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Entwicklung der flexiblen Erzeugung inklusive dem Qualitäts- und Abfallmanagement theranostischer Radionuklide, TP1.2: Qualitätsmanagement der hergestellten Radionuklide

Entwicklung der flexiblen Erzeugung inklusive dem Qualitäts- und Abfallmanagement theranostischer Radionuklide, TP1.3: Radiologische Bewertung und Entsorgung

Strahlenschutz in der Klinik - Expositionen von Klinikpersonal bei nuklearmedizinischen Therapien, Teilprojekt AX

Medizinische Strahlenanwendungen während der Stillzeit

Medizinische Strahlenanwendungen während der Stillzeit Aus medizinischen Gründen kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass sich stillende Mütter einer diagnostischen oder therapeutischen Strahlenanwendung unterziehen müssen. In den meisten Fällen ist damit kein erhöhtes Strahlenrisiko für den Säugling verbunden. Stillende Mütter sollten mit ihrem behandelnden Arzt bzw. ihrer behandelnden Ärztin darüber sprechen, ob bzw. welche Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden müssen. Was ist bei Strahlenanwendungen in der Stillzeit zu beachten? Quelle: Анастасия_Стягайло/stock.adobe.com Was ist in der Stillzeit zu beachten, wenn Untersuchungen oder Therapien anstehen, bei denen Strahlung eingesetzt wird? Auch wenn in den meisten Fällen damit kein erhöhtes Strahlenrisiko für den Säugling verbunden ist, gibt es einige Aspekte, die bei Röntgenuntersuchungen, aber auch bei nuklearmedizinischen Anwendungen und bei Strahlentherapie für stillende Mütter im Hinblick auf den Strahlenschutz des Säuglings wichtig sind. Wird es aus medizinischen Gründen notwendig, dass sich stillende Mütter einer diagnostischen oder therapeutischen Strahlenanwendung unterziehen müssen, sollten sie mit ihrem behandelnden Arzt bzw. ihrer behandelnden Ärztin darüber sprechen, ob bzw. welche Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden sollten. Röntgenuntersuchungen (inklusive Mammografie und Computertomografie) in der Stillzeit Vor und nach Röntgenuntersuchungen müssen Stillende in der Regel keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Bei Röntgenverfahren, bei denen Kontrastmittel (wie z. B. nicht-radioaktives Jod) verabreicht werden, ist eine Stillpause in aller Regel nicht nötig. Vor mammografischen Aufnahmen ist es ratsam, zu stillen oder die Muttermilch abzupumpen, da die Milch in der Brust die Bildqualität verschlechtern kann. Das Entleeren der Brust direkt vor der Untersuchung erleichtert die Diagnostik. Nuklearmedizinische Anwendungen in der Stillzeit Bei einer nuklearmedizinischen Untersuchung oder Therapie werden radioaktive Stoffe in Form von Radiopharmaka verabreicht, die ionisierende Strahlung abstrahlen. Diese Strahlung wird medizinisch genutzt, um unter anderem Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar zu machen, Entzündungen zu behandeln oder Tumore zu zerstören. Nuklearmedizinische Untersuchungen und Therapien werden bei stillenden Müttern relativ selten durchgeführt, weil viele Radiopharmaka sich in der Muttermilch anreichern und das Kind durch die aufgenommene Muttermilch einer Strahlung ausgesetzt werden kann. Ist eine nuklearmedizinische Untersuchung oder Therapie jedoch in der Stillzeit nötig, sollte je nach Art des Radiopharmakons entweder das Stillen unterbrochen oder in seltenen Fällen beendet werden. Selbst dann kann das Kind durch den engen Kontakt zur Mutter einer gewissen Strahlung ausgesetzt werden. Trägt oder hält die Mutter das Kind im Arm, können die radioaktiven Stoffe im Körper der Mutter zu einer äußeren Strahlenexposition des Kindes führen. Dies gilt natürlich auch für andere Bezugspersonen als die Mutter. Diese äußere Strahlenexposition ist meist jedoch