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Clearance of waste from the Philippsburg nuclear power plant for incineration at the MVV Umwelt Ressourcen GmbH

Radioactive contaminated wastes from the Philippsburg nuclear power plant should be incinerated in the MVV incineration facility in Mannheim. This waste is mainly contaminated protective clothing. The OEko-Institute was commissioned to examine whether the clearance concept and the related dose criterion are in accordance with the state of science and technology. In addition, a manual is to be drawn up which specifies the requirements for control in the nuclear power plant and requirements for the incineration of these wastes.

Vorprüfung BZA Ahaus

In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.

Erarbeitung einer Methodik zur systematischen Ableitung von zu erwartenden und abweichenden Entwicklungen im Kristallingestein in Deutschland und exemplarische Anwendung als Grundlage zur Bewertung des sicheren Einschlusses unter Berücksichtigung von Optimierungsmaßnahmen, Teilprojekt B

Jahresbericht 2023

des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2023 des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Impressum: Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information Titelfoto: Pflege der Daphnienzucht in der Rheingütestation Worms © LfU Abbildungsnachweis: S. 10 rechte Spalte Mitte: Staatskanzlei/Herbert Piel S. 14 unten und S. 20: MKUEM/Jana Kay, S. 24 oben: Ingeborg Keller, S. 24 unten: schreiberVIS – stock.adobe.com, S. 29: A. Schumacher, S. 32 unten: MKUEM, S. 40 unten: Aliaksandr Marko – stock.adobe.com, alle weiteren Abbildungen, falls nicht anders angegeben: LfU © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz April 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers INHALT VORWORT5 ÜBER DAS LANDESAMT6 Standorte – Hier arbeiten wir6 MS Burgund – Über 30 Jahre im Dienst der rheinland-pfälzischen Wasserwirtschaft7 LfU bietet vielfältige Jobs8 Rheinland-Pfalz-Tag in Bad Ems9 Bachpatentag in Gehlweiler11 Landesämter informierten am „Tag des Wassers“13 KLIMA 14 Beteiligungsprozess für Zukunftsplan Wasser gestartet15 Wetter sorgt für besonders gute Luft17 Klimaneutralität in Unternehmen – 9. PIUS-Länderkonferenz in Mainz19 Landesstrategie Bodenmanagement in Rheinland-Pfalz21 NATUR 24 Kennartenprogramm schützt artenreiches Grünland25 Fachbeitrag Artenschutz für die Planung von Windenergiegebieten26 Neue Rote Liste „Farn- und Blütenpflanzen“28 Grünlandkartierung in Rheinland-Pfalz30 BEVÖLKERUNG 32 Neuer Internetauftritt hochwasser.rlp.de33 Digitale 3-D-Hochwassersimulation mit VISDOM-RLP36 Historische Hochwassermarken verbessern Hochwasservorsorge38 UMWELT 40 Nitrat im Grundwasser – Karte zeigt belastete Gebiete41 Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz44 Grenzüberschreitende Messfahrt auf Mosel und Saar47 Recycling an erster Stelle – Die neue Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft49 3 4 1140 Rheinallee 97-101, 55118 MainzWallstraße 1, 55122 MainzRheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms (RA)(WA)(RGS) ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Standorte: Telefonnummer 06131 6033-Durchwahl Dieter Welzel Referat 14 Informations- und Kommunikationstechnik Marc Deißroth Jens Grünberg Referat 27 DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht Markus Schmitt 1213 1271 N.N. Referat 36 Ressourceneffizienz EffNet/EffCheck 1407 1409 1406 1420 1401 (WA) Wallstraße 1, 55122 Mainz Datenschutzbeauftragter 1211 Martin Franz (RGS) Rheingütestation Worms, Am Rhein 1, 67547 Worms ohne Zusatz: Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 1310 Mainz Gleichstellungsbeauftragte Dr. Anja Grothusen (RA) Rheinallee 97-101, 55118 Mainz 1207 Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung Standorte: Diana Faller Dr. Kristin Schaefer Referat 55 Abwasser N.N. Referat 54 (RGS) Rhein N.N. Referat 53 Gewässerchemie Fulgor Westermann Referat 52 Gewässerökologie, Fischerei Christoph Linnenweber Referat 51 Flussgebietsentwicklung Dr. Jochen Fischer 1516 1580 1520 1513 1517 1501 1619 1601 1606 1634 1637 Dr. Jens Hartkopf Referat 67 (WA) 1681 Radioaktivitätsbestimmungen und radiologische Gewässerbeurteilung Petra Enoch Referat 66 (WA) 1683 Organische Spurenanalytik Wasser N.N. Referat 65 (WA) Allg. Wasseranalytik, Anorganische Spurenanalytik, Badegewässerüberwachung Referat 64 - unbesetzt - N.N. Referat 63 (RA) Chemische Stoffe in der Raumluft Dr. Michael Weißenmayer Referat 62 (RA) Immissionen und Emissionen Luft Dr. Matthias Zimmer Referat 61 (RA) 1644 Klimawandel, Umweltmeteorologie Markus Willeke Abteilung 6 (RA) Umweltlabor Dr. Heinrich Lauterwald Stabsstelle (RA) Allgemeine Qualitätssicherung Abteilung 5 Gewässerschutz 1160 Thomas Isselbächer Referat 45 1414 Kompetenzzentrum für Staatlichen Vogelschutz und Artenvielfalt in der Energiewende (KSVAE) Steffen Gorell Referat 44 Daten zur Natur, DV-Fachanwendungen