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s/rp/LRP/gi

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

Landschaftsrahmenplan 1998 Altkreis Göttingen (Landkreis Göttingen)

Landschaftsrahmenplan des Altkreises Göttingen von 1998. Als Fachgutachten des Naturschutzes stellt der Landschaftsrahmenplan dar, wie Natur und Landschaft aus der Sicht des Naturschutzes zu bewerten sind und welche Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft ergriffen werden müssen. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.

UBA aktuell - Nr.: 5/2025

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Viele Käufe finden heute online statt. Doch wie steht es eigentlich um die Nachhaltigkeit im Onlinehandel? Die spannenden Ergebnisse einer UBA-Studie stellen wir Ihnen in dieser Newsletter-Ausgabe vor. Außerdem geht es unter anderem darum, welche Investitionen bei Bus und Bahn notwendig sind, damit Deutschland seine Klimaziele im Verkehr erreicht, wie Deutschland bei der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen dasteht und wie Stadt und Land gemeinsam ihre Herausforderungen besser meistern können. In unseren FAQ finden Sie zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie (kurz KARL), die bis Ende Juli 2027 in deutsches Recht umzusetzen ist und die Installation einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen vorsieht. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kaum Nachhaltigkeit im Onlinehandel Schon der Aufbau und die Gestaltung des Webshops kann umweltfreundlich angegangen werden Quelle: Rawf8 / Adobe Stock Der Toaster ist kaputt oder neue Winterschuhe müssen her? Die Lösung ist heute nur ein paar schnelle Klicks entfernt: im Onlinehandel. Und sie besteht meist aus der Bestellung neuer, billiger Produkte. Nachhaltigere Optionen, wie Reparatur, Second Hand oder umweltfreundlich hergestellte Produkte, begegnen einem auf der Suche im Netz kaum, wenn man nicht explizit danach schaut. So die nüchterne Bilanz einer neuen UBA-Studie. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wer online einkauft, findet meist das billigste Produkt – aber zu selten das nachhaltigste. Das muss sich ändern, wenn wir Konsum zukunftsfähig gestalten wollen. Die Betreiber der Shopping-Plattformen müssen hier Verantwortung übernehmen, indem sie nachhaltige Alternativen sichtbarer machen.“ Online-Shops und Vergleichsportale sollten zum Beispiel auch Reparaturdienstleistungen, Second-Hand-Ware sowie klare Filter- und Vergleichsmöglichkeiten für Nachhaltigkeitsaspekte anbieten – etwa zu Materialherkunft, Energieeffizienz, Reparierbarkeit oder Lebensdauer von Produkten. Aber auch die Politik könnte nachhaltigen Konsum im Onlinehandel fördern. Etwa durch rechtliche Vorgaben für algorithmische Empfehlungssysteme, für einheitliche Qualitätskriterien und Rückgabemöglichkeiten beim Second-Hand-Kauf sowie durch die Schaffung finanzieller Anreize für Reparaturen. Wissenschaft statt Kettensäge: Warum das Pestizid-Vetorecht des UBA erhalten bleiben muss Das Umweltbundesamt prüft, ob Pestizide gefährlich für die Umwelt sind – und kann ihre Zulassung bei drohender Gefahr stoppen. Dieses Vetorecht wird nun von einer Allianz aus Industrie, Bauernverband und konservativen Parteien infrage gestellt. Beitrag im Tagesspiegel Background. Umweltbundesamt: „Zu viele Gaskraftwerke würden Energiekosten in die Höhe treiben“ UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) Papierverpackungen sind grüner. Oder nicht? Artikel in UmweltDialog, unter anderem mit UBA-Verpackungsexperte Gerhard Kotschik.

Karten Regionalplan, Gesamtfortschreibung

Inhaltsverzeichnis des Kartenteils der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 Karte "Zentrale Orte und Nahbereiche" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 2 Karte "Raumstruktur" (Festlegungskarte) (1:400 000) Karte 3 Karte "Freizeit, Erholung, Tourismus" (Erläuterungskarte) (1:200 000) Karte 4 Karte "Straßennetzausbau" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 5 Karte "Sorbisches Siedlungsgebiet" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 6 Karte "Ökologisches Verbundsystem und regionale Grünzüge" (Festlegungskarte) (1:100 000) Karte 7 Karte "Landschaftspflege, -sanierung und -entwicklung" (Festlegungskarte) (1:100 000) Karte 8 Karte "Raumnutzung" (Festlegungskarte) Kartenteil zu Anhang 4 (Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans) Karte "Naturräumliche Gliederung der Region" (1:400 000) Karte "Integriertes Entwicklungskonzept" (1:100 000)

