Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Diese Datenserie beinhaltet die Umringe der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Elmshorn Koordinatensystem: EPSG Code 25832
Städte gewinnen als Lebensraum für Insekten und Bestäuber immer mehr an Bedeutung. Infolge der Intensivierung der Landwirtschaft, des Einsatzes schädigender Pflanzenschutzmittel und zunehmender Bodenversiegelung haben sich die Lebensbedingungen für Bienen und andere Bestäuber in ländlichen Gebieten dramatisch verschlechtert. Insbesondere die Wildbienen sind stark gefährdet. Aber auch die Honigbienen sind gestresst. In Deutschland sind circa 590 Wildbienenarten bekannt. Ungefähr die Hälfte der Arten kommen in Berlin vor. Somit ist Berlin ein Hotspot der Wildbienenvielfalt. Aber auch in Berlin ist nahezu jede zweite Wildbienenart im Bestand gefährdet. Eine zentrale Rolle für Biodiversität und Ernährung nehmen die Bestäuber ein. Berlin hat 2018 eine Strategie für Bienen und Bestäuber – die sogenannte Bestäuberstrategie – erarbeitet. Übergeordnete Ziele sind die Förderung von Honigbienen und Qualifizierung der Imkerei in der Stadt, die Förderung von Wildbienen und anderen Bestäubern und die Zusammenarbeit der relevanten Stakeholder. Dies schließt ein, die Lebensbedingungen der Arten in ihren (potenziellen) Lebensräumen zu verbessern sowie eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. Die „Strategie zum Schutz und zur Förderung von Bienen und anderen Bestäubern in Berlin“ wurde am 17. Mai 2018 im Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Erarbeitung der Strategie erfolgte durch vier Bausteine: eine umfassende und berlinspezifische Analyse der Situation der Wild- und Honigbienen, Gespräche mit relevanten Akteuren, die Fachtagung „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“ mit Vorträgen über die aktuelle Situation sowie zu internationalen und nationalen Beispielen, welche Strategien andere Städte verfolgen, um die biologische Vielfalt zu stärken, die Identifizierung von Handlungsfeldern und Konzeptionierung von Maßnahmen. An ihrer Umsetzung wird intensiv gearbeitet. Die Lebensbedingungen einzelner Arten zu verbessern, setzt entsprechende Kenntnisse, Interesse und Engagement voraus. Berlinweit wurden im Projekt „Berlin blüht auf“ und werden im Nachfolgeprojekt „Berlin wird bunt“ systematisch Blühflächen angelegt und Kooperationen mit Flächeneigentümern abgeschlossen, womit durchgängig während der Vegetationsperiode Nahrung für Bestäuber bereitsteht. Auf den Berliner Raum angepasste Listen für die standortgerechte Pflanzenauswahl helfen dabei. Wenn es ein vielfältiges Nahrungsangebot gibt, ist auch für Wildbienen und Honigbienen gleichermaßen etwas dabei. Die gegenseitige Einflussnahme oder auch Konkurrenz zwischen ihnen untersuchte ein Forschungsprojekt der Technischen Universität Berlin. Zu den Publikationen
Eine wesentliche Grundlage für die Festlegung von Bodenwerten in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind Kenntnisse der Hintergrundbelastung von Schadstoffen in Böden. Für die Kennzeichnung der Hintergrund-belastung werden repräsentative, statistisch abgeleitete Werte für den allgemein verbreiteten Stoffgehalt in Böden (sogenannte Hintergrundwerte, HGW) herangezogen. Dringend benötigt werden bundesweite HGW für Gesamt- und Eluatgehalte von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) in landwirtschaftlich genutzten Böden. Darüber ist eine Untersuchung erforderlich, ob für folgenden und weitere chemische Verbindungen bodenrechtliche Regelungen erforderlich sind: Polybromierte Diphenylether (PBDE), Decabromdiphenylethan (BDPE-209), Hexabromcyclododecan (HBCDD), Tributylzinn-Verbindungen (TBT), Nonylphenole (NP), Diethylhexylphthalat (DEHP), Bisphenol A (BPA), Siloxane. Ziel des Forschungsprojekts ist eine chemische Analyse (Gesamt- und Eluatgehalte) des bundesweiten Vorkommens von PFAS in Böden sowie eine Priorisierung von weiteren o.g. organischen Verbindungen, für die in nachfolgenden Forschungsprojekten eine Ableitung von bundesweiten HGW angestrebt werden sollte. Gegenstand der Untersuchungen sind die im Forschungsprojekt FKZ 3720 72 288 0 (Vorläuferprojekt) bundesweit zu entnehmenden 600 Bodenproben von landwirtschaftlich genutzten Oberböden (400 Acker- und 200 Grünlandproben). Die Analyse der Gehalte von organischen Verbindungen in diesen Proben soll wie nachfolgend benannt vorgenommen werden: (1) Bestimmung der Gehalte von PFAS (Gesamt- und Eluatgehalte) in 600 aktuellen Bodenproben und (2) Bestimmung der Gehalte von PBDE, BDPE-209, HBCDD, TBT, NP, DEHP, BPA, Siloxane und weiteren ausgewählten Chemikalien in 50 aktuellen (aus den Jahren 2021-2024) und 50 Rückstellproben (aus den Jahren 2009-2012).
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Der Landkreis Harburg zeichnet sich durch vielfältige Landschafts- räume aus. Sie weisen in Teilen eine besondere Bedeutung für Arten und Biotope auf und sind gleichzeitig höchst attraktive Naherholungsräume. Die unmittelbare Lage am Ballungsraum Hamburg, die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und Veränderungen in der Landwirtschaft führen zu einem enormen Veränderungsdruck. Hieraus erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber den natürlichen Lebensgrundlagen, den Arten und Biotopen, unserem Naturerbe, der sich die Landschaftsrahmenplanung widmet.
Origin | Count |
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Bund | 3857 |
Europa | 1 |
Kommune | 71 |
Land | 1025 |
Wirtschaft | 3 |
Wissenschaft | 31 |
Zivilgesellschaft | 8 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 50 |
Daten und Messstellen | 23 |
Ereignis | 14 |
Förderprogramm | 2966 |
Gesetzestext | 2 |
Lehrmaterial | 1 |
Taxon | 2 |
Text | 1057 |
Umweltprüfung | 46 |
unbekannt | 600 |
License | Count |
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geschlossen | 1483 |
offen | 3130 |
unbekannt | 148 |
Language | Count |
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Englisch | 352 |
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Datei | 40 |
Dokument | 529 |
Keine | 2911 |
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Unbekannt | 38 |
Webdienst | 46 |
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Topic | Count |
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Lebewesen und Lebensräume | 3358 |
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Mensch und Umwelt | 4759 |
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Weitere | 4426 |