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Blauer Engel für langlebiges Smartphone verliehen

Erstmals hält ein Smartphone die strengen Nachhaltigkeitskriterien des Blauen Engel ein. Es ist ein Fabrikat des niederländischen Herstellers Fairphone. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verlieh dem Unternehmen am 24. Oktober 2016 offiziell das Umweltzeichen. Mobiltelefone mit dem Blauen Engel müssen unter anderem einen Wechsel-Akku und eine Garantiedauer von mindestens zwei Jahren haben. Der Hersteller muss ein eigenes Rücknahmesystem für Altgeräte bereitstellen und bei den Arbeitsbedingungen die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten.

Neues Altfahrzeug-Gesetz tritt in Kraft

Autobesitzer können künftig ihre schrottreifen Fahrzeuge kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben. Nach dem neuen Altfahrzeuggesetz gilt dies zunächst nur für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zugelassen wurden. Für bereits zuvor im Verkehr befindliche Altfahrzeuge ist die kostenlose Rückgabe ab Januar 2007 möglich. Deutschland ist das erste Mitgliedsland der EU, das die zunächst heftig umstrittene Altfahrzeugrichtlinie der Gemeinschaft (2000/53/EG) in nationales Recht umsetzt.

Runder Tisch gegen Meeresmüll geht in die zweite Runde

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Die deutsche Nord- und Ostseeküste werden weiter durch Abfälle belastet. Das zeigen die Ergebnisse des Spülsaummonitorings an unseren deutschen Nord- und Ostseeküsten deutlich. Die Einträge von menschlichen Abfällen in die Meere stellen hier ein beständiges Problem dar, welches die gesamte Meeresumwelt in einem nicht akzeptablen Ausmaß beeinträchtigt. Dabei dominieren Kunststoffe deutlich die Funde. Das Problem ist aber nicht auf die Nord- oder Ostsee beschränkt: Weltweit wird die Verschmutzung der Meere durch Müll als eines der wichtigsten globalen Umweltprobleme unserer Zeit angesehen. Auf Initiative von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel und der Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger wurde im März letzten Jahres ein Runder Tisch gegen Meeresmüll eingerichtet. Er soll Maßnahmen gegen die weitere Belastung der Meere entwickeln und für deren Umsetzung sowie ein breites gesellschaftliches Problembewusstsein sorgen. Der Runde Tisch orientiert sich einerseits an den Vorgaben der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, deren Ziel Meere ohne Belastungen durch Abfälle sind. Andererseits entwickeln die Beteiligten zahlreiche weitere Handlungsoptionen gegen Meeresmüll. Die Ergebnisse verschiedener Meeres-Monitoringprojekte verdeutlichen das Ausmaß des Problems: So finden sich auf 100 Meter Nordseestrand knapp 400 Müllteile und auf 100 Meter Ostseestrand 70 Müllteile. 70 Prozent und mehr davon sind Kunststoffe. Am Meeresboden der südlichen Nordsee liegen im Schnitt elf Kilogramm Müll pro Quadratkilometer, der Großteil auch dort Kunststoffe. Zudem hatten fast alle toten Eissturmvögel an deutschen Nordseestränden Kunststoffe im Magen. Weitere Ergebnisse legen die eingerichteten Arbeitsgruppen des Runden Tisches heute in einem Zwischenbericht vor. Der Bericht enthält eine Erhebung der Eintragswege von Kunststoffabfällen und Mikroplastik in die Meere sowie Vorschläge, wie das Thema Meeresmüll in den Lehrplänen an Schulen besser verankert werden kann. Ein Beispiel für Maßnahmen gegen Meeresmüll ist die Fishing for Litter-Initiative: Kommerzielle Fischer erhalten große Sammelsäcke, in denen sie den Müll, der sich in ihren Netzen verfängt, sammeln und in den Hafen transportieren können. Das Projekt dient gleichzeitig auch der Bewusstseinsbildung bei den Fischern, ebenso wie ein Unterrichtsmodul an der Berufsschule für Fischwirte in Rendsburg. Auch hier ist der Runde Tisch die ideale Plattform zur gegenseitigen Information und wechselseitigen Unterstützung. Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin: „Der Runde Tisch Meeresmüll hat sich als ein aktives und breit angelegtes Netzwerk erwiesen, das in den letzten Monaten merklich zu weiteren Bewusstseinsbildung beigetragen und bereits viele lokale Aktionen angestoßen hat. Die Politik hat damit einen starken Ratgeber und Mahner gewonnen, um das Meeresmüllproblem zu lösen.“ Stefan Wenzel, niedersächsischer Umweltminister: "Als Schirmherr der Arbeitsgemeinschaft seebasierte Einträge freue ich mich sehr, dass dort mittlerweile eine vereinbarte Maßnahme fertiggestellt werden konnte. Die AG hat eine „Empfehlung zur Optimierung von Hafenauffangeinrichtungen“ erarbeitet, die das Ziel hat, den Eintrag von Müll im Meer zu vermindern. Diese Empfehlung soll in die Fachgespräche zur Novellierung der europäischen Hafenauffangrichtlinie eingebracht werden. Das Besondere an dieser Empfehlung ist, dass Experten der Umweltverbände, der Schifffahrt, der Hafenbehörden und -betreiber, aus der Kunststoffindustrie sowie aller anderen Mitwirkenden der AG dieses Papier gemeinsam erarbeitet haben.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (⁠ UBA ⁠): „Kunststoffmüll findet sich in den Meeren überall - an der Küste, im Wasser, in Fischen und in Seevögeln. Plastik gelangt auf vielen Wegen in die Meere. Unsere Untersuchungen zeigen: Größere Kunststoffteile sind die größte Quelle für Mikroplastik. Jeder Plastikbecher, jeder Strohhalm und jede Plastiktüte, die weggeworfen wird und sich in der Umwelt zersetzt, trägt zum Problem bei. Wir müssen viel stärker darauf achten, wie wir mit dem Material Kunststoff umgehen. Ein Beitrag können auch weitere Pfand- und Rücknahmesysteme sein, zum Beispiel für Mehrweggeschirr oder Fischboxen aus Styropor.“ Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem teil: Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes-, Bundes-, Kommunalbehörden und -politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler.

