<p> So managen Sie unliebsamen Bewuchs <ul> <li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li> <li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li> <li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li> <li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li> <li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#unkraut-auf-befestigten-flchen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#invasive-unkruter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p> <p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p> <p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p> <p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p> Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor <p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p> <p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p> <ul> <li><u>Mischkulturen:</u> Kombinieren Sie Pflanzen, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Die wohl bekannteste Mischkultur ist die Kombination von Bohnen, Mais und Kürbissen, auch "Die drei Schwestern" genannt. Dabei dient die Bohne als Stickstoffsammler für die Kürbisse und den Mais. Der Mais wiederum dient als Rankhilfe für die Bohnen. Und die Kürbisse dienen als Bodendecker, um den Boden vor Austrocknung und Unkrautbewuchs zu schützen.</li> <li><u>Gründüngungspflanzen:</u> Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Zur Gründüngung eignen sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen) oder spezielle tiefwurzelnde Pflanzenarten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) oder auch besonders insektenfreundliche Pflanzen (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken).</li> <li><u>Bodendecker:</u> Es gibt jede Menge hübsche Bodendecker, die Lücken im Garten schließen und zudem noch nützlich sind, z.B. Walderdbeeren, Kapuzinerkresse, Pfennigkraut, Lungenkraut, Immergrün, Sedum, Maiglöckchen und Efeu.</li> </ul> <p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p> <ul> <li><u>Wurzelunkräuter</u> sollten nicht mit der Hacke bearbeitet werden, denn aus jedem Teilstück kann sich eine neue Pflanze entwickeln. Ziehen Sie Wurzelunkräuter komplett aus der Erde oder graben Sie diese aus. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie z.B. Ampferstecher oder Gierschgabel.</li> <li><u>Samenunkräuter</u> produzieren viele tausend Samen, die über Jahrzehnte im Boden keimfähig bleiben. Sie sollten herausgezogen oder weggehackt werden. Manchmal reicht es auch, wenn Sie nach der Blüte die Samenstände rechtzeitig abschneiden, damit sich die Pflanze nicht weiter ausbreiten kann.</li> </ul> <strong>Galerie: Häufige Wurzelunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/giersch-aegopodium_podagraria_bvpix_fotolia_84204495_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/distel-distelblueten_pixelmixel_fotolia_69897505_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ampfer-rumex-obtusifolius-foliage.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/gemeine_quecke_emer_fotolia_85796625_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerwinde_reikara_fotolia_84902034_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/brennnessel_matko_fotolia_87507757_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <strong>Galerie: Häufige Samenunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/vogelmiere_joachim_opelka_fotolia_68184288_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/hirtentaeschel_unpict_fotolia_28655662_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerhellerkraut_emer_fotolia_27176213_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/weisser_gaensefuss-goosefoot_mimohe_fotolia_65809705_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/wolfsmilch_sun_spurge_polarpx_fotolia_25430093_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/behaartes_schaumkraut-cardamine_hirsuta_ef.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor <p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p> <p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p> <p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere "Hausmittel" dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p> <p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p> <ul> <li><u>Ausnahmegenehmigung:</u> In begründeten Fällen kann die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde</a> auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Leitlinie_L%C3%A4nder_Genehmigungen_Nichtkulturland.pdf?__blob=publicationFile&v=4">einheitliche Kriterien</a> zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p> <ul> <li><u>Essig:</u> Seit 2022 darf der <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoff</a> Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p> <ul> <li><u>Kleine Flächen</u> lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.</li> <li><u>Große Flächen</u> können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten: <ul> <li>Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.</li> <li>Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.</li> <li>Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.</li> </ul> </li> </ul> <p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p> <ul> <li><u>Grünbeläge entfernen:</u> Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide">Biozidprodukte</a>. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/gruenbelaege-chemiefrei-entfernen#Ist%20die%20Anwendung%20von%20Gr%C3%BCnbelagsentfernern%20nicht%20zu%20vermeiden,%20gilt%20es%20einiges%20zu%20beachten.">chemiefreie Alternativen</a>. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.</li> <li><u>Versiegelung:</u> An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.</li> <li><u>Begrünung von befestigten Flächen:</u> Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können hübsch aussehen. Es gibt <a href="https://www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-offene-pflasterung">verschiedene Möglichkeiten</a>, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder <a href="https://www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2025-06/2025_pflanzliste_pflasterfugen_klimakoffer_verbraucherzentralenrw.pdf">geeigneten Pflanzenarten</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Flächen unkrautfrei halten</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/img_7718_schacht.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unkraut_richard_adobestock_394331733.jpeg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor <p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p> <ul> <li><u>Blühwiese anlegen:</u> Am einfachsten ist es, wenn die Wiese sich über die Jahre von selbst entwickeln kann. Das erfordert etwas Geduld. Vertrauen Sie darauf, dass sich aus dem Samenvorrat eine vielfältige und an die örtlichen Bedingungen angepasste Artenvielfalt entwickelt. Entnehmen Sie nur einzelne problematische Arten, z.B. invasive Pflanzen. Schneller, aber viel aufwendiger ist es, eine Blühwiese komplett neu anzulegen. Dazu muss der Bewuchs zuerst komplett entfernt und ein Saatbett vorbereitet werden. Kaufen Sie dazu nur regionales, an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Saatgut (sogenanntes <a href="https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/saatgut-vorschlaege-mit-blumensamen-von-wildpflanzen/">autochthones Saatgut</a>). Auch nach der Ansaat brauchen solche Blühflächen einige Pflege, vor allem müssen sie bewässert werden.</li> <li><u>Blühwiese mähen:</u> Mähen Sie nur ein bis zwei Mal im Jahr, damit die Pflanzen zur Blüte und zum Samen kommen. