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Gewässerbauwerke Hamburg

Bauwerke in und an Gewässern der FHH Hamburg verfügt als wassergeprägte Metropole über ein dichtes und vielfältiges System von Gewässern, das von Tideflüssen wie der Elbe über Nebenflüsse, Kanäle bis hin zu kleineren Bächen und Gräben reicht. Zur Steuerung, Nutzung und Sicherung dieser Gewässer kommt eine Vielzahl technischer Anlagen – die sogenannten Gewässerbauwerke – zum Einsatz. Zu den wichtigsten Gewässerbauwerken in Hamburg zählen unter anderem Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Pumpwerke, Fischaufstiegsanlagen sowie Durchlässe und Stauanlagen. Diese Bauwerke erfüllen unterschiedliche Funktionen, die eng miteinander verzahnt sind: Hochwasserschutz: Insbesondere entlang der Elbe und ihrer Nebenflüsse sichern Sperrwerke und Deichanlagen die Stadt vor Sturmfluten und steigenden Wasserständen. Wasserstandsregelung: Wehre und Schleusen stabilisieren Wasserstände in Binnengewässern und Kanalsystemen und ermöglichen eine kontrollierte Ableitung von Niederschlagswasser. Entwässerung und Regenwassermanagement: Pumpwerke und steuerbare Bauwerke gewährleisten den Abfluss von Oberflächenwasser, insbesondere in tiefer liegenden Stadtteilen. Schifffahrt und Nutzung: Schleusen in Fleeten und Kanälen ermöglichen die Durchgängigkeit für Boote und unterstützen die historische sowie aktuelle Nutzung der Wasserwege. Ökologische Funktionen: Moderne Bauwerke integrieren zunehmend Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit, etwa durch Fischaufstiegsanlagen oder naturnahe Umgestaltungen. Hamburg steht dabei vor besonderen Herausforderungen: Neben dem Einfluss der Gezeiten erfordern Klimawandel, Starkregenereignisse und steigende Meeresspiegel eine kontinuierliche Anpassung und Modernisierung der Gewässerinfrastruktur. Die Planung, der Betrieb und die Unterhaltung der Gewässerbauwerke erfolgen im Rahmen eines integrierten Gewässermanagements. Ziel ist es, technische Sicherheit, urbane Nutzung und ökologische Anforderungen in Einklang zu bringen und so die nachhaltige Entwicklung der Stadtlandschaft zu gewährleisten.