sehr gering. Trotzdem sollte auch hier die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt einschätzen, ob und für welchen Zeitraum ein längerer Körperkontakt zum Kind zu vermeiden ist. Wenn das Stillen vorübergehend unterbrochen werden muss, sollte die Muttermilch während der Stillpause regelmäßig abgepumpt werden. So wird sichergestellt, dass das Stillen nach der erforderlichen Pause fortgesetzt werden kann. Durch das Abpumpen wird auch die Ausscheidung des Radiopharmakons aus der Brust unterstützt und die Brustdrüsen werden einer geringeren Strahlung ausgesetzt. Die abgepumpte Milch kann unbedenklich entsorgt werden. Empfehlungen bei nuklearmedizinischer Untersuchung oder Therapie in der Stillzeit Die Internationale Strahlenschutzkommission (International Commission on Radiological Protection, ICRP ) sowie die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) haben Empfehlungen zur möglichen Unterbrechung des Stillens für die am häufigsten verwendeten Radiopharmaka veröffentlicht. Da die Empfehlungen sich je nach Radiopharmakon unterscheiden, sollten Stillende zunächst mit ihrem behandelnden Arzt bzw. ihrer behandelnden Ärztin dieses Thema besprechen und sich umfassend aufklären lassen. Das gilt insbesondere im Fall einer nuklearmedizinischen Therapie, bei der relativ hohe Aktivitäten injiziert werden. Vermehrtes Trinken und eine häufige Blasenentleerung helfen in jedem Fall, die Ausscheidung des Radiopharmakons aus dem Körper der Mutter zu beschleunigen. Strahlentherapie in der Stillzeit Jede strahlentherapeutische Behandlung stellt in der Durchführungsart und im Umfang eine Einzelfallentscheidung dar. Daher sollten Stillende mit ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt über dieses Thema sprechen und sich umfassend aufklären lassen. Es gibt verschiedene Formen der Strahlentherapie (zum Beispiel Teletherapie mit Photonen , Brachytherapie , intraoperative Strahlentherapie, Partikeltherapie), die sich in ihrem eventuellen Risiko für stillende Mütter und ihre Säuglinge unterscheiden. Die häufigste Form der Strahlentherapie ist die Teletherapie mit Photonen . Diese stellt in beinahe allen Fällen kein Problem für stillende Mütter und ihre Säuglinge dar. Es gibt wenige Fälle, wie beispielsweise eine Brachytherapie mit Implantaten in der Nähe der Brust, bei der unter Umständen das Stillen ausgesetzt werden sollte. Es gibt auch Fälle einer Teletherapie mit besonders hochenergetischen Photonen , Protonen oder Schwerionen, die zu einer kurzzeitigen Bildung von radioaktiven Stoffen im Körper führen und deshalb gesondert betrachtet werden müssen. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt erstellt gemeinsam mit einer Medizinphysikerin oder einem Medizinphysiker einen individuellen Bestrahlungsplan der auch Faktoren wie das Stillen berücksichtigt. So kann es zum Beispiel bei der Teletherapie mit Photonen unter Umständen möglich sein, eine niedrigere Bestrahlungsenergie zu wählen, um die kurzzeitige Bildung von radioaktiven Stoffen zu vermeiden, so dass keine radioaktiven Stoffe im Körper gebildet werden. Grundsätzlich gilt: Je näher die Strahlentherapie an der Brust stattfindet, desto mehr Aufmerksamkeit sollte dem Thema geschenkt werden. Ansprechpartner*innen Ansprechpartner*innen zum Thema Stillen während einer Strahlen- oder nuklearmedizinischen Behandlung können neben den behandelnden Ärzt*innen auch Frauenärzt*innen sein. Sie können Tipps zum Abpumpen geben und entsprechende Verordnungen erstellen, aber auch einschätzen, ob bei einer kräftezehrenden Behandlung eventuell das Stillen reduziert oder beendet werden sollte, um die Stillende nicht zu sehr zu belasten. Sie informieren auch über gute Alternativen. Stand: 24.11.2025

