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s/rbp/LBP/gi

Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen Hamburg

Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021

WFS Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen

Web Map Service (WMS) mit der Darstellung des Einzugsbereiches von Haltestellen des HVV im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich von Regionalbahn (RE/RB), AKN, S-Bahn, U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestelle, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Die Daten basieren auf vom HVV gelieferten Koordinaten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“, Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt

Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.

Taunusstein, Rothehustert / Im Dornbusch, 1. Änderung (XPlanung)

XPlanung Version 6.0 inklusive Sachinformationen (siehe Pflichtenheft Version 1.0 unter https://www.gdi-suedhessen.de/geoportal/#Fachthemen). Bereitgestellt über die Plattform www.gdi- inspireumsetzer.de - Ein Service der GDI-Südhessen. 👉 Downloadlink der XPlanGML-Datei inklusive der externen Referenzen: https://www.gdi-inspireumsetzer.de/store/data/buckets/org/45/c4db3617-69a4-4d51-95dd-b54f75cb5a5c/zip

Anträge der Stadtwerke Barsinghausen GmbH (SWB) auf Bewilligung für eine Grundwasserentnahme zur Antrag auf Bewilligung für eine Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung aus a) dem Wasserwerk (WW) Eckerde und b) der Wassergewinnungsanlage (WGA) „Deisterquellen“ gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH hat bei der Region Hannover mit Antrag vom 30.09.2024 und den konkretisierenden Unterlagen aus Dezember 2025 die Erteilung jeweils einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in Höhe von bis zu 2,2 Mio. m³/a durch die Brunnen für das WW Eckerde und bis zu 1,2 Mio. m³/a für die WGA „Deisterquellen“ jedoch zusammen nicht mehr als insgesamt 2,62 Mio. m³/a für die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Ursprünglich wurde die Wasserversorgung von Barsinghausen ausschließlich über die „Deisterquellen“ betrieben. Die Wasserversorgung wurde durch die gefassten Abflüsse ehemaliger Bergwerksstollen sichergestellt, die durch die Preußische Bergwerksgesellschaft (später Preussag) unterhalten wurden. 1949/50 errichtete die Stadt Barsinghausen das „Zusatzwasserwerk Eckerde“, das ab 1960 erweitert wurde. Im Jahr 1962 übernahm der Landkreis Hannover die bis dahin von der Preussag AG betriebenen Anlagen. 1965/66 gingen diese Anlagen in den neu gegründeten Wasserversorgungsverband Deister über. Die heutige Grundwassergewinnung erfolgt bei der WGA „Deisterquellen“ über 11 Entnahmestandorte, die aus 56 Einzelanlagen bestehen. Dazu gehören Quell- und Sammelschächte sowie gefasste Mundlöcher früherer Stollen, die sich in den Gemarkungen Hohenbostel, Barsinghausen und Egestorf befinden. Die Fassungen sind als passive Anlagen geführt: Das Sicker- bzw. Zwischenabflusswasser wird im Freigefälle erfasst, eine aktive Wasserhebung z.B. mittels Förderpumpen findet nicht statt. Die Grundwassergewinnung über das Wasserwerk Eckerde findet zzt. über sechs Vertikalfilterbrunnen, die in einem quartärzeitlichen Porengrundwasserleiter verfiltert sind, statt. Die Brunnen befinden sich zzt. in den Gemarkungen Leveste und Eckerde und werden, wie auch die WGA „Deisterquellen“ durch die Stadtwerke Barsinghausen GmbH betrieben. Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH versorgen zzt. bis auf den Stadtteil Holtensen vollständig das Stadtgebiet der Stadt Barsinghausen. Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH beliefert in dessen Versorgungsgebiet rund 35.000 Menschen mit Trinkwasser. Zudem wird das örtliche Kleingewerbe, Großgewerbe und die Industrie mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Die öffentliche Wasserversorgung wird zurzeit über eine mit Schreiben vom 18.12.2024 genehmigte Zulassung im vorzeitigen Beginn abgesichert. Für beide Entnahmen gibt es jeweils einen gesonderten Antrag mit den entsprechenden Antragsunterlagen. Diese sind in sog. Heften wie folgt aufgebaut: Wasserwerk Eckerde Heft ECK 1 Erläuterungsbericht Heft ECK 2 Übersichtskarte Heft ECK 3 Lageplan Förderbrunnen Heft ECK 4 Flächen- und Eigentümernachweis Heft ECK 5 Dokumentation der Förderbrunnen Heft ECK 6 Prüfberichte 2025 Heft ECK 7 Wasserbedarfsprognose 2054 Heft ECK 8 Alternativenbetrachtung Heft ECK 9 Hydrogeologisches Gutachten mit Anhang Modellbericht Heft ECK 10 Hydrologisches Gutachten Heft ECK 11 Bodenkundliches Gutachten Heft ECK 12 Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsuntersuchung Heft ECK 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Heft ECK 14 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Oberflächengewässer Heft ECK 15 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Grundwasser Heft ECK 16 UVP-Bericht nach § 16 UVPG Heft ECK 17 Landschaftspflegerischer Begleitplan Heft ECK 18 Konzept zur Beweissicherung Wassergewinnungsanlage „Deisterquellen“ Heft DQ 1 Erläuterungsbericht Heft DQ 2 Übersichtskarte Heft DQ 3 Lageplan Wassergewinnungsanlagen Heft DQ 4 Flächen- und Eigentümernachweis Heft DQ 5 Dokumentation der Wassergewinnungsanlage Heft DQ 6 Prüfberichte 2025 Heft DQ 7 Wasserbedarfsprognose 2054 Heft DQ 8 Alternativenbetrachtung Heft DQ 9 Hydrogeologisches Gutachten mit Anhang Modellbericht Heft DQ 10 Hydrologisches Gutachten Heft DQ 11 Bodenkundliches Gutachten Heft DQ 12 Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsuntersuchung Heft DQ 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Heft DQ 14 Fachbeiträge Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Oberflächengewässer / Grundwasser Heft DQ 15 UVP-Bericht nach § 16 UVPG Heft DQ 16 Landschaftspflegerischer Begleitplan Heft DQ 17 Konzept zur Beweissicherung Aufgrund der von der Stadtwerke Barsinghausen GmbH Ende 2022 vorgelegten Vorhabensbeschreibung wurde gem. § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Eine UVP ist erforderlich. Das Ergebnis wurde für das WW Eckerde mit Datum vom 21.12.2022 und für die WGA „Deisterquellen mit Datum vom 06.12.2022 festgestellt und im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 19.01.2023 bekannt gemacht. Zudem wurde es im UVP-Portal veröffentlicht. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.

