Natronlaugeherstellung (Amalgamverfahren); Natronlauge (NaOH) wird heute elektrochemisch dargestellt. In dieser Prozeßeinheit wird die Herstellung der Natronlauge durch Elektrolyse von Natriumchlorid (Chlor/Alkali-Elektrolyse) nach dem Amalgamverfahren bilanziert. Der Prozeß liefert neben Natronlauge stets Chlor (Cl2) und Wasserstoff (H2). Ausgangsstoff des Verfahrens ist Natriumchlorid (NaCl) in Wasser gelöst. Der Elektrolyt wird im Kreis geführt. Das Kernstück des Verfahrens ist die Quecksilberzelle, in der an einer Graphit- oder Titan-Elektrode aus der Kochsalzlösung reines gasförmiges Chlor abgezogen werden kann. An der flüssigen Quecksilberkathode bildet sich eine Natrium-Quecksilberverbindung (Amalgam), aus der im Amalgamzersetzer eine sehr reine 50 %ige Natronlauge gewonnen wird. Die Hauptnachteile des Verfahrens liegen in den Quecksilberemissionen und dem hohen Stromverbrauch. Der Vorteil gegenüber anderen Verfahren ist die hochreine Natronlauge. Prozeßsituierung Es stehen drei verschiedene Elektrolyseverfahren zur Herstellung von Natronlauge aus NaCl zur Verfügung: das Amalgamverfahren, das Diaphragmaverfahren und das Membranverfahren. Die weltweite Verteilung der Produktionskapazitäten auf die verschiedenen Verfahren kann für das Jahr 1990 der Tabelle 1 entnommen werden (Ullmann 1993). In der BRD entfielen 1985 ca. 63 % der gesamten Chlorproduktion auf das Amalgamverfahren, ca. 31 % auf das Diaphragmaverfahren und ca. 6 % auf sonstige Verfahren (HCl, Schmelzfluß) (#1). Das Membranverfahren stellt das derzeit modernste Verfahren dar. In der Bundesrepublik sind jedoch nur Versuchsanlagen bei der Hoechst AG und der Bayer AG in Betrieb (UBA 1991). Die Produktion an NaOH betrug 1990 in Europa ca. 8,67 Mio. Tonnen. Die Weltproduktion belief sich 1990 auf 38,43 Mio. Tonnen pro Jahr (#2). Die Kennziffern dieser Prozeßeinheit beziehen sich auf die Natronlaugeherstellung in Deutschland Ende der 80er Jahre. Tabelle 1 Produktionskapazitäten 1990 in Prozent (#2). Prozeß USA Kanada Westeuropa Japan Amalgam 18 15 65 0 Diaphragma 76 81 29 20 Membran 6 4 6 80 Allokation: Bei der Elektrolyse entstehen Cl und NaOH im molaren Verhältnis von 1 zu 1. Entsprechend diesem Verhältnis werden die Gesamtwerte der Elektrolyse (Massenbilanz, Energiebedarf, Emissionen, Wasser) zwischen Chlor und Natriumhydroxid zu gleichen Anteilen aufgeteilt. Rechnet man das molare Verhältnis auf Massen um, so enstehen pro Tonne NaOH (100 %ig) 0,887 Tonnen Cl2. Die Kennziffern werden für 100 %iges Natriumhydroxid berechnet. Das verkaufsfertige Produkt des Prozesses stellt 50 %ige Natronlauge (wässrige Lösung) dar. Um diesem Unterschied zwischen der Bilanzierung und dem tatsächlichen Produkt Rechnung zu tragen, wird der hier bilanzierten Prozeßeinheit der Natronlaugeherstellung eine fiktive Verdünnung der 100 %igen NaOH zu wässriger 50 %iger Natronlauge nachgeschaltet (Prozeßeinheit: Chem-Anorg\NaOH 50 %). Bei der Elektrolyse entstehen weiterhin 24,8 kg Wasserstoff (H2)/t NaOH. Es wird angenommen, daß der Wasserstoff energetisch verwertet wird (Verbrennung). Entsprechend wird für H2 eine Energiegutschrift berechnet (siehe „H2-Kessel-D“), die zu jeweils 50 % der Chlor- und der Natronlaugeherstellung gutgeschrieben wird. Genese der Kennziffern Massenbilanz: Zur Herstellung einer Tonne NaOH (und gleichzeitig 0,887 t Cl2) werden als