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einfache Faustregel ist, nicht vor Mitte Juni zu mähen (Aktion <a href="https://dgg1822.de/kampagne-maehfreier-mai/">"Mähfreier Mai"</a>). In einigen Fällen kann aber auch eine frühe Mahd sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn in Ihrer Wiese fast nur Gräser wachsen, aber kaum Blühpflanzen. Der erste frühe Schnitt schröpft die wuchsfreudigen Gräser und macht Platz und Licht für keimende Blühpflanzen. Nutzen Sie zum Mähen schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Zum Schutz der Eidechsen sollten Sie am besten zu Zeiten mähen, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Verzichten Sie auf Mähroboter, sie schreddern nicht nur Insekten sondern <a href="https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html">fügen auch Igeln schwerste Verletzungen</a> zu. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden.</li> <li><u>Weitere Pflege:</u> Verzichten Sie auf eine Düngung. Je magerer die Wiesen sind, desto artenreicher! Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Wiese auch nicht mit dem Schnittgut mulchen. Bewässern brauchen Sie eine Wiese ebenso nicht. Das hohe Gras hält den Tau und schützt den Boden vor Austrocknung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UrbanGardening_M.D%C3%B6oerr-M.Frommherz_AdobeStock_325977917.jpeg"> </a> <strong> Bunt statt Beton </strong> <br> <p>Diese blühende Wildwiese ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch eine wertvolle Oase für Bienen und Insekten im städtischen Raum.</p> Quelle: M.Döoerr / M.Frommherz / AdobeStock <p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p> <ul> <li><u>Ansaat:</u> Wählen Sie eine Rasenmischung, die an Ihre Standortbedingungen und Anforderungen angepasst ist. Die optimalen Monate für die Rasenaussaat sind Mai und September, wenn der Boden leicht warm, aber nicht zu trocken ist. Bereiten Sie das Saatbett sorgfältig vor und verteilen Sie das Saatgut gleichmäßig. Planieren Sie die Fläche, damit die Samen einen guten Bodenkontakt erhalten. Wässern Sie das Saatgut vorsichtig und vermeiden Sie auch in den kommenden Wochen ein Austrocknen.</li> <li><u>Mahd:</u> Mahdzeitpunkt und -häufigkeit ist abhängig von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>, Wachstum und der Ihnen zur Verfügung stehenden Technik. Mähen Sie nicht zu häufig und nicht zu tief, damit der Boden nicht austrocknet und das Gras verbrennt. Das ist wichtig, weil in Zukunft mit länger anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit zu rechnen ist.</li> <li><u>Bewässerung:</u> Weltweit und auch in Deutschland wird Wasser knapp. <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grundwasserstress-in-deutschland/">Grundwasserspiegel</a> sinken durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Übernutzung immer schneller. Deshalb sollten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten.</li> <li><u>Düngen:</u> Wollen Sie einen gleichmäßig-sattgrünen Rasen, wird Ihnen das Düngen nicht erspart bleiben. Nutzen Sie organische Dünger, anstatt chemisch-synthetische Düngemittel. Letztere haben eine schlechte Klimabilanz und können das Bodenleben beeinträchtigen. Mit einer dünnen Schicht aus fein gesiebtem Kompost ist Ihr Rasen gut versorgt.</li> <li><u>Moos</u>: Moos ist ein Zeichen für Nährstoffmangel, feuchtes Kleinklima und Verdichtungen im Boden. Wenn Sie gegen Moos vorgehen wollen, dann sollten Sie den Boden kalken und mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vertikutierer">Vertikutierer</a> belüften. Gegebenenfalls können Sie eine passende Rasenmischung für feuchtes / schattiges Kleinklima nachsäen. Der Einsatz von Herbiziden gegen Moos, sogenannte Moosvernichter, ist wenig sinnvoll, weil diese nicht die Ursachen für den Mooswuchs beseitigen. Wollen Sie dennoch nicht auf Moosvernichter verzichten, dann können Sie ein Produkt mit dem vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoff Eisen-II-Sulfat wählen.</li> <li><u>Pilzkrankheiten im Rasen</u><strong>: </strong>Mit der richtigen Rasenpflege können Sie einem Pilzbefall vorbeugen: Bodenverdichtungen beseitigen, Boden regelmäßig belüften, passende Rasenmischungen nachsäen. Insbesondere Schneeschimmel (<em>Microdochium nivale</em>) kann im Herbst und Winter auftreten, wenn unter einer Laub- oder Schneedecke Sauerstoffmangel und hohe Luftfeuchtigkeit herrschen. Vorbeugend sollte im Herbst herabfallendes Laub auf Rasenflächen entfernt werden. Sie können das Laub an anderer Stelle sinnvoll nutzen, z.B. unter Hecken, als Mulch auf Beeten oder als Winterquartier für Igel.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/microdochium_nivale.jpg"> </a> <strong> Schneeschimmel (Microdochium nivale) </strong> <br> <p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p> Quelle: Frank Korting DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Microdochium nivale Schneeschimmel des Rasens | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor <p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten. Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p> <p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p> <strong>Galerie: Invasive Unkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/kanadische_goldrute-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/einjaehriges_berufkraut-leopictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/japanischer_staudenknoeterich-erwin_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/druesiges_springkraut-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beifussblaettrige_ambrosie-publicdomainpictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/riesenbaerenklau-mabel_amber_who_will_one_day_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/kanadisches_berufskraut_wildkraut_conyza_canadensis_mimohe_fotolia_84065363_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/franzosenkraut_thomasknospe_fotolia_33348255_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/sauerklee-horn-sauerklee_karin_jaehne_fotolia_92088822_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p> <p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p> <p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise <em>Pelargonsäure</em> weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat </em>nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57293">HIER</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p> So managen Sie unliebsamen Bewuchs <ul> <li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li> <li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li> <li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li> <li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li> <li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#unkraut-auf-befestigten-flchen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#invasive-unkruter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p> <p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p> <p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p> <p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p> </p><p> Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor <p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p> <p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p> <ul> <li><u>Mischkulturen:</u> Kombinieren Sie Pflanzen, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Die wohl bekannteste Mischkultur ist die Kombination von Bohnen, Mais und Kürbissen, auch "Die drei Schwestern" genannt. Dabei dient die Bohne als Stickstoffsammler für die Kürbisse und den Mais. Der Mais wiederum dient als Rankhilfe für die Bohnen. Und die Kürbisse dienen als Bodendecker, um den Boden vor Austrocknung und Unkrautbewuchs zu schützen.