Teil der Statistik "Erh. systembeteiligungspflichtiger Verpackungen"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
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1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (EBV) (EVAS-Nr. 32181).
1.2 Grundgesamtheit
Grundgesamtheit ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheit ist die ZSVR.
Darstellungseinheiten sind zum einen die erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen differenziert nach Verpackungsmaterial Glas, Papier, Pappe, Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und sonstige Materialien, zum anderen die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern in Tonnen differenziert nach den genannten Verpackungsmaterialien und nach ihrem Verbleib.
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10 - 23) in der jeweils geltenden Fassung
- Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15 - 24) in der jeweils geltenden Fassung
- Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394)
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Nach § 16 BStatG müssen erhobene Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten werden. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.
Bei der EBV werden von der datenmeldenden Stelle ZSVR keine Einzelangaben an das Statistische Bundesamt übermittelt.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Bei der Sekundärerhebung EBV werden aggregierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Da im übermittelten Datensatz kein Rückschluss auf Einzelangaben möglich ist, kommen Geheimhaltungsverfahren nicht zum Einsatz.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung obliegt der ZSVR, die für die Zusammenstellung der Primärdaten zuständig ist. Das Statistische Bundesamt kann keine Aussage zu den durchgeführten Maßnahmen treffen.
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter überprüfen die übermittelten und durch die ZSVR aufbereiteten Sekundärdaten auf Plausibilität durch einen Vergleich mit einschlägigen Ergebnissen aus anderen Erhebungen, die unter Punkt 7 "Kohärenz" benannt sind. Festgestellte Auffälligkeiten werden an die ZSVR kommuniziert.
Das Statistische Bundesamt diskutiert in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) den Beitrag der Sekundärdaten zur Berichterstattung über Verpackungsabfälle an die Europäische Union.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Unter Beachtung der Erläuterungen unter Punkt 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" wird die Qualität der Ergebnisse insgesamt als hoch bewertet.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
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2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Jährlich wird bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart, erfragt. Die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden zudem gegliedert nach Bundesländern erfragt.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Branchenlösung:
Branchenlösungen sammeln systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein. Sie übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden (vgl. § 8 Absatz 1 VerpackG).
Endverbraucher:
Nach VerpackG ist ein Endverbraucher derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Absatz 10 VerpackG).
Private Endverbraucher:
Nach VerpackG sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Absatz 11 VerpackG).
Hersteller:
Hersteller im Sinne des VerpackG bringen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bzw. führen Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG ein (vgl. § 3 Absatz 14 VerpackG). Hierzu können beispielsweise Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler und Vertreiber von Serviceverpackungen gehören. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das Verpackungsregister wird von der ZSVR betrieben.
Inverkehrbringen:
Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist (§ 3 Absatz 9 VerpackG).
Erstmals in Verkehr bringen bezeichnet, dass ein Hersteller die unbefüllten oder befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gewerbsmäßig
- herstellt,
- befüllt,
- verkauft oder
- importiert
und erstmalig auf dem Markt bereitstellt.
Recycling:
Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.
Die Abgabe zum Recycling von Verpackungsabfällen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling
- in Deutschland,
- in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und
- außerhalb der EU.
Energetische Verwertung:
Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein.
Systeme:
Systeme sind nach § 3 Absatz 11 VerpackG privatrechtlich organisierte juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen:
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.
Verpackungsmaterial:
Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen
- Glas
- Papier, Pappe, Karton (PPK)
- Leichtverpackungen (LVP) insgesamt
davon:
- Eisenmetalle
- Aluminium
- Getränkekartonverpackungen
- Sonstige Verbundverpackungen
- Kunststoff
- Sonstige Materialien: Alle weiteren
Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits
genannten Materialien bestehen, z. B. Holz.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von mehreren Jahren der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden.
3 Methodik
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3.1 Konzept der Datengewinnung
Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale in § 5a Absatz 1 UStatG festgelegt. Hierzu zählen:
1.) Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach
§ 3 Absatz 8 VerpackG,
2.) Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei
den privaten Endverbrauchern nach § 3 Absatz 11
VerpackG von den Systemen nach § 14 Absatz 1 Satz 1
VerpackG gesammelt oder von den Branchenlösungen nach
§ 8 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückgenommen worden sind,
gegliedert nach Ländern,
3.) Verbleib und Entsorgung der Verpackungsabfälle nach
Nummer 2.
Die EBV ist eine zentrale Sekundärerhebung. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen werden vom Statistischen Bundesamt bei der ZSVR erhoben. Für die Erhebung besteht nach § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG Auskunftspflicht. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG ist die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 18 des VerpackG auskunftspflichtig.
Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen basiert auf den Mengenmeldungen von Herstellern, die im Verpackungsregister LUCID registriert und zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet sind. Die Pflege des Berichtskreises der Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, liegt in der Zuständigkeit der ZSVR.
Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern gesammelt bzw. durch Branchenlösungen zurückgenommen werden, und der Verbleib dieser Verpackungsabfälle basieren auf Mengenstromnachweisen, die von den Systemen bzw. den Branchenlösungen der ZSVR schriftlich vorgelegt werden. Die Mengen aus den Branchenlösungen sind in der Datenlieferung der ZSVR an das Statistische Bundesamt nicht enthalten. Anteilig liegen diese unter 1% und sind nicht Teil der vollautomatisierten Berichtslinie innerhalb der Prüfprozesse.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt beim Statistischen Bundesamt durch Bereitstellung und Pflege der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme an die ZSVR. Die Daten werden von der ZSVR über das Online-Meldeverfahren .CORE übermittelt.
Details zur Datenmeldung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die im Verpackungsregister LUCID registriert sind, werden auf der Homepage der ZSVR beschrieben: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/datenmeldung [letzter Zugriff am 06.02.2025].
Details zu Mengenstromnachweisen, die von den Systemen und Branchenlösungen an die ZSVR vorzulegen sind, werden in den "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG und in den "Prüfleitlinien Branchenlösungen" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten im Rahmen der Anzeige als Branchenlösung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfung des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG in der jeweils geltenden Fassung beschrieben.
Anschließend übermittelt die ZSVR die aufbereiteten und aggregierten Daten aus dem Verpackungsregister an das Statistische Bundesamt.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Die Daten werden dem Statistischen Bundesamt in Form eines definierten Datensatzes von der ZSVR zur Verfügung gestellt.
Die übermittelten Sekundärdaten werden im Statistischen Verbund hinsichtlich Auffälligkeiten im Austausch mit der datenerhebenden Stelle ZSVR auf Plausibilität geprüft. Beim Statistischen Bundesamt erfolgt lediglich eine tabellarische Aufbereitung der aggregierten Daten zwecks Veröffentlichung. Imputationen, Gewichtungen, Hochrechnungen oder andere Verfahren dieser Art werden nicht angewendet.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Eine Preis- und Saisonbereinigung oder andere Analyseverfahren finden nicht statt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Zum Beantwortungsaufwand liegen derzeit keine Informationen vor.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
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4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Ergebnisse für die Gesamtmenge der in der Bundesrepublik in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Angaben der ZSVR. Unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" ist davon auszugehen, dass die Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung durch die ZSVR eine gute Aussagekraft besitzen.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/
Auswahlgrundlage:
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung.
Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale:
Die Erfassung der Mengenströme konzentriert sich auf die drei Materialfraktionen Glas/Papier, Pappe, Karton (PPK)/Leichtverpackungen (LVP). Das Statistische Bundesamt erhebt bei den LVP zudem Unterpositionen (Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Kunststoffe). Diese Unterpositionen können derzeit überwiegend nicht ausgewiesen werden. Lediglich in zwei Bundesländern, in denen es keine "gelben Säcke" mehr gibt (Baden-Württemberg und Bayern), muss der entsprechende Abfall zu Sammelhöfen/Wertstoffhöfen gebracht werden. Hier können die Abfälle in Behälter für Kunststoffe oder Weißblech einsortiert und von den Wertstoffhöfen als Unterpositionen gemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen Mengenmeldungen ohne Aufteilung auf die Unterpositionen vorkommen. Für das erste Berichtsjahr 2022 ist insbesondere bei der Interpretation der Daten zu den gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen daher zu beachten, dass die Angaben für Leichtverpackungen differenziert nach den erhobenen Unterpositionen lediglich aus zwei Bundesländern vorliegen.
Die Daten der ZSVR zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Mengenstromnachweisen der Systeme und Branchenlösungen. Die Gesamtmenge zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungen setzt sich aus Verpackungen und Nicht-Verpackungen zusammen. Bei der Papiersammlung über die Blaue Tonne oder Papiercontainer werden sowohl Verpackungspapier als auch Zeitungspapier, Büropapier etc. zusammen eingesammelt. Durch die gemeinsame Erfassung gibt es keine Zahlen, die ausschließlich eingesammelte/zurückgenommene Verpackungen aus PPK abbilden. Für die Darstellung des Verbleibs und der Entsorgung von eingesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle wird der Verpackungsanteil an der Sammlung auf Basis von Gutachten bestimmt.
Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler:
Bei den Daten zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen aus haushaltsnaher Sammlung ist zu beachten, dass diese auch Fehlwürfe (z. B. Textilien, Essensreste) beinhalten können.
4.4 Revisionen
Revisionen sind nicht vorgesehen.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
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5.1 Aktualität
Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
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6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Es existiert keine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Insgesamt-Ergebnisse, jedoch bei der räumlichen Vergleichbarkeit von Mengen der Verpackungsabfälle aus Leichtverpackungen differenziert nach einzelnen Unterpositionen. Gründe für die Einschränkung sind unter Punkt 4 beschriebenen.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Da die Erhebung für 2022 erstmalig durchgeführt wurde, liegen für in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackungen keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. Für gesammelte/zurückgenommene Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen liegen bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der eingestellten Erhebung VV vor. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden eingeschränkt.
7 Kohärenz
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7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Daten zum Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden auch in weiteren Statistiken erhoben. So ergeben sich Überschneidungen mit der Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten (EWI). Diese erfasst unter anderem das erstmalige Inverkehrbringen von sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einweggetränkebechern und Einweglebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen können und somit zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen. Weitere Überschneidungen ergeben sich teilweise mit Merkmalen aus den Erhebungen OERE und AE. Die genannten Erhebungen wenden jeweils andere Methoden an, weshalb ein Datenvergleich zu Verpackungsabfällen aus der EBV nur eingeschränkt möglich ist. Die verwendeten Methoden werden in den Qualitätsberichten zu den einschlägigen Erhebungen beschrieben.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet, welche wiederum die Basis für die Eigenmittelberichterstattung zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen bildet.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht.
Veröffentlichungen:
Die bundesweiten Ergebnisse der EBV werden auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32181 abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten sind nicht verfügbar.
Sonstige Verbreitungswege:
Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Derzeit existieren keine Methodenpapiere.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse der EBV werden allen Nutzern zum gleichen Zeitpunkt bekannt gemacht.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 / 75 8950
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Teil der Statistik "Erh. systembeteiligungspflichtiger Verpackungen"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (EBV) (EVAS-Nr. 32181).
1.2 Grundgesamtheit
Grundgesamtheit ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheit ist die ZSVR.
Darstellungseinheiten sind zum einen die erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen differenziert nach Verpackungsmaterial Glas, Papier, Pappe, Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und sonstige Materialien, zum anderen die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern in Tonnen differenziert nach den genannten Verpackungsmaterialien und nach ihrem Verbleib.
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10 - 23) in der jeweils geltenden Fassung
- Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15 - 24) in der jeweils geltenden Fassung
- Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394)
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Nach § 16 BStatG müssen erhobene Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten werden. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden.
Bei der EBV werden von der datenmeldenden Stelle ZSVR keine Einzelangaben an das Statistische Bundesamt übermittelt.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Bei der Sekundärerhebung EBV werden aggregierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Da im übermittelten Datensatz kein Rückschluss auf Einzelangaben möglich ist, kommen Geheimhaltungsverfahren nicht zum Einsatz.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung obliegt der ZSVR, die für die Zusammenstellung der Primärdaten zuständig ist. Das Statistische Bundesamt kann keine Aussage zu den durchgeführten Maßnahmen treffen.
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter überprüfen die übermittelten und durch die ZSVR aufbereiteten Sekundärdaten auf Plausibilität durch einen Vergleich mit einschlägigen Ergebnissen aus anderen Erhebungen, die unter Punkt 7 "Kohärenz" benannt sind. Festgestellte Auffälligkeiten werden an die ZSVR kommuniziert.
Das Statistische Bundesamt diskutiert in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) den Beitrag der Sekundärdaten zur Berichterstattung über Verpackungsabfälle an die Europäische Union.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Unter Beachtung der Erläuterungen unter Punkt 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" wird die Qualität der Ergebnisse insgesamt als hoch bewertet.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
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2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Jährlich wird bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart, erfragt. Die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden zudem gegliedert nach Bundesländern erfragt.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Branchenlösung:
Branchenlösungen sammeln systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein. Sie übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden (vgl. § 8 Absatz 1 VerpackG).
Endverbraucher:
Nach VerpackG ist ein Endverbraucher derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Absatz 10 VerpackG).
Private Endverbraucher:
Nach VerpackG sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Absatz 11 VerpackG).
