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LAPRO_Arten_Biotope_WFS - Naturnaher_Rueckbau - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte-Arten-Biotope und Lebensraumverbund.:LAPRO2009 - Naturnaher Rückbau (Umgestaltungsstrecke)

LAPRO2009 - Naturnaher Rückbau (Umgestaltungsstrecke)

Umgestaltungsstrecken stellen technisch ausgebaute Gewässerabschnitte dar, die nur durch die Entfernung der Ausbaumaterialien und die weitgehende Umgestaltung des Gewässerprofils in einen naturnahen Zustand versetzt werden können. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.5 (Stand Juni 2009)

Schlammgruben (WMS Dienst)

Derzeit stehen 40 Schlammgruben unter der Aufsicht des LBEG. Davon wird eine Schlammgrube noch betrieben. Bei einigen dieser Flächen ist ein Rückbau durchgeführt worden, es findet noch eine Überwachung im Rahmen der Nachsorgephase statt. Bei anderen Anlagen wird das Genehmigungsverfahren für den Abschluss vorbereitet, befindet sich im Verfahren oder ist bereits abgeschlossen.

Schlammgruben

Derzeit stehen 40 Schlammgruben unter der Aufsicht des LBEG. Davon wird eine Schlammgrube noch betrieben. Bei einigen dieser Flächen ist ein Rückbau durchgeführt worden, es findet noch eine Überwachung im Rahmen der Nachsorgephase statt. Bei anderen Anlagen wird das Genehmigungsverfahren für den Abschluss vorbereitet, befindet sich im Verfahren oder ist bereits abgeschlossen.

Evaluierung und Fortschreibung der Methodik zur Ermittlung der Altfahrzeugverwertungsquoten durch Schredderversuche unter der EG-Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG

Für die Ermittlung der Altfahrzeugverwertungsquoten nach der Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG in Deutschland wurde Anfang der 2000er Jahre eine Methodik entwickelt. Sie basiert auf einer Erhebung der Input- und Outputströme der Altfahrzeug-Demontagebetriebe sowie der Altfahrzeug behandelnden Schredderbetriebe im Rahmen der Abfallstatistik nach Umweltstatistikgesetz. Seit nunmehr 10 Jahren werden die Verwertungsquoten für Altfahrzeuge mit unveränderter Methodik ermittelt. Ziel des Vorhabens war es vor diesem Hintergrund, die Methodik und Datengrundlagen für das Monitoring der Altfahrzeugverwertungsquoten auf nationaler Ebene zu aktualisieren und die Datenqualität zu verbessern. Zudem wurde die Hochwertigkeit der Verwertung sowie die Ressourceneffizienz der Altfahrzeugverwertung analysiert und Verbesserungspotenziale dargestellt. 2016 wurde ein Altfahrzeugverwertungs- und schredderversuch mit 425 Altfahrzeugen in drei Demontagebetrieben und 2 Schredderanlagen durchgeführt. Das durchschnittliche gewogene Altfahrzeuggewicht betrug 1.028 kg (inklusive Treibstoff) bzw. 1.012 kg (ohne Treibstoff). Der durchschnittliche Metallgehalt der Altfahrzeuge lag zwischen 71,2 % und 76,6 %. 32 % des nichtmetallischen Schredderoutput wurden stofflich und 60 % energetisch verwertet. Für die Fortschreibung des Quotenmonitorings wurde eine Metallverwertungsquote von 99 % ermittelt. 22,5 % des Restkarossengewichts fallen als nichtmetallische Schredderrückstände an. Zur Stärkung der Hochwertigkeit der Altfahrzeugverwertung wurden insbesondere weiterführende Anforderungen an die Separation von Wertstoffen empfohlen. Quelle: Forschungsbericht

Illegal treatment of end-of-life vehicles

Die Rechercheergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass rund 363.000 Altfahrzeuge in Deutschland jährlich (Bezugsjahr: 2018) von nicht anerkannten Akteuren demontiert, rund 73.000 Altfahrzeuge illegal exportiert werden. Zielsetzung der Forschungsarbeiten in diesem Projekt war vor diesem Hintergrund die Quantifizierung der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen durch die nicht anerkannte Altfahrzeugentsorgung und den illegalen Export von Altfahrzeugen sowie die Bewertung der Situation und Ableitung geeigneter, effektiver und effizienter Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen. Es konnte gezeigt werden, dass nicht anerkannte Akteure bei der Demontage von Altfahrzeugen über relevante Kostenvorteile verfügen. Aus der illegalen Demontage resultieren negative Umweltwirkungen im Vergleich zur Demontage in anerkannten Betrieben. Eine Verlagerung in die anerkannte Demontage zeigt positive volkswirtschaftliche Effekte und würde Umweltkosten reduzieren. Anhand verschiedener Maßnahmen, welche im Einzelnen beschrieben werden, kann eine Reduzierung illegaler Demontageaktivitäten erreicht werden. Quelle: Forschungsbericht

