Planungsrechtliche und genehmigungsverfahrensrechtliche Bewaeltigung der umweltrechtlichen Anforderungen an Vorhaben der Bodenschaetzegewinnung: Rechtsstaatliche und rechtstheoretische Grundfragen, Bodenschaetzeplanung durch Bauleitplanung, Ziele der Raumordnung bei der Bodenschaetzegewinnung, die Bodenschaetzegewinnung in der Regionalplanung der Bundesrepublik, parallele Genehmigungsverfahren, Behoerdenzustaendigkeit bei der Bodenschaetzegewinnung.
Greift das Verfahren zur Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten in die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden ein?; Besonderheiten des Verfahrens; Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht.
A) Ausgangslage: Die Aufsuchung und Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten durch Fracking wird derzeit hinsichtlich deren Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur in der Öffentlichkeit und den Medien kontrovers diskutiert. Besorgnisse und Unsicherheiten über die Umwelterheblichkeit des Eingriffs bestehen besonders wegen des Einsatzes von Chemikalien als Additive beim Fracking. Bei der Zulassung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Fracking sind zahlreiche umwelt- und bergrechtliche Regelungen zu beachten. Verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Anforderungen ergeben sich neben dem Bergrecht vor allem aus dem Wasserrecht. Insbesondere Bergbehörden und Wasserbehörden müssen bei der Zulassung der Vorhaben zusammenwirken. Die Vorhaben bewegen sich an einer Schnittstelle von Berg- und Wasserrecht. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Wissenschaftlich fundierte Kenntnisse zu konkreten Auswirkungen auf Umwelt und Natur bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten liegen für Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Dies gilt insbesondere für potentielle Auswirkungen auf das Grundwasser. Notwendig ist deshalb eine Erfassung und Bewertung möglicher Auswirkungen auf Umwelt und Natur sowohl für einzelne Fracs als auch für das vollständige Gewinnungsfeld. Darüber hinaus sollen die rechtlichen Regelungen und Verwaltungsstrukturen in Deutschland im Bund und in den Ländern bewertet werden. Von besonderem Interesse ist hierbei die Schnittstelle von Berg- und Wasserrecht. C) Das Vorhaben soll sich in zwei Teilvorhaben gliedern: Ziel des Teil I ist eine zusammenfassende Bewertung des Risikos welches vom Fracking für Mensch, Umwelt und Natur , insbesondere für das Grundwasser ausgeht. Falls möglich sollen konkrete Handlungsempfehlungen für eine umweltgerechte Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen entwickelt werden. In Teil II sollen nach einer Analyse der bestehenden Gesetzeslage und ...
Das Forschungsprojekt widmet sich den sogenannten normvertretenden Selbstverpflichtungen der Wirtschaft im Umweltschutz. Es werden anhand einer Typisierung charakteristische Merkmale herausgearbeitet, insbesondere wird die oeffentlich-rechtliche Natur solcher Selbstverpflichtungen nachgewiesen. Davon ausgehend werden die in der einschlaegigen Literatur genannten Vor- und Nachteile dargelegt und einer bewertenden Betrachtung unterzogen. Der Hauptteil der Studie beleuchtet die verfassungsrechtlichen Aspekte von Selbstverpflichtungen. Die Analyse bringt zum Vorschein, dass insbesondere das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip dem Abschluss von normvertretenden Selbstverpflichtungen Grenzen setzen. Bedenken bestehen im Hinblick auf die geforderte Transparenz staatlicher Entscheidugen und die Distanz zwischen staatlichen Gemeinwohlinteressen und wirtschaftlichen Belangen. Im Ergebnis wird die Errichtung eines verfahrensrechtlichen Ordnungsrahmens gefordert, zu dessen Ausgestaltung die Untersuchung einige Vorschlaege erbringt.
1. Hintergrund: Nachhaltige Entwicklung ist vielfach erklärtes Leitziel und Gegenstand politischer Strategien mit Programmsatzcharakter. Einen Ansatz zur Effektuierung des Nachhaltigkeitsziels bildet die Untersuchung der Möglichkeiten des Einsatzes und der Steuerung von Instrumenten der Folgenabschätzung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsdimension. Um diese querschnittsartige Thematik hinreichend zu durchdringen, darf die Perspektive nicht, wie gegenwärtig vielfach der Fall, auf bestimmte gegenständliche Bereiche, Akteurskreise, Handlungsformen und etwa die ökologische Dimension verengt werden. Vielmehr bedarf es einer breiter angelegten Analyse unter Herausarbeitung der gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Prämissen für Folgenorientierungen aller drei Gewalten und der systematischen Analyse des Gefüges politischer und administrativer Steuerung in verschiedenen Bereichen staatlichen Handelns und mittels unterschiedlicher Handlungsformen, um auf diese Weise die steuerungstheoretisch erwünschten Abstraktionen zu gewinnen. 2. Ziele/Forschungsfragen: Zur Ermittlung der Potentiale einer Steuerung von nachhaltigkeitsorientierten Folgenabschätzungsprozessen bedarf zunächst der Klärung, welche gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ermittlung, Bewertung und Berücksichtigung von Realfolgen durch die Akteure der drei Staatsgewalten bestehen. Es schließt sich die Frage an, in welchen Bereichen staatlichen Handelns, auf welchen Rechtsgebieten und auf welcher rechtlichen Grundlage Verfahren der Folgenabschätzung implementiert worden sind, und welche Organisationsstrukturen, Verfahrensarrangements und rechtlichen Steuerungsinstrumente hierbei zum Einsatz kommen. Anschließend ist zu untersuchen, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang eine rechtliche Steuerung von Folgenabschätzungsprozessen möglich und geboten ist, desgleichen, welche Verfahren und Kriterien die Akteure bei der Festlegung von Untersuchungsrahmen und Methodenwahl zu beachten haben. 3. Vorgehen: Einführend bedarf es einer interpretatorischen Auseinandersetzung mit dem Begriff Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Zielsetzungen. Die Herausarbeitung der gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Soll-Vorgaben erfolgt nach den klassischen juristischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung der üblichen Quellen (Gesetzestexte und -materialien, Rechtsprechung und Literatur). Zur anschließenden Analyse des Ist-Zustands ist anhand von Referenzgebieten zu untersuchen, wo de iure oder de facto bereits nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden und - falls eine gezielte Institutionalisierung überhaupt erfolgt ist - auf welcher materiell- und verfahrensrechtlichen sowie organisatorischen Basis. Hierzu kommt ergänzend zur rechtlichen Analyse eine Befragung von Akteuren in Betracht, die mit den betreffenden Verfahren befasst sind. usw.
