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Der Einfluss des Klimawandels auf die Lage der Brackwasserzone

Der Klimawandel ist ein globales Phänomen. Erhöhte Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre führen zu globalen Veränderungen des Klimas. Auf lokaler Ebene können Betroffenheiten entstehen. Es ist eine besondere Herausforderung, ausgehend von globalen Klimaveränderungen auf lokale Folgen, z. B. für die Wasserstraßen, zu schließen. In KLIWAS1 wird mit Hilfe einer Kette von Modellen das Klimaänderungssignal Schritt für Schritt auf kleinere räumliche Skalen übertragen. Am Anfang stehen verschiedene Emissionsszenarien die mögliche Zukünfte beschreiben. Ausgehend von diesen Emissionsszenarien wird der Klimawandel über globale Klimamodelle, regionale Klimamodelle und Abflussmodelle bis hin zu den Wirkmodellen bis zur lokalen Ebene der Wasserstraße transferiert. Kein Modell in dieser Kette repräsentiert die Natur perfekt. Die Ergebnisse jedes Modells basieren auf Annahmen und sind mit Unsicherheiten behaftet. Im Verlauf der Modellkette summieren sich die Unsicherheiten auf. Am Ende der Modellkette ist die Bandbreite der möglichen Folgen eines Klimawandels auf lokaler Ebene sehr groß. Für die deutschen Küstengebiete der Nord- und Ostsee einschließlich der Ästuare ist es aufgrund dieser Unsicherheiten schwierig, konkrete Aussagen zu den lokalen Auswirkungen und möglichen Betroffenheiten zu machen. Eine Möglichkeit mit diesen Unsicherheiten umzugehen sind Sensitivitätsstudien. Die wichtigsten physikalischen Parameter im Ästuar sind Wasserstand, Strömungsgeschwindigkeit, Salzgehalt, Temperatur und Schwebstoffgehalt. Wie sich diese Parameter in einem Ästuar entwickeln, ist abhängig von den Randbedingungen. Die Randbedingungen werden durch die Haupteinflussfaktoren Meeresspiegel in der Nordsee, Abfluss, Wind und Topographie bestimmt, die sich direkt oder indirekt durch die Folgen eines Klimawandels verändern können. Für die Sensitivitätsstudien werden die genannten Haupteinflussfaktoren, die die Randbedingungen dieser Studien bilden, einzeln und in Kombination variiert. Auf diese Weise können Aussagen darüber getroffen werden, wie sich im Ästuar Wasserstand, Strömung, Salzgehalt und Schwebstoffe an die veränderten Randbedingungen (Folgen des Klimawandels) anpassen. Dadurch ist es möglich, festzustellen, unter welchen Bedingungen ein Schwellenwert überschritten wird, der eine Betroffenheit auslöst. Gleichzeitig tragen diese Szenarien zum Prozessverständnis des physikalischen Systems Ästuar bei. Sensitivitätsstudien liefern klare Wenn-Dann-Aussagen. Für eine zeitliche Zuordnung können die Ergebnisse der Sensitivitätsstudien über die jeweils verwendeten Haupteinflussfaktoren mit den aktuellen Klimaszenarien in Beziehung gesetzt werden. (Text gekürzt)

Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Wasserstraßen und die Schifffahrt werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG ), Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung ( WaStrBAV ), Schleusenbetriebsverordnung, Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum ( StrandschutzwerkSicherungsV ), Dünenschutzverordnung Wangerooge ( DünenSchV ), Nord-Ostsee-Kanal Gefahrenabwehrverordnung ( NOK-GefAbwV ), Binnenschiffspersonalverordnung ( BinSchPersV ), Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ( BinSchAufgG ), Rheinschiffspersonalverordnung ( RheinSchPersV ), Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen ( RheinLotsO ), Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung ( BinSchSprFunkV ), Binnenschiffsuntersuchungsordnung ( BinSchUO ), Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ), Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ( RheinSchPV ), Moselschifffahrtspolizeiverordnung ( MoselSchPV ), Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz ( BinSchAbfÜbkAG ), Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung ( BinSchAbgasV ), Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung ( KlFzKV-BinSch ), Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ( BinSchSportbootVermV ), Wasserskiverordnung ( WasSkiV ), Donauschifffahrtspolizeiverordnung ( DonauSchPV-Donauschifffahrtspolizeiverordnung ), Talsperrenverordnung ( TspV ), Binnenschiffseichordnung ( BinSchEO ), Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken ( SchRG ), Schiffsregisterordnung ( SchRegO ), Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung ( BinSchZV ), Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ( SeeSchStrO ), Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung ( EmsSchEV ), Schifffahrtsordnung Emsmündung ( EmsSchO ), Sperr- und Warngebietverordnung ( SperrWarnGebV ), Seeaufgabengesetz ( SeeAufgG ), Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See ( SeeStrOV ), See-Sportbootverordnung ( See-SpbootV ), Seelotsgesetz ( SeeLG ), Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung ( SeeLAuFV ), Seelotseignungsverordnung ( SeeLotsEigV ), Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere ( SeelotRevierV ), Ems-Lotsverordnung ( Ems-LV ), Weser/Jade-Lotsverordnung ( Weser/Jade-LV ), Elbe-Lotsverordnung ( Elbe-LV ), NOK -Lotsverordnung ( NOK-LV , Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung ( WIROST-LV ), Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebiets "Helgoländer Felssockel" ( HgFSNatSchV ), Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung ( OstseeSHNSGBefV ), Nordsee-Befahrensverordnung ( NPNordSBefV ), Befahrensregelung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern ( NPBefVMVK ), See-Umweltverhaltensverordnung ( SeeUmwVerhV ), See-Datenübermittlung-Durchführungsverordnung ( See-DatenÜbermittDV ), Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ), Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz ( SUG ), Flaggenrechtsgesetz ( FlaggRG ), Flaggenrechtsverordnung ( FlRV ), Seeleute-Befähigungsverordnung ( See-BV ), See-Eigensicherungsverordnung ( SeeEigensichV ), Schiffssicherheitsverordnung ( SchSV ), Schiffsausrüstungsverordnung ( SchAusrV ), Bundesberggesetz ( BBergG ), Seeanlagengesetz ( SeeAnlG ), Seeanlagenverordnung ( SeeAnlV ), Raumordnungsgesetz ( ROG ), Windenergie-auf-See-Gesetz in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung, soweit Verfahren nach Teil 4 Abschnitt 1 und 2 und Teil 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ( WindSeeG ) betroffen sind, Ölschadengesetz ( ÖlSG ), Seeversicherungsnachweisgesetz ( SeeVersNachwG ), Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungs-Verordnung ( ÖlPflichtVersBeschV ), Seeversicherungsnachweisverordnung ( SeeVersNachwV ), Schiffssicherheitsgesetz ( SchSG ), Schiffssicherheitsverordnung ( SchSV ), MARPOL -Gesetz ( IntMeerSchÜbk1973G ), Ballastwasser-Gesetz ( BallastWG ), Verordnung ( EU ) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG ( ABl. L 330 vom 10.12.2013, Seite 1) in der jeweils geltenden Fassung, Seearbeitsgesetz ( SeeArbG ), Maritime-Medizin-Verordnung ( MariMedV ), See-Unterkunftsverordnung ( SeeUnterkunftsV ), EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz ( EU-FahrgRSchG ), Sportseeschifferscheinverordnung ( SportSeeSchiffV ). Stand: 02. April 2025

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2019 für den Landkreis Wesermarsch

