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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)
Das Isolat Fusarium graminearum China 9 (Fg-ch9) zeigt nach Infektion auf Weizen und Mais gegenüber anderen Isolaten, wie dem Wildtyp Fg-PH1, eine verringerte Virulenz. Dieses Phänomen der Hypovirulenz ist von einigen filamentösen phytopathogenen Pilzen beschrieben worden und wird durch Mykoviren verschiedener Genera verursacht. Auch aus dem Fg-ch9 konnte ein isometrisches 35 bis 40 nm Mykovirus isoliert werden (V-ch9), dessen Sequenz eine hohe Ähnlichkeit mit Chrysoviren (Familie Chrysoviridae) aufweist. Das Genom dieses Mykovirus ist auf fünf dsRNAs verteilt, auf welchem jeweils ein Offenes Leseraster (ORF) für Proteine zwischen 79 und 127 kDa kodiert. Das 127 kDa Protein des ORF von RNA 1 kodiert für die RNA-abhängige RNA Polymerase, welche Bestandteil des Partikels ist. Die Translationsprodukte der ORFs von RNA 2 und RNA 3 bilden als prozessierte Derivate das Kapsid. Das Translationsprodukt von RNA 5 ist nicht Bestandteil des Partikels und weist Zink-Finger Motive auf. Für dieses Protein wurde die Fähigkeit zur Suppression von gene silencing nachgewiesen. Ob das Translationsprodukt von RNA 4 prozessiert wird und welche Funktion es hat, ist gegenwärtig unklar. Das Interesse an Mykoviren ist erst in den letzten Jahren gestiegen, so dass die Replikation und Interaktionen zwischen Pilz und Virus wenig erforscht sind. Nach der Sequenzierung und Klonierung der viralen RNAs des V-ch9 und ersten Analysen zur Funktion der von den ORFs exprimierten Proteine und deren Prozessierung sollen deswegen im nächsten Schritt die Prozessierung sowie das zeitliche Auftreten während der Replikation genauer untersucht werden. Aus diesen Daten können möglicherweise Rückschlüsse auf deren Funktion(en) gezogen werden. Die genaue Analyse der Funktion muss dann in einem weiteren Schritt mit Hilfe der Reversen Genetik analysiert werden. Da dsRNA Viren für ihre Replikation ihre RNA-abhängige RNA Polymerase und eine schützende Hülle benötigen, ist für das V-ch9 und alle anderen dsRNA Mykoviren die Reverse Genetik zwar prinzipiell möglich, jedoch ungleich aufwändiger als für ssRNA Viren, bei denen eine virale RNA infektiös ist. Neben dem System an sich fehlen für das Virus aus Fg-ch9 eine einfache Methode der Infektion und ein Wirt, in dem das Virus stabil repliziert. Hier sollen über die Testung der Infektion über Anastomosen und die Etablierung eines geeigneten Wirtes für die Replikation über Eliminierung des Virus aus Fg-ch9 bzw. Modifikation eines Laborstammes von F. graminearum weitere Voraussetzungen für das Etablieren eines Systems zur Reversen Genetik geschaffen werden.Bei Kenntnis der Replikation und Kenntnis der Funktion der viralen Proteine können Konzepte für den Einsatz der Hypovirulenz in der Praxis entwickelt werden.
