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Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik testet neuartigen Energiespeicher im Bodensee

Nach mehrjähriger Forschungsarbeit ging am 8. November 2016 das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Projekt StEnSea (Stored Energy in the Sea) des Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik im Bodensee in die Erprobungsphase. Im Rahmen des Projekts wird ein neuartiges Pumpspeicherkonzept entwickelt, mit dem man große Mengen an Strom, die bei der Offshore-Windkraft erzeugt werden, bereits vor Ort zwischenspeichern kann. Die erste Prototyp-Kugel im Maßstab 1:10 mit einem Durchmesser von drei Metern wurde etwa 200 Meter vor dem Ufer in Überlingen mithilfe von Luftkissen über den See gezogen und am 9. November 2016 für eine vierwöchige Testphase 100 Meter tief in den Bodensee abgelassen. Mit den Ergebnissen des Modellversuchs sollen geeignete Standorte für ein Demonstrationsprojekt in Europa genauer untersucht werden.

Bundestag beschließt Energieleitungsausbaugesetz

Das Energieleitungsausbaugesetz sieht vor, dass auf vier Pilottrassen die neuen Höchstspannungsleitungen unterirdisch verlegt werden können. Die Netzbetreiber können die Mehrkosten für die Erdverkabelung auf die Strompreise umlegen. Auch im Hochspannungsbereich (110 kV) soll die Erdverkabelung ermöglicht werden, wenn Bau und Betrieb nicht mehr als das 1,6fache einer herkömmlichen Trassenführung kosten. Das Stromnetz muss ausgebaut werden, um Offshore-Windanlagen in Norddeutschland, aber auch neue konventionelle Kraftwerke anzubinden. Das Gesetz schafft außerdem erstmals die Voraussetzung für den Einsatz der neuartigen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungstechnik (HGÜ) in Deutschland. Mit dieser Technologie kann Elektrizität ohne größere Übertragungsverluste über große Entfernungen transportiert werden. Neue Speicheranlagen werden nach dem Gesetz für zehn Jahre von Netzentgelten befreit. Das gilt etwa für Pumpspeicherkraftwerke, die beispielsweise in Windkraftanlagen produzierten Strom in verbrauchsschwachen Zeiten aufnehmen und dann wieder abgeben, wenn der Strombedarf besonders groß ist.

Neuartiger Öffentlichkeitsdialog in Verfahren mit Umweltprüfung am Beispiel bestimmter Vorhabentypen/Vorhabeneigenschaften

Das Forschungsprojekt befasst sich mit der Entwicklung einer praxisrelevanten Handreichung für Behörden für den Umgang mit einer zusätzlichen, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Genehmigung von Vorhaben im Kontext der Verwirklichung der Energiewende. Im Ergebnis des Vorhabens ist ein Leitfaden für Behördenvertreterinnen und -vertreter erarbeitet worden. Der Leitfaden wurde für fünf Vorhabentypen (⁠ Biomasse ⁠, Netze, Pumpspeicherwerke, tiefe Geothermie, Windenergie) konzipiert und enthält, neben grundsätzlichen Empfehlungen für eine effektive und effiziente Öffentlichkeitsbeteiligung, die für alle Vorhaben Relevanz haben, jeweils eine Konkretisierung für vorhabenspezifische Fragestellungen. Veröffentlicht in Texte | 07/2015.