IFG-Anfrage: Ausgaben, Bewertung und Dokumentation von Kompensations- und Ökokontomaßnahmen (Kap. 0750)

Ich bitte um Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Kompensationsflächen KFK und Ökokontosflächen ÖEK): Priorität 1 1. Gesamtausgaben Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750) summieren sich die explizit für Kompensations- und Ökokontomaßnahmen deklarierten Titel (52141, 52190, 68241, 70118, 82162, 89360) auf 3.701.000 € für 2025. Führt der SenMVKU eine interne Übersicht der Gesamtausgaben für Kompensationsmaßnahmen über alle Haushaltsstellen hinweg? Falls ja, bitte ich um Zugang zu dieser Übersicht. Falls nein: Fließen weitere Mittel – etwa über Grün Berlin (Titel 68203, 89145) oder Naturschutzpflege (52140) – anteilig in Kompensationsflächen ein? 2. Kosten pro Ökopunkt Ich bitte um Zugang zu internen Kalkulationsunterlagen oder Übersichten zu den Herstellungs- und Pflegekosten pro Ökopunkt (Biotopwertpunkt). 3. Projektdokumentation (Priorität 1) Für folgende Projekte bitte ich um Zugang zu Kostenvoranschlägen, Abrechnungen sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) bzw. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen mit Ökopunktberechnung nach dem Berliner Biotopwertverfahren: 0223 – Döberitzer Grünzug ÖEK_SB_002 – Kienberg/Wuhletal Priorität 2 4. Kassenrest Titel 52190 Im Haushaltsplan 2024/2025 (Kap. 0750, Titel 52190) ist ein Kassenrest von 6.574.097,66 € ausgewiesen, bei einem Jahresansatz von 100.000 € und einem Ist-Wert 2022 von 33.833 €. Ich bitte um Auskunft über die Ursachen dieses Kassenrestes. 5. Ökokonto Im Berliner Geoportal ist die Spalte „zugeordnetes Vorhaben" bei allen ÖEK-Flächen leer. Ich bitte um Zugang zu einer aktuellen Übersicht des Ökokontos mit Stand der gutgeschriebenen und bereits verrechneten Ökopunkte. 6. Überprüfungsverfahren Ich bitte um Zugang zu Verfahrensbeschreibungen und Gutachten zur Überprüfung des Erfolgseintritts von Kompensationsmaßnahmen (Haushaltsplan 2024/2025, Kap. 0750, Titel 54010, lfd. Nr. 5). 7. Projektdokumentation (Priorität 2) Sofern aufbereitete Unterlagen vorliegen, bitte ich um dieselben Unterlagen wie unter Punkt 3 für: 0284 – Ufergestaltung/Grünvernetzung 0202 – Entsiegelung Schulhof 1111 – Rückbau Verkehrsflächen 0224 – Tiergarten (Scheidemannstraße bis Tiergartenstraße)

Antrag auf Umweltinformationen nach UIG Bln – Planfeststellungsunterlagen A100, 16. Bauabschnitt (PFB 2010 und Planänderung 2018)