Meeressedimente enthalten schätzungsweise größer als 10^29 mikrobielle Zellen, welche bis zu 2.500 Meter unter dem Meeresboden vorkommen. Mikrobielle Zellen katabolisieren unter diesen sehr stabilen und geologisch alten Bedingungen bis zu einer Million mal langsamer als Modellorganismen in nährstoffreichen Kulturen und wachsen in Zeiträumen von Jahrtausenden, anstelle von Stunden bis Tagen. Aufgrund der extrem niedrigen Aktivitätsraten, ist es eine Herausforderung die metabolische Aktivität von Mikroorganismen unterhalb des Meeresbodens zu untersuchen. Die Transkriptionsaktivität von diesen mikroben kann seit Kurzem metatranskriptomisch untersucht werden, z.B. durch den Einsatz von Hochdurchsatzsequenzierung von aktiv transkribierter Boten-RNA (mRNA), die aus Sedimentproben extrahiert wird. Tiefseetone zeigen ein Eindringen von Sauerstoff bis zum Grundgebirge, welches auf eine geringe Sedimentationsrate im ultra-oligotrophen Ozean zurückzuführen ist. Der Sauerstoffverbrauch wird durch langsam respirierende mikrobielle Gemeinschaften geprägt, deren Zellzahlen und Atmungsraten sehr niedrig gehalten werden durch die äußerst geringe Menge organischer Substanz, die aus dem darüber liegendem extrem oligotrophen Ozean abgelagert wird. Die zellulären Mechanismen dieser aeroben mikroben bleiben unbekannt. Im Jahr 2014 hat eine Expedition erfolgreich Sedimentkerne von sauerstoffangereichertem Tiefseeton genommen. Vorläufige metatranskriptomische Analysen dieser Proben zeigen, dass der metatranskriptomische Ansatz erfolgreich auf die aeroben mikrobiellen Gemeinschaften in diesen Tiefseetonen angewendet werden kann. Wir schlagen daher vor diese Methode mit einem hohen Maß an Replikation, in 300 Proben von vier Standorten, anzuwenden. Dieser Einsatz wird es uns ermöglichen, Hypothesen in Bezug auf zelluläre Aktivitäten unterhalb des Meeresbodens, mit einer beispiellosen statistischen Unterstützung, zu testen.Wir warden den aeroben Stoffwechsel, welcher die langfristige Existenz von Organismen in Tiefseetonen unterstützt, bestimmen, Subsistenzstrategien identifizieren in aeroben und anaeroben Gemeinden unterhalb des Meeresbodens, und extrazelluläre Enzyme und ihr Potenzial für den organischen Substanzabbau charakterisieren. Die folgenden Fragen werden damit beantwortet: Wie das Leben im Untergrund über geologische Zeiträume unter aeroben Bedingungen überlebt? Was die allgegenwärtigen und einzigartigen Mechanismen sind, die langfristiges Überleben in Zellen unter aeroben und anaeroben Bedingungen fördert? Was die Auswirkungen von Sedimenttiefe und Verfügbarkeit von organischer Substanz auf die mikrobielle Produktion von extrazellulären Hydrolasen unter aeroben und anaeroben Bedingungen sind? Dies wird sowohl ein besseres Verständnis dafür liefern, wie mikrobielle Aktivitäten unterhalb des Meeresbodens verteilt sind und was ihre Rolle in biogeochemischen Zyklen ist, als auch wie das Leben über geologische Zeiträume unter extremer Energiebegrenzung überlebt.
Heterosis, oder Hybridleistung, ist ein wichtiger Mechanismus für die Verbesserung des Ernteertrags fremdbefruchtender Ackerfrüchte. Bei Raps (Brassica napus L.) stellen Hybriden heute weltweit den Hauptmarktanteil für Saatgut. Im Gegensatz zu anderen wichtigen Hybridfrüchten, wie zum Beispiel Mais, zeigt Raps jedoch nur vergleichsweise geringe Heterosiseffekte für Ertrag. Die Rapszüchtungsindustrie hat daher ein grosses Interesse an einer Optimierung der Heterosis für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Hybriden. Basierend auf früheren Beobachtungen liegt diesem Projekt die Hypothese zugrunde, dass Heterosis von Entwicklung und Ertrag durch allgemeine regulatorische Faktoren beeinflusst ist. Spezifische Allelkombinationen dieser Faktoren, zusammen mit den durch sie vermittelten Metaboliten- und Genexpressionsprofilen, sind daher mit einer verstärkten Heterosis assoziiert. Ziel dieses Projektes ist, Omics-basierte Modelle zu entwickeln, die eine Vorhersage der Heterosis des Samenertrags in Raps-Elitehybriden ermöglichen. Die Entwicklung und Validierung solcher Modelle zur Vorhersage der Hybridleistung beinhaltet den Vergleich von DNA-Sequenzen und Metaboliten- sowie Transkriptomdaten aus einem großen Set von Elite-Elternlinien mit umfangreichen phänotypischen Entwicklungsdaten und Ertragsbonituren der F1-Nachkommenschaft unter Freilandbedingungen. Für die Genotypisierung mittels genomweiter single-nucleotide polymorphism (SNPs) Marker wird das neue B. napus 60k-SNP Infinium Array genutzt. Mittels