</li> <li><u>Gründüngungspflanzen:</u> Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Zur Gründüngung eignen sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen) oder spezielle tiefwurzelnde Pflanzenarten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) oder auch besonders insektenfreundliche Pflanzen (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken).</li> <li><u>Bodendecker:</u> Es gibt jede Menge hübsche Bodendecker, die Lücken im Garten schließen und zudem noch nützlich sind, z.B. Walderdbeeren, Kapuzinerkresse, Pfennigkraut, Lungenkraut, Immergrün, Sedum, Maiglöckchen und Efeu.</li> </ul> <p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p> <ul> <li><u>Wurzelunkräuter</u> sollten nicht mit der Hacke bearbeitet werden, denn aus jedem Teilstück kann sich eine neue Pflanze entwickeln. Ziehen Sie Wurzelunkräuter komplett aus der Erde oder graben Sie diese aus. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie z.B. Ampferstecher oder Gierschgabel.</li> <li><u>Samenunkräuter</u> produzieren viele tausend Samen, die über Jahrzehnte im Boden keimfähig bleiben. Sie sollten herausgezogen oder weggehackt werden. Manchmal reicht es auch, wenn Sie nach der Blüte die Samenstände rechtzeitig abschneiden, damit sich die Pflanze nicht weiter ausbreiten kann.</li> </ul> <strong>Galerie: Häufige Wurzelunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/giersch-aegopodium_podagraria_bvpix_fotolia_84204495_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/distel-distelblueten_pixelmixel_fotolia_69897505_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ampfer-rumex-obtusifolius-foliage.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/gemeine_quecke_emer_fotolia_85796625_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerwinde_reikara_fotolia_84902034_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/brennnessel_matko_fotolia_87507757_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <strong>Galerie: Häufige Samenunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/vogelmiere_joachim_opelka_fotolia_68184288_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/hirtentaeschel_unpict_fotolia_28655662_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerhellerkraut_emer_fotolia_27176213_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/weisser_gaensefuss-goosefoot_mimohe_fotolia_65809705_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/wolfsmilch_sun_spurge_polarpx_fotolia_25430093_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/behaartes_schaumkraut-cardamine_hirsuta_ef.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor <p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p> <p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p> <p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere "Hausmittel" dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p> <p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p> <ul> <li><u>Ausnahmegenehmigung:</u> In begründeten Fällen kann die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde</a> auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Leitlinie_L%C3%A4nder_Genehmigungen_Nichtkulturland.pdf?__blob=publicationFile&v=4">einheitliche Kriterien</a> zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p> <ul> <li><u>Essig:</u> Seit 2022 darf der <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoff</a> Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p> <ul> <li><u>Kleine Flächen</u> lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.</li> <li><u>Große Flächen</u> können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten: <ul> <li>Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.</li> <li>Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.</li> <li>Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.</li> </ul> </li> </ul> <p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p> <ul> <li><u>Grünbeläge entfernen:</u> Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide">Biozidprodukte</a>. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/gruenbelaege-chemiefrei-entfernen#Ist%20die%20Anwendung%20von%20Gr%C3%BCnbelagsentfernern%20nicht%20zu%20vermeiden,%20gilt%20es%20einiges%20zu%20beachten.">chemiefreie Alternativen</a>. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.</li> <li><u>Versiegelung:</u> An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.</li> <li><u>Begrünung von befestigten Flächen:</u> Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können hübsch aussehen. Es gibt <a href="https://www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-offene-pflasterung">verschiedene Möglichkeiten</a>, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder <a href="https://www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2025-06/2025_pflanzliste_pflasterfugen_klimakoffer_verbraucherzentralenrw.pdf">geeigneten Pflanzenarten</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Flächen unkrautfrei halten</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/img_7718_schacht.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unkraut_richard_adobestock_394331733.jpeg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor <p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p> <ul> <li><u>Blühwiese anlegen:</u> Am einfachsten ist es, wenn die Wiese sich über die Jahre von selbst entwickeln kann. Das erfordert etwas Geduld. Vertrauen Sie darauf, dass sich aus dem Samenvorrat eine vielfältige und an die örtlichen Bedingungen angepasste Artenvielfalt entwickelt. Entnehmen Sie nur einzelne problematische Arten, z.B. invasive Pflanzen. Schneller, aber viel aufwendiger ist es, eine Blühwiese komplett neu anzulegen. Dazu muss der Bewuchs zuerst komplett entfernt und ein Saatbett vorbereitet werden. Kaufen Sie dazu nur regionales, an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Saatgut (sogenanntes <a href="https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/saatgut-vorschlaege-mit-blumensamen-von-wildpflanzen/">autochthones Saatgut</a>). Auch nach der Ansaat brauchen solche Blühflächen einige Pflege, vor allem müssen sie bewässert werden.</li> <li><u>Blühwiese mähen:</u> Mähen Sie nur ein bis zwei Mal im Jahr, damit die Pflanzen zur Blüte und zum Samen kommen. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einfache Faustregel ist, nicht vor Mitte Juni zu mähen (Aktion <a href="https://dgg1822.de/kampagne-maehfreier-mai/">"Mähfreier Mai"</a>). In einigen Fällen kann aber auch eine frühe Mahd sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn in Ihrer Wiese fast nur Gräser wachsen, aber kaum Blühpflanzen. Der erste frühe Schnitt schröpft die wuchsfreudigen Gräser und macht Platz und Licht für keimende Blühpflanzen. Nutzen Sie zum Mähen schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Zum Schutz der Eidechsen sollten Sie am besten zu Zeiten mähen, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Verzichten Sie auf Mähroboter, sie schreddern nicht nur Insekten sondern <a href="https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html">fügen auch Igeln schwerste Verletzungen</a> zu. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden.</li> <li><u>Weitere Pflege:</u> Verzichten Sie auf eine Düngung. Je magerer die Wiesen sind, desto artenreicher! Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Wiese auch nicht mit dem Schnittgut mulchen. Bewässern brauchen Sie eine Wiese ebenso nicht. Das hohe Gras hält den Tau und schützt den Boden vor Austrocknung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UrbanGardening_M.D%C3%B6oerr-M.Frommherz_AdobeStock_325977917.jpeg"> </a> <strong> Bunt statt Beton </strong> <br> <p>Diese blühende Wildwiese ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch eine wertvolle Oase für Bienen und Insekten im städtischen Raum.