Dieser Datensatz enthält Informationen zur Grundwassermessstelle 15146 in Rüsselsheim. Die Messgröße ist der Grundwasserstand. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.
Es ist durch neuere Untersuchungen bekannt, das Sekundäreffekte sehr starker solarer Eruptionen (Flares), so genannte 'radio bursts', die Empfangsqualität des 'Global Positioning System' (GPS) negativ beeinflussen. Das vorliegende Langzeitprojekt vergleicht die Flare-Aktivität, repräsentiert durch die permanent zur Verfügung stehenden Röntgenmessungen der NOAA-Satelliten GEOS-11 und -12 (siehe http://www.ut-wetter.fh-wiesbaden.de:8080/space.htm), mit der in Rüsselsheim und Locarno ebenfalls permanent gemessenen Empfangsqualität zweier handelsüblicher GPS-Empfänger. Die Untersuchungsdauer soll den gesamten gerade beginnenden 11-Jahres-Aktivitäts-Zyklus der Sonne umfassen.
Dieser Datensatz enthält Informationen der Luftmessstelle Nr. RuesRug in Rüsselsheim Rugby-Ring. Es werden nur die an der Station erfassten Messwerte der letzten 20 Jahre publiziert. Ältere Daten können auf Anfrage erhalten werden. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.
Bei der Haupttätigkeit der Konsortium Energieversorgung Opel (KEO) , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.he.0945.de7.pf.eu_industrie/680034603_80197528_0) handelt es sich um Verbrennungsanlagen > 50 MW (NACE-Code: 35.30 - Wärme- und Kälteversorgung). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Bei der Haupttätigkeit der Opel Automobile GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.he.0945.de7.pf.eu_industrie/20000004_80038474_0) handelt es sich um Unabhängig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt und von einer Anlage abgeleitet wird, die unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fällt (NACE-Code: 29.10 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Internationale Veterinär-Experten haben für drei Tage Hessen und Rheinland-Pfalz besucht. Das sogenannte EUVET-Team lobte dabei „die schnellen, zielgerichteten Maßnahmen und die länderübergreifende Kooperation“ im Seuchengebiet und betonte: „Das wird ein Marathon-Lauf.“ Nachdem in Hessen und Rheinland-Pfalz erstmals Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt wurden, hat nun das „EU Veterinary Emergency Team“ (EUVET) beide Bundesländer besucht. Ziel der Experten war es, die Lage zu bewerten, bezüglich der aktuellen Maßnahmen zur beraten und Empfehlungen für die Zukunft auszusprechen. Neben dem EUVET-Team um die Veterinärmediziner Dr. Klaus Depner (Deutschland), Dr. Tsviatko Alexandrov (Bulgarien) und Dr. Francesco Feliziani (Italien) begleiteten Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Justus-Liebig-Universität in Gießen sowie Tierseuchenexperten aus verschiedenen Bundesländern die Mission. Ausgehend vom Lagezentrum im hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium (HMLU) in Wiesbaden, besuchten die Experten auf rheinland-pfälzischer Seite die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms, in Hessen stand vor allem der Kreis Groß-Gerau im Fokus. Dort nahmen die EUVET-Vertreter die Krisen-Infrastruktur in Augenschein: Kadaversuche mit Drohnen und Hunden wurde demonstriert, Elektrozäune südlich der vorläufigen Kernzone gemeinsam inspiziert. Verschiedene Disziplinen arbeiten eng zusammen Mittelpunkt des Besuchs war eine kritische Bestandsaufnahme und eine breite Diskussion darüber, auf welchem Wege eine Ausbreitung eingedämmt werden kann. „Per Definition ist die ASP eine grenzübergreifende Seuche“, betonte