neuester Methoden zur mRNA-Sequenzierung, Massenspektrometrie und Hochdurchsatz-Phänotypisierung werden darüber hinaus auch Daten zum Transkriptom, Metabolom und Phänotyp erhoben. So soll ein Omic-Selektionsprofil erstellt werden, das in Kombination mit entsprechenden analytischen und statistischen Methoden den Züchtungsprozess beschleunigen und den Selektionserfolg verbessern kann, indem Elternlinien mit dem höchstem Potential für die Erzeugung von neuen Hochleistungshybriden bereits zu einem frühen Zeitpunkt vorausgewählt werden können. Die Identifizierung von geeigneten genomischen, transkriptomischen oder metabolomischen Indikatoren zur Vorhersage der Heterosis wird darüberhinaus zu einem besseren Verständnis der molekularen Prozesse und Mechanismen beitragen, die an der Ausprägung der Heterosis in Raps beteiligt sind. In Zusammenarbeit mit zwei führenden deutschen Herstellern für Raps-Hybridsorten (Norddeutsche Pflanzenzucht Hans-Georg Lembke KG and Deutsche Saatveredelung AG) werden wir unsere Grundlagenforschung zu einem ebenso fundamental wichtigen wie auch wertschöpfenden Prozess der Pflanzenzüchtung in ein System zur Verbesserung der Hybridzüchtung mit starkem kommerziellen Potential einbringen.
Im Projekt soll der Einfluß oxydativer Exoenzyme von Pilzen und Mykorrhizen auf den Auf- und Abbau der organischen Bodensubstanz charakterisiert werden. Über die gesamte Dauer des SPP sind zwei Arbeitsetappen geplant. Zuerst werden Primer zum molekularbiologischen Nachweis von Boden- und Mykorrhizapilzen mit Laccase-Genen und zur Analyse der Expression dieser Gene in Böden entwickelt. Um die bodenökologische Aussagekraft der Methode zu gewährleisten, werden Protokolle zur Extraktion von DNA und mRNA aus Böden mit Proben von den SPP-Standorten optimiert und geeicht. In einem zweiten Arbeitsschritt werden die Methoden an den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Böden der SPP-Standorte eingesetzt. Die Ergebnisse von Untersuchungen der Struktur und Funktionen der Pilzpopulationen werden im Zusammenhang mit Analysen anderer SPP-Teilnehmer interpretiert. Dabei sollen insbesondere Daten über Gehalt und Kreislauf der festen und gelösten organischen Bodensubstanz, über Fraktionierung natürlicher Isotope in den Phasen des Kreislaufs sowie über Aufbau- und Abbauvorgänge durch nicht pilzliche Bodenmikroorganismen und durch Bodentiere berücksichtigt werden. Die Beteiligung an Experimenten zum Abbau radioaktiv markierter Streu ist ebenfalls vorgesehen.
Zuckerrüben sind zweijährige Pflanzen, die nach einer längeren Phase niedriger Temperaturen mit dem Schossen beginnen. Damit sind sie für eine Aussaat vor dem Winter ungeeignet. Schossresistente Winterrüben haben theoretisch ein deutlich höheres Ertragspotenzial und könnten so zu einer interessanten Alternative für die Rübenproduktion werden. Neulich wurden von uns zwei wesentliche Schossregulatoren identifiziert (BTC1 und BvBBX19). Vermutlich regulieren beide gemeinsam die Expression der stromabwärts gelegenen Blühgene BvFT1 und BvFT2. In diesem Projekt werden diese Schossregulatoren in Zusammenarbeit mit Projektpartnern im SPP1530 sowohl in Zuckerrübe als auch in transgenen Arabidopsis-Pflanzen funktionell analysiert. Während BTC1-überexprimierende Zuckerrüben mit einer Transgen-Kopie nach Winter schossen, ist in transgenen Pflanzen mit größer als 1 Kopie die BTC1-Expression nahezu vollständig herunterreguliert, so dass diese auch nach Winter nicht schossen. Als Grund vermuten wir Cosuppression des nativen Gens durch die neu hinzugefügten Kopien. Diese Ergebnisse stellen eine gute Grundlage für die Züchtung von Winterzuckerrüben dar. Innerhalb dieses Projektes werden Hybriden erzeugt, die über zwei BTC1- Transgene verfügen und in denen durch Cosuppression die Expression aller BTC1-Kopien stark herunter reguliert wird. Im Folgenden werden diese Hybriden in der Klimakammer, im halboffenen Gazehaus sowie unter Feldbedingungen über Winter angebaut. Parallel dazu werden in einem zweiten Experiment doppelt rezessive btc1 und Bvbbx19 Zuckerrüben mit einer deutlich ausgeprägten Schossverzögerung nach Winter erzeugt. Da diese Pflanzen nicht transgen sind, können sie ohne weiteres von Züchtern genutzt werden. Darüber hinaus ziehen wir Zuckerrüben unter standardisierten Bedingungen in einer Klimakammer an, um aus den Sproßmeristemen RNA zu isolieren. Diese Arbeiten sind Grundlage für ein Phylotranskriptom-Experiment, welches von dem Partner Prof. I. Grosse im Rahmen des SPP 1530 koordiniert wird.