LANUK aktualisiert Blaue Richtlinie: Grundlage für die Fließgewässer von morgen

Klimawandel, Niedrigwasser, Hochwasserereignisse und Biodiversitätsverlust verändern die Anforderungen an Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen – das LANUK aktualisiert die Blaue Richtlinie als eine zentrale Grundlage für naturnahe Gewässerentwicklung Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen müssen künftig stärker auf extreme Wasserstände vorbereitet werden: längere Niedrigwasserperioden, zeitweise trockenfallende Gewässerabschnitte und extreme Hochwasserereignisse verändern die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau. Um diesen und anderen aktuellen Herausforderungen zu begegnen, arbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) derzeit an der Aktualisierung der sogenannten Blauen Richtlinie. Sie ist seit vielen Jahren eine zentrale fachliche Grundlage für die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen. Zum Start der zweitägigen Fachtagung „Lebendige Gewässer – Renaturieren. Wiederherstellen. Zukunft gestalten!“, die heute (Mittwoch, 1. Juli 2026) in Düsseldorf begonnen hat, erklärte die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima: „Unsere Flüsse und Bäche sind Lebensadern unserer Landschaften. Sie prägen Ökosysteme, sichern Biodiversität und beeinflussen unser Klima. Aktuell sind aber nur rund zehn Prozent der Oberflächengewässer in NRW in einem guten ökologischen Zustand. Viele Gewässer sind über Jahrzehnte hinweg begradigt und verbaut worden. Sie haben dadurch ihre natürliche Dynamik verloren – und mit ihr wichtige ökologische Funktionen.“ Der Gewässerschutz müsse heute mehr denn je alle Informationen integral betrachten. Es brauche belastbare Daten und fachliche Instrumente, die vor Ort praktisch anwendbar sind, erklärte Elke Reichert. „Die gute Nachricht: Wir wissen heute sehr viel besser als noch vor einigen Jahren, wie Renaturierungsmaßnahmen nachhaltig gelingen können. Wandernde Fischarten, wie der Lachs oder der Maifisch, können inzwischen wieder in viele Laichgewässer in NRW aufsteigen, ohne an Querbauwerken aufgehalten zu werden“, führt Elke Reichert als einen Nachweis erfolgreichen Handelns an. Für den nächsten Bewirtschaftungsplan nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Jahre 2028 bis 2033 wertet das LANUK seine umfangreichen Daten aus: Betrachtet werden 1.684 Fließwasserkörper sowie 49 Seen und Talsperren. Die Bewertung der Wasserqualität basiert auf Messergebnissen aus den Jahren 2019 bis 2024. Insgesamt fließen rund 830.000 Einzelmesswerte in die Auswertung ein. Die -Wasserrahmenrichtlinie hat als Ziel, die Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dafür reicht es nicht aus, einzelne Messwerte zu betrachten. Entscheidend ist es, die unterschiedlichen Ergebnisse miteinander zu vernetzen. Dabei wird nach den Stoffen geschaut, die ein Gewässer belasten können. Ebenso wichtig sind die Struktur eines Gewässers und die möglichst naturnahe Entwicklung von Ufern, Sohlen und Auen. All das beeinflusst, welche Tier- und Pflanzenarten vorkommen und ob Fische und andere Organismen ohne Hindernisse im Gewässer wandern können. Das LANUK-Monitoring erfasst und beurteilt deshalb chemische, ökologische sowie hydromorphologische Qualitätskomponenten. Auf der Grundlage dieser fachlichen Bewertungen können gezielte Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Strukturelle Maßnahmen leisten dabei einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit über 40 Jahren die sogenannte Blaue Richtlinie. Sie beschreibt, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können und unterstützt damit die Ziele der europäischen Richtlinie für nordrhein-westfälische Fließgewässer. Die derzeit gültige sechste Auflage der Blauen Richtlinie wurde im Jahr 2010 eingeführt. Seitdem haben sich rechtliche Anforderungen, fachliche Standards und der Kenntnisstand weiterentwickelt. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass es einen Bedarf gibt, die Blaue Richtlinie wieder auf den allgemein anerkannten Stand zu bringen, nicht nur, um Ihre Anwendung praktikabler zu machen, sondern auch um Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer in NRW effizient und zielgerichtet umsetzen zu können. Die Aktualisierung verfolgt einen holistischen Ansatz: Fließgewässer und Auen werden als zusammenhängendes System betrachtet. Wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche, klima- und hochwasserbezogene Belange werden dabei integriert, um widerstandsfähige und klimaresiliente Gewässerlandschaften zu fördern. Ziel ist es, den Akteuren vor Ort zu helfen, ein modernes und praxisorientiertes Instrument für die nachhaltige und effiziente naturnahe Entwicklung von Fließgewässerlandschaften an die Hand zu geben. Die Projektarbeiten zur Aktualisierung der Blauen Richtlinie haben im Oktober 2025 begonnen und sollen im Oktober 2027 abgeschlossen werden. Die Projektkoordination liegt im LANUK. Begleitet wird die Überarbeitung durch Arbeitsgruppen mit Fachleuten aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Natur- und Bodenschutz, Fischerei und Kommunen. Dadurch sollen Aktualität, Umsetzbarkeit und Akzeptanz der neuen Fassung gesichert werden. Auf der Fachtagung „Lebendige Gewässer – Renaturieren. Wiederherstellen. Zukunft gestalten!“ stellt das LANUK den aktuellen Stand der Arbeiten, die Ziele und die geplanten Neuerungen der siebten Auflage der Blauen Richtlinie vor. Weitere Programmpunkte befassen sich mit frei fließenden Gewässern, ökologischer Aufwertung von Fließgewässerlandschaften, Niedrigwasser, Sedimentmanagement und konkreten Renaturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Südlichen Düssel oder dem Murbach, einem Zufluss der Wupper. Die Veranstaltung zeigt damit, wie fachliche Daten, europäische Anforderungen und praktische Gewässerentwicklung zusammengeführt werden können. Öffentlich verfügbare wasserwirtschaftliche Daten stellt das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB und weitere Open-Data-Angebote bereit. Genutzt werden sie von Behörden, Wasserverbänden, Planungsbüros, Kommunen und der interessierten Öffentlichkeit bei der Einordnung des Gewässerzustands und der Planung von Maßnahmen. Informationen zum Zustand der NRW-Gewässer: https://www.flussgebiete.nrw.de/ Hintergrundinformationen zur Wasserrahmenrichtlinie: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/wasserrahmenrichtlinie Weitere Informationen zur Gewässermorphologie: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/fluesse-baeche-und-seen/gewaessermorphologie zurück