Dr. Depner. Es gebe nicht die hessische ASP und die rheinland-pfälzische ASP, sondern ein- und dasselbe Seuchengeschehen in der Region. Deshalb sei „die wirklich vorbildliche Zusammenarbeit zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz“ von großer Bedeutung. Lob gab es auch für die ausgeprägte interdisziplinäre Kooperation. „Es ist wichtig, dass hier Tierärzte, Jäger, Wildbiologen, Landwirte und alle weiteren Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen“, hieß es im mündlichen Abschlussbericht des EUVET-Teams, den Dr. Depner im Lagezentrum des HMLU vortrug. EUVET-Mission empfiehlt: Maßnahmen genauso beibehalten In diesem Resümee hieß es auch: „In Hessen wurden nach dem ersten Fall am 15. Juni schnell und zielgerichtet die richtigen Maßnahmen ergriffen. Sie suchen auf höchstem technischen Niveau mit Hunden und Drohnen an den richtigen Stellen, nämlich in den Außenbereichen, um die Grenzen der Seuche zu ermitteln. Dazu sind auch die negativen Funde wichtig. Machen Sie so weiter und suchen geduldig und akribisch. Die Fallzahlen in den engeren Seuchengebieten werden ansteigen, das ist in der ersten Phase eines ASP-Seuchenzugs typisch. Zentrales Ziel ist weiterhin, das exakte Seuchengebiet zu bestimmen. Noch ist die genaue Ausbreitung und die Richtung der Ausbreitung unklar.“ Folglich sei es zum jetzigen Zeitpunkt nicht ratsam, feste Wildzäune zu installieren. Daher wird weiter mit taktischen und temporären Elektrozäunen gearbeitet. Aktuell stehen in Hessen rund 60 Kilometer dieser Zäune. Inzwischen wurden auf hessischer Seite 20 tote Wildschweine positiv auf das ASP-Virus getestet, in Rheinland-Pfalz wurden inzwischen zwei Kadaver positiv beprobt, zudem gibt es zwei Verdachtsfälle. Der bislang älteste positiv getestete Kadaver ist nach Einschätzung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler knapp drei Monate alt (Fundort Nähe Rüsselsheim). So lange könnte die ASP schon in der Region grassieren. Ob der Bereich nahe der Opelrennbahn, wo mehrere positive Kadaver gefunden worden sind, oder das Naturschutzgebiet Kühkopf – mit Funden auf beiden Seiten des Rheins – möglicher Ausgangspunkt des Seuchengeschehens sein könnten, kann noch nicht bestimmt werden. Bei den in Rheinland-Pfalz positiv getesteten Wildschweinen handelte es sich um relativ frisch tote und ein im Sterben befindliches Wildschwein. Bewegung der Wildschweine vermeiden An beiden Stellen sei die Viruslast sehr hoch, betonte das EUVET-Team im mündlichen Abschlussbericht: „Das kann für den Hausschweine-Bestand problematisch werden. Dazu muss kein Wildschwein in den Betrieb gelangen, um das Virus zu verteilen. Der humane Faktor kann ebenfalls schwerwiegend sein. Selbst wenn die Zäune perfekt sind, kann der Mensch das Virus trotzdem verteilen.“ Die Biosicherheit der Betriebe müsse daher weiter intensiv nachgehalten werden. Außerdem gilt es weiterhin, die Bevölkerung zu sensibilisieren: Bleiben Sie auf den Wegen, leinen Sie Ihre Hunde an, melden Sie Funde von Wildschweinkadavern sofort an das örtliche Veterinäramt. Weitere Verhaltenshinweise und Hintergrundinformationen finden Sie hier: Afrikanische Schweinepest (ASP) | landwirtschaft.hessen.de Klimaschutzministerium RLP: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1
