer Wertschöpfung - als Rindenmulch oder Brennstoff. Diese Nutzung könnte künftig zu Gunsten eines besseren Nährstoffkreislaufes geringer ausfallen. Ein Problem bei der Nutzung von entrindetem Holz gibt es bei längerer Lagerung im Wald, weil es dann zu Verfärbungen kommt. Dies könnte Einfluss auf die Vermarkt- und Verarbeitbarkeit haben. Bis zum Projektabschluss im August 2017 wird sich herausstellen, ob und zu welchem Grad diese Nachteile tatsächlich zutreffen und in welcher Relation sie zu den Vorteilen stehen. Informationen zum Projekt stehen auf http://www.fnr.de im Menü Projekte & Förderung unter den Förderkennzeichen 22013213 und 22012214 bereit.

Ressourcenschonende und funktionsoptimierte Fertigung von Materialverbundbauteilen über digitalisierte und hybride Fertigungsmethoden

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