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s/putze/Pute/gi

Limnologische Untersuchungen im Thorsarver-Gebiet (Island)

Die islaendische Regierung plant, im Thorsarver-Gebiet einen grossen Stausee zur verbilligten Energiegewinnung anzulegen. Damit wuerde ein unter Naturschutz stehendes Gebiet einer feuchten Tundra zerstoert, welches das groesste Brutgebiet der Kurzschnabelgaense (Anser brachyrhynchos) darstellt. Im Rahmen eines gesamtoekologischen Gutachtens werden limnologische Untersuchungen an den tausenden von Gewaessern verschiedenen Typs in diesem Gebiet durchgefuehrt.

Modellprojekt: Anwendung und Weiterentwicklung innovativer Verfahren zur Konservierung umwelt- und nutzungsgeschaedigter Putze und Wandmalereien am Beispiel des Salomonsaals im ehemaligen Zisterzienserkloster Aldersbach (Bayern)

Der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor) als zukunftsorientiertes Futtermittel für Monogastrier - Nutzung regionaler Nebenströme und neuer technologischer Veredelungen zur Verbesserung der Nährstoffnutzung, Teilprojekt A

Um Biomasse effizient aufschließen, aufbereiten und bedarfsgerecht für nachgelagerte Produktionsprozesse bereitstellen zu können, sollen Voraussetzungen geschaffen werden, Neben- und Reststoffströme in werthaltige Produkte zu überführen (BMEL, 2020)'. Das Potential von Insektenlarven zur Nutzung von Nebenströmen und die Biokonvertierung in hochwertige Futtermittel im Sinn einer Kreislaufwirtschaft ist enorm, aber bisher noch unzureichend genutzt. Ziel des Projektes ist es daher in einem integrativen Ansatz, beginnend von der Larvenaufzucht, über die technologische Gewinnung und Veredelung des Larvenprodukts bis zum Einsatz derselben als Futtermittel für Monogastrier, den kompletten Prozess zu untersuchen und die Stoffstromberechnung entlang dieser kompletten Kette zu ermöglichen. Bisherige Berechnungen zur Frage der Nachhaltigkeit und die Vergleichbarkeit von Insekten mit konventionellen Futtermitteln, wie beispielsweise Soja, beleuchten häufig nicht die gesamte Produktion der Larve selbst, über diese als Futtermittel zum tierischen Lebensmittel (Protein von Geflügel, Schwein) im Hinblick auf Parameter wie z.B. CO2-Footprint, Produktionskosten, Futterwert für Nutztiere und Ausscheidung stickstoffhaltiger Substanzen in die Umwelt. Technologisch steht hier ein innovatives Verfahren zur Hydrolyse der protein- und chitinhaltigen Kutikula der Larven vor ihrer Auftrennung in Fett und Protein im Fokus, wodurch insbesondere die Bioverfügbarkeit von Aminosäuren und die umsetzbare Energie des Larvenproduktes erhöht werden sollen. Innovative Ansätze zur Larvenaufzucht auf Nebenströmen sollen experimentell untersucht werden, um das ungeheure Potential von Insekten nutzbar zu machen und die Nahrungskonkurrenz der Nutztierernährung zum Menschen so weit wie möglich zu minimieren. Die daraus resultierenden Futtermittel sollen in einem anschließenden Schritt auf ihren Futterwert und ihre Nutzbarkeit bei Broiler und Schwein in der bedarfsgerechten Tierernährung geprüft werden.

Der Fuchs

Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse

Tierschutz in Nutztierhaltungen Evaluierung und Verbesserung bestehender Kontrollstandards Amtliche Kontrollen Häufigkeit der Kontrollen Berichterstattung Beanstandungsrate bei ausgewählten Tierarten Dokumente