Im Landkreis Groß-Gerau ist erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Laut einer Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wurde ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. Der Ausbruch hat auch Auswirkungen in Rheinland-Pfalz. Damit sich die Tierseuche möglichst nicht weiter ausbreitet, wird eine Restriktionszone mit einem Radius von 15 Kilometer eingerichtet. Neben dem Landkreis Groß-Gerau liegen demnach auch der Main-Taunus-Kreis, die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden in dieser Zone. Auf rheinland-pfälzischer Seite sind Teile der Stadt Mainz und Teile des Landkreises Mainz-Bingen betroffen. In dieser Zone wird es per Allgemeinverfügung zunächst zeitlich befristete Einschränkungen bei der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte geben, außer beim Weinbau. Eine detaillierte Ausarbeitung ist in Arbeit. Vornehmlich geht es dabei darum, dass sich Tiere nicht zwischen den Feldfrüchten verstecken können. Auch bei der Jagd wird es zu Einschränkungen kommen, zudem wird voraussichtlich eine Leinenpflicht für Hunde bestehen. „Wir stehen mit den Kolleginnen und Kollegen in Hessen in engem Austausch. Denn wir alle verfolgen das gemeinsame Ziel, die Seuche möglichst einzudämmen. Ein Befall kann neben Tierleid gerade für landwirtschaftliche Betriebe finanzielle Einbußen bedeuten. Denn neben Wildschweinen können sich auch Hausschweine mit dem Virus infizieren. Für andere Tiere und auch für Menschen besteht keine gesundheitliche Gefahr“, so Umweltstaatssekretär Erwin Manz. Mögliche Infektionswege sind beispielsweise das Wegwerfen von mit ASP-infizierten Fleischprodukten entlang von Straßen. Werden diese von Wildschweine gefressen, infizieren sich diese. Infizierte Tiere sterben meist binnen einer Woche, deren Kadaver können für Artgenossen eine Infektionsquelle darstellen. Deshalb müssen, so Manz, Kadaver aus Seuchenschutzgründen schnell beseitigt werden. Zudem wurden Wildschwein-Kadaverspürhunde-Teams ausgebildet, die einsatzbereit sind. Auch indirekt kann die ASP übertragen werden, etwa durch kontaminierte Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder kontaminierte Kleidung. „Jetzt geht es darum festzustellen, wie weit sich die ASP bereits ausgebreitet hat und ob weitere Gebiete betroffen sind. Daher werden in den nächsten Wochen in der Restriktionszone intensive Fallwildsuchen mit Hunden und Drohnen durchgeführt werden“, erklärt Manz. „Die Früherkennung stellt einen wesentlichen Baustein der Tierseuchenbekämpfung dar, denn je früher ein Seuchenfall erkannt wird, desto schneller und wirksamer können Bekämpfungsmaßnahmen greifen“. Auch um die Restriktionszone herum wird das Monitoring auf ASP verstärkt werden, um sicher zu sein, dass dieses Gebiet nicht betroffen ist. „Zur Seuchenprävention und um für den Ernstfall gerüstet zu sein, haben wir seit Jahren ein Bündel an Maßnahmen geschnürt: Unsere Fachleute aus dem Ministerium haben eine detaillierte Handlungsanweisung erarbeitet, in welcher jeder auf einem Blick nachvollziehen kann, was von wem zu tun ist. Dies wird in regelmäßigen Übungen mit Veterinären und anderen Behörden, etwa der Kreisverwaltung, trainiert. Zudem hat das Umweltministerium einen festen sowie einen mobilen Elektro-Zaun eingelagert, wodurch Wanderbewegungen von Wildschweinen verhindert werden sollen“, so Manz. Auch jagdliche Maßnahmen habe das Land zur Vorbeuge von Wildschäden und zur Seuchenprävention ergriffen. Rheinland-Pfalz hat eine sehr hohe Schwarzwilddichte, weshalb Wildschweine, mit Ausnahme von Muttertieren, die Jungtiere führen, ganzjährig bejagt werden dürfen. Eine Fütterung von Wildschweinen ist zudem verboten. Hinweis: Sollten Sie ein totes oder sich auffällig verhaltendes Wildschwein finden, kontaktieren Sie bitte die Kreisverwaltung vor Ort.