Radioaktivität in der Umwelt Natürliche Strahlenexposition Bergbaubedingte Radioaktivität Strahlenexposition durch künstliche radioaktive Stoffe (Zivilisatorische Strahlenexposition)

Die natürliche Strahlenexposition des Menschen resultiert aus der Summe der Wirkungen der kosmischen Strahlung, der Strahlung der natürlichen Radionuklide in der Umwelt des Menschen und sowie der Strahlung der natürlichen Radionuklide, die sich im Körper jedes Menschen befinden. Im Jahr 2004 betrug in Deutschland die effektive Dosis, die durch die kosmische Strahlung hervorgerufen wird, im Mittel 0,3 mSv/a (Millisievert/Jahr). Die Dosis durch kosmische Strahlung ist abhängig von der geographischen Breite sowie der Höhe über dem Meeresspiegel. Die mittlere effektive Dosis der Bevölkerung durch den terrestrischen Anteil an der natürlichen Strahlenexposition beträgt etwa 0,4 mSv/a. Die Intensität der Strahlung kann auf Grund von geologisch-mineralogischen Verhältnissen von Ort zu Ort verschieden sein. Das natürlich vorkommende radioaktive Edelgas Radon, das aus dem Untergrund in die Häuser eindringen kann, ist für eine Dosis von 1,1 mSv/a verantwortlich. Der menschliche Organismus nimmt während des gesamten Lebens natürliche radioaktive Stoffe durch die Nahrung, die Atmung und über die Haut auf. Das Aktivitätsinventar für einen Menschen wird mit ca. 7.500 Bq angegeben. Daraus ergibt sich einen Strahlendosis von etwa 0,3 mSv/a. In der Summe beträgt die mittlere effektive Jahresdosis eines Menschen durch natürliche Strahlung ca. 2,1 mSv. Insgesamt ergibt sich durch die natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition eine mittlere effektive Jahresdosis für die Bevölkerung von ca. 4,0 mSv. Dieser Wert ist gegenüber den Vorjahren unverändert. Mit dem Anteil der zusätzlichen zivilisatorischen Strahlenexposition zur ohnehin natürlich vorhandenen in dieser Größenordnung geht keine gesundheitliche Gefährdung einher. Nähere Angaben hierzu finden sich in den jährlich veröffentlichten Berichten der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenschutz, herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Untersuchungen zu bergbaubedingter Umweltradioaktivität gab es in Sachsen-Anhalt in den Regionen Mansfelder Land und Sangerhäuser Mulde. Bund und Land untersuchten Flächen au- ßerhalb des ehemaligen Mansfeld-Kombinates, die durch Kupfer- gewinnung bergbaulich beeinflusst waren. Rund drei Millionen Euro stellte der Bund dafür zur Verfügung. Die Resultate der Untersuchungen befinden sich in der Daten- bank ALASKA, deren Abschlussversion seit 2001 vorliegt. Die Datenbank enthält Eintragungen über 2970 bergbauliche Objekte aus den genannten Gebieten. Die Ergebnisse zeigen, dass der Kupferbergbau in Sachsen-An- halt zu keiner großflächigen radioaktiven Belastung der Umwelt geführt hat. Über 90 Prozent der