In Deutschland werden aktuell auf regionaler Ebene mit Hochdruck Windenergiegebiete festgelegt, um den Flächenbeitrag nach § 3 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zu erfüllen. Eine rechtssichere und praktikable Berücksichtigung von Artenschutzaspekten ist dabei entscheidend. Durch Gesetzesänderungen hat die regionale Ebene erheblich an Bedeutung gewonnen. So entfällt nach § 6 WindBG die artenschutzrechtliche Prüfung für die Zulassung von Anlagen in Windenergiegebieten, sofern bereits eine Umweltprüfung im Regionalplan erfolgt ist. Auch die Festlegung von Beschleunigungsgebieten nach § 28 Raumordnungsgesetz (ROG) erfordert eine differenzierte Auseinandersetzung mit Artenschutzaspekten bei der Aufstellung oder Fortschreibung von Regionalplänen bzw. deren Umweltprüfungen. Im Jahr 2024 erstellte die TU Dresden daher für die beiden Planungsregionen Leipzig-Westsachsen und Chemnitz artenschutzrechtliche Gutachten, um Schwerpunktbereiche windenergiesensibler Arten mit entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu identifizieren. Die vorliegende Analyse baut auf einer vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bereitgestellten Vorstudie auf, die neben ermittelten landesweiten Dichtezentren für die Arten Rotmilan (Milvus milvus), Schwarzmilan (M. migrans) und Seeadler (Haliaeetus albicilla) sowie für ausgewählte Fledermausarten auch aggregierte Beobachtungsdaten weiterer Vogelarten enthält. Auf dieser Basis erfolgte eine Geoinformationssystem(GIS)-basierte Ermittlung von Kerndichten weiterer windenergiesensibler Vogel-und Fledermausarten. Mit Hilfe einer GIS-basierten multikriteriellen Entscheidungsanalyse (MCDA) konnten Schwerpunktbereiche windenergiesensibler Vogel-und Fledermausarten ermittelt werden, um trotz bestehender Datenlücken und räumlicher Unschärfen Gebiete mit herausragender bzw. hoher artenschutzrechtlicher Bedeutung in den zwei Regionalplanfortschreibungen abzugrenzen.
