In der Kulisse werden AUKM zur Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten gefördert. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion. In der Kulisse werden AUKM zur Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten gefördert. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 108 für den Geltungsbereich nördlich Sieker Landstraße und westlich der Straße Höltigbaum (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sieker Landstraße - über das Flurstück 1390, Südgrenzen der Flurstücke 54 und 978, Westgrenze des Flurstücks 978 der Gemarkung Neurahlstedt - Pahlblöckensredder - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 46 der Gemarkung Neurahlstedt - Westgrenze des Flurstücks 3784 - Südgrenze des Flurstücks 2122 (Boltwischen), über das Flurstück 2122, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2122, über das Flurstück 2122, Nordwestgrenzen der Flurstücke 4027 und 3762, Ostgrenzen der Flurstücke 3762, 3633 (Neurahlstedter Graben), 3878 und 3633 (Neurahlstedter Graben) der Gemarkung Oldenfelde -Ostgrenzen der Flurstücke 1224, 1169 und 1178, über das Flurstück 1178, Ostgrenzen der Flurstücke 1178 und 1171, Südgrenzen der Flurstücke 1171 und 1178, Ostgrenzen der Flurstücke 54 und 1390, Südgrenze des Flurstücks 1390, über das Flurstück 1390, Ostgrenzen der Flurstücke 1390 und 1389 der Gemarkung Neurahlstedt.
Hier wird das klassifizierte Gewässernetz nach dem Landeswassergesetz NRW in der Stadt Krefeld abgebildet. Hierunter fallen nach §3(3) LWG NRW oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Die Gewässer werden von Unterhaltungspflichtigen (in der Regel Verbände) unterhalten.
Flächen der Fließgewässer in der Stadt Salzgitter
Ziel der Untersuchung ist es, auf einer qualitativen und quantitativen Abschaetzung des Strahlungsenergie- und Waermehaushaltes charakteristischer Baukoerperstrukturen Regeln ueber die Gestaltung der thermischen und hygrischen Stadtklimaeigenschaften abzuleiten. Als Baukoerperstruktur wird das Mosaik aus Gebaeuden, Strassen, Rasenflaechen, Baumgruppen und evtl. Wasserflaechen verstanden. Alle Staedte weisen dem jeweiligen Baustil und der stadtplanerischen Auffassung ihrer Zeit entsprechende Strukturtypen auf. In ihnen wird zunaechst durch systematische Messfahrten die Lufttemperatur bei austauscharmen Wetterlagen gemessen. Anschliessend werden an ausgesuchten Modellfaellen die Oberflaechentemperaturen aller Strukturbestandteile im Tages- und Jahresgang festgestellt. Im dritten Schritt sollen die charakteristischen Tages- und Jahresgaenge der Strahlungstherme festgestellt werden.
Der Datensatz enthält Informationen zu linienhaften Hindernissen (Befahrungshindernisse), die für die technische Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen relevant sind. Befahrungshindernisse sind ständig wasserführende Flüsse, Bäche, Kanäle und Gräben, oberirdische Rohrleitungen, kleinflächige Felsen, trockene Gräben und kleinflächig feuchte Standorte. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.