Naturschutz N.N. Referat 43 Mensch und Natur Dr. Marlene Röllig Referat 42 Biologische Vielfalt und Artenschutz Ulrich Jäger Referat 41 Biotopsysteme und Großschutzprojekte Dr. Jana Riemann Abteilung 4 Naturschutz 1902 Vorsitzender des Personalrats Holger Dickob 1309 N.N. Martin Franz Referat 26 Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung Referat 35 1320 DV-Fachanwendungen Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz 1307 N.N. Referat 34 Deponietechnik, emissionsbezogener Grundwasserschutz Referat 25 1211 Sozialer und technischer Arbeits- schutz, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht 1214 1308 1314 1317 1301 Vorzimmer: Melek Altan Präsident PD Dr. Frank Wissmann Dr. Jens Schadebrodt Referat 24 Strahlenschutz N.N. Referat 33 Bodenschutz Referat 23 1210 Chemikaliensicherheit, Gefahrgut- transport, Biotechnik, Geräte- u. Produktsicherheit, Geräte- untersuchung N.N. N.N. 1135 Referat 32 Betriebliches Stoffstrommanagement, Sonderabfallwirtschaft Eva Bertsch Referat 13 Haushalt, Vergabe Referat 22 -unbesetzt- Referat 31 Kommunales Stoffstrommanagement, Siedlungsabfallwirtschaft Dr. Wilhelm Nonte Abteilung 3 Kreislaufwirtschaft 1917 Sven HuckRaimund ZemkeReferat 12 Organisation, Innerer Dienst und Fahrdienst 1127 Paul Burkhard SchneiderReferat 21 1244 Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit 1110 1201 Referat 11 Personal, Recht, Aus- und Fortbildung Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Dr. Frank Wissmann (komm.) 1101 Milan Sell Stabsstelle Planung und Information Erhard Klein Abteilung 1 Zentrale Dienste Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Zentrale: 06131 6033-0 Mail: poststelle@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de 1719 1712 1710 1717 1701 Stand: 01.04.2024 Salvador Gámez-Ergueta Referat 75 1713 DV-Fachanwendungen Wasser N.N. Referat 74 Grundwasserbewirtschaftung Dr. Stephan Sauer Referat 73 Hydrologischer Dienst des Grundwassers, Grundwasserbeschaffenheit Norbert Demuth Referat 72 Hydrometeorologie, Hochwassermeldedienst Yvonne Henrichs (komm.) Referat 71 Hydrologischer Dienst der oberirdischen Gewässer, Hochwasserschutz Dr. Thomas Bettmann Abteilung 7 Hydrologie KONTAKTADRESSEN UND BILDUNGSANGEBOTE VORWORT In Zeiten weltweiter Krisen und kriegerischer Aus- einandersetzungen geraten Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes in der Öffentlichkeit häufig in den Hintergrund. Dies jedoch zu Unrecht – denn Themen des Umwelt- und Klimaschutzes werden nicht nur künftig die weltpolitische Bühne be- stimmen, vielmehr sind sie schon jetzt Ursache für manche Konflikte. Der Klimawandel verstärkt diese weiter: Dürre führt zu Hungerkrisen, der Kampf ums Wasser wird mit Waffengewalt ausge- tragen und Naturkatastrophen mit teils immen- sen Schäden treten häufiger auf. Umso wichtiger ist es, die Klimaveränderungen und ihre Auswirkungen auf Mensch und Natur ge- nau im Blick zu behalten. Wie bereits unser LfU- Leitspruch „Messen, Bewerten, Beraten“ zeigt, können wir Veränderungen der Umwelt nur er- kennen, wenn wir sie beobachten und analysieren. Als obere Landesbehörde für den Umwelt- und Arbeitsschutz erfüllen wir diese Aufgabe in Rhein- land-Pfalz verlässlich seit vielen Jahren. Unsere über 270 motivierten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter erheben zentrale Daten und Fakten zur Umwelt, ordnen diese ein und beraten entspre- chend die verantworlichen Stellen. Dazu gehören beispielsweise die Überwachung unserer Fließ- und Stehgewässer oder unserer Schutzgebiete. Über unser Grundwassermessnetz haben wir die Menge und Qualität unseres kost- baren Guts ständig im Blick – immerhin stammt über 90 % unseres Trinkwassers aus dem Grund- wasser. Und wir beraten Kommunen in Sachen Kreislaufwirtschaft, auch um den Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren. Wir schützen aktiv die Menschen in unserem Bun- desland. Wenn Hochwasser droht, informiert un- sere Hochwasservorhersagezentrale früh­zeitig die Kommunen vor Ort, damit diese Schutzmaßnah- men ergreifen können. Die Luftqualität überwa- chen wir ebenfalls 24/7 mit einem breit gefächer- ten Messnetz. Nicht zuletzt ist der Strahlenschutz bei uns angegliedert. Mit unserer Landessammel- stelle für radioaktive Abfälle aus Forschung, Medi- zin und Industrie sorgen wir für Sicherheit. Angesichts unserer Aufgaben lässt sich die Arbeit des LfU in vier Kernbereiche gliedern. Neben dem Schutz der Umwelt und den natürlichen Lebens- räumen sind dies Themen rund um den Klima- wandel und der Schutz der Bevölkerung. Mit diesem Jahresbericht möchten wir Ihnen ei- nen Einblick in unsere besonderen Aufgaben und Highlights des Jahres 2023 bieten. So breit das Aufgabenspektrum des LfU ist, so breit ist auch die Themenvielfalt in diesem Bericht. Wenn Sie Fragen rund die Themen des LfU haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre. Ihr Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz 5