Welche Verbindlichkeit hat der Bodenschutzplan? Antwort von Margret Bischoff: Der aktuelle Entwurf des Bodenschutzplanes ist innerhalb der Fachabteilungen des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren mit anderen Ressorts läuft gegenwärtig. Ob der Bodenschutzplan als interner Fachplan im Geschäftsbereich des MULE oder durch eine Veröffentlichung im Ministerialblatt für verbindlich erklärt wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Welche Behörde ist für die Umsetzung des Bodenschutzplans zuständig und welche Personal- und Finanzmittel werden für die Umsetzung zur Verfügung gestellt? Antwort von Margret Bischoff: Gemäß § 8 BodSchAG LSA erstellt die oberste Bodenschutzbehörde den Bodenschutzplan und schreibt diesen fort. Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) erarbeitet und aktualisiert die Grundlagen für das Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV LAU). Die unteren Bodenschutzbehörden des Landes verfügen über die Datenbasis des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich und wenden dieses Verfahren im Rahmen ihrer Aufgabe als Träger öffentlicher Belange in Planungs- und Zulassungsverfahren an. Ein zusätzlicher Personal- und Finanzbedarf für die Umsetzung des Bodenschutzplans wird gegenwärtig nicht gesehen. Wie vereinbaren sich Agrar-Photovoltaikanlagen mit dem Erhalt der fruchtbaren Lössböden? Antwort von #MULE Ministerin Prof. Dr. Dalbert: Agri-Photovoltaik wollen wir vor allem in den benachteiligten Gebieten ermöglichen. An anderen Standorten sehe ich zunächst nur Modellversuche, bei denen energetischer Ertrag, landwirtschaftlicher Ertrag, aber auch der Flächenverbrauch betrachtet werden sollen. Antwort von Nadine Pannicke-Prochnow: Zum Thema Agri-Photvoltaik möchte ich Sie gern auf folgende virtuelle Veranstaltung aufmerksam machen: Abschlussworkshop am 8. Juni 2021: "Agri4Power - Nachhaltige Kombination von Erneuerbaren Energien, Landwirtschaft und Biodiversität" (Projekt gefördert vom BMWi). Unten auf der Seite finden Sie die Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung. Auch die fruchtbaren Lössböden bleiben bei zunehmender Trockenheit unterhalb ihres optimalen Ertragspotentials zurück. Insbesondere an Standorten, die bereits vergleichsweise trocken sind, wie im Mitteldeutschen Trockengebiet im Regenschatten des Harzes, wird sich diese Problematik mit dem Klimawandel verstärken. Die Austrocknung des Bodens könnte durch Agrar-Photovoltaik reduziert werden, z.B. durch Beschattung. So können Agri-Photovoltaik-Anlagen die Klimaanpassung in der Landwirtschaft unterstützen. Darüber hinaus tragen Agri-Photovoltaik-Anlagen zur Einkommensstabilisierung von Landwirten bei, was den Ertragsdruck auf landwirtschaftliche Flächen reduzieren kann. Nichtsdestotrotz ist Agri-Photovoltaik nicht für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen geeignet. Vielmehr sollte für jeden Standort und Betrieb die passende Möglichkeit zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefunden werden. Antwort von Marcus Bohnstedt: Nach meiner Auffassung ist dabei jedoch zu verhindern, dass Agrar-Photovoltaikanlagen quasi „automatisch“ auf benachteiligte Gebiete gelenkt werden. Auch dort können beispielsweise Tierhaltungsbetriebe mit einem großen Grünflächenanteil „gut wirtschaften“ und sollten nicht durch Investoren großflächiger PV-Freiflächenanlagen unter Druck geraten. Welche Rolle spielt mit Blick auf den Klimawandel die Kohlenstoffspeicherung der und in Böden, die häufig ebenfalls als wichtige Bodenfunktion gesehen und mit der 4-Promille-Strategie als Instrument zum Klimaschutz diskutiert wird? Antwort von Dr. Stephan Bartke: Böden als Kohlenstoff(zwischen)speicher sind von großer Bedeutung. Die Möglichkeiten zusätzlicher CO 2 -Speicherung im Boden ist aber wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt. Siehe hierzu u.a. das BMBF Projekt BonaRes und die Veröffentlichung „CO 2 -Zertifikate für die Festlegung atmosphärischen Kohlenstoffs in Böden: Methoden, Maßnahmen und Grenzen“ . Spielen Aspekte des Humusaufbaus in der Landwirtschaft eine spezifische Rolle? Antwort von Margret