Rohstoff 1516 kg Natriumchlorid benötigt. Um Verunreinigungen aus dem Elektrolyten vor der Elektrolyse zu entfernen werden 48 kg Fällungsmittel (NaOH, Na2CO3, BaCO3) eingesetzt. Die Verunreinigungen fallen als Abfall (134 kg, feucht) an. Bei der Reaktion enstehen als Nebenprodukt 24,8 kg Wasserstoff (Energiegutschrift bei GEMIS). [Aus #1 , umgerechnet auf 1 t NaOH]. Zur Genese der Kennziffern bei GEMIS werden nach der obigen Allokationsregel der Natronlauge 50 % der aufgeführten Mengen zugeteilt. Die restlichen 50 % entfallen auf die Herstellung von Chlor. Energiebedarf Der Energiebedarf für den Gesamtprozeß der Herstellung einer Tonne Natriumhydroxid und 0,887 Tonnen Chlor für die verschiedenen Verfahren kann nach (Ullmann 1993) der Tabelle 2 entnommen werden. Als Kennziffer für die hier betrachtete Prozeßeinheit (Amalgamverfahren) wurde gemäß der Allokationsregel 50 % des Mittelwerts der Werte aus Tabelle 2 - 1500 kWh/t NaOH - eingesetzt. Tabelle 2 Energiebedarf in kWh für die Herstellung von 1t NaOH und 0,887 t Cl2 Energie [kWh] Amalgam Diaphragma Membran elektr. Energie 2800-3200 2500-2600 2300-2500 Dampf(äquivalent) 0 700-900 90-180 Summe 2800-3200 3200-3500 2390-2680 Im Vergleich dazu wird der Gesamtenergiebedarf in #1 mit 3280 kWh/t NaOH + 0,887 t Cl2 elektrischer Energie - nach Allokation: 1640 kWh/t NaOH - angegeben (Werte wurden von der Chlorherstellung auf die Herstellung von NaOH umgerechnet). Da die Werte aus #2 besser nachvollziehbar sind, werden diese für GEMIS verwendet. Emissionen: Die Quecksilber(Hg)-Emissionswerte (Luft, Wasser und Deponie) wurden auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 1985 berechnet [#1, siehe Tabelle 3]. In der letzten Zeile der Tabelle sind die anteiligen Emissionswerte (50 % der Gesamtemissionen) pro Tonne für die Natronlaugenherstellung 1985 (2,2 Mio. t Amalgamchlor bzw. 2,48 Mio. t NaOH) aufgelistet. Tabelle 3 Hg-Gesamtemissionen bei der Chlorherstellung in Tonnen für das Jahr 1985. Wasser Luft Produkte Deponie Summe [t] 0,20 4,20 1,10 36,30 [g Hg/t NaOH] 0,04 0,85 0,22 7,32 Die Quecksilberemissionen auf den Deponien setzen sich aus dem Filterschlamm, verbrauchten Katalysatoren, Rückständen aus der Produktreinigung und abgewrackten Anlagenteilen zusammen (#1). Aufgrund von gesetztlichen Auflagen und technischen Neuerungen kann derzeit vermutlich von geringeren Emissionen ausgegangen werden. Dies wird durch die neueren Daten in #3, die auch für GEMIS verwendet werden, bestätigt. Dort werden für die Herstellung von 1 t NaOH (Anteil für NaOH an den Gesamtemissionen) Hg-Emissionen von 0,417 g (Luft) und 0,0248 g (Wasser) aufgeführt. Die Cl2-Emissionen werden in #3 mit 0,222 g/t NaOH beziffert. Weiterhin wird in #3 für das Abwasser eine Fracht von 0,510 g an gelösten anorganischen Stoffen pro Tonne NaOH angegeben. Wasser: Das für die Chlor- und Natronlaugenherstellung benötigte Wasser setzt sich aus dem chemisch verbrauchten Wasser (450 kg, z.B. für die Bildung von Wasserstoff), dem Lösungswasser (24 kg, Lösung von NaCl und Bildung der wässrigen NaOH), dem Niederdruckdampf (222 kg), dem Prozeßwasser (1463 kg) und dem Kühlwasser (88652 kg) zusammen [aus #1, umgerechnet auf 1 t NaOH und 0,887 t Cl2]. Die Abwassermenge wird in #1 mit 0,3 bis 1,0 m3 pro Tonne produzierten Chlor angegeben. Der Wasserbedarf wurde anteilig unter den beiden Prozeßeinheiten der Chlor- und Natronlaugenherstellung aufgeteilt. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Rohstoffe gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 132% Produkt: Grundstoffe-Chemie Verwendete Allokation: Allokation durch Gutschriften