Der Landkreis Wesermarsch hat als Träger der Regionalplanung für das Kreisgebiet ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) nach ROG und NROG aufzustellen. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 24.06.2013 sowie der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 29.11.2013 wurde die Neuaufstellung des RROPs eingeleitet. In den Jahren 2013-2017 wurden verschiedene Fachkonzepte teilweise unter Beteiligung der Kreispolitik, Fachämtern, Trägern öffentlicher Belangen sowie der Öffentlichkeit erstellt. Darunter fallen beispielsweise der landwirtschaftliche Fachbeitrag von 2017, der die Belange der Landwirtschaft gegenüber der Raumordnung aufzeigt oder aber der Landschaftsrahmenplan von 2016, dessen fachgutachterlichen Aussagen nach Abwägung in einen ersten Entwurf des RROPs eingeflossen sind. Im Jahr 2018 fand ein ersten vollumfängliches Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2-3 NROG im Zeitraum vom 23.04.2018 bis zum 02.07.2018 statt. Nach fachlicher Bewertung der eingegangen Stellungnahmen wurde der Entwurf angepasst, so dass ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig wurde. Dieses zweite vollumfängliche Beteiligungsverfahren fand im Zeitraum 27.03.2019 bis zum 13.05.2019 statt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 NROG ist mit den Trägern öffentlicher Belange über die fristgerecht eingegangen Stellungnahmen eine Erörterung durchzuführen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 kann zum Erörterungstermin die Öffentlichkeit ebenfalls eingeladen werden. Am 26./27.06.2019 fand daher ein öffentlicher Erörterungstermin statt. Am 16.12.2019 wurde das neue RROP durch den Kreistag als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.05.2020 erfolgte die Rechtskraft des neuen RROP. Das Raumordnungsprogramm ist über den Metroplplaner einsehbar und steht im INSPIRE Datenmodell PLU / Planned Land Use / Geplante Bodennutzung per Dienst bereit.

Fortschreibung Braunkohlenplan Tagebau Nochten (Region Oberlausitz-Niederschlesien)

Verfahrensstand Titel: Fortschreibung zum Braunkohlenplan Tagebau Nochten Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007 Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008 Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009 Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010 Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011 Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG vom 07.11.2011 bis 20.01.2012 Erörterung vom 11. bis 13.12.2012 in Schleife Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweise und Anregungen am 01.07.2013 Satzungsbeschluss am 01.10.2013 Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 05.03.2014 Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 02.04.2014 In Kraft getreten am 15.05.2014 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 20 des Sächsischen Amtsblattes vom 15.05.2014, S. 276)

Dynamik, Variabilität und bioklimatische Effekte von niedrigen Wolken im westlichen Zentralafrika

Niedrige Wolken sind Schlüsselbestandteile vieler Klimazonen, aber in numerischen Modellen oft nicht gut dargestellt und schwer zu beobachten. Kürzlich wurde gezeigt, dass sich während der Haupttrockensaison im Juni und September im westlichen Zentralafrika eine ausgedehnte niedrige Wolkenbedeckung (engl. „low cloud cover“, LCC) entwickelt. Eine derart wolkige Haupttrockenzeit ist in den feuchten Tropen einzigartig und erklärt wahrscheinlich die dichtesten immergrünen Wälder in der Region. Da paläoklimatische Studien auf eine Instabilität hinweisen, kann jede Verringerung des LCC aufgrund des Klimawandels einen Kipppunkt für die Waldbedeckung darstellen. Daher besteht ein dringender Bedarf, das Auftreten, die Variabilität und die bioklimatischen Auswirkungen des LCC in westlichen Zentralafrika besser zu verstehen.Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Konsortium aus französischen, deutschen und gabunischen Partnern aufgebaut, zu dem Meteorologen, Klimatologen und Experten für Fernerkundung und Waldökologie gehören. Die meteorologischen Prozesse, welche die Bildung und Auflösung der LCC im Tagesgang steuern, werden anhand von zwei Ozean-Land-Transekten auf der Grundlage einer synergistischen Analyse von historischen In-situ Beobachtungen, von Daten einer Feldkampagne und anhand von atmosphärischen Modellsimulationen untersucht. Die Ergebnisse werden mit einem kürzlich entwickelten konzeptionellen Modell für LCC im südlichen Westafrika verglichen.Die intrasaisonale bis interannuale Variabilität des LCC wird durch die Analyse von In-Situ-Langzeitdaten und Satellitenschätzungen quantifiziert. Unterschiede im Jahresgang des LCC (d.h. jahreszeitlicher Beginn und Rückzug, wolkenarme Tage) und die Ausdehnung ins Inland werden dokumentiert. Ansätze, die auf Wettertypen und äquatorialen Wellen basieren, werden verwendet, um intrasaisonale Variationen des LCC zu verstehen. Die Auswirkungen lokaler und regionaler Meeresoberflächentemperaturen auf die LCC-Entwicklung und ihre Jahr-zu-Jahr Variabilität werden bewertet, wobei statistische Analysen und spezielle Sensitivitätsversuche mit einem regionalen Klimamodell verknüpft werden.Schließlich wird der Einfluss von LCC auf die Licht- und Wasserverfügbarkeit bzw. die Waldfunktion anhand von In-Situ-Messungen untersucht. Die Ergebnisse werden mit Messungen aus der nördlichen Republik Kongo, wo die Trockenzeit sonnig ist, sowie mit einem einfachen Wasserhaushaltsmodells, das an die Region angepasst ist, verglichen. Die Wasserhaushaltsanalysen sollen die Kompensations- oder Verstärkungseffekte von Regen im Vergleich zur potenziellen Evapotranspiration, beide moduliert durch die LCC, auf das Wasserdefizit aufzeigen.Die Ergebnisse von DYVALOCCA werden zum ersten konzeptionellen Modell für Wolkenbildung und -auflösung im westlichen Zentralafrika führen und eine Hilfestellung für die Bewertung von Klimawandel-Simulationen mit Blick auf potentielle Kipppunkte für die immergrünen Regenwälder in der Region geben.

