Überwachung der Umweltradioaktivität aus künstlichen und natürlichen Quellen: Luft, Gewässer, Niederschläge, Erdboden, Gras, Lebensmittel, Strahlendosen, in-situ-Messungen Überwachung von Kernanlagen, Betrieben und Spitälern die radioaktive Stoffe verwenden Erfassung der natürlichen Radioaktivität etc. Koordination des nationalen Überwachungsprogrammes Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung der Daten sowie Ermittlung der Strahlendosen der Bevölkerung aus künstlichen und natürlichen Strahlenquellen Weiterentwicklung der Überwachungs- und Messverfahren die Ergebnisse werden jährlich vom Amt (als Print) und auf dem Internet veröffentlicht.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verbreitung sowohl der natürlich vorkommenden als auch der infolge menschlicher Tätigkeit vorhandenen künstlichen radioaktiven Stoffe zum Schutz der Bevölkerung landesweit überwacht. Auf der Basis des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) wird mit bundesweiten und landesspezifischen Messnetzen und Messprogrammen der Gehalt an radioaktiven Stoffen in den Umweltmedien erfasst und damit bei möglichen Gefahrenlagen die Grundlage für schnelles Handeln zum Schutz der Bevölkerung gelegt. Gemäß Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt obliegt dem Landesamt für Umweltschutz als Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt. Diese Aufgaben werden vom Dezernat Umweltradioaktivität/Strahlenschutz des LAU mit den beiden Landesmessstellen "Nord" in Osterburg und "Süd" in Halle wahrgenommen. Das folgende Schema verdeutlicht die Messtechnik der Messstellen des LAU zur Überwachung der Radioaktivität: Folgende Aufgaben werden bearbeitet: Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung nach § 162 Strahlenschutzgesetz (IMIS) Messungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Akkreditierung durch die DAkkS liegt seit dem 25.11.2013 vor) Messung des Radiocäsiumgehaltes von Wild und Pilzen Überwachung der radioaktiven Ableitungen von Radionuklidanwendern im LSA (meist medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen) Messungen im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (bei Unfällen und Gesetzesverletzungen) Die Radioaktivität wird im Rahmen von IMIS in folgenden Medien ermittelt: in Lebensmitteln in Futtermitteln im Trink- und Grundwasser in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen im Boden und in Pflanzen Die im Rahmen des IMIS ermittelten Daten werden der Zentralstelle des Bundes und somit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kontinuierlich zur Beurteilung der radiologischen Lage zur Verfügung gestellt. Die Resultate dieser beiden Messprogramme werden im Internet veröffentlicht und sind damit allen Interessenten zugänglich (siehe https://www.imis.bfs.de/geoportal/ ) Letzte Aktualisierung: 28.06.2022
Werden in Deutschland Lebensmittel und importierte Waren aus dem Unfallland überwacht? Ja. Zuständig für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland sind die Bundesländer. Durch die Länder werden stichprobenartig Messungen von Lebensmitteln durchgeführt und eventuell erforderliche Maßnahmen ergriffen. Alle Lebensmittel, die aus einem Unfallland eingeführt werden, müssen mit einem Zertifikat bestätigen, dass ihre Kontamination unterhalb der gesetzlich geltenden Grenzwerte liegt. Die Europäische Union legt in einem Notfall Grenzwerte für die Kontamination von Lebensmitteln fest, die dann auch in Deutschland umgesetzt werden. Bis zu einer derartigen Festlegung gelten die Grenzwerte aus dem Allgemeinen Notfallplan des Bundes . Bei Verzehr von Lebensmitteln mit einer Kontamination unterhalb der Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Folgen zu befürchten. Im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität ( IMIS ) werden regelmäßig auch in Deutschland erzeugte landwirtschaftliche Produkte wie zum Beispiel Milch, Gemüse, Getreide, Fleisch, Fisch möglichst nah beim Erzeuger sowie Trinkwasser kontrolliert. Die Messungen erfolgen in der Regel ebenfalls durch die Bundesländer. Im Nachgang des Reaktorunfalls in Tschornobyl (russ. Tschernobyl) 1986 wurden Grenzwerte für Cäsium-134 und Cäsium-137 festgelegt, die bis heute gelten.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
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