Bischoff: Die Bodenfruchtbarkeit sowie die Fähigkeit zur Wasseraufnahme und Wasserspeicherung des Bodens hängt wesentlich vom Erhalt der Bodenstruktur und einem ausreichenden Gehalt an organischer Substanz ab. Humus fördert die Bodenqualität. Nimmt der Humusgehalt ab, verschlechtert sich meist auch die Bodenfruchtbarkeit. Deshalb ist eine Humus erhaltende oder sogar aufbauende Bewirtschaftung für Ackerböden von entscheidender Bedeutung. Gibt es Bestrebungen Bodenschutz und Naturschutz besser zu vernetzen, um Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung mit dem Bewertungsmodell besser zu kompensieren? Antwort von Margret Bischoff: Diese Frage möchte ich mit einem klaren „Ja“ beantworten. Die Bodenschutzbehörden bemühen sich seit vielen Jahren um eine bessere, angemessene Berücksichtigung des Bodens, der ja auch ein Schutzgut des Naturschutzes darstellt, im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Dazu gehört auch die angemessene Berücksichtigung der ökosystemaren Leistungen, die Böden aufgrund der Ausprägungen ihrer natürlichen Funktionen erbringen. Die Zielstellung, Flächenneuinanspruchnahme und Bodenversiegelung zu reduzieren, ist im Natur- wie auch im Bodenschutzrecht verankert. Ein intensiverer Austausch und eine verstärkte Zusammenarbeit von Boden- und Naturschutz können dazu beitragen, Synergien, Expertise und Argumente zu bündeln und auf Vollzugsebene die Reduzierung von Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung effektiver einzudämmen. Zum Vortrag von Herrn Rebenstorf: Beim Mitteleinsatz wurden nicht gesondert Mittel für die Altlastenbeseitigung ausgewiesen - haben Sie ggf. auch hierzu Zahlen? Antwort in Kürze Zum Vortrag von Herrn Bohnstedt: Die Steuerung über Zielfestlegung im REP ist unflexibel, Änderungen der GRW-Richtlinie durch das Wirtschaftsministerium können so nicht umgesetzt werden. Antwort von Marcus Bohnstedt: Mit der Orientierung an der GRW-Richtlinie war den Wirtschaftsförderern ein gedankliches Konstrukt gegeben, so dass der daran gekoppelte Auslastungsrad eine gewisse Leitplankenfunktion hat. Die Mehrheit der Regionalversammlung konnte dieses Ansinnen tragen. Ab welcher Flächengröße ist der Flächenentzug für den Planungsverband Magdeburg relevant? Bieten Quoten nicht die Chance, die kommunale Konkurrenz zu lenken? In §2 Abs. 2 Nr. 6 Raumordnungsgesetz heißt einer der Grundsätze der Raumordnung, dass die Inanspruchnahmen von Siedlungs- und Verkehrsflächen zu verringern, ist, insbesondere durch quantitative Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme. Sind quantitative Vorgaben im Entwurf des REP enthalten? Antwort von Marcus Bohnstedt: Nein. §2 ROG führt Grundsätze der Raumordnung an im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung. Die demografische Entwicklung verläuft - außer in den Oberzentren bzw. Verdichtungsräumen Halle und Magdeburg - in ganz Sachsen-Anhalt ähnlich, so dass es eher sinnvoll wäre, wenn im Landesentwicklungsgesetz bzw. im Landesentwicklungsplan quantitative Vorgaben im Sinne von Leitplanken angeben sind. Die RPM hat daher lediglich ansatzweise quantitative Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme formuliert. Die Regionalplanung kann nicht alles leisten. In der RV bestehen die Mitglieder aus „geborenen“ und „gewählten“ Mitgliedern mit z.T. unterschiedlichen Interessenslagen. Die Setzung von eigenen quantitativen Vorgaben wird als „Selbstbeschränkung“ empfunden und ist daher nur schwer umsetzbar. Das Thema „Flächensparen“ hat kommunalpolitisch einen schlechten Stand. Nach Aussagen des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt hat man mit Blick auf die Erfahrungen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern eher schlechte Erfahrungen mit quantitativen Vorgaben gemacht. Man „verhakt“ sich dabei in unterschiedlichen Rechenmodellen und hat im Endeffekt ein für alle Seiten (Behörden, Planer, Gemeinden, Investoren) eher unbefriedigendes Ergebnis, das nicht vollends akzeptiert wird. Wie können die unteren Bodenschutzbehörden gegen den Flächenverbrauch vorgehen, wenn selbst nach Ablehnung z.B. eines neuen B-Plans jegliche Bedenken