Hersteller:
Hersteller im Sinne des VerpackG bringen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bzw. führen Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG ein (vgl. § 3 Absatz 14 VerpackG). Hierzu können beispielsweise Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler und Vertreiber von Serviceverpackungen gehören. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das Verpackungsregister wird von der ZSVR betrieben.
Inverkehrbringen:
Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist (§ 3 Absatz 9 VerpackG).
Erstmals in Verkehr bringen bezeichnet, dass ein Hersteller die unbefüllten oder befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gewerbsmäßig
- herstellt,
- befüllt,
- verkauft oder
- importiert
und erstmalig auf dem Markt bereitstellt.
Recycling:
Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.
Die Abgabe zum Recycling von Verpackungsabfällen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling
- in Deutschland,
- in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und
- außerhalb der EU.
Energetische Verwertung:
Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein.
Systeme:
Systeme sind nach § 3 Absatz 11 VerpackG privatrechtlich organisierte juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen:
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.
Verpackungsmaterial:
Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen
- Glas
- Papier, Pappe, Karton (PPK)
- Leichtverpackungen (LVP) insgesamt
davon:
- Eisenmetalle
- Aluminium
- Getränkekartonverpackungen
- Sonstige Verbundverpackungen
- Kunststoff
- Sonstige Materialien: Alle weiteren
Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits
genannten Materialien bestehen, z. B. Holz.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von mehreren Jahren der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale in § 5a Absatz 1 UStatG festgelegt. Hierzu zählen:
1.) Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach
§ 3 Absatz 8 VerpackG,
2.) Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei
den privaten Endverbrauchern nach § 3 Absatz 11
VerpackG von den Systemen nach § 14 Absatz 1 Satz 1
VerpackG gesammelt oder von den Branchenlösungen nach
§ 8 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückgenommen worden sind,
gegliedert nach Ländern,
3.) Verbleib und Entsorgung der Verpackungsabfälle nach
Nummer 2.
Die EBV ist eine zentrale Sekundärerhebung. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen werden vom Statistischen Bundesamt bei der ZSVR erhoben. Für die Erhebung besteht nach § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG Auskunftspflicht. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG ist die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 18 des VerpackG auskunftspflichtig.
Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen basiert auf den Mengenmeldungen von Herstellern, die im Verpackungsregister LUCID registriert und zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet sind. Die Pflege des Berichtskreises der Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, liegt in der Zuständigkeit der ZSVR.
Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern gesammelt bzw. durch Branchenlösungen zurückgenommen werden, und der Verbleib dieser Verpackungsabfälle basieren auf Mengenstromnachweisen, die von den Systemen bzw. den Branchenlösungen der ZSVR schriftlich vorgelegt werden. Die Mengen aus den Branchenlösungen sind in der Datenlieferung der ZSVR an das Statistische Bundesamt nicht enthalten. Anteilig liegen diese unter 1% und sind nicht Teil der vollautomatisierten Berichtslinie innerhalb der Prüfprozesse.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt beim Statistischen Bundesamt durch Bereitstellung und Pflege der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme an die ZSVR. Die Daten werden von der ZSVR über das Online-Meldeverfahren .CORE übermittelt.
Details zur Datenmeldung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die im Verpackungsregister LUCID registriert sind, werden auf der Homepage der ZSVR beschrieben: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/datenmeldung [letzter Zugriff am 06.02.2025].
Details zu Mengenstromnachweisen, die von den Systemen und Branchenlösungen an die ZSVR vorzulegen sind, werden in den "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG und in den "Prüfleitlinien Branchenlösungen" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten im Rahmen der Anzeige als Branchenlösung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfung des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG in der jeweils geltenden Fassung beschrieben.
Anschließend übermittelt die ZSVR die aufbereiteten und aggregierten Daten aus dem Verpackungsregister an das Statistische Bundesamt.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Die Daten werden dem Statistischen Bundesamt in Form eines definierten Datensatzes von der ZSVR zur Verfügung gestellt.
Die übermittelten Sekundärdaten werden im Statistischen Verbund hinsichtlich Auffälligkeiten im Austausch mit der datenerhebenden Stelle ZSVR auf Plausibilität geprüft. Beim Statistischen Bundesamt erfolgt lediglich eine tabellarische Aufbereitung der aggregierten Daten zwecks Veröffentlichung. Imputationen, Gewichtungen, Hochrechnungen oder andere Verfahren dieser Art werden nicht angewendet.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Eine Preis- und Saisonbereinigung oder andere Analyseverfahren finden nicht statt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Zum Beantwortungsaufwand liegen derzeit keine Informationen vor.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Ergebnisse für die Gesamtmenge der in der Bundesrepublik in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Angaben der ZSVR. Unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" ist davon auszugehen, dass die Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung durch die ZSVR eine gute Aussagekraft besitzen.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/
Auswahlgrundlage:
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung.
Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale:
Die Erfassung der Mengenströme konzentriert sich auf die drei Materialfraktionen Glas/Papier, Pappe, Karton (PPK)/Leichtverpackungen (LVP). Das Statistische Bundesamt erhebt bei den LVP zudem Unterpositionen (Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Kunststoffe). Diese Unterpositionen können derzeit überwiegend nicht ausgewiesen werden. Lediglich in zwei Bundesländern, in denen es keine "gelben Säcke" mehr gibt (Baden-Württemberg und Bayern), muss der entsprechende Abfall zu Sammelhöfen/Wertstoffhöfen gebracht werden. Hier können die Abfälle in Behälter für Kunststoffe oder Weißblech einsortiert und von den Wertstoffhöfen als Unterpositionen gemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen Mengenmeldungen ohne Aufteilung auf die Unterpositionen vorkommen. Für das erste Berichtsjahr 2022 ist insbesondere bei der Interpretation der Daten zu den gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen daher zu beachten, dass die Angaben für Leichtverpackungen differenziert nach den erhobenen Unterpositionen lediglich aus zwei Bundesländern vorliegen.
Die Daten der ZSVR zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Mengenstromnachweisen der Systeme und Branchenlösungen. Die Gesamtmenge zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungen setzt sich aus Verpackungen und Nicht-Verpackungen zusammen. Bei der Papiersammlung über die Blaue Tonne oder Papiercontainer werden sowohl Verpackungspapier als auch Zeitungspapier, Büropapier etc. zusammen eingesammelt. Durch die gemeinsame Erfassung gibt es keine Zahlen, die ausschließlich eingesammelte/zurückgenommene Verpackungen aus PPK abbilden. Für die Darstellung des Verbleibs und der Entsorgung von eingesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle wird der Verpackungsanteil an der Sammlung auf Basis von Gutachten bestimmt.
Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler:
Bei den Daten zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen aus haushaltsnaher Sammlung ist zu beachten, dass diese auch Fehlwürfe (z. B. Textilien, Essensreste) beinhalten können.
4.4 Revisionen
Revisionen sind nicht vorgesehen.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Es existiert keine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Insgesamt-Ergebnisse, jedoch bei der räumlichen Vergleichbarkeit von Mengen der Verpackungsabfälle aus Leichtverpackungen differenziert nach einzelnen Unterpositionen. Gründe für die Einschränkung sind unter Punkt 4 beschriebenen.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Da die Erhebung für 2022 erstmalig durchgeführt wurde, liegen für in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackungen keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. Für gesammelte/zurückgenommene Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen liegen bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der eingestellten Erhebung VV vor. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden eingeschränkt.
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Daten zum Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden auch in weiteren Statistiken erhoben. So ergeben sich Überschneidungen mit der Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten (EWI). Diese erfasst unter anderem das erstmalige Inverkehrbringen von sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einweggetränkebechern und Einweglebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen können und somit zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen. Weitere Überschneidungen ergeben sich teilweise mit Merkmalen aus den Erhebungen OERE und AE. Die genannten Erhebungen wenden jeweils andere Methoden an, weshalb ein Datenvergleich zu Verpackungsabfällen aus der EBV nur eingeschränkt möglich ist. Die verwendeten Methoden werden in den Qualitätsberichten zu den einschlägigen Erhebungen beschrieben.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet, welche wiederum die Basis für die Eigenmittelberichterstattung zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen bildet.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht.
Veröffentlichungen:
Die bundesweiten Ergebnisse der EBV werden auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32181 abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten sind nicht verfügbar.