Am 10. Oktober 2013 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die neue Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen. Die sogenannte "Minamata-Konvention" zur Eindämmung von Quecksilberemissionen wurde mit dem Abschluss der Zeichnungszeremonie von zahlreichen Staaten, darunter Brasilien, China, Südafrika und Mexiko, sowie der EU gezeichnet. Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen und so Menschen und Umwelt vor dieser gefährlichen Substanz zu schützen. So soll die Eröffnung neuer Quecksilberminen in den Vertragsstaaten verboten werden. Die Verwendung von Quecksilber in der Industrie wird erheblich eingeschränkt. Für die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen soll es Mindeststandards geben. Die Konvention sieht zudem einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Anforderungen sichern soll.
Der Hauptteil der deutschen Quecksilber-Emissionen stammt aus Kohlekraftwerken. Das geht aus einer Studie hervor, die die BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH im Auftrag der bündnisgrünen Bundestagsfraktion erstellt hat. Demnach stammten zwischen 2010 und 2012 mindestens 70 Prozent der Quecksilber-Emissionen aus der Energiewirtschaft. Der Studie zufolge könnten es sogar noch mehr sein, da der Schadstoffausstoß einer Reihe von Kraftwerken unter der gesetzlichen Meldeschwelle von zehn Kilogramm Quecksilber pro Jahr liegt. Diese Mengen hat die Studie nicht berücksichtigt.
Schwefelemissionen am stärksten gesunken - Feinstaub bleibt das Sorgenkind Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind seit 1990 teilweise drastisch gesunken: Bei Schwefelverbindungen (SO2) war 2010 ein Rückgang von 91,5 Prozent gegenüber 1990 zu verzeichnen, beim Staub 85,6 Prozent und beim Kohlenmonoxid 73,1 Prozent (jeweils im gleichen Zeitraum). Auch Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe gelangen deutlich weniger in die Umwelt. Dies zeigt eine neue Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA). Der gesundheitsschädliche Feinstaub und weitere Problemschadstoffe trüben aber weiter das insgesamt positive Gesamtbild: Die Feinstaubemissionen sinken zwar deutschlandweit, allerdings ist der Rückgang mit nur 30 Prozent gegenüber 1990 deutlich geringer als bei anderen Luftschadstoffen. Immer noch zu hoch sind auch die Emissionen der Stickstoffoxide und des Ammoniaks (minus 54,2 Prozent beziehungsweise minus 20,8 Prozent). UBA-Präsident Jochen Flasbarth drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Luftreinhaltung in Deutschland kennt zahlreiche Erfolgsgeschichten. Was uns beispielsweise beim Schwefeldioxid an großartigen Minderungen gelungen ist, müssen wir nun bei Feinstaub, Stickoxiden und Ammoniak fortsetzen.