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Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2025

Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer*innen Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die spezifische Kohlendioxid-Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren.Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse – dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, verringern sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo, der von einem Exportüberschuss in den Vorjahren zu einem Importüberschuss in 2023 wechselt, der sich in 2024 und 2025 fortsetzt. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende Indikator „direkte CO2-Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet.

Zu Wasser, zu Lande, in der Luft: Das Landesamt für Umwelt

Die rheinland-pfälzische Umweltbehörde stellt sich vor [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] ZU WASSER, ZU LANDE, IN DER LUFT: DAS LANDESAMT FÜR UMWELT Die rheinland-pfälzische Umweltfachbehörde stellt sich vor INHALT Über das Landesamt für Umwelt Die Zentralabteilung und die Stabsstellen Gewerbeaufsicht – Wir sorgen für mehr Schutz und Sicherheit Kreislaufwirtschaft – Stoffstrommanagement – Bodenschutz Naturschutz – Für Pflanzen, Tiere und Menschen Wasser – Wir schützen, messen und überwachen Unsere Labore – Für Luft, Wasser, Klima Hochwasservorsorge und Grundwasser Das Landesamt – ein attraktiver Arbeitgeber IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Fotos: LfU © 2026, Mainz Sehr geehrte Damen und Herren, die Natur in Rheinland-Pfalz ist vielfältig und schützens- wert. Sie zu bewahren und ihre Entwicklungen zu verstehen ist unsere Aufgabe. Messen, bewerten, be- raten – unter diesem Motto erhebt das Landesamt für Umwelt seit über 30 Jahren verlässliche Daten, bewertet Veränderungen und unterstützt Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit mit fundiertem Wissen. Als obere Umweltfachbehörde des Landes sind wir kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Umwelt- und Naturschutz. Diese Broschüre lädt Sie ein, die vielfältige Arbeit des LfU kennenzulernen – von der Wasserwirtschaft über Bodenschutz bis hin zur Immissionsüberwachung. Wenn Sie mehr erfahren oder aktuelle Messdaten ab- rufen möchten, besuchen Sie uns unter www.lfu.rlp.de. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Natur- schutz, Kreislaufwirtschaft, Hochwasserschutz und wei- teren Themen, die unsere Umwelt lebenswert erhalten. Dr. Dirk Grünhoff Präsident des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz ÜBER DAS LANDESAMT FÜR UMWELT Das Landesamt für Umwelt (LfU) entstand Anfang der 2000er-Jahre aus dem Zusammenschluss des damaligen Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Wasserwirtschaft. Seitdem sind die technischen Kompetenzen in Umwelt- und Arbeits- schutz in einer leistungsfähigen Behörde vereint. Rund 280 Beschäftigen arbeiten am Hauptsitz in Mainz, Kaiser-Friedrich-Straße 7, sowie an mehreren weiteren Standorten im Land: die Umweltlabore (in Mainz), die Rheinwasseruntersuchungsstation am Mainzer Rheinufer (RUST), die Rheingütestation in Worms (RGS) und die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle in Hoppstädten-Weiersbach. Das LfU stellt sich auch auf YouTube vor: Präsident des LfU ist seit Oktober 2025 Dr. Dirk Grün- hoff. Unter seiner Leitung gliedert sich die Behörde in sieben Abteilungen und zwei Stabsstellen: Abteilung 1 – Zentrale Dienste Stabsstelle Planung und Information (PI) Stabsstelle Allgemeine Qualitätssicherung (AQS) Abteilung 2 – Gewerbeaufsicht Abteilung 3 – Kreislaufwirtschaft Abteilung 4 – Naturschutz Abteilung 5 – Gewässerschutz Abteilung 6 – Umweltlabor Abteilung 7 – Hydrologie Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Aufgabenbereiche der Abteilungen. Weitere Informationen, z. B. zu Luftreinhaltung, zum Zustand unserer Seen, Bäche und Flüsse, über Lärmmess- werte, zu Grundwassermessdaten, zu Roten Listen ge- fährdeter Arten sowie über Radonbelastungen, finden Sie online unter www.lfu.rlp.de oder schreiben Sie uns an poststelle@lfu.rlp.de.