Sonstige Verbreitungswege:
Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Derzeit existieren keine Methodenpapiere.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse der EBV werden allen Nutzern zum gleichen Zeitpunkt bekannt gemacht.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 / 75 8950
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES = German Environmental Survey; ehemals Umwelt-Survey) ist eine breit angelegte Studie zur Erfassung der Schadstoffbelastung der Bevölkerung in Deutschland. In den einzelnen Erhebungswellen prüft das Umweltbundesamt regelmäßig, mit welchen potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen und Umwelteinflüssen (Chemikalien, Schimmel, Lärm) die Menschen hierzulande in Berührung kommen. Analysiert wird, wie hoch die Belastung durch einzelne Umwelteinflüsse ist, woher einzelne Schadsubstanzen stammen, über welche Wege sie in den menschlichen Körper und in den Wohnraum gelangen und in welchem Umfang umweltassoziierte Beschwerden von den Befragten genannt werden. Die Studienergebnisse dienen als umweltpolitische Entscheidungsgrundlage zum Schutz und der Förderung der Gesundheit der Menschen in Deutschland. In der aktuellen Erhebungswelle (GerES VI), die in den Jahren 2023 bis 2024 in 150 Studienorten in Deutschland durchgeführt wird, werden ca. 1.500 Erwachsene im Alter von 18 bis 79 Jahren in ihren Haushalten aufgesucht. Bei den Teilnehmenden handelt es sich um nach einem wissenschaftlichen Verfahren aus den Einwohnermeldeämtern zufällig ausgewählte Personen. Die Interviewenden führen mit den Teilnehmenden ein ca. einstündiges standardisiertes und computergestütztes Interview und nehmen Trinkwasser- sowie Urinproben entgegen, die die Teilnehmenden nach Anleitung zuvor gewonnen haben. Bei einem zweiten Hausbesuch wird den Teilnehmenden durch ärztliches Fachpersonal eine Blutprobe abgenommen. Bei Unterstichproben werden zusätzlich verschiedene Luft- und Staubproben in den Haushalten genommen und dokumentiert. Mit dem Vorhaben erfolgt die qualitätsgesicherte Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Auswertung der Feldarbeit und ein Teil des Datenmanagements.
Die im Geschäftsbereich Labore durchgeführte Wasser-, Boden- und Sedimentanalytik umfasst folgende Leistungen:
- Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in Wassermessnetzen einschließlich Bewertung der Gewässergüte,
- Sedimentuntersuchungen,
- Gewinnung chemischer und physikalischer Analysedaten im Rahmen von Bodenmessnetzen, -monitoring und -kartierung,
- chemische und physikalische Boden- und Gesteinsuntersuchungen für die geologische Landesaufnahme,
- Organisation externer Ringversuche im Rahmen des Qualitätsmanagements für Privatlabore
nach Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).
Die Grundwasserproben werden auf Grundlage der Messnetzkonzeptionen durch den Geschäftsbereich "Messnetze" (GB 3) entnommen. Die Probenahme von Feststoffen erfolgt in Verantwortung des LfULG (Fachbereiche Boden und Geologie).
Neben dem Zentrallabor in Nossen stehen desweiteren die Gewässergütelabore in Chemnitz,
Bad Düben und Görlitz zur Verfügung. Zusätzlich werden kontinuierlich Messdaten in den
automatischen Gewässergütemessstationen in Schmilka, Zehren, Dommitzsch, Bad Düben
und Deutsch-Ossig erhoben.
des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2024
des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Impressum:
Herausgeber:
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz
Telefon: 06131 6033-0
www.lfu.rlp.de
Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information
Titelfoto: Kartenausshnitt aus der LfU-Cold- und Hotspotkarte
Abbildungsnachweis: S. 11: marwin55 – stock.adobe.com; S. 18 unten; Heinz Waldukat – stock.adobe.com;
S. 41: Павел Чигирь – stock.adobe.com; S. 48 oben: nd700 – stock.adobe.com
alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU
Druck: LM DRUCK + MEDIEN GmbH, Obere Hommeswiese 16, D-57258 Freudenberg
© Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Mai 2025
Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich,
weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle
Geschlechter.