untersuchten bergbaulichen Objekte weisen Radioaktivitätswerte im natürlichen Bereich auf. Sofortmaßnahmen waren aber nur in einem Fall, der Aschehalde am Maschinendenkmal in Hettstedt, erforderlich. Diese Halde wurde 1994 auf Veranlassung des Umweltministeriums einge- zäunt. In Mansfeld erfolgte die Sanierung einer Kupferschlacke- halde. Die Arbeiten wurden im Frühjahr 2005 abgeschlossen. Von den verbliebenen radioaktiv kontaminierten Flächen konnte eine Vielzahl aufgrund geringer Exposition durch bereits vorhan- dene Abdeckungen oder geringe Größe als Quelle von Gefährdun- gen für die Bevölkerung zunächst ausgeschlossen werden. Auf den Betriebsflächen des ehemaligen Mansfeld Kombinats, die in einem gesonderten Programm untersucht wurden, führten Sanierungen zu einer erheblichen Reduzierung der radioaktiven Kontaminationen. Betriebsflächen mit erhöhter Radioaktivität sind nicht frei zugänglich. Radioaktive Nuklide können als umschlossene bzw. in offener Form eingesetzt werden. Bei den umschlossenen Strahlenquellen handelt es sich um Nuklide, die in eine dichte, meist metallische Kapselung eingeschlossen werden. Anwendung finden umschlossene Strahlenquellen u. a. in der Werkstoffprüfung, bei Großbestrahlungsanlagen und in der Medizin. Bei offenen radioaktiven Stoffen liegt das Nuklid meist in Form einer chemischen Verbindung (z. B. Salz, Oxid, organische Verbindung) vor und kommt in fester, flüssiger und gasförmiger Form unmittelbar zur Anwendung. Offene radioaktive Stoffe werden u. a. in der Nuklearmedizin, als Radiopharmaka und in der Forschung (z. B. Biochemie) verwendet. Für Anwender von radioaktiven Stoffen bzw. Betreiber von Anlagen, die radioaktive Stoffe enthalten, besteht die Verpflichtung der geordneten Entsorgung des radioaktiven Materials und der kontaminierten Gegenstände. Unvermeidbare Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt, z. B. bei der nuklearmedizinischen Anwendung von Radioisotopen oder bei kerntechnischen Anlagen, unterliegen den in der Strahlenschutzverordnung festgeschriebenen Bestimmungen und Grenzwerten. Kontrollen erfolgen durch die zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden. Aus Gründen des Strahlenschutzes verwenden die nuklearmedizinischen Einrichtungen heute fast ausschließlich kurzlebige Isotope, wie Iod-131 und Technetium-99m. 2004 betrug die mittlere zivilisatorische Strahlenexposition der Bevölkerung der Bundesrepublik 1,9 mSv/a, in der Hauptsache durch medizinische An­wendung von Radionukliden und die Anwendung von Röntgenstrahlen bedingt. Andere Faktoren, wie der Fallout von Kernwaffenversuchen, die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl, die Emis­sionen kerntechnischer Anlagen, Technik und Forschung so­wie beruflich bedingte Strahlenexpositionen tragen nur un­wesentlich zur Strahlenbelastung des Menschen bei.