Statuskonferenz Zwischenlagerung

Statuskonferenz Zwischenlagerung Anfang 23.06.2026 10:00 Uhr Ende 23.06.2026 17:00 Uhr Veranstaltungsort Berlin Statuskonferenz Zwischenlagerung: Aufzeichnung des Livestreams Aufzeichnung des Livestreams der Statuskonferenz Zwischenlagerung auf Youtube Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle wird in Deutschland noch mehrere Jahrzehnte andauern bis ein Endlager zur Verfügung steht. Die Aufbewahrungsgenehmigungen der Zwischenlager sind befristet – eine Verlängerung wird nötig. In dem neuen Format Statuskonferenz Zwischenlagerung möchte das BASE die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig einbinden und mit den Akteuren der Zwischenlagerung ins Gespräch bringen. Zur Diskussion stehen sowohl die Rahmenbedingungen für die Zwischenlagerung wie auch konkrete Maßnahmen für die weitere sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle bis zur Endlagerung. Teilnahmemöglichkeiten Die Veranstaltung ist öffentlich und findet am 23. Juni 2026 am Hauptsitz des BASE in Berlin statt. Anmeldeschluss war der 14. Juni. Die Keynotes der Veranstaltung (10 bis 11:45 Uhr) finden Sie am Tag der Statuskonferenz auch als Livestream und später als Aufzeichnung auf unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@AmtSicherheitnuk.Entsorgung Programm 09.00 Uhr Einlass 10.00 Uhr Begrüßung 10.10 Uhr Zwischenlagerung. Eine strategische Standortbestimmung. Christian Kühn Präsident, Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 10:20 Uhr Roadmap Zwischenlagerung im Fokus Aktuelle Planungen der institutionellen Akteure zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung bis zur Endlagerung Andreas Sikorski Abteilungsleiter S - Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz, Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Wilhelm Graf Geschäftsführer, BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Markus Lindner Geschäftsführer, EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH 11:10 Uhr Kaffeepause 11:30 Uhr Dr. Christoph Bunzmann Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren, BASE 11:45 Uhr Diskussionsrunde Roadmap Zwischenlagerung - Realisierung auf dem Prüfstand Vertreter von BMUKN, BGZ, EWN, BASE stellen sich den Fragen der Konferenzteilnehmer:innen 12:30 Uhr Mittagspause mit Verpflegung 13:30 Uhr Realitätscheck: Maßnahmen Workshops Workshop 1 : Lange Lagerung, kurze Beteiligung? Möglichkeiten und Grenzen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung Workshop 2 : Dicht & Dauerhaft? Erkenntnisse aus der aktuellen Forschung zum Verhalten von Behälterdichtungen Workshop 3 : Was ist sicher? Anforderungen an die Sicherheit der Zwischenlager Workshop 4* : Freier Workshop (Ausrichtung durch Teilnehmende) 15:00 Uhr Kaffeepause 15:20 Uhr Vorstellung der Ergebnisse aus den Workshops 16:00 Uhr Verabschiedung 16:15 Uhr Offener Ausklang (bis ca. 17:30 Uhr) *Workshop 4: Teilnehmende haben die Möglichkeit zu einem selbst gewählten Thema einen eigenen Workshop zu veranstalten. Hierfür bitten wir Sie im Vorfeld der Veranstaltung Kontakt mit dem Organisationsteam der Statuskonferenz Zwischenlagerung statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de aufzunehmen. Wir unterstützen Sie gern bei der Planung Ihres Workshops. Kontakt , Bei Rückfragen, Anmerkungen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an: E-Mail statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de Adresse Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystr. 8 10623 Berlin Kontakt , Bei Rückfragen, Anmerkungen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an: E-Mail statuskonferenz-zwischenlagerung@base.bund.de Nationales Entsorgungsprogramm Nationales Entsorgungsprogramm Informations- und Dialogkonzept zur längeren Zwischenlagerung Info- und Dialogkonzept zur längeren Zwischenlagerung Herunterladen (PDF, 430KB, barrierefrei⁄barrierearm) Programm zum Download Programm Statuskonferenz Zwischenlagerung Herunterladen (PDF, 113KB, nicht barrierefrei)

Errichtung und Betrieb eines neuen Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)