INHALT
VORWORT5
ÜBER DAS LANDESAMT6
Hier Messen, Beraten und Bewerten wir6
Zahlen & Fakten8
LfU bietet vielfältige Jobs9
Arbeitskreis Fernerkundung10
KLIMA
12
Neue Karten des LfU zeigen Cold- und Hotspots in Rheinland-Pfalz13
Zukunftsplan Wasser –
LfU als oberste Fachbehörde des Landes in zentraler Rolle eingebunden15
UMWELT
18
Sondermessprogramm zu organischen Spurenstoffen im Grundwasser19
Auswirkungen von Mikroplastik auf Mensch und Umwelt –
Fachtagung im Rahmen der 3. Mainzer Umwelttage23
Luftschadstoffe: Positiver Trend gebremst25
Messtechnisches Kolloquium in Mainz26
Leitfäden, Handbücher, Arbeitshilfen im Bereich des Bodenschutzes –
Einblick in die Arbeitsgruppenarbeit28
Informationsveranstaltung „Gewässerentwicklung aktuell“ 202431
NATUR
34
Start des Monitorings der EU-Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz35
Lebensraum-Extremist: die „Sandtaucher“-Steinfliege in den Pfälzerwald-Bächen38
Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe veröffentlicht40
Burgunderblutalgen in rheinland-pfälzischen Seen43
Bachpatentage 202546
BEVÖLKERUNG
48
Pfingsthochwasser im südwestlichen Rheinland-Pfalz49
Erster landesweiter Lärmaktionsplan für Rheinland-Pfalz52
Gefährdung von Industriebetrieben durch Starkregen55
Jordanische Fachleute zu Besuch in der Hochwasservorhersagezentrale58
Webseite badeseen.rlp.de in neuem Gewand60
3
4
Rheinallee 97-101,
55118 MainzWallstraße 1,
55122 MainzRheingütestation Worms,
Am Rhein 1, 67547 Worms
(RA)(WA)(RGS)
ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7,
55116 Mainz
Standorte:
Telefonnummer
06131 6033-Durchwahl
Dieter Welzel
Jens Grünberg
Referat 27
DV-Fachanwendungen
Gewerbeaufsicht
1213
Janina Sehr
1407
1436
1406
1420
1401
(WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz
Datenschutzbeauftragter
1211
Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms
ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1511
Mainz
Gleichstellungsbeauftragte
Eva Finsterbusch
(RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz
1207
Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung
Standorte:
Diana Faller
Dr. Dirk Paustian
Referat 55
Abwasser
N. N.
Referat 54 (RGS)
Rhein
N.N.
Referat 53
Gewässerchemie
Fulgor Westermann
Referat 52
Gewässerökologie,
Fischerei
Christoph Linnenweber
Referat 51
Flussgebietsentwicklung
Dr. Jochen Fischer
1526
1580
1516
1513
1517
1501
1619
1601
1606
1637
N.N.
Referat 67 (WA)
1681
Radioaktivitätsbestimmungen und
radiologische Gewässerbeurteilung
Petra Enoch
Referat 66 (WA)
1683
Organische Spurenanalytik Wasser
Dr. Stefan Ullrich
Referat 65 (WA)
Allg. Wasseranalytik,
Anorganische Spurenanalytik,
Badegewässerüberwachung
Dr. Michael Weißenmayer
Referat 62 (RA)
Immissionen und Emissionen Luft
Dr. Matthias Zimmer
Referat 61 (RA)
1644
Klimawandel, Umweltmeteorologie
Markus Willeke
Abteilung 6 (RA)
Umweltlabor
Dr. Heinrich Lauterwald
Stabsstelle (RA)
Allgemeine Qualitätssicherung
Abteilung 5
Gewässerschutz
1203
Thomas Isselbächer
Referat 45
1414
Kompetenzzentrum für Staatlichen
Vogelschutz und Artenvielfalt in der
Energiewende (KSVAE)
Steffen Gorell
Referat 44
Daten zur Natur,
DV-Fachanwendungen
Naturschutz
Kathrin Linnemann (Vertretung)
Referat 43
Mensch und Natur
Dr. Marlene Röllig
Referat 42
Biologische Vielfalt und
Artenschutz
Ulrich Jäger
Referat 41
Biotopsysteme und
Großschutzprojekte
Dr. Jana Riemann
Abteilung 4
Naturschutz
1102
Vorsitzender des Personalrats
Hans AppelReferat 35
1304
DV-Fachanwendungen
Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz
Markus Schmitt
N. N.
1271
1307
1308
1332
1317
1301
Referat 26
Lärm, Erschütterungen und
nichtionisierende Strahlung
Referat 34
Deponietechnik,
emissionsbezogener
Grundwasserschutz
N. N.
Referat 33
Bodenschutz
Julia Borrmann (Vertretung)
Referat 32
Betriebliches
Stoffstrommanagement,
Sonderabfallwirtschaft
Eva Bertsch
Referat 31
Kommunales
Stoffstrommanagement,
Siedlungsabfallwirtschaft
Tel. 1902
Allgemeine Vertretung des Präsidenten
Paul Burkhard Schneider
Eva Bertsch (Vertretung)
Abteilung 3
Kreislaufwirtschaft
1917
Martin FranzReferat 25
1211
Sozialer und technischer Arbeits-
schutz, Koordinierungsaufgaben
Gewerbeaufsicht
1140
Referat 14
Informations- und
Kommunikationstechnik
1214
Dr. Jens Schadebrodt
Referat 24
Strahlenschutz
Marc Deißroth
Referat 13
Haushalt, Vergabe
1135
Referat 23
1203
Chemikaliensicherheit, Gefahrgut-
transport, Biotechnik, Geräte- u.
