Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 6 vom 3. März 1964 (HmbGVBl. S. 54), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 6" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 5 bleibt insoweit unberührt."
Der Bebauungsplan Rissen 5 für den Geltungsbereich Rissener Landstraße - Westgrenze des Flurstücks 573 der Gemarkung Rissen - Sülldorfer Landstraße - Achtern Sand- Bahnanlagen - Ostgrenze des Flurstücks 2466 der Gemarkung Rissen -Sülldorfer Landstraße - Ortwinstieg - Buschredder - Rissener Busch (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan St. Pauli 6 für das Plangebiet Neuer Pferdemarkt-Schanzenstraße-Lagerstraße-Sternstraße-Neuer Kamp (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 108) wird festgestellt.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) ALKIS - Hausumringe Land Bremen stellt georeferenzierte Gebäudeadressen aus ALKIS für die Freie Hansestadt Bremen (FHB) bereit.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20 vom 29. März 1968 (HmbGVBl. S. 62), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 vom 27. April 19S2 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54': wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des Flurstücks der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt." 2.2 Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit "A" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" aufgehoben. 6.2 Auf den mit "B" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" und die Festsetzung "Reihenhäuser" aufgehoben. 6.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Woh- nungen" aufgehoben und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht."
Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.
Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug von Am Leuchtturm bis Rissener Ufer
Das Plangebiet liegt westlich der Bramfelder Chaussee und östlich der Siedlung am Teerosenweg und am Buschrosenweg und umfasst bisher gewerblich oder als Stellplätze genutzte Flächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2534, 2616, 5026, 5031, 5034, 5309, 6078, 8673, 8775, 10200, und 10201 sowie Teile der Flurstücke 9267 (Moosrosenweg) und 9662 (Bramfelder Chaussee).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 55 für den Geltungsbereich zwischen Ottenser Friedhof und Fischers Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 4818 (alt 1197) - Fischers Allee - Südgrenze des Flurstücks 4821 (alt 1197) der Gemarkung Ottensen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1336 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 314 |
| Land | 4374 |
| Wirtschaft | 13 |
| Wissenschaft | 53 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 4 |
| Chemische Verbindung | 21 |
| Daten und Messstellen | 356 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 634 |
| Gesetzestext | 11 |
| Infrastruktur | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Taxon | 12 |
| Text | 547 |
| Umweltprüfung | 10 |
| unbekannt | 3754 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 764 |
| offen | 4472 |
| unbekannt | 89 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 5141 |
| Englisch | 313 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 436 |
| Bild | 68 |
| Datei | 112 |
| Dokument | 3535 |
| Keine | 660 |
| Unbekannt | 32 |
| Webdienst | 3258 |
| Webseite | 4099 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1065 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2388 |
| Luft | 818 |
| Mensch und Umwelt | 5289 |
| Wasser | 1218 |
| Weitere | 5271 |