Nachbarbundesland Hessen bestätigt ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest / Erreger wurde bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau gefunden / Behörden arbeiten eng zusammen Im Landkreis Groß-Gerau ist erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Samstag, 15. Juni, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. Damit sich die Tierseuche möglichst nicht weiter ausbreitet, wird eine Restriktionszone mit einem Radius von 15 Kilometer eingerichtet. Neben dem Landkreis Groß-Gerau liegen demnach auch der Main-Taunus-Kreis, die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden in dieser Zone. Auf rheinland-pfälzischer Seite sind Teile der Stadt Mainz und Teile des Landkreises Mainz-Bingen betroffen. In dieser Zone wird es per Allgemeinverfügung zunächst zeitlich befristete Einschränkungen bei der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte geben, außer beim Weinbau. Eine detaillierte Ausarbeitung ist in Arbeit. Vornehmlich geht es dabei darum, dass sich Tiere nicht zwischen den Feldfrüchten verstecken können. Auch bei der Jagd wird es zu Einschränkungen kommen, zudem wird voraussichtlich eine Leinenpflicht für Hunde bestehen. „Wir stehen mit den Kolleginnen und Kollegen in Hessen in engem Austausch. Denn wir alle verfolgen das gemeinsame Ziel, die Seuche möglichst einzudämmen. Ein Befall kann neben Tierleid gerade für landwirtschaftliche Betriebe finanzielle Einbußen bedeuten. Denn neben Wildschweinen können sich auch Hausschweine mit dem Virus infizieren. Für andere Tiere und auch für Menschen besteht keine gesundheitliche Gefahr“, so Umweltstaatssekretär Erwin Manz. Mögliche Infektionswege sind beispielsweise das Wegwerfen von mit ASP-infizierten Fleischprodukten entlang von Straßen. Werden diese von Wildschweine gefressen, infizieren sich diese. Infizierte Tiere sterben meist binnen einer Woche, deren Kadaver können für Artgenossen eine Infektionsquelle darstellen. Deshalb müssen, so Manz, Kadaver aus Seuchenschutzgründen schnell beseitigt werden. Zudem wurden Wildschwein-Kadaverspürhunde-Teams ausgebildet, die einsatzbereit sind. Auch indirekt kann die ASP übertragen werden, etwa durch kontaminierte Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder kontaminierte Kleidung. „Jetzt geht es darum festzustellen, wie weit sich die ASP bereits ausgebreitet hat und ob weitere Gebiete betroffen sind. Daher werden in den nächsten Wochen in der Restriktionszone intensive Fallwildsuchen mit Hunden und Drohnen durchgeführt werden“, erklärt Manz. „Die Früherkennung stellt einen wesentlichen Baustein der Tierseuchenbekämpfung dar, denn je früher ein Seuchenfall erkannt wird, desto schneller und wirksamer können Bekämpfungsmaßnahmen greifen“. Auch um die Restriktionszone herum wird das Monitoring auf ASP verstärkt werden, um sicher zu sein, dass dieses Gebiet nicht betroffen ist. „Zur Seuchenprävention und um für den Ernstfall gerüstet zu sein, haben wir seit Jahren ein Bündel an Maßnahmen geschnürt: Unsere Fachleute aus dem Ministerium haben eine detaillierte Handlungsanweisung erarbeitet, in welcher jeder auf einem Blick nachvollziehen kann, was von wem zu tun ist. Dies wird in regelmäßigen Übungen mit Veterinären und anderen Behörden, etwa der Kreisverwaltung, trainiert. Zudem hat das Umweltministerium einen festen sowie einen mobilen Elektro-Zaun eingelagert, wodurch Wanderbewegungen von Wildschweinen verhindert werden sollen“, so Manz. Auch jagdliche Maßnahmen habe das Land zur Vorbeuge von Wildschäden und zur Seuchenprävention ergriffen. Rheinland-Pfalz hat eine sehr hohe Schwarzwilddichte, weshalb Wildschweine, mit Ausnahme von Muttertieren, die Jungtiere führen, ganzjährig bejagt werden dürfen. Eine Fütterung von Wildschweinen ist zudem verboten. Hinweis: Sollten Sie ein totes oder sich auffällig verhaltendes Wildschwein finden, kontaktieren Sie bitte die Kreisverwaltung vor Ort.