Produktsicherheit, Geräte-
untersuchung
N. N.
Jennifer Klein (ab 01.06.2025)
N. N.Referat 12
Organisation, Innerer Dienst und
Fahrdienst
1140
N.N.Referat 21
1244
Emissionshandel, Luftreinhaltung,
Anlagensicherheit
1110
1201
Referat 11
Personal, Recht,
Aus- und Fortbildung
Abteilung 2
Gewerbeaufsicht
Dr. Frank Wissmann (komm.)
1102
Milan Sell
Stabsstelle
Planung und Information
Paul Burkhard Schneider
Abteilung 1
Zentrale Dienste
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz+
Zentrale: 06131 6033-0
Mail: poststelle@lfu.rlp.de
Internet: www.lfu.rlp.de
Präsident
PD Dr. Frank Wissmann
1712
1712
1710
1717
1701
Stand: 15.05.2025
Salvador Gámez-Ergueta
Referat 75
1713
DV-Fachanwendungen Wasser
Dr. Stephan Sauer (Vertretung)
Referat 74
Grundwasserbewirtschaftung
Dr. Stephan Sauer
Referat 73
Hydrologischer Dienst des
Grundwassers,
Grundwasserbeschaffenheit
Norbert Demuth
Referat 72
Hydrometeorologie,
Hochwassermeldedienst
Yvonne Henrichs (komm.)
Referat 71
Hydrologischer Dienst der
oberirdischen Gewässer,
Hochwasserschutz
Dr. Thomas Bettmann
Abteilung 7
Hydrologie
VORWORT
Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem Jahresbericht 2024 möchten wir Ih-
nen einen Einblick in unsere besonderen Projekte
und umfangreichen Umweltdaten des vergange-
nen Jahres bieten. Die Beiträge, gegliedert in un-
sere vier Themenfelder „Klima“, „Umwelt“, „Na-
tur“ und „Bevölkerung“, nehmen Sie mit auf einen
Streifzug durch unsere Arbeit für die Bürgerinnen
und Bürger in Rheinland-Pfalz.Besonders freut es mich, dass wir für diese wich-
tigen Tätigkeiten in den letzten Jahren zahlreiche
neue engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter gewinnen konnten. Fast ein Drittel unserer Be-
schäftigen kam in den letzten Jahren neu zu uns,
während langjährige Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter sich in den verdienten Ruhestand verab-
schiedet haben – ein echter Generationenwechsel.
Als Umweltfachbehörde des Landes messen und
erheben wir nicht nur zahlreiche Daten, wie zum
Beispiel aus Fließ- und Stehgewässern, Grund-
wasservorkommen sowie aus Luft und Böden.Aber nicht nur die Zusammensetzung der Be-
schäftigten hat sich geändert, auch bei der Tech-
nik und der Datenerhebung ist viel in Bewegung.
Mit einem Special zum Thema „Fernerkundung“
in diesem Jahresbericht zeigen wir auf, welche
Möglichkeiten Satelliten aus dem All bei der Um-
weltbeobachtung bieten. Auch im Bereich der
Künstlichen Intelligenz sind vielversprechende
Ansätze für unsere Arbeit erkennbar – so betei-
ligen wir uns seit diesem Jahr im Rahmen eines
Forschungsprojekts mit dem Einsatz von KI in der
Hochwasservorhersage.
Wir helfen daneben auch beim Schutz der Bevöl-
kerung, indem wir unter anderem die Hochwas-
servorhersagezentrale des Landes Rheinland-Pfalz
betreiben, Radioaktivität in der Umwelt messen
oder die Gewerbeaufsicht mit unserem Know-
how untersützen.
Unsere gut 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter des LfU ordnen und analysieren diese erhobe-
nen Daten und stellen sie Behörden, Kommunen
sowie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Damit lassen sich der Zustand unserer Umwelt
in Rheinland-Pfalz bewerten und zielgerichtete
Maßnahmen für Verbesserungen ergreifen. Die
meisten dieser Daten sind darüber hinaus über
unser Online-Angebot abrufbar.
Durch unseren Austausch mit den Umweltämtern
der Länder und des Bundes vernetzen wir uns und
bleiben hier immer am Ball.
Ich wünsche Ihnen einen spannende Lektüre.
Ihr
Dr. Frank Wissmann
Präsident des Landesamtes für Umwelt
Rheinland-Pfalz
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