Potenzialstudie Pumpspeicherkraftwerke Nordrhein-Westfalen

Der wachsende Anteil regenerativer Energien bedeutet auch eine Herausforderung für die Versorgungsnetze: Einerseits kann es beispielsweise vorkommen, dass das Stromnetz an besonders windstarken Tagen die gesamte Menge der erzeugten Windenergie nicht mehr vollständig aufnehmen kann und somit Anlagen abgeregelt werden müssen. Andererseits muss auch in einem zukünftigen Strommarktdesign die Versorgungssicherheit in Zeiten gewährleistet sein, in denen die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien die Nachfrage nicht deckt. Die »Potenzialstudie Pumpspeicherkraftwerke NRW« untersucht das Gesamtpotenzial für neue Pumpspeicherkraftwerke im Land und zeigt damit Chancen auf, wie der zukünftige Flexibilisierungsbedarf auf dem Weg zu einer nahezu vollständig auf Erneuerbaren Energien beruhenden Energieversorgung realisiert werden könnte. In der Studie wurden zunächst technisch geeignete Standorte identifiziert, die in einem zweiten Schritt an Hand ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Faktoren auf ihre Machbarkeit hin geprüft wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass es grundsätzlich ein großes Potenzial zum Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken im Land gibt.

Stromspeicher als Schlüssel der Energiewende

Ausbau von Stromspeichern in Rheinland-Pfalz, Kapazität von Pumpspeicherkraftwerken, private Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen, Wasserstoff; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Vorprüfungsergebnis nach UVPG; 4. Planänderung 380-kV-Ltg Wahle-Mecklar B, Mastverschiebung B032 und B033

Mit Beschluss vom 28.11.2017 wurde der Neubau der 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar, Abschnitt B: UW Lamspringe – UW Hardegsen und Anbindungsleitung Pumpspeicherwerk Erzhausen planfestgestellt. Auf Wunsch eines Grundstückseigentümers erfolgen geringfügige Verschiebungen von Masten auf seinen landwirtschaftlich genutzten Flächen gegenüber der mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.11.2017 festgestellten Trasse. Die Mastverschiebungen betreffen die Masten B032 und B033. Durch die Verschiebung wird eine verbesserte Bewirtschaftung und eine bessere Erreichbarkeit des Mastes B032 möglich sein. Durch die Verschiebung der beiden Masten ändern sich darüber hinaus marginal die Schutzstreifenflächen, die bislang überspannten Flurstücke bleiben aber weiterhin überspannt. Außerdem sind Verschiebungen weiterer Seilzugflächen und Zuwegungen auf den bisher in Anspruch genommenen Flurstücken zu verzeichnen.

Neubau der 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar, Abschnitt B: UW Lamspringe – UW Hardegsen und Anbindungsleitung Pumpspeicherwerk Erzhausen; 11. Planänderung