Verhalten von Fischen beim Fischabstieg und Klassifizierung der Abwanderwege bei Abflussaufteilung

Veranlassung Anders als beim Fischaufstieg (DWA-Merkblatt 509) gibt es für den Fischabstieg noch keinen allgemein anerkannten Stand der Technik. Vor allem Abstieg über Wehre, Verhalten bei Abflussaufteilung und Abstieg potamodromer Arten sind nur wenig untersucht. Grundlegende Fragen, die bei der Planung von Fischabstiegshilfen durch die WSV (z.B. bei Wehrersatzbauten) gestellt werden, müssen daher im Rahmen entsprechender Untersuchungen geklärt werden. Im Fokus steht vor allem zwei Aspekte des Verhaltens der Fische: 1. Welche Abflussarme wählen die Fische, um ein Querbauwerk abwärts zu überwinden? 2. Wie muss eine Abstiegshilfe gestaltet werden, damit sie von den Fischen genutzt wird? Ziele - Identifikation der wichtigsten Abwanderkorridore eines Standorts (Parameter anhand der Modellierung von Abfluss-Szenarien ermitteln und durch telemetrische Studien mit Fischen verifizieren) - Weiterentwicklung eines methodischen Ansatzes zur Klassifikation von Abstiegskorridoren an Stauanlagen in Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung biologischer Untersuchungen - Vorgaben zur Positionierung und Gestaltung der Abstiegshilfen aus Beobachtungen von Fischen direkt beim Abstieg (Anwendung unterschiedlicher Erfassungsmethoden) ableiten Die ökologische Durchgängigkeit muss sowohl für aufwandernde als auch für abwandernde Fische hergestellt werden, um die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen. An Standorten mit mehreren Querbauwerken teilt sich der Fluss in der Regel in mehrere Abflussarme auf, die theoretisch zur Abwanderung genutzt werden können. Hier müssen Korridore geschaffen werden, über die Fische schadlos abwärts gelangen. Um diese effizient planen und umsetzen zu können, sind Kenntnisse darüber notwendig, welche Abwanderwege die Fische wählen und wie sie sich beim Abstieg verhalten. Fische, die im Fluss abwärts wandern, müssen Querbauwerke überwinden. Wir finden heraus, welche Wege sie an diesen Wehr- und Kraftwerksstandorten nutzen, um sie dort effektiv schützen und stromab leiten zu können.

Barbus barbus (Linnaeus, 1758) Barbe Süßwasserfische und Neunaugen Vorwarnliste

Die Barbe ist eine der Arten, für die eine erhöhte nationale Verantwortlichkeit für die weltweite Erhaltung der Art vorliegt. Die Verantwortlichkeit ergibt sich durch den Anteil am Weltbestand (>1/10 und ≤1/3) und die Lage Deutschlands im Arealzentrum. Die Art hat nur ein kleines Verbreitungsgebiet von Frankreich bis in die Ukraine. Sie wird weltweit als ungefährdet eingestuft. Infolge der Verbesserung der Wasserqualität in der überwiegenden Zahl ihrer Habitatgewässer hat die Häufigkeit und Verbreitung der Barbe (Abb.: siehe Publikation für Abbildungsnummer) seit den 1990er Jahren großräumig zugenommen. Doch die historisch hohen Populationsdichten und großen Verbreitungsgebiete wurden vor allem aufgrund der zahlreichen Querbauwerke und den damit verbundenen Gewässerveränderungen und Habitatverlusten sowie durch erhöhten Fraßdruck durch Kormorane bei weitem nicht erreicht. Die in der Roten Liste von Freyhof (2009) festgestellte kurzfristige Zunahme ist nun zum Erliegen gekommen und die Bestandsentwicklung der Art ist weitgehend stabil. Die Auswertung der quantitativen Trends auf Basis der Monitoringdaten der Länder zeigt eine leicht positive Bestandsentwicklung, welche als unterschwellig bewertet wurde. Insgesamt wird die Art daher nicht mehr in der RL-Kategorie „Ungefährdet“, sondern auf der Vorwarnliste geführt.