KlimPro: Vernetzungs- und Transferprojekt, Teilprojekt 2: Koordinierung branchenübergreifender Fragestellungen; Branchenvertreter Feuerfeste Erzeugnisse

Erarbeitung und Verbreitung einer Wanderausstellung mit dem Titel 'Gestaltete Umwelt'

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 3044 (25832)

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 3044 (EPSG 25832 mit vertauschten X/Y-Koordinaten)

Biozid-Report Schweiz / Schadstoffe in unserer Umwelt: Situation und Loesungsansaetze

Umfassende Studie ueber die Belastung unserer Umwelt mit Schadstoffen. Grundlage der betreffenden Aktionen der Umweltschutzorganisationen der Schweiz.

Die Berliner Bodenschutzkonzeption

Mit Inkrafttreten des novellierten Berliner Bodenschutzgesetzes am 18.09.2019 wurde gemäß § 1 Absatz 4 die für den Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, für den Bereich des Landes Berlin eine Bodenschutzkonzeption aufzustellen und soweit erforderlich fortzuschreiben. Die Berliner Bodenschutzkonzeption soll als Strategiepapier dazu dienen, die natürliche Ressource Boden im Land Berlin stärker zu schützen. Grundlage für die aktuelle Bodenschutzkonzeption ist eine umfassende Bestandsaufnahme und Defizitanalyse sowie eine Prüfung ausgewählter Bodenschutzkonzeptionen anderer Bundesländer und Kommunen. Mit der Berliner Bodenschutzkonzeption werden vier zukunftsweisende Handlungsfelder für den Berliner Bodenschutz formuliert. Damit sollen besonders der Schutz der Böden verbessert, Entsiegelung gestärkt, die Altlastenbearbeitung forciert und die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Boden intensiviert werden. Nur mit einem nachhaltigen Schutz der Böden und ihrer natürlichen Bodenfunktionen gemäß den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes kann ein ressourcenschonendes und klimaangepasstes Wachstum der Stadt sowie die Sicherung der Lebensqualität für kommende Generationen gelingen. Ziel ist es, Strategien und Instrumente für einen nachhaltigen Umgang mit Berliner Böden, insbesondere unter den Herausforderungen der Klimaanpassung zu entwickeln und einen aktiven Beitrag zur Erreichung des Netto Null – Flächensparziels der Bundesregierung zu leisten. Mit der Erarbeitung der Berliner Bodenschutzkonzeption wurden die ahu GmbH und die BKR Aachen beauftragt. Der Prozess der Entwicklung der Berliner Bodenschutzkonzeption wurde durch einen externen Projektbegleitkreis bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachverwaltungen von Senat und Bezirken, Umweltverbänden, BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und Berliner Universitäten begleitet. Auf der Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes hat der Senat am 25. Juni 2024 die von der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, eingebrachte Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Pressemitteilung vom 25.06.2024 Die Berliner Bodenschutzkonzeption wurde dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Zwei Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt mit Ingenieurpreis ausgezeichnet

