Der Stoffaustausch zwischen Pilz und Pflanze stellt eine Hauptfunktion der Ektomykorrhizasymbiose dar. Wie er ermöglicht und kontrolliert wird soll im Rahmen dieses Projekts am Beispiel des Stickstoffs untersucht werden. Für den Pilz ergibt sich in der Symbiose die Notwendigkeit, die jeweilige Umgebung zu unterscheiden, da beispielsweise Aminosäuren von den Bodenhyphen aufgenommen und dann von den Hyphen des Hartigschen Netzes an die Pflanze abgegeben werden. Beide Hyhentypen unterscheiden sich in ihrem Stickstoffversorgungsstatus. Während dieser für Bodenhyphen niedrig ist, ist er in den Hyphen des symbiontischen Organs hoch, wie von uns anhand der Expression eines stickstoffabhängig regulierten Aminosäuretransportergens gezeigt wurde. In dem vorgeschlagenen Projekt soll daher unsere Hypothese, dass der durch Glutamin regulierte Stickstoffstatus der Hyphen ein wichtiges Element zur Steuerung der Aminosäureaufnahme bzw. -Abgabe in Ektomykorrhizapilzen ist, überprüft werden. Dazu soll die Glutaminsynthetase von Amanita muscaria mittels Antisense-RNA Technik inaktiviert werden, um so in den Hyphen des Pilz/Pflanze-Interfaces einen Stickstoffmangel zu simulieren. Anschließend soll die Auswirkung dieser Mutation auf die Stickstoffversorgung mykorrhizierter Pflanzen untersucht werden.
Im Projekt soll der Einfluß oxydativer Exoenzyme von Pilzen und Mykorrhizen auf den Auf- und Abbau der organischen Bodensubstanz charakterisiert werden. Über die gesamte Dauer des SPP sind zwei Arbeitsetappen geplant. Zuerst werden Primer zum molekularbiologischen Nachweis von Boden- und Mykorrhizapilzen mit Laccase-Genen und zur Analyse der Expression dieser Gene in Böden entwickelt. Um die bodenökologische Aussagekraft der Methode zu gewährleisten, werden Protokolle zur Extraktion von DNA und mRNA aus Böden mit Proben von den SPP-Standorten optimiert und geeicht. In einem zweiten Arbeitsschritt werden die Methoden an den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Böden der SPP-Standorte eingesetzt. Die Ergebnisse von Untersuchungen der Struktur und Funktionen der Pilzpopulationen werden im Zusammenhang mit Analysen anderer SPP-Teilnehmer interpretiert. Dabei sollen insbesondere Daten über Gehalt und Kreislauf der festen und gelösten organischen Bodensubstanz, über Fraktionierung natürlicher Isotope in den Phasen des Kreislaufs sowie über Aufbau- und Abbauvorgänge durch nicht pilzliche Bodenmikroorganismen und durch Bodentiere berücksichtigt werden. Die Beteiligung an Experimenten zum Abbau radioaktiv markierter Streu ist ebenfalls vorgesehen.