</p> Quelle: M.Döoerr / M.Frommherz / AdobeStock </p><p> <p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p> <ul> <li><u>Ansaat:</u> Wählen Sie eine Rasenmischung, die an Ihre Standortbedingungen und Anforderungen angepasst ist. Die optimalen Monate für die Rasenaussaat sind Mai und September, wenn der Boden leicht warm, aber nicht zu trocken ist. Bereiten Sie das Saatbett sorgfältig vor und verteilen Sie das Saatgut gleichmäßig. Planieren Sie die Fläche, damit die Samen einen guten Bodenkontakt erhalten. Wässern Sie das Saatgut vorsichtig und vermeiden Sie auch in den kommenden Wochen ein Austrocknen.</li> <li><u>Mahd:</u> Mahdzeitpunkt und -häufigkeit ist abhängig von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>, Wachstum und der Ihnen zur Verfügung stehenden Technik. Mähen Sie nicht zu häufig und nicht zu tief, damit der Boden nicht austrocknet und das Gras verbrennt. Das ist wichtig, weil in Zukunft mit länger anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit zu rechnen ist.</li> <li><u>Bewässerung:</u> Weltweit und auch in Deutschland wird Wasser knapp. <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grundwasserstress-in-deutschland/">Grundwasserspiegel</a> sinken durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Übernutzung immer schneller. Deshalb sollten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten.</li> <li><u>Düngen:</u> Wollen Sie einen gleichmäßig-sattgrünen Rasen, wird Ihnen das Düngen nicht erspart bleiben. Nutzen Sie organische Dünger, anstatt chemisch-synthetische Düngemittel. Letztere haben eine schlechte Klimabilanz und können das Bodenleben beeinträchtigen. Mit einer dünnen Schicht aus fein gesiebtem Kompost ist Ihr Rasen gut versorgt.</li> <li><u>Moos</u>: Moos ist ein Zeichen für Nährstoffmangel, feuchtes Kleinklima und Verdichtungen im Boden. Wenn Sie gegen Moos vorgehen wollen, dann sollten Sie den Boden kalken und mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vertikutierer">Vertikutierer</a> belüften. Gegebenenfalls können Sie eine passende Rasenmischung für feuchtes / schattiges Kleinklima nachsäen. Der Einsatz von Herbiziden gegen Moos, sogenannte Moosvernichter, ist wenig sinnvoll, weil diese nicht die Ursachen für den Mooswuchs beseitigen. Wollen Sie dennoch nicht auf Moosvernichter verzichten, dann können Sie ein Produkt mit dem vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoff Eisen-II-Sulfat wählen.</li> <li><u>Pilzkrankheiten im Rasen</u><strong>: </strong>Mit der richtigen Rasenpflege können Sie einem Pilzbefall vorbeugen: Bodenverdichtungen beseitigen, Boden regelmäßig belüften, passende Rasenmischungen nachsäen. Insbesondere Schneeschimmel (<em>Microdochium nivale</em>) kann im Herbst und Winter auftreten, wenn unter einer Laub- oder Schneedecke Sauerstoffmangel und hohe Luftfeuchtigkeit herrschen. Vorbeugend sollte im Herbst herabfallendes Laub auf Rasenflächen entfernt werden. Sie können das Laub an anderer Stelle sinnvoll nutzen, z.B. unter Hecken, als Mulch auf Beeten oder als Winterquartier für Igel.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/microdochium_nivale.jpg"> </a> <strong> Schneeschimmel (Microdochium nivale) </strong> <br> <p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p> Quelle: Frank Korting DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Microdochium nivale Schneeschimmel des Rasens | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 </p><p> Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor <p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten. Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p> <p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p> <strong>Galerie: Invasive Unkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/kanadische_goldrute-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/einjaehriges_berufkraut-leopictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/japanischer_staudenknoeterich-erwin_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/druesiges_springkraut-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beifussblaettrige_ambrosie-publicdomainpictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/riesenbaerenklau-mabel_amber_who_will_one_day_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/kanadisches_berufskraut_wildkraut_conyza_canadensis_mimohe_fotolia_84065363_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/franzosenkraut_thomasknospe_fotolia_33348255_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/sauerklee-horn-sauerklee_karin_jaehne_fotolia_92088822_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p> <p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p> <p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise <em>Pelargonsäure</em> weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat </em>nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57293">HIER</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p>Informationen für...</p>
Background: An increasing frequency of massive flooding along the lower Yangtse River in China ended in a disastrous catastrophe in summer 1998 leaving several thousand people homeless, more than 3.600 dead and causing enormous economic damage. Inappropriate land-use techniques and large scale timber felling in the water catchment of the upper Yangtse and its feeder streams were stated to be the main causes. Immediate timber cutting bans were imposed and investigations on land use patterns were initiated by the Chinese Government. The Institute for World Forestry of the Federal Research Centre for Forestry and Forest Products was approached by the Yunnan Academy of Forestry in Kunming to exchange experiences and to cooperate scientifically in the design and application of appropriate afforestation and silvicultural management techniques in the water catchment area of the Yangtse. This cooperation was initiated in 1999 and is based on formal agreements in the fields of agrarian research between the German and Chinese Governments. Objectives: The cooperation was in the first step focussing on the identification of factors which caused the enormous floodings. After their identification measures of prevention were determined and put into practice. In this context experiences made in past centuries in the alpine region of central Europe served as an incentive and example for similar environmental problems and solutions under comparable conditions. Relevant key questions of the cooperation project were: - Analysis of forest related factors influencing the recent floodings of the Yangtse, - Analysis and evaluation of silvicultural management experiences from central Europe for know-how transfer, - Evaluation of rehabilitation measures for successful application in Yunnan, - Dissemination of knowledge through vocational training. Results: - Frequent wild grazing of husbandry is a key factor for forest degeneration beyond unsustainable timber harvests, forest fires and insect calamities leading to increased water run-off in the mountainous region of Yunnan; - Browsing of cattle interrupts succession thus avoiding natural regeneration and leaving a logging ban ineffective; - Mountain pasture in the Alps had similar effects in the past in central Europe. The introduction of controlled grazing has led to an ecologically compatible coexistence of pasture and ecology. Close-to-nature forestry can have positive effects in this sensitive environment. - Afforestation with site adopted broadleaves and coniferous tree species was implemented on demonstration level using advanced techniques in Yunnan.
Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, wie Wälder, Moore und naturnahe Flüsse, der historischen Kulturlandschaft, wie Wiesen und Magerrasen sowie auch typisch urbane Lebensräume, wie Parkanlagen und Stadtbrachen. Selbst Gebäude können bestimmte Lebensraumfunktionen haben. Diese vielfältige Ausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für Berlins biologische Vielfalt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um diese Lebensräume zu stärken und dem Artenverlust entgegenzuwirken. Spezielle Maßnahmen und Programme richten sich an die Bedürfnisse einzelner Artengruppen, wie Fledermäuse, Amphibien, Vögel oder Insekten. Bild: Klemens Steiof Vögel und Glas Wer biologische Vielfalt fördern will, muss auch Bauten und andere Elemente der Stadt in den Blick nehmen. Sie können Vielfalt fördern oder hemmen. Glasfassaden sind für viele Vögel eine große Gefahr. Wer vogelfreundliches Glas verwendet, schaltet diese Todesfalle aus. Vögel und Glas Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Die biologische Vielfalt Berlins ist ständig im Fluss – auch, weil immer wieder bislang nicht heimische Arten dazukommen. Einige von ihnen sind invasiv: Sie gefährden die heimische Flora und Fauna. Die Senatsverwaltung überwacht ihre Ausbreitung und steuert wo nötig gegen. Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten? Weitere Informationen Bild: SenMVKU Artenhilfsprogramm Fledermäuse Was Fledermäuse angeht, ist Berlin die Hauptstadt Europas. Seit mehr als 30 Jahren zählt die Stadt in einem Artenhilfsprogramm, wie viele hier überwintern. Die Zahl steigt – nicht zuletzt, weil wichtige Winterquartiere eigens für die streng geschützten Tiere hergerichtet wurden. Artenhilfsprogramm Fledermäuse Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Teile von Natur und Landschaft sichern Beträchtliche Teile Berlins stehen unter Schutz. Dadurch bleiben Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen erhalten und können sich weiterentwickeln. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Schutzgebieten. Teile von Natur und Landschaft sichern Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Berliner Biotopverbund Erst der Austausch zwischen Populationen sichert die biologische Vielfalt. Das ist ein Grund, warum Berlin so viel unternimmt, um Biotope zu vernetzen. Die anderen: Tiere können im wachsenden Biotopverbund leichter zwischen ihren Quartieren wandern, sich ausbreiten und neue Lebensräume erobern. Berliner Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mischwaldprogramm Berlins Wälder sind Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen und ein Ort, an dem wir Menschen uns erholen. Damit das auf lange Sicht so bleibt, baut Berlin seine Wälder Schritt für Schritt zum Mischwald um. Mischwald ist widerstandsfähiger und kommt besser mit dem Klimawandel zurecht. Mischwaldprogramm Weitere Informationen Bild: Carsten Fischer / Naturfotografie Naturnahe Waldbewirtschaftung Wie man einen Wald bewirtschaftet, ist entscheidend für seine Artenvielfalt. Die Berliner Forsten bewirtschaften die Wälder der Stadt naturnah: Holz wird nachhaltig verwertet, natürliche Prozesse werden gefördert. Ergebnis sind gesunde und strukturreiche Wälder, in denen man Natur erleben kann. Naturnahe Waldbewirtschaftung Weitere Informationen Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Pfuhle, Gräben und Teiche sind artenreiche Biotope. In Berlin fördert das Programm „Blaue Perlen für Berlin“ ihre ökologische Aufwertung. Das Programm fokussiert Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft auf diese kleinen Gewässer. Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin Weitere Informationen Bild: Forstamt Pankow / Detlef Schwarz Wasser in die Landschaft! Trockenheit macht Mensch und Natur zu schaffen. Im Klimawandel nimmt sie zu. Berlin geht deshalb neue Wege, um den Wasserkreislauf zu verbessern: Regenwasser und gereinigtes Abwasser sind wertvolle Ressourcen – und können den Wasserhaushalt der Landschaft stabilisieren. Wasser in die Landschaft! Weitere Informationen Bild: Justus Meißner/Stiftung Naturschutz Berlin Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Berlins Moore sind Lebensraum seltener und hoch spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. Deshalb renaturiert sie die Stiftung Naturschutz nach und nach – mit Geldern aus der Klimaschutzabgabe der Berliner Behörden. Kompensation von CO₂-Immissionen bei Dienstflügen - "Klimaschutzabgabe" für Moore Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Doron Wohlfeld Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Berlins ausgedehnte Gewässerlandschaften sind ein Schatz für die biologische Vielfalt. Deshalb tut die Stadt alles, um die Wasserqualität immer weiter zu verbessern und naturnahe Ufer zu erhalten und zu entwickeln. Berlins Gewässer: klares Wasser, naturnahe Ufer Weitere Informationen
§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert: 1.Die Einleitung erhält folgende Fassung: "Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:". 2.Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1. 3.Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt: "2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