A. Sachverhalt Die Firma EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH (Edekastraße 3, 97228 Rottendorf) hat eine Genehmigung nach § 67 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 68 WHG für den Gewässerausbau eines namenlosen Grabens auf dem Grundstück des neu errichteten EDEKA-Logistikzentrum in Marktredwitz (Fl.-Nr. 100 Gmkg. Thölau, Stadt Marktredwitz) beantragt. Der Gewässerausbau ist ökologisch orientiert und soll eine schadlose Einleitung des gesammelten Schichten- und Niederschlagswasser aus den Regenrückhaltebecken in die Röslau sicherstellen sowie die Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Grabens trotz der befestigten Einleit-stellen des Regenrückhaltebeckens verhindern. Dabei soll der Graben an den Einleitstellen durch minimale ingenieurbiologische Eingriffe befestigt, an weiteren Stellen eine Befestigung im gleichen Zuge rückgebaut und eine naturnahe Gewässerentwicklung gefördert sowie die vorhandenen, schmalen Verrohrungen rückgebaut oder durch besser eingebundene Durchlässe ersetzt werden. B. Anwendbare Vorschriften Gemäß § 5 UVPG wird auf Grundlage der Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen geprüft, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder nicht. Der naturnahe Ausbau von Bächen, Gräben, Rückhaltebecken und Teichen, kleinräumige naturnahe Umgestaltungen, wie die Beseitigung von Bach- und Grabenverrohrungen, Verlegung von Straßenseitengräben in der bebauten Ortslage und ihre kleinräumige Verrohrung, Umsetzung von Kiesbänken in Gewässern, soweit es sich nicht um Ausbaumaßnahmen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes handelt, die von den Nummern 13.1 bis 13.17 erfasste sind, stellt nach Nr. 13.18.2 Spalte 2 Buchstabe S der Anlage 1 zum UVPG ein Vorhaben dar, für das eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 i. V. m. § 5 UVPG vorgesehen ist. Für Neuvorhaben ist gemäß § 7 UVPG die Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Absatz 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als zweistufige überschlägige Prüfung gemäß der unter 3. genannten Prüfungskriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht dann, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Bei der Vorprüfung wird berücksichtigt, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens oder des Standortes oder durch Vorkehrungen des Vorhabenträgers offensichtlich ausgeschlossen werden. Anhand der Antragsunterlagen und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde die Vorprüfung nach § 7 UVPG vom Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge durchgeführt. C. Prüfungskriterien und Ergebnis der standortbezogenen Prüfung des Einzelfalls Die standortbezogene Vorprüfung wird nach § 7 Absatz 2 UVPG als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe wird geprüft, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so ist auf der zweiten Stufe zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. 1. Merkmale des Standorts/Vorhabens bzgl. Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG (1. Stufe) In der ersten Stufe der überschlägigen standortbezogenen Prüfung im Einzelfall wird geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Folgende Gebiete, sowie Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien) sind zu berücksichtigen: 1.1 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien) 1.1.1 Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes Das Vorhaben befindet sich nicht in einem Natura 2000-Gebiet. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das Eger- und Röslautal und befindet sich in über 2000 Meter Entfernung. Relevante Auswirkungen sind aufgrund der Entfernung auszuschließen. 1.1.2 Naturschutzgebiete nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes Das Vorhaben befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet. In der näheren Umgebung befinden sich ebenfalls keine Naturschutzgebiete. 1.1.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes Weder im direkten noch im weiteren Umfeld des Vorhabens ist ein Nationalpark ausgewiesen. 1.1.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes Weder im direkten noch im weiteren Umfeld des Vorhabens ist ein Biosphärenreservat ausgewiesen. Die Ausbaustrecke endet kurz oberhalb des Landschaftsschutzgebietes „Fichtelgebirge“. Es werden keine nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet durch die Maßnahme verursacht, da es durch die Renaturierung zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation kommt. 1.1.5 Naturdenkmäler nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes Weder im direkten noch im weiteren Umfeld des Vorhabens ist ein Naturdenkmal vorhan-den. 1.1.6 Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 des Bundesnatur-schutzgesetzes Weder im direkten noch im weiteren Umfeld des Vorhabens ist sind rechtsverbindlich fest-gesetzte geschützte Landschaftsbestandteile vorhanden. 1.1.7 Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes Im Bereich des zu ertüchtigten Bachlaufs befinden sich zwar Gehölze und Bäume, allerdings sind diese alle von der Baumaßnahme ausgenommen und werden erhalten oder werden durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Die Maßnahme hat somit auch keine Auswirkungen auf die vorhandenen Gehölze. 1.1.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete nach § 73 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes Die Anlage befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet oder Risikogebiet. Das Überschwemmungsgebiet der Röslau befindet sich in der Nähe, wo der namenlose Graben in die Röslau mündet. Die Ausbaustrecke endet bereits vor der Einmündung. 1.1.9 Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltquali-tätsnormen bereits überschritten sind Gebiete, in denen Umweltqualitätsnormen überschritten sind, befinden sich nicht in der Umgebung. 1.1.10 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes Das Vorhaben liegt nicht in einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte und stellt ebenfalls keinen zentralen Ort nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Raumordnungsgesetz dar. 1.1.11 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind Es befindet sich keins der o. g. Schutzgüter auf dem betroffenen Grundstück. 1.2 Prüfungsergebnis bzgl. der Kriterien gemäß Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG (1. Stufe) In der ersten Stufe der überschlägigen standortbezogenen Prüfung im Einzelfall wurde fest-gestellt, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Die zweite Prüfungsstufe gemäß § 7 Absatz 2 UVPG kann daher entfallen. 2. Gesamtergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG i. V. m. § 5 UVPG hat nach überschlägiger einstufiger Prüfung unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 UVPG ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG, § 7 Abs. 3 UVPG). Das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt zu machen.