Nominiert für den Bundespreis Ecodesign 2013

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Entscheidung der Jury steht fest Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) vergeben zum zweiten Mal den Bundespreis Ecodesign. Als einziger Preis der Bundesregierung für ökologisches Design zeichnet er innovative Produkte, Dienstleistungen und Konzepte aus, die sowohl aus Design- als auch aus Umweltsicht überzeugen. Aus rund 200 Einreichungen in den vier Wettbewerbskategorien Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs wählte die Jury jetzt die Nominierten und Preisträger. Insgesamt 31 Produkte, Dienstleistungen und Konzepte haben die Jury überzeugt und sind für den Bundespreis Ecodesign 2013 nominiert. Die Bandbreite der Einreichungen war beeindruckend: vollständig recycelbare Outdoor-Bekleidung mit Rücknahmesystem, ein Solarkiosk, ein Holz-Hybrid-Bausystem, ein elektrischer Radnabenantrieb für Nutzfahrzeuge, um nur einige zu nennen. Die Wettbewerbsbeiträge wurden der interdisziplinären Jury in einer großflächigen Ausstellung im ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin präsentiert. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, schildert seine Eindrücke von der diesjährigen Jurysitzung wie folgt: „Ecodesign kann einen herausragenden Beitrag zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Produkten leisten und gleichzeitig Anforderungen an ein anspruchsvolles Design erfüllen. Auch in diesem Jahr zeigt die Einreichung herausragender ideenreicher Projekte das große Potenzial innovativen Produktdesigns. Der Bundespreis bietet ein wichtiges Forum für die Verknüpfung von Design und ⁠ Nachhaltigkeit ⁠.“ Alle Nominierten sind ab sofort in einer Online-Ausstellung auf der Internetseite www.bundespreis-ecodesign.de zu sehen. Interessierte finden dort – neben den aktuellen Informationen zum Wettbewerb und zur Wanderausstellung der Nominierten und Preisträger aus 2012 – Hintergrundinformationen zum Ecodesign sowie die Kriterien-Matrix, nach der die Einreichungen beurteilt wurden. Es bleibt weiterhin spannend: Am 11. November 2013 werden die Gewinner des Bundespreises Ecodesign bei der feierlichen Preisverleihung in den Lichthöfen des Bundesumweltministeriums in Berlin bekannt gegeben. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin aus. Ein Projektbeirat unterstützt das Vorhaben. Nominierte Informationen über die für den Bundespreis Ecodesign 2013 nominierten Projekte finden Sie hier: www.bundespreis-ecodesign.de/de/wettbewerb/2013/nominierte.html Jury Werner Aisslinger (Designer) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Expertin für grüne Mode) Prof. Dr. Rainer Grießhammer (Geschäftsführer Öko-Institut) Ursula Heinen-Esser (Parlamentarische Staatssekretärin im ⁠ BMU ⁠) Prof. Günter Horntrich (Designer, Professor für Design und Ökologie an der KISD) Prof. Dr. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Typograf und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin) Jochen Flasbarth (Präsident des ⁠ UBA ⁠) Projektbeirat Dorothea Hess, Allianz deutscher Designer (AGD) Anne Farken, BMW Group DesignworksUSA Prof. Matthias Held und Sabine Lenk, Deutsche Gesellschaft für Designtheorie und -forschung (DGTF) Lutz Dietzold, Rat für Formgebung Prof. Philipp Oswalt und Katja Klaus, Stiftung Bauhaus Dessau Prof. Susanne Schwarz-Raacke (Produktdesign), Prof. Heike Selmer (Modedesign) und Prof. Dr. Zane Berzina (Textil- und Flächendesign), Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) Karin-Simone Fuhs, ecosign/Akademie für Gestaltung Dr. Dietlinde Quack, Öko-Institut Thomas Wodtke und Hendrik Roch, Fraunhofer-Institut UMSICHT Stephan Rabl, Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Dominik Klepper, Markenverband Johanna Kardel, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Entwicklung und Durchführung Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) www.idz.de

Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung (VerpackV)

Am 30. April 2014 beschloss das Bundeskabinett neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll. Mit der 7. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung soll Fehlentwicklungen beim Grünen Punkt entgegengewirkt werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums nutzen einige duale Systeme "Schlupflöcher" in der bestehenden Verordnung, um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen. Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung sollen diese Schlupflöcher zeitnah geschlossen werden. Die Möglichkeit für Hersteller und Vertreiber, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten einer Verwertung zugeführt haben, wird nun gestrichen. Außerdem werden die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht. Nach der neuen Regelung können Unternehmen weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen (z. B. Kantinen, Hotels, Freizeitparks, Kinos usw.) einrichten. Dazu müssen jedoch zuvor die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Zudem sind die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.

10 Jahre Batterie-Recycling für die Umwelt - Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien feiert Jubiläum

Vor 10 Jahren wurde gemäß der Batterieverordnung erstmals im großen Stil mit der Sammlung und dem Recycling von alten Batterien und Akkus begonnen. Nun feierte die in Hamburg ansässige Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) ihr zehnjähriges Jubiläum. Ins Leben gerufen wurde die Stiftung im Mai 1998 von führenden Batterieherstellern sowie dem Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie. Die Stiftung finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Nutzer. Diese Hersteller und Importeure entrichten entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien Entsorgungskostenbeiträge über einen Treuhänder an die Stiftung für die Serviceleistungen.

