Web Map Service (WMS) zum Thema Radwegenetz im Hamburger Hafen als Grundlage für die Winterdienstplanung durch HPA. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Nahverkehrsplan 2019–2023 Was ist ein Nahverkehrsplan? Das Land Berlin ist als “Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr” dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Um vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse weiterhin ein attraktives und angemessenes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, wird dieses Angebot vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan für 2019–2023 wurde vom Berliner Senat am 26. Februar 2019 beschlossen. Sie finden die Unterlagen dazu unter Downloads . Was steht im Nahverkehrsplan? Ein Schwerpunkt des NVP besteht darin, (Mindest-)Anforderungen für das ÖPNV-Angebot in Berlin festzulegen. Dies bedeutet aber nicht nur eine Bewahrung des derzeitigen Angebotes, sondern auch dem gezielten Ausbau der Angebote, um den Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Fahrten im Verhältnis zum MIV deutlich zu steigern. So enthält der NVP z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu: Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit) Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden sollen und das Angebot künftig verbessert werden kann. Schwerpunkte der Angebotsplanung für die nächsten Jahre sind: Ausbau des 10-Minuten-Netzes, das mehr als 90 Prozent der Berliner Bevölkerung tagsüber einen 10-Minuten-Takt garantiert – auch abseits des S- und U-Bahnnetzes Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln und Einsatz größerer Fahrzeuge, sofern es die Infrastruktur zulässt Weiterentwicklung des erfolgreichen Metro- und Expressbusnetzes Erschließung neuer Wohngebiete Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs durch Angebotsverdichtungen Erprobung und Entwicklung neuer On-Demand-Angebote zur Schließung von Bedienungslücken Darüber hinaus beleuchtet der im Februar beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 erstmals auch einen langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2035 . Hierbei trifft er Aussagen zu langfristigen Infrastrukturmaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen, mit denen das Nahverkehrsnetz des Landes Berlin langfristig nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen: Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Umstellung überlasteter Buslinien sowie zur Erschließung von Neubauquartieren Ausbau des Regional und S-Bahnnetzes zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen Erprobung neuer Antriebstechnicken und Umstellung der Busflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe bis zum Jahr 2030 Basis für diese Betrachtungen bildet eine genaue Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage, die sowohl die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung als auch die sich aus dem Mobilitätsgesetz ergebenden Ziele zur Erhöhung des Modal-Splits berücksichtigt. Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab. Wen verpflichtet der Nahverkehrsplan? Der NVP ist für den Senat selbst unmittelbar verbindlich. Alle Berliner Behörden müssen die Standards und Vorgaben des NVP bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger. Sie muss bei der Bestellung der Verkehrsleistungen aufgrund der bestehenden Verkehrsverträge sowie beim Abschluss neuer Verkehrsverträge die NVP-Vorgaben umsetzen. Auch bei der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde ist der NVP zu beachten. Genehmigungsbehörden sind je nach Verkehrsträger in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese sind zuständig z.B. für die Genehmigung von Anträgen der BVG und anderer Verkehrsunternehmen auf Änderung, Neuerrichtung oder Kürzung von Straßenbahn- und Buslinien. Der NVP ist zudem eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die Rahmenbedingungen für ein effizientes und attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Dies ist von der für den Nahverkehr zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ebenso zu beachten, wie von den Straßenbaulastträger und der Abteilung Verkehrsmanagement. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde am 26. Februar 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er bildet für die Dauer seiner Laufzeit die Grundlage für die Angebotsgestaltung im Berliner ÖPNV und stellt durch seine Aussagen zu Investitionsbedürfnissen über seine Laufzeit hinaus die Weichen für die zukünftige Berliner Nahverkehrsplanung bis Mitte der 2030er Jahre. Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Nahverkehrsplan und Verkehrsverträgen? Große Bedeutung erlangt der Nahverkehrsplans als Grundlage für die mit den Verkehrsunternehmen S-Bahn und BVG langfristig abgeschlossenen Verkehrsverträge . Diese enthalten Regelungen, die es erlauben, die Verkehrsleistungen an geänderte Vorgaben und Qualitätsstandards des NVP anzupassen. Der Aufgabenträger setzt den NVP um, indem er von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, Verkehrsleistungen zu bestellen und konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zu machen. Dadurch kann flexibel auf eine Änderung der Rahmenbedingungen reagiert werden. Dies ist aufgrund der langen Laufzeiten der Verkehrsverträge notwendig. Ferner sind alle Verkehrsleistungen in den Verkehrsverträgen mit “Preisschildern” versehen. Soweit also aufgrund geänderter Vorgaben des Nahverkehrsplans Verkehrsleistungen vom Aufgabenträger ab- oder hinzubestellt werden müssen (beispielsweise für eine Taktverdichtung oder Linienausweitung), können die dadurch entstehenden Kosten bereits während der Planung ermittelt werden.