Schmetterlinge sind nicht nur faszinierend, sondern auch wichtig für die Artenvielfalt. Sie sind Nahrungsquelle für Fledermäuse und Vögel und als Bestäuber unverzichtbar. Die kostenlose VielFalterGarten-App ermöglicht es – ob bei einem unserer Spaziergänge oder auf eigene Faust – Schmetterlinge zu zählen und so einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten: Download für Android Download für iOS Erklärfilm zur Nutzung der VielFalterGarten-App Wir laden Sie zu Schmetterlingsspaziergängen für Erwachsene und Familien mit Kindern ein. Wir zeigen, wie man Schmetterlinge mit einer einfachen Methode zählen und bestimmen kann und welche Futterpflanzen für sie geeignet sind. Unsere Spaziergänge finden in Kooperation mit anderen Akteuren wie Deutsche Wildtier Stiftung, Stiftung Naturschutz, GRÜNE LIGA und Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg statt. Entdecken Sie mit uns die spannende Welt der Tagfalter! Unsere kostenlosen Angebote nur mit vorheriger Anmeldung unter: LassBerlinaufleben@SenMVKU.berlin.de Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Anmeldungen müssen bis zu dem vor der Veranstaltung liegenden Mittwoch bis 16:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie: Schmetterlinge fliegen am liebsten bei sehr guten Wetterbedingungen. Bei extrem schlechter Wettervorhersage (starker Regen und/oder heftiger Wind) würden wir die Schmetterlingsspaziergänge absagen. Sonntag, 24. August 2025, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Ort: Grünanlage Britzer Straße 37-79, 12107 Berlin Treffpunkt: Parkeingang Britzer Straße 37 Sonntag, 31. August 2025, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Ort: Blühender Campus, Faradayweg 6, 14195 Berlin Treffpunkt: Parkplatz des Fritz-Haber-Instituts Darüber hinaus bietet die Deutsche Wildtier Stiftung spannende Schmetterlingsralleys über die kostenlose Quiz-App “Actionbound” an: “Den Schmetterlingen hinterher in Neukölln” und „Den Nachtfaltern hinterher in Friedrichshain” . Weitere Informationen: Bestäuber Freitag, 29. August 2025, 19:30 Uhr bis 23:55 Uhr Ort: Matthäifriedhofsweg 15, 10829 Berlin Treffpunkt: Gartentor der Gartenarbeitsschule Tempelhof-Schöneberg „Die Schönen der Nacht – Fledermäuse, Nachtfalter und Käfer in der Abenddämmerung“ Gemeinsam tauchen wir ein in die geheimnisvolle Welt der Nacht: Wir locken Nachtfalter und Käfer mit UV-Licht an, spüren Fledermäuse mit Bat-Detektoren auf und staunen über die Artenvielfalt in der Dämmerung und Dunkelheit. Taschenlampen und UV-Schutzbrillen werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Nur mit vorheriger Anmeldung unter: Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg . Wir empfehlen, die kostenlose VielFalterGarten-App vorher herunterzuladen. Den eigenen Lieblingsort im Grünen finden (z. B. Garten, Hinterhof oder Lieblingspark). Die Seele baumeln lassen und 15 Minuten Zeit nehmen. Schmetterlinge entdecken und zählen! Bei gutem Wetter für 15 Minuten alle am Lieblingsort beobachteten Schmetterlingsarten in der kostenlosen VielFalterGarten-App eintragen (Download für Android und für iOS ). Sie können auch den Datenerfassungsbogen nutzen und danach die Daten in der App eintragen. Den Ort registrieren und beschreiben. Gerne wiederkommen und über das Jahr Tagfalter beobachten. Zeitraum: Von März/April bis Ende September/Oktober sind verschiedene Falter in ganz Berlin zu finden und können gezählt werden! Tipp: Für das Beobachten heißt es: “Aller guten Dinge sind drei!