Biokunststoffe nicht besser

Verpackungen aus bioabbaubaren Kunststoffen sind denen aus herkömmlichen Kunststoffen nicht überlegen Biologisch abbaubare Kunststoffe für Verpackungen, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, haben insgesamt keinen ökologischen Vorteil. Durch den Anbau und die Verarbeitung von Pflanzen für diese Verpackungen versauern Böden und eutrophieren Gewässer stärker als durch die Herstellung herkömmlicher Kunststoffverpackungen. Zudem entstehen höhere Feinstaubemissionen. Auch die vermehrt angebotenen Bioplastiktüten haben damit keinen Umweltvorteil. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Diese sollte vor allem ermitteln, ob die Erleichterungen in der Verpackungsverordnung für bioabbaubare Kunststoffverpackungen aus ökologischer Sicht weiterhin gerechtfertigt sind. Eine entsprechende Sonderregelung läuft Ende des Jahres aus. „Verpackungen auf der Basis von so genannten Biokunststoffen haben unter dem Strich keine Umweltvorteile. Die Klimabilanz von Biokunststoffen ist zwar günstiger, dafür gibt es Nachteile bei anderen Umweltbelastungen,“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Die Ergebnisse sprechen dafür, die Sonderregelung für solche Verpackungen, wie etwa die Befreiung von der Rücknahmepflicht des Handels, nicht zu verlängern.“ Betrachtet man den gesamten Lebensweg biologisch abbaubarer Kunststoffverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen - von der Herstellung bis zur Entsorgung - schneiden diese nicht günstiger als Verpackungen herkömmlicher Kunststoffe ab. Der CO 2 -Ausstoß fällt zwar geringer aus, ebenso der Verbrauch von Erdöl. In anderen Umweltbereichen kommt es aber zu größeren Belastungen - vor allem durch Düngemittel. Verwendet werden diese für die Pflanzen, aus denen die Kunststoffe gewonnen werden. Sie führen zur ⁠ Eutrophierung ⁠ von Gewässern und sauren Böden, und zwar in einem in stärkerem Umfang als bei der Herstellung herkömmlicher Kunststoffe. Damit ist auch klar, dass die derzeit vielfach angepriesenen Bioplastiktüten keine Umweltvorteile gegenüber herkömmlichen Plastiktüten bieten. Wirklich umweltfreundlich sind nur Mehrwegtaschen, etwa Stoffbeutel und Taschen aus anderen langlebigen Materialien. Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen konnten sich im Einzelhandel auch nicht durchsetzen. Im Bezugszeitraum der Studie 2009 hatten die Biokunststoffverpackungen einen Marktanteil von maximal 0,5 Prozent. Insgesamt wurden in Deutschland in 2009 2,645 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen verbraucht. ⁠ UBA ⁠-Präsident Flasbarth: „Das Umweltbundesamt empfiehlt, zukünftig Biokunststoffe nur dann zu fördern, wenn deren ökologische Überlegenheit im Vergleich zu herkömmlichen Kunststoffen belegt ist.“ Auch neuartige Kunststoffe wie Bio-Polyethylen, die unter anderem aus Zuckerrohr hergestellt werden, erfüllen diese Kriterien noch nicht in ausreichendem Maße. Ihre Herstellung muss noch weiter optimiert werden. Einen wesentlichen Beitrag kann dabei auch die Verwendung pflanzlicher Reststoffe leisten. Künftig könnten solche Kunststoffe aber Vorteile gegenüber herkömmlichen Kunststoffen aufweisen. In geringen Mengen werden sie derzeit für Flaschen und Tüten eingesetzt. Biokunststoffe sollten nach ihrem Gebrauch einfach und ohne großen Energieaufwand recycelt werden können. Für Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gilt nach § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung derzeit eine Sonderregelung, die ihre Markteinführung erleichtern soll: Hersteller und Vertreiber solcher Verpackungen müssen sich nicht an den vorhandenen Rücknahmesystemen für Verpackungen beteiligen. Als Getränkeverpackungen unterliegen sie auch nicht der Pfandpflicht, wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Vielmehr ist es Herstellern und Vertreibern überlassen, wie sie am effektivsten die von der Verpackungsverordnung geforderte möglichst hohe Verwertungsquote sicherstellen. Diese Erleichterungen sind bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Die Studie des Institutes für Energie-und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) im Auftrag des UBA, sollte klären, ob dies aus Sicht des Umweltschutzes weiter gerechtfertigt sind. Jochen Flasbarth: „Die Studie zeigt, dass sich die Sonderregeln für Biokunststoffe in § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung nicht bewährt haben. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sprechen dafür, die Sonderregelungen für Verpackungen aus diesen Kunststoffen nicht fortzuführen.“ Die Studie „Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen“ hat insgesamt 85 Ökobilanzen, Studien und Fachartikel ausgewertet. Dabei wurden alle Umwelt bezogenen Vor- und Nachteile der jeweiligen Verpackungen berücksichtigt. Darüber hinaus analysiert die Studie die Verwendung von Verpackungen im Einzelhandel, wobei sie die aktuelle Situation, aber auch Prognosen mit einbezieht.

Mit „Spannung” erwartet: Das BattG-Melderegister geht online

Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen,  stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.

Promoting the high-quality recycling of plastics from demolition waste and enhancing the use of recycled materials in construction products in accordance with the European Plastics Strategy

This study presents in detail: the use of plastic products and the opportunities for recyclate use in the construction sector, quantities of plastic used, take-back systems, recycling techniques, current recyclate use and plastic construction product packaging.Potentials for increasing high-quality recyclate use were identified. Existing hurdles and options for action for industry and politics are presented. Current recyclate use as well as its potential use are strongly dependent on the application area of plastics. The biggest hurdles for the use of recycled materials are product life time, dismantling  and technical requirements. Veröffentlicht in Texte | 152/2021.