Zuckerrübe der Zukunft: Modell- und datenbasierte Ertragsszenarien für eine klimaangepasste Selektion in der Züchtung

Das Projekt soll untersuchen, welche Ertragsszenarien aus der gegenwärtigen Bandbreite an Klimaszenarien folgen und welche pflanzenzüchterischen Anpassungsmaßnahmen, beispielsweise eine angepasste Standortwahl oder die Integration von indirekten Selektionsmerkmalen, geeignet sind, negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Dies dient direkt der Entscheidungsfindung in der Zuckerrübenzüchtung, um hier besser auf zukünftige Klimaänderungen reagieren zu können. Methodisch wird dabei auf einer bisher kaum eingesetzten Kombination von Phänotypisierungstechnik im Feldversuch, modellgestützter Analyse und Interpretation der Phänotypisierungsdaten sowie Szenarienrechnungen unter Einbeziehung von relevanten Klimaszenarien gesetzt. State-of-the-art Ensembles regionaler Klimamodelle werden zur Evaluierung der Effekte des Klimawandels eingesetzt. Der räumliche Fokus des Projektes liegt auf den für Deutschland relevanten Anbau- und Zuchtgebieten in Mitteleuropa. Es wird ausschließlich der heutige und zukünftige mit dem Klimawandel assoziierte abiotische Stress betrachtet.

Risiken und Resilienz hydrologischer Extreme in städtisch-ländlichen Gebieten im südlichen Afrika - Co-Produktion von Wasser- und Klimadienstleistungen für ein angepasstes und nachhaltiges Risikomanagement, Teilprojekt 2

Zuckerrübe der Zukunft: Modell- und datenbasierte Ertragsszenarien für eine klimaangepasste Selektion in der Züchtung, Teilprojekt B

Das Projekt soll untersuchen, welche Ertragsszenarien aus der gegenwärtigen Bandbreite an Klimaszenarien folgen und welche pflanzenzüchterischen Anpassungsmaßnahmen, beispielsweise eine angepasste Standortwahl oder die Integration von indirekten Selektionsmerkmalen, geeignet sind, negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Dies dient direkt der Entscheidungsfindung in der Zuckerrübenzüchtung, um hier besser auf zukünftige Klimaänderungen reagieren zu können. Methodisch wird dabei auf einer bisher kaum eingesetzten Kombination von Phänotypisierungstechnik im Feldversuch, modellgestützter Analyse und Interpretation der Phänotypisierungsdaten sowie Szenarienrechnungen unter Einbeziehung von relevanten Klimaszenarien gesetzt. State-of-the-art Ensembles regionaler Klimamodelle werden zur Evaluierung der Effekte des Klimawandels eingesetzt. Der räumliche Fokus des Projektes liegt auf den für Deutschland relevanten Anbau- und Zuchtgebieten in Mitteleuropa. Es wird ausschließlich der heutige und zukünftige mit dem Klimawandel assoziierte abiotische Stress betrachtet.

Aktualisierung der Datenbasis für die Anpassung an den Klimawandel in Deutschland, Teilprojekt 1: Koordination und Optimierung der Modellkonfiguration (DWD)

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