Der Bebauungsplan Othmarschen 2 für den Geltungsbereich West- und Nordgrenzen des Flurstücks 323 sowie Westgrenze des Flurstücks 296 der Gemarkung Klein Flottbek-Holztwiete - Nordgrenzen der Flurstücke 246 und 245 sowie Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 244 der Gemar kung Klein Flottbek - Albertiweg - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 261 sowie Nordgrenze des Flurstücks 262 der Gemarkung Othmarschen - Kreetkamp - Parkstraße- Elbchaussee - Ostgrenze des Flurstücks 311 der Gemarkung Klein Flottbek - Unterelbe (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Othmarschen 6 für den Geltungsbereich Schulberg - Elbchaussee - Lüdemanns Weg - Unterelbe (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
Im Norden durch südliche Grenze Flurstücke 8316 und 7912 der Gemarkung Schnelsen (Süntelstraße und Pinneberger Straße) im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks Flurstück 8510 (Holsteiner Chaussee), die südliche Grenze des Flurstücks 8894 (Hogenfelder Kamp) und durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 8891 und 8690 der Gemarkung Schnelsen.
Darstellung der Lage der IED-Betriebe des Saarlandes (zugeordnet zu den Betrachtungsräumen nach WRRL) von denen bei Überschwemmung eine störfallbedingte Verunreinigung ausgehen kann. Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Attribute: GEWAESSER: Gewässername BETRIEB: Name des Betriebes GEMEINDE: Gemeindenamen GEMARKUNG: Name der Gemarkung GEWKZ: Gewässerkennziffer
Hochwasserschutzeinrichtung - Damm, linienhaft (an der Blies) Attribute: NUMMER: Nummer SHAPENAME: Name GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer
Die Quartärkarte zeigt die Verbreitung quartärer Ablagerungen und periglazialer Lagen über präquartärem Untergrund im Saarland. Die Karte wurde auf Grundlage der BÜK 100 und geologischer Karten entwickelt. Attributfelder: WERT = Kurzbezeichnung der Legendeneinheiten Die Legendeneinheiten werden im Erläuterungstext zur Quartärkarte ausführlich beschrieben. Daten wurden ins GDZ importiert und dort als Werte der Multifeatureklasse Boden Substrat modelliert, die sich zusammen setzt aus der flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_gysub, der punkthaften Featureklasse GDZ2010.P_gysub und der Businesstabelle mit den Werten (GDZ2010.gysub); anschließend wurden die Flächen aus der GDZ2010.A_gysub mit Werten für den Parameter Substrat Quartärkarte für den Betrachtungsraum Saarland exportiert in die Filegeodatabase GDZ_GDB. Attributbeschreibung s. Zugriff URL.
Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 29/Tonndorf 28/Wandsbek 68 vom 19. Februar 1996 (HmbGVBl. S. 24), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 510), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügten "Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 29/Tonndorf 28/Wandsbek 68" werden dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 Nummer 5 werden folgende Sätze angefügt: "In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Aus-nahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern."
Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 7 vom 21. Oktober 1963 (HmbGVBl. S. 191), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: "5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt."
Der Bebauungsplan Lurup 27 für den Geltungsbereich zwischen Böttcherkamp, Binsenort, Bahnanlagen und Luruper Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böttcherkamp - Binsenort - Flaßbarg - über das Flurstück 2869, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Osdorf -Luckmoor - über die Flurstücke 1364 und 1363, Ostgrenzen der Flurstücke 1363 und 1580, Nordgrenze des Flurstücks 302, über das Flurstück 302, Nordgrenze des Flurstücks 1422 der Gemarkung Lurup - Luruper Hauptstraße - Flurstraße.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 390 |
| Kommune | 285 |
| Land | 3441 |
| Wirtschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 3 |
| unbekannt | 3441 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 17 |
| offen | 3411 |
| unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3443 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 87 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 3058 |
| Keine | 8 |
| Webdienst | 3247 |
| Webseite | 3382 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 129 |
| Lebewesen und Lebensräume | 563 |
| Luft | 82 |
| Mensch und Umwelt | 3439 |
| Wasser | 70 |
| Weitere | 3444 |