“ Den Grundstein für gesunde Luft in Europa legte die Genfer Luftreinhalte-Konvention, ein internationales Abkommen, das sich bereits 1979 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg grenzüberschreitend wirkenden Luftschadstoffen annahm. Die EU-weite Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen und der Umbau des Wirtschaftssystems in Osteuropa nach 1990 waren weitere Meilensteine. Zunehmend wurde auch die schwefelhaltige Braunkohle durch emissionsärmere Brennstoffe wie Steinkohle und Erdgas ersetzt - Kraftwerke wurden mit einer Abgasreinigung ausgestattet. Strengere Grenzwerte gab es auch für die Emissionen aus Industrieanlagen. Beim Straßenverkehr konnte die Festlegung sogenannter Euro-Normen (1 bis 5 für Pkw und I bis V für Lkw) die Emissionen aus Fahrzeugabgasen deutlich verringern. Für die Zukunft sind hier weitere Maßnahmen vorgesehen - etwa die Euro 6/VI-Norm für Personen- und Lastkraftwagen - die die Stickstoffoxidemissionen zusätzlich senken werden. Der Verkehr spielte auch bei der Abnahme der Schwermetallemissionen eine entscheidende Rolle. War 1990 verbleites Benzin noch an jeder Tankstelle zu haben, so ist seit dem Verbot des Verkaufs 1998 eine signifikante Reduktion der Emissionsmengen zu beobachten; zwischen 1990 und 2010 sanken die Bleiemissionen in Deutschland um nahezu 91 Prozent. Damit die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sinken, ist eine konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis nötig, also Einhaltung der Ausbringungsvorschriften für Düngemittel, sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger. Helfen können auch die Verbraucher, indem sie weniger Fleisch konsumieren. Die Emission schädlicher Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber ist mit minus 69 Prozent und minus 67 Prozent stark rückläufig. Die Trendverläufe für persistente organische Schadstoffe zeichnen ein ähnlich erfreuliches Bild - die Bandbreite reicht hier von ebenfalls minus 91 Prozent für Dioxine über minus 78 Prozent bei Benzo-a-Pyren (das durch unvollständige Verbrennung organischer Stoffe wie Holz oder Kohle entsteht) bis zu minus 35 Prozent für Hexachlorbenzol (dieses entsteht als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung organischer Materialien in Gegenwart von Chlorverbindungen). Das UBA aktualisiert seine Emissionsinventare für Luftschadstoffe jährlich. In diesem Jahr liegen erstmals Informationen für die gesamten zwei Dekaden seit der Wiedervereinigung vor. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention. In diesem Rahmen werden die Emissionsfreisetzungen berechnet und an die internationalen Organisationen berichtet. Diese beinhalten dabei für den Zeitraum von 21 Jahren über 20 verschiedene Schadstoffe aus allen relevanten Emissionsquellen - von großen Kraftwerken über den Verkehr, Konsumprodukten bis hin zur Viehhaltung und Abfallwirtschaft.
Das Schwermetallprotokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention von 1998 tritt in Kraft, nachdem mit Deutschlands Beitritt die notwendige Zahl von mindestens 16 Ratifizierungen erreicht wurde. Das Schwermetallprotokoll verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verminderung ihrer jährlichen Blei-, Cadmium-, und Quecksilber-Emissionen unter den Stand eines Bezugsjahres zwischen 1985 und 1995 und zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken. Das Protokoll beschleunigt die Einführung gleicher Umweltstandards in Europa und führt insbesondere die mittel- und osteuropäischen Staaten an die EG-Standards heran. Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten seine Schwermetallemissionen bereits deutlich vermindert. So nahmen die Emissionen der drei Metalle seit 1985 bereits um ca. 80% ab.
