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Castor-Transport auf dem Neckar

Am 27. Juni 2017 startete der Castor-Transport mit Brennstäben aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim. Zum ersten Mal wurden Brennstäbe über ein deutsches Binnengewässer transportiert. Weil beide Atomkraftwerke, Obrigheim und Neckarwestheim in 50 Kilometer Entfernung am Neckar liegen, setzt die EnBW auf den Transport über den Fluss statt auf der Straße. Die Brennelemente lagen in drei Transportbehältern (den Castoren) , die auf jeweils einem Lkw gelagert und auf dem Schiff vertäut wurden. Der Transport ging mit dem Lkw direkt aufs Schiff. Von dort fuhren die Lkw weiter ins Zwischenlager. Für den Transport der 342 Brennstäbe ins Zwischenlager Neckarwestheim sind insgesamt fünf Fahrten geplant. Der erste Transport kam am 28. Juni gegen 19:10 Uhr nach 13 Stunden Fahrt an. Insgesamt sechs Schleusen musste der Transport passieren. Auf der Strecke gab es mehrere Zwischenfälle durch Atomkraftgegner. Vor dem Transport war die Gemeinde Neckarwestheim mit einem Antrag gegen die Verschiffung gescheitert. Im Eilverfahren wurde die Fahrt vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt.

Start von Probebohrungen in der Asse

Am 1. Juni 2012 startete Umweltminister Peter Altmaier per Knopfdruck die erste Probebohrung im Atommülllager Asse. Mit dem Anbohren der Kammer 7 in 750 Meter Tiefe begann die praktische Phase der sogenannten Faktenerhebung.

BfS stellt Ergebnis des Optionenvergleichs zur Schließung der Asse vor

Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Dies ist das Ergebnis des Optionenvergleichs zur Schließung der Asse. „Wir stehen nicht nur vor einer großen wissenschaftlich-technischen Herausforderung, sondern wir werden den Weg zu einer dauerhaften Sicherheit nur zusammen mit den Menschen vor Ort gehen können“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, am 15. Januar 2010 in Hannover bei der Vorstellung des Ergebnisses. Untersucht wurden neben der Rückholung auch die Vollverfüllung der Schachtanlage sowie die Umlagerung der Abfälle in tiefere Schichten der Asse. Alle drei Schließungsoptionen sind anhand vorher festgelegter Beurteilungsfelder und Kriterien bewertet worden. Ergebnis des Vergleichs ist, dass auf Basis des heutigen Wissenstands die vollständige Rückholung der Abfälle aus der Asse anzustreben ist, da ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden kann. Gegen die Vollverfüllung spricht, dass für diese Schließungsvariante derzeit nicht gesagt werden kann, ob ein Langzeitsicherheitsnachweis gelingt. Bei der Umlagerung der Abfälle besteht zudem das Risiko, keinen geeigneten Einlagerungsbereich zu finden. Außerdem dauert diese Stilllegungsoption weitaus am längsten. Keine der drei Varianten ist optimal, alle bergen Unsicherheiten für die Realisierung.

Lecks an unterirdischen Behältern des Atommülllagers Hanford

In der amerikanischen Atomanlage Hanford Tank Farm im US-Staat Washington sind sechs unterirdische Tanks mit nuklearem Abfall undicht. Das teilten die Behörden am 22. Februar 2013 mit.

Greenpeace Aktion gegen Atommüll in der Karasee

Greenpeace fährt mit einem seiner Schiffe auf die Karasee bei Novaja Semlja, wo sowjetischer Atommüll, etwa Atomreaktoren aus U-Booten, versenkt wurden. Das Schiff wird beschossen und von Marinesoldaten abgeschleppt. Präsident Jelzin verspricht, die Verstrahlung im Eismeer untersuchen zu lassen.

BMUB stellt sein Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Bestand zum 31. Dezember 2013 und Prognose vor

Das Bundesumweltministerium stellte am 3. Novemver 2014 sein „Verzeichnis radioaktiver Abfälle zum Zeitpunkt 31. Dezember 2013" in der Endlager-Kommission des Bundestages vor. Das Verzeichnis umfasst alle Arten radioaktiver Abfälle einschließlich bestrahlter Brennelemente und rückgeführter Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, die in der Bundesrepublik Deutschland endgelagert werden sollen. Auf das gesamte Bundesgebiet verteilt, lagern laut des Verzeichnis ca. 8.227 Tonnen hochradioaktiver, also wärmeentwickelnder Abfall (HAW). Das sind 29.595 Brennelemente, 2.143 Brennstäbe, 3.164 Kokillen und 907.629 Brennelementkugeln. Davon entfallen etwa elf Tonnen auf die Forschung. Den meisten hochradioaktiven Abfall lagert das Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen in Bayern mit 1.113 Tonnen HAW. Mit 1.025 Tonnen folgt das AKW Biblis in Hessen. Bayern hat als Bundesland die meisten hochradioaktiven Abfälle gelagert: In Bayern lagern rund 2.394 Tonnen wärmeentwickelnder Abfall. Das sind gut 29 Prozent des gesamten hochradioaktiven Abfalls in Deutschland. In Gorleben in Hessen, lagerten dem Bericht zufolge Ende 2013 rund 38 Tonnen HAW. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lagern jeweils keine hochradioaktiven Abfälle.

Standortauswahlgesetz tritt in Kraft

Das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle trat am 27. Juli 2013 in Kraft.

Erneut radioaktive Lauge in der Asse entdeckt

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) teilte mit, dass bei einem Kontrollgang erneut radioaktiv belastete Laugen im Atommülllager Asse in 950 und in 925 Meter Tiefe bei einem Kontrollgang entdeckt wurden. Die Laugen wiesen Belastungen mit radioaktivem Cäsium von 121 Becquerel und mit Tritium von 27.000 Becquerel pro Liter auf. Die Werte lägen aber unterhalb der Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung, erklärte das Bundesamt. Eine Gefährdung des Betriebspersonals und der Umgebung des Bergwerks sei ausgeschlossen.

Letzte Rückführung bestrahlter Brennelemente aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II in die USA

Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.

Greenpeace-Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA vorgelegt

Ein am 18. September 2014 in Berlin vorgelegtes Rechtsgutachten von Greenepace untersucht, ob der Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA mit den Vorgaben des deutschen Rechts vereinbar ist. Die auf Umweltrecht spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Günther kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Export von Atommüll illegal wäre. Demnach verstieße die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) gegen das Verbot, Atommüll aus kommerzieller Nutzung zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu bringen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz). Der BUND Nordrhein-Westfalen stellte am 22. September ebenfalls ein Rechtsgutachten vor, nach dem die geplanten Atommüllexporte aus Jülich und Ahaus in die USA illegal seien, sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene. Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka verteidigte in der vierten Sitzung der Endlagerkommission am 22. September 2014, einen möglichen Export von Atommüll aus dem Reaktor in Jülich in die USA. Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich rechtens sei, da es sich in Jülich um einen Forschungsreaktor handle.

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