Die Lärm- und Belästigungswirkung von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien ist unbekannt. Öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, Clubs, Diskotheken, Open-Air-Konzerte und Festivals können vor allem nachts in Ballungszentren zu Beschwerden führen. Teilweise wurden Verordnungen ('Public-Viewing-Verordnungen') erlassen, teilweise erlauben es Ausnahmeregelungen ('seltene Ereignisse'), Freizeitaktivitäten durchzuführen, auch wenn Lärmschutzanforderungen in der Nacht nicht eingehalten werden können. Bund, Länder und Gemeinden sind bestrebt, nächtliche Freizeitaktivitäten zu ermöglichen und gleichzeitig Anwohnerinnen und Anwohner ausreichend vor Lärm zu schützen. Oft fehlen einfache Lösungen, wie die Bedürfnisse nach nächtlichen Freizeitaktivitäten und der Schutz des Nachtschlafs gleichzeitig erfüllt werden können. Das Forschungsvorhaben identifiziert und bewertet die Lärmkonflikte durch nächtliche Freizeitaktivitäten. Die Erfahrungen im Vollzug sowie die Auswirkungen auf Betroffene sollen evaluiert werden. Darauf aufbauend, sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Kriterien für künftige Regelungsoptionen sollen geprüft werden.