Querbauwerke

Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Acipenser oxyrinchus Mitchill, 1815 Baltischer Stör Süßwasserfische und Neunaugen Ausgestorben oder verschollen

Der Baltische Stör ist seit Mitte des 20. Jahrhunderts im Geltungsbereich der Roten Liste ausgestorben. Seit 2006 werden im Einzugsgebiet der Oder vielversprechende Wiederansiedlungsmaßnahmen durchgeführt, die durch die Ostsee-Anrainerstaaten koordiniert werden (BfN o.J.). Ein erster Nachweis eines geschlechtsreifen Rückkehrers erfolgte 2016. Allerdings kam es nach Aussage der Expertinnen und Experten wahrscheinlich bisher zu keiner Reproduktion. Leider werden die Tiere trotz des geltenden fischereirechtlichen Fangverbotes und ersten Vorschlägen für technische Maßnahmen zur Vermeidung von unbeabsichtigten Fängen in der Stellnetzfischerei („Bodenfenster“) vermutlich oftmals schon als Jungtiere Opfer der intensiven Fischerei in inneren Küstengewässern. Außerdem wurden nicht genehmigte Entnahmen nachgewiesen. Es gibt einen Aktionsplan zur Wiederansiedlung der Störe. Die Bedürfnisse der Art werden bei Planungen zum Umbau von Querbauwerken zu wenig berücksichtigt. Aktuell geplante Ausbaumaßnahmen der Oder (Wolter & Gessner 2020) könnten einer erfolgreichen Wiederansiedlung ebenfalls entgegenstehen.

Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalt Grundgedanke Lebenszyklus von Lachs und Meerforelle Bisherige Maßnahmen Bisherige Erfolge Mögliche Ausweitung auf das Bode-Selke-System Weitere Wiederansiedlungsprogramme