Sehr geehrte Damen und Herren,   hiermit beantrage ich auf Grundlage des Berliner Umweltinformationsgesetzes (UIG Bln) sowie hilfsweise des Informationsfreiheitsgesetzes Berlin (IFG Bln) Zugang zu folgenden Informationen zum Vorhaben „Neubau der Bundesautobahn A 100, 16. Bauabschnitt, AD Neukölln bis AS Am Treptower Park":   A) Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2010 Sämtliche planfestgestellten und beigestellten Unterlagen (UL 1 bis UL 21), insbesondere: - UL 1: Erläuterungsbericht - UL 7: Lagepläne - UL 8: Höhenpläne und Querschnitte - UL 11.1: Schalltechnische Untersuchung einschließlich aller Anhänge - UL 11.2.2: Tabellen der Fassadenberechnungspunkte (S. 1–143) - UL 12: Landschaftspflegerischer Begleitplan - UL 14: Antragsunterlagen zur Linienbestimmung gemäß § 16 FStrG - UL 17: Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne - UL 19: Wassertechnische Untersuchung - alle weiteren Unterlagen, die im Beschluss vom 29.12.2010 referenziert sind   B) Planänderungsbeschluss vom 20. März 2018 (Verfahren A100-16.BA-IVE-2-2017) Sämtliche Unterlagen des Änderungsverfahrens, insbesondere: - aktualisierter Erläuterungsbericht - aktualisierte Lagepläne der Anschlussstelle Am Treptower Park - schalltechnische Neuberechnung (Antrags- und Änderungsvariante) - lufthygienische Untersuchung (Änderungsvariante) - aktualisierter Landschaftspflegerischer Begleitplan - Unterlagen zur Begründung der Aufgabe der Inanspruchnahme der Grundstücke << Adresse entfernt >>, 18, 20 und 22 - alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie deren Auswertung - die Auslegungsunterlagen, die nach § 27a VwVfG online bereitgestellt wurden   C) Verwaltungsvorgänge zu beiden Verfahren - Schriftwechsel zwischen Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger - behördeninterne Vermerke zur Bewertung von Einwendungen - gerichtliche Schriftsätze und Entscheidungen aus den Verfahren BVerwG 9 A 8.11 bis 9 A 20.11, soweit aktenkundig   Bitte stellen Sie die Unterlagen vorzugsweise elektronisch als PDF zur Verfügung. Eine Bereitstellung per Download-Link ist ausdrücklich willkommen.   Sofern die Bereitstellung mit Kosten über 30 Euro verbunden ist, bitte ich vorab um Mitteilung des voraussichtlichen Aufwands gemäß § 12 UIG Bln, bevor Kosten ausgelöst werden. Ich behalte mir vor, den Antragsumfang dann anzupassen.   Sollten einzelne Unterlagen aus Gründen des Datenschutzes nur teilweise herausgegeben werden können, bitte ich um Schwärzung personenbezogener Daten und Herausgabe der übrigen Inhalte (§ 8 UIG Bln).   Ich weise auf die gesetzliche Bearbeitungsfrist von einem Monat (§ 3 Abs. 3 UIG Bln) hin und bitte um schriftliche Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen.

Untersuchung von Standorten - Grundlagen fuer die Sicherung und Entwicklung von Limikolenbiotopen im Rahmen von Strassenbaumassnahmen

Problemstellung: Die Ausgleichsfaehigkeit einer geplanten Schnellstrasse, die durch avifaunistisch und floristisch wertvolle Gebiete der Weserniederung fuehrt, ist im Rahmen der Planfeststellung zu ueberpruefen und als Ergebnis in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Strassenbauentwurf planfeststellungsfaehig aufzubereiten und einzuarbeiten. Zielsetzung: Ausarbeitung von planfeststellungsfaehigen Angaben/Planunterlagen fuer ein ca. 2500 ha groesses Untersuchungsgebiet ueber die Sicherung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer bestimmte Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die durch die geplante Massnahme betroffen sind. Hypothese: Der durch den geplanten Srassenbau zu erwartende Eingriff in den Landschaftsraum ist gemaess NdsNatG ausgleichbar. Methoden: Auswertung von Biotopkartierungen, Eigenerhebungen; serielle Untersuchungen.

Langfristige Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen bei Straßenbauprojekten

Das Projekt umfasst die Überprüfung der langfristigen Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen von Straßenbauprojekten mit dem Schwerpunkt der Zustands- und Wirkungsanalysen. Verschiedene ältere Maßnahmenkomplexe in unterschiedlichen Biotoptypen und Landschaftsräumen sollen auf ihre Ausgleichsfunktion und ökologische Wirksamkeit im Hinblick auf die im LBP gestellten Ziele überprüft werden. Neben einer Kontrolle der Zielerreichung (Soll-Ist-Vergleich) ist schwerpunktmäßig die Wirkung der Maßnahmen zu untersuchen. Funktionelle Zusammenhänge, Ursachen- und Wirkungsanalyse sowie eine Entwicklungsprognose sollen mittels vegetationskundlicher, faunistischer, landschaftsökologischer und standortkundlicher Untersuchungen ermittelt werden. Ausgehend von den Ergebnissen werden Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die Hinweise für zukünftige Planungen liefern.

Reaktivierung der Doelitzer Wassermuehle (Vorplanung und landschaftspflegerischer Begleitplan)

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