Ein Schwerpunkt ist die kontinuierliche Evaluierung und Verbesserung bestehender Kontrollstandards im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Daher ist von der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) das Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen entwickelt und herausgegeben worden. Das vorliegende Handbuch dient der Unterstützung der amtlichen TierärzteInnen bei der Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in Nutztierhaltungen. Mit der Umsetzung der Europäischen Kontrollverordnung , die auch den Tierschutz beinhaltet, wird ein harmonisiertes Verfahren für amtliche Kontrollen angestrebt. Amtliche Kontrollen sind auf der Grundlage dokumentierter Verfahren durchzuführen, damit gewährleistet ist, dass diese Kontrollen einheitlich und auf einem konstant hohen Niveau erfolgen. Die Qualitätsmanagementsysteme der Länder in Verbindung mit dem vorliegenden Handbuch dienen der Umsetzung dieser Vorgaben. Die amtlichen Kontrollen sind regelmäßig durchzuführen. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der jeweiligen Risikobewertung des Tier haltenden Betriebes. Hierfür sind unter anderem Risikoanalysen durchzuführen, auf deren Grundlage Kontrollpläne zu erstellen sind. Darüber hinaus können Kontrollen aus besonderem Anlass durchgeführt werden. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben gibt Auskunft über die Anzahl der Betriebe, die Kontrollhäufigkeit sowie die Gesamtanzahl der administrativen und gerichtlichen Maßnahmen. Ergebnis der Tierschutzkontrollen: Darstellung der Beanstandungsrate bei ausgewählten Tierarten 2018 bis 2020 (Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) Tierart Anzahl der kontrollierten Betriebe 2018 Beanstandungsrate 2018 in % Anzahl der kontrollierten Betriebe 2019 Beanstandungsrate 2019 in % Anzahl der kontrollierten Betriebe 2020 Beanstandungsrate 2020 in % Kälber 201 13,9 239 11,8 226 14,2 Rinder 281 14,9 235 10,2 217 19,4 Schweine 235 27,2 208 23,1 225 21,8 Legehennen 65 9,2 78 6,4 62 1,6 Puten 44 4,5 35 2,8 33 9,1 Schafe/ Ziegen 406 8,1 394 11,7 469 11,5

Einheimische Geflügelrassen (Pute, Ente, Gans) in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet Informationen zur Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Ortsvereine für Geflügelzucht in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet die Ortsvereine für Geflügelzucht einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans als Punktdaten im INSPIRE-Datenmodell "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Geokodierung der Ortsvereine erfolgte auf Ebene der Orte bzw. Ortsteile. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Geflügelpest: Umweltministerium appelliert an Geflügelhaltende wachsam zu sein

Seit mehreren Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Auch im südlichen Rheinland-Pfalz trat aktuell ein Fall in einer Kleinsthaltung auf, der bereits getilgt werden konnte und daher kein Infektionsrisiko mehr darstellt. Knapp 30 Tiere wurden getötet. „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appellierte jetzt Umweltministerin Katrin Eder. Das Risiko von Aviären Influenzaviren-Einträgen, also Ansteckungen in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu füttern und zu tränken, um keine Wildvögel anzulocken. Weiterhin können zur Kontaktvermeidung auch Netze über die Freigehege des Hausgeflügels gespannt werden, was sich gerade bei Kleinsthaltungen gut umsetzen lässt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen (zum Beispiel starker Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, Schwäche, Atemnot), ist der Tierhalter oder die Tierhalterin verpflichtet, das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren und eine veterinärmedizinische Untersuchung der Tiere im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt in seinen Risikoeinschätzungen vor dem Eintrag der Viren in Geflügelhaltungen und Vogelbestände. Es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko durch Wildvögel, das allerdings in den Wintermonaten nochmals ansteigt. Es gibt keine Medikamente gegen die Viren und bisher auch keine schützenden Impfstoffe. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, sagte Ministerin Eder eindringlich, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.“ Hintergrund Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wildvögel, vor allem Wasservögel stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21. April 2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das jeweils zuständige Veterinäramt wenden. Weitere Informationen zur Geflügelpest, wie beispielsweise Checklisten zur Vermeidung der Einschleppung oder Risikobewertungen, finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Interoperabler INSPIRE View-Service: Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE)

Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Agricultural and Aquaculture Facilities gibt einen Überblick über die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen im Land Brandenburg. Der Datensatz umfasst Geflügel, Rinder, Kälber, Schweine und gemischte Bestände. Die Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Agricultural and Aquaculture Facilities (D2.8.III.9_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: AgriculturalHolding und Sites. Der Holding-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorie "A") untergliedert in: - AF.GrowingOfPerennialCrops: Anbau mehrjähriger Pflanzen (NACE-Kategorie "A.01.2") - AF.AnimalProduction: Tierhaltung (NACE-Kategorie "A.01.4") - AF.MixedFarming: Gemischte Landwirtschaft (NACE-Kategorie "A.01.5")

Interoperabler INSPIRE Download-Service: Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg (WFS-AF-TIERE)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Agricultural and Aquaculture Facilities gibt einen Überblick über die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen im Land Brandenburg. Der Datensatz umfasst Geflügel, Rinder, Kälber, Schweine und gemischte Bestände. Die Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Agricultural and Aquaculture Facilities (D2.8.III.9_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes Holding und Site.

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