weggewogen werden? Antwort von Marcus Bohnstedt: Durch Sensibilisierung für das Thema. Die für Bodenschutz zuständigen Ämter für Flurneurodung, Landwirtschaft und Forsten geben in den meisten Fällen keine diesbezüglichen negativen Stellungnahmen ab. Raumordnung und Regionalplanung ersetzen nicht die Zuständigkeit einer Fachbehörde. Der Terminus Flächenverbrauch ist irreführend, da Fläche nur genutzt und nicht verbraucht werden kann. Insofern sollte von Flächennutzung oder Flächeninanspruchnahme gesprochen werden. Antwort von Marcus Bohnstedt: Das nehme ich dankend zur Kenntnis. Mit dem Terminus „-verbrauch“ sollte vielmehr die Konfliktträchtigkeit zum Ausdruck gebracht werden. Antwort von Dr. Stephan Bartke: Eine einheitliche und konsistente Bezeichnung ist leider weder national und noch weniger europäisch vorzufinden. Während weitgehend Konsens besteht, dass Fläche nicht „verbraucht“ werden kann, spricht u.a. das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit Blick auf Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Schutzgut Fläche als Betroffenheitskriterium vom „Flächenverbrauch“. Das UBA hat kürzlich in einem Vorhaben europäische Praktiken gesammelt und geprüft: „Internationale Maßstäbe und Strategien für die Reduzierung des Flächenverbrauchs (SURFACE) - Ableitung von Zielen, Indikatoren und Monitoringkonzepten“ - hier ist auch ein Papier entstanden, das die internationalen Zugänge dokumentiert und diskutiert: "Land Consumption and Land Take: Enhancing Conceptual Clarity for Evaluating Spatial Governance in the EU Context" (in Englisch). Das Europäische Parlament hat in der letzten Woche eine Resolution zum Bodenschutz verabschiedet und unter anderem die legislative Schutzbedürftigkeit anerkannt. In welchen Zeiträumen wird das auf Landesebene umgesetzt? Antwort von Frank Wilhelm: Die oben erwähnte Entschließung des Europäischen Parlaments zum Bodenschutz ist auf dieser Seite verfügbar. Sie richtet sich in erster Linie an die EU-Kommission mit der Forderung, einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bodens auszuarbeiten. Thema BFBV-LAU: Erfolgt eine Aktualisierung der Datensätze - auch mit Blick zu Auskunfts-Anfragen bei den UBB - in welchem Turnus? Die Bewertungen für die Ertrags-, Wasserhaushalts- und Lebensraumfunktion werden zwei Mal jährlich auf Basis der jeweils aktuellen ALKIS-Daten aktualisiert. Die Datengrundlagen für die Bewertung der Archivfunktion werden jährlich bei den datenhaltenden Stellen abgefragt und in das Bewertungsverfahren eingepflegt. Momentan sollen die Daten ein Mal pro Jahr an die UBB verschickt werden. Zukünftig ist eine Bereitstellung der jeweils aktuellen Daten über das Umweltinformationssystem des Landes geplant. Wie kann man private Eigentümer dazu bewegen, auf die unsäglichen Schottergärten zu verzichten bzw. diese zu renaturieren? Antwort von J. Dornbusch: Dazu gab es eine Anpassung der BauO LSA im §8, der seit 01.03.2021 greift, womit eine Neuanlage zumindest erstmal unterbunden werden soll. Antwort von Sabine Eling-Saalmann, Landesanstalt für Altlastenfreistellung: §8 Absatz 2 Bauordnung Sachsen-Anhalt verbietet z.B. Schottergärten. Was ist mit vorhandenen Schottergärten? Antwort von J. Dornbusch: Möglicherweise befinden sich diese in Bebauungsplänen befinden, bei denen die Gestaltung von 'nicht überbaubarer Grundstücksfläche' geregelt ist. Ansonsten haben wir da bei uns in der Kommunalverwaltung bisher leider auch noch keine Lösung evaluieren können. Antwort von Nadine Pannicke-Prochnow: Ordnungsrechtlich wird man hier wahrscheinlich kaum weiterkommen: wer möchte sich schon vom Gesetzgeber in die Gestaltung seines Vorgartens reinreden lassen? Viel wichtig ist es hier meines Erachtens nach, die Menschen von den positiven Auswirkungen eines begrünten Vorgartens zu überzeugen. Notwendig sind dabei v.a. Aufklärung und Informationen, z.B. über die Leistungen des Bodens für Klimaanpassung (v.a. Abkühlung) und Klimaschutz (Kohlenstoffspeicherung) und über die möglichen Beiträge gegen das Artensterben. Außerdem fehlt es den Menschen auch an positiven Beispielen (Best-Practice-Beispielen), wie man