<b>Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 12 StrlSchG in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO</b> Bek. d. MU v. 28.3.2022 — PT-KKE-40311/09/83/30 — Gemäß § 12 i. V. m. § 181 Abs. 1 StrlSchG i. d. F. vom 27.6.2017 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 20.5.2021 (BGBl I S. 1194; 2022 I S. 15), und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE), Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 29.8.2019 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) gemäß § 12 StrlSchG gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 8.7.2020 geändert und mit Schreiben vom 22.2.2021 sowie vom 20.1.2022 ergänzt. Mit Schreiben vom 3.12.2019 wurde zudem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Daneben wurde ein Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit Datum vom 16.11.2021 gestellt. Für die Errichtung des TLE wurde am 7.12.2020 sowie am 3.5.2021 für die Außenanlagen des TLE der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO gestellt. Daneben liegt ein Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept vor. Der Antrag auf Entwässerung vom 10.12.2020, weiter ergänzt durch Antrag vom 3.5.2021, wurde ebenfalls eingereicht. Der Standort des TLE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Beantragt wird nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG die Erteilung einer Genehmigung für die genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE. Die sonstigen radioaktiven Stoffe sind: — sonstige radioaktive Stoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb, Restbetrieb) und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Emsland (KKE), — fachgerecht verpackte radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und dem Abbau der Anlage Kernkraftwerk Lingen (KWL), — sonstige radioaktive Stoffe, die beim Betrieb des TLE anfallen, — Prüfstrahler, — fremdkontaminierte, mobile Gegenstände und Materialien, z. B. Werkzeuge, — „äquivalente radioaktive Abfälle“ im Sinne der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008, d. h. Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen extern konditioniert wurden. Der Umgang mit den sonstigen radioaktiven Stoffen umfasst: — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die sichere Aufbewahrung der sonstigen radioaktiven Stoffe erforderlich sind, — alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die für die Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter erforderlich sind. Die Gesamtaktivität im TLE beträgt einschließlich der Behandlung 3,0 E17 Becquerel (Bq). Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen bei der Behandlung mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter umfasst eine Gesamtaktivität in Höhe von 1,0 E14 Bq. Das TLE besteht aus einem Logistikbereich 1, einem Logistikbereich 2/Behandlung sowie einem Verladebereich, einem Infrastrukturbereich mit Personenzugang und dem zum Betrieb des TLE gehörenden Gelände. Die in das TLE einzubringenden radioaktiven Stoffe werden in geeigneten Behältnissen oder in sonstigen transportgerechten Verpackungen im Verladebereich angeliefert. Im Logistikbereich 1 werden die sonstigen radioaktiven Stoffe in geeigneten Verpackungen aufbewahrt. Im Logistikbereich 1 erfolgt keine Behandlung radioaktiver Stoffe. Der Logistikbereich 2/Behandlung wird ebenfalls zur Aufbewahrung von sonstigen radioaktiven Stoffen in geeigneten Verpackungen genutzt. Im Logistikbereich 2/Behandlung ist eine Behandlung von radioaktiven Abfällen aus dem KKE mit dem Ziel der fachgerechten Verpackung in standardisierte Endlagerbehälter vorgesehen. Die außerhalb des TLE zu entsorgenden sonstigen radioaktiven Stoffe werden in transportgerechten Verpackungen an Einrichtungen Dritter abgegeben. Für die Errichtung des TLE beantragt die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH eine separate Genehmigung nach der NBauO. Es wurde ebenfalls ein Antrag gemäß §§ 5 und 6 AtEV mit folgendem Inhalt gestellt: Beim Betrieb des beantragten TLE fallen im Kontrollbereich geringe Mengen von festen und flüssigen Stoffen an, die als radioaktiver Abfall entsorgt werden müssen. Diese radioaktiven Abfälle sollen nicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 AtEV an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abgeliefert werden. Es ist geplant, die im Kontrollbereich des TLE anfallenden radioaktiven Abfälle in externen Einrichtungen zu konditionieren und gemeinsam mit den radioaktiven Abfällen des Kernkraftwerkes Emsland an einen vom Bund mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragten Dritten abzugeben. Hierzu beantragt die KLE mit Schreiben vom 16.11.2021 die Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AtEV. Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden TLE bedarf gemäß § 12 StrlSchG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 59 i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Lingen (Ems) die zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 11.4 der Anlage 1 UVPG wäre im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. In Entsprechung des Antrags der Vorhabenträgerin auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorangehende Vorprüfung vom 3.12.2019 hat das MU die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG festgestellt. Federführende Behörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 NUVPG das MU. Gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 2 Atomgesetz — im Folgenden: AtG — sowie § 181 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StrlSchG i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 4 UVPG ist das Vorhaben gemäß den Vorschriften der AtVfV durchzuführen; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 4 UVPG und § 2 a AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a Satz 1 AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung einer Genehmigung nach § 12 StrlSchG und einer Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. §§ 63 und 64 NBauO. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — Antrag der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH auf Genehmigung nach § 12 Abs. 1 StrlSchG vom 29.8.2019, — Änderung des Antrages vom 29.8.2019 durch Schreiben vom 8.7.2020, — Konkretisierung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 22.2.2021, — Klarstellung des Antrages vom 8.7.2020 durch Schreiben vom 20.1.2022, — Antrag auf Befreiung von der Ablieferungspflicht gemäß §§ 5, 6 AtEV vom 16.11.2021, — Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 3.12.2019, — Sicherheitsbericht „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — Kurzbeschreibung „TLE Technologie- und Logistikgebäude Emsland, Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — UVP-Bericht „Errichtung und Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE), Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)“ (Stand 2.3.2022), — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für den „Neubau eines Technologie- und Logistikgebäudes (TLE)“ vom 7.12.2020, eingereicht mit Schreiben vom 8.12.2020, — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 63, 64 NBauO für die „Außenanlagen eines Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)“ vom 3.5.2021, — Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 NBauO vom 9.11.2021 zum Brandschutzkonzept, eingereicht mit Schreiben vom 23.11.2021, — Entwässerungsantrag gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG vom 10.12.2020, — Ergänzung des Entwässerungsantrages vom 10.12.2020 durch Antrag vom 3.5.2021, — Formular Baubeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Formular Betriebsbeschreibung des TLE vom 9.11.2021, — Brandschutzkonzept TLE, Revision B vom 27.10.2021 — Lageplan, Zeichnungen Schnitte: — Zeichnung Liegenschaftskarte (1 : 2 000), — Zeichnung Lageplan (1 : 500), — Zeichnung KKET-1264798-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Nordwest, Nordost, — Zeichnung KKET-1264799-A, Baueingabe-/Architekturplan Ansicht Südwest, Südost. Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG i. d. F. vom 20. 5. 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen sind auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstr. 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COViD-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Anträge und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Wege auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wir die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Lingen gemäß § 7 Abs. 3 AtG einen separaten Antrag gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Lange Nacht der Wissenschaften

