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Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Kreisgebiet im Zeitraum bis etwa 2025.
Rechtskräftiges Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland in der textlichen und der zeichnerischen Darstellung. Die Daten liegen als analoge Karte, in XPlanGML und im INSPIRE Datenmodell Planned Land Use / geplante Bodennutzung vor und können über Dienste abgerufen werden.
Der Landkreis Cuxhaven hat als Träger der Regionalplanung die gesetzliche Aufgabe, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für das Gebiet des Landkreises Cuxhaven aufzustellen. In diesem Datenbestand wird der Inhalt des am 28. Juni 2012 im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven bekannt gemachten und damit in Kraft getretenen Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 (= RROP 2012) dargestellt. Des Weiteren wird der Inhalt der am 27. Oktober 2017 im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven bekannt gemachten und damit in Kraft getretenen 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 – Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie 2017 (= 1. RROP-Änderung 2017) dargestellt.
Das RROP bildet den Rahmen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden im Landkreis sowie für raumbezogene Fachplanungen wie Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und weitere. Es wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 05.04.2022 genehmigt.
Raumordnerische Ziele und Grundsätze Überfachliche Ziele 1. Raumkategorien 2. Zentrale Orte 3. Achsen Fachliche Ziele 4. Natur und Landschaft 5. Siedlungswesen 6. Wirtschaft 7. Tourismus 8. Soziale und kulturelle Infrastruktur 9. Verkehr 10. sonstige technische Infrastruktur 11. Verteidigung und Konversion
strategische Grundlage der projektorientierten Regionalentwicklung handlungsbezogene Ausformulierung des Regionalen Raumordnungsprogrammes informelles Instrument der Regionalplanung 1. Einleitung 2. Das regionale Entwicklungskonzept 3. Kooperationsräume, Handlungsbereiche und Projekte des Prozesses Regionalkonferenz 4. Inhaltliche Grundlagen der weiteren Ausgestaltung des regionalen Entwicklungsprozesses 5. Strategische Neuausrichtung 6. Anforderung des Prozesses Regionalkonferenz nach außen
Der Landkreis Cuxhaven hat als Träger der Regionalplanung die gesetzliche Aufgabe, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für das Gebiet des Landkreises Cuxhaven aufzustellen. In diesem WebMapService wird der Inhalt des am 28. Juni 2012 im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven bekannt gemachten und damit in Kraft getretenen Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 (= RROP 2012) dargestellt. Des Weiteren wird der Inhalt der am 27. Oktober 2017 im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven bekannt gemachten und damit in Kraft getretenen 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 – Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie 2017 (= 1. RROP-Änderung 2017) dargestellt. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist letztendlich nur in der analogen Ausgabe rechtsverbindlich. Diese liegt beim Landkreis Cuxhaven vor.
Grünentwicklungsplan Bottrop-Süd (südl. BAB A2) Auszug aus dem Altlastenkataster aus 68/2 für Erstellung des GREP (1999). Das aktuelle Altlastenkataster befindet sich unter Amt 68/2
Regionales Raumordnungsprogramm 2004 des Landkreises Lüchow-Dannenberg