Gegenüber dem planfestgestellten Sachstand aus der 8. Planänderung ergibt sich Änderungs- bzw. Definitionsbedarf, welcher mit der 11. Planänderung nach Planfeststellungsbeschluss durch die TenneT TSO GmbH beantragt wird. Dadurch, dass die KÜ Erzhausen in einer sog. Stich-Verbindung elektrotechnisch betrachtet eingebaut ist, ergibt sich aus elektrotechnischer Sicht die Notwendigkeit, diese Stichverbindung vom Rest des Netzes abtrennen zu können, um für den Fall von z.B. Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten an der KÜA selbst bzw. an den Erdkabeln die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dies kann ausschließlich innerhalb der KÜA nur durch einen Trenn- und Erdungsschalter inkl. sämtlicher zugehöriger Technik realisiert werden. Diese zusätzlichen Geräte bedeuten zusätzliche Fundamente und somit den Bedarf einer größeren Stellfläche, auf dem bereits erworbenen Grundstück. Der Betriebsweg auf dem KÜA-Gelände wird dementsprechend länger. Gleichwohl hat die Vergrößerung der Stellfläche für die Kabelübergangsanlage zur Folge, dass das KÜA Portal als definierter Endpunkt der Freileitungsanbindung zwischen dem Abzweigmast B027N und der KÜA in seinem Standort verschoben werden muss. Auf den durch das Anlagenlayout definierten Anlagenachsen wird das KÜA-Portal um ca. 6m in südöstliche Richtung verschoben. Der Mast 001 ist bereits errichtet und ändert sich nicht. Aufgrund dieser Standortänderung des KÜA-Portals verschwenkt sich die Leitungsachse und das Spannfeld zwischen Mast 001 und KÜA-Portal verkürzt sich. Die geänderte Leitungsgeometrie erfordert eine geänderte Befestigungsgeometrie der Leiterseile am Portalriegel des KÜA-Portals. Dadurch, dass die Trennschalter elektrisch betrieben und gesteuert sind, wird ein Betriebsgebäude zur Unterbringung der Automatisierungstechnik zwingend erforderlich, was aus dem planfestgestellten KÜ eine aktive KÜA macht. Aus den insgesamt größeren Flächen der KÜA resultieren geringfügig höhere zu versickernde bzw. abzuleitende Niederschlagsmengen. Um die planfestgestellte Trommelfläche, östlich der KÜA in direkter Nähe der Landesstraße L487, herstellen zu können und eine schädliche Verdichtung von Oberboden in diesem Bereich zu verhindern, ist der Abtrag von Oberboden zwingend notwendig. Die Lagerung der Oberbodenmieten ist in direkter örtlicher Nähe zur Trommelfläche, außerhalb von Überschwemmungsflächen, vorgesehen, um weite Transportwege zu vermeiden. Auf Grund der starken Steigung der dauerhaften Zuwegung zur KÜA, welche auch als Baustraße genutzt werden muss, ist es baustellenlogistisch zwingend erforderlich, Baumaterialien, die in großen Transporteinheiten nach Erzhausen geliefert werden, abzuladen, kurzfristig zwischenzulagern und auf kleinere Baustellenfahrzeuge umzuladen. Für diese Vorgänge ist die planfestgestellte Trommelfläche östlich der KÜA in direkter Nähe zur Landesstraße L487 vorgesehen. Dementsprechend wird eine Nutzungserweiterung der Trommelfläche als Umladefläche für Bau- und Bodenmaterialien beantragt. Um, ohne auf die L487 einzubiegen, direkt von der Baustraße-/Zuwegung KÜA auf die Trommel-/Umladefläche zu gelangen, wird eine zusätzliche Zufahrt zu dieser Fläche beantragt. Da sich zwischen Landesstraße und der Trommel-/Umladefläche ein Grünstreifen und ein Graben befindet, dessen temporäre Überbauung mit insgesamt zwei asphaltierten Zufahrten und der erforderlichen Verrohrung des vorhandenen Straßenbegleitgrabens im Bereich dieser Zufahrten der in der 8. Planänderung nicht berücksichtigt wurde, diese aber zwingend als Zu- und Abfahrt von Transport- und Trommelfahrzeugen benötigt werden, wird dies mit der vorliegenden Planänderung nach Planfeststellung nachträglich beantragt. Zusammenfassend ergibt sich somit folgender Änderungs- bzw. Definitionsbedarf: Änderung des passiven Kabelübergangs (KÜ) zur aktiven Kabelübergangsanlage (KÜA) auf Grund der zwingend erforderlichen Hinzunahme einer Trenn- und Erdungsschalterebene; zwei zusätzlich erforderliche Blitzableiter sowie eine zwingend erforderliche Umhausung für Steuerzellen (Betriebsgebäude). Dadurch bedingt ist die Veränderung des Portalstandortes, was wiederum eine Veränderung des Schutzbereichs der durch die Leiterseile überspannten Fläche zur Folge hat. Anpassung des rechnerischen Nachweises der schadfreien Entwässerung des KÜA-Geländes, Feinplanung der Zuwegungsfläche vor der Toranlage der KÜA, Zusätzliche, temporär genutzte Flächen zur Lagerung von Oberbodenmieten im Bereich östlich KÜA in Nähe der L487, Erweiterung der Nutzung der temporären Arbeitsfläche (Trommelfläche) im Bereich L487/Einfahrt Zuwegung KÜA als Umlade-/Baustelleinrichtungsfläche, Temporäre Grabenverrohrungen für die Schaffung einer Zufahrt von der L487 auf die temporär hergestellte und genutzte Arbeits-/Umlade-/Trommelfläche und dementsprechend Nutzung des Straßenseitenraums der L487.