Lange Nacht der Wissenschaften Atomenergie gestern, heute und morgen – Atomwende und Abfallentsorgung Anfang 06.06.2026 17:00 Uhr Ende 06.06.2026 23:59 Uhr Veranstaltungsort Berlin Tauchen Sie ein in die spannende Thematik der Atomwende und erfahren Sie mehr zum Übergang von Atomenergie zu anderen Technologien, sowie dem sicheren Management von radioaktiven Abfällen. Fünf Themen, fünf Vorträge – lassen Sie sich zeigen wie Forschung zu gesellschaftlichen Herausforderungen beiträgt! Wir laden ein zum Dialog über Sicherheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Beteiligung bei der Atomenergie und ihren Hinterlassenschaften mit Wissenschaftler:innen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Informationen zum Programm des BASE: 17:30 Uh r Forschung unter der Erde – Untertagelabore 18:30 Uhr Wie sagt man „Gefahr“ in 600 Jahren? Langzeitdokumentation als interdisziplinäre Aufgabe 19:30 Uhr Geheimhaltung in Ost und West – Wie zwei internationale Atomkatastrophen von 1957 erst Jahrzehnte später bekannt wurden 20:30 Uhr Hochradioaktive Abfälle – wieso müssen sie unbedingt unter die Erde? 21:30 Uhr Atommüll entschärfen mit neuen Reaktorkonzepten? Teilnahme planen: Tickets gibt es im Online-Vorverkauf ab 7,50 Euro. Adresse WISTA Management GmbH ST3AM Raum Equality im EG Rudower Chaussee  28 12489 Berlin Mehr zur „Langen Nacht der Wissenschaften“ Weiter Informationen zur "Langen Nacht der Wissenschaften"

Studie zum aktuellen Forschungsstand neuer Reaktorkonzepte

Seit mehreren Jahrzehnten werden international 'neue Reaktorkonzepte' erforscht. Erklärtes Ziel solcher Entwicklungen ist es, in den Bereichen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Ökonomie und Nukleare Nichtverbreitung gegenüber heutigen Kernkraftwerken deutliche Vorteile aufzuweisen. Dabei stellt neben der Weiterentwicklung von Reaktorkonzepten auch die gesamte Thematik der Brennstoffver- und -entsorgung einen integralen Bestandteil der Diskussion um neue Reaktorkonzepte dar. Im Rahmen dieser Studie werden der gegenwärtige Entwicklungsstand verschiedener ausgewählter Reaktorkonzepte dargestellt, ausgewählte historische Erfahrungen mit der Entwicklung solcher Reaktorsysteme zusammengefasst und eine grundsätzliche Bewertung der Erreichbarkeit der postulierten Vorteile der jeweiligen Systeme mit Blick auf verschiedene Bewertungskriterien (Sicherheit, Ressourcen und Brennstoffversorgung, Abfallproblematik, Ökonomie und Proliferation) vorgenommen. Bei den betrachteten System handelt es sich um Schnelle Brutreaktoren (FBR), Hochtemperatur-Reaktoren (HTR), Salzschmelze-Reaktoren (MSR) und kleine, modulare Reaktoren (SMR). Keines dieser Reaktorkonzepte konnte - trotz teilweise bereits jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung - bisher erfolgreich am Markt etabliert werden. Übergeordnet kann festgestellt werden, dass zwar einzelne Reaktorkonzepte in einzelnen Bereichen tatsächlich potenzielle Vorteile gegenüber der heutigen Generation von Kernkraftwerken erwarten lassen. Kein Konzept ist jedoch in der Lage, gleichzeitig in allen Bereichen Fortschritte zu erzielen. Vielfach stehen die einzelnen Kriterien untereinander im Wettbewerb, so dass Fortschritte in einem Bereich zu Nachteilen bei anderen Bereichen führen. So führen beispielsweise häufig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu Nachteilen im Bereich der Ökonomie, Vorteile bei der Ressourcenausnutzung stehen vielfach im Widerspruch zu einer Verbesserung im Bereich der Proliferation. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass ein Reaktorkonzept, welches nur in einzelnen Bereichen Fortschritte bietet, zu einer deutlich verbesserten gesellschaftlichen Akzeptanz der Kernenergienutzung beitragen könnte.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen

Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen Ukraine Quelle: Benjamin ['O°] Zweig/stock.adobe.com Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beobachtet die Lage in der Ukraine angesichts des seit 24. Februar 2022 andauernden Krieges intensiv. Immer wieder sind die ukrainischen Kernkraftwerke von Kampfhandlungen oder dadurch ausgelösten Stromausfällen betroffen, darunter auch das Kernkraftwerk Saporischschja, dessen Stromversorgung ab 23. September 2025 einen Monat lang unterbrochen war. Auch die hohe Zahl von Drohnenangriffen gibt Grund zur Sorge. Ende Mai 2026 wurde ein Gebäude auf dem Gelände des Kernkraftwerks Saporischschja durch einen Drohnenangriff beschädigt: Auch das stillgelegte Kraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) wurde Ziel solcher Angriffe, zuletzt Anfang Juni 2026. Diese Zwischenfälle hatten bisher aber keine Auswirkung auf die radiologische Sicherheit. Messwerte aus der Ukraine wie den Nachbarstaaten liefern keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Das BfS überprüft täglich etwa 500 bis 600 Messwerte in der gesamten Ukraine und hat eine 24/7-Rufbereitschaft. BfS teilt die Sorge um sicheren KKW -Betrieb Das BfS teilt die Sorge um