einen attraktiven Vorgarten anlegen kann, der auch pflegeleicht ist. Zum Beispiel bei Senioren ist die Motivation für einen Schottergarten häufig die Hoffnung auf einen Vorgarten, der trotz geringem und altersgerechtem Pflegeaufwand immer hübsch gepflegt aussieht. Aber auch junge Familien versuchen so den Zeitaufwand für die Grundstückspflege zu reduzieren. An diesen Beweggründen müsste man ansetzen und attraktive Alternativen aufzeigen. Oft sind auch Nachahmungseffekte zu beobachten: Ein Nachbar fängt an und schon bald setzen sich die Schottergärten in einem Straßenzug fort. Auch an die umsetzenden Dienstleister, wie z.B. den Garten- und Landschaftsbau, muss man herantreten, oder die Baustoffhändler und Baumärkte, über die diese großen Mengen Schotter überhaupt bezogen werden können, müssen für die Thematik sensibilisiert werden. Diese selbst sollten informiert und aufgeklärt werden zu diesem Thema, diese Akteure sind aber auch wichtige Multiplikatoren, um die Hausbesitzer zu erreichen und angemessen zu beraten. Eine mögliche Hoffnung bringt auch die Zeit: Wenn nach ein paar Jahren erkannt wird, dass der Schottergarten auch gepflegt werden muss (z.B. Unkraut jäten) und nach einiger Zeit doch nicht mehr so hübsch aussieht, verlieren die Schottergärten irgendwann vielleicht auch an Attraktivität. Das Verbot der Neuanlage von Schottergärten ist ein erster, sehr wichtiger Schritt, der dann aber auch in den Kommunen verankert und umgesetzt werden muss und v.a. in der Bevölkerung bekannt gemacht werden muss. In welchem Kontext erfolgt Definition des Begriffs Flächenneuinanspruchnahme? Antwort von Dr. Stephan Bartke: Vergleiche Anmerkung oben zu „Flächenverbrauch“. Siehe auch Definition des Statistischen Bundesamtes und Infos bei UBA Welche Auswirkungen werden vom jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Setzen klimapolitischer Ziele auf Basis eines CO2-(Rest-)Budgets) bzgl. der stärkeren Einbeziehung von Böden in den Klimaschutz erwartet? Antwort in Kürze Wie ist der Stand der Vollzugshilfe für Flächensparen für Kommunen? Antwort von Sabine Hilbert: Von Seiten der BOVA-AG wird aktuell keine Vollzugshilfe zum Flächensparen für Kommunen erarbeitet. Geplant ist die Erarbeitung einer Vollzugshilfe Bodenschutz im urbanen Bereich als eine von drei Schwerpunktaufgaben der BOVA-AG. Das Thema Flächensparen für Kommunen wird dabei sicher einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Erarbeitung der Vollzugshilfe Bodenschutz im urbanen Bereich wurde zurückgestellt, um die Ergebnisse eines aktuell laufenden Forschungsprojektes zum Thema Entsiegelung und des Bund/Länder-Dialogs Fläche des UBA abzuwarten, die in 2021 und 2022 fertiggestellt werden. Somit liegen die Arbeitsschwerpunkte der BOVA-AG gegenwärtig auf der Vorbereitung und Begleitung eines Projektes zu den Schnittstellen Bodenschutz und Naturschutz, dass in 2022 umgesetzt werden soll und in der Auswertung der Empfehlungen des LABO-Statusberichts 2020 zur Reduzierung von Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung und der Ableitung der weiteren Handlungsbedarfe für den Ständigen Ausschuss Vorsorgender Bodenschutz (BOVA) und die Bund/-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).
Außenbereichssatzung für den Ortsteil Rom de Ortsgemeinde Birresborn
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 414 |
| Global | 1 |
| Kommune | 9 |
| Land | 86 |
| Weitere | 8 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 191 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 18 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 340 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 52 |
| Umweltprüfung | 21 |
| unbekannt | 49 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 111 |
| Offen | 373 |
| Unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 464 |
| Englisch | 97 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 11 |
| Datei | 24 |
| Dokument | 64 |
| Keine | 275 |
| Webseite | 164 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 259 |
| Lebewesen und Lebensräume | 452 |
| Luft | 192 |
| Mensch und Umwelt | 488 |
| Wasser | 210 |
| Weitere | 481 |