Bekanntmachung Antrag der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg auf Planfeststellung der Sanierung / Neuverlegung der Trinkwasserfernleitung Ursprung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck Anhörungsverfahren nach § 65 ff Umweltverträglickeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. v. m. Art. 73 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung für das obengenannte Vorhaben nach §§ 18,19 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG. 1. Beschreibung des Vorhabens Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung zwischen dem Wasserwerk Ursprung und dem Hochbehälter Schmausenbuck einschließlich der Herstellung erforderlichen Einrichtungsflächen und temporärer Grundwasserabsenkungen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg, plant zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung die Ersatzerneuerung der im Jahr 1885 gebauten Trinkwasser-Fernleitung Ursprung, die zwischen dem Wasserwerk Ursprung in der Gemeinde Leinburg und dem Hochbehälter Schmausenbuck in Nürnberg verläuft. Die Wasserleitung ist zwingend notwendig, um die Wassergewinnungen Ursprung/Obermühle und Krämersweiher mit dem Hochbehälter Schmausenbuck zu verbinden. Die Leitung soll in den kommenden Jahren auf ihrer gesamten Länge ersatzerneuert werden. Die Länge der neuen Leitung beträgt 13,925 km. Die Fernleitung liegt zum Großteil im Gebiet des Landkreises Nürnberger Land und zu einem kleinen Teil im Stadtgebiet Nürnberg. Sie durchquert zu einem wesentlichen Anteil Bannwald, kreuzt mehrere Gräben und Bäche, die Autobahnen BAB A 3 und BAB A 9, das Naturschutzgebiet „Flechtenkiefernwälder südlich von Leinburg“ Landschaftsschutzgebiete, die FFH-Gebiete „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ (6532-372), „Rodungsinseln im Reichswald“ (6533-371) und das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ (6533-471). Im Untersuchungsgebiet (UG) kommen vereinzelt hochwertige Vegetations- und Biotoptypen vor (§ 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG). Der Bau der Leitung erfolgt überwiegend als offene Verlegung einer Stahlleitung DN 600, wobei eine Baufeldbreite von durchschnittlich 14 m erforderlich ist. Abschnittsweise ist eine grabenlose Erneuerung durch Einzug der neuen Rohrleitung in die Bestandleitung geplant. In Bereichen mit hohem Grundwasserstand ist eine bauzeitliche Wasserhaltung nötig. Der geplante Leitungsverlauf folgt i. d. R. der Bestandsleitung. In Teilbereichen ist davon abweichend eine Verlegung der Leitung in eine bestehende Hochspannungs-Freileitungstrasse geplant. Über der Leitung ist ein Schutzstreifen von 2 x 4 m Breite erforderlich, welcher dauerhaft gehölzfrei zu halten ist. Bauzeitlich werden darüber hinaus Flächen für Baustraßen, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruch genommen. Diese werden nach Bauende wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt. Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die regelmäßige Pflege (Mahd) des sog. Schutzstreifens, um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden. Die Bauausführung ist in Bauabschnitten über einen Zeitraum von voraussichtlich acht Jahren jeweils außerhalb der Wintermonate geplant. Die Unterquerung der BAB A9 ist bereits realisiert und nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Ein Großteil des Untersuchungsgebiets ist mit Wald bestockt. Zerschnitten und unterbrochen wird der Waldbestand von Verkehrswegen (Bundesautobahnen A 3 und A 9, Gemeindeverbindungsstraße Heiligenmühlstraße), einzelnen großen Lichtungen (Wiesen am Wasserwerk Forsthaus und im FFH-Gebiet „Rodungsinseln im Reichswald“ bei Brunn) und Schneisen (Hochspannungsleitung/ Freileitungstrassen). Die Waldflächen werden durch Forstwege erschlossen, welche als Rad- und Wanderwege genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die Naherholung von Nürnberg ist der knapp 3 km im Bereich der Maßnahme verlaufende „Sandweg“. Im Bereich des Vorhabens verläuft östlich der Autobahn A 3 in Süd-Nord-Richtung der Röthenbach, der durch die Leitung unterquert wird; von Westen fließt der Reingraben dem Röthenbach zu. Er verläuft im Bereich der Grünlandflächen bei Brunn südlich der Fernleitung, quert diese aber in den Waldflächen westlich davon. Westlich der BAB A 3 verläuft der Schneidersbach. Dieser ist von der geplanten Baumaßnahme selbst nicht berührt, da in diesem Abschnitt die Fernleitung Ursprung bereits mit Baumaßnahmen an der BAB A 3 erneuert wurde. Im Bereich der bestehenden Freileitung kommen stellenweise kleinflächige, temporär wasserführende Stillgewässer vor. 2. Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit Der Antrag liegt zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen sowie dem UVP-Bericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 20.02.2025 • bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 112 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, jeweils mit vorheriger Terminvereinbarung, • bei der Gemeinde Leinburg, Haidelbacher Straße 3, 91227 Leinburg 1. Stock, Zimmer 13, zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von15.00 bis 18.00 Uhr, • bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, Rathaus, 1. OG Zimmer 19 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag von 13.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, • beim Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, 2. OG Zimmer 233 zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montag und Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt des Landratsamtes Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de / Serviceleistungen / Bauen und Wohnen / Wasser und Gewässer / Wasserrechtliche Verfahren veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftrittes des Landratsamtes Nürnberger Land ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG). 3. Einwendungen Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 9 UVPG bzw. jeder/jede, dessen/deren Belange durch das obengenannte Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.03.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 3 genannten Stellen Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis zum Ablauf der genannten Frist bei den genannten Stellen zu dem Plan Stellung nehmen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Nürnberger Land die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die Entscheidung zur Zulassung des beantragten Vorhabens wird in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG bekannt gemacht sowie der Bescheid in entsprechender Anwendung des Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG zur Einsicht ausgelegt (§ 27 UVPG). 4. Umweltverträglichkeitsprüfung Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz. Dort erhalten Sie weitere relevante Informationen über das Verfahren und über die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Bestandteil des anhängigen Planfeststellungsverfahrens (§ 4 UVPG). Das Vorhaben wird auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten den nach § 16 UVPG vorzulegenden UVP-Bericht. Weitere Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein können und dem Landratsamt Nürnberger Land erst nach Beginn des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 19 Abs. 3 UVPG zugänglich zu machen. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen stellt auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dar. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt hiermit gemäß § 19 UVPG. 5. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auf Grund der seit dem 25.05.2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabensträgerin und ihre beauftragten Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1c) DSGVO. Lauf a. d. Pegnitz, 23.12.2024 Zimmermann Landratsamt Nürnberger Land SB 21.2 Wasserrecht und Bodenschutz