die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Ukraine sowie in angrenzenden Gebieten, die durch Kampfhandlungen gefährdet sind. Auch die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA ( International Atomic Energy Agency ) hatte mehrfach deswegen Bedenken geäußert. Nach Einschätzung des BfS stellen die Kampfhandlungen, die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Angestellten die größten Risikofaktoren dar. Außerdem muss alles dafür getan werden, die Kühlung aller sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke sicherzustellen. Seit Januar 2023 überwachen Mitarbeitende der IAEA dauerhaft die Lage an allen ukrainischen KKW -Standorten. Für Deutschland wären die radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung in der Ukraine begrenzt. Im schlimmsten Fall, also nur bei einem erheblichen Austritt von Radioaktivität und einer Wetterlage, die Luftmassen von der Ukraine nach Deutschland verfrachtet, könnten hierzulande für die Landwirtschaft festgelegte Radioaktivitäts-Höchstwerte überschritten werden. Dann würde eine Kontrolle von Futter- und Nahrungsmitteln erforderlich werden, gegebenenfalls auch eine Vermarktungssperre für kontaminierte Produkte. Neuesten Meldungen zufolge hat sich Folgendes ereignet: Ort / Datum Lage Saporischschja - 2.6.2026 Ukraine: KKW Saporischschja Rund um das Kernkraftwerk Saporischschja kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen, bei denen auch Teile der Infrastruktur beschädigt wurden. Ende Mai 2026 traf eine Drohne eine Turbinenhalle auf dem Gelände, nach Angaben der IAEA wurden keine erhöhten Messwerte verzeichnet. Mehrfach wurden zudem in der Vergangenheit Minen auf dem Gelände des Kraftwerks gefunden. Ende September 2025 wurde die externe Stromversorgung so beschädigt, dass das Kernkraftwerk ab 23. September einen Monat lang über Notstrom-Dieselgeneratoren versorgt werden musste. Erst Ende Oktober 2025 konnte das KKW wieder ans Netz angeschlossen werden. Für die Kühlung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheitssysteme ist die Anlage auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Normalerweise ist das Kraftwerk über mehrere Leitungen mit dem Stromnetz verbunden. Seit Beginn des Krieges haben sich immer wieder zeitweilige Ausfälle der Stromversorgung ereignet, die jedoch mit den dafür vorgesehenen Notstrom-Dieselgeneratoren überbrückt werden konnten. Nach Angaben der IAEA stehen insgesamt 20 Generatoren zur Verfügung. Die Beschädigung des Kachowka-Staudamms Anfang Juni 2023 hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Kernkraftwerk , das flussaufwärts am Fluss Dnipro liegt. Zwar bezieht das Kraftwerk Wasser für seine Kühlung aus dem Stausee, der Wasserstand im Kühlteich ist jedoch ausreichend für die Kühlung des Kraftwerks. Zusätzlich stehen Alternativen für die Wasserversorgung zur Verfügung. Das Kraftwerk Saporischschja steht seit März 2022 unter russischer Kontrolle. Seitdem ist die Zahl der Mitarbeitenden deutlich gesunken und für die noch verbliebenen Mitarbeitenden sind die Arbeitsbedingungen schwierig. Seit 11. September 2022 sind alle Reaktoren der Anlage heruntergefahren. Damit nimmt die Nachzerfallswärme der Brennelemente ab, wodurch das Risiko eines radiologischen Unfalls kontinuierlich sinkt. Auch sind kurzlebige radioaktive Stoffe wie beispielsweise Jod-131 inzwischen zerfallen. Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) - 8.6.2026 Ukraine: Tschornobyl Anfang Juni 2026 wurde ein Gebäude des zentralen Lagers für abgebrannte Brennelemente in der Zone um das stillgelegte Kernkraftwerk getroffen und teilweise zerstört. Nach Angaben der IAEA befand sich in dem Gebäude kein Kernbrennstoff und die Strahlungswerte sind weiterhin normal. Auf dem Gelände werden abgelagerte Brennelemente aus den ukrainischen Kernkraftwerken gelagert, diese seien jedoch nicht betroffen gewesen. Im Februar 2025 kam es nach einem Drohnenangriff zu einem Brand im Kernkraftwerk Tschornobyl , bei dem die zweite Schutzhülle des Kraftwerks, das sogenannte New Safety Confinement (NSC), beschädigt wurde. In der Folge brachen immer wieder Schwelbrände aus. Trotz der Beschädigungen gab es jedoch keine Hinweise, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sein könnten. Im Dezember 2025 warnte die IAEA nach einer Inspektion des NSC, die Hülle habe ihre wichtigsten Schutzfunktionen verloren, darunter auch die Fähigkeit, radioaktives Material zurückzuhalten. Eine