Vorprüfung UVPG; 7. Planänderung 380-kV-Ltg Wahle-Mecklar B, Grabenverrohrungen und Zuwegung an der L487 Erzhausen

Mit Beschluss vom 28.11.2017 wurde der Neubau der 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar, Abschnitt B: UW Lamspringe – UW Hardegsen und Anbindungsleitung Pumpspeicherwerk Erzhausen planfestgestellt. Gegenstand dieser Planänderung sind zwei weitere Grabenverrohrungen sowie die Errichtung einer Schleppkurve. Damit ein spezielles Bohrgerät, bestehend aus einer Zugmaschine und Tieflader, zu dem Maststandort B025 gelangen kann, muss die bisherige Zuwegung zu dem Masten B025 über eine Schleppkurve neu angelegt werden. Hierfür werden zwei temporäre Grabenverrohrungen eines an der Landstraße L 487 straßenbegleitenden Grabens notwendig, der zweimal gequert werden muss.

Errichtung und Betrieb des Pumpspeicherwerks Forbach – Neue Unterstufe – durch die EnBW AG

Die EnBW AG hat am 05.09.2019 den Antrag auf Planfeststellung und Zulassung der Gewässerbenutzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Pumpspeicherwerks auf der Gemarkung Forbach (PSW Forbach – Neue Unterstufe) einschließlich der baurechtlichen, straßenrechtlichen, naturschutz-rechtlichen, waldrechtlichen und wasserrechtlichen Nebenentscheidungen gestellt. Es ist vorgesehen, das auf dem Gelände des Rudolf-Fettweis-Werks bestehende Schwarzenbachwerk durch ein Pumpspeicherwerk und das bestehende Murgwerk durch ein neues Wasserkraftwerk zu ersetzen. Sowohl das neue Schwarzenbach- als auch das neue Murgwerk werden in Kavernenbauweise, d.h. unterirdisch, erstellt. Die neue gemeinsame Kraftwerkskaverne nimmt alle Anlagenbestandteile (Schwarzenbachwerk, Murgwerk, Transformatoren und die zum jeweiligen Betrieb erforderlichen Nebeneinrichtungen) auf. Für das neue Schwarzenbachwerk wird das bestehende Ausgleichsbecken durch einen unterirdischen Kavernenwasserspeicher westlich des Rudolf-Fettweis-Werks Forbach mit einem zusätzlichen Volumen von rund 200.000 m² erweitert. Das so erweiterte Ausgleichsbecken dient als Unterbecken für das neue Pumpspeicherwerk. Weitere Vorhabensbestandteile sind die zugehörigen Stollen (Oberwasser-, Unterwasser-, Zufahrts-, Energieableitungsstollen) sowie die für die Bauarbeiten erforderlichen Schutterstollen, die Baustelleneinrichtungen Heiligenwald, Schutterstollen, Bahnhof Raumünzach, baufeldbezogene Baustelleneinrichtungen sowie die Aufschüttung Seebachhof und die Auffüllung Heiligenwald/ Schneidersköpfle (Gegenstand eines separaten immissionsschutzrechtlichen Verfahrens) mit den entsprechenden Transportwegen. Das Vorhaben hat möglicherweise Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden und Wasser. Durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist vorgesehen, die Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu kompensieren.

Happurg - Uniper Kraftwerke GmbH - Planfeststellung der Sanierungsmaßnahme am Oberbecken des Pumpspeicherkraftwerkes

Die Fa. Uniper Kraftwerke GmbH plant das Oberbecken des Pumpspeicherkraftwerkes Happurg umfassend zu sanieren und als Teil des Kraftwerkes in Betrieb zu nehmen. Als Sanierungsmaßnahme ist im Wesentlichen eine Untergrundsanierung im Bereich der Versturzzone (Beckensohle) sowie die Herstellung eines Kontrollganges sowie eines zweischaligen kontrollierten Dichtsystems geplant. Für die beantragte Maßnahme wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach §§ 68, 70 WHG, Art. 69 BayWG i. V. m. Art. 73 ff BayVwVfG durchgeführt. Das Vorhaben wurde auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG.

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