Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Siedlungswasserwirtschaft 1. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Trinkwasseranlagen (§ 38 LaWG) 2. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG) 3. Festsetzungsbescheide für Wasserentnahmeentgeld, für Abwassereinleiterüberwachung und Abwasserabgabengebühr 4. Abwasserbeseitigungskonzepte
Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
- Daten zu Talsperren/Speichern - Abwassereinleiterbezogene Daten
- Daten zu Talsperren/Speichern - Abwassereinleiterbezogene Daten
Siedlungswasserwirtschaft
Der GeoAtlas Gelsenkirchen präsentiert Ihnen ausgewählte Geodatensätze in einer interaktiven Kartenanwendung zur stadtinternen Nutzung. Enthalten sind die Verwaltungsgrenzen, die Flurstücke, Eigentumsverhältnisse, die Bodenrichtwerte, die Bebauungsplanübersicht, der Landschaftsplan, Gebäudeinformationen, das ÖPNV-Netz, die Denkmäler, die Grünflächen im aktuellen Arbeitsstand, Schulstandorte, Altlasten, die Starkregengefahren sowie die Gewässer.
<p>Ein Schritt nach vorn beim Fischschutz</p><p>Wie können Fische vor tödlichen Gefahren durch Wasserkraftanlagen oder Schöpf- und Pumpwerke wirksam geschützt werden? Mit dieser und anderen damit in Zusammenhang stehenden Fragen haben sich seit 2012 über 200 Personen aus 140 Institutionen intensiv im Forum Fischschutz und Fischabstieg auseinander gesetzt. Jetzt liegen die Ergebnisse und Empfehlungen des Forums vor.</p><p>An Wasserentnahmebauwerken, Pump- und Schöpfwerken und Wasserkraftanlagen können Fische in einem Umfang geschädigt oder getötet werden, der Einfluss auf den ökologischen Zustand der Gewässer nimmt.</p><p>Maßnahmen zur Vermeidung von Fischschäden sind zwar bekannt, jedoch gibt es um deren Wirksamkeit vielfach Diskussionen. Zudem ist die Thematik häufig Veranlassung, die Umweltziele des Gewässerschutzes denen des Klimaschutzes konträr gegenüberzustellen, wenn es um die Energieerzeugung aus Wasserkraft geht. Das Thema Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen wird daher unter fachlichen und umweltpolitischen Gesichtspunkten zwischen und innerhalb der einzelnen Fachdisziplinen und Zuständigkeiten intensiv bis kontrovers diskutiert. Dies war für das Umweltbundesamt Veranlassung, das „Forum Fischschutz und Fischabstieg“ einzurichten. Ziel des Forums ist, einen bundesweiten interessen- und zuständigkeitenübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch zur Thematik zu ermöglichen und zu moderieren. Des Weiteren sollte eine Standortbestimmung erfolgen, was derzeit als Stand des Wissens und der Technik für den Fischschutz und Fischabstieg als allgemein anerkannt gelten kann.</p><p>Im Ergebnis des Dialogs konnte ein gemeinsames Verständnis darüber erarbeitet werden, welche Anforderungen und Lösungen dem Fischschutz und Fischabstieg zu Grunde gelegt werden können, an welcher Stelle es Handlungs- und Forschungsbedarf gibt und welche Wertvorstellungen dem Handeln der jeweiligen Akteure zu Grunde liegen. Der vorliegende Bericht fasst diese Ergebnisse in prägnanter Form zusammen.</p><p>Von Bedeutung ist insbesondere die Feststellung, dass es bis ca. 50 m³/s Ausbaudurchfluss je Rechenanlage gegenwärtig einen Stand des Wissens und der Technik gibt, mit dem funktionsfähige, mechanische Fischschutz- und Abstiegsanlagen einschließlich der erforderlichen Reinigungstechnik für Fische ab 10 cm Größe realisiert werden können. Damit ist Fischschutz an der weitaus überwiegenden Anzahl der Wasserkraftanlagen in Deutschland möglich. Mit dem Gutachten des Forums zur standörtlichen Evaluierung von Fischschutz- und Fischabstiegsmaßnahmen liegt erstmalig eine breit abgestimmte Methode zur Planung und Durchführung von Funktionskontrollen vor, deren Anwendung in der Praxis unterstützt werden sollte.</p>