Blatt Fulda zeigt einen Teil der Hessischen Buntsandstein-Landschaft, die im Westen von Ausläufern des Rheinischen Schiefergebirges und im Norden durch den Einbruch der Nordhessischen Tertiärsenke begrenzt wird. Im Südteil der Karte sind die jungen Vulkanitgebiete des Vogelsberges und der Rhön erfasst. Die hessische Sandstein-Landschaft wird von meist flach lagernden Sedimentschichten des Buntsandsteins gebildet. Die Sandsteine, untergeordnet Tonsteine und Konglomerate, wurden flächenhaft in einem Festlandsbecken abgelagert, das große Teile Mitteleuropas bedeckte. Das Gebiet wird von einer Vielzahl saxonischer Gräben durchzogen, in denen jüngere Sedimente (Muschelkalk, Keuper, Lias) erhalten geblieben sind. Ein größerer Ausbiss von Muschelkalk und Keuper findet sich beispielsweise am Ostrand des Kartenblattes bei Hünfeld und in der Ringau. Über dem Sockel des Buntsandsteins erheben sich die jungen Vulkanitgebiete von Vogelsberg, Rhön und Knüllgebirge. Der Vogelsberg zählt mit rund 2500 Quadtratkilometern Fläche zu den größten geschlossenen Basaltgebieten Mitteleuropas. Er besteht aus einer Vielzahl übereinander lagernder Decken von Basalten, Tholeiiten und Trachyten, die im Miozän aufdrangen. Basalte und basaltähnliche, alkalireiche Gesteine (Phonolithe, Nephelinite) finden sich auch in der Rhön und im Knüll (südlich von Homberg). In den Senken und Niederungen der Vulkanitgebiete sind pleistozäne Überlagerungen durch Hangschutt, Fließerden und Löss weit verbreitet. Im Bereich der Nordhessischen Tertiärsenke lagern dem Buntsandstein eozäne, oligozäne und pliozäne Lockersedimente auf, die teils von pleistozänen Ablagerungen (fluviatile und äolische Sande) verhüllt sind. Verfaltete und verschieferte Gesteine des Paläozoikums (Devon und Karbon) charakterisieren auf dem Kartenblatt die Ausläufer des Rheinischen Schiefergebirges, wobei Sedimentgesteine (Sandstein, Grauwacke, Ton- und Kieselschiefer) des Unterkarbons dominieren. Im Kellerwald, zwischen Frankenau und Bad Wildungen, sind in einem größeren Gebiet Sandsteine und Tonschiefer des Mittel- und Oberdevons aufgeschlossen. Entlang von Störungszonen sind ihnen Vulkanite (Diabase) des Unterkarbons eingeschaltet. Zechstein-Sedimente umranden die Grundgebirgsaufbrüche des Rheinischen Schiefergebirges. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewähren zwei geologische Schnitte Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Profil 1 quert das Paläozoikum des Rheinischen Schiefergebirges, die Buntsandstein-Landschaft der Frankenberger Bucht und die Niederhessische Tertiärsenke. Profil 2 verläuft vom Taunus im Westen über die Wetterau, den Vogelsberg und den Hessischen Buntsandstein bis zur Rhön.
Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Monaten kam es im Stadtgebiet Magdeburg zu umfangreichen Gehölzentfernungen durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW). Bezugnehmend auf die Berichterstattung der Magdeburger Volksstimme (u. a. vom 10.02.26, 12.02.26 und 28.02.26) sowie eigene Beobachtungen im Bereich Cracau (Leuschnerstraße bis Strombrückenzug) und im Raniser Weg, ergeben sich für unseren Verein Otto pflanzt! e. V. Fragen zur Kompensation dieser Eingriffe. Uns ist bewusst, dass die Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen und die Gewässerunterhaltung fachlich notwendige Maßnahmen sind. Dennoch führt der Umfang der Fällungen – allein 74 Bäume für die Deichsanierung Cracau sowie Rodungen an Grabensystemen – zu erheblicher Unruhe in der Bürgerschaft. Auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG LSA) bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Berechnungsgrundlage der Ersatzpflanzungen (Deichsanierung Cracau) Für die Deichsanierung wurden 89 Ersatzpflanzungen für 74 Fällungen angekündigt. • Auf welcher fachlichen Grundlage wurde dieser Schlüssel ermittelt? • Wurde hierbei die Matrix der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg angewandt? • Ich bitte um Einsicht in die entsprechenden Bilanzierungsgrundlagen bzw. den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für diesen Abschnitt. 2. Transparenz der Ausgleichsmaßnahmen (Grabensysteme) Bezüglich der Sanierung der Gräben (ca. 1.000 m² Rodung, ca. 45 Fällungen) hieß es seitens der Verwaltung, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen seien bereits umgesetzt worden. • Wo genau (Ort/Flurstück) und wann wurden diese Maßnahmen durchgeführt? • Handelt es sich um Neupflanzungen oder um die Aufwertung bestehender Flächen? 3. Vermeidung von Doppelbelegungen Wie wird sichergestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen eindeutig einer spezifischen Baumaßnahme zugeordnet sind? • Ist eine transparente Zuordnung gegeben, die ausschließt, dass dieselben Kompensationsflächen für verschiedene Eingriffe (z.B. Deichbau vs. Grabenpflege) mehrfach angerechnet werden? 4. Dokumentation und Kontrolle Falls die Zuordnung für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar einsehbar ist: • Führt das LHW oder die zuständige Naturschutzbehörde ein Kataster (Eingriffs-Ausgleichs-Verzeichnis), in dem diese Maßnahmen dauerhaft dokumentiert und auf ihren Anwuchserfolg kontrolliert werden? Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen um Transparenz.