Melderegister für Batteriehersteller hat sich bewährt

5.000 Hersteller haben sich registriert – Recycling liefert jährlich tausende Tonnen an Metallen Wer verbrauchte Batterien und Akkus vom Restmüll getrennt entsorgt – zum Beispiel in den Sammelboxen der Super- oder Baumärkte – schont die Umwelt in mehrfacher Hinsicht. So werden in Deutschland jährlich mehrere 1.000 Tonnen an wertvollen Metallen wiedergewonnen. Gleichzeitig können die Schwermetalle, die in Batterien und Akkus teilweise enthalten sind, nicht in die Umwelt gelangen. In Deutschland sind die Hersteller für die Rücknahme sowie das Recycling verbrauchter Batterien und Akkus verantwortlich. Deshalb muss jeder Hersteller seine Marktteilnahme im Melderegister für Batteriehersteller anzeigen und mitteilen – dies gibt Rückschluss, wie er seiner Entsorgungsverantwortung nachkommt. Verantwortlich für das Melderegister ist das Umweltbundesamt (UBA). Der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth dazu: „Seit vier Jahren betreibt das Umweltbundesamt das Batteriegesetz-Melderegister, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Hersteller von Batterien ihre abfallwirtschaftliche Produktverantwortung erfüllen.“ Inzwischen hat der 5.000ste Hersteller seine Marktteilnahme im Register erklärt. Zwar wird die gesetzliche Sammelquote für Gerätebatterien erreicht, aber nur weniger als die Hälfte aller Gerätebatterien werden am Ende in die getrennte Sammlung gegeben. In Deutschland wurden im Jahr 2010 über 1,5 Milliarden Gerätebatterien verkauft. Diese enthielten insgesamt über 8.000 Tonnen Eisen, etwa 5.000 Tonnen Zink, 2.000 Tonnen Nickel, 200 Tonnen Cadmium, sechs Tonnen Silber und rund vier Tonnen Quecksilber. Nur wenn Batterien getrennt gesammelt werden, lassen sich diese sowie weitere Leicht- und Schwermetalle wiedergewinnen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber nicht in die Umwelt gelangen. Die Sammlung und das Recycling zu garantieren, ist die Aufgabe der Batteriehersteller. Will ein Hersteller die Batterien in Deutschland vertreiben, muss er sich daher im sogenannten Batteriegesetz-Melderegister (BattG-Melderegister) eintragen. Dieses Melderegister garantiert, dass die getrennt gesammelten Batterien und Akkus von den Herstellern, zum Beispiel von Produzenten oder Importeuren, zurückgenommen und recycelt werden. Das BattG-Melderegister wurde vom ⁠ UBA ⁠ zum 01. Dezember 2009 eingerichtet. Im Register zeigen Hersteller ihre Marktteilnahme elektronisch an. Das UBA stellt das öffentlich einsehbare Melderegister als staatliche Stelle kostenfrei bereit. Jochen Flasbarth: „Wir registrieren jetzt den 5.000sten Hersteller. Das Melderegister hat sich bei den Unternehmen als unbürokratisches Mittel bewährt. Die Hersteller und ihre Rücknahmesysteme schaffen einen großen Mehrwert für die Gesellschaft: Metalle werden in großen Mengen wiedergewonnen – Schwermetalle gelangen nicht in die Umwelt. Batterien sammeln lohnt sich also.“ Wie viele Batterien zurückgenommen und recycelt werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Derzeit sind die verschiedenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien verpflichtet mindestens 35 Prozent und ab 2014 40 Prozent der gehandelten Batterien wieder einzusammeln. Ab dem Jahr 2016 liegt diese Quote bei 45 Prozent. Insgesamt erreicht Deutschland seit dem Jahr 2007 jährlich Sammelquoten von über 40 Prozent. Jochen Flasbarth: „Derzeit gelangen etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Batterien im Recycling. Für die Betreiber der Rücknahmesysteme ist es also wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Batterien sammeln noch stärker zu motivieren.“ Im privaten Bereich empfiehlt das Umweltbundesamt, wenn möglich auf Batterien zu verzichten, da die Energie-Bilanz von Batterien verhältnismäßig schlecht ausfällt: Batterien verbrauchen bei ihrer Herstellung zwischen 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung liefern. Ähnlich sieht es mit den Kosten aus: So ist elektrische Energie aus Batterien mindestens 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Diese ineffiziente Art der Energieversorgung wird durch die Verwendung von Akkus anstelle von nicht wiederaufladbaren Batterien in den meisten Fällen gemildert. Wenn man Batterien durch Akkus ersetzt, kann man etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen. Von etwa 5.000 aktiv am Markt tätigen Herstellern sind laut Batteriegesetz-Melderegister 81 Prozent Gerätebatteriehersteller, 13 Prozent Industriebatteriehersteller und sechs Prozent Fahrzeugbatteriehersteller. Die Gerätebatteriehersteller erfüllen ihre Rücknahme- und Entsorgungspflichten über das „Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien“ (GRS Batterien) oder über eines der drei derzeit eingerichteten „herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien“ (REBAT, ERP Deutschland, Öcorecell). Bei einem durch das UBA durchgeführten Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Schwermetallgehalte in handelsüblichen Batterien und Akkus wurden zahlreiche Grenzwertüberschreitungen sowie Kennzeichnungsverstöße festgestellt. Die Ergebnisse veröffentlichte das UBA im Mai 2013.

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