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Arbeiten zu den Staatenberichten und zu dem 3. Review Meeting zum Gemeinsamen Übereinkommen über nukleare Entsorgung

Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.

Fachliche Beratung der Gemeinde Neckarwestheim in Zusammenhang mit der Einlagerung von bestrahlten Brennelementen des KWO im Standort-Zwischenlager GKN

Am stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) werden noch Brennelemente gelagert, die für die weitere Zwischenlagerung in Castor-Behälter geladen werden sollen. Am Standort des KWO gibt es kein Zwischenlager für Castor-Behälter. Im Zwischenlager am nahegelegenen Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) ist dagegen noch Lagerplatz vorhanden, der für die dortigen Brennelemente nicht benötigt wird. Die Einlagerung der Castor-Behälter mit Brennelementen des KWO im Standortzwischenlager GKN wurde genehmigt. Die Gemeinde Neckarwestheim hat in diesem Zusammenhang das Öko-Institut mit verschiedenen Untersuchungen beauftragt. Es soll geprüft werden, ob für diese Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Weiterhin soll geprüft werden, ob alle sicherheitsrelevanten Untersuchungen im Genehmigungsverfahren durchgeführt worden sind. Außerdem soll die Vollständigkeit der Auflagen des Genehmigungsbescheids geprüft werden.

Formen der Konfliktbearbeitung in der nuklearen Entsorgung (KonE)

Beratungsleistungen zu technischen Fragen bei der Stilllegung des ERAM

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