Wanderfischarten wie Lachs und Meerforelle gehören zur natürlichen Fischfauna der Elbe und ihrer Nebengewässer. Ihre Bestände sind jedoch schon vor Jahrzehnten insbesondere infolge der starken Wasserverschmutzung sowie der zunehmenden Querverbauung vieler Gewässer und der damit verbundenen Unpassierbarkeit der natürlichen Wanderrouten erloschen. Inzwischen hat sich der Gewässerzustand vor allem in Bezug auf die Wasserqualität deutlich verbessert. Doch auch der Bau von Fischaufstiegsanlagen hat dazu geführt, dass Wandersalmoniden (Salmoniden sind lachs- und forellenartige Fische) ihre Laichgewässer wieder aus eigener Kraft erreichen können. Dies eröffnet Perspektiven für die erfolgreiche Wiederansiedlung dieser Arten und damit der Verbesserung der naturnahen Fischartenvielfalt im Elbesystem. Der Atlantische Lachs (Salmo salar) und die Meerforelle (Salmo trutta morpha trutta) sind Salmoniden. Sie gehören zu den anadromen Wanderfischen. Das bedeutet, die geschlechtsreifen Fische steigen vom Meer die Flüsse hinauf, um dort zu laichen. Die geschlüpften Junglachse wandern nach wenigen Monaten, die Meerforellen nach etwa 1-2 Jahren flussabwärts, um meist mehrere Jahre auf dem offenen Meer heranzuwachsen. Anschließend treten diese Fische die Laichwanderung zurück ins Süßwasser an. Die meisten Atlantischen Lachse laichen nur einmal in ihrem Leben. Die Meerforelle unternimmt hingegen mehrere Laichwanderungen. Bereits im Jahr 2007 wurde das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vom Land Sachsen-Anhalt mit einer vorbereitenden Studie zur Überprüfung der fischökologischen und gewässermorphologischen Potenziale zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Sachsen-Anhalt beauftragt. Ziel war es aufzuzeigen, in welchen Gewässern Sachsen Anhalts Lachs und Meerforelle historisch vertreten waren und welche Gewässer bei Berücksichtigung der artspezifischen Lebensraumansprüche unter den aktuellen Gewässerbedingungen am besten für eine Wiederansiedlung geeignet sind. Auf der Grundlage dieser Studie hat das Land im Jahr 2009 ein „Wanderfischprogramm Sachsen Anhalt“ ins Leben gerufen. Die Hauptziele dieses Projektes liegen in der Wiedereinbürgerung und gezielten Stützung von Wanderfischarten mit dem langfristigen Ziel einer fischereilichen bzw. angelfischereilichen Nutzung, sowie in der Wiederherstellung und dem Schutz gewässertypischer Lebensräume und Fischbestände. Die Zielsetzungen des Wanderfischprogramms stehen damit gleichzeitig in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen des Wanderfischprogramms wurden seit Herbst 2009 Erstbesatzmaßnahmen mit jungen Lachsen und Meerforellen zunächst in der Nuthe (Fläming) und ab 2012 in der Jeetze und ihren Zuflüssen (Altmark) durchgeführt. In beiden Gewässersystemen werden jährlich Rückkehrer durch das Institut für Binnenfischerei in einem Laichfisch-Monitoring erfasst. Die bisherigen Bemühungen der Wiederansiedlung werden durch das auf natürliche Vermehrung der Rückkehrer basierende Aufkommen von unmarkierten Jungfischen belohnt. Die zurückkehrenden Laichfische und der Reproduktionserfolg unterstreichen die Eignung der vorhandenen Laich- und Jungfischhabitate in den ausgewählten Gewässern. Die Studie des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat auch deutlich gezeigt, dass das natürliche Potenzial für den Wiederaufbau umfangreicherer Lachs- und Meerforellenbestände im Bode-System einschließlich der unteren Saale besonders hoch ist. Im Bode-Selke-System gibt es etwa 30 Hektar an geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, die somit einen bedeutenden Beitrag zur Lachs- und Meerforellenpopulation des Elbeeinzugsgebiets leisten können. Im Bode-System gibt es jedoch eine Vielzahl gewässerbezogener Nutzungsansprüche. Daher wurde zunächst mit allen relevanten Akteuren und Gewässernutzern gesprochen, ihre derzeitige Situation erfasst und die verschiedenen Belange, Interessen und Nutzungsperspektiven im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bode als Projektgewässer in das Wanderfischprogramm analysiert. Dieser offene Austausch und die Unterstützung aller Akteure werden zukünftig maßgeblich zum Erfolg und Fortschritt des Wanderfischprogramm Sachsen-Anhalts beitragen. Bereits heute werden bestehende Wanderbarrieren durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und die Beseitigung historischer Querbauwerke nach und nach entfernt. Zudem werden auch Schutzmaßnahmen an Wasserkraftanlagen realisiert, die dem Fischabstieg dienen. Die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer kommt jedoch nicht nur den Lachsen und Meerforellen zugute, sondern auch vielen weiteren Fischarten, die Wanderungen innerhalb der Gewässer unternehmen. Elbe Im länderübergreifenden Lachsprogramm "SALMO ALBIS" werden alle Wiederansiedlungsprojekte der Elbanrainerstaaten von Tschechien bis zur Nordsee zusammengeführt. Diese Koordination bezweckt, die Elbe mit ihren gesamten Nebenflüssen als Ganzes, für den großräumigen Aufbau von überlebensfähigen Beständen der Großsalmoniden (Lachs und Meerforelle) abzudecken. Rhein Die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) –Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission- setzen mit dem aufgelegte Programm „ Lachs 2020 “ als Teil des IKSR-Programms Rhein 2020 zur nachhaltigen Entwicklung des Rheins ihre Bemühungen zur Wiederansiedlung des Lachses im Rheineinzugsgebiet fort. International Die North Atlantic Salmon Conservation Organization (kurz: NASCO ) ist eine internationale Organisation, die 1984 durch eine zwischenstaatliche Konvention gegründet wurde. Das Ziel der NASCO ist es, den Atlantischen Lachs durch internationale Zusammenarbeit unter Beachtung bester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schützen, dessen Bestände wieder aufzubauen, diese zu erhalten und vernünftig zu bewirtschaften.