Die Stadt Konstanz beabsichtigt den Bereich des Bahnhofplatzes neu zu gestalten. Dabei sollen alle Anforderungen verkehrlicher, funktionaler und gestalterischer Art Berücksichtigung finden. Gleichzeitig besteht großes Interesse diese vielschichtigen Anforderungen durch den Entwurfsansatz 'Shared Space' oder den der Schweizer 'Begegnungszonen' zu integrieren und damit zu einem überzeugenden funktionalen und gestalterischen Gesamtkonzept zu gelangen. In diesem Zusammenhang wird zunächst eine verkehrliche Analyse durchgeführt. Dabei werden auch die Aspekte des Verkehrsverhaltens bzw. des auftretenden Längs- und Querverkehrs durch Fußgänger und Radfahrer Berücksichtigung finden. Die vorgesehenen Entwurfsprinzipien basieren auf einem Miteinander von Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehr. Daher ist es für eine Beurteilung zwingend erforderlich für alle Verkehrsteilnehmergruppen entsprechende Daten vorliegen zu haben. Solche Daten sind für den Untersuchungsbereich und die Verkehrsmittel Fußgänger und Radfahrer bis dato nicht verfügbar und werden durch imove im Rahmen einer Verkehrserhebung ermittelt.
Berlin wird immer mehr zur Fahrrad-Metropole. Das zeigt sich unter anderem an den vielen Projekten für einen attraktiveren Fahrradverkehr: Ob mit der Teilnahme an der bundesweiten Aktion STADTRADELN , die Leihräder von nextbike oder die Auszeichnung FahrradStadtBerlin für besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen, die den Fahrradverkehr in der Stadt voranbringen. Berlin setzt auf das Fahrrad als klimafreundliches und stadtverträgliches Verkehrsmittel. Bild: Rühmeier / SenMVKU Ergebnis Radverkehrsprüfung Die Überprüfung der Planungen von Radwegen ist abgeschlossen. Der Radwegeausbau geht voran. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Radfortschrittsbericht Immer mehr Berlinerinnen und Berliner sind mit dem Fahrrad unterwegs – parallel dazu baut Berlin die Fahrradinfrastruktur immer weiter aus. Welche Fortschritte dabei erreicht wurden, beschreibt der Radfortschrittsbericht. Weitere Informationen Bild: SenMVKU STADTRADELN Im Rahmen der bundesweiten Aktion STADTRADELN des Klima-Bündnisses ruft Berlin jedes Jahr alle Bürgerinnen und Bürger auf, in die Pedale zu treten. Ziel ist es, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen. Weitere Informationen Dachmarke Fahrrad Berlin Der Fahrradverkehr verdient als stadtverträgliches, preiswertes und klimafreundliches Verkehrsmittel hohe Wertschätzung. Die Dachmarke Fahrrad Berlin drückt dies prägnant, unverwechselbar und selbstbewusst aus. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Fahrradreparaturstationen Nicht selten passiert es, dass unterwegs mit dem Fahrrad plötzlich etwas kaputtgeht. Da im Alltag kaum jemand das passende Werkzeug oder eine Pumpe dabei hat, helfen Fahrradreparaturstationen in einer Situation wie dieser. 2024 werden über alle Bezirke verteilt 20 Fahrradreparaturstationen aufgebaut. Weitere Informationen Bild: nextbike GmbH Leihfahrräder Leihfahrräder sind ein wichtiger Baustein umweltfreundlicher Mobilität in Berlin. Kurzentschlossene oder Touristinnen und Touristen finden ein vielfältiges Angebot an freien und stationären Leihfahrrädern, auf denen man klimafreundlich, schnell und preiswert durch die Stadt kommt. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Engagementpreis „Fahrrad Berlin“ Die Senatsverwaltung zeichnet gemeinsam mit dem FahrRat Projekte und Initiativen aus, die sich um die Radmetropole Berlin verdient gemacht haben. Ziel ist es, das Engagement der Berliner Fahrrad-Community und die Arbeit der Bezirke sichtbarer zu machen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Radbahn U1 Fahrradfahren unter der U-Bahn-Trasse: Das ist die Vision der Radbahn U1, entwickelt vom Reallabor Radbahn. Auf einer Strecke von mehreren Kilometern soll es Radfahrerinnen und Radfahrer möglich sein, geschützt vor Witterung und getrennt vom übrigen Verkehr unterwegs zu sein. Weitere Informationen Bild: DB Station&Service AG DB Rad+ App: Bezahlen mit Pedalen Radfahren macht sich nun wortwörtlich bezahlt: Die App DB Rad+ erlaubt es Berlinerinnen und Berliner, ihre geradelten Kilometer gegen attraktive Preise und Rabatte einzutauschen. So fördern wir klimafreundliche Mobilität. Weitere Informationen
Der wegebezogene Modal Split beschreibt die prozentuale Verteilung aller von Hamburgerinnen und Hamburgern zurückgelegten Wege auf die Verkehrsmodi „Motorisierter Individualverkehr (MIV)“, „Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV)“, „Radverkehr“ und „Fußverkehr". Der Datensatz enthält den wegebezogenen Modal Split für Hamburg für das Jahr 2017 gem. der Haushaltsbefragung „Mobilität in Deutschland (MiD) 2017“ (https://www.hamburg.de/bvm/mid-hamburg). Die Auswertung erfolgte hier für die sieben Bezirke sowie sieben Stadtregionen. Die Differenzierung nach Stadtregionen wurde für die MiD-Untersuchung vorgenommen, um die raumstrukturellen und sozioökonomischen Unterschiede, und damit letztlich auch die Mobilitätsvoraussetzungen, in der Stadt besser abzubilden als in einer Differenzierung nach Bezirken.
Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Verkehr enthalten.
Dieser Datensatz enthält die Radverkehrsmengen und die mittleren gefahrenen Radverkehrsgeschwindigkeiten, die mit Hilfe der App DB Rad+ im Hamburger Straßennetz erfasst werden. Die Nutzung der Daten erfolgt nur bei Einwilligung durch die jeweiligen App-Nutzenden. Bereitgestellt werden je Straßenabschnitt die aufsummierten Radverkehrsmengen je Jahr (bei angefangenen Jahren bis zum Vortag) und die aufsummierten Radverkehrsmengen der letzten sieben Tage. Im ersten Jahr (2022) sind über das Jahr nach und nach zusätzliche Bereiche des Hamburger Stadtgebietes und Straßennetzes freigeschaltet worden, sodass die Daten für 2022 kein zuverlässiges Gesamtbild der ganzen Stadt abbilden. Dargestellt werden nur diejenigen Straßenabschnitte, auf denen im betrachteten Zeitabschnitt acht oder mehr Fahrten stattgefunden haben. Für jeden Linienabschnitt werden die aufsummierte Anzahl an Fahrten sowie die mittlere Geschwindigkeit (km/h) im jeweiligen Zeitraum angezeigt. Die Netzgrundlage auf die die Daten projiziert werden, stammt aus OpenStreetMaps. Die Daten wurden für Hamburg insbesondere für die Darstellung in den städtischen Geoportalen aufbereitet. Die Daten dienen vor allem einer qualitativen Einschätzung, welche Straßen wieviel vom Radverkehr genutzt werden und ob es über die Jahre Änderungen/Verschiebungen gibt, z.B. weil Radverkehrsanlagen saniert oder neu gebaut wurden. Die absoluten Zahlen sind hingegen wenig aussagekräftig, da sie maßgeblich von der Anzahl der Nutzenden der DB Rad+-App abhängen. Es ist auch zu beachten, dass die Nutzenden der DB Rad+-App und somit auch die genutzten Strecken nicht zwingend repräsentativ für die Gesamtbevölkerung und den Radverkehr in der gesamten Stadt sind.
Hier sind die Maßnahmen dargestellt, die nicht im Beschluss des Radverkehrskonzeptes 2017 enthalten waren, deren Umsetzung aber z. B. für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendig geworden ist (Maßnahmen gegen "Dooring").
Hier sind die Maßnahmen dargestellt, die nicht im Beschluss des Radverkehrskonzeptes 2017 enthalten waren, deren Umsetzung aber z. B. für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendig geworden ist (Maßnahmen gegen "Dooring").
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 353 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 61 |
| Land | 406 |
| Weitere | 23 |
| Wirtschaft | 9 |
| Wissenschaft | 65 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 290 |
| Hochwertiger Datensatz | 6 |
| Text | 241 |
| Umweltprüfung | 117 |
| unbekannt | 120 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 363 |
| Offen | 405 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 775 |
| Englisch | 24 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 13 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 91 |
| Keine | 345 |
| Webdienst | 75 |
| Webseite | 366 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 256 |
| Lebewesen und Lebensräume | 665 |
| Luft | 367 |
| Mensch und Umwelt | 778 |
| Wasser | 174 |
| Weitere | 748 |