Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021
Der Datensatz enthält die Lage der Fahrradabstellanlagen an Schnellbahnhaltestellen im Hamburger Stadtgebiet. Für jede Abstellanlage wird die Anzahl der öffentlichen Stellplätze (überdacht und nicht überdacht) und, wenn vorhanden, die Anzahl der abschließbaren Mietplätze angegeben.
Berichte der Behörden und Ämter über Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen. Sie beinhalten die von den Behörden und Ämtern sowie den direkten hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen (öffentlichen Unternehmen) aus ihrem Zuständigkeitsbereich angenommenen privaten Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen ab 5.000 Euro im Einzelwert und die von bestimmten hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich geleisteten Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen ab 2.500 Euro im Einzelwert.
Untersuchung des Artenspektrums (insbesondere Massenarten und groessere Formen) in Kleingewaessern, Ried- und Moorgebieten in Abhaengigkeit von der Jahreszeit. Ca. 1 mal monatlich werden Proben entnommen; zum Teil erfolgt die Untersuchung an Ort und Stelle, zum Teil wird die Probe am umgekehrten Mikroskop ausgezaehlt. Fuer Benthosarten erfolgt die Auswertung am aufrechten Mikroskop. Es wurde eine Artendokumentation von ca. 140 Arten angelegt. Ca. 60 Prozent der Arten kommen auch im Bodensee vor.
Untersuchung von Leistungsverhalten, Wirtschaftlichkeit und Abgasemissionen zweier Personenkraftwagen mit Dieselmotoren sowie eines Nutzfahrzeugdieselmotors beim Betrieb mit verschiedenen Mischungen aus Dieselkraftstoff und Rapsmethylester
Zur Verbesserung der Grundwasserverhaeltnisse im Hessischen Ried sind verschiedene Massnahmen technisch moeglich und teilweise in Ansaetzen verwirklicht. Ziel dieser Untersuchung ist, die fuer wirtschaftlich-technische Nutzen-Kosten-Vergleiche und -Optimierungen notwendigen hydrologischen Grundlagen zu erarbeiten. Dazu sind zunaechst wahrscheinlichkeitstheoretisch belegte Aussagen ueber die insgesamt in dem Odenwald-Vorfluter zur Verfuegung stehenden Wassermengen zu erarbeiten. Dann soll ein Niederschlag-Abfluss-Modell erstellt werden, das unter Beruecksichtigung ortsvariabler qualitaetsbedingter Mindestabfluesse und Entnahmen fuer die Versickerung die Simulation des Abflusses und der Beaufschlagung der Versickerungseinrichtungen fuer verschiedene Systemvarianten gestattet. Auf diese Weise koennen verschiedene Standorte, Versickerungssysteme und Betriebsweisen bezueglich ihrer Effektivitaet und Wirtschaftlichkeit verglichen und langfristige Aussagenueber die Absolutwerte der Grundwasseranreicherungsmengen erhalten werden.
Der Genehmigungsinhaber einer kerntechnischen Anlage ist laut "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)" für die Überwachung und Bilanzierung von Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus seiner Anlage nach Art und Höhe der Radioaktivität verantwortlich. Darüber hinaus hat er Messungen in der Umgebung seiner Anlage (Immissionsüberwachung) durchzuführen. Unabhängig von den vom Betreiber durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erfolgen Kontrollen in der Umgebung durch unabhängige/amtliche Meßstellen mittels eigener Überwachungsprogramme. In diesen Programmen sind Probeentnahme- und Meßorte,Kontrollmedien sowie Meß- und Probeentnahmeintervalle festgelegt. Die Ergebnisse der Überwachung werden in Quartals- und Jahresberichten dokumentiert und der zuständigen Aufsichtbehörde übergeben.
Origin | Count |
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Bund | 202 |
Kommune | 2 |
Land | 30 |
Wissenschaft | 1 |
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