Die Entwurfsplanung der Saaletalquerung im Zuge der künftigen Ortsumfahrung Bad Kösen und die BIM*-basierte Sanierung eines Abschnitts der Bundesstraße (B) 71 sind gestern Abend in Koblenz mit dem renommierten Deutschen Ingenieurpreis Straße und Verkehr 2025 ausgezeichnet worden. Entwurfsplanung der Saaletalquerung im Zuge der B 87 Ortsumgehung Bad Kösen“, eingereicht von KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH, Erfurt Ausgezeichnet mit dem 2. Preis in der Kategorie Baukultur „Was die Planer und Erbauer der Brücke hier erschaffen haben, verdient höchste Anerkennung und wir können stolz darauf sein, einen solchen ‚Hingucker‘ in unserem Land zu haben“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg anlässlich der Preisverleihung. Die Entscheidung der Jury sei für alle Beteiligten, angefangen beim beauftragten Planungsbüro, der KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstraßenbaubehörde bis hin zu den Baufirmen eine Wertschätzung ihrer präzisen Arbeit, vor allem aber auch ihres Mutes, dieses nicht alltägliche, sehr ästhetische Bauwerk zu schaffen, betonte die Ministerin. „Planung, Gestaltung, Umgang mit Natur und gebauter Umgebung, Wirtschaftlichkeit und technische Funktionalität sind hier in überzeugender Balance gelungen“, sagte Lydia Hüskens abschließend. Die exakt 1.226 Meter lange Brücke ist Teil der künftigen Ortsumfahrung Bad Kösen im Zuge der Bundesstraße (B) 87. Sie verbindet den nördlichen mit dem südlichen Saaletalhang. Das Bauwerk fügt sich harmonisch in die Landschaft ein. Die Brücke überspannt künftig in bis zu 60 Metern Höhe die Saale, das FFH-Gebiet „Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen“ sowie die ICE-Strecken Leipzig-Erfurt, München-Berlin und die Landesstraße (L) 203. Insgesamt werden sieben Brückenbauwerke auf dem Streckenabschnitt errichtet; darüber hinaus sieben Regenrückhalte- und Versickerungsbecken zur Entwässerung sowie ein genau 317 Meter langer Lärmschutzwall nördlich von Tultewitz. Den besonderen Belangen des Naturschutzes wird unter anderem mit mehreren Überflughilfen und einem Tunnel für Fledermäuse Rechnung getragen. Neben einer Vielzahl von Maßnahmen, mit denen der baubedingte Eingriff in Natur und Umwelt ausgeglichen wird, sind dem Baustart umfangreiche archäologische Untersuchungen vorausgegangen. Die Neubautrasse quert das Feld der Schlacht bei Jena und Auerstedt (1806). Die Ortsumfahrung Bad Kösen ist eines der größten Neubauvorhaben im Land. Rund 200 Millionen Euro investiert der Bund hier im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen. Die rund 13,3 Kilometer lange Strecke wird die Stadt vom Durchgangsverkehr entlasten und zugleich die verkehrliche Situation rund um das Heilbad verbessern. Baubeginn war im Mai 2021. Ende 2026 soll die neue Trasse für den Verkehr freigegeben werden. Die digitale Baustelle B71 - Vernetzte Zusammenarbeit durch BIM bei Erhaltungsmaßnahmen im Straßenbau“, eingereicht von JOHANN BUNTE Bauunternehmung SE & Co. KG Ausgezeichnet mit dem 1. Preis in der Kategorie Innovation | Digitalisierung „Dieses neue Verfahren wird nicht nur bei uns in Sachsen-Anhalt Maßstäbe für künftige Projekte setzen. Der digital vernetzte Datenaustausch während der Baumaßnahme hat die Zusammenarbeit effizienter und den Prozess von der Planung bis zur Fertigstellung insgesamt deutlich transparenter gemacht. Das hat offensichtlich auch die Jury überzeugt“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens; heute in Magdeburg anlässlich der Preisverleihung. Der Ingenieurpreis sei für alle Beteiligten, angefangen bei der beauftragten Baufirma, JOHANN BUNTE Bauunternehmung SE & Co. KG, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstraßenbaubehörde bis hin zu allen beteiligten Unternehmen eine Wertschätzung ihrer präzisen Arbeit, betonte die Ministerin. Von August bis Oktober 2024 ist die Fahrbahn vom Ortsausgang Letzlingen bis zur Grenze mit dem Landkreis Börde bei Born erneuert worden. Die Kosten dafür beliefen sich auf gut drei Millionen Euro. Da die Maßnahme bereits in der Planung digital durchgeführt wurde, konnten die Daten problemlos an den Baubetrieb in einem hohen Detailgrad übergeben werden. Neben der Einhaltung der prognostizierten Kosten, konnte auch eine Bauzeitbeschleunigung von 3 Wochen (bei ursprünglichen 15 Wochen Bauzeit) erzielt werden. Building Information Modeling (BIM) ist eine digitale Methode, die eine verbesserte Planung, Ausführung und Verwaltung von Bauprojekten ermöglicht. Mit BIM wird ein digitales Abbild des Bauwerks erstellt, das alle relevanten Informationen in einem zentralen Modell zusammenführt. Durch die 3D-Darstellung in einer gemeinsamen Datenumgebung können alle Beteiligten das Projekt besser verstehen und mögliche Probleme frühzeitig erkennen. Alle Daten sind zentral verfügbar, was die Abstimmung zwischen Planern, Bauunternehmen und Auftraggeber erheblich erleichtert. Dank präziser Planung und frühzeitiger Problemidentifikation können Bauverzögerungen und zusätzliche Kosten reduziert werden. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel.: +49 391 / 567 - 7504 E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de

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