“ Sie können aber natürlich auch noch häufiger mitmachen. Wir freuen uns über jede Zählung! Bild: Claudia Köhler Monitoring- und Kontrollflächen Gerne können Sie die VielFalterGarten-App auch auf den bereits registrierten Monitoring- und Kontrollflächen in Berlin nutzen. Auf den Monitoringflächen wurden kürzlich Managementmaßnahmen verändert. Jede 15-Minuten Zählung auf diesen Flächen sowie auf den jeweils zugehörigen Kontrollflächen liefern wichtige Erkenntnisse über die Auswirkungen der Managementänderungen auf die Tagfaltervielfalt. Weitere Informationen Alle Informationen zur Aktion finden Sie hier zum Downloaden, Ausdrucken und Weitergeben. Wir freuen uns, wenn Sie beim VielFalterGarten mitmachen oder sich anderweitig für den Schmetterlingsschutz engagieren! VielFalterGarten ist ein Projekt von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig (Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Aletta Bonn, Dr. Guy Pe’er, Stefanie Henkel, Koordination Berlin: Vincent Kretschmer) Das Schmetterling Citizen Science-Projekt wird mit Freiwilligen in Deutschland und Europa in Zusammenarbeit mit mehreren Städten durchgeführt. Die Schmetterlingsdaten werden ausgewertet und sind auf der Webseite www.vielfaltergarten.de sichtbar. zur Webseite „VielFalterGarten“ Jede und jeder kann auch hier mitmachen. In fünf einfachen Schritten ist man dabei: entdecken, fotografieren, bestimmen, erfassen und von Expertinnen und Experten bestätigen lassen. So verbessern Sie Ihre Artenkenntnis und tragen mit jeder Meldung aktiv zum Schutz der Falter bei. Für Interessierte sowie Profis gibt es beim ArtenFinder außerdem Tipps und Veranstaltungshinweise zu den verschiedenen Artengruppen. ArtenFinder – Stiftung Naturschutz Berlin ArtenKenner – Stiftung Naturschutz Berlin Vielfalt bringt Vielfalt! Das heißt: Falter-Vielfalt entsteht dort, wo vielfältige Strukturen und Pflanzen zu finden sind. Nicht nur Blüten für die Falter, sondern auch Futterpflanzen und Verstecke für die Raupen sind wichtig. Außerdem hilft es, den Rasen zu einer blütenreichen Wiese mit Kleearten wachsen zu lassen und weniger zu mähen. Am besten nur 50 % der Fläche auf einmal mähen und einen Teil (z. B. 10 %) das ganze Jahr ungeschnitten lassen. Für die Pflanzenauswahl gilt: Falter mögen alles, was duftet. Astern oder Disteln bieten reichhaltige Nektarquellen im Spätsommer, Brennnesseln sind wichtige Falter-Puppenstuben. Ansonsten mögen Falter auch Bäume und Hecken wie Faulbaum und Weißdorn. Und für Artenvielfalt allgemein gilt natürlich: Pestizide vermeiden! Jeder Balkon kann für vorbeifliegende Falter zu einer Raststätte werden. Durch ein reichhaltiges Blütenangebot steht ihnen Nahrung für den Weiterflug zur Verfügung. Auch im Blumentopf mögen die Falter alles, was duftet, wie Lavendel, Steinkraut, Kapuzinerkresse und Stiefmütterchen. Küchenkräuter wie Oregano und