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Auswertung von Grundwasseranalysen im Bereich des Aktiven Lagers für feste und flüssige Rückstände (ALfR) des KKW Rheinsberg für 1999 und 2000 - Radiologische und chemische Parameter

Pestizide in Lebensmitteln

Überwachungsliste der Rückstands-Höchstmengenverordnung

Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für chemischen Verbindung: 2,4,5-T einschließlich Salze und Ester

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für die chemische Verbindung "2,4,5-T einschließlich Salze und Ester". Der Name nach Regelwerk ist "2,4,5-T einschließlich Salze und Ester".

Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für chemischen Verbindung: 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)-ethan

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für die chemische Verbindung "1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)-ethan". Der Name nach Regelwerk ist "1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)-ethan".

Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für chemischen Verbindung: 1-(2-Fluorphenyl-1-(4-fluorphenyl)-2-(1,2,4-triazol-1-yl)-ethanol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für die chemische Verbindung "1-(2-Fluorphenyl-1-(4-fluorphenyl)-2-(1,2,4-triazol-1-yl)-ethanol". Der Name nach Regelwerk ist "1-(2-Fluorphenyl-1-(4-fluorphenyl)-2-(1,2,4-triazol-1-yl)-ethanol".

Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für chemischen Verbindung: Quizalofop

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Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für chemischen Verbindung: Dicofol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für die chemische Verbindung "Dicofol". Der Name nach Regelwerk ist "Dicofol".

Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für chemischen Verbindung: 1-(2-Chlorphenyl)-1-(4-chlorphenyl)-2,2,2-trichlorethanol

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für die chemische Verbindung "1-(2-Chlorphenyl)-1-(4-chlorphenyl)-2,2,2-trichlorethanol". Der Name nach Regelwerk ist "1-(2-Chlorphenyl)-1-(4-chlorphenyl)-2,2,2-trichlorethanol".

Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für chemischen Verbindung: 1-(3,5-Dichlor-2,4-difluorphenyl)-3-(difluorbenzoyl)-harnstoff

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für die chemische Verbindung "1-(3,5-Dichlor-2,4-difluorphenyl)-3-(difluorbenzoyl)-harnstoff". Der Name nach Regelwerk ist "1-(3,5-Dichlor-2,4-difluorphenyl)-3-(difluorbenzoyl)-harnstoff".

Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für chemischen Verbindung: Thiacloprid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands-Höchstmengenverordnung - RHmV)" für die chemische Verbindung "Thiacloprid". Der Name nach Regelwerk ist "Thiacloprid".

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