Im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme der Stadt Jülich wurden die Entwässerungsgräben 'Mühlenteich' und 'Iktebach' im Bereich der Kreuzungen mit der geplanten Erschließungsstraße hydraulisch nachgewiesen. Hierzu wurden mit dem Programmsystem HEC-Ras eindimensionale numerische Modelle erstellt.
Die Bodenversiegelung als Folge anthropogener Flaechennutzung nimmt staendig zu. Innenstaedte und Gewerbegebiete erreichen nicht selten Versiegelungsgrade von mehr als 85 Prozent. Dabei wird die tiefbautechnisch uebliche, an hohen Anforderungen orientierte Befestigung von Parkplaetzen zunehmend kritisch gesehen. Bei nur periodisch oder gering belasteten Parkplaetzen wuerden sich vielfach auch Schotterrasen anbieten, die visuell, kleinklimatisch, oekologisch und kostenmaessig einen guenstige Alternative zu den altbekannten Rasengittersteinen und den in neuerer Zeit vielfach entwickelten Rasenfugenpflaster und Steinsystemen aus haufwerksporigem Beton (Einkornbeton) darstellen koennen. Obwohl Schotterrasen eigentlich eine alte Bauweise sind, entsprechen sie zumeist nicht den heutigen Anforderungen, da in der Vergangenheit keine Weiterentwicklung erfolgt ist. Ein definierter, in Normen oder Richtlinien niedergelegter Stand von Wissenschaft und Technik liegt nicht vor. Alternative Belagsarten wie Schotterdecken und wasserdurchlaessige Pflastersteinsysteme sind zumeist langfristig nicht ausreichend wasserdurchlaessig (wie in einer Dissertation der Universitaet Hannover nachgewiesen wurde) und, zumindest im Fall der Steinsysteme, auch mit erheblich hoeheren Baukosten verbunden. Literatur zu Schotterrasen gibt es generell wenig. In den einschlaegigen Fachbuechern findet sich nur jeweils ein kurzer, zum Teil nicht einmal einseitiger Abschnitt. Zu den Grenzen der Belastbarkeit aus Sicht der Vegetation sind ueberhaupt keine Untersuchungen bekannt. Auf eine aufwendige Kanalisation kann bei Schotterrasenparkplaetzen zumeist verzichtet werden. Sie koennen deshalb zur Entlastung des Kanalnetzes durch Versickerung von Oberflaechenwasser und zur Grundwasserneubildung beitragen. Die Eignung von Schotterrasen als Belag fuer gering belastete Verkehrs- und Stellflaechen fuer den KFZ-Verkehr, z.B. Parkplaetze, Feuerwehrzufahrten, Festplaetze, ist durch die Belastbarkeit und das Regenerationsverhalten der Rasennarbe begrenzt. Waehrend die infrage kommenden Graeser und die fuer eine ausreichende Tragfaehigkeit notwendigen Oberbauten bekannt sind, fehlen Kenntnisse ueber Eignung und Verhalten der Rasennarbe in Abhaengigkeit von unterschiedlichen Bauweisen, Baustoffen, Pflegeintensitaet und -frequenz, die in einem Freilandversuch untersucht werden. Aus den Ergebnissen des Vorhabens sollen Empfehlungen fuer Eignung und Anlage von Schotterrasenflaechen in Abhaengigkeit von der jeweiligen Belastung ableitbar sein. Wo Schotterrasen dann anstelle 'harter' Flaechenbefestigungen geeignet sind, koennen Bau- und Entwaesserungskosten (Abwasserabgabe, Kanalgebuehren) gespart werden. Deshalb sind auch Messungen zu Wasserdurchlaessigkeit und Versickerung, sowie die Erfassung des in das Kanalnetz zu leitenden restlichen Sickerwassers geplant. Der Versuchsplan wurde mit dem Foerdererkreis Landschafts- und Sportplatzbauliche Forschung Giessen e.V. abgestimmt und von diesem befuerwortet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 4600 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 66 |
| Land | 1942 |
| Weitere | 72 |
| Wirtschaft | 55 |
| Wissenschaft | 197 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 35 |
| Daten und Messstellen | 290 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 274 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| Infrastruktur | 64 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 11 |
| Text | 510 |
| Umweltprüfung | 490 |
| WRRL-Maßnahme | 4867 |
| unbekannt | 197 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 981 |
| Offen | 5551 |
| Unbekannt | 57 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 6549 |
| Englisch | 5058 |
| andere | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 209 |
| Bild | 112 |
| Datei | 128 |
| Dokument | 1489 |
| Keine | 4645 |
| Multimedia | 3 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 77 |
| Webseite | 525 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1303 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3741 |
| Luft | 860 |
| Mensch und Umwelt | 3662 |
| Wasser | 6537 |
| Weitere | 6454 |