Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000
Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf das vor Ort begutachtete Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. In einigen Fällen ist die Ursache "nicht ermittelbar", z.B. wenn getötete Tiere vor der Begutachtung bereits entsorgt wurden oder die Rissbegutachtung auf Wunsch der Halterinnen oder Halter nicht durchgeführt werden soll. * Mindestschutz nach der zum Zeitpunkt des Rissvorfalls aktuellen Richtlinie vorhanden. Sofern der Begriff „irrelevant“ eingetragen ist, bezieht sich dies auf Fälle in Nutztierhaltungen, für die kein wolfsabweisender Mindestschutz als Voraussetzung für einen Schadensausgleich vorgeschrieben ist, z.B. in der Rinderhaltung sowie bei Vorfällen außerhalb des bekanntgemachten " Ausbreitungsgebietes Wolf ". Sofern der Begriff „unklar“ eingetragen ist, bezieht er sich auf Vorfälle, bei denen die Angaben zum Zaunschutz auf den Aussagen der Tierhalter bei den Nutztierrissbegutachtungen beruhen, da der Zaun zum Zeitpunkt der Rissbegutachtung vor Ort nicht mehr beurteilt werden konnte (z.B. weil der Zaun infolge der ausbrechenden Herde umgestoßen oder zum Schutz der Herde an anderer Stelle neu aufgebaut wurde). Melde- datum Land- kreis Gemeinde Tierart Anzahl getötet Anzahl verletzt Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindest- schutz vorhanden?* Verursacher Individuum bei genetischer Artbestimmung Wolf 21.09.26 BK Wolmirstedt Schaf 23 1 unklar in Bearbeitung 20.09.26 SDL Arneburg-Goldbeck Schaf 13 2 nein in Bearbeitung 20.09.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 1 unklar in Bearbeitung 20.09.26 WB Coswig Schaf 1 nein in Bearbeitung 18.09.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 2 unklar in Bearbeitung 18.09.26 WB Coswig Gehegewild 1 unklar in Bearbeitung 12.09.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 7 2 unklar in Bearbeitung 11.09.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 unklar in Bearbeitung 11.09.26 SDL Arneburg-Goldbeck Pferd 1 irrelevant in Bearbeitung 10.09.26 HZ Huy Schaf 3 irrelevant in Bearbeitung 10.09.26 BK Ausleben Schaf 2 irrelevant in Bearbeitung 09.09.26 JL Elbe-Parey Schaf 1 ja in Bearbeitung 07.09.26 SDL Osterburg Schaf 1 nein in Bearbeitung 07.09.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 unklar in Bearbeitung 06.09.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 5 unklar in Bearbeitung 04.09.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 ja in Bearbeitung 24.08.26 SAW Neulingen Schaf 1 nein in Bearbeitung 22.08.26 SDL Altmärkische Höhe Schaf 2 1 unklar in Bearbeitung 13.08.26 MSH Südharz Schaf 4 irrelevant in Bearbeitung 10.08.26 MSH Südharz Schafe & Ziegen 4 irrelevant in Bearbeitung 04.08.26 SAW KLötze Schaf 1 nein in Bearbeitung 01.08.26 SAW Klötze Schaf 4 unklar Wolf nicht auszuschließen 01.08.26 WB Bad Schmiedeberg HSH 1 ja in Bearbeitung 27.07.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 ja Wolf (DNA) 27.07.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 1 unklar Wolf (DNA) 22.07.26 SAW Diesdorf Rind 2 irrelevant andere Ursache 21.07.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 ja Wolf (DNA) 21.07.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 3 ja Wolf (DNA) 20.07.26 BK Oebisfelde-Weferlingen Schaf 3 1 nein Wolf nicht auszuschließen 17.07.26 BK Oebisfelde-Weferlingen Schaf 1 nein Wolf (DNA) 13.07.26 SAW Arendsee Rind (Kalb) 1 irrelevant nicht ermittelbar 09.07.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 ja Wolf nicht auszuschließen 02.07.26 SDL Havelberg Schaf 4 nein Wolf nicht auszuschließen 25.06.26 SAW Salzwedel Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 16.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 2 ja Wolf nicht auszuschließen 09.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 1 ja in Bearbeitung 08.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 1 ja in Bearbeitung 08.06.26 WB Kemberg Schaf 2 1 ja in Bearbeitung 06.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 1 ja in Bearbeitung 05.