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Bebauungsplan Bramfeld 12 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12 vom 18. Mai 1965 (HmbGVBl. S. 94) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855, 2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände (historisch)

Die Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) flurstücksbezogen abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Maßgeblich für die Verbandsgebietsgrenzen sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt erstmals am 1. November des jeweiligen Jahres und danach jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Folgende Einschränkungen gelten für den Datensatz GUV-Grenzen 2014. Die Landesgrenze Brandenburgs ist in diesem Datensatz nicht berücksichtigt. Die enthaltenen Polygone reichen wie die zu Grunde liegenden Einzugsgebiete über die Landesgrenze hinaus. Die außerhalb Brandenburgs liegenden Flächen gehören nicht zu den Verbandsgebieten. Der Abgleich mit der flurstücksgenauen Landesgrenze erfolgte zum gesetzlichen Stichtag und liegt den Verbänden in Form einer Flurstücksliste vor. Die Daten der GUV-Grenzen 2014 und 2015 können auf Nachfrage beim Datenherrn angefordert werden. Datensatz; Genutzte Einzugsgebietsdaten; Genutzte Liegenschaftsdaten GUV Grenzen 2016; ezg25.shp Version 4.0; ALKIS Stand 01.06.2015 GUV-Grenzen 2017; ezg25.shp Version 4.1; ALKIS Stand 01.06.2016 GUV-Grenzen 2018; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand 01.06.2017 GUV-Grenzen 2019; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand 01.06.2018 GUV-Grenzen 2020; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2019 GUV-Grenzen 2021; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2020 GUV-Grenzen 2022; ezg25.shp Version 4.2; ALKIS Stand: 01.06.2021 GUV-Grenzen 2023; ezg25.shp Version 4.3; ALKIS Stand: 01.06.2022 GUV-Grenzen 2024; ezg25 shp Version 4.3; ALKIS Stand: 01.06.2023

Bebauungsplan Eißendorf 30 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Eißendorf 10 vom 19. Oktober 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 204) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Parkanlage" auf den Flurstücken 1045, 1046 und 2304 sowie auf Teilen des Flurstücks 1047 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) in die Festsetzung "Spielplatz" geändert.

Bebauungsplan Bergedorf 35 1. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 176) werden folgende Vorschriften angefügt: "4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße mit Ausnahme des Flurstücks 4009 sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 5. Kerngebiete, in denen die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, werden als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."

Bebauungsplan Barmbek-Nord 23 Hamburg

Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 23 für den Geltungsbereich zwischen Bramfelder Straße, Habichtstraße, Dieselstraße und Bahn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 426) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bramfelder Straße - Habichtstraße - Dieselstraße - über das Flurstück 2334, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 6564 der Gemarkung Barmbek - Bahnanlagen.

Teilbebauungsplan TB 51 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Neustadt, Ortsteil: 107, Planbezirk: Hohe Bleichen

Bebauungsplan Wilhelmsburg 30 Hamburg

Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 30 für den Geltungsbereich Wilhelmsburger Reichsstraße - Grenze der Gemarkung Wilhelmsburg - über die Flurstücke 6515 (Georgswerder Bogen), 6514 und 6528 (Bundesautobahn), Ostgrenze des Flurstücks 621 - über die Flurstücke 621, 623, 627, 626, 625, 1306 (Niedergeorgswerder Deich), 616, 615, 614, 610 (Kleingartenweg), 610 (Niedernkamp), 593, 599, 6oo und 610 (Niedernkamp), Südgrenze des Flurstücks 610 (Niedernkamp), Ostgrenze des Flurstücks 601 (Hövelwetternweg), über die Flurstücke 601, 951, 930, 580 bis 577, 4657 und 4656, Westgrenzen der Flurstücke 4656 und 5779 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.

INSPIRE ST Adressen Hauskoordinaten

INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Adressen für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten der Hauskoordinaten abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert.

Bebauungsplan Hamm 1 - Borgfelde 11 Hamburg

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamm, unmittelbar nördlich der U-Bahn-Haltestelle „Burgstraße“. Es wird südlich begrenzt durch die Hammer Landstraße und im Osten durch den Sievekingdamm sowie die Schwarze Straße. Im Westen schließt das Plangebiet ab mit der Grünfläche entlang der Hohen Landwehr, im Südwesten dehnt es sich bis zur Burgstraße aus. Der Norden des Plangebietes wird begrenzt durch die nördlich an das Schulgrundstück (Flurstück 28) angrenzende Wohnbebauung. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von 43.900 m² die Flurstücke 28 (Schulgrundstück), 1444 (heute Sportzentrum HT16), 971 und 1687 (Grünfläche, tlw. Stellplatzfläche) sowie 31, 1090, 1821, 1794 tlw. (Straßenverkehrsflächen).

Bebauungsplan Bramfeld 71 Hamburg

Das Plangebiet liegt westlich der Bramfelder Chaussee und östlich der Siedlung am Teerosenweg und am Buschrosenweg und umfasst bisher gewerblich oder als Stellplätze genutzte Flächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2534, 2616, 5026, 5031, 5034, 5309, 6078, 8673, 8775, 10200, und 10201 sowie Teile der Flurstücke 9267 (Moosrosenweg) und 9662 (Bramfelder Chaussee).

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