Maßnahmen: Spree- und Havel-Wasserstraßen

Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport, als auch die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Mit Ausnahme des Neuköllner Schifffahrtskanals, der sich im Eigentum des Landes befindet, handelt es sich um Bundeswasserstraßen. Durch die verschiedenen Nutzungen – neben der Schifffahrt vor allem das urbane Umfeld, aber auch Freizeit- und Erholungsnutzung – sind die Gewässer stark durch den Menschen geprägt. Querbauwerke verhindern die Durchwanderbarkeit für Fische und wirbellose Tiere. Typgemäße Gewässerstrukturen fehlen. Nur einige Abschnitte der Havel und der Müggelspree bieten mit Flachwasserbereichen, Uferröhrichten und durchströmten Kiessubstraten auch heute naturnähere Ausprägungen von Uferstrukturen. Dies zeigt sich im Monitoring durch eine höhere Artenvielfalt. Für die stark veränderten Gewässer Spree und Havel sowie die Schifffahrtskanäle als künstliche Gewässer ist das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Neben der Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den drei Staustufen Mühlendamm, Charlottenburg und Spandau sind hierzu vor allem strukturverbessernde Maßnahmen erforderlich. Für den Spreeabschnitt zwischen Dämeritzsee und Spreetunnel inklusive des Kleinen und Großen Müggelsees wurde ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet. Das Gewässersystem Müggelspree mit seinen durchflossenen Seen Kleiner Müggelsee, Großer Müggelsee und Bänke ist Teil des NATURA 2000- und FFH-Gebietes Müggelspree-Müggelsee. Durch seine zentrale Lage und seinen vielseitigen Naturraum kommt dem Planungsgebiet eine hohe Bedeutung sowohl für die Umwelt als auch für die Erholungssuchenden und Anlieger zu. Daher wurden bei der Erarbeitung dieses Entwicklungskonzepts die verschiedenen Nutzergruppen mit ihren vielfältigen Ansprüchen in die Planung einbezogen. Der Endbericht fasst die Arbeitsschritte und notwendigen Maßnahmen zusammen: Der Maßnahmenbedarf in den beiden anderen Spreewasserkörpern und den Kanälen wurde im Rahmen des im April 2021 abgeschlossenen Projekts „Gutes ökologisches Potenzial der Kanäle und der Spree in Berlin“ hergeleitet. Schlüsselmaßnahmen sind Flachwasserzonen, in denen durch einen vorgelagerten Wellenschutz die Belastungen durch die Schifffahrt minimiert werden. In sehr restriktiven Abschnitten sind Mindesthabitate durch Ersatzstrukturen, wie befestigte Reisigbündel oder Fischunterstände aus Stahlbeton, vorzusehen. Die in den Karten dargestellten Maßnahmen sind dabei als Suchräume zu verstehen. D. h. im Zuge der nachfolgenden Planungsschritte sind die Maßnahmen innerhalb dieser Suchräume entsprechend des definierten Mindestbedarfs konkret zu verorten und zu dimensionieren. Mit Einführung des „Gesetz(es) über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der WRRL“ werden die Entwicklung der Bundeswasserstraßen zum guten ökologischen Zustands bzw. guten ökologischen Potenzial über die Verbesserung der Hydromorphologie (Gewässerstruktur) und damit die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen zu Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Im Rahmen der „Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse“ als Teil des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) ist neben einer abschnittsweisen Fahrrinnenvertiefung und der Rückverlegung des Ufers am Spandauer Horn zur Verbesserung der Schiffbarkeit für Schubverbände und Großmotorgüterschiffe, die Anlage von wellengeschützten Flachwasserzonen im unteren Spreeabschnitt sowie im Bereich der Havel zwischen Spreemündung und Pichelsdorfer Gemünd vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie im Ergänzenden Länderbericht Berlins: Die Zunahme der Sulfatbelastung im Spreesystem hat für Berlin eine herausragende Bedeutung, denn sie kann die Trinkwasserversorgung der Stadt künftig vor enorme Herausforderungen stellen. Bis zu 70% unserer Trinkwasserförderung wird aus Uferfiltrat – also aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Seen und Flüssen – gewonnen. Daher steht die Trinkwasserversorgung im Großraum Berlin in enger Wechselbeziehung zum Stoffhaushalt der Spree. Die Einleitungen des aktiven Bergbaus in der Lausitz verursachen ca. 65 % der Sulfateinträge in die Spree. Der Sanierungsbergbau trägt durch diffuse Sulfateinträge über den Grundwasserpfad sowie Ausleitungen aus Bergbaufolgeseen mit etwa 35 % zur Sulfatbelastung der Spree bei. Mit Hilfe verschiedener Modelle wurde in den letzten Jahren versucht, die Folgen der Stoffeinträge zu prognostizieren. Die jüngsten Entwicklungen der