Bild: Pixabay Ludwigshafen am Rhein ist die am stärksten versiegelte Stadt Deutschlands. “Rund 67 Prozent des Siedlungsgebiets sind bebaut, betoniert oder asphaltiert”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der VdS Schadenverhütung im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dafür wurde der mittlere Versiegelungsgrad in den Siedlungsgebieten von 134 Städten ausgewertet. Darunter sind die drei Stadtstaaten sowie die zehn einwohnerstärksten Kommunen jedes Bundeslandes. “Hinter Ludwigshafen folgen Mannheim und Rüsselsheim am Main mit 66 Prozent beziehungsweise 65 Prozent. Alle drei Städte haben eine hohe Versiegelungsrate, da große Industrieflächen der chemischen Industrie oder Automobilindustrie innerhalb der Siedlungsgrenzen liegen”, erklärt Asmussen. Den niedrigsten Versiegelungsgrad weist das thüringische Suhl mit rund 30 Prozent auf. Im Vergleich der Bundesländer hat Baden-Württemberg mit 50 Prozent den höchsten Versiegelungsgrad, Brandenburg mit 36 Prozent den niedrigsten. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei rund 44 Prozent. Die zunehmend dichtere Bebauung in Städten ist angesichts der wachsenden Gefahr von Extremwetterereignissen wie Starkregen ein Problem. „Versiegelte Flächen verhindern das Versickern des Regenwassers. Dies kann bei extremen Regenfällen zu Überschwemmungen mit erheblichen Schäden führen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Kommunen sollten deshalb die Starkregengefahr in ihrer Stadt- und Landschaftsplanung stärker berücksichtigen. Auch die Entsiegelung von Flächen muss auf die Tagesordnung.“ In Deutschland regeln das Raumordnungsgesetz und Flächennutzungspläne, welche Flächen bebaut werden dürfen. „Um weiterer Flächenversiegelung vorzubeugen, sollte bei Baugenehmigungen immer eine verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Bei Projekten mit großer Flächenversiegelung sollten ökologische Ausgleichsflächen geschaffen werden“, sagt Asmussen. Eingriffe in Natur und Landschaft könnten so an anderer Stelle kompensiert werden. „Es gibt bereits Konzepte wie das der Schwammstadt, die Städtebau und Starkregenschutz miteinander in Einklang bringen“, so Asmussen. Dazu gehörten auch begrünte Dächer oder zusätzliche Rückhaltebecken, die das Wasser zwischenspeichern. Solche Maßnahmen seien wichtig, um lokalen Überflutungen vorzubeugen. „Die Kanalisationssysteme in den Städten sind nur für bestimmte Wassermengen ausgelegt. Einem extremen Starkregen halten sie in der Regel nicht stand“, sagt Asmussen. So fielen beispielsweise 2014 in Münster bis zu 290 Liter Regen pro Quadratmeter in nur sieben Stunden. Das Kanalisationssystem konnte das Wasser nicht mehr aufnehmen. Die Folge: Münster stand unter Wasser. „Um dem Wasser mehr Raum zum Versickern zu geben, können Spiel- oder Fußballplätze temporär als Überflutungsflächen dienen“, so Asmussen. Auch dies sollte städteplanerisch berücksichtigt werden. Quelle: GDV
Offenlage der Planunterlagen nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 73 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für die Leitungseinführungen in die Umspannanlage Bischofsheim einschließlich der damit verbundenen Änderung der 380-kV Höchstspannungsfreileitung Bischofsheim – Pkt. Griesheim (Bl. 4134) und der 380 – kV Höchstspannungsfreileitung Bischhofsheim – Marxheim (Bl. 4114) auf dem Gebiet der Kommunen Bischofsheim und Rüsselsheim
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 12 |
| Land | 89 |
| Weitere | 8 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 46 |
| Förderprogramm | 9 |
| Infrastruktur | 45 |
| Text | 14 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 93 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 110 |
| Englisch | 88 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Datei | 24 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 72 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 83 |
| Lebewesen und Lebensräume | 110 |
| Luft | 40 |
| Mensch und Umwelt | 109 |
| Wasser | 97 |
| Weitere | 69 |