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Regionales Raumordnungsprogramm 2021 Landkreis Vechta

Das RROP bildet den Rahmen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden im Landkreis sowie für raumbezogene Fachplanungen wie Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und weitere. Es wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 05.04.2022 genehmigt.

Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte

Raumordnerische Ziele und Grundsätze Überfachliche Ziele 1. Raumkategorien 2. Zentrale Orte 3. Achsen Fachliche Ziele 4. Natur und Landschaft 5. Siedlungswesen 6. Wirtschaft 7. Tourismus 8. Soziale und kulturelle Infrastruktur 9. Verkehr 10. sonstige technische Infrastruktur 11. Verteidigung und Konversion

Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Harburg

Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Kreisgebiet im Zeitraum bis etwa 2025.

WMS zum Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Ammerland 1996

WMS zum Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Ammerland 1996 im Datenformat INSPIRE PLU 4.0

WMS zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreis Ammerland - XPlanung 5.1

WMS zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreis Ammerland im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2. Rechtsverbindliche raumordnerische Festlegungen von 1996 (inkl. 1. Änderung).

Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Ammerland 1996 - XPlanung 5.1

Rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland in der textlichen und der zeichnerischen Darstellung

WMS Regionales Raumordnungsprogramm 2016 Landkreis Diepholz

Kartendienst des Regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Diepholz 2016 mit folgenden Themen: Vorranggebiete für Freiraumfunktionen, Ober-, Mittel-, Grundzentrum, Schwerpunktaufgabe Wohnstätten, Schwerpunktaufgabe Arbeitsstätten, Ordnungsraum, Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft, Vorranggebiete für Natur und Landschaft, Gebiet zur Verbesserung des Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes, Regional bedeutsamer Erholungsschwerpunkt, Vorranggebiet für Erholung mit intensiver Inanspruchnahme durch die Bevölkerung, Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft, Vorsorgegebiet für Erholung, Regional bedeutsamer Wanderweg, Standort mit besonderer Entwicklungsaufgabe Erholung, Standort mit besonderer Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr, Regional bedeutsame Sportanlage, Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft, Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft, von Aufforstung freizuhaltendes Gebiet, Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung, Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung, Haupteisenbahnstrecke, sonstige Eisenbahnstrecke (vorhanden), sonstige Eisenbahnstrecke (erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung), S-Bahn/City-Bahn, Bahnhof mit Fernverkehrsfunktionen (vorhanden), Bahnhof mit Funktionen für den ÖPNV oder übrige Verkehre (vorhanden), elektrischer Betrieb (vorhanden), Park-and-ride/Bike-and-Ride, Autobahn (vorhanden), Autobahn (erforderlich), Anschlussstelle (vorhanden), Anschlussstelle (erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung), Hauptverkehrsstraßen von überregionaler Bedeutung (vorhanden), Hauptverkehrsstraßen von überregionaler Bedeutung (erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung), Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung, Hauptverkehrsstraßen von regionaler Bedeutung (erforderlich, bedarf weiterer Abstimmung), Schiffbarer Fluss (vorhanden), Hafen (vorhanden), Sportboothafen (vorhanden), Vorrangstandort für Verkehrsflughafen (vorhanden), Verkehrslandeplatz (vorhanden), Verkehrslandeplatz (vorhanden), Vorsorgegebiet für die Trinkwassergewinnung, Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung, Wasserwerk (vorhanden), Fernwasserleitung (vorhanden), zentrale Kläranlage (vorhanden), Hauptabwasserleitung (vorhanden), Deich (vorhanden), Sicherung des Hochwasserabflusses, vom Weserdeich geschütztes Gebiet, Vorrangstandort für Siedlungsabfalldeponie (vorhanden), Vorrangstandorte für Sonderabfalldeponie, Vorrangstandort für Windenergiegewinnung, Elektr. Leitung ab 110 kV (vorhanden), Elektr. Leitung ab 110 kV (erforderlich), Umspannwerk ab 110 kV (vorhanden), Speicherung von Primärenergie (vorhanden), Rohrfernleitung (vorhanden), Naturpark, Fluglärmzone 1, Fluglärmzone 2, Gewässer (Polygon), Gewässer (Linie), Landesgrenze, Bezirksgrenze, Kreisgrenze, Gemeinde/Samtgemeinden, Planungsraum

Regionales Raumordnungsprogramm 2004 Landkreis Lüchow-Dannenberg

Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Landkreis in Grundzügen festgelegt. Das RROP ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu entwickeln, d.h. die Vorgaben des LROP sind zu beachten und für den Landkreis zu konkretisieren (§ 13 Abs. 2 ROG sowie § 5 NROG). Darüber hinaus kann das RROP eigene gebietsspezifische Planungsziele enthalten. Hierfür sind die verschiedenen Belange nach sorgfältiger Prüfung gegeneinander und untereinander abzuwägen und im Ergebnis sind Ziele und Grundsätze der Raumordnung in textlicher oder zeichnerischer Form im RROP festzulegen (§ 7 ROG). Das RROP hat für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, wie zum Beispiel für die Bauleitplanung der Gemeinden oder die Standortfindung für Windparks, eine steuernde bzw. bindende Wirkung. Das bedeutet, dass bei solchen Planungen und Maßnahmen, die Ziele des RROP verbindlich zu beachten und die Grundsätze der Raumordnung in nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind (§ 4 ROG). Das Regionale Raumordnungsprogramm 2004 des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist am 15.12.2004 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um eine Satzung des Landkreises, die durch den Kreistag beschlossen worden ist und besteht aus einer beschreibenden und einer zeichnerischen Darstellung sowie einer Begründung.

ATOM-Feed zum Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Ammerland 1996

ATOM-Feed zum Regionalen Raumordnungsprogramm Landkreis Ammerland 1996 im Datenformat INSPIRE PLU 4.0

1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2013 des Landkreis Stade - Windenergie

Am 26.06.2023 hat der Kreistag den Satzungsbeschluss zum 2. Entwurf (2023) gefasst. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg als zuständige Obere Landesplanungsbehörde hat die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Stade 2013 mit Verfügung vom 23.08.2023 [ArL LG. 15 – 20303/59] genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Satzungsgenehmigung im Amtsblatt des Landkreises Stade, 37/2023 am 21.09.2023, wird die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 des Landkreises Stade wirksam.

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