Das Isolat Fusarium graminearum China 9 (Fg-ch9) zeigt nach Infektion auf Weizen und Mais gegenüber anderen Isolaten, wie dem Wildtyp Fg-PH1, eine verringerte Virulenz. Dieses Phänomen der Hypovirulenz ist von einigen filamentösen phytopathogenen Pilzen beschrieben worden und wird durch Mykoviren verschiedener Genera verursacht. Auch aus dem Fg-ch9 konnte ein isometrisches 35 bis 40 nm Mykovirus isoliert werden (V-ch9), dessen Sequenz eine hohe Ähnlichkeit mit Chrysoviren (Familie Chrysoviridae) aufweist. Das Genom dieses Mykovirus ist auf fünf dsRNAs verteilt, auf welchem jeweils ein Offenes Leseraster (ORF) für Proteine zwischen 79 und 127 kDa kodiert. Das 127 kDa Protein des ORF von RNA 1 kodiert für die RNA-abhängige RNA Polymerase, welche Bestandteil des Partikels ist. Die Translationsprodukte der ORFs von RNA 2 und RNA 3 bilden als prozessierte Derivate das Kapsid. Das Translationsprodukt von RNA 5 ist nicht Bestandteil des Partikels und weist Zink-Finger Motive auf. Für dieses Protein wurde die Fähigkeit zur Suppression von gene silencing nachgewiesen. Ob das Translationsprodukt von RNA 4 prozessiert wird und welche Funktion es hat, ist gegenwärtig unklar. Das Interesse an Mykoviren ist erst in den letzten Jahren gestiegen, so dass die Replikation und Interaktionen zwischen Pilz und Virus wenig erforscht sind. Nach der Sequenzierung und Klonierung der viralen RNAs des V-ch9 und ersten Analysen zur Funktion der von den ORFs exprimierten Proteine und deren Prozessierung sollen deswegen im nächsten Schritt die Prozessierung sowie das zeitliche Auftreten während der Replikation genauer untersucht werden. Aus diesen Daten können möglicherweise Rückschlüsse auf deren Funktion(en) gezogen werden. Die genaue Analyse der Funktion muss dann in einem weiteren Schritt mit Hilfe der Reversen Genetik analysiert werden. Da dsRNA Viren für ihre Replikation ihre RNA-abhängige RNA Polymerase und eine schützende Hülle benötigen, ist für das V-ch9 und alle anderen dsRNA Mykoviren die Reverse Genetik zwar prinzipiell möglich, jedoch ungleich aufwändiger als für ssRNA Viren, bei denen eine virale RNA infektiös ist. Neben dem System an sich fehlen für das Virus aus Fg-ch9 eine einfache Methode der Infektion und ein Wirt, in dem das Virus stabil repliziert. Hier sollen über die Testung der Infektion über Anastomosen und die Etablierung eines geeigneten Wirtes für die Replikation über Eliminierung des Virus aus Fg-ch9 bzw. Modifikation eines Laborstammes von F. graminearum weitere Voraussetzungen für das Etablieren eines Systems zur Reversen Genetik geschaffen werden.Bei Kenntnis der Replikation und Kenntnis der Funktion der viralen Proteine können Konzepte für den Einsatz der Hypovirulenz in der Praxis entwickelt werden.
Die Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer trafen sich vom 23. bis 25. April 2024 zum gemeinsamen Erfahrungs- und Praxisaustausch in Dresden. Das Treffen wurde durch die Klima- und Umweltallianz Sachsen ausgerichtet. Auf der Agenda standen u. a. die Themen: CSRD/Nachhaltigkeitsberichterstattung: Florian Harrlandt vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) gab einen Überblick über die kommenden Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit. Bei der CSRD handelt es sich um einen Transparenz-Standard: Unternehmen, die gewisse Kriterien erfüllen, berichten nach einer Wesentlichkeitsanalyse über die von ihnen ermittelten relevanten Aspekte. Der DNK entwickelt seine Plattform weiter, um Unternehmen kostenlos bei ihren Berichtspflichten zu unterstützen. Weitere Informationen Biodiversität: Eva Baumgärtner von der DIHK Servicestelle GmbH stellte das Projekt „Unternehmen Biologische Vielfalt (UBi)“ vor. Nach der CSRD sollen Unternehmen über ihre Auswirkungen und Aktivitäten in Bezug auf Biodiversität berichten. Auch das Lieferkettengesetz verlangt einen Blick auf den gesamten Produktionsprozess und die EU-Taxonomie knüpft Fördermittel künftig teilweise an Umweltstandards. Im Rahmen von UBi sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie unterstützt werden. Weitere Informationen Mit dabei waren der Umwelt- und Klimapakt Bayern , das Netzwerk Umwelt Unternehmen im Land Bremen , die UmweltPartnerschaft Hamburg , die Umweltallianz Hessen , die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN) , die Umwelt- und Klimaallianz Sachsen , das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen und die Umweltallianz Sachsen-Anhalt.
zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, TEHG , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.