Thymian oder Rucola einfach blühen lassen. Für einen guten Falterbalkon braucht es keine exotischen Wunderpflanzen. Faszination Falter (NABU Berlin) Mit der Kampagne “Faszination Falter” will der NABU-Berlin Raupen und Schmetterlinge wieder ins Bewusstsein der Berlinerinnen und Berliner rufen und neue Lebensräume für die Schmetterlinge schaffen. Auf der Webseite finden sich Faltblätter über falterfreundliches Gärtnern und über Futterpflanzen für Falter sowie für Raupen und Infos zu geplanten Mitmachaktionen. NABU Berlin: Faszination Falter Stiftung Naturschutz Die Stiftung Naturschutz Berlin hat im Rahmen der Kleingartenkooperation ein Merkblatt über die Förderung von Tagfaltern in Gärten erstellt. Stiftung Naturschutz Berlin: Merkblatt zu Tagfaltern Deutsche Wildtierstiftung Die Deutsche Wildtier Stiftung hat bereits über 90 Blühflächen in Berlin geschaffen. In Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin erforscht sie die Tag- und Nachtfaltervorkommen in der Stadt. Sie bietet Informationsmaterial und Veranstaltungen zu Bestäubern und insektenfreundlicher Grünflächenpflege an. Deutsche Wildtierstiftung: Steckbrief Schmetterling
Zielsetzung/Anlass: Städtische Agglomerationen leiden besonders unter den Auswirkungen des Klimawandels. Den schon bestehenden Urban Heat Island Effect verstärken immer höhere Durchschnittstemperaturen, was Urban Heat Waves zu Folge haben kann. Aber auch Starkregen und in der Folge Überflutungen werden häufiger. Solche extremen und gegensätzlichen Wetterphänomene, wie Dürreperioden und Starkregen, stellen Städte und ihre Bewohner*innen vor neue Herausforderungen. Somit sind Klimaadaptionsstrategien gefragt, die ausgleichend wirken, um an heißen Tagen zu kühlen und bei heftigen Regen überschüssiges Wasser aufzunehmen und es vor Ort zu versickern. Die Vegetation trägt durch ihre aktive Rolle (Verdunstung, Rückhalt, Speicherung, Reinigung) entscheidend zur Pufferung von Wasser-Extremsituation auf Freiflächen bei. Deshalb wird ein gezielter Einsatz von Pflanzen weiter an Bedeutung zunehmen. Grüne Infrastruktur leistet somit einen entscheidenden Beitrag zum Wasserhaushalt der Stadt. Insbesondere linearere Resträume, wie Vegetationsstreifen entlang von Wegen, Straßen und anderen Trassen können genutzt werden, um Maßnahmen des integrierten Regenwassermanagements umzusetzen. Solche dezentralen Regenwasseraufnahmebereiche zeichnen sich hinsichtlich Funktion, Herstellung und Wartung durch Einfachheit und Robustheit (Low-Tech Prinzip) aus. Bei Versickerungsmulden wird Regenwasser oberflächlich eingeleitet, kurzfristig zwischengespeichert (maximale Einstauhöhe 30 cm) und dann versickert. Bislang wurden solche Mulden fast ausschließlich mit Rasen bepflanzt. Doch sie bieten ein großes Potential, um das städtische Umfeld aufzuwerten und die Biodiversität zu fördern. Allerdings ist über eine geeignete Auswahl an Pflanzen nur wenig bekannt. Auch weiß man nicht, wie sich diese auf die Tierwelt, insbesondere die Bestäuber, auswirkt. Zielsetzung: Ziel ist es Erkenntnisse über die Entwicklung und Dynamik von Stauden in Versickerungsmulden zu sammeln. Der Stand des Wissens ist auf internationaler Ebene