Veränderung der radiologischen Lage konnte nach Informationen des BfS im Dezember nicht beobachtet werden: Die Messwerte waren im Vergleich zu den Daten vor dem Brand nicht erhöht. Ende Oktober 2025 wurden die Arbeiten an der Schutzhülle beendet und das Loch zunächst provisorisch verschlossen. Die zweite Schutzhülle wurde 2016 fertiggestellt und schirmt die erste Abdeckung von 1986 (den sogenannten Sarkophag) sowie den darunter befindlichen havarierten Block 4 des Kernkraftwerks ab. Nach der Einnahme und Besetzung des Kernkraftwerks durch russische Truppen am 24. Februar 2022 kam es in den ersten Monaten des Krieges rund um die dort befindlichen Anlagen immer wieder zu Zwischenfällen. Ende März 2022 gaben russische Streitkräfte die Kontrolle über das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl an ukrainisches Personal zurück. Russische Truppen haben sich seitdem vollständig aus der Sperrzone zurückgezogen. Berichte aus dem Frühjahr 2022 über russische Soldaten, die nach ihrem Aufenthalt in Tschornobyl mit Strahlenkrankheits-Symptomen in ein belarussisches Zentrum für Strahlenmedizin gebracht wurden, ließen sich nicht unabhängig überprüfen. Auf Basis der verfügbaren Informationen und der Kontaminationslage um Tschornobyl ist es aus Sicht des BfS aber unwahrscheinlich, dass die Soldaten eine entsprechend hohe Strahlendosis erhalten haben. Auch die IAEA konnte die Berichte nicht bestätigen. In den Sommermonaten treten in der Sperrzone rund um das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl immer wieder vereinzelt Waldbrände auf. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch radioaktive Stoffe aus dem Boden und der Biomasse in die Atmosphäre gelangen und eventuell geringe Spuren davon außerhalb der Sperrzone nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung mit früheren Bränden in der Sperrzone ist aber bekannt, dass selbst bei großflächigen Waldbränden keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung außerhalb der Sperrzone besteht. Auf dem Gelände des 1986 havarierten Kernkraftwerks Tschornobyl befindet sich neben den spätestens seit dem Jahr 2000 stillgelegten Reaktorblöcken verschiedene Anlagen für die Behandlung und Lagerung von radioaktivem Abfall und kontaminierten Materialien. Unter anderem lagern dort etwa 20.000 Brennelemente aus den stillgelegten Reaktorblöcken, die seit einigen Jahren von einem alten Nasslager für abgebrannte Brennelement ("ISF-1") in ein neues Trockenlager ("ISF-2") überführt werden. Chmelnyzkyj - 23.2.2026 Ukraine: KKW Chmelnyzkyj Immer wieder wurden in der Nähe des Kraftwerks Drohnenüberflüge beobachtet. Ende Oktober 2023 führte der Abschuss zweier Drohnen in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj zu Beeinträchtigungen auf dem Kraftwerksgelände. Nach Angaben der IAEA hatte der Zwischenfall aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit des Kraftwerkbetriebs. Im Mai 2023 kursierten Berichte über eine Explosion in einem Munitionslager in der Nähe der Stadt Chmelnyzkyj, in dem angeblich Uranmunition gelagert worden sein soll, sowie minimal erhöhte Radioaktivitäts-Messwerte in der Umgebung und in Polen. Das BfS hat die Informationen geprüft und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Das Kernkraftwerk Chmelnyzkyj ist ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke immer wieder von Angriffen auf die ukrainische Stromversorgung betroffen. Aus Sicherheitsgründen muss deren Leistung daher immer wieder abrupt gedrosselt werden, was jedoch ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen kann. Süd-Ukraine (Piwdennoukrajinsk) - 23.2.2026 Ukraine: KKW Südukraine In der Nähe des Kernkraftwerks wurden immer wieder Drohnenflüge beobachtet, teilweise direkt über dem Kraftwerk. Das Kernkraftwerk Süd-Ukraine ist ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke immer wieder von Angriffen auf die ukrainische Stromversorgung betroffen. Aus Sicherheitsgründen muss deren Leistung daher immer wieder abrupt gedrosselt werden, was jedoch ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen kann. Riwne - 23.2.2026 Ukraine: KKW Riwne Das Kernkraftwerk Riwne ist ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke immer wieder von Angriffen auf die ukrainische Stromversorgung betroffen. Aus Sicherheitsgründen muss deren Leistung daher immer wieder abrupt gedrosselt werden, was jedoch ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen kann. Kiew - 23.2.2026 Ukraine: Kiew Bei Angriffen auf die ukrainische Hauptstadt Kiew Mitte Januar 2023 ist auch das Gelände des Kyiv Research Institute getroffen worden, das auch einen Forschungsreaktor betreibt. Die Messdaten blieben unauffällig. Der Forschungsreaktor wurde zu Beginn des russischen Angriffskrieges Ende Februar 2022 heruntergefahren. Charkiw - 23.2.2026 Ukraine: Charkiw Das Institute of Physics and Technology in Charkiw war mehrfach Ziel russischer Angriffe, zuletzt im September 2024. Das Forschungszentrum betreibt eine Neutronen -Quelle (die teilweise auch als "Forschungsreaktor" bezeichnet wird) sowie eine Einrichtung für die Produktion von Radioisotopen für medizinische und industrielle Anwendungen. Im März und April 2024 war die Anlage infolge von Angriffen mehrfach von der externen Stromversorgung abgeschnitten und auf Notstromversorgung durch Dieselaggregate angewiesen. Die Neutronen -Quelle war bereits vor Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen außer Betrieb genommen worden. Der Bestand an radioaktivem Inventar ist gering. Hinweise auf eine Freisetzung radiologischer Stoffe gab es nicht. Ebenfalls in Charkiw befindet sich ein Lager für radioaktive Abfälle der Firma "RADON". Das Lager wurde bei Kampfhandlungen am 26. Februar 2022 getroffen. Es wurden keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. Kursk (Russland) - 23.2.2026 Am 6. August 2024 stießen ukrainische Truppen in die russische Region Kursk vor, die Offensive dauerte bis Frühjahr 2025. Das Kernkraftwerk Kursk liegt etwa 60 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt, in der Nähe des umkämpften Gebietes. Russland meldete der IAEA am 22. August den Abschuss einer Drohne über dem Kraftwerksgelände. Messeinrichtungen werden regelmäßig überwacht Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Daten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges regelmäßig. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. Die BfS -Mitarbeiter*innen sind zudem in engem Austausch mit den internationalen Partnern , darunter auch der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL-Messnetz routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ). Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland Das BfS hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen bei Freisetzung radioaktiver Stoffe in ukrainischen Kernkraftwerken auf Deutschland zu erwarten wären. Dazu wurde untersucht, wie sich radioaktive Stoffe verbreiten würden. Demnach bewegten sich in der Vergangenheit über ein Jahr hinweg die Luftmassen an etwa 109 Tagen nach Deutschland (28 Prozent der Wetterlagen). Landwirtschaftliche Produktion Für den Fall, dass radioaktive Stoffe infolge einer Freisetzung in einem ukrainischen Kernkraftwerk nach Deutschland gelangen würden, würden sich die Notfallmaßnahmen voraussichtlich auf die Landwirtschaft und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschränken. Nach den Berechnungen des BfS ist nicht zu erwarten, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig wären. BfS rät von Einnahme von Jodtabletten ab In Deutschland sind 189,5 Millionen Jodtabletten in den Bundesländern bevorratet, die bei einem Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt werden. Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe . Von einer selbstständigen Einnahme von Jodtabletten rät das BfS ab. Eine Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten birgt gesundheitliche Risiken insbesondere für ältere Personen, hat aktuell aber keinen Nutzen. Radioaktives Jod hat eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Das bei dem Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) vor über 35 Jahren freigesetzte radioaktive Jod ist mittlerweile vollständig zerfallen und kann deshalb nicht mit dem Wind nach Deutschland transportiert werden. Redaktioneller Hinweis Diese Meldung wird vom BfS kontinuierlich aktualisiert. Der aktuelle Stand wird über Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung ausgewiesen. Aktualisierungen erfolgen insbesondere dann, wenn eine neue Sachlage zur Einschätzung der radiologischen Situation in der Ukraine vorliegt. Geringfügigere Lageveränderungen, die nicht zu einer grundsätzlich neuen Bewertung der radiologischen Lage führen, werden nicht tagesaktuell eingepflegt, sondern in einer gesammelten Aktualisierung aufgenommen. Stand: 07.07.2026

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