Böden beherbergen die komplexesten Lebensgemeinschaften der Erde und sind lebenswichtige Ressourcen, die wichtige Ökosystemdienstleistungen und Ernährungssicherheit für die Menschheit bereitstellen. Aufgrund der Komplexität der Böden gibt es keinen bisher umfassenden Zensus über die organismische Diversität von Bakterien, Archaeen, Protisten, Pilzen, Metazoen und Viren. Daher sind die Auswirkungen der Änderungen von Landintensitätsintensität auf die unterirdischen Biota schwierig beurteilen. Tatsächlich gab es bisher keine einzige Methode, um die Diversität, die Abundanz und die Zusammensetzung der Bodenmikrobiota und Bodenfauna bei gleichzeitig hoher taxonomischer Auflösung zu bewerten. Die Doppel-RNA-Metatranskriptomik ermöglicht nun solche ganzheitlichen Zensus-Studien über mehrere phylogenetische Domänen und trophische Ebenen, basierend auf rRNA und mRNA. Wir schlagen mit BE-CENSE eine integrierten molekularen Zensus der Auswirkungen der Landnutzungsintensität auf unterirdische Boden-Biota-Guilden in den Grünlandböden der BiodiversitätsExploratorien vor.Das Hauptziel von BE-CENSE ist die Abschätzung der Auswirkungen der Landnutzungsintensität auf die Vielfalt der gesamten Grünlandboden-Biota. Tief sequenzierte Metatranskriptome der 150 Graslandparzellen werden generiert und über ribosomale RNA und Boten-RNA der Mikrobiome analysiert. Ein derartiger ganzheitlicher Ansatz kann einzigartige Einblicke in LUI-Effekte liefern, da emergente Eigenschaften, die sich aus biotischen Interaktionen zwischen Gruppen (z. B. im mikrobiellen Nahrungsnetz) ergeben, möglicherweise erfasst werden. Wir werden vier komplementäre Hypothesen in zwei Arbeitspaketen (WP) testen. WP1 wird prüfen, inwieweit Unterschiede in der LUI zu Änderungen in der taxonomischen Zusammensetzung der Grünlandboden-Biota und insbesondere der Struktur des mikrobiellen Nahrungsnetzes führen. Insbesondere stellen wir die Hypothese auf, dass ein hoher LUI im Vergleich zu Prokaryoten, Protisten und Viren durch Bodenkompaktierung zu einer geringeren Abundanz und Diversität der Mesofauna führt. Die verminderte 'top-down' Kontrolle der Bodentiere hat Auswirkungen auf die mikrobiellen Nahrungsnetze des Bodens, indem die Bedeutung von Protisten, bakteriellen und viralen Predatoren erhöht wird, was zu einer trophischen Herabstufung des Bodenökosystems unter hohem LUI führt. Darüber hinaus werden wir in WP2 die saisonale und räumliche Dynamik des mikrobiellen Nahrungsnetzes im Boden in Ober- und Untergründen untersuchen. Um diese ehrgeizige Aufgabe zu meistern, haben sich Experten aus der Bodenmetatranscriptomik, der Mikrobiologie von Bakterien und Archaeen sowie Bodenprotistologen zusammengetan, um den erforderlichen breiten methodologischen und wissenschaftlichen Hintergrund bereitzustellen.Das Ergebnis von BE-CENSE ist ein beispielloser Blick auf die Auswirkungen der Landnutzungsintensität (LUI) auf die Vielfalt funktionaler Gilden in den unterirdischen Biota in Wiesen.
Thema Hochwasserschutz aus dem Raumordnungskataster der Struktur- und Genehmigungsdirerektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz
Thema Naturschutz aus dem Raumordnungskataster der Struktur- und Genehmigungsdirerektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz
Thema Landschaftsschutz aus dem Raumordnungskataster der Struktur- und Genehmigungsdirerektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz
Das Regionalnachweisregister ist ein Instrument, um die Energiewende vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der Regionalnachweise kann Strom aus erneuerbaren Energien regional bezogen werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 272 |
| Kommune | 2 |
| Land | 19 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 239 |
| Sammlung | 1 |
| Text | 24 |
| unbekannt | 24 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 38 |
| offen | 244 |
| unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 264 |
| Englisch | 60 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 24 |
| Keine | 165 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 105 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 159 |
| Lebewesen und Lebensräume | 220 |
| Luft | 117 |
| Mensch und Umwelt | 286 |
| Wasser | 127 |
| Weitere | 278 |