verstärkt auf hydraulische und hydrologische Fähigkeiten der Mulde ausgelegt und beschäftigt sich nur am Rande mit der Vegetation selbst, obwohl diese eine Schlüsselfunktion einnimmt. Gerade durch tiefgehende oder intensive Wurzeln ist die Vegetation in der Lage die Leistung der Versickerungsmulde zu verbessern. Es kann mehr Niederschlag aufgenommen, sowie auch mehr verdunstet werden, was der Umgebung zur Kühlung der Quartiere zu Gute kommt. Außerdem fördern artenreiche Pflanzungen die Biodiversität und können die Lebensqualität in Städten verbessern. Dies gelingt nur, wenn die Pflanzen an diesem extremen Standort vital sind. Es ist eine große Herausforderung, da die Pflanzen sehr gegensätzlichen Stressfaktoren ausgesetzt sind: sie müssen (mitunter sehr lange) Trockenperioden überdauern aber auch tolerant gegen zeitweise bzw. länger anhaltende Überstauung durch Wasser (nach Regelwerk max. 24h) sein. Deshalb gibt es bislang eine große Unsicherheit im Umgang mit solchen Standorten. Üblicherweise werden Versickerungsmulden mit Rasen bepflanzt. In Berlin existieren einige wenige Bepflanzungen mit Bäumen und Sträuchern, nicht aber mit Stauden. Solche Gehölze sind in Versickerungsmulden zwar aus stadtklimatischer Sicht erwünscht, in Berlin und anderen Städten aber bis 2021 nicht erlaubt gewesen. Zudem wird es nicht immer möglich sein, Bäume zu setzen (geringer Platz, geringe Bodenauflage, Problem der Verschattung). Daher existiert ein großes, stadtweites und städteübergreifendes Potential für die Verwendung von Stauden in Versickerungsmulden.
Die LEW Wasserkraft GmbH beabsichtigt an der Lechstaustufe Rain die Errichtung und den Betrieb einer Fischaufstiegsanlage. Die Fischaufstiegsanlage wird bei Lech-km 7,940 und Lech-km 6,00 auf den Grundstücken FI-Nrn. 2437/1, 2437/2 und 2438 der Gemarkung Rain und Fl.-Nrn. 1402/24, 1419/2, 1402/6, 1402/66 der Gemarkung Oberpeiching errichtet werden. Mit der Fischaufstiegsanlage soll die ökologische Durchgängigkeit des Lechs an der Staustufe Rain, die im Bestand nicht gegeben ist, wiederhergestellt werden sowie die Verbesserung des Gewässerökosystems um einen guten ökologischen Zustand des Lechs erreichen zu können. Die Anbindung der Fischaufstiegsanlage oberwasserseitig an den Lech erfolgt über einen Vertical-Slot-Pass mit 37 Becken und einem Raugerinne-Beckenpass. Der Zulauf wird lechseitig mit einem Absperrschütz ausgerüstet. Im Oberwasser weist der Vertical-Slot-Pass ein Brückenbauwerk zur Unterquerung des Dammkronen- und Verteidigungsweges. Der Raugerinne-Beckenpass stellt die Verbindung zum Roten Graben dar. Der Rote Graben dient als Verbindungsgewässer zwischen dem Einlaufbauwerk im Oberwasser und dem „Neuen Bach“ im Unterwasser. Dem Roten Graben werden 500 bis 660 l/s zu dotiert, dieses wird über den „Neuen Bach“ dem Auslaufbauwerk in den Lech im Unterwasser zugeführt. Das Auslaufbauwerk ist als Vertical-Slot-Pass über vier Becken geplant, um die Wasserspiegeldifferenz zwischen dem „Neuen Bach“ und dem Unterwasser abzubauen. Der „Neue Bach“ unterquert mittels einem Wellblechdurchlass einen bestehenden Unterhaltsweg.
Origin | Count |
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