Sulfatkonzentrationen werden in den Ergebnissen der Modellierungen des Sulfattransportes in der Spree allerdings nicht abgebildet. Daher wurde in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster, Lausitzer Neiße“ vereinbart, das Prognosemodell zur verbesserten Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Sulfatkonzentrationen zu überarbeiten. In einem ersten Schritt wurde im Juli 2015 das Gutachten „Bewertung der hydrologischen Verhältnisse und der Sulfatkonzentrationen in der Spree in den Jahren 2014/2015 vom Bereich Neustadt-Ruhlmühle im Freistaat Sachsen bis in den Berliner Raum“ (Kurztitel: „Fallanalyse der Sulfatbelastung in der Spree 2014/2015“) durch das Land Berlin beauftragt und im August 2015 fertiggestellt: Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Gutachtens wurde im Auftrag des Brandenburger Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ein methodisches Konzept für die Aktualisierung des Prognosemodells erarbeitet und im Dezember 2015 fertiggestellt. Auf Grundlage dieses Konzepts erfolgte anschließend im Frühjahr 2016 die Vergabe des Projektes zur Verbesserung des Prognosemodells. Die Fertigstellung des Modells ist für Anfang des Jahres 2017 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt), das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft mit dem Landesamt für Umwelt und das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Aufgrund der steigenden Sulfatkonzentrationen kommen seit Juli 2015 die zuständigen Staatssekretäre der Länder Berlin und Brandenburg zu den so genannten „Sulfatgesprächen“ zusammen, um unter Einbeziehung des Landes Sachsen, der bergbauverantwortlichen Unternehmen sowie der Berliner Wasserbetriebe gemeinsame Lösungen zur Minderung der Sulfatbelastung zu erarbeiten. In einem gemeinsamen Bericht, der am 05. Juli 2016 den Länderkabinetten vorgelegt wurde, werden die Hintergründe, die bisherigen Aktivitäten sowie der Diskussionsstand und die weiteren vereinbarten Schritte vorgestellt. Gemeinsames Handlungskonzept der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesländer Berlin und Brandenburg Die Umweltverwaltungen von Brandenburg und Berlin einigten sich in 2010 auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes zur Reduzierung der Nährstoffeinträge. Im Mittelpunkt des gesamten Planungsprozesses steht die Verringerung der Konzentrationen von Phosphor und Stickstoff, die eine übermäßige Algenblüte in den Sommermonaten begünstigen. Algenblüten trüben nicht nur das Badevergnügen, sondern beeinträchtigen auch die Lebensbedingungen für Pflanzen und Fische zum Teil erheblich. Die Nährstoffbelastungen haben mehrere Ursachen. Neben Einträgen aus Abwasser- und Regenwassereinleitungen tragen Bodenerosion und diffuse Einträge über das Grundwasser aus landwirtschaftlich genutzten Gebieten maßgeblich zu Belastungen bei. Zur Reduzierung der Belastungen sind weitergende Maßnahmen zum Nährstoffrückhalt erforderlich. Mit dem ersten Bericht zum Konzept legen die Länder länderübergreifende Bewirtschaftungsziele (P-Konzentrationen) für die Gewässer Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes fest. Die Quantifizierung der verschiedenen Eintragspfade ist Gegenstand des nunmehr vorliegenden zweiten Berichts zum Handlungskonzept zur Reduzierung der Nährstoffbelastungen von Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg. Hier wurden länderspezifische Daten Berlins und Brandenburgs ausgewertet. Diese Bilanz bildet die Grundlage für den sich anschließenden Prozess der Entwicklung transparenter und effizienter Handlungsstrategien. Mit dem dritten Bericht legen die Länder Maßnahmen und Maßnahmenoptionen bzw. Strategien vor, um die Umweltziele für den trophischen Zustand im Bereich der Unteren Spree sowie der Havel zwischen Hennigsdorf (Obere Havel) und Havelberg (Untere Havel) sowie zwischen Sophienwerder (Untere Spree) und Neu Zittau (Untere Spree) bzw. Neue Mühle (Dahme) mittel- bis langfristig erreichen zu können. Die Reduzierung der Phosphoreinträge ist ein wichtiger Maßnahmenkomplex zur Verwirklichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Betroffen von den Maßnahmen sind auch die Klärwerke der Berliner Wasserbetriebe. Die Reduzierung der Phosphoreinträge im Spree-Havel-Raum wirken sich nicht nur ökologisch positiv auf diese Gewässer aus, sondern entlasten anteilig darüber hinaus auch den Elbestrom sowie die Übergangsgewässer zur Nordsee. Das Konzept leistet somit auch einen Beitrag für das Erreichen der überregionalen Nährstoffminderungsziele der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.