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 1 ja Wolf nicht auszuschließen 05.06.26 WB Kemberg Schaf 1 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 04.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 3 ja Wolf nicht auszuschließen 04.06.26 WB Kemberg Schaf 1 2 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 02.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 4 ja in Bearbeitung 31.05.26 WB Kemberg Schaf 1 3 ja Wolf (DNA) 31.05.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 2 ja Wolf (DNA) 24.05.26 JL Jerichow Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 23.05.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 3 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 07.05.26 SDL Kamern Schaf 8 nein Wolf (DNA) 02.05.26 BK Burgstall Schaf 4 ja Wolf (DNA) 29.04.26 ABI Zerbst Schaf 1 nein Wolf (DNA-individ.) GW970m 28.04.26 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf nicht auszuschließen 25.04.26 BK Colbitz Schaf 10 unklar Wolf (DNA) 25.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 24.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 2 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 16.04.26 SLK Schönebeck Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 14.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 2 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 13.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 3 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 12.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 11 5 ja Wolf (DNA) 10.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 6 4 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 06.04.26 SAW Arendsee Schaf 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW3702m 06.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 12 4 ja Wolf (DNA) 04.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 3 ja Wolf (DNA) 29.03.26 BK Niedere Börde Schaf 5 unklar nicht ermittelbar 28.03.26 ABI Zerbst Schaf 18 unklar Wolf (DNA) 19.03.26 SAW Salzwedel Schaf 1 nein nicht ermittelbar 13.03.26 WB Zahna-Elster Gehegewild 1 nein in Bearbeitung 13.03.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 9 3 unklar Wolf (DNA) 12.03.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 5 4 unklar Wolf (DNA-individ.) GW4012m 09.03.26 SDL Havelberg Schaf 2 unklar Wolf nicht auszuschließen 06.03.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 4 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 05.03.26 WB Zahna-Elster Gehegewild 3 nein in Bearbeitung 26.02.26 SDL Osterburg Schaf 2 nein Wolf (DNA) 17.02.26 SAW Beetzendorf Schaf 1 nein Wolf nicht auszuschließen 14.02.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 2 unklar Wolf (DNA-individ.) GW5391m 13.02.26 JL Möckern Schaf 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW2990m 13.02.26 JL Möckern Schaf 3 nein Wolf (DNA-individ.) GW2990m 12.02.26 ABI Zerbst Ziege 1 nein in Bearbeitung 01.02.26 HZ Osterwiek Schaf 9 4 irrelevant Wolf (DNA) 30.01.26 SDL Bismarck (Kalbe) Schaf 4 5 ja Wolf nicht auszuschließen 25.01.26 MSH Südharz Schaf 11 irrelevant Luchs (DNA) 21.01.26 SLK Schönebeck (Elbe) Rind 1 irrelevant nicht ermittelbar 19.01.26 MSH Südharz Schaf 6 irrelevant Luchs (DNA) 09.01.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 4 unklar Wolf nicht auszuschließen 08.01.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 2 3 unklar Wolf (DNA) 03.01.26 BLK Wethautal Schaf 1 irrelevant Hund (DNA) Wolf oder Wolf nicht auszuschließen andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar getötet 172 27 verletzt 69 1 Letzte Aktualisierung: 22.09.2026
Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu betriebenen, zu genehmigten und noch nicht in Betrieb genommenen und zu geplanten Windkraftanlagen im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2025 © Nikola Tomašić / Pexels Tierseuchen: 2025 dominiert von Geflügelpest und Blauzungenkrankheit Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2025 wur- de von einem im Vergleich zu den Vorjahren mas- siven Geflügelpestausbruch im Herbst 2025 bei Wildvögeln und dem Wiederausbruch der Blauzun- genkrankheit vom Serotyp 8 in Rheinland-Pfalz do- miniert. Aber auch andere Tierseuchen haben das Landesuntersuchungsamt (LUA) stark beschäf- tigt: Die Afrikanische Schweinepest, die zusätz- lich zum Geschehen in den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms und im Juni 2025 auch in Nord- rhein-Westfalen nahe der Grenze zu Rheinland- Pfalz festgestellt wurde; der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Berlin-Brandenburg im Januar 2025 und neue Seuchen wie die Epizootische Hä- morrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit (LSD), die aus dem Westen und Süden Frankreichs immer näher rücken. Ein besonders be- merkenswertes Ereignis war der Nachweis eines Tuberkulose-Erregers bei einem Mähnenwolf aus einem rheinland-pfälzischen Zoo. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Lan- des Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seu- chen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkran- kungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Un- tersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Programmen sowie so- genannte Handelsuntersuchungen, durch die si- chergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Be- stände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersu- chungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpo- pulation und tragen somit dazu bei, den Gesund- heitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Denn nicht zuletzt wird hierdurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA 2 2025 insgesamt 207.687 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen landesweit einheit- lich ausgelegt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. Krankheiten, die durch Vektoren übertragenen werden, wie die die Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit, haben im LUA zusammen mit der Maul- und Klau- enseuche an Bedeutung gewonnen. Denn sie sind bei Tieren, die eine klinische Symptomatik aufwei- sen, differentialdiagnostisch relevante Erreger zur Blauzungenkrankheit. Das Virus der Epizootischen Hämorrhagie (EHDV) der Hirsche ist wie das Blauzungenvirus ebenfalls ein Orbivirus aus der Familie der Reovi- ridae und diesem sowohl in Hinsicht auf die klini- schen Symptome als auch in Hinblick auf die Aus- breitung sehr ähnlich. Überträger sind wie beim Blauzungenvirus sogenannte Gnitzen. Die höchste Empfänglichkeit wurde bei Antilopen und Weiß- schwanzhirschen beobachtet. Rinder können aber auch erkranken. Unterschieden werden zurzeit sie- ben Serotypen. Im November 2022 wurde das Virus erstmals in- nerhalb Europas in Sardinien und Südspanien nachgewiesen. Im weiteren Verlauf der letzten BVD, BHV-1, Blauzunge: Mehrere Tierseuchen gefährden die Gesundheit von Rindern. © Christina & Peter / Pexels Jahre hat sich das Virus vor allem über Frankreich weiter nach Norden verbreitet. 2025 wurden im LUA 675 Proben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 329 rheinland-pfälzischen Beständen, sowie 33 Wild- und Zootiere auf das EHD-Virus unter- sucht. Alle Proben waren negativ. Bei der Lumpy Skin Krankheit (LSD) handelt es um eine Erkrankung, die durch ein Virus der Gat- tung Capripocken verursacht wird. Das Virus ist nahe verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Übertragung erfolgt vor allem durch blutsaugende Insekten. Die Lumpy Skin Krankheit oder Dermatitis No- dularis ist in der Hauptsache eine Erkrankung bei Rindern und Büffeln. Klinisch zeigen die Tie- re zunächst hohes Fieber, Milchrückgang und Hautveränderungen (Knoten/ Knötchen). Auch die Schleimhäute können betroffen sein. In den letzten Jahren wurde LSD in Europa nur in den südlichen Ländern nachgewiesen. Ein Nach- weis in Frankreich in 2025 nahe der Grenze zur Schweiz führte zu vermehrten Untersuchungen in Deutschland, da aus den daraufhin eingerichteten Restriktionszonen zuvor Rinder nach Deutschland transportiert worden waren. Im LUA wurden 2025 insgesamt 78 Proben aus 15 rheinland-pfälzischen Beständen virologisch auf Capripocken und 72 Proben aus elf Beständen auf Antikörper unter- sucht. Auch hier waren alle Proben negativ. Andere Tierseuchen, die schon länger Bekämp- fungsmaßnahmen unterliegen, werden im Rah- men von Monitoring und diagnostischen Untersu- chungen und Handelsuntersuchungen überwacht. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Her- pesvirus Typ 1 (BHV-1) etwa führt zu einer le- benslang bestehenden Infektion, die sich häufig in Leistungsminderung, grippeartigen Erscheinungen und Störungen der Fruchtbarkeit äußert. 2025 hat das LUA in zwei rheinland-pfälzischen Betrie- ben bei insgesamt zwölf Tieren BHV-1-Antikörper nachgewiesen. In einem Fall wurden Tiere bei ei- nem Viehhändler wegen einer Transportüberla- dung vorübergehend eingestellt und untersucht. 3 Die drei Reagenten wurden aus dem Bestand zur Schlachtung verbracht. Nach zwei negativen Nachuntersuchungen des Restbestandes gilt der Betrieb wieder als BHV-1 frei. In dem zweiten Fall wurden bei einer Routineun- tersuchung in dem Bestand bei zwei Tieren BHV- 1-Antikörper nachgewiesen. Die Untersuchung des Gesamtbestandes ergab weitere Reagen- ten. Nach der Entfernung der Reagenten und der Nachuntersuchung des Gesamtbestandes nach etwa sechs Wochen wurden keine weiteren BHV- 1-Antikörper mehr nachgewiesen. Das Auftreten der BHV-1-Infektion zeigt nach- drücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng da- rauf achten müssen, ausschließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosi- cherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um den Eintrag und die Ausbreitung einer Infek- tion zu verhindern. Insgesamt wurden im LUA im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seu- chenfreiheit 54.186 Blutproben aus 2.887 rhein- land-pfälzischen Beständen sowie 5.458 Tank- und Einzelmilchproben aus 941 Beständen auf BHV-1 untersucht. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2025 wurden im LUA insgesamt 108.741 Ohrstanzproben aus 3.214 rheinland-pfälzischen Beständen untersucht. Dabei wurde das Virus der BVD bei keinem Kalb nachgewiesen. Im Rahmen von Handelsuntersuchungen und zu diagnosti- schen Zwecken wurden zusätzlich weitere 1.017 4 Blut- und Organproben von diversen Wiederkäu- ern auf das Vorhandensein von BVD mit negati- vem Ergebnis getestet. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West Nil Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde 2024 erst- mals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pfer- den geführt. In 2025 gab es keine weiteren Nach- weise. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infektionsgeschehens des durch blutsaugen- de Stechmücken übertragenen Erregers aber kei- ne Rolle. Die Erkrankung tritt insbesondere bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neuro- logischen Symptomen und gehäuften Todesfäl- len führen. Der Erreger kann auch auf Menschen übertragen werden und verursacht eine grippe- ähnliche Erkrankung. In seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Es muss aber weiterhin mit dem Auftreten des WNF in Rheinland-Pfalz gerechnet werden. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseu- chenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maß- nahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrie- ben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Sym- ptomen kann mit einer Impfung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys imp- fen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Vi- rus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseu- chenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Untersuchungen an 5.047 verendeten Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern und 347 geschlachteten Rindern, Schafen und Ziegen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf Transmis- sible spongiforme Enzephalopathie (BSE, Scra- pie, CWD) ergaben 2025 erfreulicherweise nur negative Untersuchungsergebnisse. Die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Eine Salmonelleninfektion führt besonders bei Jungtieren zu klinischen Symptomen mit Durch- fall und teilweise hohem Fieber. Bei Rindern, Schafen, Schweinen und Pferden kann es in Ein- zelfällen zu Fehlgeburten kommen. Ausgewach- sene Tiere erkranken zwar eher selten klinisch, können die Erreger aber über längere Zeit