Naturwaldentwicklungsflächen nach FSC/Naturland bei den Berliner Forsten.
Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.
Durch die Sicherung von Gebieten, auf denen dauerhaft eine natürliche Dynamik und ungelenkte Entwicklung zugelassen wird, soll langfristig ein Netz von Naturentwicklungsgebieten (Prozessschutz) aufgebaut und in den großräumig übergreifenden Biotopverbund integriert werden (Landesentwicklungsplan 2013, G 4.1.1.18). Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) stellt einen Geodatenbestand mit der Bezeichnung Naturentwicklung / Prozessschutz Sachsen zur Verfügung, der dauerhaft nach Naturschutz- oder Waldgesetz als nutzungsfrei gewidmete Flächen in Sachsen enthält. Es handelt sich um Kernzonen von Naturschutzgebieten und im Nationalpark, Naturwaldzellen und NWE10-Flächen (Naturwaldentwicklung auf 10 Prozent) des Staatsbetriebes Sachsenforst.
Naturwaldreservate (Naturwald-Programm) Naturwald-Programm der Landesforstverwaltung; Ausweisung, Betreuung und Untersuchung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen in Mecklenburg- Vorpommern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 5. Dezember 1995 die Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hier wurde festgelegt, die Naturwaldreservatsforschung durch die Landesforstverwaltung zu betreiben. Mit der Ausweisung und Unterhaltung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen beteiligt sich die Landesforstverwaltung an primär waldökologischer Forschung, wie sie bundesweit schon länger betrieben wird, wobei die Untersuchungsobjekte unter verschiedenen Bezeichnungen (Bannwälder, Naturwaldzellen, Naturwälder etc.) geführt werden. Die Auswahl repräsentativer Waldflächen und die Einstellung jeglicher Maßnahmen ("Urwälder von Morgen") lassen erkennen, welche Bedeutung der waldökologischen Forschung auf diesen Flächen für die naturnahe Bewirtschaftung und auch im Hinblick auf die verschiedenen Belange des Naturschutzes im Wirtschaftswald zukommt. Das Naturwald-Programm unterstützt weitgehend die Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die auf europäischer und internationaler Ebene (wie z. B. auf den Europäischen Ministerkonferenzen von Helsinki 1993 und Lissabon 1998) beschlossen wurden. Mit Stand 01.01.2010 sind im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns 35 Naturwaldreservate mit einer Waldfläche von insgesamt 1400 ha ausgewiesen. Begriffsbestimmungen Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen bleiben. Alle Störungen ihres Zustandes und der ablaufenden natürlichen Prozesse werden hier vermieden. Naturwaldvergleichsflächen (NWV) sind naturnah zu bewirtschaftende Waldflächen, die einem unmittelbaren Vergleich mit NWR auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen dienen. Sie weisen ähnliche Standorts- und Bestockungsverhältnisse wie die NWR auf, denen sie räumlich zugeordnet werden. NWR und zugeordnete NWV werden generell als Untersuchungseinheit (NWR/V) betrachtet.
Durch die Sicherung von Gebieten, auf denen dauerhaft eine natürliche Dynamik und ungelenkte Entwicklung zugelassen wird, soll langfristig ein Netz von Naturentwicklungsgebieten (Prozessschutz) aufgebaut und in den großräumig übergreifenden Biotopverbund integriert werden (Landesentwicklungsplan 2013, G 4.1.1.18). Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) stellt einen Geodatenbestand mit der Bezeichnung Naturentwicklung / Prozessschutz Sachsen zur Verfügung, der dauerhaft nach Naturschutz- oder Waldgesetz als nutzungsfrei gewidmete Flächen in Sachsen enthält. Es handelt sich um Kernzonen von Naturschutzgebieten und im Nationalpark, Naturwaldzellen und NWE10-Flächen (Naturwaldentwicklung auf 10 Prozent) des Staatsbetriebes Sachsenforst.
Durch die Sicherung von Gebieten, auf denen dauerhaft eine natürliche Dynamik und ungelenkte Entwicklung zugelassen wird, soll langfristig ein Netz von Naturentwicklungsgebieten (Prozessschutz) aufgebaut und in den großräumig übergreifenden Biotopverbund integriert werden (Landesentwicklungsplan 2013, G 4.1.1.18). Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) stellt einen Geodatenbestand mit der Bezeichnung Naturentwicklung / Prozessschutz Sachsen zur Verfügung, der dauerhaft nach Naturschutz- oder Waldgesetz als nutzungsfrei gewidmete Flächen in Sachsen enthält. Es handelt sich um Kernzonen von Naturschutzgebieten und im Nationalpark, Naturwaldzellen und NWE10-Flächen (Naturwaldentwicklung auf 10 Prozent) des Staatsbetriebes Sachsenforst.
Das Programm „Sachsens Biologische Vielfalt 2030“ sieht eine natürliche Waldentwicklung auf zehn Prozent des Staatswaldes vor. Auf Basis der bisher ausgewiesenen nutzungsfreien Waldflächen im öffentlichen Wald stellt der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) einen Geodatenbestand mit der Bezeichnung „NWE10 Sachsen“ zur Verfügung, der aufbereitete Sachdaten zu diesen Flächen enthält. Unter Waldflächen werden hier sowohl Holzbodenflächen als auch dem Wald dienende Nichtholzbodenflächen verstanden. Die Flächen können einen verschiedenen Rechtshintergrund haben (u.a. Ruhebereich Nationalpark, Kernzone Biosphärenreservat, Naturwaldzelle nach § 29 Abs. 3 SächsWaldG, Naturentwicklungsfläche im Naturschutzgebiet, Nationales Naturerbe mit natürlicher Waldentwicklung).
Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Service (WMS) stellt die flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.