Schaffung der Durchgängigkeit des Hellbachs Zwischen Stat. 4,584 km bis 5,225 km

Der Wasser- und Bodenverband Sendenhorst-Ennigerloh beantragt drei Sohlabstürze im Hellbach durchgängig und den Gewässerabschnitt naturnah zu gestalten. Kernmaßnahmen sind: • Entwickeln zweier Trittsteine • Rückbau von Querbauwerken • Erhalt und Entwicklung von Auenstrukturen / Auengewässern • Entwicklung naturnaher Ufer- und Sohlstrukturen • Totholz belassen / einbringen Die v. g. Renaturierungsmaßnahme ist unter Nr. 13.18.2 UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Des Weiteren dient das Vorhaben der Wiederherstellung des guten Zustands/Potentials der o. a. Fließgewässer. Die Maßnahmen dienen der Umsetzung aus dem Bewirtschaftungsplan 2022-2027 und Zielerreichung gemäß § 27 Wasserhaushaltsgesetz. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

400.000 junge Aale finden in Berliner Gewässern ihr neues Zuhause

Das Fischereiamt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat heute 400.000 junge Aale in Havel, Spree und Dahme ausgesetzt. Die Aktion ist Teil des länderübergreifenden Projekts „Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” und setzt ein klares Zeichen für den aktiven Schutz bedrohter Arten im Berliner Stadtgebiet. Die neuen Bewohner der Berliner Gewässer bringen jeweils bis zu 7 Gramm auf die Waage – zusammen rund 2.750 Kilogramm vitaler Jungfische. Senatorin Ute Bonde betont die Bedeutung des Projekts für den Berliner Naturschutz: „400.000 junge Aale in unseren Gewässern – das ist aktiver Naturschutz mitten in der Großstadt. Berlin trägt damit Verantwortung für eine der bedrohten Arten Europas. Der Europäische Aal ist seit Jahrzehnten auf dem Rückzug, und wir wollen gemeinsam mit unseren Partnern, der EU und den Berliner Fischerinnen und Fischern dafür sorgen, dass er in Havel, Spree und Dahme eine Zukunft hat. Berlins Gewässer sind Lebensraum – und deren Schutz ist uns eine Investition wert.” Die jungen Aale wurden zwischen November und Februar in französischen Flussmündungen zum Atlantik gefangen und in den vergangenen Wochen in einer deutschen Aalfarm auf ihre neue Umgebung vorbereitet. Gut ernährt und kräftig gewachsen, wurden die Tiere nun in ihre natürlichen Aufwuchsgewässer entlassen. Beim Europäischen Aal wird seit mehr als 30 Jahren ein kontinuierlicher Bestandsrückgang verzeichnet. Die Ursachen sind vielfältig: Querbauwerke wie Schleusen und Wehre erschweren dem Langdistanzwanderfisch den Zugang zu geeigneten Lebensräumen erheblich. Die heutige Besatzmaßnahme soll nicht nur den Gesamtbestand stärken, sondern auch sicherstellen, dass der Aal in den Gewässersystemen erhalten bleibt, in denen er ursprünglich heimisch ist. Die Besatzmaßnahmen werden durch Mittel der Europäischen Union sowie der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Die Gesamtinvestition für den Aalbesatz 2026 beläuft sich auf 138.000 Euro, davon 68.900 Euro EU-Fördermittel und 29.500 Euro Landesmittel. An der Umsetzung beteiligt sind die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf, die Köpenicker Fischervereinigung e.V. sowie das Fischereiamt Berlin. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.

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