LAPRO2009_Oberflaechengewaesser_Auen - LAPRO2009 - Naturnaher Rückbau (Umgestaltungsstrecke)

Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Umgestaltungsstrecken stellen technisch ausgebaute Gewässerabschnitte dar, die nur durch die Entfernung der Ausbaumaterialien und die weitgehende Umgestaltung des Gewässerprofils in einen naturnahen Zustand versetzt werden können. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.5

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Naturnaher Rückbau (Umgestaltungsstrecke)

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Umgestaltungsstrecken stellen technisch ausgebaute Gewässerabschnitte dar, die nur durch die Entfernung der Ausbaumaterialien und die weitgehende Umgestaltung des Gewässerprofils in einen naturnahen Zustand versetzt werden können. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.5

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Verallia Deutschland AG

Die Verallia Deutschland AG hat mit Datum vom 20.10.2022 einen Antrag nach § 16 Abs. 2 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Hohlglaserzeugung (Behälterglas) durch den Einsatz von Heizöl EL als Zusatzbrennstoff an den Glasschmelzwannen 1 bis 3 gestellt. Hiermit verbunden ist – neben weiteren Maßnahmen, wie u.a. der Errichtung von Pumpen und Rohrleitungen - die Demontage von zwei bereits stillgelegten Schweröltanks und die Errichtung von zwei neuen Heizöltanks mit einem Volumen von je 100 m³ sowie einer Abtanktasse.

Strandaufspülung an der Südwestküste der Insel Föhr, Bereich Utersum

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) beabsichtigt die Durchführung sog. Sandersatzmaßnahmen zum Erhalt der südwestlichen Küstenbereiche der Insel Föhr im Abschnitt Utersum. Es handelt sich hierbei um Aufspülungen von Seesand im Strandbereich. Die auszubringenden Sandmengen richten sich nach den durch Wellenangriff und infolge von Sturmereignissen erodierten Sandmengen, d. h. es findet ein bedarfsgerechter Ausgleich des erodierten Sandes statt. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN.SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ vor der Westküste Sylts zur Verfügung. Die Sandentnahme ist nicht Gegenstand des Genehmigungsantrags. Das zu genehmigende Vorhaben besteht aus den Vorhabenmerkmalen 1) Transport des entnommenen Sandes von der Entnahmestelle Westerland III bis zur Übergabestation der Spülrohrleitung, 2) Herstellung und Montage der Spülrohrleitung, 3) Aufspülung und Profilierung von zwei Strandabschnitten und zusätzlich das Anlegen eines Sanddepots im Strandbereich. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN-SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ zur Verfügung. Die Entnahme des Sandes bedarf keiner weiteren Genehmigung und ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags. Die Sandentnahme im Abbaufeld „Westerland III“ ist gemäß Planfeststellungsbeschluss mit dem Az.: W 7813 PFV II 2011-002-IV vom 23.10.2012 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober genehmigt. Die Sandentnahme findet mittels Hopperbagger statt. Vor oder zeitgleich mit der Sandaufspülung werden im Zuge einer bereits genehmigten Kompensationsmaßnahme insgesamt 9 Schüttsteinbuhnen rückgebaut. Das beim Rückbau anfallende Steinmaterial wird durch kleinere Transporteinheiten, wie z. B. Trecker mit Anhänger, über das vorhandene öffentliche Wegenetz oder den nördlich der ersten Aufspülstrecke angrenzenden Deich (bis dahin über den Strand) und dessen vorhandenem Wegenetz abtransportiert. Die Zwischenlagerung des Steinmaterials erfolgt anschließend auf genehmigten Lagerplätzen in Norden der Insel zum weiteren Gebrauch innerhalb von anderen Küstenschutzmaßnahmen. Der Rückbau der Schüttsteinbuhnen ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags. Nach Abschluss der Sandaufspülung werden biotechnische Maßnahmen (Sandfangzäune und ggf. Setzen von Strandhafer) durchgeführt, um den Sandflug in den Aufspülbereichen zu verringern. Diese Maßnahmen sind ebenfalls nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags.

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