A) Problemstellung Das BMU beabsichtigt, gemeinsam mit den Ländern bis Ende März 2012 einen gesetzlichen Verfahrensrahmen für eine Standortauswahl vorzubereiten, damit anschließend das parlamentarische Verfahren durchgeführt werden kann. Über den Abschluss des Auswahlverfahrens und einen Standortvorschlag sollen Bundestag und Bundesrat durch Bundesgesetz entscheiden. Anschließend muss ein Verwaltungsverfahren zur Genehmigung der Errichtung des Betriebes des Endlagers durchgeführt werden. Es wird daher erwogen, die bisherige gesetzliche Regelung des Planfeststellungsbeschlusses als teilbare Zulassung (Teilplanfeststellung), entsprechend der Regelung der Teilgenehmigung bei Genehmigungen nach Paragraph 7 AtG, auszugestalten. B)Handlungsbedarf Für die Schaffung der entsprechenden Rechtsvorschriften bedarf es einer verfassungs- und verfahrensrechtlichen Prüfung. C)Ziel des Vorhabens Ziel und Schwerpunkt des Vorhabens ist die rechtliche Unterstützung des BMU bei der Schaffung eines Standortauswahlgesetzes.
A) Problemstellung: Mit dem Klimawandel ist die Herausforderung entstanden, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Wirkungen von Klimaänderungen zu ergreifen. Daher stellt sich die Frage, ob - und wenn ja - welche Rechtsprobleme sich aus der Notwendigkeit einer Anpassung an den Klimawandel ergeben und welche bestehenden Regelungen und rechtlichen Instrumente weiterzuentwickeln oder neu zu schaffen sind, um eine wirksame und effektive Durchsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu gewährleisten. B) Handlungsbedarf: Zu untersuchen ist, ob das deutsche Umweltschutzrecht für die Klimaanpassung gerüstet ist. Die Anpassung an den Klimawandel stellt eine neue Aufgabe dar, die bislang in den rechtlichen Regelungen weder auf nationaler noch europäischer Ebene Beachtung gefunden hat. C) Ziel des Vorhabens: Das Vorhaben soll vorhandene Regelungen und rechtliche, einschließlich planerische Instrumente daraufhin analysieren, ob es den zuständigen Behörden damit möglich ist, Klimaanpassungsmaßnahmen durchzusetzen. Darauf aufbauend ist zu untersuchen, ob - und wenn ja - wie bestehende Regelungen und Instrumente weiterzuentwickeln oder neue zu schaffen sind. Neben verfassungsrechtlichen sind einfach-gesetzliche Fragestellungen, die sowohl das Verfahrens- als auch das materielle Recht betreffen, zu klären, z.B. Welche Planungs- und Entwicklungsinstrumente (Gesamt- und Fachplanung auf allen Planungsebenen) bestehen, um die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung auf die Klimaanpassung hin auszurichten? Welche rechtlichen Probleme bestehen infolge veränderter Niederschläge im Hinblick auf den Charakter und die Erhaltungsziele von Wasserschutzgebieten? Welche rechtlichen Probleme ergeben sich bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten durch eine veränderte Hochwasserwahrscheinlichkeit? Fragen aus dem Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nicht untersucht.
Art der Arbeit: Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades - Fragestellung: 1. Inwieweit besteht bereits heute Knappheit an bestimmten Naturgütern? Wie ist diesbezüglich die künftige Entwicklung? 2. Beschreibung grenzübergreifender gemeinsamer Naturgüter als faktisches und rechtliches Phänomen. 3. Materiell- und verfahrensrechtliche Regeln zur Lösung zwischen staatlicher Nutzungskonflikte. 4. Entwurf eines neuen, ressourcenzentrierten Modells gemeinsamer Nutzungsbefugnis aller Anrainer.
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Bund | 18 |
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