aus- scheiden und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Die hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermöglicht den Bakterien dort ein langes Überleben. Keine Scrapie: Die mit Verhaltens- und Bewegungsstö- rungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung wurde 2025 bei keinem Tier aus dem Land nachgewie- sen. © Studio Lichtfang / Pexels tritt spontan auf. Tierseuchenrechtliche Maßnah- men erfolgen in der Regel nicht, da fast immer nur Einzeltiere betroffen sind. Die Nachweise aus den Jahren 2023 und 2024 zeigen aber, dass die Moni- toring-Untersuchungen zum Vorkommen der Er- krankung weiterhin erforderlich sind, um deren verstärktes Auftreten erfassen und einen Eintrag in die Nahrungsmittelkette verhindern zu können. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen. Diese bakteriellen In- fektionserreger werden meist bei differenzialdi- agnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache nachgewie- sen. 2025 wurden die Salmonellen bei 16 Rin- dern, Schafen und Ziegen in zwölf Betrieben nachgewiesen. Darüber hinaus wurden die Bakte- rien auch bei 15 Wild- und Zootieren sowie in vier Umgebungsproben aus Hühner- und Gänsehal- tungen in zwei Beständen festgestellt. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs stehen an der Spitze der möglichen Infektionsquellen für den Menschen. Die Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmit- tel; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haustieren sind möglich. Die Infektion äu- ßert sich beim Menschen meist als akute Darm- entzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leichtem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Perso- nen zu einer ausgeprägten Dehydratation (Aus- trocknung durch Wasserverlust) führen. In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat im vergangenen Jahr 38 Tiere aus Rhein- land-Pfalz auf Tularämie untersucht, und dabei die Zoonose bei 19 Feldhasen aus sieben Kreisen nachgewiesen. An der Zahl der Nachweise ist er- kennbar, dass die Erkrankung bei Feldhasen relativ weit verbreitet ist. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Kaninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangs- punkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrankten Wildtieren 5
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
Der WMS Kartendienst stellt die Auswertungen zur städtischen Baumüberschirmung des Jahres 2024 bereit. Der Beschirmungsgrad auf Satellitenbildebene wird mit Hilfe eines Transformer Zeitreihen KI Modells vorhergesagt (Stöckigt et al., 2024). Die aus Luftbild- und Höhendaten gewonnen, hochgenauen Messungen aus verschiedenen Städten Deutschlands (ca. 20) werden auf die Auflösung von Sentinel-2 herunterskaliert und dann als Trainingsgrundlage des Modells verwendet. Für die Herleitung des Beschirmungsgrades werden alle Pixel mit einer Vegetationshöhe von über 2,5 Metern als beschirmte Pixel klassifiziert. Das auf Luftbildebene entstandene, binäre Raster wird anschließend auf 10 Meter aggregiert, wodurch der finale Beschirmungsgrad in % entsteht. Im urbanen Raum werden so beispielsweise Position, Verteilung und Anteil schattenspendender Bäume sichtbar. Das Ergebnis sind deutschlandweit verfügbare Informationen zur Vegetation mit einer Auflösung von 10 Metern. Der Beschirmungsgrad kann wichtige Rückschlüsse z. B. zur Beschattung und damit dem thermischen Komfort liefern. Auf Block oder Stadtebene kann er außerdem zum inner- und interstädtischen Vergleich verwendet werden. Er wird weiterhin als Indikator der Baumüberschirmung (Monitoring) für Artikel 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) verwendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Todesmeldungen bei Rindern Die Anzahl der im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) erfassten Todesmeldungen (Verendung bzw. Tötung ohne Schlachtung) für Rinder, bezogen auf das Verendungsdatum (nicht Meldedatum) und aufgeschlüsselt nach Kalenderwochen (KW): a) für die KW 23 bis 28 des Jahres 2026 b) für die entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025 c) Aufschlüsselung nach Alter (bis 6 Monate/Jungrinder/ausgewachsene Rinder) d) Gesamtrinderbestand zum Stichtag 1. Juni der Jahre 2021 bis 2026. Die zuständigen Behörden des Landes sind datenführende Stellen der HIT-Datenbank nach der Viehverkehrsverordnung und Todesfälle bei Rindern werden dort systematisch erfasst. 