Am 1. April 2016 legte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Remmel eine Studie zur "Quecksilber-Minderungsstrategie für Nordrhein-Westfalen" vor, die von der Ökopol GmbH im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet wurde. Ein Schwerpunkt dieser Studie lag bei der Untersuchung möglicher luft- und wasserseitiger Minderungsmaßnahmen von Quecksilber aus Kohlekraftwerken. Zusätzlich wurde n Minderungsmaßnahmen im Abfallsektor untersucht. Aus dem Gutachten geht hervor, dass Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen rund 2,2 Tonnen Quecksilber pro Jahr ausstoßen. Insgesamt sind Industrieanlagen in NRW für rund drei Tonnen Quecksilberausstoß pro Jahr verantwortlich. Bundesweit werden pro Jahr rund zehn Tonnen Quecksilber emittiert. Der Anteil Nordrhein-Westfalens liegt also bei rund 30 Prozent. Das Gutachten stellt Maßnahmen und Potenziale dar, mit denen sich nach Einschätzung der Gutachter der Quecksilberausstoß aus Industrieanlagen verringern lässt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass besonders bei den Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken ein hohes Minderungspotenzial besteht. Die entsprechende Technik sei bereits auf dem Markt verfügbar. Nach Aussage des Gutachters belaufen sich die Kosten für den Einsatz effizienter Quecksilber-Minderungstechnik auf weniger als ein Prozent der Stromgestehungskosten. Würde diese Technik eingebaut, so die Gutachter, könnten die derzeitigen Quecksilberkonzentrationen im Abgas auf unter ein Mikrogramm pro Kubikmeter gesenkt werden. Würden die Minderungstechniken bei allen großen Kraftwerken eingebaut, ergäbe sich laut Gutachten eine Quecksilberminderung um rund 80 Prozent beziehungsweise rund 1,8 Tonnen im Jahr in NRW. Dies entspräche mehr als der Hälfte der Quecksilberemissionen in Nordrhein-Westfalen oder rund 20 Prozent in Deutschland.
Quecksilber (Hg) ist ein persistenter toxischer Schadstoff, der über die Atmosphäre in Ökosysteme eingetragen wird ( Deposition ) und sich dort anreichern kann. Die Publikation zeigt erstmalige Messungen der nassen Hg-Deposition unter dem Kronendach von Wäldern über den Zeitraum eines Jahres in Deutschland. Die erhobenen Daten zur nassen Deposition werden genutzt, um die Prozesse und Dynamiken des Hg-Eintrages in Waldökosystemen besser zu verstehen. Ziel ist es, den Einfluss der Hg-Deposition auf Ökosysteme besser bewerten und ggf. Empfehlungen zur Minderung von Hg-Emissionen ableiten zu können. Veröffentlicht in Texte | 135/2024.
Am 28. Oktober 2015 billigte das Europäische Parlament eine Richtlinie, in der nationale Höchstgrenzen für sechs wichtige Luftschadstoffe festgelegt wurden, darunter Schwefeldioxid, Partikel und Stickstoffoxide. Mit der Richtlinie soll das grenzüberschreitende Problem der Luftverunreinigung regulieren werden sowie die Gesamtkosten der Luftverschmutzung bis 2030 um 40 Milliarden Euro gesenkt werden. Die Abgeordneten haben Höchstgrenzen festgesetzt für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Methan (CH4), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5), die zwischen 2020 und 2030 erreicht werden sollen, so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Sie verlangen, dass die geplante Richtlinie zur Einführung einer „nationalen Emissionshöchstmenge“ (die Höchstmenge eines Stoffes in Kilotonnen, die in einem Mitgliedstaat während eines Kalenderjahres emittiert werden darf) auch zur Verringerung von Quecksilberemissionen beiträgt. Zuvor jedoch soll die Kommission eine Folgenabschätzung zu Quecksilber vornehmen, bevor eine nationale Emissionsreduktionsverpflichtung bestimmt wird.
Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft weiter zu hoch Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland sind weiter leicht rückläufig. Das zeigt der jährliche Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) an die Europäische Kommission. Bei Schwefelverbindungen (SO2) wurde 2018 ein Rückgang von knapp -4,2 Prozent gegenüber 2017 registriert; gegenüber 1990 sind es 95 Prozent weniger. Die Stickoxid-Emissionen sind zwischen 1990 und 2018 um 59 Prozent gesunken, dennoch ist die Luftbelastung in etlichen deutschen Städten noch immer zu hoch. Die direkten Feinstaub-Emissionen gingen im gleichen Zeitraum um 55 Prozent zurück. Die Emissionen von Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen (POP) bleiben 2018 relativ unverändert auf sehr niedrigem Niveau. Die Ammoniakemissionen gingen mit minus 16 Prozent gegenüber 1990 nur geringfügig zurück und verharren auch seit zehn Jahren auf mehr oder weniger gleichem Niveau. UBA -Präsident Dirk Messner drängt deshalb zu weiteren Anstrengungen: „Die Ammoniak-Emissionen sind nach wie vor deutlich zu hoch. Wir brauchen hier tiefgreifende Reformen, vor allem in der landwirtschaftlichen Praxis. Wir müssen Güllelager besser abdecken, die Fütterung optimieren und die Mineraldüngergabe anpassen. Sollte Deutschland seine Emissionen so nicht genügend senken können, müssten wir auch über Maßnahmen in der Struktur der Landwirtschaft diskutieren wie die Reduzierung der Tierbestände.“ Ammoniak entsteht vor allem in der Landwirtschaft bei der Zersetzung abgestorbener Pflanzen und tierischer Exkremente. Es trägt als Vorläuferstoff wesentlich zum Entstehen des sog. sekundären Feinstaub bei und ist in hohem Maße für die Hintergrundbelastung mit Feinstaub verantwortlich. Besonders hohe Konzentrationen in der Umgebung von großen Tierhaltungsanlagen können die Vegetation direkt schädigen. Deutschland ist nach EU-Vorgaben verpflichtet, den jährlichen Ausstoß von Ammoniak um mindestens 5 Prozent gegenüber 2005 zu mindern. Die tatsächlichen Emissionen liegen aber regelmäßig über dem historischen Niveau und nähern sich dem Zielwert kaum. Die Emissionen schädlicher Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber sind mit 89, 58 und 76 Prozent Minderung gegenüber 1990 deutlich rückläufig, auch wenn in den letzten Jahren kaum noch Fortschritte gemacht wurden. Der Trend für persistente organische Schadstoffe zeichnet ein ähnliches Bild: Die Bandbreite reicht hier von minus 85 Prozent für Dioxine bis zu minus 53 Prozent bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die etwa bei der unvollständige Verbrennung von Holz oder Kohle entstehen. Historisch betrachtet lagen die großen Erfolge der Luftreinhaltung in den 1990er Jahren nach der Wiedervereinigung. Derzeit sind für viele Schadstoffe kaum noch Minderungen zu beobachten. Allerdings werden zur weiteren Minderung von Luftschadstoffemissionen bis 2030 eine Reihe von bereits beschlossenen Änderungen und Neuregelungen beitragen, darunter die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Minderung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen, die Revision der Technischen Anleitung Luft, neue Vorgaben für die Abgasregulierung von Pkw im Rahmen des RDE-Verfahrens (=Real Driving Emissions) sowie zusätzliche Maßnahmen im Anlagen- und Düngerecht. Auch der bis 2038 beschlossene Kohleausstieg wird die Luftqualität verbessern. Das UBA aktualisiert und ergänzt jedes Jahr seine Berechnungen zu den Emissionen von Luftschadstoffen. Hintergrund ist die Berichterstattung im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention, mit der 1979 das Problem der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung international angegangen wurde.
Am 15. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen von Minamata, dem internationalen Vertrag zum Umgang mit Quecksilber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren und Vertragspartei eines weiteren wichtigen Umweltabkommens werden. Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.
Origin | Count |
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Bund | 107 |
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Type | Count |
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Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 46 |
Gesetzestext | 3 |
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