Änderung des Strahlenschutzgesetzes stärkt Innovation in der Medizinforschung

Änderung des Strahlenschutzgesetzes stärkt Innovation in der Medizinforschung Neues Medizinforschungsgesetz steht für hohe Patientensicherheit Ausgabejahr 2025 Datum 30.06.2025 CT-Untersuchung Quelle: Tyler Olson/stock.adobe.com Einfacher, schneller und mit verkürzten Verfahrenszeiten: Am 1. Juli treten neue Strahlenschutz -Regeln für die medizinische Forschung in Kraft. Das mit dem neuen Medizinforschungsgesetz novellierte Strahlenschutzgesetz baut bürokratische Hürden für klinische Studien ab, die Strahlenanwendungen am Menschen vorsehen. Bei gleichbleibend hoher Sicherheit für die Patient*innen verbessern sich so die Rahmenbedingungen für medizinische Innovationen und den Forschungsstandort Deutschland. Vereinfachte Anzeigeverfahren für viele klinische Prüfungen Für Forschende vereinfacht sich die Zulassung vieler klinischer Prüfungen deutlich. Ein Beispiel sind Studien, die zur Überprüfung der Wirksamkeit eines neuen Medikaments CT -Untersuchungen – also Röntgenstrahlung – einsetzen. Werden mehr CTs benötigt als bei einer üblichen Behandlung, mussten die Untersuchungen bisher beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) angezeigt und geprüft werden. Ab dem 1. Juli wird dies mit der Bewertung der klinischen Prüfung für das Medikament selbst gebündelt. Die Strahlenanwendung wird dann bei der Ethik-Kommission bewertet, die für die ethische Gesamtbeurteilung der Studie zuständig ist. Das Prüfverfahren wird durch den Wegfall der Bearbeitung durch zwei Stellen effizienter und Patientinnen und Patienten können schneller von medizinischen Entwicklungen profitieren. Ein zentrales Einreichungsportal senkt den Aufwand für die Forschenden. Grafische Illustration der im Text näher beschriebenen Einreichungswege Fristen im Genehmigungsverfahren verkürzt Andere Studien, etwa zur Erprobung von Radiopharmaka und von neuen strahlentherapeutischen Verfahren, bleiben weiterhin genehmigungspflichtig und werden vom BfS geprüft. Dazu wird die im BfS vorhandene hohe Expertise auf den Gebieten der unterschiedlichen strahlenmedizinischen Disziplinen, der Strahlenbiologie und der Dosimetrie genutzt. Auch für diese Studien werden die Verfahren schneller: Bei klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten prüfen BfS , Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) beziehungsweise Paul-Ehrlich-Institut ( PEI ) und Ethik-Kommission nun parallel. Dafür wurden die Prüffristen im Strahlenschutzrecht an die Fristen im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht angepasst und deutlich verkürzt. Pro klinischer Prüfung ist nur eine Einreichung in einem zentralen Portal ("Single Gate") vorgesehen, was den bürokratischen Aufwand für die Forschenden auch hier verringert und die Verfahren miteinander verzahnt. Dr. Inge Paulini Quelle: bundesfoto/Bernd Lammel Strahlenschutz ist Patientenschutz "Bei solchen Studien ist der Strahlenschutz das zentrale Prüfkriterium und gleichbedeutend mit Patientenschutz" , unterstreicht BfS -Präsidentin Inge Paulini. Denn es gehe unmittelbar um die Sicherheit der an den Studien teilnehmenden Menschen. Durch den Wegfall der bisherigen Anzeigeverfahren könne sich das BfS auf diese besonders wichtigen Prüfungen konzentrieren und sie schneller als bisher abschließen. "Das neue Medizinforschungsgesetz zeigt: Ein kluger Bürokratieabbau im Strahlenschutz kann der medizinischen Forschung und den Patientinnen und Patienten gleichermaßen nutzen" , sagt Paulini. Das Medizinforschungsgesetz, das noch weitere Aspekte enthält, war in Teilen im Oktober 2024 wirksam geworden. Die Änderung des Strahlenschutzgesetzes tritt am 1. Juli in Kraft. Ein Ziel des Medizinforschungsgesetzes ist es, die Attraktivität Deutschlands als Standort für die innovative medizinische Forschung zu erhöhen. Stand: 30.06.2025

Strahlenschutz in der Klinik - Expositionen von Klinikpersonal bei nuklearmedizinischen Therapien, Teilprojekt E

Anlage 6a zu Formblatt MedWissAngaben-AD

Anlage 6a zu Formblatt MedWissAngaben-AD Angaben zu den vorgesehenen Radiopharmaka (RP) bzw. zu den inaktiven ("kalten") Markierungskits (MK) sowie den für die Markierung verwendeten Radionukliden Anlage 6a zu Formblatt MedWissAngaben-AD (doc, 66 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Stand: 24.06.2024

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Methoden für Stichprobenmessungen bei der Bestimmung von Verunreinigungen in Radiopharmaka

Alternativmethoden: Multiorgan-Chips / Mikro-Physiologische Systeme (MPS) zur Bewertung neuer potentieller Radiopharmazeutika

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