2. Mortalitätsraten bei Masthühnern a) die durchschnittlichen täglichen Mortalitätsraten der Masthühnerbestände je KW für die KW 23 bis 28 des Jahres 2026 sowie für die entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025 b) die täglichen Mortalitätsraten je Kalendertag für die KW 25 und 26 des Jahres 2026 sowie für die entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025; c) die Anzahl der Mitteilungen nach § 20 Abs. 4 TierSchNutztV, die in den KW 25 bis 28 des Jahres 2026 sowie in den entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025 von der für den Schlachtbetrieb zuständigen Behörde an die für den Ort des Masthühnerbestandes für den Tierschutz zuständige Behörde ergangen sind, sowie, falls im Land ein entsprechender Grenzwert für die tägliche Mortalitätsrate normiert ist, die Anzahl der Fälle, in denen dieser überschritten wurde. Die täglichen Mortalitätsraten des gesamten Mastverlaufs müssen nach § 20 Abs. 2 TierSchNutztV den Transport zum Schlachthof begleiten und nach Absatz 3 durch die zuständige Behörde aufgezeichnet werden. Die zu den Buchstaben a) und b) erbetenen Angaben sind daher auch in den Aufzeichnungen zu solchen Mastdurchgängen enthalten, die erst nach dem 28. Juni ausgestallt wurden. Sofern eine landesweite Aggregation nicht vorliegt, bitte ich um Mitteilung der bei den einzelnen Schlachthof-Überwachungsbehörden vorliegenden Werte. 3. Tot angelieferte Tiere an Schlachthöfen Die Anzahl der im Rahmen der amtlichen Schlachttieruntersuchung als tot angeliefert festgestellten Tiere an Schlachthöfen, aufgeschlüsselt nach Tierart und KW: a) für die KW 24 bis 27 des Jahres 2026, b) für die entsprechenden KW der Jahre 2021 bis 2025. c) für dieselben Zeiträume Gesamtzahl der angelieferten Tiere je Tierart Für Masthühner ist die Zahl der bei der Ankunft verendet vorgefundenen Tiere nach § 20 Abs. 3 Satz 1 TierSchNutztV unter Angabe des jeweiligen Betriebs und Masthühnerstalls durch die zuständige Behörde aufzuzeichnen. Sofern eine landesweite Aggregation nicht vorliegt, bitte ich um Mitteilung der bei den einzelnen für die Schlachtbetriebe zuständigen Behörden vorliegenden Werte. 4. Verendete Schweine Die Anzahl bzw., soweit lediglich gewichtsbezogene Daten vorliegen, die Menge der aus schweinehaltenden Betrieben zur Beseitigung übernommenen verendeten Schweine (Material der Kategorie 2 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009), wie sie sich aus den bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt, den zuständigen Behörden oder den nach dem Ausführungsrecht Sachsen-Anhalts zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz beseitigungspflichtigen Körperschaften vorliegenden Abrechnungsdaten ergibt, jeweils für den Monat Juni der Jahre 2021 bis 2026. Sofern die Daten Tiere umfassen, die im Rahmen tierseuchenrechtlicher Maßnahmen getötet wurden, bitte ich um Kenntlichmachung dieser Fälle. Sollten der Herausgabe einzelner Angaben Ablehnungsgründe entgegenstehen, bitte ich um Zugang zu den übrigen Informationen sowie um Begründung im Einzelnen. Für den Fall, dass Gebühren anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung, sofern diese 50 € übersteigen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form bitten sowie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen vorab! Mit freundlichen Grüßen
Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Auswahl von kostengünstigen, für Routineanalysen geeignete Methoden zur Energie- und Proteinbewertung von Futtermitteln in der österreichischen Praxis (besonders Grundfutter), die den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen und somit eine sowohl bedarfsgerechte als auch umweltschonende Ernährung der Wiederkäuer erlauben. Voraussetzung für diese Entwicklungsarbeit sind repräsentative Futterproben, welche die einzelnen Futterkategorien und deren Futterwert (Nährstoffgehalt wie Gerüstsubstanzen, Protein und Verdaulichkeit bzw. Energiekonzentration) in Österreich mit ihrem gesamten Streuungsbereich abbilden. Dazu wird in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern der Bundesländer und dem Futtermittellabor Rosenau der LK Niederösterreich eine systematische Probenziehung auf landwirtschaftlichen Betrieben über einen Zeitraum von vier Vegetationsjahren (2016-2019) durchgeführt, sodass Futterproben der wesentlichen Futterkategorien aus allen Bundesländern bzw. den wichtigsten Produktionsgebieten im Untersuchungsmaterial repräsentiert sind. Für eine regressionsanalytische Auswertung ist entscheidend, dass innerhalb der Futterkategorien ein breites Spektrum an Futterqualität (im Sinne von Gehalt an Gerüstsubstanzen, d.h. Verdaulichkeit) gegeben ist. Die Futterkategorien orientieren sich an der Bedeutung der Futtermittel für die österreichische Rinderhaltung: - Wiesenfutter (als Grünfutter, Silage und Heu), jeweils 1. Aufwuchs und Folgeaufwüchse - Feldfutter (als Silage), jeweils 1. Aufwuchs und Folgeaufwüchse - Silomais (als Silage). Diese Kategorien werden systematisch auf die Bundesländer aufgeteilt. Es sind 900-1000 Proben geplant, sodass von gut abgesicherten Ergebnissen auszugehen ist. Die Analysen werden überwiegend im Futtermittellabor Rosenau der LK Niederösterreich durchgeführt. Methoden, welche die Verwendung von frischem Pansensaft erfordern (HFT, modHFT, in vitro-Verdaulichkeit nach Tilley und Terry), werden an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein abgewickelt. Folgende Parameter werden analysiert: - Weender Analyse (TM, XP, XL, XF, XX, XA) - Gerüstsubstanzen (NDF, ADF, ADL) - in vitro-Verdaulichkeit (ELOS, Tilley&Terry, HFT) - nXP-Gehalt (modHFT) - Protein-Fraktionen des CNCPS (A, B1, B2, B3, C) - Gärqualität (Milchsäure, Essigsäure, Buttersäure, pH-Wert, NH3-Stickstoff). 1. Durchführung der Energiebewertung: - Je nach Verfügbarkeit der Analysenparameter ergeben sich verschiedene Wege der Energiebewertung, mit abnehmender Genauigkeit, aber auch geringeren Kosten. - a. auf Basis der in vitro-Verdaulichkeit (Gleichungen GfE 2008): genau, aber teuer - b. auf Basis von Regressionsgleichungen, welche die Beziehung zwischen Gerüstsubstanzen und Verdaulichkeit nützen. Diese Beziehung wird aus dem erarbeiteten Datenmaterial abgeleitet. (Text gekürzt)
Anzahl der Proben: 25 Gemessener Parameter: Probenart: einjährige Triebe Einjährige Triebe von Nadelbäumen spiegeln aufgrund ihrer hohen physiologischen Aktivität die Schadstoffbelastung eines Jahres am besten wider. Dabei ist die Festlegung auf einen Jahrgang notwendig, da in Abhängigkeit der Stoff- und Altersklasse unterschiedliche Akkumulationsraten auftreten. Auch die Einbeziehung der Triebachsen ist wichtig, da sich an der Rinde der jungen Triebe die an Partikel gebundenen schwerflüchtigen Substanzen bevorzugt niederschlagen. Probenahmegebiet: Oberes Ilseeinzugsgebiet (Fichte) Fichtenbestand im Wassereinzugsgebiet Obere Ilse
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2363 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 30 |
| Land | 425 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 142 |
| Wissenschaft | 179 |
| Zivilgesellschaft | 28 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 9 |
| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 1410 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 550 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| Taxon | 32 |
| Text | 325 |
| Umweltprüfung | 75 |
| unbekannt | 368 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1849 |
| Offen | 897 |
| Unbekannt | 35 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2739 |
| Englisch | 1557 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 39 |
| Bild | 55 |
| Datei | 1692 |
| Dokument | 337 |
| Keine | 594 |
| Unbekannt | 14 |
| Webdienst | 17 |
| Webseite | 1952 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2080 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2779 |
| Luft | 1891 |
| Mensch und Umwelt | 2315 |
| Wasser | 2037 |
| Weitere | 2680 |